Im Geografischen Informationssystem des Kantons Zürich findet man immer wieder Neuerungen zur lokalen Toponomastik, das heisst zur Benennung der Landschaft.
Jüngster Strassenname auf Gemeindegebiet ist - von mir erst vor wenigen Tagen gefunden - der «Seerenweg». Bei der letzten Enquête Anfang Januar (vgl. WeiachBlog Nr. 1256) gab es den noch nicht.
Der Seerenweg liegt auf der Parzelle 1202, beginnt gemäss Amtlicher Vermessung bei der ersten Linkskurve der Sackgasse «Im See», verläuft in südwestlicher Richtung und mündet nach rund 100 Metern in die Seerenstrasse, vgl. untenstehenden Ausschnitt aus dem Plan der Amtlichen Vermessung:
Die Seerenstrasse ist den Einheimischen schon länger ein Begriff - und mittlerweile auch eine Wohnadresse vieler Neo-Weiacher. Sie erschliesst die neuen Überbauungen südlich des Gebiets «Dörndlihag». Die Seerenstrasse beginnt an der Kaiserstuhlerstrasse vis-à-vis des ehemaligen Polizeipostens, führt um den Dörndlihag herum (hier stehen die neuen Gebäude Seerenstrasse 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 13, 15, 17, 19, 21 und 23) und verläuft danach in schmälerer, noch feldwegartiger Bauweise zum schon länger bestehenden Gebäude Seerenstrasse 61 (ehemals: Im Hasli 110), das gemäss Kantonaler Gebäudeversicherung aus dem Jahre 1921 stammt. Dann überwindet sie die Geländestufe zum Hasli hinauf.
Protest neu zugezogener Anwohner
Zurück zum Seerenweg. Die Gemeinde liess - gemäss Informationen aus gut unterrichteter Quelle - bereits eine Tafel mit dem Namen des neuen Wegs montieren. So weit, so gut.
Nun ergibt sich aber das Problem, dass nach den offiziellen Empfehlungen des Bundes der Hauseingang die Adresse des Gebäudes bestimmt. Im Glossar liest sich die Definition des «Gebäudeeingang» wie folgt: «Stelle des Gebäudes, an der man das Gebäude mit der Vorstellung einer bestimmten Gebäudeadresse betritt». Gedacht wurde dabei an die meist nicht ortskundigen Notfalldienste, die eine Adresse ja möglichst schnell finden sollen (vgl. Abschnitt 1.1 der Empfehlungen).
Wie man auf dem Plan der Amtlichen Vermessung oben sieht, liegt der Hauseingang des Gebäudes Nummer 8 eindeutig am Seerenweg. Trägt aber dennoch die Adresse «Im See 8», was (nach Aussage eines Anwohners) bei Lieferanten und Besuchern regelmässig zu Verwirrungen führe - vor allem weil der Hauseingang eben auf der West- statt der Ostseite des Gebäudes liege.
Folgt man den Empfehlungen der Eidgenössischen Vermessungsdirektion müsste das erst kürzlich im Rahmen der Grossüberbauung auf dem Gelände des ehemaligen Restaurants Bahnhof entstandene Gebäude «Im See 8» nun also bereits wieder eine neue Adresse erhalten, z.B. «Seerenweg 1», wenn man den Weg von Norden her beginnen lässt. Das fanden - immer gemäss meiner Quelle - einige Bewohner besagter Liegenschaft überhaupt nicht lustig. Sie protestierten bei der Gemeinde und diese hat nun offenbar die neue Strassentafel bereits wieder abmontieren lassen.
Was für ein Schildbürgerstreich! Aber offensichtlich kann man sich solche Fehlplanungen finanziell immer noch locker leisten.
Eine sinnvolle Beschilderung muss her
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Stockwerkeigentümergemeinschaften sowie die Eigentümer der Mietwohnungen bald auf eine verständliche Beschilderung einigen. Zum Beispiel auf eine Übersichtstafel an der Einmündung zur Kaiserstuhlerstrasse - oder zumindest kleine Hinweistafeln, die unmissverständlich zeigen, wo welcher Hauseingang zu finden ist. Sonst gehen bei der Suche nach dem Eingang von Nummer 8 unter Umständen wirklich einmal genau die Sekunden verloren, die über Tod und Leben entscheiden.
Nachtrag vom 9. Juni 2016
Gemeindeschreiber Wunderli hat gegenüber WeiachBlog die offizielle Existenz des Seerenwegs bestätigt. Es gibt gemäss seiner Aussage keine Pläne, die Benennung rückgängig zu machen. Der Name dürfte also auf den Karten erhalten bleiben. Nach dieser Aussage stellt sich nun allerdings die Frage, ob das Schild a) nie montiert war, b) wieder abmontiert wurde oder c) immer noch montiert ist.
Nachtrag vom 2. Juli 2016
Wie ein persönlicher Augenschein am 1. Juli ergeben hat, gibt es am Seerenweg keine Spur einer Strassentafel. Die Variante c) fällt also aus.
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