Sonntag, 12. Oktober 2025

IG Nord wollte Deckelung der Flugbewegungen über dem Unterland

Es gibt den SBFZ (Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich) und es gibt diverse Partikularinteressen-Vereinigungen, die für möglichst wenig Fluglärm in ihrem jeweiligen An- bzw. Abflugkorridor kämpfen. Das war nicht immer so. Zuerst war die Welt noch einfacher.

Der SBFZ wurde laut deren Website 1967 von sechs flughafennahen Gemeinden gegründet (nach anderer Darstellung in den Medien erst 1969) und zählt aktuell 48 Mitgliedsgemeinden. Sie versucht mit den Worten ihres früheren Präsidenten Peter Staub formuliert, «den grösstmöglichen gemeinsamen Nenner» zu finden (Interview in: NZZ, 3./4. März 2001). Das erweist sich seit den späten 1990ern als zunehmend schwierig bis unmöglich.

Die Reaktion auf Kampfansagen der Gemeinden im Süden

Die IG Nord, die Stimme der Gemeinden nördlich des Flughafens, gibt es seit bald 30 Jahren – und Weiach spielte in den Gründungsjahren eine wichtige Rolle: 

«Den Auftakt zur partikulären Interessenvertretung machten 1997 die 6 Südgemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Dübendorf, Opfikon, Wallisellen und Wangen-Brüttisellen mit der Gründung der Task-Force Fluglärm. Wie der Dietlikoner Gemeindepräsident Jakob Rutschmann ausführt, seien das auslösende Element die zunehmenden Starts nach Süden auf Grund der Verlegung von Interkontinentalflügen der Swissair von Genf nach Zürich gewesen. Kurz darauf kam es «als Reaktion», wie Höris Gemeindepräsident Paul Baltensberger sagt, zur Gründung der Interessengemeinschaft (IG) Nord, der heute zehn Gemeinden angehören.» (NZZ, 3./4. März 2001)

In den 90er-Jahren herrschte bei den Flughafen-Planern sozusagen unbegrenzter Wachstumsglaube. Die 5. Ausbauetappe sei unter der Annahme ins Werk gesetzt worden, Zürich-Kloten entwickle sich zu einem Mega-Hub, über den dereinst 34 Millionen Passagiere verkehren würden. Als diese Etappe im Jahre 2004 zum Abschluss kam, da war die Euphorie schon ziemlich gedämpft (vgl. SRF.ch, Tagesschau, 10. September 2004).

Besonders effektiv waren die Gegenmassnahmen des Landkreises Waldshut

Da gab es nämlich heftigen Gegenwind. Nicht nur aus dem oben schon erwähnten Süden mit den bisher punkto Verschonung vor Fluglärm höchst privilegierten Wohnlagen am Zürichsee und auf dem Pfannenstil. Sondern auch im Zürcher Unterland und ganz besonders im baden-württembergischen Landkreis Waldshut. Dessen Regierungschef, Landrat Bernhard Wütz, hatte ein offenes Ohr für die Klagen aus der Gemeinde Hohentengen. Und vor allem ganz andere Möglichkeiten, in Stuttgart und Berlin für Wirbel zu sorgen. Jedenfalls fiel die 1984 abgeschlossene schweizerisch-deutsche Verwaltungsvereinbarung, die das Anflugregime von Norden her regelte, der allzu grosszügigen Auslegung durch Schweizer Politiker und die Flughafendirektion zum Opfer (vgl. WeiachBlog Nr. 536). Nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden wurde die Vereinbarung am 22. Mai 2000 durch die Bundesrepublik einseitig per Ende 2001 gekündigt. Die Schweizer Seite stand da wie ein begossener Pudel.

Neuverteilung der Flugbewegungen!

Die IG Nord mischte in dieser Auseinandersetzung nach Kräften mit. Mit den Süddeutschen hatte man durchaus gemeinsame Interessen. Beide wollten weniger Anflüge aus Richtung Norden. Die IG Nord allerdings noch einiges mehr! 

Sowohl die Hohentengener, wie die Weiacher und viele weitere Gemeinden und Privatpersonen wehrten sich überdies just in dieser Zeit per Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die 5. Ausbauetappe. Bis hinauf ans Bundesgericht. Ein Monsterprozess, vgl. den Entscheid BGer 1A.282/1999 vom 8. Dezember 2000.

Am heutigen Datum vor 25 Jahren berichtete die Neue Zürcher Zeitung jedenfalls wie folgt über den Forderungskatalog der Nordgemeinden:

«asp. Die Interessengemeinschaft Nord (IG Nord) mit den Gemeinden Glattfelden, Hochfelden, Höri, Kaiserstuhl, Stadel, Weiach, Bachs und Bülach hat zuhanden der konsultativen Flughafenkommission einen Vorschlag für ein neues Pistenbenützungskonzept für den Flughafen Zürich erarbeitet. Grundlage bildet eine Beschränkung auf jährlich 320 000 Flugbewegungen. Für die Starts sollen in der Regel diejenigen Pisten benützt werden, die in die allgemeine Richtung der Zieldestination zeigen; für die Landungen soll die Ausgangsdestination die Anflugrichtung bestimmen. Mit einer solchen Regelung könnten «unnötige» Richtungswechsel über der engeren Flughafenregion vermieden werden.» (NZZ, 12. Oktober 2000)

Fairteilung! Nachtflugsperre 21-06 Uhr! Überflugfreie Wochen!

Vor allem aber wollte die IG Nord eine «Fairteilung» des Fluglärms. Der Süden sollte immerhin einen Achtel des Anflüge-Plafonds übernehmen müssen. Und es sollte rund um den Flughafen endlich wieder ausgleichende Gerechtigkeit einkehren. Weg vom bisherigen Regime. Denn die Gemeinden im Norden hatten die Anflüge bisher fast exklusiv zu tragen:

«Die Westpiste 26 mit Ausflug nach Westen über Rümlang hat nach dem Vorschlag der IG Nord weiterhin die Hauptlast der Starts zu tragen (90 000). In Richtung Süden mit Abflugweg über Opfikon sollen 50 000 Starts erfolgen, dem Norden und dem Osten sind je 10 000 Abflüge zugewiesen. Der Hauptteil der Anflüge soll weiterhin von Norden über die süddeutsche Nachbarschaft führen; zugelassen werden sollen 80 000 Landungen. (Zum Vergleich sei angeführt, dass im vergangenen Jahr 141 000 Anflüge aus Richtung Nord erfolgten.) Von Süden über Opfikon sind 40 000 Landungen eingeplant und ebenfalls 40 000 aus der Richtung Ost. Eine genaue Zuteilung auf die Pisten 14, 16, 32 und 34 wird nicht vorgenommen. Auch die Ruhezeiten sollen neu geregelt werden. Verlangt wird eine ordentliche Nachtflugsperre für die Zeit von 21 bis 6 Uhr. Zusätzlich fordert die IG Nord wöchentlich abwechselnde Ruhezeiten für die einzelnen Pistenenden. Drei Wochen Flugbetrieb hätte eine Woche frei von Flugbewegungen zu folgen.» (NZZ, 12. Oktober 2000)

Man kann das alles völlig übertrieben finden. Aber es ist eben wie auf dem Basar. Wer nicht mit Maximalforderungen einsteigt, der hat keine Verhandlungsmasse für strategische und taktische Zugeständnisse. Dass einige Praktiker wohl die Hände über dem Kopf zusammenschlugen – geschenkt:

«Für die Flugsicherung Swisscontrol, die nicht im Besitz des Positionspapiers der IG Nord ist, sind die Vorschläge sehr theoretisch und auf den ersten Blick zum Teil auch widersprüchlicher Natur. Auf Anfrage der NZZ erklärte Josef Meier, Mitglied der Geschäftsleitung, eine zwangsweise Zuteilung von Bewegungen trage immer Konfliktstoffe in sich. Im Weiteren wies er darauf hin, dass es nicht genüge, Pistenbenützungskonzepte zu entwerfen, ohne den gesamten Luftraum in die Überlegungen einzubeziehen.» (NZZ, 12. Oktober 2000)

So weit der kurze Bericht der NZZ. Wer heute einen Blick auf die Website der IG Nord wirft, der erkennt im Forderungskatalog ohne Weiteres das Erbgut aus der Gründerzeit vom Ende der 90er-Jahre und den oben beschriebenen Vorstoss während der laufenden Schlacht bis vor das Bundesgericht:

Die Forderungen der IG-Nord

1    Solidarische Verteilung von Fluglärm.

Vom Flughafen Zürich-Kloten profitiert die gesamte Bevölkerung. Das heisst aber auch, dass alle solidarisch die Belastungen durch den Fluglärm tragen sollen.

Die Verteilung der Flugbewegungen auf den Norden, den Süden, den Westen und den Osten hängt direkt mit dem Gerechtigkeitsverständnis einer solidarischen Schweiz zusammen.

2    Keine Verstärkung der Nordausrichtung.

Seit Jahrzehnten müssen die Gemeinden im Norden des Flughafens jährlich über hunderttausend Landungen und Starts ertragen.

Die IG-Nord wehrt sich gegen eine Intensivierung der Nordausrichtung. Es kann nicht sein, dass unserer Region immer stärker die Hauptlast des Fluglärms aufgebürdet wird.

3    Konsequente Einhaltung des Nachtflugverbots.

Zwischen 23.00 Uhr – mit der Möglichkeit des Verspätungsabbaus bis 23.30 Uhr – und 6.00 Uhr ist per Gesetz ein Nachtflugverbot verhängt, das jedoch zu wenig konsequent eingehalten wird.

Die IG-Nord wehrt sich gegen eine Durchlöcherung der Nachtflugsperre. Der Flughafen und die Fluggesellschaften haben die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung zu respektieren. 

4    Max. 320'000 Flugbewegungen pro Jahr.

Zürich-Kloten hat sich als Hub im internationalen Luftverkehr etabliert. Ein rein quantitatives Wachstum bringt der Wirtschaft, den umliegenden Gemeinden und der Bevölkerung keinen Mehrwert. 320'000 Flugbewegungen pro Jahr sind für Zürich-Kloten genug. Heute verzeichnet der Flughafen jährlich ca. 270'000 Starts und Landungen. Damit verfügt der Flughafen über grosszügige Wachstumsreserven, die für einen langen Zeitraum genügen.

5    Kein Ausbau des Pistensystems.

Die IG-Nord lehnt zusammen mit dem Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich, der IG West und der Region Ost den Ausbau der Pistensysteme des Flughafens Zürich-Kloten ab. Durch die geplante Pistenverlängerung gegen Norden und Westen würde das Zürcher Unterland zusammen mit den Gebieten im Osten und Westen des Flughafens und in den Kantonen Aargau, Schaffhausen und Thurgau übermässig stark belastet.

Der Bau einer Parallelpiste ist nicht zuletzt dank den Bemühungen der IG-Nord kein Thema mehr. Sie setzt sich weiterhin dafür ein, dass das so bleibt.

6    Sicherung der Siedlungsentwicklung.

Die IG-Nord setzt sich zusammen mit den Anrainergemeinden des Flughafens dafür ein, dass vernünftige Lösungen bezüglich der Siedlungsentwicklung für die Gemeinden rund um den Flughafen realisiert werden können. Die Auswirkungen des Fluglärms dürfen den Entwicklungsspielraum der Gemeinden nicht in ein zu enges Korsett zwängen.

Die IG-Nord verlangt, dass die Wohnqualität um den Flughafen mit einer Verschärfung des Schallschutzes an Bauten gesteigert und somit die Einschränkungen für das Wohnen gelockert werden können. 


Nicht mehr dabei? Warum eigentlich?

Alles Forderungen, die durchaus auch im Interesse der Weiacher Bevölkerung liegen, oder? Zumindest was die Belastung durch Lärm und Schadstoffe betrifft.

Umso erstaunter ist man, wenn man herausfindet, dass der Gemeinderat Weiach beschlossen hat, aus der IG Nord auszutreten. Warum eigentlich?

Übersichtsartikel

Quellen und Literatur

  • asp.: Für eine Neuverteilung der Flugbewegungen. Ein Vorschlag der IG Nord. In: Neue Zürcher Zeitung, Nummer 238, 12. Oktober 2000 – S. 45.
  • ark.: Jeder steht sich selbst am nächsten. Teilweise divergierende Interessen der Flughafenkritiker. In: Neue Zürcher Zeitung, Nummer 52, 3. März 2001 – S. 51.
  • Brandenberger, U.: Zürcher Arroganz – live in der Helferei. WeiachBlog Nr. 481, 8. Juni 2007.
  • Brandenberger, U.: Wie die Verwaltungsvereinbarung von 1984 verletzt wurde. WeiachBlog Nr. 536, 10. Oktober 2007.
  • Brandenberger, U.: IG-Nor(e)d. Schülerprivilegierung nur für Südschneiser. WeiachBlog Nr. 2217, 28. Februar 2025.

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