Ende Oktober vor 150 Jahren hatten es die Dielsdorfer endlich geschafft. Der Sitz des Bezirkshauptorts thronte definitiv nicht mehr auf dem «verhassten Buk» hoch oben auf dem Regensberger Lägernsporn.
Nach Jahrhunderten kehrte die Zentrumsfunktion dorthin zurück, wo sie vor der Stadtgründung um 1244 angesiedelt war: ins Tal nach Dielsdorf, das wesentlich ältere Wurzeln hat (zumindest, wenn man einer Urkunde des Klosters St. Gallen aus dem Jahre 861 Echtheit bescheinigt, wo ein «Theolvesthoruf» genannt wird).
Regensberg will nicht aufgeben!
Nach Jahrzehnten teils erbitterter Auseinandersetzungen war damit die letzte Hürde genommen: die physische Präsenz der Bezirksbehörden in Dielsdorf konnte Tatsache werden. Am 20. Juni 1870 hatte der Kantonsrat den Beschluss auf Verschiebung des Bezirkshauptorts von Regensberg nach Dielsdorf gefasst (vgl. StAZH MM 24.35 KRP 1870/0195).
Daraufhin kündigte der Regierungsrat die Lokalitäten in Regensberg per 31. August 1871 (vgl. StAZH MM 2.189 RRB 1870/1881).
Die Regensberger waren aber immer noch nicht bereit aufzugeben. Sie hielten den Entscheid für verfassungswidrig und die Kündigung der Lokalitäten für unrechtmässig (vgl. StAZH MM 2.189 RRB 1870/2017). Alles vergebliche Liebesmüh.
Kleine Genugtuung nach verlorenem Kampf
Eine kleine Genugtuung erhielten sie aber dann doch noch. Peinlicherweise musste nämlich der Regierungsrat die Regensberger um eine Mieterstreckung bitten. Weshalb?
«Die in Verbindung mit der Staatsbauinspektion am 12. August vorgenommene & sodann am 30. August d. Js. wiederholte Untersuchung der Bauten ergab, daß von den Lokalitäten für die Bezirksbehörden nicht eine einzige vollendet war & auch am Gefängnißbau noch mehreres Wesentliche mangelte. Vom Bezug der beiden Gebäude innerhalb der angesetzten Frist kann daher absolut keine Rede sein.
In Folge dessen wurde das Statthalteramt Regensberg beauftragt, sofort mit dem Gemeindrathe Regensberg behufs Verlängerung des Mietvertrages beziehungsweise der dortigen Bezirkslokalitäten auf wenigstens einen Monat in Unterhandlung zu treten & das Ergebniß letzterer ungesäumt einzuberichten. Laut Zuschrift des Statthalteramtes von heute hat sich der Gemeindrath Regensberg bereit erklärt, den Miethvertrage auf 2 Monate – bis 1. Nov. 1871 zu erneuern.» (vgl. StAZH MM 2.193 RRB 1871/1892)
Die Dielsdorfer (die den Zuschlag erhalten hatten, weil sie sich anerboten, die Gebäulichkeiten zur Verfügung zu stellen) hatten es also nicht auf die Reihe bekommen. Da sieht man mal wieder, triumphierten sie in Regensberg oben.
Schlussspurt erfolgreich
Noch einmal wollte man sich in Dielsdorf dann aber doch nicht blamieren und gab alles. Mit Erfolg. Am 28. Oktober 1871 beschloss der Regierungsrat die Abnahme und den Bezug der Lokalitäten in Dielsdorf zu genehmigen:
Der Regierungsrath,
nach Einsicht eins Antrages der Direktion des Sanitäts- & Gefängnißwesens,
beschließt:
1. Das neue Bezirksgebäude & das Bezirksgefängniß in Dielsdorf werden als vorschriftsgemäß hergestellt dem dortigen Gemeindrathe abgenommen.
2. In Folge dessen wird gemäß dem Beschlusse des Kantonsrathes vom 20. Brachmonat 1870 der Sitz der Bezirksbehörden des Bezirkes Regensberg von Regensberg nach Dielsdorf verlegt.
3. Das Statthalteramt Regensberg wird eingeladen, die nöthigen Anordnungen zu treffen zur Translokation der in dem bisherigen Bezirksgebäude in Regensberg befindlichen Archive der Bezirksbehörden & der dem Staate zugehörenden Mobilien nach den neuen Lokalitäten in Dielsdorf.» (vgl. StAZH MM 2.194 RRB 1871/2341)
Quellen
- Beschluß betr. Verlegung des Sitzes der Bezirksbehörden von Regensberg nach Dielsdorf v. 20. Juni 1870. Signatur: StAZH MM 24.35 KRP 1870/0195.
- Beschluß betr. Vollzieh. d. [Kantonsrathsbeschlusses] betr. Verlegung d. Bezirkshauptortes v. Regensberg nach Dielsdorf v. 13. August 1870. Signatur: StAZH MM 2.189 RRB 1870/1881
- Gemdrth. Regensberg, protestirende Erklärung betr. d. Kündigung d. Vertrages üb. Benutzung d. dort. Bezirkslokalitäten v. 2. September 1870. Signatur: StAZH MM 2.189 RRB 1870/2017
- Verlängerung d. Mietvertrages mit d. Ged. Regensberg betr. Benutzung d. dort. Bezirkslokalitäten v. 4. September 1871. Signatur: StAZH MM 2.193 RRB 1871/1892.
- Beschluß betr. Abnahme u. Bezug d. Bezirkslokalitäten in Dielsdorf v. 28. Oktober 1871. Signatur: StAZH MM 2.194 RRB 1871/2341.
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