Samstag, 20. Februar 2021

Heirat trotz Verbot. Wer waren die Wagemutigen?

Heinrich Näf (geboren um 1695) und Verena Matzinger (getauft 5. September 1697). Das sind mit höchster Wahrscheinlichkeit die beiden Personen, welche 1720 die Weiacher Gemeindeoberen zu einem amtlichen Eheverbot veranlasst haben (vgl. WeiachBlog Nr. 166 v. 19. April 2006). Und danach zur Ausbürgerung des Ehemannes, als sie dennoch die Frechheit hatten, im Schaffhausischen zu heiraten. Herausgefunden hat dies der Genealoge Willi Müller aus Wilchingen SH.

Die Eheschliessung fand erst am 20. Februar 1721 in der Kirche Buchberg-Rüdlingen statt (also genau heute vor 300 Jahren). Da war die Ursache für den Verheiratungswunsch bereits seit Wochen auf der Welt. Jakob wurde im Dezember 1720 geboren und war am 30. Dezember ebenfalls in dieser Kirche hoch über dem Rhein und dem Dorf Rüdlingen getauft worden. 

Es spricht für den werdenden Vater, dass er zu der von ihm Geschwängerten stand und schon während der Schwangerschaft die Ehe beantragt hat, trotz der Gegenwehr aus Weiach. Mit den erwähnten Folgen: Eheverbot und 1721 nach Bekanntwerden der Verehelichung Genehmigung des Entzugs des Weiacher Bürgerrechts und lebenslänglichem Landesverweis durch Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich.

Damit hat Weiach versucht, sich allfälliger Unterhaltsforderungen für das unehelich gezeugte Kind zu entledigen. Ob dies gelungen ist? Das Personenblatt führt als Bürgerort des Jakob Näf denselben wie für seinen Vater auf: Weiach. Haben die Schaffhauser die Ausbürgerung von Heinrich Näf ganz einfach nicht akzeptiert und als ungültig betrachtet? 

Wahrscheinlicher ist, dass - dem noch Ende 1720 geltenden Zustand folgend - Heinrich Näf im Februar 1721 zu Recht noch als Weiacher Bürger mit Zürcher Landrecht betrachtet wurde.

Hat Näf nach seiner Ausbürgerung das Schaffhauser Landrecht erworben? Hat er das Bürgerrecht von Rüdlingen erhalten (von dort stammte Verena Matzinger)? Oder ist er mit seiner jungen Familie ausgewandert? Letzteres scheint nicht ganz abwegig, denn aus der Familientafel der Herkunftsfamilie der Ehefrau Näfs geht deutlich hervor, dass nur von Verena und ihrem Bruder Hans Konrad (geb. 1706) kein Sterbedatum bekannt ist!

Wie so häufig bei Geschichtsmosaikstückchen mit Weiach-Bezug gilt: Es besteht noch erheblicher Forschungsbedarf.

Quellen und Literatur
  • Brandenberger, U.: Verbotene Heirat – Bürgerrecht weg! WeiachBlog Nr. 166 v. 19. April 2006 mit Verweis auf ders.: Heiraten verboten! Armenwesen und Finanzen vor 150 Jahren. Handout zum Vortrag anlässlich der GV 2005 der Anlegervereine Midas und Heureka. Zürich, 14. März 2005.
  • Müller, W.: Familien Geschichten Müller Meyer Rahm Schlatter. www.zurfernsicht.ch/tng
  • Brandenberger, U.: Persönliches Telefongespräch vom 31. Dezember 2020 mit Willi Müller
[Veröffentlicht am 21. Februar 2021 um 22:58; Korrektur zweitletzter Abschnitt, fehlendes Sterbedatum am 24.2.2021]

Keine Kommentare: