Samstag, 26. August 2023

Autobahnende war bei Neu-Weiach vorgesehen

Wer in Weiach wohnt, der kennt sie wohl beide: die Umfahrung Glattfelden (im Verkehrsjargon A50 genannt). Und die Hochleistungsstrasse Kloten–Bülach (genannt A51). Ihre Besonderheit: beide sind nicht vignettenpflichtig.

Erstere wurde nach vier Jahren Bauzeit auf den 1. September 1978 eröffnet. Letztere, die HLS, in zwei Etappen: Das Teilstück von Kloten bis Bachenbülach Ende November 1970. Und die eigentliche Umfahrung der Stadt Bülach bis zum Hardwald ein Jahr später, Ende November 1971.

Während die Umfahrung Glattfelden einen Raumbedarf von fast 40 Metern Breite aufweist, kommt die HLS mit 22 Metern wesentlich schlanker weg, zumindest in ihrem südlichen Teilstück. Und der Grund ist einfach: diese in den 60ern geplante kantonale Autobahn hat zwar einen Randstreifen, aber keine eigentlichen Pannenstreifen (von ein paar wenigen Metern abgesehen, z.B. Bülach–Nord bis Bülach–West in Fahrtrichtung Kloten). Die 1971 beschlossene Umfahrung Glattfelden weist Pannenstreifen auf über die gesamte Länge von 4.4 Kilometern, wenn auch nicht überall in der Breite eines vollen Fahrstreifens.

Das einzige wirklich gebaute Teilstück

Was viele nicht wissen: diese Umfahrung Glattfelden ist bis heute das einzige Teilstück einer in den 70er-Jahren von einigen mit Nachdruck geforderten, von anderen mit ebensoviel Nachdruck bekämpften Hochleistungsstrasse Wülflingen–Weiach.

Wäre sie gebaut worden, dann hätten wir heute auch einen Autotunnel durch den Dättenberg zwischen Bülach und Eglisau (und nicht nur einen für die Eisenbahn, wie ihn die Nordostbahn 1876 eröffnet hat).

Vor allem aber hätten wir hier bei uns ein Autobahnende, das irgendwo zwischen dem Bedmen und der Kantonsgrenze in die Hauptstrasse Nr. 7 einmündet. Dass dieses westlichste Teilstück nie zustandegekommen ist, das haben wir wohl unter anderem auch der Weiacher Kies AG zu verdanken.

Bildunterschrift: «Die geplante Hochleistungsstrasse von Winterthur nach Weiach. Die Zunahme des Güterverkehrs hat im unteren Tösstal bereits zu unhaltbaren Zuständen in den betroffenen Ortschaften geführt.»

Zu den Abkürzungen: Unter einer HVS wird eine Hauptverkehrsstrasse verstanden, diejenige von Winterthur über Weiach nach Zurzach wurde in den 1970ern als HVS-U bezeichnet. Eine HLS (Hochleistungsstrasse) wurde nicht zwingend als Schnellverkehrsstrasse verstanden, sondern eher als solche, auf der es nicht zu Stockungen kommt, weil Kreuzungen mit dem Lokalverkehr auf wenige Anschlusspunkte beschränkt werden (vgl. StAZH MM 3.118 RRB 1966/4387 vom 17. November 1966, S. 4/6 in der Transkriptversion).

Quelle

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