Donnerstag, 19. Juni 2025

Blitz-Picknick mit dem Teufel zwischen Weyach und Fisibach

Elisabeth Keller, genannt Schlotter Elsi, ist eine der drei Frauen aus Weiach, die am Donnerstag nach Johannes Täufer, dem 26. Juni 1539 (st.v.; d.h. jul.) auf der Basis ihrer Geständnisse auf einer Kiesbank in der Sihl als Hexen verbrannt wurden. Schadenzauber und Teufelsbuhlschaft gehören zu den Delikten, derer sie sich bekannt haben; in diesem Fall – laut den Protokollen – gar ohne die in weiteren Weiacher Fällen angewendete Folter!

Tatbegehung an hohen kirchlichen Feiertagen

Als besonders bedenklich wurde seitens der Strafverfolger (zuerst der fürstbischöflich-konstanzische Obervogt zu Kaiserstuhl und dann die Ratsherren der Stadt Zürich) der Umstand gewertet, dass diese Hexen sich ausgerechnet an hohen kirchlichen Feiertagen mit dem Bösen einliessen.

Fronleichnam ist einer dieser Feiertage und wird 60 Tage nach Ostern, also am zweiten Donnerstag nach Pfingsten, im Mai oder Juni gefeiert. Heute, am Donnerstag, 19. Juni 2025 (greg.) ist also Fronleichnam. Und auch im Jahre 1522 war dieses Fest übrigens am 19. Juni (allerdings jul.; anderer Meinung bezüglich Monat: Sigg 2012, vgl. unten).

Was die Quellen sagen und was die Bearbeiter daraus machen

In der Frage, was an Fronleichnam 1522 angeblich geschehen sei, ist insbesondere eine Passage aus den Zürcher Ratsmanualen von Belang, die von den Sprachforschern des Schweizerdeutschen Wörterbuchs Idiotikon exzerpiert und später unter dem Lemma «Herrgottstag» in Druck gegeben wurde: 

«'Darnach an unser Hergotz tag [Fronleichnam], syge yetz 17 jar [d.h. mutm. 1522], alß sy und ir man gehüettet und derselb gesprochen, er wölte die küeg umbhyntryben und, so die kämind, söllte sy im sölliche uffhaben; inn dem, wie er gienge, käme der böß so geschwynd mit einem roß dahar, füerte sy zwüschend Wyach und Fisibach uff ein wyte, genannt in Wisen; daselbs hettind sy wyn, brott und käß gehept und gessen, und syge sy so schnell widerkommen, das sy irem man die küeg uffgehept und das er, das sy hynwäg gesin, nit gewar worden.' 1539 Z RB.» (Id. XII, 872)

Diese mutmasslich nahe am Original transkribierte Fassung wurde 2012 von alt Staatsarchivar Otto Sigg in einer Zusammenstellung über Hexenfälle mit Todesurteil folgendermassen übertragen (hier stehen die eckigen Klammern so in Siggs Text, daher alles kursiv):

«Zum andern, darnach an unsers Herrgottstag [Fronleichnam, späterer Mai], sei jetzt 17 Jahren seit[her], als sie und ihr Mann gehütet haben und derselbe gesprochen habe, er wolle die Kühe umhin treiben. Und so die [Kühe] kämen, sollte sie ihm solche [Kühe] aufhaben [aufhalten]. Indem, wie er ginge, käme der Böse so geschwind mit einem Ross daher, führte sie zwischen Weiach und Fisibach auf eine Weite, genannt in Wiesen. Daselbst hätten sie Wein, Brot und Käse gehabt und gegessen. Und sei sie so schnell wieder gekommen, dass sie ihrem Mann die Kühe aufgehabt [aufgehalten] habe und er, dass sie hinweg gewesen, nicht gewahr geworden sei.» (Exzerpt aus StAZH B VI 255, fol. 45 ff., 26. Juni 1539; zit. n. Sigg 2012, S. 26)

Wir haben hier also ein Ehepaar, Schlotterelsi und ihr Mann, die an diesem Feiertag ihre Kühe auf die Weide geleitet hatten und sie nun wieder zurück treiben wollten. Und er soll von all dem teuflischen Treiben nichts mitbekommen haben, obwohl es vor seiner Nase stattfand.

Mythische Naturkulisse? Nein, handfeste lokale Flurnamen

Interessant an allen Weiacher Hexenfällen ist, wie sich das satanische Geschehen örtlich sehr nahe an der Lebenswelt der Dorfbevölkerung abspielt. Da ist keine Rede von Fernreisen an exotische Destinationen, nicht einmal auf den Blocksberg in deutschen Landen. 

Im Extremfall «teleportierten» sich die hiesigen Hexen mit ihren Teufeln auf den Schleikert, den nördlichsten Hügel auf Fisibacher Gebiet, um den sich der Rhein herumwindet und an dessen Fuss sich heute auch die Kantonstrasse nach Zurzach und die Eisenbahnlinie Winterthur–Koblenz durchzwängen.

Die Teufelsbegegnungen der Schlotterelsi beschränken sich ausschliesslich auf den Weiacher Gemeindebann, was natürlich dazu beigetragen hat, dass sich die Dorfgenossen besonders davon bedroht gefühlt haben: die Teufel sassen ihnen ja buchstäblich im Nacken.

Sigg schreibt zu diesem ersten grossen Weiacher Hexenprozess: «Hintergründig erscheint eine heutzutage längst nicht mehr existierende, mythisch anmutende Naturkulisse der näheren und weiteren Weiacher Umgebung mit ihren „Bergen“, Weiten, Heiden und Weiden.» (Zusammenfassung Prozess 1539; Sigg 2012, S. 206-207)

Vordergründig mag das ja stimmen. Aber wenn man der Sache wirklich auf den Grund geht und sich die Flurnamen ansieht, wie sie von unseren Vorfahren in der Landschaft platziert wurden, dann sind dies auch für uns Heutige sehr reale Örtlichkeiten, die den Weiacherinnen und Weiacher aus teils täglicher Anschauung wohlbekannt sind.

Die Frage ist also, wo diese «wyte, genannt in Wisen» zu verorten ist. Es kann sich dabei sowohl um das Plateau des Hasli handeln, was auf einen heute dort verschwundenen Flurnamen hindeutet. Es können aber auch die heutigen Sanzenbergwisen gemeint sein (vgl. die Lokalisierung auf dem Kartenausschnitt). Beide Fluren liegen geographisch zwischen Weiach und Fisibach:

Quelle: Ortsnamen.ch; Datensatz 803482739

Dass tatsächlich das Hasli bzw. der noch eine weitere Geländestufe höher liegende nördlichste Teil des Sanzenbergs gemeint ist, kann man auch daraus ersehen, wo sich die Weidegebiete von Elsa und ihrem Mann Mathys laut den Hexenprozessakten befunden haben, nämlich an der Frankhalden und im Gebiet des heutigen Stockiwaldes (vgl. RQNA Nr. 176a).

Todesurteile aus politischen Gründen?

Die dazumaligen Weycher haben sich – wie oben schon erwähnt – vermutlich sehr stark bedroht gefühlt durch diese Hexen, zumal die ihre Taten auch noch offen zugegeben haben. So ist es dann auch verständlich, dass sich die Richter nicht allzu sehr um die dogmatischen Prinzipien gekümmert haben, auf die für Hexenbeweise sonst Wert gelegt wurde, denn bei diesem Blitz-Picknick wurden aufgetischt: «Mahlzeiten mit Brot (i.d.R. gehen Brot und Salz nicht mit dem Bösen zusammen) und Wein» (Sigg 2012, S. 206).

Auch wenn Teufel und Salz im Brot nicht so recht zusammenpassen wollen, so war die gesamte Lage zu dieser Zeit doch dazu angetan, im Falle dieser drei Frauen ein Exempel zu statuieren. Einer der Faktoren war sicher die Beschwichtigung der Ängste der Weiacher Dorfbevölkerung. Ein anderer war wohl ein machtpolitischer. Nach dem verlorenen Krieg gegen die katholischen Innerschweizer 1531 musste sich der erst wenige Jahre zuvor reformiert gewordene Zürcher Staat seiner selbst versichern. Die drei Todesurteile könnten daher auch als Signal an die Katholiken zu verstehen sein.

Die Historikerin Christine Christ-von Wedel ist mit diesem Thema 2021 wie folgt umgegangen:

«Was veranlasste Zürich, seine Zurückhaltung aufzugeben und die Frauen aus Weiach und Jestetten als  Hexen zum Tode zu verurteilen? Naheliegend ist die Erklärung, dass – wie bei späteren überproportional vielen Todesurteilen zu Fällen aus dem Kelleramt – die aufgeteilten Gerichtsrechte eine Rolle spielten [Fn-98]. Galt es, Herrschaft zu markieren oder stand der Rat unter Druck der örtlichen Gerichtsherren?» (Zwingliana Bd. 48, S. 98).

Christ-von Wedel verweist in der dazugehörenden Fussnote 98 auf Otto Sigg und nimmt damit dessen diesbezügliche These auf. Ihre eigene Frage, die einen weiteren Forschungsansatz eröffnet, liess sie darauf jedoch unbeantwortet. Es gilt also, die Rolle insbesondere des kleineren Niedergerichtsherren, der Schaffhauser Adelsfamilie Heggenzer, unter die Lupe zu nehmen.

Quellen und Literatur
  • Geständnis der angeblichen Hexe Elsa Keller, genannt Schlotter Elsi, aus Weiach, 1539. [Akten des fürstbischöflich-konstanzischen Obervogts zu Kaiserstuhl.] Signatur: StAZH A 199.7, Fasz. 2455.
  • Geständnisse dreier Frauen von Weiach, Hexereien begangen zu haben. Kundschaften mit Todesurteil über Anna Hämmerli, Elisabeth Keller, genannt Schlotterelsi, und Kathrin Angstein, genannt Kilchhensin, alle von Weiach, wegen verübter Hexereien. Registraturtitel: Bekanntnusse deren wegen verübter Hexereien hingerichteten Anna Hämmerlin, Elssbetha Kellerin und Catharina Angstin von Wyach, Juni 1539. [Akten des Zürcher Rats]. Signatur: StAZH A 27.5.6, Nr. 1. Frühere Signaturen: StAZH A 27.159, Nr. 23; davor: Kundschaften und Nachgänge, Trucke 5, Bündel 6, Nr. 1 (vgl. KAT 44, S. 137)
  • Schweizerisches Idiotikon, Artikel «Herrgottstag», Bd. XII, Sp. 872, gedruckt 1956.
  • RQNA Nr. 176a. Weiach. Hexenverfolgungen. In: Weibel, Th.: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil. Rechte der Landschaft. Erster Band. Das Neuamt. Aarau 1996 – S. 382-383. [Vollständig abgedruckt in: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, April 1997 – S. 10-12.]
  • Brandenberger, U.: Wie an und für sich normale Frauen zu Hexen wurden. Hexenverfolgungen (Teil 1). Weiacher Geschichte(n) Nr. 18. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Mai 2001 – S. 17-18.
  • ders.: Das Geständnis der Elsa Keller, genannt Schlotter Elsi. Hexenverfolgungen (Teil 2). Weiacher Geschichte(n) Nr. 22. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, September 2001 – S. 11.
  • ders.: «Nit glaßluter, sonnder gar ful» – ist das eine Hexe? Hexenverfolgungen (Teil 3). Weiacher Geschichte(n) Nr. 23. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Oktober 2001 – S. 10.
  • ders.: Der leibhaftige Böse in Hasengestalt. WeiachBlog Nr. 454, 12. Mai 2007.
  • ders.: «Mit güete ald der marter». Die Weyacher Hexenprozesse von 1539 und 1589. Weiacher Geschichte(n) Nr. 99. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Februar 2008 – S. 14-18.
  • Sigg, Otto: Hexenprozesse mit Todesurteil. Justizmorde der Zunftstadt Zürich. Vom bösen Geist in Stadt und Land Zürich und im aargauischen Kelleramt. Dokumentation zu den 79 mit Todesurteil endenden sogenannten Hexenprozessen im Hoheitsgebiet der Stadt Zürich 1487–1701. Auf Grund von Quellen des Staatsarchivs Zürich bearbeitet. 1. Auflage, November 2012.
  • Christ-von Wedel, Ch.: Die Zürcher Hexenprozesse und die Reformatoren. In: Zwingliana Bd. 48 (2021), S. 71-114 [Sehr erhellender Artikel; Weiacher Fälle auf S. 98 erwähnt].
  • Brandenberger, U.: Der Stockiwald war schon bei den Weiacher Hexen beliebt. WeiachBlog Nr. 2144, 6. August 2024.

Keine Kommentare: