Im letzten WeiachBlog-Beitrag Nr. 1891 wurde der Enteignungskataster der Nordostbahn erwähnt. Bereits ein Jahr zuvor, also vor 150 Jahren, reichte die Bahndirektion beim Zürcher Regierungsrat ein Verzeichnis über die auf Weiacher Gemeindegebiet vorgesehenen Enteignungen ein:
«Ein von der Direktion der Nordostbahn mit Zuschrift vom 17. dieß eingesandtes Verzeichniß von an die Notariatskanzlei Neuamt abgelieferten Entschädigungen für Expropriationen in der Gemeinde Weiach im Betrag von Fr. 638 95 Rp. behufs Erstellung der Winterthur–Koblenzer-Bahn, wird der Direktion der öffentlichen Arbeiten zur Erledigung überwiesen.» (RRB vom 18. Januar 1873)
Es ist schon bemerkenswert, dass es zu diesem Verwaltungsakt damals noch eigens einen Regierungsbeschluss geben musste. Aber es ging immerhin um so etwas Hochemotionales wie die Enteignung von Bauernland. Das hat man als Regierung besser genau im Auge.
Ein Franken pro Are
Stellt sich die Frage, wie hoch die überwiesene Gesamtentschädigung umgelegt auf die beanspruchte Fläche war. Die gesamte Strecke auf Gemeindegebiet misst 3.8 Kilometer, wobei der Bahndamm laut Katasterplan rund 10 Meter Breite einnahm. Dazu kamen noch die Kreuzungsbauwerke für die Niveauübergänge und insbesondere die Bahnhofanlage, welche auf rund einem Drittelkilometer immerhin die zehnfache Breite der einspurigen Trasse einnahm. Alles in allem kommt man damit auf rund 65000 Quadratmeter oder 650 Aren. Nach Strübis Rächnigsbüechli (vgl. WeiachBlog Nr. 1850) ergibt das knapp einen Franken pro enteigneter Are.
Umgerechnet nach dem Konsumentenpreisindex, der für Landwertumrechnung von Swistoval indirekt vorgeschlagen wird (anhand der «Glungge» in Jeremias Gotthelfs Roman «Ueli der Pächter», 1849), wären das heutzutage etwa 9.50 Franken pro Are oder 950 Franken pro Hektare.
Nimmt man die Durchschnittspreise für Landwirtschaftsland der letzten Jahre (im benachbarten Kanton Aargau), dann kostet heutzutage bereits der Quadratmeter zwischen 3 und 9 Franken, je nach Qualität, also das 30- bis 100-fache.
Quelle
- Regierungsrat des Kantons Zürich (ed.): Dir. d. Nordostbahn Einsend. e. Expropriationsverzeichnisses. RRB vom 18. Januar 1873. Signatur: StAZH MM 2.199 RRB 1873/0150.
- Pfister, Ch.; Studer, R. (eds.): Beispiele Einzelwerte. Ueli des Pächters Bauerngut. Website swistoval.ch
- Scherer, J.: Stabile Preise für Bauernland. In: Bauernzeitung, 21. November 2018, 15:00.
Nachtrag Twitter/Facebook vom 24. Januar 2023
Wenn man den untersten Wert für Landwirtschaftsland im Kanton Aargau von 2018 zugrundelegt (CHF 3/m2, vgl. Quelle im Beitrag oben), dann wäre eher der BIP-Index anzuwenden (anstatt des KPI, wie im Beitrag zugrunde gelegt). Bei 6.5 ha ergäbe das dann fast eine Punktlandung.
Quelle: Swistoval, Einzelwertberechnung 1873
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen