In der Stadt Zürich, die mit der pfandweisen Übernahme der habsburgischen Grafschaft Kyburg im Februar 1424 die Hochgerichtsbarkeit über Weiach erlangt hatte, war bekanntlich seit 1336 die sogenannte Brun'sche Zunftverfassung in Kraft.
Rudolf Brun hatte sich damals an die Spitze der Handwerker gestellt, die in einem Staatsstreich die immer uneingeschränkter regierenden Patrizier entmachteten und sie zwangen, in ein neues System einzuwilligen.
Nach diesem Putsch im Juni 1336 wurde der Erste Geschworene Brief aufgesetzt, der den Einfluss der Zünfte auf die Regierungsgeschäfte sicherte.
Gemäss dieser neuen Verfassung setzte sich der Kleine Rat aus 26 Mitgliedern zusammen: 13 stellten die Konstaffel, welche die Ritter und die Grosskaufleute umfasste; davon mussten sieben Ritter sein. Die 13 anderen Räte waren die Zunftmeister der jeweiligen Handwerkerzünfte. Das war checks & balances Züri Style.
Natalrat und Baptistalrat
Im oben erwähnten Dokument ist auch ein danach über Jahrhunderte beibehaltenes Turnussystem festgehalten. Jeweils am Weihnachtstag, dem 25. Dezember, und am Tage Johannes des Täufers, dem 24. Juni, d.h. den antiken Daten der Sonnenwende, wurden die Amtsgeschäfte übergeben.
Weiterführende Literatur
- Martin Illi, M.: Brun'sche Zunftrevolution, in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 26.08.2004.
- Schultheiss, M.: Kommunale Verfassung und städtische Institutionen. Kapitel 2.2 des Artikels Zürich (Gemeinde). In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 25.01.2015.
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