Samstag, 7. April 2007

Neuzuzüger sperrt Generationen alten Rebweg

Die Liegenschaft an der Oberdorfstrasse 1, früher Wohn- und Arbeitsstätte des langjährigen Sigristen und Wagenbauers Albert Erb (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 72), hat seit diesem Jahr einen neuen Besitzer.

Man kann nicht gerade sagen, dass sich der Neue im Dorf beliebt gemacht hat. Warum? Er hat Zäune quer über den alten Verbindungsweg zwischen Oberdorfstrasse und Winkelstrasse errichtet, was sich nun folgendermassen präsentiert:
(Blick von der Oberdorfstrasse her)
(Blick von der Liegenschaft Schreinerei Schmid her)

Das ärgert nicht nur die unmittelbaren Nachbarn, sondern vor allem auch Dorfbewohner, die bisher und seit Menschengedenken zu Fuss vom Schulhausareal hinüber an die Winkelstrasse und den früheren Rebhang hinauf genau diesen Weg benutzt haben. Und nun einen grösseren Umweg machen müssen.

Das ärgert aber vor allem auch den Steuerzahler, der sich daran erinnert, dass die Gemeinde seinerzeit auf öffentliche Kosten die Asphaltierung genau dieses Wegstücks hat ausführen lassen!

Gemeinderat ohne Biss und Durchsetzungswillen?

Wenn man dann im neuesten Gemeindemitteilungsblatt noch folgendes lesen muss:

«Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der private Fussweg zwischen Winkel- und Oberdorfstrasse durch den Grundeigentümer an der Oberdorfstrasse geschlossen wurde. Die Schliessung erfolgte zum Schutz der Kinder, die an der unübersichtlichen Stelle mit Velos, Kick- und Skateboards usw. ungebremst auf die Oberdorfstrasse hinausfahren.» (Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, April 2007 – S. 5.)

...dann schüttelt man wirklich nur noch den Kopf. Zum einen über die simple Zurkenntnisnahme durch unsere Gemeindeväter. Zum andern über die doch sehr kreative Begründung.

Fadenscheinige Begründung

Wenn man sich im Dorf umhört, dann kommt man nicht umhin anzunehmen, dass es sich hier vor allem um eine clevere Idee des neuen Grundbesitzers handelt, der nach Wegen gesucht hat, das ihn störende Durchgangsrecht zu beerdigen. Was würde sich da besser eignen als die Sorge um spielende Kinder? Dagegen kann man doch nichts einwenden, oder?

Das tun jedoch etliche Weiacher, die noch nie festgestellt hätten, dass die Kinder sich dort unvorsichtiger verhalten würden als anderswo. Jedenfalls habe es noch nie Unfälle gegeben an dieser Stelle. Bezweifelt wird auch, dass der Grundeigentümer überhaupt haftbar sei, falls so etwas doch einmal passieren sollte.

Vergessener Eintrag im Grundbuch?

Bleibt uns nun tatsächlich nichts mehr übrig, als die Faust im Sack zu machen, weil die Gemeinde angeblich vergessen hat, im Gegenzug für die Asphaltierung (oder schon viel früher) ein entsprechendes Servitut ins Grundbuch eintragen zu lassen?

Kann sich ein neuer Grundbesitzer einfach so über die viel älteren Gewohnheitsrechte der Bevölkerung hinwegsetzen? Immerhin wird hier ein über Generationen hinweg ganz selbstverständlich gewährtes Durchgangsrecht von einem Tag auf den andern verweigert.

Eines ist jedenfalls sicher: den Vorbesitzern, Albert Erb und seiner Familie, wäre so etwas nie in den Sinn gekommen.

[Veröffentlicht am 19.4.07]

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