Mittwoch, 30. November 2016

Novemberwetter 1966: Ist dieser Winter ein Geck?

Walter Zollinger war sich punkto Beurteilung des Novembers vor 50 Jahren ziemlich sicher:

«November. Er verdient den Namen "Wintermonat", wenigstens was die Kälte anbetrifft, wohl. Ein einzigesmal zeigt das Thermometer am Morgen über +5°, nämlich am 10.11. mit +8°; sonst immer unter 5°C, meist um 0° und darunter. Aber auch Schnee fällt schon beizeiten, am 4.11. vor- und nachmittags, nachdem es vorher nachts leicht geregnet hatte. So kommt einem der Spruch in den Sinn:

"Fällt der Schnee in' Dreck,
so bleibt der ganze Winter ein Geck!"

Er bleibt, da es so kalt ist, zwar etliche Tage liegen. Mittags allerdings, wenn das Thermometer etwa über 0° steigt, gibt's dann eben wieder Nasschnee draus. Der Monat zeichnet sich ferner durch viele Hochnebeltage aus (12), auch ist's oft bedeckt oder stark bewölkt; Regen fällt sieben Mal, Schnee viermal. Etliche Morgen sind neblig bis in den späten Vormittag hinein. Eigentlich sonnige Tage sind selten, etwa an fünf Nachmittagen scheint die Sonne und hie und da noch schnell gegen Abend.

Höchsttemperaturen morgens +4° (1x+8°) mittags +9° (1x 14°) Föhn! abends +6° (1x +8°)
Tiefsttemperaturen morgens -5° mittags -2° abends -5°.
»

Dass im Herbst in Weiach - bedingt durch die Lage am Rhein - häufig Bodennebel auftritt, ist sattsam bekannt. Das muss man den Weycherinnen und Weychern nicht erklären. Es würde etwas fehlen ohne die dicke, feuchtkalte Nebelsuppe.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 7-8. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966].

Montag, 28. November 2016

In der Ehe-Frage kein SVP-Dorf

Punkto schlechter Stimmbeteiligung bestätigte sich in der Gemeinde Weiach das schlechte Resultat vom letzten September (vgl. WeiachBlog Nr. 1314). Am gestrigen Abstimmungssonntag war bei der nationalen Vorlage lediglich eine Beteiligung von 37.57% festzustellen, bei den kantonalen eine noch tiefere.

Was für die nationale Vorlage immerhin eine Platzierung einige Ränge weiter vom Schwanz weg ergibt als noch vor zwei Monaten. Der Trend bestätigt sich dennoch: Nur die Auslandschweizer/-innen mit Bürgerort im Kanton Zürich, sowie die Gemeinden Oberglatt, Opfikon, Kloten und Schlieren (gleiche Reihenfolge wie am 25.9. übrigens), gefolgt vom Kreis 1 der Stadt Zürich, Rümlang, Dietikon, Dällikon, Höri, Rorbas, Regensdorf und Oetwil a.S. liegen noch hinter Weiach.

Gemäss http://www.wahlen-abstimmungen.zh.ch sind die Zahlen für Weiach:

  • Atomausstiegsinitiative: 34.92% Ja
  • Umsetzung Kulturlandinitiative im PBG: 31.83% Ja
  • Eheschutz-Initiative: 24.70% Ja

Die ersten beiden Resultate sind keine Überraschung. Weiach liegt sowohl im kantonalen Mainstream als auch auf der Linie der Parolen der stärksten Partei (SVP).

Ganz anders sieht das bei der kantonalen Volksinitiative «Schutz der Ehe» aus. Sie sah eine Definition des Ehebegriffs in der Kantonsverfassung vor. Die Ehe sollte demnach eine «auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» sein.

Die SVP gab dafür die Ja-Parole aus (nicht nur die für solche Vorlagen übliche Verdächtige, die EDU). Viele SVP-Stammwähler hielten in Weiach der sonst alles dominierenden Sünneli-Partei in diesem Punkt nicht die Stange. Und zwar sehr deutlich.

Mittwoch, 23. November 2016

Nachdenken über die Nach-Kies-Zeit

Zurückzublicken - im Sinne von identitätsstiftender Geschichtsbetrachtung - ist den Weiacher Gemeindevätern nicht so wichtig. Das sei vor allem teuer und stosse auf zu wenig Interesse, hat der Gemeinderat kürzlich befunden.

Deshalb gibt es bis auf Weiteres keine Neuauflage der Ortsgeschichte (erstmals 1972, dann 1984, letztmals 2003 und seit 2011 vergriffen). Auch die vielen Neuzuzüger werden im besten Fall auf den Webauftritt der Ortsmuseumskommission aufmerksam und stossen so auf die aktuelle, als Ausgabe August 2016 online publizierte Monographie Weiach - Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes.

Nein, der Gemeinderat macht sich Gedanken zur Zukunft! Eine Zukunft, die in absehbarer Zeit in der Post-Kies-Ära mündet. Dann nämlich, wenn die 1962 operativ gewordene Weiacher Kies AG definitiv den Betrieb einstellt. Wenn die Einkünfte aus dem Kiesgeld für immer versiegen.

Was soll dann aus der Gemeinde werden? Eine Schlafsiedlung für die Agglomeration Zürich umgeben von Naturschutzgebieten und ein paar Bauern «pour la galérie»? Oder soll es auch wieder Industrieansiedlungen geben? Und wenn ja: welcher Art? Will man allenfalls sogar aktiv versuchen, den Oberflächenstandort für das Tiefen-Endlager auf das eigene Gemeindegebiet zu ziehen (vgl. WeiachBlog Nr. 656 vom 2. November 2008: Beyond Kieswerk – ein radioaktives Tiefenlager?)?

In der November-Ausgabe der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach (MGW) hat der Gemeinderat nun bekanntgegeben, dass man sich die kommunale Prospektivplanung eine ansehnliche Summe kosten lassen will:



Quelle
  • Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, November 2016 - S. 5

Sonntag, 20. November 2016

An der Landstrasse ausgesetzter Säugling, November 1816

Das Jahr 1816 war das «Jahr ohne Sommer». Es war kalt, es regnete häufig und es ist kein Wunder, dass die wohlhabendere Gesellschaft es vorzog, im Haus zu bleiben und sich am Feuer mit Literatur zu beschäftigen. So entstand in der Villa von Lord Byron am Genfersee die Erzählung «Frankenstein» aus der Feder von Mary Shelley.

Für die unteren Schichten war dieser Sommer viel schwerer zu ertragen. Er stand am Beginn von Hunger und Elend. Der Ausbruch des Vulkans Tambora in Indonesien hatte so viel Asche in die Stratosphäre eingebracht, dass (zu) wenig Sonnenlicht auf die Erde fiel. So konnte kaum etwas vernünftig wachsen und sozusagen keine Ernte wollte gelingen. Einige Monate später folgte die grosse «Theuerung des Jahres 1817» (vgl. auch Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes, 4. Auflage - S. 36-37).

Suche nach Eltern erfolglos

Heute vor 200 Jahren wurden die Weyacher mit einer der Folgen dieses katastrophalen Sommers konfrontiert. Die Dorfwache fand nämlich an der Hauptstrasse Richtung Kaiserstuhl im Gebiet Bedmen ein ausgesetztes, ca. 2 Monate altes Mädchen. Dies geht aus dem Protokoll des Kleinen Rates vom 21. Dezember 1816 hervor.

Man stelle sich vor: der Regierungsrat des Kantons Zürich beschäftigt sich mit einem KESB-Fall. Dass er auf der Traktandenliste der Regierung landete hatte vor allem mit der nicht gerade rosigen Finanzlage der Gemeinde Weyach zu tun, die natürlich hoffte, mit den zu erwartenden hohen Kosten nicht allein gelassen zu werden.

Das Protokoll gibt den Sachverhalt unter dem Titel «Aussetzung eines Kindes in der Gemeinde Weyach» umfassend wieder:

«Das L. Oberamt Regensperg berichtet sub dato 18ten hujus [d.h. Dezember] an den Kleinen Rath: Es habe der Nachtwächter in Weyach den 20sten Novembris, Abends um 9. Uhr, bey einem der äußersten Häuser an der Landstraße auf Kaiserstuhl, ein lebendes Kind weiblichen Geschlechts, sechs bis 10. Wochen alt, in einem Korbe auf einem Kißen, und mit schlechten Lappen bedeckt, gefunden. Darauf habe der Gemeindammann des Ortes sogleich die angemeßenen Nachsuchungen gemacht, allein diese, so wie die von dem Oberamte ohne Verzug, und endlich von der hierüber berichteten L. Kantons-Polizey-Commißion selbst veranstalteten sorgfältigen Nachforschungen, seyen bisher ohne Erfolg geblieben, und daher sehe sich das Oberamt im Falle, hievon die Hohe Regierung in Kenntniß zu setzen, und Hochdieselbe um eine angemeßene Verfügung für Bestimmung eines Status und des künftigen Unterhaltes dieses Kindes zu ersuchen; wobey zugleich die eigene Noth und vielen Armen-Unterstützungen, mit welchen die Gemeinde Weyach zu kämpfen habe, zu schonender Berücksichtigung empfohlen werde.»

Was, wenn sich solche Fälle häufen?

«Nach Anhörung dieses Berichtes haben UHHerren und Obern erkennt, davon dem L. Obergerichte Kenntniß zu geben, und dieses Tribunal als die competente Behörde einzuladen, daß es das Angemeßene über die Aussetzung und den Status dieses Kindes aussprechen und wieder einberichten möchte. Diese Verfügung wird dem Oberamte Regensperg mitgetheilt.»

Der Regierungsrat schaltete also umgehend das Löbliche Obergericht ein, um die Frage zu klären, wie mit einem ausgesetzten Säugling zu verfahren sei. Eine Staatsaffäre. «UHHerren», abgekürzt für «Unsere Hohen Herren», hatten den schlechten Sommer natürlich noch genau vor Augen und befürchteten wohl, dass solche Fälle sich häufen könnten.

Hohe Fahndungsprämie

Das Obergericht entschied postwendend - schon nach einer Woche (!), sodass der Regierungsrat bereits an Silvester 1816 den Fall wieder traktandiert hatte:

«Es berichtet die Behörde des Lobl. Obergerichts mit Zuschrift d. d. 28sten hujus an den Kleinen Rath, sie habe in Bezug auf das am 20sten passati [des vergangenen Monats; also November] zu Weyach gefundene Kind, nachfolgendes ausgesprochen:

1.) Solle durch die öffentlichen Blätter eine Belohnung von 160. Frk[en]. auf Entdeckung des Aussetzers geboten werden.

2.) Seye das Kind von dem Pfarramte Weyach in die h. Taufe aufzunehmen, und in dortiges Taufbuch einzutragen; und:

3.) Solle bis zu verhoffentlicher Entdeckung der Eltern, dieses Findelkind von der Gemeinde Weyach verpflegt werden, dieselbe aber dießfalls der wohlverordneten Allmosenpflege zu einem Beytrage empfohlen seyn.

Diese gerichtliche Verfügung ist dem Protocoll einzuverleiben, dem Obergerichte zu bescheinen, und der L. Allmosenpflege, so wie dem Oberamte Regensperg durch Protocolls-Extracte mitzutheilen.
»

Die Gemeindeväter von Weyach dürften nach dieser Mitteilung etwas ruhiger geschlafen haben. Das Obergericht hatte ja einen Beitrag aus dem Sozialhilfe-Fonds des Kantons in Aussicht gestellt.

Bemerkenswert ist die hohe Belohnung, die auf die Aufklärung des Falles ausgesetzt wurde: 160 Franken von 1816 entsprechen nach der Plattform Swistoval.ch im Jahre 2009 gerechnet nach Konsumentenpreisindex (KPI): 1'749 CHF bzw. nach dem Historischen Lohnindex (HLI) sogar 18'701 CHF.

Zu schlechter Gesundheitszustand

Wenn - wie anzunehmen ist - die Mutter des Findelkindes eine durchziehende Landstreicherin war, dann hatte diese wohl selber kaum genug zum Überleben. Das Mädchen hatte einen denkbar schlechten Start ins Leben. Lange dauerte dieses nicht. Denn schon am 16. Januar 1817 wurde es schon wieder zum regierungsrätlichen Traktandum:

«Das L. Oberamt Regensperg berichtet sub dato 13ten hujus an die hohe Regierung, daß das am 20sten November a. p. zu Weyach ausgesetzt gefundene Kind, über deßen Versorgung das L. Obergericht sub dato 28sten December richterlich verfügt, nach mehrtägiger Krankheit, am 11ten hujus verstorben seye.

Von dieser Anzeige wird der L. Kantons-Polizey-Commißion, mit Rücksicht auf die in Bezug auf diesen Gegenstand erhaltenen, nunmehr zum Theil keine weitere Execution bedürfenden Aufträge, Kenntniß gegeben, und dem L. Obergerichte (lt. Mißiven) Mittheilung gemacht.
»

Das Obergericht verdankte die Mitteilung umgehend, was am 23. Januar zu einem letzten regierungsrätlichen Protokolleintrag in dieser Angelegenheit führte:

«Ein Schreiben d. d. 21sten hujus, mit welchem das L. Obergericht dem Kleinen Rathe die Anzeige von dem erfolgten Tode des unlängst in Weyach ausgesetzt gefundenen Kindes verdankt, wird verlesen, und als keiner weitern Verfügung bedürfend ad acta gelegt.»

Gibt es weitere Unterlagen zu diesem Fall?

Die vom Obergericht erteilten Aufträge hatten sich mit dem Tod des Mädchens bis auf die Ausschreibung einer Belohnung von 160 Franken erledigt. Dieser Auftrag 1 zur Publikation in den «öffentlichen Blättern» scheint aber nicht mehr umgesetzt worden zu sein. Zumindest erhält man im online zugänglichen Archiv der NZZ mit dem Suchbegriff «Weyach» für die Jahre 1816-1818 keinen Treffer.

Ob der Weiacher Pfarrer Johann Heinrich Burkhard seinen Auftrag, das Kind zu taufen und ins Taufbuch einzutragen, ausgeführt hat, kann allenfalls eine Durchsicht des Kirchgemeindearchivs oder Pfarrarchivs ergeben. Und möglicherweise sind im Archiv der Politischen Gemeinde noch Armengut-Akten oder Gemeinderatsprotokolle von 1816/17 zu diesem Fall erhalten geblieben.

Bezüglich der beim Staatsarchiv des Kantons Zürich stehenden Bände ist leider festzustellen, dass für die fraglichen Jahre kein Taufbuch vorhanden ist. Wohl aber ein Totenregister: StAZH E III 136.3 müsste einen Eintrag zum 11. Januar 1817 enthalten. Es wäre schön, noch zu erfahren, ob man dem Findelkind wenigstens einen Namen gegeben hat.

Quellen

[Veröffentlicht am 31. Dezember 2017 um 22:45 MEZ]

Samstag, 19. November 2016

Kantonales Frauenstimmrecht mit fast 77% Nein abgelehnt

In den Jahreschroniken Zollingers findet man auch immer wieder Resultate von Volksabstimmungen, so derjenigen auf Kantonsebene, die vor just 50 Jahren - wieder einmal - das Frauenstimmrecht zum Thema hatte:

«An der kant. Abstimmung v. 19./20. Nov., an der die Einführung des Frauen-Stimm- und Wahlrechtes im Kt. Zürich mit 107'773 nein gegen 93'372 ja abermals verworfen wurde, partizipieren unsere Stimmberechtigten mit 103 nein zu 31 ja.»

Das Abstimmungsbüchlein konnte lange betonen, die politische Gleichberechtigung der Geschlechter sei in beinahe allen europäischen Staaten bereits verwirklicht. Das interessierte 53.6% der an diesem Wochenende an die Urne gehenden Männer im Kanton Zürich nicht. Sie legten ein Nein ein.

Der Nein-Anteil in Weiach lag bei 76.9%. Nur jeder vierte Weiacher Stimmbürger fand vor 50 Jahren das Frauenstimmrecht sinnvoll. Und damit waren die Weiacher Männer noch vergleichsweise fortschrittlich, wie die nachfolgende Karte des Statistischen Amts zeigt - es gab auch Gemeinden wie Bachs mit über 91% Nein-Stimmen! Selbst die Winterthurer waren dagegen. Angenommen wurde die Vorlage nur in der Stadt Zürich und in stadtnahen Seegemeinden.



Nachtrag vom 18. Dezember 2017

Der Schweizer Film Die göttliche Ordnung, der 2016 produziert wurde und dieses Jahr in die Kinos kam, zeigt plakativ und mit Humor wie auf dem Land die Stimmung punkto Frauenstimmrecht war. Grad so aufmüpfig wie in diesem Filmdrama waren die Weiacherinnen mit Garantie nicht.

Der Film ist übrigens bereits heute für helvetische Verhältnisse ein Blockbuster - mit bis dato 339'078 Eintritten (Abruf: 18.12.2017) und damit aktuell auf Platz 11 der ewigen Bestenliste der Schweizer Filme.

Quellen
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 - S. 12 [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966; abgeschlossen im August 1967].
  • Kanton Zürich. Direktion der Justiz und des Innern (Hrsg.): Verfassungsgesetz über die Abänderung von Art. 16 der Staatsverfassung (Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts). Abstimmung vom 20.11.1966. In: Abstimmungsarchiv (https://wahlen-abstimmungen.zh.ch/internet/justiz_inneres/wahlen-abstimmungen/de/abstimmungen/abstimmungsarchiv.html)
Weitere Beiträge zum Thema Frauenstimmrecht
[Veröffentlicht am 18. Dezember 2017 um 13:55 MEZ]

Freitag, 18. November 2016

Aus den MGW wird «S‘Weycher» - vorerst nur im Reglement

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» (MGW) im Volksmund seit längerem «Mitteiligsblatt» oder «Gmeindsblettli» genannt werden.

So hält es die Reformierte Kirchgemeinde, welche auch die Rubrik ihrer in den MGW publizierten, monatlichen Mitteilungen so benannt hat (http://www.kirche-weiach.ch/content/e12740/index_ger.html) und so wurde die Publikation teilweise auch durch die Turicensia-Abteilung der Zentralbibliothek Zürich in deren Katalog erfasst. Glaubt man der Primarschule, ist es das «Gemeindeblatt» (http://www.schule-weiach.ch/aktuell/gemeindeblatt/).

MGW seit Anbeginn



Der offizielle Titel des lokalen Publikationsorgans ist aber seit Beginn seines Erscheinens «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach», kurz «MGW» (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 91). Unbestritten und während über 34 Jahren, vom Juni 1982 (Nr. 1) bis zum August 2016 (Nr. 411):

mitteilungen für die gemeinde WEIACH. Publikationsmittel des Gemeinderates und der Behörden der Gemeinde Weiach. Mitteilungen der Dorfvereine. (Basis der Beschreibung: Ausgabe Juni 1982)

MGW Mitteilungen für die Gemeinde Weiach. Publikationsorgan der Gemeinde Weiach (Basis der Beschreibung: Ausgabe November 2005)

Mitteilungen für die Gemeinde Weiach (Basis der Beschreibung: Ausgabe Januar 2007)

Der per Januar 2007 auf das Wesentliche reduzierte Titel hat sich in den letzten bald zehn Jahren nicht mehr verändert, die zwischenzeitlich auf dem Titelblatt verwendete – und damit offizialisierte – Abkürzung wird dort nicht mehr aufgeführt.

Neuer Titel «S’Weycher»?

Seit dem 12. Juli 2016 sieht das nach dem Willen des Gemeinderates anders aus. Ganz anders. Zumindest offiziell. Offiziell soll das Publikationsorgan nach dem an diesem Tag verabschiedeten «Reglement für das Mitteilungsblatt Weiach» ab August 2016 neu «S‘Weycher – Mitteilungsblatt der Politischen Gemeinde Weiach» genannt werden (vgl. Titelblatt im verlinkten PDF und Kommentar unten in diesem Beitrag). Nach dem Zweckartikel des Reglements lautet der Titel sogar nur «S’Weycher»:

«Zur Orientierung der Bevölkerung besteht seit 1985 das Mitteilungsblatt der Politischen Gemeinde Weiach, seit 2016 genannt "S'Weycher", dessen Inhalt politisch und konfessionell neutral ist.»

Auf den Titelblättern vom September und Oktober 2016 ist nun aber rein gar nichts von diesem neuen Titel zu sehen. Auf Rückfrage von WeiachBlog erklärt Redaktorin Melissa Häfeli, der neue Titel werde erst verwendet, wenn man das nächste Mal das Design anpasse.

Vorerst bleibt alles wie immer

Nun, man wird sehen, was dannzumal tatsächlich als Titel verwendet werden wird. Das Reglement drückt sich ja auch nicht klar aus, welche Elemente zum Titel gehören und welche nicht (vgl. den textlichen Unterschied zwischen Titelblatt und Zweckartikel).

Bis dahin bleibt also alles beim Bewährten. Gepflogenheiten der Einheimischen oder Mundart-Anleihen des Gemeinderats hin oder her.

Der Wiachiana-Verlag (Herausgeber von Weiacher Geschichte(n), WeiachBlog und WeiachTweet) wird daher erst ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Neudesigns (mit neuem Titel) eine andere Kurzbezeichnung verwenden. Die dann wohl «WMB» lauten wird, für «Weycher Mitteilungsblatt» – ein Kompromiss zwischen dem Mundart-Titel ohne jede Erklärung und dem Titel mit erklärendem Zusatz.

Bemerkungen zum Reglement

Zum neuen Reglement seien hier noch zwei Hinweise platziert, auf je einen sachlichen und einen rein orthographischen Fehler:

Fehler 1: Art. 1 «besteht seit 1985 das Mitteilungsblatt der Politischen Gemeinde Weiach». Richtig wäre «1982», wie oben erwähnt und in den Quellen unten belegt.

Kann es sein, dass die Gemeinde selber in ihrem Archiv lediglich die Ausgaben ab 1985 aufbewahrt? Oder ist das bloss ein Tippfehler?

Fehler 2: Anhang 2. Adresse der Druckerei «Alte Bodenerstrasse 19». Gemeint ist natürlich die «Alte Badenerstrasse».

Quellen
[Veröffentlicht am 30. Dezember 2017 um 12:37 MEZ]

Donnerstag, 17. November 2016

Grössere Schwankungen beim Kiesgeldsegen

Das finanzielle Manna, das der Gemeindekasse aus dem Kiesabbau zufliesst, ist stark davon abhängig, ob es sich bei dem gerade abzubauenden Stück um Land im Besitz der Gemeinde handelt, oder eben nicht. Entsprechend schwanken die Erträge. Das war schon kurz nach Betriebsaufnahme feststellbar, was Walter Zollinger in seinen Jahreschroniken einige Kommentare entlockte:

«Aus dem Ertrag der Kiesausbeutung der Kies A.G. flossen pro 1964 nur noch Fr. 260'000.- in die Gemeindekasse. Dies rührt daher, dass man nun bereits mit der Ausbeutung auf Privatland begonnen hat, weil vom Gemeindeland ein grosser Teil als Depot für das Abdeckungsmaterial benützt wird und daher zur Ausbeutung vorläufig nicht in Frage kommt. Das wird sich aber bestimmt auf die Finanzlage des polit. Gutes wenig vorteilhaft auswirken.» (G-Ch Weiach 1964, S. 11)

Die Euphorie über und das Vertrauen in ab der Betriebsaufnahme konstant fliessende Erträge war wohl etwas zu gross gewesen. Schon im darauffolgenden Jahr waren drastische Massnahmen unumgänglich:

«Diese massive Steuererhöhung um 40% gegenüber den beiden Vorjahren musste aber wohl oder übel, im Hinblick auf die verschiedenen, bereits beschlossenen oder sogar schon begonnenen Bauvorhaben der polit. wie der beiden Schulgemeinden, geschluckt werden. Mitursache ist vor allem der bereits in der letztjährigen Chronik angedeutete Umstand, dass unser Kieswerk nur noch mit ungefähr Fr. 100'000.- Ertrag im Gemeindehaushalt eingerechnet werden kann (1963 rd. 339'000.-- und 1964 ca. 260'000.-). Macht sich wohl schon die Konkurrenz der beiden grossen Rafzerfelder Kieswerke bemerkbar?» (G-Ch Weiach 1965, S. 11)

Immerhin sahen die Zahlen dann ein Jahr später etwas besser aus: «Die Kiesentschädigung pro 1966 betrug Fr. 151'539.-» (G-Ch Weiach 1966, S. 13).

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chroniken der Jahre 1964, 1965 und 1966 [Originale in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 196x].

[Veröffentlicht am 18. Dezember 2017 um 00:42 MEZ]

Freitag, 11. November 2016

Bauer oder Sulzer-Inspektor? Hermann Zeindler zum 50. Todestag

Der Name Zeindler gehört nicht zu den sogenannt altverbürgerten Geschlechtern, also denen, die ihr Weiacher Bürgerrecht in die Jahre vor dem Ende des Ancien Régime zurückverfolgen können. Die Zeindler kommen urprünglich aus den heute zum Aargau gehörenden Gemeinden Remetschwil und Bellikon südlich von Baden (vgl. das Familiennamenbuch der Schweiz).

Und doch hat dieser Familienname mittlerweile eine beinahe 100-jährige Geschichte in unserem Dorf. 1920 hat nämlich der im Thurgau aufgewachsene Hermann Zeindler eine Hiesige geheiratet. And the rest is history...

Nicht ganz. Ohne Martha Meierhofer, die Gattin Hermanns, wäre Zeindler nämlich kein Weycher Name geworden. Das kann man dem Nachruf «Weiach. In Erinnerung an Hermann Zeindler» entnehmen, den Walter Zollinger in seine Jahreschronik 1966 eingeklebt hat. Leider - wie bei ihm üblich - ohne Angabe, aus welcher Zeitung. Es dürfte sich aber um eins der regionalen Blätter gehandelt haben:

«Hermann Zeindler wurde am 23. Juli 1893 im elterlichen Haus in Müllheim TG geboren, wo er mit neun Geschwistern aufwuchs und auch die Schulen besuchte. Da sein Vater für eine zwölfköpfige Familie sorgen musste, hatte auch Hermann Zeindler bereits während den Schuljahren durch kleinere Arbeitsleistungen sein Schärflein beizutragen. Nach Absolvierung der Schulen arbeitete er zwei Jahre bis zu seiner Konfirmation auf einem Gutsbetrieb in Oberwinterthur. Bis zur Rekrutenschule im Jahre 1913 arbeitete er zwecks Erlernung der französischen Sprache bei einem Grossbauern im Welschland. Anschliessend begab er sich nach Nizza, wo er sich als Heizungsmonteur ausbildete. Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges im Jahre 1914 wurde der Verstorbene in die Schweiz zurückgerufen, wo er während vier Jahren zeitweise dem Vaterland diente. In dieser Zeit erhielt er eine Anstellung als Heizungsmonteur bei der Firma Gebrüder Sulzer in Winterthur, wo er sich innert kürzester Zeit zum Chefmonteur hinaufarbeiten konnte. So hatte er unter anderem im Jahre 1916 bereits die Montageleitung der Spinnerei Letten, Glattfelden, unter sich, bei welcher Gelegenheit er seiner treuen und liebevollen Lebensgefährtin erstmals begegnete. Nach dem Kriege waren dem Verstorbenen wieder Tür und Tor für das Ausland geöffnet. So war er für die Firma Gebrüder Sulzer in Frankreich und Italien tätig, wo er sich auch grosse Sprachkenntnisse aneignete. Am 20. Oktober 1920 ehelichte er Martha Meierhofer. Dieser Ehe entsprossen drei Töchter und ein Sohn.

Nun stand der Verheiratete plötzlich vor der Entscheidung, entweder als Inspektor für die Firma Sulzer nach England zu gehen oder sich für das kleine Heimwesen seines Schwiegervaters zu entschliessen. Da seine Gattin ihre Eltern nicht im Stiche lassen wollte, entschieden sie sich für das Bauerngewerbe. Mit viel Intelligenz, Umsicht und grosser Liebe zur Scholle verstand er es, sich mit seiner Familie einen schönen Mittelbetrieb zu erschaffen. Ueberdies führte er während vierzig Jahren – bis zu seinem Tode – die Agentur der Schweizerischen Unfallversicherungs-Gesellschaft in Winterthur.

Leider litt der Verstorbene in den letzten Jahren immer mehr an einem schweren Asthma. Im Jahre 1959 zog Hermann Zeindler mit seiner Gattin in sein neu erstelltes Haus an der Stadlerstrasse, wo er mit seiner Lebensgefährtin einen geruhsamen Lebensabend zu verbringen hoffte. Leider verschlimmerte sich die Krankheit in den letzten Monaten zusehends. Freitag, den 11. November, besuchte er noch die Waldbesitzerversammlung, wo er auf dem Heimweg von einem Herzschlag getroffen wurde.

Heute trauern Gattin, Töchter und Sohn mit ihren Familien um einen guten, lieben und treubesorgten Vater.
»


Beim erwähnten Neubau handelt es sich um das Gebäude Stadlerstrasse 22, welches gemäss Gebäudeversicherung des Kantons Zürich das technische Gebäudealter 1957 aufweist (vgl. Brandenberger: Gebäudenummernkonkordanz der Gemeinde Weiach, 2002). Und bei der «Schweizerischen Unfallversicherungs-Gesellschaft» handelt es sich um die spätere «Winterthur Versicherungen» (2006 in der AXA aufgegangen).

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 26a. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966].

[Veröffentlicht am 17. Dezember 2017 um 19:54 MEZ]

Montag, 7. November 2016

Wasserrohrbrüche an der Büelstrasse - Aktualität vs. Transparenz

Am 3. November hat die Gemeindeverwaltung Weiach den nachstehenden Beitrag mit dem Titel «Diverse Wasserrohrbrüche an der Büelstrasse» unter der Rubrik «Aktuelles» veröffentlicht (vgl. auch WeiachTweet Nr. 132 vom 4.11.2016, 13:19:

«Erneut kam es an der Büelstrasse zu einem Wasserrohrbruch. Insgesamt bereits der Vierte!

Das Problem bzw. die Ursache ist bekannt: Im betroffenen Abschnitt, handelt es sich um Leitungen, welche leider nicht die versprochene Lebensdauer überstehen und Jahre früher undicht werden (Materialschwäche). Dementsprechend war dieser Leitungsabschnitt auch noch nicht für eine Erneuerung im Fokus.

Weiteres Vorgehen:
Da es sich doch um ca. 210m Leitungslänge handelt und somit auch mit hohem Aufwand und Kosten verbunden ist, werden mehrere Lösungsvarianten angeschaut. Auch die Abhängigkeiten, wie die Kanalisation, Strom-, Telefon-, TV-Leitungen, usw. müssen bei dieser Grösse mitberücksichtigt werden.
Klar ist jedoch, dass dies kein Schnellschuss werden soll und die Leitungen nicht heute ausgetauscht werden.

Wir bitten bei den betroffenen Anwohnern um Verständnis. Uns ist klar, dass dies keine angenehme Situation ist uns es ist auch nicht in unserem Sinne, dies unnötig hinauszuzögern.

Der Gemeinderat Weiach
»

Offen und geradeheraus

Diese bemerkenswert offene Kommunikation fand ich wirklich erfrischend. Wird doch zeitnah zum Ereignis (Wasserrohrbruch Nr. 4) informiert. Und dazu der Weg über das Internet-Portal der politischen Gemeinde gewählt.

Das ist einerseits sinnvoll, denn die nächste Ausgabe der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach erscheint erst Anfang Dezember. Wirft aber andererseits Fragen auf. Immerhin handelt es sich bereits um den vierten Vorfall. Der Gemeinderat kennt das Problem also wohl schon seit einiger Zeit und hätte demzufolge auch schon in einer früheren Ausgabe der MGW informieren können, welche Massnahmen ins Auge gefasst werden. Denn offensichtlich schläft die fünfköpfige Exekutive in dieser Sache ja nicht. Nur wissen die Anwohner dazu anscheinend nicht genug. Sonst hätte man obigen Text nicht letzte Woche online zu stellen brauchen.

Schluss mit Rohrbruch-Glasnost?

Gross war meine Überraschung, dass die Meldung mit oben zitierten gemeinderätlichen Zeilen bereits wenige Stunden später, am Sonntag, 6. November, spurlos von der Gemeindewebseite verschwunden ist.

Was WeiachTweet zur Frage veranlasste, ob die Gemeinde mit Transparenz ein Problem habe (Nr. 141). Es ist ja schon vorgekommen, dass eine ganze Ausgabe der MGW spurlos von der Website gelöscht wurde (vgl. MGW Juni 2015 vom Netz getilgt, WeiachBlog Nr. 1214; Hintergrund war vor anderthalb Jahren eine Personalie der Gemeindeverwaltung, vgl. WeiachBlog Nr. 1216)

Aktuell, weil Verkehrsbehinderung

Auf telefonische Rückfrage von WeiachBlog zeigte sich der Gemeindeschreiber überrascht: die Gemeindeverwaltung habe die Rubrik Aktuelles gewählt, da es um eine kurzfristige Verkehrsbehinderung infolge eines Wasserrohrbruchs gegangen sei. Deshalb sei die Meldung auch kurz danach wieder gelöscht worden. Von mangelnder Transparenz könne keine Rede sein.

Ich glaube ihm das. Nur: solch übereifrige Löschaktionen werfen halt schon Fragen auf. Zumal der Inhalt (siehe oben) ja noch einige Wochen bis Monate aktuell bleibt. Und er deshalb ebenso wie der gleichentags veröffentlichte Hinweis zum weiteren Ablauf in der Tempo-30-Angelegenheit (der nach wie vor online ist) keine tagesaktuelle Eintagsfliege darstellt.

Umgang mit den Kommunikations-Instrumenten will abgesprochen sein

Fazit: Guter Ansatz, aber mangelhafte Umsetzung. Gemeinderat und Verwaltung sollten die Kommunikationsabläufe unter die Lupe nehmen. Möglicherweise reicht schon eine Regieanweisung des Auftraggebenden an die Webredaktorin, wie lange der Beitrag unter Aktuelles stehenbleiben soll - befristet mit Ablaufdatum oder unbefristet.

Nachtrag vom 7. November, 22:00

Der WeiachTweet-Eintrag Nr. 142, der auf diesen Artikel hinweist, ist in seiner Zuspitzung schärfer als der Artikel-Titel. Was den Gemeindepräsidenten dazu bewogen hat, sein Dementi gleich Twitter anzuvertrauen:

Stefan Arnold bestätigt damit im Wesentlichen, was auch Gemeindeschreiber Wunderli betont hat. Nur leider bewirkt der «Handlingsfehler» auch jetzt noch, dass mit dem Text auf der Gemeindewebsite eben auch die damit verbundene Transparenz ins Nirwana entschwunden ist.

Für den Handling-Fehler mag die Webredaktorin verantwortlich sein. Für den Eindruck, der dadurch entsteht, liegt die Verwantwortung aber beim Gemeinderat.

Nachtrag vom 8. November, 13:30

Mittlerweile ist der eingangs zitierte Beitrag wieder online. Sogar auf dem bisherigen Listenplatz - nur mit neuer Adresse (https://www.weiach.ch/page/70/news/198). Wiederherstellen von aus der Rubrik Aktuelles gelöschten Beiträgen geht mit dem von der Gemeinde verwendeten System offenbar nicht. Aber sei's drum. Das Transparenzversprechen wurde eingelöst! Danke an alle Beteiligten.

Viel Erfolg beim Erneuern der schadhaften Leitung, wünscht WeiachBlog.

Dienstag, 1. November 2016

Fast ein halbes Jahrhundert als Chorleiter

Lehrer zu sein in einem kleinen Dorf mit rund 650 Einwohnern (was etwa der Bevölkerung von Weiach vor 50 Jahren entspricht), diese Stellung war zwar die einer Respektsperson. Aber auch mit vielen Erwartungen verbunden. So zum Beispiel, dass man sich in den dörflichen Vereinen tatkräftig einsetzt. Und das nicht nur als einfaches Mitglied. Nein, wer schon in der Schule vorne steht, von dem wird das auch im sonstigen Dorfleben erwartet.

Klar ist, dass auch ein Lehrer diese Pflichten nicht so viele Jahrzehnte auf sich nimmt, wenn er nicht auch von einem inneren Feuer beseelt ist, das ihm die Kraft dazu gibt. Klar ist aber auch, dass die Erwartungshaltung der übrigen «Dorfgenossen» (wie Zollinger sie zuweilen zu nennen pflegte) auch zur Last werden konnte. So ambivalent kann (und darf) man die Zeilen Walter Zollingers, die er sozusagen in eigener Sache in der Jahreschronik 1966 platzierte, auch verstehen:

«Für den Männerchor brachte der Oktober 1966 einen Wechsel im Dirigenten. Seit Sommer 1919, also volle 47 Jahre, hat der Unterzeichnete den Chor so "schlecht und recht", wie man etwa sagt, geleitet. Nun möchte er sich doch mit der Zeit, nachdem er 1962 in den Ruhestand als Lehrer trat, auch von den andern, vielerlei kulturellen Verpflichtungen "erlösen" lassen. Als neuer Dirigent konnte, nach langen anfänglich erfolglos scheinenden Bemühungen, ein junger Kollege aus Steinmaur, Herr Fredy Frei, gewonnen werden. Ein Glückauf dem Nachfolger wie dem Chor!»

Nun, nachdem Zollinger im fraglichen Jahr immerhin seinen 70. Geburtstag feiern konnte, wird ihm diesen Rücktritt wohl auch niemand wirklich ankreiden können. Solche Vereinstreue - und dazu noch als Dirigent - ist eine Leistung, die man gar nicht hoch genug einschätzen kann. Denn ganz so reibungslos läuft es ja auch in einem Verein, in dem alle (mehr oder weniger) freiwillig dabei sind, nicht immer ab.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 20. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966].

[Veröffentlicht am 16. Dezember 2017 um 20:25 MEZ]