Dienstag, 12. Oktober 2010

Neue Hinweistafel der Schule Weiach

Seit einigen Wochen repräsentiert sich die Schule Weiach auf einer neuen, in den Gemeindefarben Blau und Weiss gehaltenen Tafel. Sie steht auf dem Rasenfeld vor dem Alten Schulhaus und zeigt an, welche Fülle von öffentlichen Aufgaben auf dem Schulhausareal Hofwies mitten im Dorf gebündelt sind: Primarschule, Kindergarten, Gemeindesaal, Turnhalle, Bibliothek und Feuerwehr.


Seit 1976 immer vielfältigere Nutzung

Im Neuen Schulhaus aus der Mitte der 1970er-Jahre ist die Primarschule untergebracht. Ebenfalls seit der Eröffnung im Jahre 1976 hat die Feuerwehr ihr Depot im Untergeschosse der Mehrzweckhalle, darüber liegt die Turnhalle.

Ab November 1995 ist unter der Turnhalle und hinter dem Feuerwehrmagazin auch der Gemeindesaal verfügbar.

Seit Beginn des Schuljahres 2010/11 logiert im Alten Schulhaus neu neben der Gemeinde-Bibliothek auch der Kindergarten. Damit wird die Strassenbezeichnung «Kindergartenweg» für die von der Riemlistrasse abzweigende Sackgasse, an der neben dem mittlerweile verwaisten Kindergarten-Gebäude auch die dem Abbruch geweihte ehemalige Neuapostolische Kirche steht, quasi zur historischen Reminiszenz.

Warum fehlt unser Fernwärmeverbund?

Was auf der Tafel leider nicht steht: Unter dem Boden findet man seit 15 Jahren auch eine grosse Schnitzelfeuerung, welche per Fernleitung etliche Weiacher Haushalte mit Wärme versorgt. Die Schnitzel kommen direkt aus den Wäldern rund um unser Dorf.

Dieses Heizkraftwerk wäre wohl der wichtigste Beitrag der Gemeinde zur Nachhaltigkeit im Rahmen einer Lokalen Agenda 21 (wenn sie denn aktiv gelebt würde).

Frage: Muss man das verschämt verschweigen? Oder wollte man einfach nur die Symmetrie auf der Tafel nicht stören?

Montag, 11. Oktober 2010

Weiach (LU). Geographie à la Télévision Suisse Romande

Gestern abend staunte man als Weiacher nicht schlecht. Kantonswechsel in Richtung Aargau wurden ja halb im Scherz (und im Falle von Bachs kürzlich anscheinend sogar ernsthaft) auch schon in Erwägung gezogen. Auf einer spanischen Website wurden wir kurzerhand zur deutschen Gemeinde erklärt. Nur in Richtung Innerschweiz hat uns noch niemand verschoben. Für diese Idee braucht es die TSR, das Fernsehen der Romandie.

Im Artikel «Du gaz naturel exploitable sous le lac Léman?» (datiert 10 octobre 2010 10:21) werden die Erfolgsaussichten der Erdgasbohrungen am Genfersee wie folgt kommentiert:

«[...] Au chapitre des bonnes nouvelles, l'ingénieur relève la présence de traces de gaz naturel à différentes profondeurs. Un pari qui n'était pas gagné d'avance, selon lui. Un forage effectué à Weiach (LU) n'avait par exemple pas permis de découvrir la moindre trace de méthane. Il s'agit maintenant d'en déterminer le volume. C'est dans le permo-carbonifère que les chances de découvrir la précieuse substance sont les plus grandes, soit entre 3000 et 4000 mètres de profondeur. [...]»

Da hatte wohl jemand noch die produktive Gasbohrung von Finsterwald im Entlebuch im Kopf. Und schwupps wird Weiach, wo vor einigen Jahren erfolglos nach Erdgas gebohrt wurde, zur luzernischen Gemeinde.

Ist das Geographie à la Télévision Suisse Romande? Oder hat die Schweizerische Depeschenagentur (SDA-ATS) diesen Bock geschossen? Als Autorenangabe steht unter dem Text nämlich «ats/os».

Zur Beruhigung: Auch wenn man bei Google Maps nach «Weiach (LU)» sucht, landet man zielgenau in Weiach (ZH).

Weiterführende Beiträge

Sonntag, 10. Oktober 2010

Das Eingewöhnbrot für den Lehrer

Aus dem Wegweiser durch das grosse Schweizerdeutsch-Nachschlagewerk Idiotikon (vgl. WeiachBlog vom 27. März 2010) ist mittlerweile die angekündigte, komplett digital abrufbare Version geworden. Volltext-Suche ist zwar noch nicht möglich - und macht angesichts der speziellen phonetischen Schreibweise auch nicht viel Sinn. Trotzdem ist damit der Zugang um einiges leichter geworden.

Zuweilen findet man dank Google sogar interessante Details zur Weiacher Vergangenheit. Zum Beispiel im 1905 erschienenen Band V in der Spalte 987:

«Gewennbrot, Gwennbrot: Brot als Entschädigung des Lehrers für das Eingewöhnen eines neuen Schulkindes. "Schulmeister N. zu Weiach hat 4 fl. von der Kirchen, eigne Herberg, ein G., so ein Kind zum ersten in die Schul kommt." 1700, Z. Syn.» (Id. V, 987)

Die Besoldung des Lehrers bestand also um 1700 gemäss diesem Eintrag in einer Akte der Zürcher Kirchensynode aus einem Geldbetrag aus dem Kirchengut (4 Gulden), einer Wohnung sowie für jedes neue Schulkind einem Brot. Davon konnte man nicht leben. Ein Handwerksmeister musste für einen Lohn von 4 Gulden etwa acht Tage arbeiten, ein Tagelöhner rund zwei Wochen.

Lehrer war also ein schlecht bezahlter Nebenerwerb. Den eigentlichen Lebensunterhalt musste ein Schulmeister mit landwirtschaftlicher oder kleingewerblicher Arbeit erzielen, z.B. als Schuhmacher. Von einem Lernerfolg bei den Schülerinnen und Schüler zu sprechen, erübrigt sich unter diesen Bedingungen. Viele gingen selten oder nie zur Schule. Und wenn doch, dann konnten sie oft auch nach Jahren kaum Lesen und Schreiben.

Quelle
  • Schweizerisches Idiotikon. Wörterbuch der schweizerdeutschen Sprache. Gesammelt auf Veranstaltung der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich unter Beihülfe aus allen Kreisen des Schweizervolkes. Herausgegeben mit Unterstützung des Bundes und der Kantone. 1881-2010ff (bislang erschienen 217 Hefte in 16 Bänden).

Samstag, 9. Oktober 2010

Abdeckung war offen: Kind (3) in der Gülle ertrunken!

In der Ausgabe vom 22. Juli 1865 nahm der Redaktor des «Lägern-Boten» eine traurige Begebenheit aus unserem Dorf zum Anlass, die Einrichtung eines landwirtschaftlichen Arbeitssicherheits-Inspektorats auf Gemeindeebene vorzuschlagen. Unter der Rubrik «Lokales» schrieb er:

«Die üble Gewohnheit eines großen Theils unserer Landwirthe, beim Leeren der Jauchetröge die Tröge bis zu Beendigung des Geschäftes beständig offen zu lassen, hat letzte Woche in Weiach wieder ein Opfer gefordert; es ertrank in einem solchen Troge ein etwa dreijähriges Knäblein eines Landwirthes, welcher sich die oben angeführte Nachlässigkeit zu Schulden kommen ließ. Die Zahl der Kinder, welche alljährlich in Jauchetrögen wegen mangelhafter oder gänzlich fehlender Bedeckung derselben ihr Leben verlieren, ist nicht klein und es wäre wünschenwerth, daß diesem Punkte von Seite der Behörden, namentlich auch der Ortsbehörden, etwas mehr Aufmerksamkeit geschenkt würde als bisher geschehen ist, so z.B. dürfte eine alljährlich ein bis zwei Mal stattfindende Inspektion über die Bedeckung der Jauchetröge wenigstens den Nutzen haben, die mangelhaften Bedeckungen (ein mangelhaft gedeckter Trog ist natürlich weit gefährlicher als ein ganz offener) zu beseitigen, wenn nämlich nicht, wie dieß z.B. bei der Feuerschau üblich, in den Blättern der Zeitpunkt der Inspektion vorher angekündigt würde.»

Leider immer noch aktuell

Die Forderung nach regelmässiger Inspektion der «Jauchetröge» gab es also bereits vor bald 150 Jahren. Dass das Thema trotz technischem Fortschritt auch heute noch hochaktuell ist, zeigt die aktuelle Kinderkampagne der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL):

«Achten Sie darauf, dass:
· Güllegruben mit einem kindersicheren Deckel verschlossen sind, auch während des Ausbringens der Gülle.
· Offene Gruben kindersicher umwehrt sind und Kinder die Umwehrung nicht hochklettern können.
»

Das nachstehende Bild (Quelle: BUL) hätte man schon 1865 zur Illustration der Gefahren verwenden können:


So ändern sich die Zeiten. Aber die Menschen bleiben wie sie sind. Fazit: Wenn Kinder auf dem Hof sind, dann muss der Betriebsleiter besonders vorausschauend planen und sicherheitsmässig vorsorgen. Nur auf wachsame Schutzengel hoffen ist Gott versucht.

Freitag, 8. Oktober 2010

Profilloser Deutscher gerät ins Schleudern

In der Jahreschronik 1960 von Walter Zollinger findet man wie in früheren Jahrgängen Zeitungsausschnitte über Verkehrsunfälle. Gestern brachte WeiachBlog die Zeitungsmeldung über den Unfall vom 14. Mai, heute diejenige über den vom 15. Mai:

«Vergangenen Sonntag um 14.40 Uhr ereignete sich auf der Glattfelderstrasse in Weiach (ZH) ein Verkehrsunfall zwischen zwei Personenwagen weil ein aus Richtung Glattfelden kommender PW zufolge eines Bremsmanövers ins Schleudern kam und nach einer Zick-zack-Fahrt mit einem korrekt entgegenkommenden PW kollidierte. Das aus Deutschland immatrikulierte Fahrzeug wurde bei der ganzen Irrfahrt erheblich beschädigt, während am entgegenkommenden PW nur geringer Sachschaden entstand. Der deutsche Fahrer macht geltend, er sie von einem PW mit BL-Kontrollschild unvorsichtig überholt worden, so dass er gezwungen gewesen sei zu bremsen. Der Lenker dieses PW fuhr jedoch ohne anzuhalten weiter. Die Hauptschuld dürfte jedoch den deutschen Lenker selber treffen, wiesen doch beide Hinterradpneus keinerlei Profil mehr auf.»

Deutlicher geht's nicht. Solcherlei Mutmassungen dürften heutzutage kaum noch in Polizeimitteilungen zu finden sein - und damit auch nicht in der medialen Berichterstattung. Es sei denn es handle sich um Raserunfälle, deren gerichtliche Aufarbeitungsprozesse von der Boulevard-Presse gezielt zu mehrtägigen Kampagnen verarbeitet werden.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1960. Signatur: G-Ch Weiach 1960 - S. 17.

Donnerstag, 7. Oktober 2010

Mysteriöser Mercedes-Fahrer

In der Jahreschronik 1960 von Walter Zollinger findet man wie in früheren Jahrgängen Zeitungsausschnitte über Verkehrsunfälle. Leider immer ohne Quellenangabe:

«kp. Am Samstag, 14. Mai 1960, 23.15 Uhr, streifte auf der Weiacherstraße bei Aarüti-Glattfelden ein Richtung Weiach fahrender Motorradfahrer einen sich in gleicher Richtung bewegenden Radfahrer, so daß beide stürzten. Der Motorradfahrer mußte mit einem Schädelbruch ins Kreisspital Bülach eingewiesen werden. Unmittelbar nach dem Unfall hielt ein entgegenkommender Automobilist mit vermutlich dunklem Mercedes an der Unfallstelle und gab an, einen Arzt zu benachrichtigen, worauf er rückwärts gegen Weiach davonfuhr. Der unbekannte Autofahrer, der den Hergang des Unfalls beobachtet haben dürfte, sowie weitere Zeugen werden gebeten, sich bei der Bezirksanwaltschaft Bülach, Tel. Nr. 051 / 96 14 71, oder beim nächsten Polizeiposten zu melden.»

Man lernt daraus: vor 50 Jahren hatte Zürich noch nicht die 01 sondern die 051 als Vorwahl - das erklärt auch, warum Winterthur 052, Schaffhausen 053 etc. zugeteilt erhielten.

Quelle

  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1960. Signatur: G-Ch Weiach 1960 - S. 17.

Mittwoch, 6. Oktober 2010

Weiacher Verkehrsunfälle vor 50 Jahren

Natürlich fehlen unter der Rubrik «Verkehrswesen/Unfaelle» in der Zollinger'schen Jahreschronik 1960 (vgl. WeiachBlog von gestern) auch die konkreten Ereignisse nicht. Ob die Liste vollständig ist darf bezweifelt werden. Denn auch Lehrer Zollinger dürfte nicht von jeder kleinen Kollision erfahren haben, wenn sie ohne Beizug des Kantonspolizisten geregelt wurde:

«Am 12.2. passierten gleich mehrere Zusammenstösse, allerdings nur mit leichten Sachschäden; die Strassen waren des nasskalten Wetters wegen sehr schlipfrig geworden.

Hier noch ein paar weitere Verkehrsunfälle:

14. Mai: Zusammenstoss zw. Motorradfahrer u. Velofahrer auf der Glattfelderstr. (Schädelbruch des einen Fahrers)

15. Mai: Kollision zw. zwei P.W's, wieder auf der Glattfelderstrasse (Sachschäden)

17. Sept.: Zusammenstoss zweier Autos beim "Sternen"-Rank (Sachschaden)

25. Sept.: Ein Motorradfahrer fährt, nahe bei der Station, einen Fussgänger an (Unterschenkelbruch)

1. Okt.: Nochmals Autozusammenstoss beim Gasthof zum "Sternen" mit Sachschäden

2. Okt.: Sylve Werder, ein neunjähriges Mädchen, läuft in einen daher fahrenden Roller und verursacht damit einen Verkehrsunfall (leichtere Verletzungen beider Personen).
»

Interessant ist vor allem, wie die bis 1974 noch fast rechtwinklige Verzweigung beim "Sternen" sich als Unfallschwerpunkt entpuppt (vgl. zur Situation vor Ort die Beiträge Gasthof zum Sternen auf alter Ansichtskarte vom 16. März 2010 und Die Linde auf der Sternenkreuzung vom 12. November 2005.) Bemerkenswert ist auch, dass keine landwirtschaftlichen Gefährte in die obgenannten Unfälle verwickelt waren.

Zu zweien dieser Unfälle sind in Zollingers Typoskript Zeitungsausrisse eingeklebt. Ihr Wortlaut wird in späteren Beiträgen veröffentlicht.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1960. Signatur: G-Ch Weiach 1960 - S. 16-17.

Dienstag, 5. Oktober 2010

Arger Motorverkehr wegen Sonntagsfahrern

Die Rubrik Verkehrswesen/Unfaelle in der Zollinger'schen Jahreschronik 1960 zeigt auf, wie vor 50 Jahren der motorisierte Individualverkehr vor allem auf der Hauptstrasse Nr. 7 (Koblenz-Winterthur) zunahm:

«Im August wurden an zwei Stichtagen, einem Werktag (2.8.) und einem Sonntag (21.8.), Verkehrskontrollen im ganzen Kanton durchgeführt. Eine darauf basierende graphische Tabelle zeigt, dass namentlich auf der Strecke zwischen Weiach und Kaiserstuhl ein immer reger werdender Sonntagsverkehr herrscht. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn der Ruf nach einem Trottoir zwischen Dorf und Bahnstation immer lauter wird. man weiss oft fast nicht wohin stehen, um den vielen vorbeirasenden P.W's und L.W's ausweichen zu können. Für Kinder ist/s wirklich recht gefährlich geworden.»

Das neue Trottoir war bereits in Planung. Kostenpunkt: 130'000 Franken. Vergleiche dazu die Zürcher Woche vom 21. Oktober 1960 (Text in: WeiachBlog vom 3. Mai 2006 mit Erläuterungen in Weiacher Geschichte(n) Nr. 78: Keineswegs steinreich. Ein Porträt der Gemeinde Weiach in der «Zürcher Woche», 1960. (MGW, Mai 2006)

«Ich habe ferner in meinem Notizheft vor allem den ersten Aprilsonntag, den Palmsonntag, den 24. April, den ersten Maisonntag, den Pfingstmontag, den 16. Juni (Tour de suisse) und den letzten Oktobersonntag mit dem Prädikat "arger Motorverkehr" ausgezeichnet.»

Diese Art von Verkehr kennen wir bis heute auf der Hauptstrasse Nr. 7. Sie ist nur noch um etliches dichter als vor 50 Jahren.

Quelle

  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1960. Signatur: G-Ch Weiach 1960 - S. 16.

Montag, 4. Oktober 2010

Halbes Niedergericht für 612 Gulden zurückgekauft

Unter dem Titel «Studien, Band 1-2» findet man auf Google Books ein vom «Collegium Sapientiae zu Freiburg im Breisgau» im Jahre 1949 herausgegebenes Werk. Das über Internet verfügbare Snippet gibt für die Seite 234 folgende Information

«... für Wiedereinführung des katholischen Gottesdienstes in Mühlheim (Thurgau) 2500 fl.; Kaufpreis für den halben Flecken Wyach bei Kaiserstuhl 612 fl.; die Herrschaft Rosenegg wurde wieder zum Stift gebracht um 12000 fl...» (möglicherweise auch 13000)

Die Puzzleteile zusammensetzen

Obwohl hier explizit weder angegeben wird, wer diese Summen bezahlt hat und in welchen Jahren, kann man doch herausfinden, dass es sich beim Käufer um das Fürstbistum Konstanz handeln muss und zeitlich um die Jahre 1605-1610.

Wie das geht? So: gemäss dem Artikel Müllheim im «Historischen Lexikon der Schweiz» (Autor: E. Trösch; Stand: 19.11.2009) wird die Rückkehr zum katholischen Ritus in der Thurgauer Gemeinde wie folgt datiert: «1607 wurde die kath. Messe wieder eingeführt, und die Kirche St. Verena wurde von da an bis zum Bau der kath. Kirche 1967 von beiden Konfessionen genutzt (parität. Simultankirche).»

Den zweiten Eckwert über die Herrschaft Rosenegg findet man hier: «Historisches Lexikon der Deutschen Länder: die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart» von Gerhard Köbler (C.H.Beck, 2007, S. 579):

«Rosenegg (Herrschaft). Die Burg R. bei Konstanz wurde von den seit der Mitte des 13. Jahrhunderts nachweisbaren Freiherren von R. erbaut. Nach ihrem Aussterben 1480 kam die zugehörige Herrschaft mit Rielasingen an die verschwägerten Grafen von Lupfen, 1583 an die Freiherren von Mörsberg-Belfort, 1608 an Württemberg, 1610 an das Hochstift Konstanz, 1803 an Baden und damit 1951/52 an Baden-Württemberg...»

Unter Fürstbischof Johann Jakob Fugger (im Amt 1604-1626) kaufte das Hochstift Konstanz (Fürstbistum) also gleich mehrere Rechte an. 1607 für 2'500 Gulden die Teil-Rekatholisierung von Müllheim/TG und 1610 oder einem späteren Jahr ein noch wesentlich beträchtlicher Betrag (rund 12'000 Gulden) für die Herrschaft Rosenegg.

Moderater Preis oder kleines Verkaufsobjekt?

Da der «Kaufpreis für den halben Flecken Wyach» mit gerade einmal 612 Gulden angegeben wird, handelt es sich hier nur um die Kapitalisierung eines Teil der Herrschaftsrechte und nicht um wesentlich grössere Werte wie im Fall von Müllheim oder gar Rosenegg.

612 Gulden ist übrigens exakt der Kaufpreis dessen Erhalt Friedrich Freiherr von Landsberg in einer auf das Jahr 1605 datierten Urkunde bestätigt. Für diese Summe, nämlich «umb sechshundert unnd zwölff guldin gemeiner, guoter, landtleüffiger müntz, den gulden zuo fünffzehen bazen oder sechszig creüzer gerechnet» (RQNA 188, S. 419, Zeile 6-7), war er bereit, dem Fürstbischof seine via Erbgang von den Heggenzi an die Familie Landsberg gelangte Hälfte des Niedergerichts Weiach zu verkaufen. Dazu gehörten u.a. Frondienste der Weiacher Bauern und Rechte an der herrschaftlichen Ziegelhütte.

Quellen
  • Friedrich von Landsberg verkauft dem Bischof von Konstanz die halbe Gerichtsherrschaft Weiach. In: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen. Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft; Erster Band: Das Neuamt; Aarau, 1996. XVIII. Weiach Nr. 188; S. 418-420.

Sonntag, 3. Oktober 2010

Unzustellbare Post im Amtsblatt

In der diesjährigen sommerlichen Sauregurkenzeit geriet die Schweizerische Post in die Schlagzeilen. Briefe, die ungenau adressiert seien, hiess es da, würden vernichtet. Nachforschungen gebe es nicht.

Wie man den Online-Medien (z.B. B-Post wird doch nicht vernichtet, 20 Minuten v. 20. Juli 2010) entnehmen kann, gilt das zwar offenbar nur für Massensendungen.

Die 160 Kommentare allein zu diesem Artikel lassen aber erahnen, welch heisses Eisen da angefasst wurde. Man wünscht sich die früher selbstverständliche Qualität zurück. Zum Beispiel einen Pöstler, der nicht nur seine Zustellroute, sondern auch die Personen kennt, die dort wohnen.

Als Briefe und Pakete noch nicht in solchen Mengen verschickt wurden wie heute, betrieb die Post offensichtlich akribische Nachforschungen. Das ging so weit, dass sie sogar in staatlichen Publikationsorganen Anzeigen schaltete. So zum Beispiel im Amtsblatt des Kantons Zürich:


Postamtliche Anzeige

«Nachstehend verzeichnete Postgegenstände konnten theils wegen mangelhafter Adressen, theils wegen Nichtangabe des Aufgebers bei verweigerter Annahme nicht bestellt werden. Es werden daher die betreffenden Adressaten oder Aufgeber ersucht, ihre Eigenthumsrechte binnen 3 Monaten geltend zu machen, indem nach Ablauf dieser Frist anderweitig über diese Gegenstände verfügt würde.

[...]

Nro.: 45
Aufgabeort: Unbekannt
Gegenstand: Packetchen
Werthangabe: . .
Adresse: Kaspar Baumgartner
Bestimmung: Weyach
Porto Fr. R.: - 15
»

In diesem Fall dürfte es sich wohl um eine verweigerte Annahme handeln. Denn dem Posthalter von Weyach waren sicher sämtliche möglichen Adressaten dieses Namens persönlich bekannt. Aber anscheinend wollte keiner von denen das «Packetchen» annehmen. Kein Wunder, wenn der Absender unbekannt ist...

Quelle
  • Amtsblatt des Kantons Zürich: No. 29, 9. April 1861, S. 471; No. 33, 23. April 1861, S. 595; No. 37, 7. Mai 1861, S. 672.