Anfangs dieses Jahres und noch vor den coronabedingten Einschränkungen hat WeiachBlog die neue Unübersichtlichkeit der Kommunikation der Politischen Gemeinde aufs Tapet gebracht (Vgl. Ökosparmassnahme? Nein, ein Schuss ins eigene Knie. WeiachBlog Nr. 1457 v. 2. Januar 2020).
Auf den Jahresbeginn erlangte nämlich der Opt-in-Modus für das Mitteilungsblatt Gültigkeit. Die Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, jenes noch von Mauro Lenisa sel. begründete Zentralorgan weiacherischen Nachrichtenaustauschs, in dem ab Juni 1982 alles Wesentliche über Gemeindebelange zu finden war, gehen seither nicht mehr automatisch an jeden Haushalt. Wer sich bis Dezember 2019 nicht aktiv darum bemüht hat, erhält die Gemeindemitteilungen nicht mehr in gedruckter Form per Post, sondern muss sie selber von der Gemeindewebsite herunterladen. Man kann sie zwar jederzeit wieder in Printform anfordern. Aber auch da: ohne Eigeninitiative läuft nichts.
Die Lichtblicke zuerst
Die Diskriminierung der Digital Natives und all derjenigen, die bewusst auf die Printausgabe verzichten (z.B. aus den offiziell genannten Öko-Gründen) ist mittlerweile behoben. Seit Anfang April 2020 stellt der (im Auftrag des Gemeinderates tätige) Web-Dienstleister backslash.ch einen E-Mail-Erinnerungsservice für neue Inhalte auf der Gemeindewebsite zur Verfügung (wie in WeiachBlog Nr. 1457 als Massnahme gefordert). Der unter dem Toplink Newsletter anmelden zu findende Service funktioniert (soweit erkennbar) reibungslos. Allerdings nur, wenn es um eine Information geht, die unter der Rubrik Aktuelles aufgeschaltet wird. Von sonstigen neuen oder geänderten Inhalten auf der Website erfahrt man nämlich nach wie vor rein gar nichts.
Auch das bereits in Nr. 1391 monierte veraltete Impressum ist längst angepasst (Vgl. «Mitteilungsblatt». Weit mehr als nur ein neuer Name. WeiachBlog Nr. 1391 v. 28. März 2019). Im Impressum auf Seite 2 steht nichts mehr von Offiziellem Publikationsorgan (eine Funktion, die gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 16. Oktober 2018 lediglich noch der Website www.weiach.ch und dort insbesondere der Kategorie Amtliche Publikationen in der Rubrik Aktuelles zukommt).
Print-Liebhabern wird vieles vorenthalten
Die Auswirkungen des Gemeinderatsentscheids von Mitte Oktober 2018 sind dennoch gravierend. Wer die Implikationen dieses strategischen Pferdewechsels nicht mitbekommen hat und sich in hergebrachter Manier auf das Mitteilungsblatt verlässt, der oder die erfährt vieles nicht, was wesentlich wäre für eine staatsbürgerliche Partizipation auf Gemeindeebene. Das betrifft viele alteingesessene Weiacherinnen und Weiacher, die nach wie darauf vertrauen, dass Wichtiges im Mitteilungsblatt erscheint. Dem ist leider nicht so. Wer nicht zweigleisig fährt und immer auch noch auf der Website nachschaut, der schaut in die Röhre.
Man könnte ja mit viel gutem Willen noch darüber hinwegsehen, dass Baupublikationen nur noch online erfolgen und im Mitteilungsblatt nicht mit einem Wort darauf verwiesen wird. Wenn es um staatsbürgerliche Rechte geht, dann hört der Spass allerdings definitiv auf.
Vernehmlassung findet nur online statt?
Da wurde ja bekanntlich vor geraumer Zeit per Initiative die Schaffung einer Einheitsgemeinde verlangt (Fusion von Primarschulgemeinde und Politischer Gemeinde). Die Stimmberechtigten haben dieses Begehren an der Urne für erheblich erklärt und den Behörden der beiden Gemeinwesen den Auftrag erteilt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.
Über diese Vorlage wurde nun am 29. Oktober in coronabedingt ausgedünnter Anwesenheit von sage und schreibe 14 Stimmberechtigten informiert (wie WeiachBlog aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle erfahren hat).
Danach hat die Politische Gemeinde auf ihrer Website eine neue Rubrik Einheitsgemeinde eingerichtet und darunter drei PDF-Dateien zur Verfügung gestellt:
- Präsentation der Informationsveranstaltung vom 29. Oktober 2020 (pdf, 1.0 MB)
- Bericht zur Vernehmlassung Gemeindeordnung Weiach (pdf, 131 KB)
- Gemeindeordnung-Synopse (pdf, 303 KB)
Zurzeit (und noch bis Ende November) läuft die Vernehmlassung der neuen Gemeindeordnung, über die im kommenden Juni abgestimmt wird.
Und nun der Hammer: Im Mitteilungsblatt Gemeinde Weiach vom November findet man überhaupt keine Informationen über diese Vernehmlassung! Rein gar nichts! Da findet sie schlicht und ergreifend nicht statt.
Schlimmer noch: auch die online-affinen Newsletter-Empfänger haben davon nichts erfahren! Keine Benachrichtigung. Nada.
Kommunikationsstrategie aus einem Guss?
Um das operative Controlling der schriftlichen Kommunikation kommt eine Behörde nicht mehr herum, in Zeiten von Corona erst recht nicht.
Dass diese Informationsveranstaltung am 29. Oktober stattfinden würde, war seit Monaten bekannt. Also hätte man problemlos auch die einheitliche Kommunikation über alle verfügbaren Kanäle professionell planen und umsetzen können. Samt Information im Mitteilungsblatt vom November.
Liebe Gemeinderäte! Ist da eine «Hobbytruppe» unterwegs, wie es ein Twitterer jüngst in einer Antwort an WeiachTweet mit Blick auf die Schulpflege (und deren Art über die Schulraumplanung zu kommunizieren) formuliert hat? Hat Eure Kommunikationsstrategie hier eine gravierende Fallmasche? Absicht will ich nicht unterstellen.
Es ist nur so: Wir sind hier – einmal mehr, vgl. WeiachBlog Nr. 1532 – an einem Punkt, wo zwar alles formal legal abläuft (diesmal gestützt auf den GR-Beschluss vom 18.10.18), man sich aber ernsthaft fragen muss, ob ein solches Vorgehen noch als legitim gelten darf.
Im Sinne der Transparenz und einer möglichst breiten Mitwirkung müsste es doch eigentlich so sein, dass jedermann, ob Online-Aficionados oder Alteingesessene ohne Internet-Affinität und mit traditionellem Verständnis von Kommunikationswegen, dieselbe Chance bekommt, oder nicht?
1. Publikation der Vernehmlassung in der Dezembernummer des Mitteilungsblatts.
2. Verlängerung der Eingabefrist für Kommentare zur neuen Gemeindeordnung bis Ende Januar 2021.
Dann haben alle ihre Chance. Und man wird Euch diesmal keine Geheimniskrämerei vorwerfen können. Wie wär's damit?
Nachtrag vom 15. November 2020
Mit Zeitstempel Montagmorgen, 9. November, 08:00 stellte die Gemeindeverwaltung einen offiziellen Hinweis auf die Vernehmlassung zur Einheitsgemeinde-Initiative auf die Website. Und zwar unter der oben bereits erwähnten Rubrik Aktuelles:
Davon haben die Abonnenten des elektronischen Newsletters der Gemeinde Weiach allerdings nichts erfahren. Aus welchen Gründen auch immer: Von DIESER Mitteilung erfährt nur, wer aktiv auf die Website der Gemeinde geht und sie dort findet. Ins elektronische Postfach geschoben wird sie einem jedenfalls nicht. Und da wären wir dann erneut bei der Frage: Unfähigkeit oder Absicht?
Der Inhalt der Mitteilung vom 9. November ist auch nicht wirklich ermutigend. Denn da prangt nach wie vor der Endtermin 30. November. Und das, obwohl man sich behördlicherseits erst im Februar 2021 wieder damit befassen will, man dem Souverän also eigentlich mehr Zeit geben könnte. Warum wird nicht berücksichtigt, dass die Individuen, die diesen Souverän ausmachen, es nun einmal nicht als ihren Lebensinhalt ansehen, alle paar Tage auf der Website nachzusehen, was es Neues gibt? Für so etwas hat man schliesslich den Newsletter, in den alles hineingepackt wird, was unter Aktuelles veröffentlicht wird. Würde man meinen. Ist aber leider nicht so.
Insofern: Noch ein Gewichtsstein auf diejenige Waagschale, die für Absicht spricht? Wenn nun nicht endlich dafür gesorgt wird, dass backslash.ch den Service so programmiert, dass ALLE Mitteilungen, die unter Aktuelles veröffentlicht werden, auch bei den Interessenten landen, dann muss man das leider annehmen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen