Samstag, 26. November 2022

Selbstbedienung beim Schulhausbauprojekt offiziell verboten

Ab 1826 äuffneten die Weyacher (laut ihrem Pfarrer Hans Conrad Hirzel) einen Schulfonds, eine separate Kasse, die es zur Zeit der Helvetik (gemäss Stapfer-Enquête IV.13.a) noch nicht gegeben hat. 

Weiach verfügte damit bereits einige Jahre vor der Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung über einen solchen Finanzierungstopf (für alle Schulgenossenschaften verpflichtend wurde er erst mit dem Gesetz über die Organisation des gesammten Unterrichtswesens im Canton Zürich vom 28. September 1832).

Die Baukommission erhält ein Pflichtenheft

Wenn man im ältesten Lagerbuch der kantonalen Gebäudeversicherung (Archiv der Politischen Gemeinde Weiach, IV.B.06.01) die Seite 137 mit dem Alten Schulhaus aufschlägt, dann findet man im ersten Eintrag 1836 als Eigentümerin die Schulgenoßenschaft Weyach, die Vorläuferin der Primarschulgemeinde. Aus dieser Genossenschaft wurden zwei Mitglieder der siebenköpfigen Baukommission gewählt (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 107).

Diese Kommission war eine ungewöhnliche Einrichtung, für die (nach Meinung der Weyacher) weder die Gemeindeordnung noch die einschlägigen kantonalen Gesetze Bestimmungen enthielten. Deshalb wurde deren Pflichtenheft anlässlich des Beschlusses, ein neues Schulhaus erstellen zu wollen, im Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Oktober 1833 im vollen Wortlaut festgehalten. Da heisst es u.a.:

«Hat die Commißion die Pflicht auf sich, beÿ Anschaffung der Baumaterialien ihr Augenmerk auf gute und dauerhafte Waare zu richten, und zu dem Angeschaften möglichst gute Sorge zu haben, daß nichts gewaltthätig verderbt und entwendet werde, und Ubertreter des Erstern zum Schadensersatz angehalten und des Letztern dem Richter zur Bestraffung zu überweisen, auch sollen sie nicht berechtiget sein weder klein noch großes für sich zu behalten noch Jemandem erlauben [etwas zu nehmen].» (Gemeindeversammlungsprotokoll Weiach, 10. Oktober 1833, Traktandum 5, Schulhausbau, Pflichten der Baukommission, Auszug)

Kollektivistische Grundhaltung?

Von Genossenschaftern zu Genossen war offenbar kein weiter Weg. Zumindest einige der damaligen Weiacher scheinen eine Art kollektivistische Einstellung gehabt zu haben, die sich dann ähnlich wie bei den Genossen im real existierenden Sozialismus im ehemaligen Ostblock auswirkte. Ganz nach dem Motto: Das Material haben wir ja alle bezahlt, indem wir dafür gearbeitet und via Steuern in den Schulfonds eingezahlt haben, oder etwa nicht? Also kann man sich da bedienen, richtig? 

Wie ausgeprägt auch immer die Angelegenheit war: Es kommt wohl nicht ganz von ungefähr, dass Walter Zollinger in seinen Aufzeichnungen mehrfach die Begriffe «Dorfgenossen», «Kirchgenossen» und «Gemeindegenossen» verwendet.

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