Viele von diesen Zeitzeugen sind heute verschwunden. Darunter auch die meisten Stacheldrahtverhaue, die man besonders am Rheinufer antraf.
Noch vor 50 Jahren aber war ein Abbau des Stacheldrahts kein Thema. Das wird aus einem weiteren Verhandlungsgegenstand des Weiacher Gemeinderates von Mitte Juli 1958 deutlich.
Unter dem Titel «Militär. Kulturschäden» findet man folgende Notiz:
«Festungswacht. Mit Schreiben vom 19. Juni 1958 des Kommandanten der Festungswacht Kp.6 wird die Entfernung von Waldbäumen in Stacheldrahthindernissen bewilligt.»
Wahrscheinlich hätte das heissen sollen «Mit Schreiben vom... an den Kommandanten». Unklar ist, ob der Gemeinderat diese Rodungsaktion bewilligen musste. Möglicherweise war eine andere Stelle dafür zuständig, denn dieser Eintrag steht unter der Rubrik «Kenntnisnahmen».
Quelle
- Gemeinderat Weiach: Protokoll der 15. Sitzung am 12. Juli 1958 (Nr. 184)
Es gibt selbstverständlich noch eine weitere Möglichkeit die gemeinderätliche Notiz zu interpretieren - ohne einen Fehler zu unterstellen wie ich dies gemacht habe:
Wenn die Entfernung von Bäumen aus einem Stacheldrahtverhau auf Wunsch und Rechnung eines Privaten erfolgte, der damit eine Gefahr für sein Kulturland abwenden wollte, dann macht die Bewilligung des FWK-Kdt durchaus Sinn. Die Parzellen mit den Stacheldrahtverhauen waren nämlich Bundeseigentum. Und demzufolge musste auch ein Eigentümervertreter einen solchen Eingriff bewilligen.
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