Mittwoch, 4. April 2012

Gewerbler hauen wo möglich den Staat übers Ohr

Im Artikel vom 31. März wurde rekapituliert, warum es um die Weiacher Kies AG vor 50 Jahren zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung kam.

Im Gegensatz zu den Vorrednern der Kantonsrats-Debatte am Vormittag des 16. Oktober 1961 (vgl. WeiachBlog vom 2. und 3. April), fand der 14. Redner, der Streit um Verstaatlichung oder Privatwirtschaft verfehle das Ziel völlig. Die Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach müsse unter einem anderen Aspekt betrachtet werden:

«Für H. Gerteis-Winterthur handelt es sich nicht um die grundsätzliche Frage: Privat- oder Staatswirtschaft. Für ihn geht es darum, dass der Kanton ohne Übervorteilung genug Kies erhält, um die Nationalstrassen bauen zu können. Der Vertrag mit der Haniel AG bietet dazu eine geeignete Grundlage, um so mehr, als in gewissen Kreisen des Gewerbes die Tendenz besteht, wenn immer möglich den Staat zu übervorteilen. Neben dem direkten Einblick in die Kalkulationsgrundlagen erhält der Kanton 40% des Reingewinns des Unternehmens.»

Der genannte Reingewinn ist auf den angestrebten Anteil von 40% am Aktienkapital bezogen. Unabhängig davon, ob der Kanton ebenfalls die hohen Preise der gewerblichen Kiesunternehmer knacken oder ganz einfach die grossen Mengen sichern wollte: Gerteis ist klar für eine Beteiligung.

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1802. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG[Veröffentlicht am 10. April 2012]

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