Samstag, 30. August 2008

Caffè-Bar Lounge Chamäleon eröffnet

Heute um 11:00 Uhr war es soweit. Mitten im Dorf - an der Büelstrasse 18 - nahm die Caffè-Bar Chamäleon als jüngste gastronomische Einrichtung auf dem Gebiet der Gemeinde ihren Betrieb auf.

Das neue Lokal im Speicher des Baumgartner-Jucker-Hauses hat gleich zwei Eingänge. Einen südlichen Richtung Oberdorf und einen östlichen über die Büelstrasse:


Der Nebenraum Richtung Süden beherbergt die Lounge. Im Hauptraum findet man den Tresen. Dahinter standen zur Eröffnung Martha Bollier Müller und Susann Wenger. Die Initiantin der neuen Caffé-Bar, Christa Surenmann, war natürlich auch mit von der Partie (dritte von links im Bild):


Vom Tresen aus fällt der Blick hinaus auf den neu erstellten Gartensitzplatz. Von dort hat man den Überblick über den Kindergarten. Eltern kleiner Kinder gehören denn neben den Dorfvereinen auch zur anvisierten Hauptkundschaft. Für sie sind die Nachmittagsöffnungszeiten am Mittwoch und Donnerstag gedacht. Für die Mitglieder der Dorfvereine, die abends noch gern eins trinken würden, hat das Chamäleon jeweils bis 23 Uhr offen (ausser am Sa oder So, aber da finden ja normalerweise auch keine Versammlungen oder Trainings statt). Im Bild der neue Gartensitzplatz:


WeiachBlog wünscht dem jungen Projekt gutes Gelingen.

Öffnungszeiten
Mo-Do 20-23 Uhr
Mi und Do Nachmittag von 14-17 Uhr
Fr durchgehend von 14-24 Uhr
Sa 09-16
So geschlossen

Weblinks
* Website der Caffè-Bar Lounge Chamäleon

Sonntag, 24. August 2008

Wenn der Steuervogt mit dem Bruttoeinkommen rechnet

Wer beim Ausfüllen seiner Steuererklärung über die Steuervögte schimpft - was bei nicht von der Sozialhilfe Abhängigen ab und zu vorkommen soll - der mag durchaus recht haben, wenn er findet, er müsse viel zu viel bezahlen.

Trotzdem geht es ihm besser als unseren Vorfahren zu Zeiten des Ancien Régime, die noch den Zehnten abliefern mussten. Warum?

Steuern zahlen ohne Abzugsmöglichkeiten

Nun: der Zehnten war auf dem Bruttoertrag geschuldet. Da konnten also keine Berufsauslagen geltend gemacht oder Vorinvestitionen und gar Verluste abgezogen werden. Von dem, was die Felder hergaben, kassierten die Trager zuhanden der Zehntenherren noch auf dem Feld 10 Prozent ein - in guten wie in schlechten Jahren. Ein Vergleich mit der Quellensteuer ist nicht ganz abwegig.

Welche fatalen Folgen diese «Besteuerung an der Quelle» für die Bauern hatte, erklärt der bekannte Klima-Historiker Christian Pfister, Professor an der Universität Bern:

«Je geringer die Erträge sind, desto schwerer fallen die für die Aussaat benötigten Mengen ins Gewicht. Für den Preis ist nicht die Bruttoernte massgebend, das, was auf dem Felde eingeerntet oder verzehntet wird, sondern das, was letztlich für den menschlichen Konsum zur Verfügung steht. Es darf nicht übersehen werden, dass ein Teil des Ernteguts für die neue Aussaat beiseite gelegt werden musste.»

Risiko für Missernten voll zu Lasten des Bauern

«Gehen wir von einem stark vereinfachten Modellfall aus: Ein Bauer hat 200 kg Saatkorn ausgesät und erntet bei einer Normalernte für jedes Korn 5 Körner ein. Seine Bruttoernte beträgt also 1000 kg. Von diesen braucht er 200 kg als Saatgetreide für die nächste Aussaat. Für den Zehnten und für den Konsum stehen also nur 800 kg zur Verfügung.

Bei einer Missernte sinkt der Ertragsfaktor auf angenommene 1:3. Die Missernte beträgt somit brutto 600 kg; gegenüber der Normalernte beträgt die Einbusse 40 Prozent. In diesem Falle fällt der Anteil des Saatgutes aber stärker ins Gewicht: Auch von der Missernte müssen nämlich unverändert 200 kg für die nächste Aussaat beiseite gelegt werden. Die Missernte ist deshalb netto 50 Prozent geringer als die Normalernte, und deshalb steigen die Getreidepreise stärker an, als es dem Verhältnis der Bruttoerträge entspricht. Zudem wurde der Zehnte vor Abzug des Saatgetreides erhoben. Er richtete sich nach dem Bruttoertrag. Der Bauer hatte den grösseren Anteil des Saatguts im Falle einer Missernte allein zu tragen, und dieser verkörperte erst noch einen höheren Marktwert.
»

Explosion der Lebensmittelpreise

Mit anderen Worten: wer sonst schon wenig hatte, der geriet in Jahren mit grossen Ernteausfällen erst recht in Not. Das wird deutlich wenn man die Folgen betrachtet, wie sie von Klaus Koniarek, einem deutschen Privatgelehrten, zusammengestellt worden sind:

«Es gibt Erhebungen darüber, wie drastisch Preiserhöhungen nach Mißernten waren: Wurde eine Ernte eingefahren, die 20% unter dem Durchschnittsertrag lag, stiegen die Preise für Nahrungsmittel etwa um 80%. War die Ernte (zum Beispiel durch Kriegs- oder Unwettereinwirkung) um 50% niedriger, stiegen die Preise um bis zu 450%.»

Das traf natürlich Handwerker genauso brutal wie Kleinbauern. Solche Aussichten wie gerade skizziert, brachten die Wohlhabenden wie den Staat in Versuchung, denn, so Pfister:

«Wer in Notjahren Getreide zu verkaufen hatte, sei es aus dem Ertrag seiner Eigenwirtschaft, sei es aus Naturalabgaben, zog daraus einen entsprechend höheren Gewinn.»

Spekulationsverbot - trotzdem riesige Vermögensumverteilung

Die Obrigkeiten versuchten daher, wenigstens den sogenannten «Fürkauf» zu verhindern. Sie verboten also die Spekulation mit Getreide, wobei auch der Einkauf direkt bei wohlhabenden Grossbauern oder Zehntenbezügern untersagt war.

Man ist versucht, die Parallele zu den aktuellen Nahrungsmittelproblemen in unserer heutigen Welt zu ziehen, wenn man bei Pfister etwas weiter unten liest:

«Jede Teuerung war mit einer massiven Umverteilung von Volksvermögen von den Getreidekäufern zu den Verkäufern verbunden. Der Ökonom Samuel Engel schätzte, dass im Kanton Bern im Falle einer Missernte 5 Prozent der Bevölkerung Getreide verkaufen konnten, 10 Prozent sich selbst versorgten und 85 Prozent ihr Brot kaufen mussten.»

Der Berner Samuel Engel lebte in der Endphase dieses ungerechten Bruttoeinkommens-Steuersystems. Pfister fand Engels Schätzung in seinem «Essai sur la manière la plus sûre d’établir un système de police des grains» aus dem Jahre 1772. Darin ging es um die «gute policey», also die gute Ordnung der Verhältnisse im Getreidehandel.

Wie wichtig diese war, ist etwa daran zu erkennen, dass auf alten Speichern Inschriften zu finden sind, die das Baujahr nicht erwähnen, dafür aber den Getreidepreis nennen.

Gäbe es den Brauch heute noch, so müsste man ein im Frühling 2008 gebautes Haus mit dem Spruch versehen: «Dies Haus ward gebaut, als der Barrel Öl 130 Dollar galt».

Quellen

Mittwoch, 20. August 2008

Warum der Rütiacher ein Wald ist

Auf der Nordflanke des Ebnet, einem sich ca. 100 Meter über die Talsohle erhebenden Hügelzug, liegt zwischen ca. 490 und 435 m ü.M. der so genannte «Rütiacher». (Hier klicken für den Standort auf dem GIS Kt. ZH)

Am gleichen Abhang weiter unten und etwas weiter westlich findet man den «Betzenacher», der heute noch eine Weide ist. Kein Wunder, denn dieses Stück Land ist auch wesentlich weniger steil.

Steil ist das Gebiet «Rütiacher» in der Tat: mit 50 Metern Höhendifferenz auf nicht einmal 100 Meter Horizontaldistanz brauchen die Kühe und Geissen zwar noch keine Steigeisen - aber normale Landwirtschaft kann man da kaum betreiben.

Den «Rütiacher» konnte man lediglich im Terrassenbau bewirtschaften. Und auch das offenbar nicht wirklich befriedigend, denn er liegt am Nordhang - und ist damit weniger von der Sonnenwärme begünstigt als beispielsweise die Rebhänge unterhalb der Fasnachtsflue.

Dieser «Acher» ist aber schon seit Jahrzehnten wieder mit Wald bestockt. Bereits auf der zwischen 1843 und 1851 entstandenen Wildkarte, einer Karte des Kantons Zürich im Massstab 1:25'000, ist ein «Rütiacker» an derselben Stelle mitten im Wald eingezeichnet.

Und das zu einem Zeitpunkt, als es den südöstlich davon auf einer leicht abfallenden Waldlichtung zwischen Ebnet, Wörndel und Stein gelegenen Winzlenhof noch gegeben hat.

Heute ist auch diese Fläche wieder mit Wald bestockt. Und das wird auch so bleiben. So lange wie die gegenwärtige Forstpolizeigesetzgebung in Kraft ist.

Dienstag, 19. August 2008

Wie man beim Bauen in Ungnade fällt

Bauen ist riskant. Jedenfalls dann, wenn man es ohne offizielle hochobrigkeitliche Bewilligung tut. Egal ob ein Gartenhaus auf dem eigenen Pflanzblätz, ein zusätzliches Dachfenster oder ein Zimmer mehr im Estrich - ja selbst ein neues Badezimmer als Ersatz für das alte.

Man tut gut daran, genau abzuklären, ob man dafür eine Genehmigung braucht, bevor man auch nur die Pläne zeichnen lässt, geschweige denn das Material anschafft oder die Arbeiter auf den Platz holt.

Der Gemeinderat zieht .... in Wiedererwägung

Was einem sonst blüht, kann man in einer immer noch leicht sommerlochigen Ausgabe des Tages-Anzeigers unter dem Titel «Stützmauer ohne Baugesuch ersetzt» nachlesen - es gibt offenbar z.Zt. keine besseren «chiens écrasés» über die man berichten könnte:

«Weiach . – Der Weiacher Gemeinderat hat den Rückbau einer Gartenstützmauer verfügt, die ohne Baugesuch ersetzt und aufgestockt worden ist. Im Rahmen des Rekursvernehmlassungsverfahrens kommt er nun auf diesen Entscheid zurück, so dass nachträglich ein Baugesuch eingereicht werden kann. (szr)»

Im Original der Gemeindekanzlei tönte das ursprünglich so:

«Der Gemeinderat zieht im Rahmen des Rekursvernehmlassungsverfahrens einen Entscheid betreffend den Rückbau einer ohne Baugesuch ersetzten und aufgestockten Gartenstützmauer in Wiedererwägung. Die Behörde räumt dem Rekursgegner das Recht um ordentliche Einreichung eines Baugesuches ein, bevor eine weitere baurechtliche Beurteilung erfolgt.»

Klar, man versteht es schon. Aber manchmal sind Zeitungen in stilistischer Hinsicht doch zu bevorzugen.

Es sei denn man wolle sich in Latein üben. Bei den alten Römern waren die beiden wichtigsten Begriffe (hier: «Gemeinderat zieht» und «in Wiedererwägung») zwecks besserer Heraushebung an die erste und die letzte Stelle im Satz gestellt.

Quellen
  • Bauwesen. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, August 2008 - S. 3.
  • Stützmauer ohne Baugesuch ersetzt. In: Tages-Anzeiger, 19. August 2008 - S. 53 Unterland.

Sonntag, 17. August 2008

Namenlose Strassen, nummernlose Häuser! Ein Plädoyer.

Woran erkennt man selbst im Wald, dass man sich auf dem Gebiet einer Grossstadt befindet? Die Antwort ist einfach: es gibt kein einziges Haus ohne Polizeinummer und fast keine Waldstrasse ohne Namenstafel.

Die vollständige Möblierung des Gemeindegebiets mit Strassen- und Hausnummerntafeln ist die Duftmarke der flächendeckenden Verstädterung. Sie ist Ausdruck der totalen Erfassung jeden Lebensbereichs durch die «gute Policey». Das ist ein Begriff aus der Frühen Neuzeit der die zunehmend allumfassende Staatsverwaltung bezeichnet, welche sich unterstützt von Statistik und Kameralistik seit 300 Jahren unkontrolliert durch Europa und mittlerweile die ganze Welt frisst.

Wo man - wie in Weiach - noch viele Waldstrassen ohne Namen antrifft, wo es einzelne Häuser gibt, die gänzlich ohne von der Gemeinde vergebene Hausnummer auskommen, da kann man sich darüber freuen, noch einen Hauch ländlicher Idylle gefunden zu haben. Eine von staatlichen Bürokraten noch nicht ganz in Beschlag genommene Welt.

Die Diktatur der Polizeinummer

Jeder Strasse einen Namen und jedem Haus eine Nummer, selbst dann, wenn es sich um einen kleinen Weiler handelt oder gar um einen einzelnen Hof. Das ist das erklärte Ziel dieser Leute (vgl. Empfehlungen Gebäudeadressierung in den Quellen am Schluss des Artikels).

Ja warum eigentlich? Was soll der Schildbürgerstreich, dass ein Hof mit einem einzigen bewohnten Haus nun die hochobrigkeitlich offizielle Adresse «Höhberg 1» tragen muss? Warum reicht «Höhberg» nicht mehr? Hängt man die Nummer nur der Vereinheitlichung wegen an?

Menschen brauchen so etwas jedenfalls nicht um den entsprechenden Hof zu finden. Nur Computer, die von zu wenig intelligenten Informatikern programmiert worden sind.

Das ist den eben angesprochenen Bürokraten aber völlig egal. Sie fordern «Eine Adresse für jedes Gebäude», als ob die genannten Höfe und Weiler nicht längst eine hätten. Die ist zwar oft nicht ganz einheitlich, was die Schreibweise betrifft. Aber stört das jemanden - ausser den Bürokraten, deren Datenbanken dann vielleicht - horribile dictu - Inkonsistenzen aufweisen?

Zur Ausmerzung solcher Inkonsistenzen wird vom Bund die so genannte Registerharmonisierung mit aller Gewalt vorangetrieben. Ziel: die lückenlose Erfassung von Allem und Jedem. Eine der Promotorinnen, die abservierte Bundesrätin Ruth Metzler, war eine der schlimmsten Vereinheitlicherinnen. Ihr haben wir unter anderem die Abschaffung der Gemeindezivilstandsämter zu verdanken.

Erfasst wurden zwar schon bisher viel zu viele Daten. Computer erlauben nun aber eine lückenlose Kontrolle. Das will der Staat ausnutzen - wofür auch immer und wer auch immer die gesammelten Daten dereinst (miss-)brauchen kann.

«Ihr Leben könnte gefährdet sein». Die alte Masche zur Gehirnabschaltung

Begründet wird die Massnahme selbstverständlich immer mit sozial akzeptablen, vordergründig ehrenwerten Motiven. Der im Amt abgestürzten ehemaligen kantonalen Baudirektorin Dorothée Fierz wurde zu diesem Zweck folgende Begründung in den Mund gelegt:

«Wer Personen in einem bestimmten Gebäude besucht, Waren anliefert oder Post zustellt, aber auch wer Personen in Lebensgefahr retten soll, ist auf eindeutige Gebäudeadressen angewiesen. (...) Eine lückenlose und harmonisierte Adressierung bewirkt, dass jedes Gebäude, in dem Menschen wohnen oder arbeiten, eine eigene, unverwechselbare Anschrift hat. Das hilft nicht nur der Post, Rettungskräften oder Erstellern von Adressverzeichnissen und Ortsplänen, sondern erleichtert auch die Aufgabenerfüllung von Bund, Kantonen und Gemeinden. Und es hilft jeder und jedem von uns, wenn wir uns als Ortsunkundige zurecht finden wollen.»

Wer könnte da etwas dagegen haben? Alles nur positiv, oder? Von Risiken kein Wort.

Obige PR-Leier findet man im Vorwort der Empfehlung Gebäudeadressierung. Ausgeheckt wurde dieses mittlerweile schon vier Jahre alte Papier vom Amt für Raumordnung und Vermessung (ARV), das im Kanton Zürich sozusagen die Speerspitze solcher Bestrebungen ist. Ihre Empfehlung, lückenlos durchzunummerieren und zu vereinheitlichen soll sich bis in die letzten Winkel des Kantons fressen.

Ortsunkundige sollen fragen

Kurz gesagt ist alles, was Fierz vorbringt reinste Schönfärberei. Alles Ausreden, wenn es um kleine Weiler und Einzelhöfe geht, die noch nicht von der Seuche der Polizeinummerierung erfasst worden sind.

Selbst wenn man das beliebte Argument mit den Notfalldiensten betrachtet: Wer dort wohnt, weiss um die Schwierigkeiten und kann einen Notfallarzt auch entsprechend einweisen, so das denn nötig sein sollte.

Diejenigen Leute, die es etwas angeht, wer in nicht polizeinummerierten Weilern oder Höfen wohnt und arbeitet, die wissen genau, wie man dorthin kommt und wer dort wo ansässig ist. Die Postangestellten, die Gemeindearbeiter und sogar der Betreibungsbeamte finden den Weg jedenfalls problemlos.

Und sonst können Ortsunkundige ja fragen, wenn sie partout da hin wollen. Das ermöglicht wenigstens die soziale Kontrolle, welche durch eine Welt allumfassender Datenbanken Leuten in die Hand gegeben wird, die man nicht kennt und denen man daher nicht trauen kann.

Quelle
  • Schlatter, M.: Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen. Version 2.5 vom 1.9.2004 (Hrsg.: Baudirektion Kanton Zürich)
  • Komplett übernommen von der Eidg. Vermessungsdirektion:
    Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz Version 1.6 vom 3. 5. 2005 (Hrsg.: Eidgenössische Vermessungsdirektion, Bundesamt für Landestopografie, Mai 2005)

Samstag, 16. August 2008

Wieviele Hektaren umfasst die Gemeinde Weiach?

So einfach ist die Frage nicht zu beantworten. Wer in älteren Dokumenten nachschlägt liest dort, die Gemeinde Weiach habe eine Fläche von 964 ha.

Wer aber neuere Unterlagen konsultiert, der stellt fest, dass jetzt von 957 ha die Rede ist. Eine Differenz von 7 Hektaren also.

Wie kommt denn das? Musste die Gemeinde Land abtreten? Nein, es gab keine Landumlegungen - schon gar nicht in diesem Umfang. Was dann? Eine Fläche von 7 Hektaren kann sich ja nicht einfach in Luft aufgelöst haben.

Eigenhändiges Nachmessen mit Hilfe des via Browser abfragbaren GIS des Kantons Zürich ergibt noch einmal einen anderen Wert. War wohl auch nichts, dieser Versuch.

Digitale Vermessung ergibt Korrekturen

Welche Zahl stimmt nun? Beim Amt für Raumordnung und Vermessung des Kantons (ARV) weiss man, woran es liegen könnte: Die Messmethoden sind umgestellt worden.

Man projiziert zwar nach wie vor die gesamte Fläche auf eine Ebene. In den letzten Jahren ist man aber daran gegangen auf die digitale Vermessung umzustellen.

Sämtliche Grenzen aller Parzellen und damit letztlich auch die Grenzen der Gemeinden werden durch die amtlich bestellten Geometer digital neu erfasst. Das dauert Jahre, ermöglicht aber eine Genauigkeit von einigen Zentimetern, wo sie bisher im Bereich von Metern (!) lag.

Diese bessere Datengrundlage hilft wiederum bei der Planung auf allen Ebenen - vom Bund über den Kanton bis zur Gemeinde. Ob das erwünscht ist, darüber lässt sich trefflich streiten, denn jede solche Massnahme führt zu neuen Möglichkeiten für staatliche Eingriffe ins Leben seiner Bürger.

Zehn Stellen nach dem Komma

Wo wir vorhin bei diesem GIS-Browser waren. Da erzielt man übrigens mit einer anderen Methode eine derart exakte Antwort auf die einleitende Frage, dass es schon wieder zum Lachen ist:

Gemeinde: Weiach
Bezirk: Dielsdorf
Fläche: 9574879.7967900001
[m2]

Dieses hypergenaue, aber dafür garantiert falsche Resultat erhält, wer im GIS den Info-Button anwählt und dann irgendwo ins Gemeindegebiet klickt. Für den gewählten Punkt erscheint dann die Militärkoordinate (z.B. 674445/268248 für den Eingang des Schützenhauses an der Haslistrasse).

Womit wieder einmal bewiesen wäre, dass jede Messung mit Vorsicht zu geniessen ist. Auch diese.

Literatur

  • Munz, D.: Erste digitale Vermessung der «terra incognita weiachiensis». Neuvermessung kostet die Gemeinde rund 850'000 Franken. In: Zürcher Unterländer, 10. August 1996 - S. 3.

Freitag, 15. August 2008

Bussen für Sauereien auf den Strassen

Wenn es um die Verschmutzung von Strassen geht, dann fallen Gegenmassnahmen in den Aufgabenbereich der Gemeinden. Das war im Grundsatz auch vor 50 Jahren nicht anders, wie man dem Gemeinderatsprotokoll Weiach entnehmen kann. Unter der Rubrik «Strassenwesen. Kreisschreiben und Verordnungen» heisst es da:

«Direktion der öffentlichen Bauten des Kantons Zürich: Kreisschreiben vom 23. Juni 1958 betr. Verschmutzung der öffentlichen Strassen. Bei Nichtbeachtung der §§ 39 und 43 des Kant. Strassengesetzes betr. die Verunreinigung des Strassengebietes durch Lastwagen, ist der Gemeinderat berechtigt Bussen zu fällen.»

Das Strassengesetz und einen entsprechenden Passus gibt es auch heute noch. Der einschlägige Paragraph ist lediglich etwas allgemeiner formuliert:

«§ 27. Wer Strassen regelmässig durch die Art der Grundstücknutzung oder sonstwie übermässig verschmutzt, ist für die Reinigung verantwortlich. Kommt er dieser Pflicht trotz schriftlicher Aufforderung nicht innert nützlicher Frist nach, wird die Reinigung auf seine Kosten durch das den Unterhalt besorgende Gemeinwesen durchgeführt.»

Verunreinigungen des öffentlichen Grundes: Jeder Gemeinde ihre eigene Regelung

Ansonsten ist es den Gemeinden überlassen, wie streng sie bei Sauereien auf Strassen gegen die Verursacher vorgehen wollen. Geregelt wird diese Ordnungswidrigkeit in den kommunalen Polizeiverordnungen, die den Sachverhalt ähnlich beschreiben - und doch nicht alle gleich sind. Man beachte die kleinen - aber entscheidenden - Unterschiede:

Art. 38 PolVo Dübendorf
«Das Verunreinigen des öffentlichen Grundes ist verboten. Wer mit irgendwelchen Materialien den öffentlichen Grund verschmutzt, hat ihn umgehend wieder zu reinigen. Zuwiderhandlungen werden bestraft; der Verursacher hat zudem die Kosten für die Wiederinstandstellung zu tragen.»

Art. 29 PolVo Wetzikon
«Es ist verboten, den öffentlichen Grund zu verunreinigen. Wer mit irgendwelchen Materialien den öffentlichen Grund verschmutzt, hat ihn umgehend wieder zu reinigen. Allfällige Wiederinstandstellungsarbeiten gehen zulasten der Verursacher.»

Art. 51 PolVo Seuzach
«Wer den öffentlichen Grund (Strassen, Anlagen usw.) verunreinigt, hat sofort wieder den ordnungsgemässen Zustand herzustellen. Säumigen wird, nebst einer Umtriebsentschädigung, der effektive Reinigungsaufwand verrechnet.»

In Dübendorf kann einem also zusätzlich zu den Reinigungskosten eine Busse blühen, in Seuzach eine Umtriebsentschädigung. Nur Wetzikon erwähnt solche Massnahmen nicht explizit im einschlägigen Artikel.

Und was sagt die Polizeiverordnung der Gemeinde Weiach zum Thema?

Art. 25 PolVo Weiach (Schutz des öffentlichen und privaten Eigentums)

«Öffentliche Sachen dürfen nicht verunreinigt oder unbefugterweise und entgegen ihrer Zweckbestimmung benützt oder verändert werden. Wer den öffentlichen Grund verunreinigt hat ihn auf eigene Kosten wieder zu reinigen beziehungsweise wieder instandzustellen.»

Quellen

Donnerstag, 14. August 2008

Hundertundzweijähriger Poststempel

Wo wir gestern schon bei Poststempeln waren, da passt heute gleich noch eine zweite solche Story dazu.

Gegen Ende September 2007 wurde auf Ebay eine «Stehende Helvetia mit Vollstempel Weiach» zum Verkauf angeboten. Darauf zu finden ist der Abdruck des Weiacher Poststempels vom 12. Juli 1906:

Ausgehend vom Startpreis von EUR 1,99 am 24.09.07 18:58:54 MESZ boten sich maeusi0_6 und adijosef1946 gegenseitig hoch. Sechs Tage später und 7 Stunden 48 Minuten 44 Sekunden vor Ende der Auktion stand der Preis schon auf EUR 6,40. Wer letztlich das Rennen gemacht hat ist WeiachBlog entgangen.

Weiacher Post war damals ein «Postbureau»

Interessant ist für uns vor allem, dass es vor 102 Jahren bereits einen Datumsstempel gab. Das hängt wohl damit zusammen, dass die Weiacher Postablage am 1. Juli 1890 zum Postbureau befördert worden war. Davor hatte die Poststelle seit dem 1. Januar 1868 bereits den Status einer rechnungspflichtigen Ablage.

Mittwoch, 13. August 2008

Weiacher Poststempel Anno 1864

Vor einigen Tagen wurde auf Internetplattform Ricardo unter der Rubrik Vorphilatelie ein «Faltbrief von Weyach nach Rafz 1864» angeboten. Startgebot: 65 Franken. Erfolglos. Es gab nicht ein einziges Gebot. Niemand hat diesen Brief gekauft.

Lag es an der Beschreibung? Wer die Adresse genau liest erkennt, dass der Brief an einen «Herrn Sekelmeister Angst in Wihl bei Rafz» gerichtet ist:

Wil ZH liegt nun einmal im Rafzerfeld, ist aber mitnichten identisch mit Rafz. Dass der Brief aber über Rafz gelaufen sein muss, zeigt sich am Stempel auf der Rückseite:


Nur eine Postablage

Aus Weiacher Sicht ist natürlich unser Poststempel interessant. Er zeigt einen einfachen Schriftzug WEYACH - wo andere Poststellen (wie z.B. Rafz, vgl. oben) bereits über einen Rundstempel mit Datum verfügten.

In Weiach gab es damals nämlich lediglich eine nichtrechnungspflichtige Postablage. Die war 1859 in der Speisewirtschaft des Friedensrichters Meierhofer einquartiert (heute das Haus von Hansruedi Meierhofer mit der Adresse: Alte Poststrasse 2).

Dienstag, 12. August 2008

Sereina Trachsel nicht an der Olympiade

Die Weiacherin Sereina Trachsel fährt auf Sieg. Leider nicht an der Olympiade sondern in heimischeren Gefilden. Das kann man sich auch ohne Blick auf die Selektionsliste von Swiss Olympic ausrechnen, wenn man die Schlagzeilen im Tages-Anzeiger sieht:

«Trachsel und Lukas Müller als Erste im Ziel», lautete sie am 5. August 2008. Also zu einem Zeitpunkt, wo die meisten Selektionierten schon längst in Peking trainierten. Heute ist im Tagi ein Artikel mit «Dritter Saisonsieg für Sereina Trachsel» erschienen.

Kritik an der Selektion von Swiss Olympic

Nach dem nicht gerade brillanten Abschneiden der drei Schweizer Strassenfahrerinnen Priska Doppmann (7. Rang) , Nicole Brändli-Sedoun (18. Rang) und Jennifer Hohl (ausgeschieden) stellt der Leserbriefschreiber Hanspeter Bühler aus Weiach die Frage, warum Trachsel nicht nach Peking entsandt worden ist:

«Ohne die Zürcherin Sereina Trachsel, die für das sehr coupierte Olympia-Radstrassenrennen die beste Wahl gewesen wäre, reiste man nach China, und es kam, wie es vorauszusehen war. Der noch einigermassen zufriedenstellende 7. Platz von Priska Doppmann interessiert eigentlich auch niemanden. Die schon längst überbewertete Nicole Brändli enttäuschte und die durch Sturz ausgeschiedene Jennifer Hohl, die nur durch glückliche Umstände StrassenMeisterin 2008 geworden ist, war von Anfang an überfordert und eine falsche Selektion. Wie kommt es zu solchen Selektionen? HANSPETER BÜHLER, WEIACH» (TA, 12.8.2008)

Das kann man in der Tat fragen, wenn man sich die auf der Website von Swiss Olympic offiziell publizierten Selektionsbedingungen ansieht. Trachsel hat mit der «Berner Rundfahrt» mindestens einmal eine solche Bedingung erfüllt. Anscheinend gibt es aber maximal drei Startplätze und Doppmann, Hohl sowie Brändli wurden als geeigneter eingestuft. Wenn die Spitze in der Schweiz schon so dicht ist, dann hätte man mittels schärferen und nach Prioritäten abgestuften Selektionskriterien diese Auswahl objektiver gestalten können. So ist die Selektion nicht wirklich transparent.

Im Kanton Bern Erfolge in Serie

Trachsel steckte dies aber weg und dominierte in Bern die Konkurrenz: «Die für den VC Steinmaur fahrende Weiacherin Sereina Trachsel hat beim Strassenrennen in Bern-West ihren dritten Saisonsieg errungen. Im 68 Kilometer langen Rennen fuhr sie mit Mirjam Hauser der Konkurrenz davon und distanzierte ihre letzte Begleiterin an der ruppigen Steigung kurz vor dem Ziel, um mit acht Sekunden Vorsprung zu gewinnen. Das war nach der Berner Rundfahrt und dem GP Aaretal vor Wochenfrist Trachsels dritter Saisonsieg, und dies immer im Kanton Bern.» (TA, 12.8.08)

Gerade immer fährt Trachsel aber nicht ganz vorne mit, wie sich beim GP Oberbaselbiet zeigte: «Im Frauenrennen (63 km) fuhr Sereina Trachsel als Spurtzweite einer Elfer-Verfolgergruppe auf den 9. Platz.» (TA, 12.8.08)

Leserbriefschreiber ist Berater

Zu Hanspeter Bühler muss man der Vollständigkeit halber noch anfügen, dass er in dieser Angelegenheit Partei ist. Als Inhaber der Mediaservice Bühler GmbH mit Sitz in Weiach wohnt er nicht nur im selben Haus wie Gregor Trachsel (Gemeindepräsident von Weiach und Vater von Sereina Trachsel). Er ist auch ihr Berater, wie man der Firmenwebsite entnehmen kann:

«NEU HABEN WIR DIE BERATUNG UND SPONSOR-AKQUISITION DES GROSSEN SCHWEIZER RADRENN-TALENTES, DER KÄMPFERIN SEREINA TRACHSEL ÜBERNOMMEN. 2004 WURDE DIE RENNFAHRERIN MIT EINER PARFORCE-LEISTUNG ERSTMALS SCHWEIZERMEISTERIN DER ELITE-DAMEN UND SIE KONNTE 2005 DEN ERFOLG TROTZ HEFTIGER GEGENWEHR IHRER KONTRAHENTINNEN WIEDERHOLEN. UND JETZT IM JAHRE 2007 KONNTE SIE ZUM DRITTEN MAL DEN SCHWEIZER-LANDESMEISTER-TITEL FÜR SICH ENTSCHEIDEN!

Sereina Trachsel - Gewinnerin vieler Eliterennen und Schweizer-Landesmeisterin der Elite-Damen 2004, 2005 und jetzt auch 2007! Sie gewann übrigens alle Schweizermeister-Titel solo!
»

Quellen

  • Bühler, H.: Trachsel fehlte. (Falsche Auswahl und stummer TV. Lesermeinungen zu den Olympischen Spielen.) In: Tages-Anzeiger, 12. August 2008 - S. 19.
  • Dritter Saisonsieg für Sereina Trachsel. In: Tages-Anzeiger, 12. August 2008 - S. 55 Unterland
  • Website der Mediaservice Bühler GmbH
  • Website Swiss Olympic (Resultate und Selektionskriterien)