Noch vor 100 Jahren gab es in Weiach kaum ein Haus ohne einen Schweinstallanbau. Das kann man aus den Lagerbüchern der kantonalen Gebäudeversicherung herauslesen. Die Bewohner dieser Anbauten weckten Begehrlichkeiten, die auch einmal im Widerspruch zum Achten Gebot stehen konnten:
«In Weiach drang ein Unbekannter nachts in den Schweinestall eines Landwirtes, schoß einem Schwein eine Kugel durch den Kopf und versuchte es aus dem Stalle zu schleppen. Das Schwein war nur kurze Zeit bewußtlos und schrie, weshalb ihm der Dieb einen zweiten Schuß in den Hals beibrachte. Durch den Lärm wurden Leute geweckt und der Dieb verscheucht. Er mußte das Schwein im Stiche lassen.»
Ob man diese Wendung des Ereignisses nun als halbwegs positiv sehen will, sei dem geneigten Leser überlassen. Jedenfalls dürften der betreffende Landwirt und seine Angehörigen nicht um eine nächtliche Notschlachtung herumgekommen sein. Wenn sich die Sachlage nämlich so präsentiert wie geschildert, dann ist ein Nutztier meist nicht mehr zu retten.
Diese Kurzmeldung findet man in einer Ausgabe der heute unter dem Namen «Zürcher Oberländer» firmierenden Regionalzeitung, die damals noch als «Der Freisinnige. Anzeiger des Bezirkes Hinweil» bekannt war.
Quelle
- Der Freisinnige, Nummer 79, 11. Juli 1906, Erstes Blatt, S. 3.
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