Nun steht Weiach vor dem zweiten Schlagabtausch in diesem Themenkomplex. Dabei geht es um die Frage, ob das 2015 abgeschlossene Schulabkommen zwischen den Gemeinden Fisibach, Kaiserstuhl und Weiach auf den Ablauf der damals vereinbarten Rahmenfrist gekündigt werden soll oder nicht. Diese Kündigung wird in einer am 15. September 2020 durch alt Gemeindepräsident Werner Ebnöther und Mitunterzeichner eingereichten Einzelinitiative verlangt. Über diese Vorlage soll nun am 16. März abgestimmt werden.
Schulpflege will keine Urnenabstimmung
Gemäss Seite 11 des (unpaginierten) Beleuchtenden Berichts der Primarschulpflege lautet das Begehren wie folgt:
«Die Primarschulpflege Weiach wird beauftragt, die mit den Aargauer-Gemeinden Fisibach und Kaiserstuhl abgeschlossenen RSA-Anschlussverträge bezüglich Schulung der Kindergärtner und Primarschüler in Weiach nach der 10-jährigen Laufzeit oder auf den nächstmöglichen Kündigungstermin aufzulösen. Diese Anschlussverträge wurden am 10.06.2015 an der Versammlung der Primarschulgemeinde Weiach genehmigt und laufen bis Juli 2026. Die Primarschulpflege Weiach wird beauftragt, die Auflösung dieser Verträge den Weiacher Stimmberechtigten in Form einer Urnenabstimmung vorzulegen. Die Auflösung dieser Verträge muss bis spätestens Juni 2023 rechtskräftig bekannt gegeben wenden [sic!] (Kündigungsfrist ist 3 Jahre).»
Entgegen der Forderung der Initianten hat die Primarschulpflege entschieden, anlässlich einer ausserordentlichen Schulgemeindeversammlung über die Initiative befinden zu lassen. Es wird also erneut (wie 2015) nur eine exklusive kleine Minderheit der Weiacher Stimmberechtigten ihren Willen zum Ausdruck bringen (können).
Ausserkantonale Versammlung im Ebianum
Darüber hinaus wurde anlässlich der Informationsveranstaltung vom 9. Februar bekanntgegeben, dass die Versammlung nicht (wie üblich) in Weiach selber, sondern ausserkantonal im grossen Eventsaal des Ebianums (Baggermuseum der Firma Eberhard) in Fisibach durchgeführt werden soll. Dort stehe mehr Platz zur Verfügung. Gemäss Aussagen eines Vertreters der Schulpflege gegenüber WeiachBlog werden unter Corona-Schutzkonzept-Bedingungen 274 Plätze bereitstehen (also lediglich knapp über ein Drittel der vom Ebianum angegebenen 750 Personen Maximalkapazität).
Auch wenn diese Anordnungen den Vorschriften der Weiacher Schulgemeindeordnung und den Usanzen des Kantons Zürich nicht widersprechen und damit als legal zu beurteilen sind, stellt sich doch die Frage ob sie auch legitim seien. Und da gibt es schon einige Zweifel, wirkt sich doch die Verlegung des Versammlungsorts in Verbindung mit den seit Monaten von Bund und Kanton über alle Kanäle verbreiteten Aufforderungen an Risikogruppen (d.h. v.a. Personen über 70) möglichst keine Fremden zu treffen und zuhause zu bleiben, faktisch wie ein gruppenspezifisch installiertes Hindernis gegen die Ausübung der bürgerlichen Rechte aus.
Der Kerngehalt des Streits
Der Titel dieses Beitrags ist auch eine Anspielung auf den eigentlichen Kern, um den es bei dieser Auseinandersetzung geht, nämlich um die Frage, ob die gewählte Organisationsform des RSA-Vertrags für die vorliegende Konstellation zu einem für alle drei Partnergemeinden als ausgewogen zu beurteilenden Ergebnis führt.
Letztlich geht es darum, ob das Weiterführen oder eben gerade die Kündigung des Vertrags dazu führen wird, dass die Gemeinde Weiach aus dem (finanziellen) Gleichgewicht gerät.
Konkret: Müssen die Weiacher Steuerzahler jedes Jahr draufzahlen, wie es die Initianten um Werner Ebnöther behaupten (vgl. WeiachBlog Nr. 1524)? Oder ist es im Gegenteil so, dass jedes Jahr ein finanzieller Gewinn herausschaut, der sich über die Jahrzehnte zu einer Millionensumme auftürme, wie es die Primarschulpflege in ihrem Beleuchtenden Bericht (auf S. 6 unten) darstellt?
Alles hängt davon ab, welche Zahlen man verwendet, ob sie für diesen Zweck geeignet sind und ob daraus die richtigen Schlüsse gezogen werden. Klar ist nur: mindestens eine der beiden Seiten liegt falsch. Die grosse Herausforderung für den Stimmberechtigten, der in diesem erbittert geführten Streit den Schiedsrichterpart übernehmen muss, ist es nun, den tatsächlichen Verhältnissen auf die Spur zu kommen.
Bekanntlich ist die Wahrheit immer das erste Opfer in jedem Krieg, denn Kriege beginnen immer auf der Propagandaebene. Ziel muss es also sein, Fakten von verführerischen Interpretationsangeboten zu unterscheiden und zu eruieren, was wirklich im besten Interesse der Gemeinde liegt.
Auf der Facebook-Gruppe «Du bisch vo Weiach, wenn...» wird von einem der IG «Eusi Schuel» nahestehenden Aktivisten behauptet, es sei «endgültig geklärt wie Positiv es Finanziell für unsere Gemeinde ausfällt wenn wir die Zusammenarbeit mit den Aargauer gemeinden weiterführen».
Von den Initianten wird diese Sicht auf die Dinge wohl heftig bestritten. Nachdem die Genannten sich mit ihren Zahlen nach wie vor bedeckt halten, gilt es aktuell, sich die bereits publizierten Zahlen der Primarschulpflege genauer anzusehen.
Die Grundlagen müssen auf den Tisch
Aus dem Beleuchtenden Bericht (S. 6 unten) wird in keiner Art und Weise klar, mit welchen Szenarien, Annahmen und auf Basis welcher Datengrundlagen die präsentierten Zahlen im Detail erarbeitet und zum prospektiven Endergebnis von 8.2 Millionen (über einen Zeitraum von 30 Jahren) verrechnet wurden.
Noch weniger Fleisch am Knochen hat die Aussage der RPK Weiach, die auf S. 4 ohne vertiefte sachliche Erörterung zum Schluss kommt, die Initiative sei abzulehnen, zumal sonst als unmittelbare Folge der umgesetzten Kündigung eine Steuerfusserhöhung von 5-10 Prozent drohe. Interessant ist dabei der Umstand, dass die Primarschulpflege sich (auf S. 6) dahingehend äussert, die RPK habe «unabhängig eine eigene Berechnung» angestellt. Es fragt sich: inwiefern unabhängig? Mit eigenen Szenarien, eigenen Datengrundlagen?
Weiter wurde WeiachBlog zugetragen, dass Gemeindepräsident Stefan Arnold anlässlich einer der beiden Informationsveranstaltungen vom 9. Februar die Aussage gemacht habe, auch die Politische Gemeinde habe eigene Betrachtungen zum Thema angestellt und sei ebenfalls zum gleichen Schluss gekommen. Auch hier die Frage: Welche Überlegungen sind das im Detail? Wurden eigene Szenarien zugrundegelegt?
Die Präsidien der Schulpflege, der RPK und der Politischen Gemeinde werden hiermit aufgefordert, bis spätestens Ende Februar ihre jeweiligen Grundlagen in elektronischer Form so zugänglich zu machen, dass die Stimmberechtigten sich ein eigenes Bild zur Frage machen können, welche unterschiedlichen Überlegungen hinter den gleichlautenden Empfehlungen stehen (und zwar auch ohne, dass sie in Scharen in die jeweiligen Sekretariate pilgern und dort Akten wälzen gehen).
Gerade in diesem Bereich ist der Lösungsweg das entscheidende Kriterium. Denn umstritten ist ja ebendiese Gültigkeit des Endresultats.
WeiachBlog freut sich auf eine ergebnisoffene Diskussion mit Befürwortern und Gegnern der Initiative.
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