Die Kommunalwahlen 2022 gehen dieses Jahr bekanntlich in einen 2. Wahlgang. Grund: Absolutes Mehr der Stimmen in der ersten Ausmarchung am 27. März nicht erreicht.
Nur die Kirchenpflege und die Oberstufenpflege Stadel treten am 15. Mai zum 1. Wahlgang an, weil der Firma, die für die Gemeinde Weiach die Abstimmungsunterlagen verpackt, ein Fehler unterlaufen ist.
Nun hat sich der – bereits wiedergewählte – Herr Gemeindepräsident auf seinem Twitter-Account über die seiner Ansicht nach herrschende politische Flaute im Dorf echauffiert:
Und auf Nachfrage seitens WeiachTweet, wie denn die Rücklaufquote bei der Briefwahl bis jetzt aussehe, antwortete Arnold: «Der letzte Stand von letzter Woche: desolat! Erfahrungsgemäss gehen aber in der letzten Woche wie auch am Wahlsonntag noch einige Wahlzettel ein. Meine Prognose zum 2. Wahlgang 20.1 % Wahlbeteiligung. Ich hoffe ich liege falsch!»
Wahlkampftechnisch mag Flaute herrschen, zumal beim noch vakanten Gemeinderatssitz. Was nicht weiter wundern muss. Die Profile und Positionen sind ja aus dem März-Wahlkampf bekannt. Und die Meinungen gemacht.
Gegen Langeweile hilft die Gemeindeverwaltung
Im Gemeindehaus hat man zeitig dafür gesorgt, dass dennoch etwas Würze in die Sache kommt. Dort ist nämlich eine weitere Abstimmungsunterlagen-Panne eingetütet worden:
Für den noch vakanten Sitz der Primarschulpflege kandidiert gemäss dem offiziellen Beiblatt der Gemeinde Weiach doch tatsächlich eine «Matthäi-Morris Renate». Also ein Phantom.
Über die Frage, wie man es schafft, auf dem Computer den Nachnamen der tatsächlich noch kandidierenden Katrin Matthäi-Morris mit dem Vornamen der für den 2. Wahlgang nicht mehr antretenden Renate Weingart auf derselben Zeile zusammenzumixen, mögen sich dazu Berufene den Kopf zerbrechen.
Das oben abgebildete, an einige Stimmberechtigte verschickte Beiblatt ist zwar mittlerweile durch einen Korrekturversand überlagert worden.
Die Angelegenheit hat aber die im 1. Wahlgang für die Schulpflege Kandidierenden doch etwas auf Trab gebracht und wird am Sonntag auch das Wahlbüro beschäftigen.
Wer erhält die Stimmen des Phantoms?
Da fragt sich jetzt nämlich, wie vorgegangen wird, wenn nun jemand schön brav den Namen Renate Matthäi-Morris vom Beiblatt auf seinen Stimmzettel überträgt. Ist diese Stimme ungültig?
Und wenn sie gültig ist: Wer sollte nach dem Willen dieser stimmberechtigten Person denn jetzt in der Schulpflege Einsitz nehmen? Die tatsächlich noch Kandierende (Katrin Matthäi-Morris) oder doch die nicht mehr Kandidierende (Renate Weingart)?
Eine Rückfrage beim Kanton, Abteilung Gemeinderecht, gibt eine klare Antwort: Alles halb so wild. Denn für solche Fälle hat der Gesetzgeber vorgebaut. Und zwar in § 46 der kantonalen Verordnung über die politischen Rechte (VPR), die auch für die Gemeinden gilt:
«Ist eine Person vor dem Wahlgang öffentlich zur Wahl vorgeschlagen worden, so wird eine Stimme selbst dann dieser Person zugerechnet, wenn die Angaben auf dem Wahlzettel
a. auch auf eine andere, nicht vorgeschlagene Person zutreffen, oder
b. ungenau sind, aber kein begründeter Zweifel darüber besteht, dass die Stimme der vorgeschlagenen Person zukommen soll.
Ehrenrettung der Verwaltung
Der Effort der Verwaltung, ein Beiblatt herauszugeben, obwohl dies gemäss Abteilung Gemeinderecht noch nicht vorgeschrieben ist (erst ab Inkrafttreten der nächsten Revision der VPR), wirkt sich jetzt positiv aus.
Denn das Wahlbüro kann in Anwendung von § 46 ganz einfach davon ausgehen, dass allfällige Stimmen für das Phantom «Renate Matthäi-Morris» der real existierenden Katrin Matthäi-Morris zugerechnet werden. Und sonst niemandem. Weil sie die einzige offizielle Kandidatin auf dem Beiblatt ist, kann kein begründeter Zweifel bestehen. Der würde höchstens aufkommen, sollte Renate Weingart nun in letzter Sekunde ihre Kandidatur reaktivieren.
Quelle
- Telefon-Gespräch mit Urs Glättli, Abteilung Gemeinderecht der Direktion der Justiz und des Innern vom 12. Mai 2022.
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