Sonntag, 30. April 2017

Bürgerort entscheidet über anzuwendendes Erbrecht

Das sogenannte «alte Harkommen» war im Mittelalter und der Neuzeit bis zum Ende des Ancien Régime ein sehr wichtiges Kriterium wenn es darum ging das geltende Recht zu eruieren. Da kam es nicht so sehr darauf an, welcher Staat gerade die Oberhoheit über ein bestimmtes Gebiet (z.B. das der Gemeinde Weyach) hatte. Sondern auf die - teils über Jahrhunderte gewachsene Rechtstradition.

So bezog beispielsweise die Stadt Zürich in der Stadt Kaiserstuhl bei bestimmten Kategorien von Verstorbenen die Erbschaftsteuer. Und nicht etwa die Grafschaft Baden oder der Fürstbischof von Konstanz. Und das obwohl die Zürcher weder die hohe noch die niedere Gerichtsbarkeit über Kaiserstuhl innehatten.

Aus diesem Umstand leitet Naumann ab, dass vor der Stadtgründung ein Teil von Kaiserstuhl (der östlich der Hauptgasse gelegene) noch zur Grafschaft Kyburg gehört habe. Das wäre in der Tat eine plausible Begründung für das Recht der Zürcher auf den Steuerbezug. Denn die waren erst ab 1424 die Hochgerichtsherren der Grafschaft Kyburg, wogegen die Eidgenossen bereits 1415 in den Besitz der Grafschaft Baden und damit der Stadt Kaiserstuhl gelangt waren.

Einfluss über das Dorfgericht

In einem anderen Erbrechtsthema hat das Recht der Stadt Kaiserstuhl Wirkungen auf Zürcher Staatsgebiet entfaltet. Weyach gehörte seit der Gründung des Städtchens Kaiserstuhl zu dessen direktem Einzugsgebiet, war wirtschaftlich eng mit ihm verflochten und es gab etliche Kaiserstuhler, die auf Weiacher Gebiet über Grundbesitz verfügten.

Darüber hinaus war das Fürstbistum Konstanz ab 1295 immer mindestens zur Hälfte (ab 1605 vollständig) Inhaber der Niederen Gerichtsbarkeit über Weiach. Damit hatte der Fürstbischof auch die Kontrolle über das Dorfgericht. Dessen Vorsitzender (genannt «Stabhalter») war in der Regel ein Kaiserstuhler Bürger.

Welches Erbrecht gilt für die Witwe Waser?

Und so verwundert es nicht im Geringsten, dass in Weiach (als offenbar einziger Zürcher Gemeinde) das Kaiserstuhler Erbrecht in Gebrauch war. Dass dem wirklich so war, überliefert der Fürsprecher (Rechtsanwalt) Dr. Jakob Pestalutz im zweiten Band seiner «Vollständigen Sammlung der Statute des Eidsgenößischen Cantons Zürich».

Das Kapitel XVII umfasst das «Erbrecht der Stadt Kaiserstuhl d.d. 23sten Juli 1680». Nach Ingress und Präambel folgt auf den Seiten 6-24 in 19 Artikeln was im Städtchen Gültigkeit hatte. Auch die 1687 durch den Fürstbischof von Konstanz erfolgte, offizielle Bestätigung des Kaiserstuhler Erbrechts (vgl. S. 24) hat Pestalutz für seine Sammlung transkribiert.

Am Schluss des Kapitels (S. 26-27) erklärt er dem geneigten Leser schliesslich, was ein Kaiserstuhler Erlass in einer Zürcher Gesetzessammlung verloren hat:

«Das Erbrecht der Stadt Kaiserstuhl mußte darum in diese Sammlung aufgenommen werden, weil dasselbe in der angränzenden Zürcherischen Gemeinde Weyach recipirt ist, was sich aus dem vom H. Obergerichte am 15. Februar 1833 beurtheilten Processe des Schleifer Rudolf Waser von Zürich und Streitgenossen gegen Frau Salomea Waser, geb. Weißhaupt von Weyach, ergab. Die hierauf bezügliche Erwägung dieses Urtheils lautet wörtlich folgendermaßen: "7) daß aus dem Berichte des Gemeindrathes von Weyach, in Verbindung mit den darin angeführten Beyspielen, an deren Wahrheit zu zweifeln keine irgend zureichenden Gründe vorhanden sind, zur Ueberzeugung des Richters hervorgeht, daß das Erbrecht von Kaiserstuhl das in Weyach geltende sey."; und wurde daher der fragliche das Erbrecht der Wittwe an dem Vermögen ihres verstorbenen Mannes betreffende Proceß nicht nach den Bestimmungen des Erbrechtes der Stadt Zürich, sondern nach denjenigen des Erbrechtes der Stadt Kaiserstuhl entschieden.»

So ungewohnt das nun tönt, so gibt es doch gerade auch heute vermehrt ähnliche Fragestellungen. Wie dabei vorzugehen ist, regelt das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) vom 18. Dezember 1987 im Kapitel 6 über das Erbrecht (Art. 86-96).

Quellen
  • Vollständige Sammlung der Statute des Eidsgenößischen Cantons Zürich mit Ausnahme der bereits gedruckten "Saz- und Ordnungen Eines Frey-Loblichen Stadt-Gerichts von A°. 1715, und des Erbrechts der Stadt Zürich von A°. 1716." Von Dr. Jakob Pestaluz, Zürich. Band 2, Zürich 1839.
  • Naumann, Helmut: Der Kaiserstuhler Efaden. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 1967, S. 213-236. Hier: S. 217 u. 219.
  • Brandenberger, Ulrich: Grenzen der Stadt Kaiserstuhl gestern und heute. Vortrag vor der Generalversammlung Pro Kaiserstuhl, 26. Februar 2016 - S. 30-31.

[Veröffentlicht am 2. Januar 2019 um 03:15 MEZ]

Sonntag, 9. April 2017

Der Pfarrer erhielt gleich drei Wasserhahnen

Im Artikel Weiacher Geschichte(n) Nr. 37, publiziert in den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach im Dezember 2002, wurde als Beispiel für die im 19. Jahrhundert noch ausreichende Assekuranznummerierung der Gebäude auf Gemeindegebiet folgende Gegebenheit kolportiert:

«Als es 1876 um die Finanzierung der ersten Haus- und Löschwasserversorgung ging, wollte man das «Staatsgebäude No. 46» nicht anschliessen «insofern nicht für das letztere entsprechender Ersatz geleistet wird». Bei diesem Gebäude handelte es sich um – das Pfarrhaus! Unbekannt ist mir derzeit, ob der Kanton für den Anschluss bezahlt hat und falls nicht, ob die Weiacher ihren Pfarrherrn, Johannes Stünzi, tatsächlich haben auf dem Trockenen sitzen lassen.»

Der erste Teil der damals formulierten Fragen kann mittlerweile beantwortet werden. Wie man einem Regierungsratsbeschluss aus dem Mai 1877 unter dem Titel «Pfrundlokalität Weiach; Wasserversorgung.» entnehmen kann, wurden die behördlichen Abklärungen in geradezu rekordverdächtiger Zeit von weniger als einem Monat entscheidreif vorangetrieben.

«Die Direktion der öffentlichen Arbeiten berichtet:

Da die Gemeinde Weiach damit beschäftigt ist, im Laufe dieses Frühjahres eine Wasserversorgung zu Haus- & Löschzwecken einzuführen, sucht Hr. Pfarrer Stünzi daselbst mit Zuschrift vom 24. April darum nach, es möchte auch in dortiger Pfrundlokalität die Wasserversorgung eingerichtet werden.
Da nun einerseits die ziemliche Entfernung des zunächst gelegenen Brunnens vom Pfarr- und Waschhause in jeder Hinsicht eine solche Einrichtung als wünschenswerth erscheinen läßt, anderseits der von dem Uebernehmer der ganzen Anlage, Hr. Ingenieur Weinmann in Winterthur, für den die Pfrundlokalität treffenden Theil der Einrichtung verlangte Preis von Frk. 250
// [p.390] verhältnißmäßig gering erscheint, – wobei ein Hahn in der Küche, einer im Waschhaus und einer im Keller sammt aller nöthigen Zubehör [sic!], Zuleitung, Hauptabstellhahn, Grabarbeit u.s.w. inbegriffen wäre – so erscheint es geboten, diesen Anlaß zu benutzen.
Ein allfälliger Wasserzins wäre durch den jeweiligen Nutznießer zu tragen.

Der Regierungsrath,
nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten,
beschließt:
1. Herr Ingenieur Weinmann in Winterthur wird beauftragt, in Verbindung mit der Wasserversorgung in der Gemeinde Weiach, dieselbe auch in dortiger Pfrundlokalität im Sinne des Berichtes der Direktion einzurichten um den von ihm anerbotenen Preis von Frk. 250.
2. Der jeweilige Nutznießer der Pfrundlokalität hat einen allfälligen Wasserzins zu bestreiten.
3. Mittheilung an die Direktion der öffentlichen Arbeiten zur Vollziehung.
»

Pfarrer Stünzi wurde also nicht auf dem Trockenen sitzengelassen. Über den zweiten Teil der eingangs stehenden Frage mussten sich weder er noch die Weiacher Gedanken machen. Und wir tun es nun auch nicht mehr.

Quelle
[Veröffentlicht am 4. November 2018 um 20:08 MEZ]

Montag, 20. März 2017

Klares Votum: Kirchgemeinde Weiach bleibt selbstständig

Sollen die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Bachs, Stadel und Weiach zur Kirchgemeinde Stadlerberg fusionieren? Am 11. März veröffentlichte der Zürcher Unterländer einen Artikel zur wohl wichtigsten kirchlichen Abstimmung in Weiach seit Jahrzehnten: Vor Abstimmungssonntag flammt Kritik auf. Darin wurde offengelegt, dass die Rechnungsprüfungskommission Weiach unter dem Präsidium von Karin Klose (frühere Präsidentin der Weiacher Kirchenpflege!) die Fusion ablehnt, eine Position, die bis dahin nicht öffentlich bekannt war.

Auch der WeiachTweet (Twitter-Auftritt des Wiachiana-Verlags, der u.a. den WeiachBlog herausgibt) beteiligte sich aktiv an der Debatte. Und hat kräftig gegen die Fusion die Trommel gerührt. Zusammenarbeit JA - Fusion NEIN heisst der Titel der Zusammenfassung der Tweets, die sich mit dem Fusionprozess befassen und die auch dokumentieren, mit welch fragwürdigen Mitteln teilweise versucht wurde, die Stimmung zugunsten der Fusion zu manipulieren.

Flammende Rede und ätzende Gegenposition

Noch kurz vor der Abstimmung, am 14. März abends, versuchte die Weiacher Kirchenpflege für die Fusion eine letzte Lanze zu brechen. Sekundiert wurde sie durch eine frühere Präsidentin der Pflege: Rösli Baumgartner. Sie hielt eine flammende Rede. Man müsse jetzt einfach Vertrauen haben und es gehe doch um die Sache und den Glauben etc. Die Gegenposition wurde von Volker Klose (Vater von Karin Klose, RPK-Präsidentin) vertreten, der zuspitzend meinte, man könne ja dann schliesslich die Bänke aus der Kirche räumen, Asylanten einquartieren und oben ein Minarett aufsetzen. Das sei Panikmache, wurde er getadelt. Die Aussprache kann also nur als sehr emotionsgeladen bezeichnet werden.

Solche Diskussionen hätte es eigentlich vor einem Jahr gebraucht. Aber das wollten einflussreiche Kräfte offensichtlich nicht. Damit war es völlig unklar, wie die Abstimmung ausgehen würde. Zu viel hing davon ab, wieviele Befürworter bzw. Gegner der Fusion am Sonntag in die Kirche kommen und wie viele der Unentschlossenen den Mut haben würden, in offenem Handmehr für ein Ja oder ein Nein einzustehen. Denn erstaunlicherweise verlangt die Kirchgemeindeordnung nur für Wahlen das geheime Verfahren. Und nur dieses ermöglicht auch eine briefliche Abstimmung, in der sich die grosse Zahl der an Gemeindeversammlungen in der Regel Abwesenden zu den Vorlagen äussern könnte.

Fusion wuchtig bachab geschickt

Allen Druckversuchen seitens der Abgesandten des Kirchenrates (der in Zürich residierenden Exekutive der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich) zum Trotz, wider alle Schalmeienklänge der Fusionsturbos (die vor allem in Stadel ansässig sind) und gegen die fast geschlossene Phalanx der Weiacher Kirchenpflege: die gestern Sonntag, 19. März in der Kirche Weiach anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Fusion von Weiach mit Bachs und Stadel zur «Kirchgemeinde Stadlerberg» wuchtig bachab geschickt. Mit 55 Nein- gegen 8 Ja-Stimmen.

Der Zürcher Unterländer (@ZUnterland) twitterte dazu noch selbigen Tages (um 15:42 Uhr) lakonisch: «Die reformierte Kirche Weiach bleibt vorerst eigenständig. Die Abstimmung in der Kirche war kurz, aber chaotisch.» Zu diesem Eindruck gelangten auch andere Anwesende. Die Kirchenpflegepräsidentin habe einen alles andere als souveränen Eindruck gemacht, vgl. u.a. WeiachTweet Nr. 590 (Retweet):


Diese Verfahrensfrage wurde nach dem klaren Votum der Rechnungsprüfungskommission auf Ablehnung der Fusion gestellt. Und sie zeigt exemplarisch, dass für die Kirchenpflegepräsidentin eigentlich nur eine diskussionslose Annahme in Frage gekommen wäre. Einen Plan B gab es offenbar nicht. Aber genau DEN wird man nun entwickeln müssen. Ob die offensichtlich amtsmüden Mitglieder der Kirchenpflege (Brunner, Kuster und Schenkel) dazu willens und in der Lage sind, darf bezweifelt werden.

[Veröffentlicht am 4. Januar 2019 um 02:15 MEZ]

Mittwoch, 1. März 2017

Hart erkämpfte Eigenständigkeit unserer Kirchgemeinde aufgeben?

«Unabhängigkeit aufgeben? Kritische Gedanken zur geplanten Kirchgemeindefusion Bachs-Stadel-Weiach», lautet der Titel eines fünfseitigen Beitrags des Autors der «Weiacher Geschichte(n)» (und des WeiachBlog) zu den Kirchgemeindeversammlungen vom 19. März 2017, der Abstimmung über den Zusammenschluss der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Bachs, Stadel und Weiach zu einer Kirchgemeinde Stadlerberg.

Der Artikel hätte - als Replik zu den Aussagen der offiziellen Kirchenvertreter in der Februar-Ausgabe der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach - im selben Publikationsorgan erscheinen sollen.

Die Politische Gemeinde zieht den Schwanz ein

Dazu kam es aber nicht. Am 23. Februar teilte mir die Gemeinde mit:

«Es wurde beschlossen, dass der Beitrag leider nicht über das Mitteilungsblatt der Politischen Gemeinde publiziert werden kann. Gemäss Reglement des Mitteilungsblattes ist geregelt, dass politische Beiträge mit nicht neutralem Inhalt, politische Wahl- und Abstimmungsempfehlungen sowie auch  offene Briefe oder Lesebriefe nicht publiziert werden. Ihr Beitrag ist keine Abstimmungsempfehlung, jedoch in gewissen Punkten kritisch gegenüber dem Zusammenschluss.

Die Gemeinde publiziert die Einladung sowie den Antrag der Kirche an die Einwohner, hat jedoch politisch mit der Abstimmung keine Verbindung. Zusammen mit dem Mitteilungsblatt wird jedoch eine Broschüre der reformierten Kirche zu der Abstimmung publiziert. Ich werde noch heute Nachmittag mit der Präsidentin der Kirchenpflege Kontakt aufnehmen und Ihr den Vorschlag machen, Ihren Beitrag über die Broschüre der reformierten Kirche zu publizieren


Die angerufene Bestimmung ist Ziff 7c des Reglements für das Mitteilungsblatt Weiach.

Dass die Kirchenpflege an einer solchen Gegenposition kein Interesse hatte und daher auch keinen Gegenpositionen Raum geben wollte, war zu erwarten.

In meiner Antwort vom selben Tag (23. Februar 2017) habe ich meinen Standpunkt erläutert und auch meinem Befremden über den Entscheid Ausdruck verliehen:

«Die Gemeinde hat nichts dabei gefunden, noch in der Februar-Ausgabe der MGW, die mehrheitlich von Stadlern verfassten «Infos und Gedanken zum Zusammenschluss» zu publizieren. Gerade die eklatanten Unterschiede zwischen den dort behaupteten Inhalten des Fusionsvertrags (u.a. die Wahlkreis-Behauptung) und dem tatsächlichen Wortlaut des Zusammenschlussvertrags haben mich bewogen, diesen Beitrag überhaupt zu schreiben.

Sollte die Politische Gemeinde Weiach gleichzeitig mit der Ablehnung meines Beitrags entschieden haben, den Beitrag von Pfrn. Wildbolz mit dem Titel "Gedanken der Pfarrerin zum geplanten Zusammenschluss im Blick auf Weiach" zur Publikation in den MGW zuzulassen, so würde dies einen eklatanten Verstoss gegen das Gebot der Neutralität darstellen.

Die Pfarrerin behauptet in ihrer Darstellung, die Finanzen seien fix zugesichert, was der Formulierung im Zusammenschlussvertrag so nicht entnommen werden kann:

«Die unterschiedlichen Finanzlagen der Kirchgemeinden und die erst in Planung begriffene Renovation der Kirche Weiach, wurden als Knackpunkt erwähnt. Geld für die Erneuerung wird im Zusammenschlussvertrag zugesichert (auf Seite 5, Art. 15 Grundsatz, Pkt.4: Es ist vorgesehen, die entstehenden Renovationskosten dem Eigenkapital der neuen Kirchgemeinde zu entnehmen.) Diese Zusicherung ermöglicht es den Mitgliedern der Kirchgemeinde Weiach einem Zusammenschluss jetzt zuzustimmen, auch wenn die Renovation nicht mehr vor der Fusion fertig geplant und realisiert werden kann.»
[Volltext, vgl. WeiachTweet Nr. 469 vom 25. Februar 2017]

Ich sehe nach wie vor nicht, weshalb die politische Gemeinde Pro-Beiträge durchgehen lässt (vgl. Februar), nun aber bei einer direkten Replik auf dieselben - und einer Contra-Ausrichtung den Schwanz einzieht.»

Es ist offensichtlich, dass die Politische Gemeinde sich in dieser Angelegenheit nicht die Finger verbrennen wollte. Die einseitigen Darstellungen der Kirchenpflege in ihrem offiziellen Publikationsorgan hat sie nicht verhindert - vielleicht auch nicht verhindern können. Wohl aber die sichere Kontroverse, hätte sie den eingangs zitierten Beitrag in der März-Ausgabe abgedruckt. Der Gemeinderat wollte wohl den Vorwurf verhindern, über seinen eigenen Kommunikationskanal weiteres Öl ins Feuer gegossen zu haben.

Kampagne auf Twitter

Dem zuständigen Gemeinderat ist zugute zu halten, dass er zur Publikation des von ihm abgelehnten Beitrags ermunterte. Und das trotz der auf dem WeiachTweet mit Verve geführten Kampagne gegen das Fusionsvorhaben. Die war nämlich klar und eindeutig auf Contra-Kurs, was nur schon die beiden nachstehenden Tweets zeigen:


(WeiachTweet Nr. 176 vom 21. November 2016, 14:55 MEZ)


(WeiachTweet Nr. 177 vom 21. November 2016, 15:07 MEZ)

Warum Verrat an den Vorfahren? Weil die Vorfahren seit 1591 grosse Opfer - auch finanzieller Art - gebracht haben um einen bei ihnen wohnhaften Pfarrer zugeteilt zu bekommen: 64 Prozent der Lohnkosten ihres Pfarrers mussten die Weiacher aus eigenen Mitteln bezahlen.

Den eigenen Pfarrer liess man sich einiges kosten!

In seiner «Chronik des Jahres 1965» hat Walter Zollinger die Einleitung den Anfängen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weiach gewidmet (vgl. den Hinweis in WeiachBlog Nr. 682).

«Aus Anlass des Kirchgemeindebeschlusses v. 25.11.65., eine Restauration unseres Kirchleins durchzuführen, gebe ich im Nachfolgenden einige Notizen über die Errichtung der selbständigen Pfarrei Weiach anno 1591. Die Angaben sind zur Hauptsache den Aufzeichnungen von Pfr. E. Wipf (1904 bis 1908 in Weiach) entnommen:

Seit der Reformation wurden von Zürich aus jeweilen Prädikanten hieher gesandt, die aber nur gelegentliche sonntägliche Predigten hielten. Das Pfarrverzeichnis enthält zwischen 1520 u. 1590 rund 60 verschiedene Namen. Darum ging schon 1540 die nachfolgende Klage nach Zürich: „zuo Wyach ist ein erbar gross Volck, gehörend über Rhyn zur Kilchen gen Dengen und diewyl dieselben am Babschtumb sind, sy wie ein Herd, die kein Hirt hat und zerstreut ist, mangelnd des Wort Gottes und der Sakramenten; dann sy von Stadel und Glattfelden eben wyt gelegen sind“.

Der Rat zu Zürich war aber offenbar der Ansicht, dass Weiach doch am besten nach Stadel zugehörig erklärt würde. Dorthin kam regelmässig ein Kaplan aus Bülach, um die Neugläubigen "mit Wort und Sakrament" zu versehen. Auf diese Zumutung hin schrieben aber die Weiacher ziemlich bestimmt und drohend: "ee giengend (mir) nach Kayserstuhl und achtend nüt der waarenn Leer," d.h. also, eher würden sie wieder den katholischen Gottesdienst im näher gelegenen Städtchen besuchen. –


Daraufhin, wohl um ein Abspringen zur alten Lehre zu verhüten, sandte Zürich nun jeden Sonntag einen Prädikanten nach Wyach, der "das lautere, reine Evangelium nach dem Vorbilde Zwinglis" predigen musste. Aber auch das war immer noch keine befriedigende Lösung, zumal die allwöchentliche Kinderlehre dennoch der Kaplan von Stadel halten sollte, was dieser selber auch bald als "zu beschwerlich" ablehnte. Zeitweise hatte sogar der Schulmeister von Eglisau auszuhelfen. Damals waren diese ja verpflichtet, etwa anstelle des Pfarrers die Samstags- oder Sonntagnachmittagspredigten und Unterweisungen zu halten. 

All' dies behagte unsern Weiachern einfach nicht und sie gaben wohl nicht nach mit Aufbegehren und Drängen, bis sie zur eigenen Pfarrei erhoben wurden.

Aber erst am 23. Januar 1591 wurde durch Ratsbeschluss auf "einer lieben getreuwen Gmeind Wyach im Neuampt untertänig Bitten, Ansuchen und Erbieten" Weiach zu einer selbständigen Pfarrei erklärt.

Viel zu beraten und viel zu schreiben gab die Beschaffung der Besoldung des Pfarrers. Davon einiges aus dem Pfrundbuch von Weyach: schon am 25. Wynmonat des Vorjahres wurde durch eine anwesende Kommission ausgemacht, was jeder Einwohner „gemäss synem Zug“ zu zahlen habe. Es wurde bestimmt:

"die so mit zweyen Zügen zu buwen habend (2 Bewohner)
    je 4 pfund 5 batzen,
demnach die so mit eynem Zug zu buwen (11 Bewohner)
    je 2 pfund 8 batzen,
die, so ein halben Zug habend (4 Bewohner)
    je 1 pfund 10 batzen,
die so allein acher, matten und Räben habend, weder
mit halbem noch ganzen Zug zu buwen (48 Bewohner)
    je 1 pfund 5 bis 6 batzen."


Dazu kam noch ein gewisser Anteil des kleinen Zehntens und des Weinzehntens. Den grössern Teil davon beanspruchte allerdings immer noch der Bischof von Konstanz, weil ja Weiach früher zum Kilchsprengel Hohenthengen gehört hatte. An baar erhielt der Pfarrer von der Gemeinde noch 40 Gulden, sowie 60 vom Obmannamt zu Zürich ausbezahlt.

Erster Prädikant zu Weiach anno 1520 war: Niklaus Ländi,
erster Pfarrer, 1591 bis 1609, ein Hans Felix Schörrli.
»

Es dauerte also ein halbes Jahrhundert, bis die Weiacher endlich einen vor Ort wohnhaften Pfarrer zugestanden erhielten. Und den teilte ihnen die Obrigkeit zu Zürich auch nur deshalb zu, weil sie selber finanzielle Opfer zu bringen bereit waren. Auch diese für Weiach beträchtlichen Mittel ermöglichten dem Pfarrer nur ein bescheidenes Auskommen. Weiach blieb über Jahrhunderte eine wenig einträgliche Pfarrstelle.

Wieviel war 1591 ein Batzen?

Gemäss Historischem Lexikon der Schweiz war der Batzen in der Eidgenossenschaft und Süddeutschland verbreitet und im täglichen Zahlungsverkehr beliebt (vgl. den Artikel Batzen).

Gemäss Moritz John Elsas (vgl. Quellen) galt der Gulden nach der «Reichsmünzordnung von 1559» 15 Batzen: «Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts bürgert sich der Batzen bei den Bauamtsrechnungen immer mehr ein, vor allem bei Lohnzahlungen. Der Batzen war für jene Zeit eine sehr praktische Einheit, da er es ermöglichte, die Taler- und Guldenwährung mühelos ineinander überzuführen (...) Der Batzen war eine groschenartige Silbermünze, die im 15. Jahrhundert zuerst in Bern geprägt und dann im 16. Jahrhundert in Süddeutschland viel nachgeahmt wurde.»

Die Währungsrechnungseinheit 1 Gulden entsprach damals in der Regel etwa 2 Pfund, eine Umrechnung, die nach obiger Aufstellung im Pfrundbuch entweder nicht ganz aufgehen kann oder aber die tatsächlich zu entrichtende Steuer in zu bezahlenden Münzen aufführt.

Quellen
  • Elsas, Moritz John: Umriss einer Geschichte der Preise und Löhne in Deutschland. Vom ausgehenden Mittelalter bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Leiden, 1936-1949. Bd. 1, S. 130
  • Zollinger, W.: Jahreschronik Weiach 1965 - S. 1-2. Original: Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1965.
  • Brandenberger, U. et al.: Beitrag WeiachBlog für MGW 03/2017. E-mail-Korrespondenz mit der Politischen Gemeinde Weiach zwischen dem 20. und 24. Februar 2017

[Veröffentlicht am 3. Januar 2019 um 13:50 MEZ]

Dienstag, 28. Februar 2017

Wie Weyach unversehens an zwei Landstraßen kam

Weiach liegt etwas abgelegen. Abseits der grossen Strassen. Das war über Jahrhunderte so. Auch im Mittelalter, als die Handelsgüter entweder auf dem Rhein oder dann von Schaffhausen kommend durch das Rafzerfeld bei Kaiserstuhl über den Fluss und weiter Richtung Baden transportiert wurden.

Die heutige Hauptstrasse Nr. 7, die nach Westen Richtung Zurzach und nach Osten Richtung Glattfelden und über die Wagenbreche, Embrach und Pfungen nach Winterthur führt, war eine eher schlecht unterhaltene Verbindung untergeordneter Bedeutung.

Mit der liberalen Revolution und der wirtschaftlichen Entwicklungswelle machte sich die Zürcher Regierung ab 1831 daran, das Strassennetz auszubauen. Der Betreiber der ehaften Taverne zum Sternen war seiner Zeit voraus als er seinen Gasthof 1830 mit obrigkeitlicher Bewilligung von der Verzweigung Oberdorfstrasse/Winkelstrasse an die neue Hauptverbindungsachse (heute: Hauptstrasse 7, Winterthur-Koblenz-Basel) verlegte.

So kam es, dass Weiach auf obrigkeitlichen Beschluss ab dem 5. Dezember 1833 gleich an zwei Strassen lag, die man zu Landstrassen aufklassierte. Und mit entsprechenden Staatsmitteln auszubauen gedachte.

Der «Beschluß betreffend die Bezeichnung derjenigen Straßenzüge, welche in die Claße der Landstraßen erhoben werden sollen.» führt die beiden Verbindungen wie folgt auf:

«7.) Von Winterthur über Wülflingen, Rorbas und Glattfelden nach Weyach, wo aber in dem Banne von Wülflingen noch die zweckmäßige Richtung auszumitteln ist.

8.) Von der Eglisauer Hauptstraße bey Seebach durch den Bann von Rümlang nach Weyach. Indeß soll sowohl die Einmündung von der Hauptstraße her, als die ganze Richtung von Seebach bis nahe an Weyach, noch einer sorgfältigen Untersuchung unterworfen werden.
»

Diese Untersuchung wurde dann wirklich sorgfältig durchgeführt. Sie dauerte ein ganzes Jahrzehnt. Auf den Tag genau zehn Jahre nach dem obigen Beschluss hielt der Regierungsrat fest, eine Landstrasse von Seebach Richtung Weyach sei kein wirkliches Bedürfnis:



Diese Strasse trägt heute je nach Abschnitt verschiedene Bezeichnungen:
  1. RVS 566 (zwischen Weiach und der Einmündung in die Kiesumfahrungsstrasse bei Neerach)
  2. RVS 548, bzw. ab dem Kreisel im Neeracherried HVS 548 bis zum Industriegebiet Riedmatt zwischen Oberglatt und Rümlang
  3. RVS 594 bis zur ehemaligen Gemeindegrenze von Seebach (heute Stadtgrenze)
RVS steht für «Regionale Verbindungsstrasse», HVS für «Hauptverkehrsstrasse».

Quelle und weitere Beiträge

[Veröffentlicht am 19. September 2018 um 11:08 MESZ; Quellen sowie letzten Abschnitt korrigiert und zusätzlichen Abschnitt ergänzt am 1. August 2020 um 17:38]

Mittwoch, 1. Februar 2017

Aufruf zur Mitarbeit am Ortsmuseum Weiach

Am 13. Juli 1968 öffnete das Weiacher Ortsmuseum im Lieberthaus zum ersten Mal seine Türen für interessierte Besucher.

Im Hinblick auf das im kommenden Jahr zu begehende Jubiläum publiziert WeiachBlog in loser Folge Dokumente, welche über die Entstehung Auskunft geben.

Damit soll Einblick vermittelt werden in Museumskonzept und Sammlungstätigkeit - letztlich auch in die Gedankenwelt der Gründerväter und ihre tieferen Beweggründe.

Denn diese Gedanken haben über die gesamte Zeit hinweg prägend gewirkt. Nicht zuletzt auch dadurch, dass es in einem halben Jahrhundert gerade einmal drei Präsidenten der Ortsmuseums-Kommission gegeben hat: Walter Zollinger, Hans Rutschmann und Daniel Bryner.

Ihnen und den (vor allem weiblichen) Mitgliedern der Kommission ist es zu verdanken, dass das Ortsmuseum Weiach mit seinen mittlerweile 48 Ausstellungen das geworden und geblieben ist, was es damals sein wollte und noch heute bestrebt ist zu sein: ein Ort, an dem man in die im bäuerlichen Weiach verankerte Lebenswelt eintauchen kann - anhand von Gegenständen und Dokumenten, die diese verschwundene Welt exemplarisch vermitteln und begreifbar machen.



Besonders viel über die Motivation der Gründer verrät ein im Februar 1967 in alle Haushaltungen verteilter «Aufruf zur Mitarbeit». Nachstehend wird der volle Wortlaut dieses dreiseitigen Dokuments wiedergegeben (das Bild oben zeigt die Seite 1):

Ortsmuseum Weiach.

1. Rundschreiben - Aufruf an die Bevölkerung


Eine Heimat zu besitzen war seit jeher der Stolz der Schweizer. Wenn wir heute hören, dass uns diese Heimat ganz langsam verlorengeht, so blicken wir solch düstere Propheten ungläubig an und lassen uns in unserem Geniessen der guten Konjunktur nicht stören. Die Heimat geht uns aber wirklich verloren, wenn wir uns nicht um sie kümmern, wenn es uns gleichgültig ist, wo wir wohnen, woher wir kommen, ja sogar wohin wir gehen. Den Zusammenhang mit der engeren Heimat, der Gemeinde, zu fördern, ist der Sinn des Ortsmuseums.

Liebe Dorfgenossen!

Die heutige Zeit ist gekennzeichnet durch die fortlaufenden Veränderungen in Technik, Wirtschaft und Kultur. Alles ist ständig im Fluss.

Altes vergeht - Neues entsteht.

Was vor wenigen Jahren unsere Grossmütter und Grossväter noch täglich in Gebrauch hatten, steht heute schon vielmals ungenützt, veraltet, irgendwo abseits gestellt, wird von Ecke zu Ecke geschupft, liegt uns oft überall im Wege. Unsere Kinder müssen bei vielem bereits fragen: "Was isch au das?" - "Zu was chame das bruche?" Und sie stehn staunend davor. Es nähert sich die grosse Gefahr, dass in kurzer Zeit vieles, was unsern Vätern und Müttern noch teuer war, in Vergessenheit gerät oder gar vernichtet wird.

Mit der Schaffung des Ortsmuseums, in dem von der Gemeinde anerkennenswerter Weise erworbenen Hause Liebert, ist uns nun glücklicherweise die Gelegenheit gegeben, solche Zeugen aus vergangenen Zeiten zu sammeln und unsern Kindern und Kindeskindern als interessantes Erinnerungsgut an die Lebensgewohnheiten unserer Vorfahren zu erhalten. Bereits ist ein bescheidener Stock solchen Sammelgutes in aller Stille zusammengetragen worden und harrt der Einordnung. Noch aber fehlt allerhand und sollte aus den versteckten, verstaubten Winden herabgeholt werden. Wir hoffen zuversichtlich, dass alle, die Sinn und Verständnis für unser ortsgeschichtliches Bestreben zeigen wollen, solche Gegenstände dem erstehenden Ortsmuseum gerne zur Verfügung halten werden.

Was kommt denn überhaupt in Frage?
Was eignet sich zur Aufnahme im Ortsmuseum?

Alle Gegenstände, die mit dem Leben und Wirken unserer Vorfahren in Haus und Hof, in Scheune und Stall, auf dem Felde oder in der Werkstatt zusammenhängen.

Dazu einige Beispiele:

Geräte und Werkzeuge aus Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, des Rebbaues von einst, der Viehhaltung, sodann Küchengeräte, Petrollampen, alte Laternen, Fruchtsäcke mit Jahrzahl und Namen, altehrwürdige Möbelstücke aus Stube und Kammer, Spinnrad und Flachsrätsche, Trachtenstücke, alte Uniformen, Waffen, Feuerwehrgeräte.

Aber auch schriftliche und bildliche Dokumente aus früheren Jahren, die bestimmte Persönlichkeiten, Gebäude oder besonders erwähnenswerte Ereignisse betreffen, Pläne, alte Gesangbücher und Bibeln sind sehr willkommen.

Wir sind auf die Spendefreudigkeit der ganzen Ortsbevölkerung, besonders aber der Bürgerfamilien, die schon seit Generationen im selben Hause wohnen, angewiesen. Melden Sie bitte die vorhandenen Gegenstände bei einem Mitglied der Ortsmuseums-Kommission oder auf der Gemeinderatskanzlei. Wir sind gerne bereit, die Sachen zu besichtigen und zu registrieren. Sobald die Räume dazu hergerichtet sind, können die Museumsgüter abgeliefert oder bei Ihnen abgeholt werden.

Wir danken im voraus für alle Ihre Mitarbeit.

Weiach, im Februar 1967

Die Ortsmuseums-Kommission

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Mitglieder dieser Kommission sind:

Walter Zollinger, a. Lehrer, Präsident
Emil Maurer, Stationsvorstand
Hans Meier, Gemeinderatsschreiber
Hans Rutschmann, Briefträger
Paul Stalder, Gemeindeförster.



Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966; abgeschlossen im August 1967].

[Veröffentlicht am 11. Dezember 2017 um 22:33 MEZ]

Dienstag, 31. Januar 2017

Neue Strassennamen führen zu Adressänderungen

Wenn eine Gemeinde wächst, dann braucht sie neue Strassennamen - und sei es, dass man bislang namenlosen Verbindungsweglein nun einen offiziellen, per Beschilderung (oder gar nur auf dem Plan wie beim Seerenweg) öffentlich gemachten Namen verpasst. In Weiach war und ist das nicht anders.

Im Prinzip ist die Vorgehensweise ja einfach. Strasse benennen, fertig. Aber wie immer steckt der Teufel im Detail. Und betroffen sind teils langjährig Ansässige. Zwei typische Fälle, wie sie auf Gemeindegebiet mehrfach auftreten, wollen wir hier näher betrachten.

Der Fall «Dorfweg»

Im Strassenverzeichnis der Gemeinde Weiach wird seit dem 2. Juni 2009 (mittlerweile also seit mehr als 7 Jahren) eine Strasse mit dem Namen «Dorfweg» geführt. Dieser reine Fussweg bildet die Parzelle 159 und verläuft zwischen der Stadlerstrasse und der Büelstrasse. Halt eben mitten durch's Dorf - so kann man sich die Entstehung dieses Allerweltsnamens erklären. Oder dadurch, dass man vom Büel aus über diesen Weg ins Dorf gelangt? Wie auch immer, der Weg heisst jetzt halt so.



Nun sind die Häuser zwischen diesen Strassenzügen ziemlich ineinander verschachtelt (wie man auf dem obigen Ausschnitt aus dem Plan der Amtlichen Vermessung sieht) und die Grundstücksgrundrisse sind es daher natürlich auch:

Gebäude Nr. 234 - Erstellung 1845 - Parzelle 156; Adresse: Stadlerstrasse 1
Gebäude Nr. 224 - Erstellung 1829 - Parzelle 157; Adresse: Büelstrasse 6
Gebäude Nr. 373 - Erstellung 1878 - Parzelle 158; Adresse Stadlerstrasse 3

Das Haus Meierhofer-Järventaus (Stadlerstrasse 3) mit seiner aufs Trottoir vorspringenden Treppe trägt also nicht etwa die Bezeichnung Stadlerstrasse 1. Nein, diese Adresse gehört dem Haus Nr. 234. Und dies, obwohl sich nur der Garageneingang auf der Seite Stadlerstrasse befindet. Der eigentliche Hauseingang (roter Ring) liegt am Dorfweg, weswegen die Adresse Dorfweg 1 lauten müsste.

[Anmerkung: Diese Änderung ist mittlerweile vollzogen.]

Der Fall «Rebweg»

Ein weiteres - auf die gleiche Art und Weise entstandenes - Adressierungsproblem stellt der Fall Oberdorfstrasse 13 dar. Hier ist es die Parzelle 296, die den «Rebweg» bildet. So benannt, weil man von der Oberdorfstrasse aus ins ehemalige Rebberggebiet an der Fasnachtflue gelangt. Der Rebweg zweigt zwischen den Häusern Oberdorfstr. 11 und 15 ab und mündet zwischen den Gebäuden Trottenstrasse 11 und 13.

Man ahnt, dass damit hier ein Problem analog dem beim Dorfweg kreiert wurde. Nach den Richtlinien des Kantons und des Bundes müsste nun die Oberdorfstrasse 13 eigentlich zum Rebweg 1 umfirmiert werden (ungerade Zahl, da links vom Verlauf von der Ortsmitte aus).

[Anmerkung: Diese Änderung ist nach wie vor nicht vollzogen. Obwohl es hier sogar ein Gebäude «Rebweg 2» gibt (Nr. 279 auf Parzelle 298).]

















[Veröffentlicht am 18. September 2018 um 23:05 MESZ]

Mittwoch, 18. Januar 2017

Eine Winteraufnahme kommt zu Wort

Angeblich sagt ein Bild ja mehr als tausend Worte. Das mag sein. Gilt aber nur dann, wenn man das Bild zu lesen versteht, wenn es sozusagen zu einem spricht. Zum Beispiel, weil man das darauf Abgebildete und dessen Geschichte kennt. So wie bei dieser Winteraufnahme:


Bei diesem Standbild (Minute 08:55) aus dem 1. Teil des sogenannten Ackerknecht-Films über Weiach in den 50er- und 60er-Jahren gibt die von den späteren Bearbeitern erstellte Einblendung eine klare zeitliche Verortung.

Im betreffenden Winter gab es in Weiach also Schnee, was nicht immer der Fall war und ist. Wohl deshalb hat der Filmer, Lehrer Kurt Ackerknecht, vom Fenster seiner Wohnung aus das Sujet festgehalten. Dieses Fenster befand sich im oberen Stockwerk der Liegenschaft Alte Poststr. 4. Die Blickrichtung geht nach Nordnordwest.


Dass Lehrer Ackerknecht in besagtem Winter dort wohnte, hat Hans Rutschmann gegenüber WeiachBlog am 11.1.17 am Telefon bestätigt. Er sei kurz darauf, als seine Familie zu gross wurde, von Bülach nach Weiach in sein heutiges Haus gezügelt, das seinem Schwiegervater gehörte. Ackerknecht habe halt einfach eine andere Wohnung suchen müssen.

Die fand er dann im Frühling 1958 auch, wie im Artikel «50 Jahre Tankstelle an der Sternenkreuzung» (WeiachBlog Nr. 585) nachzulesen ist: bei seinem Schwiegervater.

Im Zentrum des Standbildes, an der Verzweigung Oberdorfstrasse/Winkelstrasse, steht die Liegenschaft Oberdorfstrasse 7, die in den wesentlichen Bauteilen aus dem Jahre 1801 stammt (gemäss Gebäudeversicherung des Kantons Zürich) und bis 1829 der Standort des «Sternen» war, dem einzigen obrigkeitlich bewilligten Gasthaus in Weiach.

Freitag, 30. Dezember 2016

Dezemberwetter 1966: «Verleiderisches» Wetter

Walter Zollingers Beurteilung des Dezembers vor 50 Jahren ist ziemlich vernichtend, was aber beim Vergleich mit dem November, der dem traditionellen Namen Wintermonat durchaus Ehre machte (s. WeiachBlog Nr. 1331), nicht wirklich verwundern kann:

«Dezember. Wir beginnen da gleich mit den

Höchsttemperaturen morgens +8° mittags +9° abends +8°
Tiefsttemperaturen morgens -3° mittags -2° abends -4°.

Also eigentlich milder als der Vormonat. Der Föhn regiert eben öfters und war bis ins Tiefland spürbar. Im grossen-ganzen aber ziemlich niederschlagsreich: vierzehn Mal leichter oder stärker regnerisch, achtmal Schneefall, an neun Tagen stürmische Winde, immer Hochnebeldecke oder trübe und stark bewölkt, ganz wenig Sonne.

Mein Tagebuch vom 13.12. hält fest: "Verleiderisches Wetter, nun schon seit bald einer Woche, auch nachts, Regen, Regen" - und am 30.12.: "Regnerisches, langweiliges Jahresende!" Also trotz der "grössern Wärme" gegenüber dem November eben doch ungefreut, nass, kalt. Der Jänner des neuen Jahres macht's hoffentlich doch etwas besser!
»

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 8. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966].

[Veröffentlicht am 1. Januar 2018 um 21:37 MEZ]

Dienstag, 20. Dezember 2016

Gebäudeversicherungskataster bereits 1809 erstellt

Die Gründung einer staatlichen Brandassekuranzkasse für Gebäude wurde im hiesigen Kanton 1808 beschlossen - nachdem die Aargauer schon 1805 eine solche gegründet hatten (vgl. WeiachBlog Nr. 31: Die Habsburger sind schuld).

Diese Kassen gibt es bis heute: als kantonale Gebäudeversicherungen. In unserem Fall ist es die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (http://www.gvz.ch), welche eine wichtige Rolle beim Brandschutz einnimmt und unsere Feuerwehren massgeblich finanziell alimentiert. Zur Geschichte der GVZ vgl. den Artikel Weiacher Geschichte(n) 109 vom Dezember 2008.

Gemeinderat für Datenerfassung eingespannt

Die Brandassekuranz basiert auf detaillierten Aufnahmen aller Gebäude im Kanton (in der Anfangszeit waren einige hochriskante Anlagen, in denen mit Feuer und Sprengstoff hantiert wurde, nicht versicherbar). So kommt es, dass für die Zeit nach 1808 der Gebäudebestand in einem einzigen Verzeichnis nachvollzogen werden kann, den sogenannten Lagerbüchern.

Mehrere Jahre war der Verfasser dieser Zeilen der Ansicht, der erste Kataster aller versicherten Weiacher Gebäude sei 1812 erstellt worden. Denn die Einträge im ältesten Lagerbuch der GVZ datieren auf dieses Jahr. Das erste Gebäudeverzeichnis samt Nummerierungsplan und erster Schatzung muss aber bereits 1809 erstellt worden sein.

Das geht einerseits aus der «Memorabilia Tigurina» von 1820 hervor, wo es heisst, das im Dezember 1808 beschlossene Gesetz über die Brandassekuranz sei «auf den er¬sten May 1809» in Kraft gesetzt worden. Und weiter unten: «Zur Errichtung eines allgemeinen Brand-Catasters wurden die Gemeindräthe beauftragt, Schatzungs-Tabellen über alle in dem Bezirk ihrer Gemeinde gelegenen Gebäude zu verfertigen und solche zu diesem Endzweck der Regierungs-Commission einzugeben». (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 109, Kasten «Brand-Assekuranz» - das Zürcher Lexikon zum Thema)

Andererseits ergibt sich dies auch aus dem Regierungsratsbeschluss zum Brandunglück vom 19. November 1810 in Weiach. Das Protokoll der damals «Kleiner Rat» genannten Regierung führt den Eintrag unter dem 20. Dezember 1810 (StAZH MM 1.35 RRB 1810/1441). Dort wird das abgebrannte Objekt als «im Brandversicherungscadaster der Gemeinde Weyach mit No. 79» bezeichnetes Gebäude identifiziert.

Sind die Lagerbücher nur die Sicherungskopien?

Das in der Gebäudenummernkonkordanz der Gemeinde Weiach (erstellt im Sommer 2002) als «Nummerierungssystem 1812» bezeichnete Nummernschema ist also eigentlich ein «System 1809».

Es hat - wenig verwunderlich bei einem Projekt dieser Grössenordnung - offensichtlich einige Zeit gedauert, bis alle Gemeindecadaster bei der Assekuranzkasse eingetroffen sind und dort fein säuberlich in Folianten verzeichnet waren.

Vielleicht diente das Lagerbuch sogar lediglich als zentrale Kopie der in der Gemeinde geführten Verzeichnisse. Das würde jedenfalls den seltsamen Namen erklären. Die Bücher wären also quasi das Backup gewesen. Gut möglich, dass in der Praxis jeweils mit dem Original der Gemeinde gearbeitet wurde - die war ja näher dran. Und dass lediglich Mutationen im Lagerbuch nachgetragen wurden.

Denn bei der Feuerschau mussten - wieder gemäss Memorabilia Tigurina - die Gemeinderäte «durch die alljährlich vorzunehmende Feuerschau, die Vermehrung oder Verminderung des Assekuranzwerths der Gebäude» bestimmen. Meldungen an die Kasse waren nur erforderlich, wenn sich bei einer Versicherungssumme bis zu 5000 Gulden (und diesen Wert dürften in Weiach nur wenige Gebäude überschritten haben) eine Differenz von mehr als 20% Mehr- oder Minderwert ergab.

[Veröffentlicht am 1. Januar 2018 um 12:36 MEZ]