Freitag, 8. Oktober 2021

Junge Herdöpfeldiebin in die Trülle gestellt

Am Freitag, 31. März 1797 standen zusammengezählt nicht weniger als 23 Weiacherinnen und Weiacher vor den Obervögten des Neuamt, bei denen sie wegen verschiedener Vergehen von den hiesigen Dorfbehörden angezeigt worden waren. 

Bei fast allen Delinquenten ging es um Übertretungen der Forstpolizeivorschriften aus der neuen Weiacher Holzordnung von 1796 – bis hin zu wüsten persönlichen Beschimpfungen gegen den Weiacher Förster.

In einem der sieben Verfahren, bei denen die beiden Obervögte, Herr Zunftmeister Friess und Herr Ratsherr Hirzel, ihr Urteil zu sprechen hatten, ging es jedoch nicht um den Schutz des Waldes:

«Da Jacob Baumgartters kleine Tochter eingestanden, daß sie etlichen Burgeren zu Weÿach Erdäpfel aus dem Feld gestohlen, dazu aber durch die Noth gezwungen worden zu seÿn, sich entschuldigte, so ward erkennt, daß sie in Gegenwart 2 Stillständer in das Pfarrhaus beschikt werden u. da einen angemessenen u. nachdenklichen Zuspruch erhalten, so dann am Montag eine Stund lang mit einer Erdapfel Staude in der Hand in die Trülle (doch ohne getrüllt zu werden) gestellt werden solle.»

Ein besonders tragischer Fall also. Diebstahl aus Hunger. 

Zuerst sollte nämlich der Weiacher Pfarrherr im Beisein von zwei Mitgliedern der Sittenaufsicht der Diebin ins Gewissen reden. Und am Montag (gemeint ist wohl der 3. April) war noch eine Stunde Trülle vorgesehen.

Eine Trülle, das war ein Käfig, den man um die eigene Vertikalachse drehen konnte und in den die junge Delinquentin eingesperrt wurde, wobei sie statt einem Zettel um den Hals eine Kartoffelstaude in der Hand halten musste. 

Offen ist die Frage, wo dieser mittelalterliche Pranger stand. In Weiach selber oder in Niederglatt (am Sitz des Amtsgerichts)? 

Quelle

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