Mittwoch, 1. November 2006

Sind wir im Vogelgrippe-Korridor oder nicht?

Kaum wird es Herbst holen einen schon wieder die vergrippten Vögel ein.

Unter dem Titel «Vogelgrippe» steht im neuesten Mitteilungsblatt, Rubrik «Aus dem Gemeinderats-Sitzungszimmer»:

«Die Gemeinde Weiach liegt teilweise im Bereich der Risikozone, welche einen Korridor von 1 km entlang des Rheins umfasst. In diesem Gebiet gilt u.a. ein Verbot für Geflügelhaltung im Freien vom 15. Oktober 2006 bis voraussichtlich 30. April 2007 und die bereits im vergangenen Jahr geltenden Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit totem Geflügel. Für die übrigen Gebiete sind vorläufig keine besonderen Schutzmassnahmen festgesetzt worden.»

An Bodensee, Untersee und entlang des Rheins...

Dass dieser Korridor sich durch die ganze grenznahe Nordschweiz zieht, kann man erahnen, wenn man die News-Seite der Gemeinde Berlingen (im Kanton Thurgau am Bodensee gelegen) aufruft:

«Entlang von Bodensee, Untersee und Rhein gilt ein 1 Kilometer breiter Streifen als Risikozone. In diesem Gebiet gilt für das Hausgeflügel die Stallhaltepflicht vom 15. Oktober 2006 bis 30. April 2007. Für den Vollzug und die Kontrolle dieser Massnahme ist der Kanton zuständig.

Einsammeln von Wildvogelkadavern

In den Gemeinden mit direktem Uferanstoss an Bodensee, Untersee und Rhein müssen vom 15. Oktober 2006 bis 30. April 2007 folgende Wildvogelkadaver eingesammelt werden:
- Alle Wasser- und Greifvögel
- Andere Vögel, nur wenn 5 oder mehr Kadaver innerhalb von 24 Stunden am gleichen Ort gefunden werden.
Für das Einsammeln der Wildvogelkadaver sind die Gemeinden zuständig.
»

Zweierlei Recht im Dorf?

Nun ist es so, dass das Hasli, das Bahnhofquartier (See-Winkel), das Bedmen, der Sternenparkplatz und mit ihm Teile des Bühls und der unteren Chälen weniger als 1000 Meter Luftlinie vom Rheinufer entfernt sind, die obere Chälen, das südliche Bühl, das gesamte Oberdorf, die Hofwiese und das Bergquartier aber jenseits dieser 1000-Meter-Marke liegen.

Wie ist das nun? Haben nur die Hühner im Norden des Dorfes Hausarrest und die in den südlicheren Teilen nicht? Gibt es eine parzellenscharfe Abgrenzung?

Fragen über Fragen. Und für Geflügelhalter doch recht entscheidende. Was man doch mit dem lieben Federvieh für Ärger bekommen kann...

Quellen

  • Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, November 2006 - S. 6.
  • Website der Gemeinde Berlingen TG

1 Kommentar:

Wiachiana-Verlag hat gesagt…

Auf Anfrage von WeiachBlog bestätigte der Gemeindeschreiber heute nachmittag, dass die Grenzlinie des Korridors das Dorf tatsächlich durchschneide. Mit den Einstallungsverfügungen habe die Gemeinde aber nichts zu tun. Das werde an höherer Stelle entschieden und die Betroffenen würden auch direkt informiert.