Freitag, 23. Februar 2024

Försterlohn wurde per Nachnahme eingetrieben

Die historisch nachweisbar älteste Gemeindestelle ist die des Försters, vgl. WeiachBlog Nr. 1667. Sie wurde 1567 als Kontrollorgan zur Ordnung der völlig aus dem Ruder gelaufenen Nutzungen des Gemeindewaldes eingerichtet. In der betreffenden Urkunde ist auch festgelegt, was die Besoldung des Vorsters umfasst hat:

«Unnd [die Gemeinde] sölle namlich einem holtzvorster jerlichen für syn belonung gefolgen unnd verlangen achtzechen guldin und von jedem zug zwo korn garben.» (Art. 2 HO 1567 nach RQNA 180)

Im Regest (= Zusammenfassung der Urkunde) liest sich das dann so: «Die jährliche Besoldung des Holzförsters soll 18 Gulden und zwei Korngarben von jedem Zug betragen.» (Sinaïda Zuber zu StAZH C II 6, Nr. 467a)

Bei den Korngarben ist der Fall klar. Das ist eine fixe Vermögensabgabe. Je besser ein Betriebsinhaber mit Zugtieren ausgestattet war, desto mehr bezahlte er. 

Darüber aber, wie die 18 Gulden beschafft werden und von wem, steht in der Urkunde kein Wort. Die Gemeinde muss(te) sich also einen Verteilschlüssel überlegen. Über den wissen wir noch praktisch nichts.

Nachnahmeversuch abgewehrt

Aus dem 20. Jahrhundert gibt es immerhin einen Hinweis via ein philatelistisches Sammlerstück, eine sog. Ganzsache (Karte+Briefmarke m. Stempeln):



Hier hat also vor hundert Jahren die Gemeindegutsverwaltung den Försterlohn offensichtlich anteilmässig auch von Privatwaldeigentümern bezogen. Was man auch sieht: Dies geschah jährlich und per Nachnahme.

Der in Neerach wohnhafte Oskar von Felten bestritt diese Abgabe und liess die Rechnung zurückgehen, weshalb sie auf der Rückseite sowohl einen Neeremer Abgangs- wie einen Weyacher Eingangsstempel aufweist. Das ganze Prozedere dauerte immerhin 5 Tage! Und möglicherweise ging die Karte auch bei der Kreispostdirektion über einen Beamtentisch. 

Die Gründe für die Rückweisung, ob von Felten schliesslich doch noch bezahlen musste und wie es die Karte danach zum zweiten Mal aus der Gemeindegutsverwaltung heraus und schliesslich ins Online-Verkaufsportal ricardo.ch geschafft hat, das alles bleibt (zumindest einstweilen) im grossen dunklen Raum der unbeantworteten Fragen.

Quelle und Literatur

Keine Kommentare: