Dienstag, 30. September 2014

Septemberwetter 1964: Föhnlagen kochen die Trauben

Die Jahreschroniken von Walter Zollinger behandeln als erstes Hauptkapitel jeweils das Wetter. Für seine statistischen Monatsbeschreibungen wertete der Chronist seine detaillierten täglichen Aufzeichnungen aus.

In der Regel hat er zum Abschluss bei jedem Monat auch Höchst- und Tiefsttemperaturen beigefügt. Beim September 1964 macht er eine Ausnahme. Hier stehen diese Angaben ganz am Anfang - und das kommt nicht von ungefähr:

«Höchstemperaturen: morgens 18°, mittags 25°, abends 19°
Tiefsttemperaturen: morgens 2°, mittags 10°, abends 7°

Das sind bedeutende Unterschiede zwischen Höchst- und Tiefsttemperaturen; der letztjährige September war ausgeglichener. An den Morgen [des Septembers 1964] lag öfters Nebel oder Hochnebel (12mal), welch ersterer allerdings meist so zwischen 9 und 11 Uhr verschwand und dann sonnigen Nachmittagen und Abenden platzmachte (10 solche); bedeckt oder bewölkt waren nur 3 ganze Tage und 4 halbe. Wechselnd zwischen sonnig und bewölkt zählte ich 1 ganzen Tag, 2 Vormittage und 4 Nachmittage; Regen fiel 5mal nachts, 3mal abends, je 2mal vor- oder nachmittags und einmal während eines ganzen Tages; auch ein kühler Wind wehte oftmals, vor allem anfangs des Monates und dann wieder zwischen dem 17. und 22.9. Am 6.9., 12.9. und 15.9. föhnig, gut für die Trauben und das Obst. Die Rebbesitzer beginnen mit wümmen der "Direktträger" bereits um den 20. September herum und wir selber haben am 9. und 10.9. gesonnt, trotzdem ein Hausfrauen-Spruch warnt: "In Monaten mit ....er soll man nicht sonnen!"»

Mit dem Wümmen ist die Traubenernte gemeint. Und unter einem Direktträger oder Selbstträger versteht man eine Rebe, die nicht gepfropft (d.h. veredelt) wurde, also auf ihren eigenen Wurzeln wächst. Interessant ist dieser Umstand, weil die Reblaus zwischen 1865 und 1885 riesige Weinberge zerstört hat - und man seither weitgehend auf Propfreben setzt, denen die Laus nichts anhaben kann. Dass die Weiacher nicht auf gepfropfte Reben umgestellt haben, könnte damit zusammenhängen, dass bei praktisch allen der Weinbau eben nicht als Hauptverdienst zählte - und das wohl auch nie war.

Mit dem Sonnen meint Zollinger wohl nicht das heute übliche Sonnenbad (wo ein Mensch «sünnelet»), sondern das Sonnen von Gegenständen, wie es damals im Sommer noch weitherum praktiziert wurde und beispielsweise von Gottlieb Siegmund Corvinus in seinem «Frauenzimmer-Lexicon» von 1739 wie folgt beschrieben ist (vgl. Sp. 173): «die Feder-Betten bey schönen Sommer-Tagen an die Sonne legen und ausbreiten, und selbige mit zwey langen schwancken Stäblein ausklopfen, damit die verstockten  und in einen Klumpen verfallenen Federn wiederum auflaufen, und von dem Schweiß nicht faul werden.» Dazu würde dann auch der Hausfrauenspruch passen (September und Oktober sind halt schon nicht mehr Sommermonate).

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1964 - S. 6-7. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1964].
[Veröffentlicht am 18. Januar 2015]

Montag, 22. September 2014

Hans Ulrich Meyerhofer nach Schaffhausen ausgeliefert

Heute vor 200 Jahren war der Kanton Zürich noch ein völlig unabhängiger Staat, wie alle anderen Schweizer Kantone, die in der Eidgenossenschaft der Mediationszeit nur lose miteinander verbunden waren.

Wollte damals ein anderer Kanton einen Zürcher Bürger vor Gericht stellen, dann musste er bei der Zürcher Regierung vorstellig werden. Und ein formelles Auslieferungsgesuch von Staat zu Staat stellen. So wie dies der Kanton Schaffhausen am 19. September 1814 getan hatte:

«Da die Regierung des L. Standes Schaffhausen unterm 19ten dieß um die Auslieferung des zu Regensperg im Arrest sitzenden Hs. Ulrich Meyerhofer von Weyach, welcher als ein angeblicher Unterhallauer, Namens Rahm, den Herrn Stadtrichter und Cantonsrath Joh. Jacob Wüscher in Schaffhausen vermittelst eines falschen Schuld- und Bürgscheins um die Summe von 800. fl. betrogen, – ersucht, – so wird die Cantonspolicey-Commißion, auf den mündlich erstatteten, sorgfältigen Bericht ihres würdigen Präsidii, begwältiget, die Auslieferung des Meyerhofers an die Regierung von Schaffhausen zu besorgen, und der dortigen Polizeybehörde anzuzeigen, wann er zu Regensperg abgeholt werden könne.»

Anmerkung zu den Abkürzungen: «L.» steht für «Löblichen», «Hs.» für «Hans», «Joh.» für «Johann», «fl.» für «Gulden».

Bereits rekordverdächtige drei Tage nach dem Begehren (!) entschied also der Kleine Rat (heute wäre das der Regierungsrat), ihm stattzugeben. Von wegen, staatliche Mühlen würden langsam mahlen...

Wie man dem Beschlussprotokoll entnehmen kann, war zu diesem Geschäft ein Bericht des Präsidenten der «Cantonspolicey-Commißion» nötig, der seinen Antrag den hohen Herren Räten gleich in deren Sitzung vortrug. Dieses mündliche Prozedere dürfte wesentlich zur schnellen Erledigung des Geschäftes beigetragen haben.

Unklar ist, weswegen Hans Ulrich Meyerhofer zu Regensberg in Arrest war. Womöglich sass er da wegen einer anderen - möglicherweise weniger gravierenden - Angelegenheit. Die Zürcher sahen jedenfalls kein Problem darin, ihn (umgehend) den Schaffhausern zu überstellen. Dort war er ja auch hinter Schloss und Riegel - und erst noch auf Kosten der Schaffhauser.

Dennoch interessierte sich die Zürcher Justiz für den gefälschten Schuldbrief bzw. Bürgschein:

«Von dieser getroffenen entsprechenden Verfügung, wird die Regierung des L. Standes Schaffhausen rückantwortlich benachrichtiget, und dieselbe zugleich um Mittheilung des dießfälligen Urtheils und der Prozeß-Acten ersucht, aus welchen sich dann besonders auch ergeben wird, ob und wie die Verfertigung des falschen Schuldbriefs und Bürgscheines in dem hießigen Canton geschehen sey.»

Die eigentlichen Umstände, unter denen es Meyerhofer gelungen war, den honorablen Johann Jacob Wüscher von der Echtheit der Urkunde(n) zu überzeugen, hatte die Zürcher offiziell nicht zu interessieren.

Bemerkenswert ist aus heutiger Sicht, dass ein Weiacher offenbar dialektmässig problemlos als Unterhallauer durchging. Oder Meyerhofer zumindest glaubhaft machen konnte, er stamme ursprünglich aus dieser Klettgauer Gemeinde.

Näheres würden allfällig noch vorhandene Prozessakten in Schaffhauser Archiven zeigen.

Quelle
  • StAZH MM 1.50 RRB 1814/0921. Auslieferung des Hs. Ulrich Meyerhofer von Weyach, aus seinem Arrest zu Regensperg an die Regierung von Schaffhausen. 22.09.1814
[Veröffentlicht am 29. Dezember 2014]


Präzisierung vom 13. Januar 2015 zum Thema Auslieferungsgesuch

Eine Auslieferung kann nicht nur erfolgen wenn der oder die Betreffende bereits inhaftiert ist. Vergleiche die Begriffsdefinition durch das Bundesamt für Justiz:

«Auslieferung bedeutet die zwangsweise Übergabe einer gesuchten Person durch den ersuchten Staat an den ersuchenden Staat zum Zweck der Strafverfolgung oder der Strafvollstreckung.»

Ohne Gesuch eines Drittstaates handelt es sich nicht um eine Auslieferung, sondern um eine Abschiebung oder Ausschaffung in einen Drittstaat (in der Regel der Heimatstaat des/der Abgeschobenen).

Ein Gesuch war also unabhängig davon erforderlich, ob es sich um einen Bürger des angefragten Kantons oder einen Kantonsfremden handelt. Interessant ist aber dennoch, wie schnell die Zürcher bereit waren, einen eigenen Bürger in einen anderen Kanton auszuliefern. Denn staatsrechtlich gesehen war Schaffhausen aus Zürcher Sicht Ausland.

Normalerweise liefert ein Staat eigene Bürger nicht (oder nicht ohne weiteres) ans Ausland aus. In der EU ist das anders geregelt (vgl. Wikipedia-Artikel Europäischer Haftbefehl:

«Der Europäische Haftbefehl (EuHB) ist ein Instrument zur EU-weiten Durchsetzung eines nationalen Haftbefehls, das auf einem Rahmenbeschluss vom 13. Juni 2002 beruht. Er vereinfacht und verkürzt die Auslieferung von Straftätern bzw. Verdächtigen, da das um Auslieferung ersuchte Land die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls grundsätzlich nicht nachprüfen darf.»

Es besteht zwischen EU-Staaten also eine Verpflichtung zur automatischen Auslieferung - auch von eigenen Staatsbürgern.

Donnerstag, 28. August 2014

Augustwetter 1964: Fiserlen und Bindfäden

Nachdem die Weiacher Bauern sich noch im Juli 1964 über mangelnde Niederschläge beklagten, war dies im darauffolgenden Monat weniger ein Problem, wie man den Wetteraufzeichnungen von Walter Zollinger entnehmen kann:

«August: Er ist etwas "kühler" als der Vorgänger, obwohl er auch recht viele schwüle Nachmittage bringt. Aber es regnet auch öfters, nämlich: am 2.8. nachmittags, am 7.8. abends gewittriger Schauer, vom 9. auf den 10. nachts, am 11.8. abends, am 12.8. etliche ergiebige Schauer nachmittags und abends, am 17./18. nachts, am 18. fast den ganzen Tag (erst spätabends etwas sonnig), am 21.8. nachmittags "fiserlen", am 22. vormittags wie "Bindfäden" und am 29. nachm. nochmals ein Gewitter, nachher anhaltender Regen bis über Mitternacht hinaus. - Es wird in der ersten Monatshälfte noch geemdet, soweit wenigstens etwas zu finden ist. Aber man nimmt alles zusammen, meist eintägiges natürlich.

Höchsttemperaturen morgens 20°, mittags 28°, abends 21°
Tiefsttemperaturen morgens 9°, mittags 15°, abends 13°
».

Unter den Bindfäden, die vom Himmel regnen kann sich auch ein nicht im Kanton Zürich heimischer Leser etwas vorstellen. Aber unter «Fiserlen»? Das Schweizerische Idiotikon nennt als Bedeutung «leicht, fein regnen» bzw. schneien. Man kann den Begriff in diesem Kontext also wohl mit «Sprühregen» umschreiben.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1964 – S. 6. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1964].
[Veröffentlicht am 8. Dezember 2014]

Dienstag, 26. August 2014

Ausgelaufenes Öl nach Unfall angezündet

Mineralöle sind das Blut der aktuellen Zivilisations-Version. Auch bei uns. Bereits vor 50 Jahren. Nur war damals die Bewältigungsstrategie bei Unfällen noch eine ganz andere als heute.

In der Jahreschronik von Walter Zollinger findet man unter der Rubrik «Verkehrswesen/Unfälle» folgenden Eintrag:

«am 9. Juni, abends ca. 6 Uhr: ein Oeltankanhänger überschlug sich auf der Glattfelderstrasse, direkt in einen Weizenacker, kurz vor dem Ofenhaus; Das auslaufende Oel musste, um ein Versickern zu verhüten, gleich angezündet werden. Eine dicke, schwarze Rauchwolke war weithin sichtbar und "alarmierte" so die Dorfbevölkerung.»

Schon ein etwas eigenartiger Problemlösungsansatz, nicht wahr? Würde man sich heute so etwas erlauben, dann wäre eine Untersuchung durch die Strafverfolgungsbehörden ziemlich wahrscheinlich.

Denn was passiert, wenn man die Sauerei anzündet? Das Problem wird nicht etwa kleiner, im Gegenteil: Luftverschmutzung durch Russpartikel, Verbrennungsrückstände auch am Boden, etc. Und trotzdem ist das Erdreich noch belastet. Ausserdem: die Lungen der auf dem Schadenplatz beschäftigten Personen haben garantiert keine Freude an dieser Zusatzbelastung.

Heute wird eingedämmt

Wenn heute ein solcher Unfall passiert, dann gehen die Einsatzkräfte anders vor:
  • Der Tankanhänger wird gesichert und provisorisch abgedichtet, damit nicht noch mehr Öl ausläuft. 
  • Ist ein Gewässer in der Nähe, wird eine Ölsperre gesetzt. 
  • Das ausgelaufene Öl wird an ein Bindemittel adsorbiert und abgeführt.
  • Das verseuchte Erdreich wird mit einem Bagger abgetragen (sog. Auskofferung) und entweder in einer KVA verbrannt oder einer Bodenwaschanlage zugeführt.
Wie von der Berufsfeuerwehr des Flughafens Zürich auf Anfrage zu erfahren war, wird im Kanton Zürich bei solchen Vorfällen jeweils noch das Pikett des AWEL aufgeboten. Ein Spezialist des kantonalen Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft entscheidet dann zusammen mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr vor Ort, was im konkreten Fall das beste Vorgehen ist.

Gefährliche Kurven

Bezogen auf den oben erwähnten Unfallort beim Ofen-Hof kommen einem gleich noch zwei weitere Gedanken:
  1. betreiben die heutigen Eigentümer der nahe gelegenen Weiacher Kies AG eine Bodenwaschanlage.
  2. ereignen sich am mutmasslichen Unfallort vom 9. Juni 1964, einer Kurvenkombination auf Weiacher Gemeindegebiet rund 200 Meter östlich des Ofen, auch heute noch regelmässig Unfälle. Man kann die in den letzten Jahrzehnten dort umgekippten Anhänger wohl kaum mehr zählen.
Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1964 – S. 20. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1964]

Donnerstag, 7. August 2014

Grundwasserpumpwerk führt zu Wasserzählern

An der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 1964 stand das Trinkwasser im Zentrum. Es ging um die «Genehmigung des Projektes für die Erstellung der Grundwasserfassung und des Pumpwerkes "Rhein" (Bruttokredit Fr. 297'200.-)», wie Walter Zollinger in seiner Jahreschronik 1964 schreibt.

Und trotz des Geldsegens, der mit der Weiacher Kies AG die Gemeindekasse erreicht hatte, war Überzeugungsarbeit gefragt, denn einfach so investieren die Weiacher nicht in neue Infrastruktur:

«Herr Ingenieur Werner vom techn. Bureau Gujer in Rümlang referierte eingehend über dieses dringend benötigte Vorhaben. Es wurde denn auch genehmigt und soll nun so rasch als möglich ausgeführt werden.» (Jahreschronik 1964 - S. 10)

Mit Datum vom 7. August 1964 liess der Gemeinderat die Baute offiziell publizieren:


Der Bauherr, die Politische Gemeinde Weiach, vertreten durch das Technische Büro H. Gujer, Rümlang, schrieb da eine «Grundwasser-Pump- und Transformatorenstation am Rhein» aus. (Bild aus: Jahreschronik 1964, S. 9a)

Vor 50 Jahren noch keine Wasserzähler!

Dass man die Wasserverbraucher auch in die Finanzierung einbinden wollte, ist nur folgerichtig. Als nächstes Traktandum folgte deshalb die «Aenderung von Art. 16 der Verordnung über die Wasserversorgung (Erhöhung des Wasserzins-Pauschaltarifes); dies im Hinblick auf die grossen Kosten des oben genehmigten Projekts.»

Man stellt mit Erstaunen fest, dass es damals noch keine Wasserzähler gab. Nur eine Pauschalgebühr. Das blieb aber nicht mehr lange so.

Wie man den Weiacher Geschichte(n) Nr. 33 (Gesamtausgabe S. 66, Link vgl.unten) entnehmen kann, gab es nach Aussage des früheren Gemeindepräsidenten Ernst Baumgartner-Brennwald (im Amt von 1966 bis 1982) Ende der 50er Jahre zunehmend Streit, wer zuviel Wasser verbrauche. Verdächtigt wurden besonders die Bauern.

Schon drei Jahre später wurden sie eingeführt

Deshalb brauchte es also die zusätzliche Wasserfassung und das dazugehörende Pumpwerk. Und bald waren auch Messgeräte erforderlich, um eine verursachergerechte Abrechnung zu ermöglichen:

«1967 war die Gemeinde genötigt, eine abgeänderte Verordnung über die Wasserversorgung zu erlassen. Die Eröffnung des Grundwasserpumpwerkes an der Rheinhalde hatte bald gezeigt, dass die bisherigen bescheidenen Verbrauchertarife bei weitem nicht mehr ausreichten, um auch nur einen Teil der Betriebskosten zu decken. Nun wurden Wassermesser eingebaut und das Wasser zu 40 Rappen pro m3 abgegeben sowie ein Grundtarif pro Wohnung erhoben.» – W. Zollinger. 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach, Dielsdorf 1972, S. 63/64.

Weiterführende Literatur zur Wasserversorgung
[Veröffentlicht am 19. August 2014]

Dienstag, 29. Juli 2014

Juliwetter 1964: Bauern jammern über Tröchni

Wenn man sich im diesjährigen Juli über eines nicht beschweren konnte, dann über mangelnde Feuchtigkeit. Es regnete und regnete in allen Varianten - von sintflut- und überfallartig wie aus Kübeln gegossen bis zum tagelangen Landregen.

Vor 50 Jahren war eher das Gegenteil der Fall. Die Weiacher Bauern hätten es gerne weniger trocken gehabt, wie Walter Zollinger in seiner Jahreschronik 1964 schreibt:

«Juli: Dieser Monat bringt in seiner ersten Woche einen schönen Tag nach dem andern; schon vom Morgen an sonnig und warm, dazu allerdings hie und da noch der Oberwind. Die Bauern, wie man sich's ja bei ihnen gewohnt, jammern bereits, diese "Tröchni" sei für Graswuchs und Getreide gar nicht günstig. So ist alles froh, als endlich der 9. wie der 10.7. den langersehnten Niederschlag bringen. Aber vom 11. an setzt wieder dasselbe schwüle u. trockene Wetter ein und hält sich die ganze folgende Woche durch. Die Bauern beginnen, notgedrungen, mit Getreide mähen, da es sonst vom Boden her abdorrt. Auch ein jetzt noch einsetzender Regen könnte nicht mehr viel verbessern. Die Emdwiesen beginnen rot zu werden, das Futter schwindet immer mehr weg. Auch das "einewäg" rar hängende Obst kommt vorzeitig und unreif zum Fallen. Schade! Mit Neid blickt man oftmals zum "Stein" hinauf, wenn ostwärts desselben schwarzgraue Wolken sich auftürmen und fernes Donnergrollen verrät, dass das ersehnte Nass nicht bei uns, sondern in der Bülacher Gegend niederprasselt. Am 19., 22. und 27. Juli gibt's endlich wieder etwas Regen, am 28. frühnachmittags sogar ein Gewitter mit ergiebigem, langandernden [sic!] Schauern. Im übrigen aber war also der ganze Juli trocken und schwül, wie auch die nachfolgenden Temperaturen zeigen:

Höchsttemperaturen morgens 22°, mittags 31°, abends 25°;
Tiefsttemperaturen morgens 12°, mittags 17°, abends 13°. »

Interessant ist der Zollingersche Seitenhieb gegen die Bauern: man sei es sich ja gewohnt, dass die ständig jammern würden. Wenn die eigene Lebenswelt halt nicht so stark vom Wetter abhängt, dann kann diese bäuerliche Wetterfixiertheit schon irritieren. Aber Zollinger verdiente seinen Lebensunterhalt ja auch als Lehrer. Nicht als Landwirt.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1964 – S. 5-6. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1964].
[Veröffentlicht am 19. August 2014]

Dienstag, 15. Juli 2014

Bei Löschversuch in die Flammen gefallen

Der in der Schweiz äusserst populäre, früh verstorbene Chansonnier Mani Matter hat uns alle gewarnt. Da sang er in seinem Lied «I han es Zündhölzli aazündt» doch vor Jahrzehnten schon: «Ja me weis was cha passiere We me nid ufpasst mit Füür». Vor 50 Jahren brannte zwar nicht die ganze Welt, aber doch zumindest die private Lebenswelt eines älteren Weiachers:

«Ein weiterer, allerdings nicht verkehrsbedingter Unfall ereignete sich am 15. Juli in der Waldung "im Erb" hinten. Alb. Meierhofer, genannt "Weibelalbert" verbrannte sich beim Bürden machen ziemlich schwer. Das Feuer, das er zum verbrennen der "Kurzwaren" angezündet hatte, dehnte sich plötzlich im trockenen Gelände weiter aus. Beim Löschversuch fiel der 68jährige, etwas unbeholfene Junggeselle direkt in die Flammen und konnte nur durch einen zufällig in der Nähe ebenfalls holzenden Dorfbewohner gerettet werden

Über das weitere Schicksal von «Weibelalbert» schweigt die Jahreschronik 1964 gänzlich.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1964 – S. 20. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1964]
[Veröffentlicht am 19. August 2014]

Freitag, 4. Juli 2014

Direktvermarktung – ein Backofen als magischer Zauberstab

Nach offizieller Lesart versteht sich Weiach ja immer noch als Bauerndorf. Auch wenn nur noch ganz wenige Einwohner von der Landwirtschaft leben und man die Vollerwerbsbetriebe mittlerweile an zwei Händen abzählen kann. Und doch sind sie identitätsstiftend. Hier soll nun ein kleiner Blick hinter die Kulissen und in die Parallelwelt der Landwirtschaft gewagt werden.

Bei vielen stadtnahen Bauernbetrieben ist heutzutage die so genannte «Direktvermarktung» ein wichtiger Absatzkanal. Einkaufen direkt beim Produzenten ist in. Denn da sehen die Kunden, wo ihr Essen herkommt. Ob Bio oder nicht – kurze Wege für das Produkt sind in jedem Fall ein Gewinn.

Weniger bekannt ist, dass auch dieser Lebensbereich bis in alle Einzelheiten reglementiert wird. So zum Beispiel in den vom Bundesamt für Landwirtschaft zu Bern im März 2014 publizierten «Weisungen und Erläuterungen 2014 zur Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV; SR 910.91) vom 7. Dezember 1998»

Auf den Seiten 3 und 4 wird der Artikel 5 besagter Verordnung erst zitiert und dann erläutert:

«Art. 5 Direktvermarkter

Als Direktvermarkter gelten Produzenten und Produzentinnen, die eigene Produkte ab ihren Betrieben direkt Verbrauchern und Verbraucherinnen verkaufen.
»

So einfach ist es nicht

Ein klarer Fall, würde man meinen. Aber nur bis man die dazugehörigen Erläuterungen vollständig gelesen hat. Die sind zu Beginn noch durchaus nachvollziehbar:

«Alle Produzentinnen und Produzenten, die eigene Produkte ab ihren Betrieben direkt verkaufen, gelten als Direktvermarkter. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie die ganze Produktion des Betriebes, eines Betriebszweiges oder nur Teile davon über diesen Kanal vermarkten. Als Direktvermarkter gilt auch der Milchproduzent, der einen relativ kleinen Teil seiner Milch direkt an Konsumenten ausmisst, den Grossteil seiner Produktion jedoch einem Milchverwerter verkauft.»

Mehr Fragen wirft dann aber der zweite Abschnitt auf:

«Unter eigenen Produkten sind die auf dem Betrieb hergestellten und allenfalls verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte (1. Verarbeitungsstufe) zu verstehen. Nicht unter eigene Produkte fallen hingegen veredelte Produkte (2. Verarbeitungsstufe). Verkauft beispielsweise ein Produzent auf dem Betrieb hergestellte Butter direkt, so gilt er als Direktvermarkter und muss die selbst verarbeitete und in Form von Butter direkt vermarktete Milch melden. Verwendet hingegen eine Produzentin auf dem Betrieb hergestellte Butter zum Backen und verkauft beispielsweise den hergestellten Zopf anschliessend auf dem Wochenmarkt, so gilt sie demnach nicht als Direktvermarkterin im Sinne der LBV und die im Zopf enthaltene Butter fällt folglich auch nicht unter die Definition der vermarkteten Milch

Der Backofen macht den Unterschied

Man ahnt, dass die Unterscheidung etwas mit Milchvermarktung und Butterbergen zu tun haben könnte. Fast noch verworrener wird die Angelegenheit im dritten Abschnitt der Erläuterungen:

«Verbraucher der direkt vermarkteten Produkte sind insbesondere die Konsumenten. Der Begriff ist jedoch nicht so eng gefasst, dass nur die Endverbraucher eines Produktes darunter fallen; auch Abnehmer, die es weiterverarbeiten, werden als Verbraucher bezeichnet. Verkauft beispielsweise ein Produzent auf seinem Betrieb hergestellte Butter an eine Bäckerei, so gilt dies ebenfalls als Direktvermarktung.»

Der Backofen der Bauersfrau als magischer Zauberstab. Ein bisschen Kneten, ein bisschen Hitze und schon verflüchtigt sich die Direktvermarktung. Da soll einer unsere Agrarbürokraten verstehen.

Aber vielleicht ist es ja nur so, dass solche Backaktivitäten eben nicht mehr als landwirtschaftliche Tätigkeiten gelten sollen. Sondern höchstens noch als Paralandwirtschaft – wie das Angebot «Schlafen im Stroh».

Montag, 30. Juni 2014

Juniwetter 1964: eintägiges Heu ab dem dreizehnten

Schon beim Wetter des Vormonats Mai 1964 erwähnte Walter Zollinger den Heuet.

Zum eigentlichen «Heumonat» seiner Jahreschronik 1964 wird ein dieses Jahr leider nicht allzu häufiges Wetterglück für den Futterbau verzeichnet: Morgens geschnittenes Gras das gegen Abend bereits genügend trocken ist um in den Heustock eingebracht zu werden.

«Juni: Die ganze erste Monatshälfte ist, von einigen Regenschauern abgesehen, und dies erst spätabends oder nachts, günstig, sodass der Heuet wacker fortschreitet. Die Nachmittage sind sogar meist recht schwül. Unterm 13.6. notierte ich: "Es gibt bereits Eintägiges" und am 18.6. heisst's: "Die letzten Fuder Heu fahren heim." Und wie abgemacht, ab 19.6. beginnen ein paar trübe, z.T. regnerische Tage; erst ab 23.6. wird's wieder besser, aber es weht meist ein abkühlender Wind. Einige Gewitter brachten natürlich doch etwas "Leben" in den sonst ziemlich gutmütigen Verlauf des Heumonats, nämlich am 7.6. abends, am 14. und 18.6. je spätabends und am 28.6. schon nachmittags.
Höchsttemperaturen morgens 18°, mittags 29°, abends 21°;
Tiefsttemperaturen morgens 11°, mittags 18°, abends 13°. »

Dazu muss man natürlich wissen, dass Heubelüftungen, die heute auch nicht optimal getrocknetes Heu oder Emd auf die nötige Trockenheit bringen, damals noch längst nicht so verbreitet waren.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1964 – S. 5. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1964].
[Veröffentlicht am 18. August 2014]

Samstag, 28. Juni 2014

Zum Namen «Studenland». Neue Erkenntnisse, frische Thesen

Philippe Schultheiss schrieb am Freitag, 5. Juli 2013 15:14:00 MESZ als Kommentar zum WeiachBlog-Beitrag «Wie das Studenland zu seinem Namen kam» (Nr. 616 vom Sonntag, 8. Juni 2008):

«Die Erklärungen im Blog lassen aber leider offen, weshalb gerade die nordöstliche Region des Kantons Aargau diesen Namen bekam, wo doch die zugrundeliegenden (forst)wirtschaftlichen Verhältnisse nicht alleine in dieser Region diese Gestalt angenommen haben werden.»

Nur bis zum Knie?

Wenn man Ende Januar 2014 nach über fünf Jahren, angeregt durch diese Frage und das e-mail eines recherchierenden Journalisten der Aargauer Zeitung, wieder einmal die Suchmaschinen nach dem Begriff «Studenland» befragt, dann merkt man einerseits wie die Deutschen denken (Nein, Google, «Sudetenland» war nicht gemeint) findet andererseits aber auch Neues.

So die Website zum 900-Jahr-Jubiläum der Gemeinde Mellikon von 2011, mit der folgenden Erklärung: «Der Name Studenland weist darauf hin, dass im Wald statt Bäumen nur noch Stauden zu finden waren. Irgendwo heisst es: Der grösste Baum des Gebietes reichte nur bis zum Knie (...)». Ganz so extrem wird's wohl nicht gewesen sein. Aber cum grano salis - warum nicht?

Wesentlich plausibler und besser belegt sind zwei schon vor Jahrzehnten publizierte Expertenmeinungen, die ich am 29. Januar 2014 gefunden habe und dem AZ-Journalisten Angelo Zambelli zukommen liess:

Oberförster Wanger hat den Schlüssel

«Sehr geehrter Herr Zambelli,

ich habe noch kurz nachrecherchiert und bin - Retrodigitalisierungsprojekt retro.seals.ch der ETH sei Dank - auch fündig geworden. Eine 1a-Quelle wie ich finde. Sie hat möglicherweise auch dem 2008 von mir zitierten, 1951 publizierten Statement in der «Schweizerischen Zeitschrift für das Forstwesen» Pate gestanden:

Der aargauische Oberförster Wanger hat 1925 in den «Mitteilungen der aargauischen Naturforschenden Gesellschaft» einen kurzen Beitrag (6 Seiten) veröffentlicht, der am Beispiel des Staatsforstes in Lengnau (und den Problemen dieser Gemeinde, die dazu führten, dass sie dieses Waldstück an den Kanton verkauft haben) aufzeigt, warum der Name Studenland seine Berechtigung hatte. Nur Wangers am Ende des Beitrags geäusserter Wunsch ist nicht in Erfüllung gegangen. Die angestrebten, gut geführten Wälder sind aber heute Tatsache.

Titel: Forstliches aus dem «Studenland»
Autor(en): Wanger, C.
Objekttyp: Article
Zeitschrift: Mitteilungen der aargauischen Naturforschenden Gesellschaft
Band(Jahr): 17(1925)
Persistenter Link: http://dx.doi.org/10.5169/seals-172031

Als pdf-Datei können Sie den Beitrag hier downloaden (29.1.14, da von mir heute abend erstellt)
»

Raubbau als Folge der Herrschaftsverhältnisse

«In [den] «Mitteilungen der aargauischen Naturforschenden Gesellschaft» von 1953 gibt Conrad Roth eine einleuchtende Erklärung [für das Entstehen des Namens «Studenland»]:

«In dem unter gemeinsamer Herrschaft der alten Eidgenossenschaft stehenden Teil des Aargaus konnte kaum je von einer aufbauenden Bewirtschaftung der Waldungen gesprochen werden, so daß sich diese anfangs des 19. Jahrhunderts in einem betrüblichen Zustande höchster Ausplünderung befanden. Nicht vergeblich heißt heute noch ein Teil des Gebietes zwischen Surb und Rhein das «Studenland». Fast reiner Nieder- oder Mittelwaldbetrieb (Stockausschlagbestände) mit Umtriebszeiten bis auf acht Jahre hinunter und kleinsten Holzvorräten gaben den Waldungen dieses Gebietes das Gepräge. So weit hatten Planlosigkeit und menschliche Unvernunft die einst stolzen Urwälder heruntergewirtschaftet. Das «Forst- und Waldungsmandat für die Grafschaft Baden» vom 1. März 1793 stellte einen nicht mehr zur Auswirkung gelangenden Versuch der damaligen Herrschaft dar, um die Waldverhältnisse zu verbessern.»

Damit wäre also eine der mutmasslichen Hauptursachen für den Zustand der Wälder im Studenland angesprochen: die Gemeine Herrschaft. Über Jahrhunderte hinweg wollten die mit der Verwaltung betrauten Landvögte in ihrer relativ kurzen Regierungszeit möglichst viel herausholen - denn für die Übertragung des Amtes musste der Staatskasse des entsendenden Ortes in der Regel eine nicht unbedeutende Summe bezahlt werden.

Wikipedia-Artikel «Grafschaft Baden»:
«Die acht alten Orte der Eidgenossenschaft stellten im Turnus von zwei Jahren den Landvogt. Ab 1712, nach der Niederlage der katholischen Orte im Zweiten Villmergerkrieg, regierten nur noch die drei reformierten Orte Zürich, Bern und Glarus im Verhältnis 7:7:2.»

Ein geradezu klassischer Fall von «tragedy of the commons»... (vgl. zum Begriff: http://de.wikipedia.org/wiki/Tragik_der_Allmende)

Gruess, U. Brandenberger
»

Zusammengefasst kann man zur Beantwortung der eingangs von Philippe Schultheiss gestellten Frage nicht nur die von Wanger gelieferte Erklärung der Plünderung der Wälder durch (einheimische) «Professionsfrevler» anführen, sondern auch die These aufstellen, die Herrschaftsverhältnisse im Untertanenland zwischen Baden und dem Rhein seien schuld am besonders desolaten Zustand der Wälder. Weil nämlich jeder Landvogt quasi gezwungen war, in seiner kurzen Amtszeit möglichst viel herauszuholen um seine Kosten zu decken.

In den angrenzenden Gebieten, wo ein Landesherr allein die Fäden in der Hand hielt, so z.B. Weiach mit dem Stadtstaat Zürich, war die Situation offenbar nicht gar so schlimm. Wenn auch die Klagen über die Zustände in Weiach, der dortige Wald sei «fast gar nur noch Gstrüpp» im 17. Jahrhundert Eingang in die Akten fanden.

Artikel in der Aargauer Zeitung

Zambelli hat diese Informationen zu einem Artikel verarbeitet, der am Freitag, 31. Januar 2014 in der Aargauer Zeitung/MLZ unter dem Titel «Das «Studenland-Geheimnis» wird gelüftet. Wie der Landstrich auf den Anhöhen zwischen der Surb und dem Rhein zu seinem Namen kam» gedruckt wurde.

Die auf dem Internet verfügbare Version trägt einen leicht anderen Titel: Holzfrevel und Schweinemast: Historiker lüftet das «Studenland-Rätsel».

[Veröffentlicht am 18. August 2014]