Gerichtsberichterstattung in der Zeitung gibt es für Weiacher Fälle schon seit mehr als 150 Jahren. Warum, ist klar. Das lesen die Leute, das verkauft die Zeitung. Unglücksfälle und Verbrechen sind Longseller.
Eidgenössische Zeitung...
Die zum Schwurgericht des Kantons Zürich abkommandierten Journalisten mögen sich im Einzelfall schrecklich gelangweilt haben. Wie schrieb doch der Korrespondent der Eidgenössischen Zeitung am 10. Oktober 1855 in der Einleitung zum Bericht: «Auch die heutigen Fälle boten wenig Interesse.» Doch urteilen Sie selbst:
Um von der Schmiede zur Mühle zu kommen, ging der Raater durch das Oberdorf hinauf. Denn der Standort des Hufschmieds befand sich am Eingang zur Chälen. Ob auch diskutiert wurde, warum Meier nicht die alternative Route über die Stadlerstrasse (dies es damals seit knapp einem Jahrzehnt gab) genommen habe, könnte anhand des Gerichtsprotokolls allenfalls erörtert werden.
Interessant auch, wie dieser Korrespondent schon zur damaligen Zeit (ohne Autos!) der Meinung war, es sei zumindest unvorsichtig, ein kleines Kind ohne genügende Aufsicht auf der Strasse spielen zu lassen.
... vs. Zürcherische Freitagszeitung
Auch die Konkurrenz von der Zürcherischen Freitagszeitung schrieb zwei Tage später über den am 9. Oktober verhandelten Fall. Vorangestellt war die Liste der Richter und Geschworenen:
«Geschwornengericht. — Präsident: Herr Ullmer. Richter: Herren Baumann und Hausheer. Geschworne: Herren Kommandant Schultheß, Obmann, Ringger in Langnau, Stocker in Roßau, Bantli in Meilen, Büchi in Elgg, Jrminger in Hirslanden, Zeller-Zundel in Unterstraß, Keller in Flaach, Bachmann in Wiedikon, Bär in Rifferschweil, Buchbinder Eßlinger, Escher im Wollenhof in Zürich.»
Der Weiacher Fall wird mit wesentlich blumigerer (aber für den freigesprochenen Beschuldigten auch diffamierender) Sprache geschildert:
«Hch. Meier von Raat, Müllerknecht in Weiach, 22 Jahr alt (es kommen dieß Mal lauter ganz junge Leute auf die Verbrecherbank!) ließ ein Pferd aus der Schmidte frei vor sich her laufen, obgleich es unbändig sich gebehrdete. Auf der Straße spielenden Kindern ruft er zu, daß sie fliehen sollen; das Pferd machte auf der schmalen Straße Kapriolen. Es befand sich aber ein 3 jähriges Mädchen dabei, das zurückblieb, und das einen Schlag vom Pferd an den Kopf erhielt, daß es einige Stunden nachher starb. Die Geschwornen beriethen lange. Dann verlangten sie erst noch zu wissen, wer das verletzte Kind zuerst aufgehoben habe. Höchst wahrscheinlich der Angeklagte, und dieß rettete ihn vor Strafe, in dem es bewies, daß er sich nicht gleichgültig benommen; nach abermaliger Berathung ward er freigesprochen.» (Zürcherische Freitagszeitung, 12. Oktober 1855)
Pferdestärken waren unverzichtbar
«Geschwornengericht. — Präsident: Herr Ullmer. Richter: Herren Baumann und Hausheer. Geschworne: Herren Kommandant Schultheß, Obmann, Ringger in Langnau, Stocker in Roßau, Bantli in Meilen, Büchi in Elgg, Jrminger in Hirslanden, Zeller-Zundel in Unterstraß, Keller in Flaach, Bachmann in Wiedikon, Bär in Rifferschweil, Buchbinder Eßlinger, Escher im Wollenhof in Zürich.»
Der Weiacher Fall wird mit wesentlich blumigerer (aber für den freigesprochenen Beschuldigten auch diffamierender) Sprache geschildert:
«Hch. Meier von Raat, Müllerknecht in Weiach, 22 Jahr alt (es kommen dieß Mal lauter ganz junge Leute auf die Verbrecherbank!) ließ ein Pferd aus der Schmidte frei vor sich her laufen, obgleich es unbändig sich gebehrdete. Auf der Straße spielenden Kindern ruft er zu, daß sie fliehen sollen; das Pferd machte auf der schmalen Straße Kapriolen. Es befand sich aber ein 3 jähriges Mädchen dabei, das zurückblieb, und das einen Schlag vom Pferd an den Kopf erhielt, daß es einige Stunden nachher starb. Die Geschwornen beriethen lange. Dann verlangten sie erst noch zu wissen, wer das verletzte Kind zuerst aufgehoben habe. Höchst wahrscheinlich der Angeklagte, und dieß rettete ihn vor Strafe, in dem es bewies, daß er sich nicht gleichgültig benommen; nach abermaliger Berathung ward er freigesprochen.» (Zürcherische Freitagszeitung, 12. Oktober 1855)
Pferdestärken waren unverzichtbar
Was mit dem schadenstiftenden Pferd danach geschah, ist nicht bekannt. Der Weiacher Müller im Oberdorf hielt selbstverständlich auch nach diesem Unglücksfall Pferde, die brauchte er auch dringend für den Warentransport, wie man einem späteren Inserat entnehmen kann:
«Zum Verkauf: 2 gute Pferde, tauglich zum Fahren und Reiten, von vier Pferden die Wahl, in der Mühle in Weyach.» (Eidgenössische Zeitung, 28. Februar 1857)
Quellen
- Eidgenössische Zeitung, Nummer 280, 10. Oktober 1855, S. 1120 (Digitalisat)
- Zürcherische Freitagszeitung, Nummer 41, 12. Oktober 1855 (Digitalisat)
- Eidgenössische Zeitung, Nummer 59, 28. Februar 1857, S. 236 (Digitalisat)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen