Die historisch nachweisbar älteste Gemeindestelle ist die des Försters, vgl. WeiachBlog Nr. 1667. Sie wurde 1567 als Kontrollorgan zur Ordnung der völlig aus dem Ruder gelaufenen Nutzungen des Gemeindewaldes eingerichtet. In der betreffenden Urkunde ist auch festgelegt, was die Besoldung des Vorsters umfasst hat:
«Unnd [die Gemeinde] sölle namlich einem holtzvorster jerlichen für syn belonung gefolgen unnd verlangen achtzechen guldin und von jedem zug zwo korn garben.» (Art. 2 HO 1567 nach RQNA 180)
Im Regest (= Zusammenfassung der Urkunde) liest sich das dann so: «Die jährliche Besoldung des Holzförsters soll 18 Gulden und zwei Korngarben von jedem Zug betragen.» (Sinaïda Zuber zu StAZH C II 6, Nr. 467a)
Bei den Korngarben ist der Fall klar. Das ist eine fixe Vermögensabgabe. Je besser ein Betriebsinhaber mit Zugtieren ausgestattet war, desto mehr bezahlte er.
Darüber aber, wie die 18 Gulden beschafft werden und von wem, steht in der Urkunde kein Wort. Die Gemeinde muss(te) sich also einen Verteilschlüssel überlegen. Über den wissen wir noch praktisch nichts.
Nachnahmeversuch abgewehrt
Aus dem 20. Jahrhundert gibt es immerhin einen Hinweis via ein philatelistisches Sammlerstück, eine sog. Ganzsache (Karte+Briefmarke m. Stempeln):
- Brandenberger, U.: Wie ein römischer Kardinal den Weiacher Forstdienst gründete. WeiachBlog Nr. 1667, 8. Juni 2021.
- Ricardo.ch-Verkaufsinserat (Verkäufer: Sansimark, Spreitenbach)
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