Freitag, 13. März 2020

Beim Weiacher Pfarrhaus machte der Staat eine Ausnahme

Vor der Reformation wurden die Weiacher kirchlich von Kaiserstuhl aus betreut. Die Pfarrkirche und der Friedhof lagen ennet dem Rhein in Hohentengen.

Mit der religiösen Abspaltung und der Rekatholisierung von Kaiserstuhl im Oktober 1531 [Korrektur aufgrund WeiachBlog Nr. 1543 am 14.7.2020] hätten die Weiacher im Zürcher Herrschaftsbereich in den Gottesdienst gehen müssen, wehrten sich aber dagegen und erhielten – nach mehr oder weniger subtilen Drohungen wieder katholisch werden zu wollen – ab den 1540er-Jahren eigene Prädikanten zugeteilt.

Diese Pfarrer wurden in Ermangelung eines Weiacher Pfrundgutes direkt aus der Zürcher Staatskasse finanziert und kamen nur für die Gottesdienste aus der Stadt ins weit entfernte Bauerndorf.

Vielen wurde das schnell zu viel, was sich in einer hohen Fluktuation niederschlug. Nur wenige blieben mehr als ein paar Monate Weiacher Pfarrer. Die Hiesigen wollten daher, dass ihr Pfarrer auch unter ihnen wohne und setzten erneut Druck auf.

Den Pfarrer mitfinanziert, aber nicht das Pfarrhaus

Sie verpflichteten sich, massgeblich zum Unterhalt des Pfarrers beizutragen, stellten 1590 ihren Anteil an der Finanzierung sicher, worauf die Regierung schliesslich 1591 durch den Ankauf eines ersten Pfarrhauses auch die Wohnsitznahme des Seelsorgers vor Ort ermöglichte.

Dass eine neu gegründete Gemeinde (die vom eigenen Pfarrer am meisten profitierte) auch den Bau des Pfarrhauses finanziell tragen musste, war im Zürcher Freistaat eigentlich Usus, wie Carl Pestalozzi im Kapitel «§ 29. Die Baupflicht in den vom Staate gestifteten Patronaten» seiner Dissertation erklärt:

«So sehen wir denn, dass in den vom Staate gegründeten Kirchgemeinden der nächste Interessent, eben die Gemeinde, die Baupflicht am Pfarrhause übernehmen muss.» (S. 75-76)

Nach der Reformation sei generell «die Errichtung einer selbstständigen Pfarrei vom Rate regelmässig nur unter der Bedingung gestattet» worden, «dass sich die Gemeinde über Vorhandensein der Mittel zum Pfarrhausbau auszuweisen vermochte

Weiacher Extrawurst...

In Weiach war das ganz anders: das Weiacher Pfarrhaus stand von Beginn weg fast 400 Jahre lang allein im Eigentum des Staates und wurde auch von ihm unterhalten.

Carl Pestalozzi erwähnt diesen Umstand als eine der seltenen Abweichungen von der sonst durchgehend geltenden Regel: «Ausnahmen waren früher vorgekommen. Der Staat baute unter Mithülfe der Gemeinde 1591 das Pfarrhaus in Weiach, welches für Kriegszwecke stark befestigt wurde, 1701 das Pfarrhaus in Schönenberg [heute zu Wädenswil gehörend]» (S. 76).

Anzumerken ist, dass die Anlage in Schönenberg (wie die in Weiach ab 1706) von Festungsbaumeister Werdmüller einen Wehrcharakter verliehen bekam (vgl. Quelle villmergerkriege.ch). Die Datierung der Befestigung des Weiacher Pfarrhauses auf 1591 ist der von Friedrich Vogel 1845 und 1857 gelegten (falschen) Fährte zuzuschreiben, vgl. WeiachBlog Nr. 1466.

Dass Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich bereit waren, das Pfarrhaus ohne jede Beteiligung seitens der Gemeinde Weiach selber zu finanzieren (von der bei Pestalozzi erwähnten Beteiligung an der Renovation des 1591 angekauften Pfarrhauses einmal abgesehen), spricht für die Wirksamkeit der 1540 erstmals eingesetzten Drohkulisse.

Zum Vergleich: Die Bachser mussten ihr Pfarrhaus 1730 erst einmal vollständig selber finanzieren. Erst später übernahm der Staat die Verpflichtung Reparaturen auszuführen und übernahm das Gebäude in sein Eigentum.

Da hatten es die Weiacher besser. Sie hatten begriffen, wie man das Hochstift Konstanz (d.h. den Fürstbischof als Niedergerichtsherrn) und die Stadt Zürich (Bürgermeister und Rat als Hochgerichtsherr) immer wieder von neuem gegeneinander ausspielen konnte.

... aber die Kirche mussten sie selber zahlen

Nur die Kirche musste Weiach 1706 –  im Gegensatz zu Schönenberg, wo der Staat bei der Ausgründung aus der Kirchgemeinde Wädenswil auch die Baulasten am Gotteshaus selber übernommen hat (vgl. Pestalozzi S. 81) – zu einem sehr hohen Anteil selber finanzieren.

Offenbar war die Einschätzung der militärischen Bedrohungslage an der Nordwestgrenze anfangs des 18. Jahrhunderts doch eine etwas andere als im Süden mit den Zugern und Schwyzern als Nachbarn.

Wenn man den Verlauf des Zweiten Villmergerkriegs von 1712 in Betracht zieht, offenbar durchaus zu Recht: Blutiger Angriff der Schwyzer, Luzerner und Obwaldner auf die befestigte Zürcher Südgrenze vs. Unblutige Besetzung von Kaiserstuhl an der Nordgrenze durch die Zürcher.

Quellen
  • Pestalozzi, Carl: Das zürcherische Kirchengut in seiner Entwicklung zum Staatsgut. Diss. Univ. Zürich, Zürich 1903 – S. 75-76. [Internet Archive]
  • Ziegler, Peter: Der Zweite Villmergerkrieg und seine Vorgeschichte. Referat vom 22. Juli 2012 bei der Sternenschanz [villmergerkriege.ch]
  • N.N.: 21 Befestigter Kirchhof Schönenberg. [villmergerkriege.ch]

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