«Abnahme der Gutsrechnungen 1964;
daneben musste, auf Begehren des Regierungsrates die Bauordnung mit Zonenplan in folgenden Punkten abgeändert werden:
a. Aufhebung der Zone öffentlicher Bauten u. deren Zuteilung zur Dorfkern-Zone,
b. Ausscheidung eines Industriegebietes (ca. 8 ha im Hard), auf dem nur Bauten zugelassen sind, die im Zusammenhang mit der Ausbeutung u. Verarbeitung von Kies, Sand, Lehm stehen.
c. Ergänzung des Art. 21 (alt 22) mit einem neuen Absatz 3, mit dem die besonderen Vorschriften für die Ueberbauung des Industrieareals im Hard festgelegt wird.»
Mit Zonenplänen hatte halt die Gemeinde noch nicht so viel Erfahrung. Und mancher betrachtete sie wohl eher als lästige bürokratische Pflichtübung und nicht als wertvolles Planungsinstrument für die kommenden Jahrzehnte. Offensichtlich wurden zumindest die Punkte b und c genehmigt, sodass folgende von Zollinger im Typoskript eingeklebte Bekanntmachung erscheinen konnte:
«Gemeinde Weiach - Zonenplanänderung
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 8. Oktober 1965 den Beschluss der Gemeindeversammlung Weiach vom 23. Juni 1965 betreffend Umteilung der ehemaligen Zone für öffentliche Bauten in die zweigeschossige Dorfkernzone sowie die Ausscheidung einer rund 8 ha umfassenden Industriezone im Hard mit zugehöriger Bauordnungs-Bestimmung genehmigt.
Der Beschluss tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Weiach, den 9. November 1965
Der Gemeinderat.»
Wie bei Zollinger üblich: ohne jeden Hinweis in welcher Zeitung die Bekanntmachung erschienen ist.
Quellen
- Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1965 – S. 11a und 12. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1965].
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