Mit Schnapszahlen ist das ja so eine Sache. Hätte das Weycher Dorffest dieses Jahr wie geplant stattgefunden, dann wären nicht nur 750 Jahre seit der mutmasslich ältesten erhaltenen Erstnennung des Ortsnamens vergangen. Sondern auch 222 Jahre seit 1799, dem Jahr, in dem diejenigen realen Ereignisse Weiach trafen, welche die Basis für das Musical Die Tigerin von Weiach bilden.
Verdoppeln wir diese Zahl, dann landen wir im Jahre 1577. Am heutigen Datum vor exakt 444 Jahren ist eine Urkunde über einen etwas speziellen Deal entstanden: eine Abmachung über eine offenbar nicht ausbezahlte Morgengabe.
Was ist das, eine Morgengabe?
Nach dem Schweizerdeutschen Wörterbuch Idiotikon ist eine Morgengab «die Gabe, welche nach altgermanischer Sitte der Mann der neuvermählten Frau am Morgen nach der Hochzeit als Gegenleistung für ihre ihm dargebrachte Jungfräulichkeit schenkte» (Id. II, 54). Diese meist in Form eines höheren Geldbetrags zu entrichtende Gabe diente zur Absicherung der frisch Verheirateten.
In der damaligen Sprache wird das so formuliert: «Sidtmalen ain morgengab anstatt des bluomens einer tochter fry eigen guot des ersten morgens, so der byschlaf beschicht, heisst und ist.» (Zürcher Ratserkenntnis von 1576 zit. n. Id. II, 54). Der Bluomen ist in diesem Zusammenhang also die Jungfräulichkeit. Deshalb nannte man die Morgengabe, wenn eine Witwe sich erneut verheiratete, manchmal auch «Abendgabe».
Eigengut der Ehefrau lediglich zugesichert, nicht ausbezahlt
Das in den Unterlagen des sogenannten Kornmeisteramts zu findende Papierdokument mit der Signatur StAZH C I, Nr. 820 ist in der Obervogtei Neuamt entstanden und betrifft Personen, die (mit Ausnahme des genannten Obervogts) samt und sonders in dieser Verwaltungsregion ansässig waren.
Das Regest lautet wie folgt: «Erhart Ersam, Jörg Gassmann und Thoman Mor, alle drei Tochtermänner von Thoman Zweifel zu Niederglatt, beurkunden, dass ihr Schwiegervater (schwäher) Thoman Zweifel vor etlichen Jahren Margreth Baumgartner von Weiach, Ehefrau seines Sohnes Hans Zwyfel, an ihrem Hochzeitstag zu rechter Morgengabe 100 Pfund zugesichert hat, dass jedoch jetzt beim Tode des Schwiegervaters nicht genügend Mittel zur Auszahlung dieser Morgengabe vorhanden seien und deshalb die 100 Pfund bei der Ablösung des Zehntens in erster Linie auszurichten seien. Es wird das Siegel von Meister Hans Waser, Obervogt im Neuamt, angekündigt.»
Was da am 28. Oktober 1577 (am Tage von Simon und Judas) vereinbart wurde, ist die Absicherung der Ehefrau eines der vier (damals noch lebenden) Kinder des Thoman Zweifel. In diesem Fall hatte der Vater des Bräutigams (nicht wie üblich der Ehemann selber) die Morgengabe versprochen. Offensichtlich war aber die Liquidität nicht ausreichend. Und das wohl bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit. Denn sonst hätte man nicht zu so einer Konstruktion greifen müssen, dass bei einem Verkauf eines (hier nicht näher spezifizierten) Zehntenrechts vorab die genannten hundert Gulden an Margreth Baumgartner ausbezahlt werden müssten.
Da Niederglatt kirchlich zu Niederhasli gehört(e) und das dortige Eheregister erst ab 1600 erhalten ist, sowie das von Weiach erst ab 1609, können wir in diesem Fall nicht auf einen Eintrag in der Ehedatenbank des Zürcher Staatsarchivs zurückgreifen.
Quelle
- StAZH C I, Nr. 820. Papierurkunde vom 28. Oktober 1577.
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