Samstag, 3. Dezember 2005

Die Habsburger sind schuld

Ja, sind sie. Zum Beispiel daran, dass es die Schweiz gibt.

Ohne die Versuche habsburgischer Monarchen, den Urkantonen die Selbstbestimmung wegzunehmen, hätten diese sich Ende des 13. Jahrhunderts nicht in einem Bündnis zusammengeschlossen. Dabei wollten sie den Rahmen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nicht verlassen. Noch nicht.

Ohne den Verrat eines Habsburgers auf dem Kaiserthron, der die Schweizer im 15. Jahrhundert allein gegen den Burgunderfürsten Karl den Kühnen antreten liess und ohne die Starrköpfigkeit des späteren Kaisers Maximilian, der gegen die Eidgenossen 1499 einen Krieg vom Zaun brach - ohne diese Habsburger hätten sich die Schweizer nicht vom Reich abgewendet.

Ohne den habsburgisch-österreichischen Minister Fürst Metternich wäre die Schweiz anlässlich des Wiener Kongresses 1815 nicht zur immerwährenden Neutralität verpflichtet worden...

...und ohne die Habsburger gäbe es heute keine kantonalen Feuerversicherungen.

Das Fricktal droht bankrott zu gehen

Wie bitte? Was haben denn Versicherungen mit den Habsburgern zu tun?

Nun, als Napoleon im Jahre 1803 den kurzlebigen helvetischen Kanton Fricktal dem vergrösserten Kanton Aargau zuteilte, kamen die Fricktaler in finanzielle Nöte. Denn bislang hatten sie ihre Häuser bei der vorderrösterreichischen Brandassekuranzkasse versichern können. Und auf ein versichertes Haus konnte man Geld aufnehmen. Wenn es abbrannte, war da ja immer noch die Versicherungs-Police, welche dem Kreditgeber den finanziellen Schaden ersetzte.

Die Zuteilung zum Kanton Aargau veranlasste viele Gläubiger, ihre Gelder zurückzufordern. Denn mit dem Austritt aus dem Reichsverband war auch der Verlust des Schutzes durch die Brandassekuranz verbunden. Kurz: viele Fricktaler wären bankrott gegangen und hätten ihre bis unters Dach belehnten Häuser verloren. Deshalb war der Kanton Aargau quasi gezwungen, 1805 eine staatliche Gebäudeversicherungskasse zu gründen.

Die neue Institution machte Schule. Schon 1808 beschlossen die Zürcher, ebenfalls eine eigene Brandassekuranzkasse ins Leben zu rufen. Jedes Haus auf Kantonsgebiet musste bei dieser obligatorisch versichert werden - mit Ausnahme von einigen mit hohem Risiko behafteten Objekten wie Ziegelhütten. Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich gibt es heute noch - sie ist ein Erfolgsmodell und ein Paradebeispiel dafür, dass ein staatliches Monopol auch wesentlich kosteneffizienter sein kann als der Konkurrenzkampf privater Unternehmen.

Appellieren an die Mildtätigkeit

Vor 200 Jahren, am 16. November 1805, brannte in Weiach ein Strohdachhaus ab. 12 Menschen, eine Grossfamilie mit fünf Kindern und ein altes Ehepaar, das mit einem Sohn samt dessen Ehefrau zusammenlebte, wurden innert Minuten obdachlos und verloren alles was sie hatten. Eine schreckliche Tragödie, denn damals gab es (wie oben erläutert) noch keine staatliche Gebäudeversicherung, die den finanziellen Schaden übernommen hätte. Mobiliarversicherungsdeckungen, wie sie heute im Kanton Bern (nicht aber im Kanton Zürich) obligatorisch sind, konnten sich die Leute damals ohnehin nicht leisten.

Feste Entschädigungsansprüche gab es also nicht. Und so waren "Brandbeschädigte" auf die Mildtätigkeit ihrer Mitbürger angewiesen. Ein von der Obrigkeit ausgestellter Bettelbrief erlaubte das Almosensammeln offiziell. Weil dieser Brandbettel oft zu Missbräuchen führte wurden auch so genannte Brandsteuern erhoben, die meist als Kollekte in den Kirchen eingesammelt wurden. So war man sicherer, dass das Geld auch wirklich den Bedürftigen zukam.

Verlustverzeichnis

Der Artikel Nr. 73 der Weiacher Geschichte(n), erschienen in der Dezember-Nummer der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, gibt Einblick in das Verlustverzeichnis (siehe Bild oben rechts), das der Gemeinderat Weiach im November 1805 mit der Bitte um Unterstützung der Brandbeschädigten an die "hochwohllöbliche" Regierung sandte:

Strohdachhaus abgebrannt – 12 Obdachlose in 5 Minuten. Einblick in ein amtliches Schadenverzeichnis vom 18. November 1805. Weiacher Geschichte(n) 73. In: MGW, 12/2005 – S. 12-19.

Hinweis: Der auf dem Internet abrufbare Artikel ist eine überarbeitete Version im Umfang von 9 Seiten (die im Druck erschienene Version weist lediglich acht auf). Der überarbeitete Artikel enthält die Beiträge von Dr. Hans-Peter Schifferle, Chefredaktor des Schweizerdeutschen Wörterbuchs (auch "Idiotikon" genannt) . Eine e-mail-Panne auf meiner Seite hat seinen überaus wertvollen Input leider erst nach Redaktionsschluss des MGW bei mir eintreffen lassen. Da mit Hilfe des Idiotikons aber viele der offenen Fragen geklärt werden konnten, habe ich mich zur vollständigen Überarbeitung des Wörterverzeichnisses am Schluss des Artikels entschlossen.

Weiterlesen zum Thema Brandassekuranz

Zwei Artikel von Markus Fischer, Direktor der Gebäudeversicherung des Kantons Graubünden:

1 Kommentar:

Wiachiana-Verlag hat gesagt…

Der Artikel "Strohdachhaus abgebrannt – 12 Obdachlose in 5 Minuten" wurde überarbeitet. Beachten Sie den Nachtrag "Scharbet ist ein Kinderrock, kein Bettchen".