«Auffahrt. Nächsten Donnerstag den 18. d. ist Tanzbelustigung im Sternen in Weiach, wobei gut gebackene Fische servirt werden. Ergebenst ladet ein R. Willi.»
Das «d.» steht als Abkürzung für «diess» und meint: «dieses Monats», also den Mai.
Spannend ist, dass es damals im Kanton Zürich offenbar erlaubt war, an Auffahrt eine öffentliche Tanzveranstaltung abzuhalten.
Der Schreibende kann sich an Zeiten erinnern - und die sind noch gar nicht so lange her - als es hierzulande an hohen kirchlichen Feiertagen wie Karfreitag oder Ostern verboten war, eine Disco oder ein Kino für Besucher zu öffnen.
Quelle
- Bülach-Dielsdorfer Volksfreund, Nr. 39, Mittwoch, 17. Mai 1882.
[Veröffentlicht am 30.5.2007]
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