Dienstag, 19. August 2008

Wie man beim Bauen in Ungnade fällt

Bauen ist riskant. Jedenfalls dann, wenn man es ohne offizielle hochobrigkeitliche Bewilligung tut. Egal ob ein Gartenhaus auf dem eigenen Pflanzblätz, ein zusätzliches Dachfenster oder ein Zimmer mehr im Estrich - ja selbst ein neues Badezimmer als Ersatz für das alte.

Man tut gut daran, genau abzuklären, ob man dafür eine Genehmigung braucht, bevor man auch nur die Pläne zeichnen lässt, geschweige denn das Material anschafft oder die Arbeiter auf den Platz holt.

Der Gemeinderat zieht .... in Wiedererwägung

Was einem sonst blüht, kann man in einer immer noch leicht sommerlochigen Ausgabe des Tages-Anzeigers unter dem Titel «Stützmauer ohne Baugesuch ersetzt» nachlesen - es gibt offenbar z.Zt. keine besseren «chiens écrasés» über die man berichten könnte:

«Weiach . – Der Weiacher Gemeinderat hat den Rückbau einer Gartenstützmauer verfügt, die ohne Baugesuch ersetzt und aufgestockt worden ist. Im Rahmen des Rekursvernehmlassungsverfahrens kommt er nun auf diesen Entscheid zurück, so dass nachträglich ein Baugesuch eingereicht werden kann. (szr)»

Im Original der Gemeindekanzlei tönte das ursprünglich so:

«Der Gemeinderat zieht im Rahmen des Rekursvernehmlassungsverfahrens einen Entscheid betreffend den Rückbau einer ohne Baugesuch ersetzten und aufgestockten Gartenstützmauer in Wiedererwägung. Die Behörde räumt dem Rekursgegner das Recht um ordentliche Einreichung eines Baugesuches ein, bevor eine weitere baurechtliche Beurteilung erfolgt.»

Klar, man versteht es schon. Aber manchmal sind Zeitungen in stilistischer Hinsicht doch zu bevorzugen.

Es sei denn man wolle sich in Latein üben. Bei den alten Römern waren die beiden wichtigsten Begriffe (hier: «Gemeinderat zieht» und «in Wiedererwägung») zwecks besserer Heraushebung an die erste und die letzte Stelle im Satz gestellt.

Quellen
  • Bauwesen. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, August 2008 - S. 3.
  • Stützmauer ohne Baugesuch ersetzt. In: Tages-Anzeiger, 19. August 2008 - S. 53 Unterland.

Sonntag, 17. August 2008

Namenlose Strassen, nummernlose Häuser! Ein Plädoyer.

Woran erkennt man selbst im Wald, dass man sich auf dem Gebiet einer Grossstadt befindet? Die Antwort ist einfach: es gibt kein einziges Haus ohne Polizeinummer und fast keine Waldstrasse ohne Namenstafel.

Die vollständige Möblierung des Gemeindegebiets mit Strassen- und Hausnummerntafeln ist die Duftmarke der flächendeckenden Verstädterung. Sie ist Ausdruck der totalen Erfassung jeden Lebensbereichs durch die «gute Policey». Das ist ein Begriff aus der Frühen Neuzeit der die zunehmend allumfassende Staatsverwaltung bezeichnet, welche sich unterstützt von Statistik und Kameralistik seit 300 Jahren unkontrolliert durch Europa und mittlerweile die ganze Welt frisst.

Wo man - wie in Weiach - noch viele Waldstrassen ohne Namen antrifft, wo es einzelne Häuser gibt, die gänzlich ohne von der Gemeinde vergebene Hausnummer auskommen, da kann man sich darüber freuen, noch einen Hauch ländlicher Idylle gefunden zu haben. Eine von staatlichen Bürokraten noch nicht ganz in Beschlag genommene Welt.

Die Diktatur der Polizeinummer

Jeder Strasse einen Namen und jedem Haus eine Nummer, selbst dann, wenn es sich um einen kleinen Weiler handelt oder gar um einen einzelnen Hof. Das ist das erklärte Ziel dieser Leute (vgl. Empfehlungen Gebäudeadressierung in den Quellen am Schluss des Artikels).

Ja warum eigentlich? Was soll der Schildbürgerstreich, dass ein Hof mit einem einzigen bewohnten Haus nun die hochobrigkeitlich offizielle Adresse «Höhberg 1» tragen muss? Warum reicht «Höhberg» nicht mehr? Hängt man die Nummer nur der Vereinheitlichung wegen an?

Menschen brauchen so etwas jedenfalls nicht um den entsprechenden Hof zu finden. Nur Computer, die von zu wenig intelligenten Informatikern programmiert worden sind.

Das ist den eben angesprochenen Bürokraten aber völlig egal. Sie fordern «Eine Adresse für jedes Gebäude», als ob die genannten Höfe und Weiler nicht längst eine hätten. Die ist zwar oft nicht ganz einheitlich, was die Schreibweise betrifft. Aber stört das jemanden - ausser den Bürokraten, deren Datenbanken dann vielleicht - horribile dictu - Inkonsistenzen aufweisen?

Zur Ausmerzung solcher Inkonsistenzen wird vom Bund die so genannte Registerharmonisierung mit aller Gewalt vorangetrieben. Ziel: die lückenlose Erfassung von Allem und Jedem. Eine der Promotorinnen, die abservierte Bundesrätin Ruth Metzler, war eine der schlimmsten Vereinheitlicherinnen. Ihr haben wir unter anderem die Abschaffung der Gemeindezivilstandsämter zu verdanken.

Erfasst wurden zwar schon bisher viel zu viele Daten. Computer erlauben nun aber eine lückenlose Kontrolle. Das will der Staat ausnutzen - wofür auch immer und wer auch immer die gesammelten Daten dereinst (miss-)brauchen kann.

«Ihr Leben könnte gefährdet sein». Die alte Masche zur Gehirnabschaltung

Begründet wird die Massnahme selbstverständlich immer mit sozial akzeptablen, vordergründig ehrenwerten Motiven. Der im Amt abgestürzten ehemaligen kantonalen Baudirektorin Dorothée Fierz wurde zu diesem Zweck folgende Begründung in den Mund gelegt:

«Wer Personen in einem bestimmten Gebäude besucht, Waren anliefert oder Post zustellt, aber auch wer Personen in Lebensgefahr retten soll, ist auf eindeutige Gebäudeadressen angewiesen. (...) Eine lückenlose und harmonisierte Adressierung bewirkt, dass jedes Gebäude, in dem Menschen wohnen oder arbeiten, eine eigene, unverwechselbare Anschrift hat. Das hilft nicht nur der Post, Rettungskräften oder Erstellern von Adressverzeichnissen und Ortsplänen, sondern erleichtert auch die Aufgabenerfüllung von Bund, Kantonen und Gemeinden. Und es hilft jeder und jedem von uns, wenn wir uns als Ortsunkundige zurecht finden wollen.»

Wer könnte da etwas dagegen haben? Alles nur positiv, oder? Von Risiken kein Wort.

Obige PR-Leier findet man im Vorwort der Empfehlung Gebäudeadressierung. Ausgeheckt wurde dieses mittlerweile schon vier Jahre alte Papier vom Amt für Raumordnung und Vermessung (ARV), das im Kanton Zürich sozusagen die Speerspitze solcher Bestrebungen ist. Ihre Empfehlung, lückenlos durchzunummerieren und zu vereinheitlichen soll sich bis in die letzten Winkel des Kantons fressen.

Ortsunkundige sollen fragen

Kurz gesagt ist alles, was Fierz vorbringt reinste Schönfärberei. Alles Ausreden, wenn es um kleine Weiler und Einzelhöfe geht, die noch nicht von der Seuche der Polizeinummerierung erfasst worden sind.

Selbst wenn man das beliebte Argument mit den Notfalldiensten betrachtet: Wer dort wohnt, weiss um die Schwierigkeiten und kann einen Notfallarzt auch entsprechend einweisen, so das denn nötig sein sollte.

Diejenigen Leute, die es etwas angeht, wer in nicht polizeinummerierten Weilern oder Höfen wohnt und arbeitet, die wissen genau, wie man dorthin kommt und wer dort wo ansässig ist. Die Postangestellten, die Gemeindearbeiter und sogar der Betreibungsbeamte finden den Weg jedenfalls problemlos.

Und sonst können Ortsunkundige ja fragen, wenn sie partout da hin wollen. Das ermöglicht wenigstens die soziale Kontrolle, welche durch eine Welt allumfassender Datenbanken Leuten in die Hand gegeben wird, die man nicht kennt und denen man daher nicht trauen kann.

Quelle
  • Schlatter, M.: Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen. Version 2.5 vom 1.9.2004 (Hrsg.: Baudirektion Kanton Zürich)
  • Komplett übernommen von der Eidg. Vermessungsdirektion:
    Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz Version 1.6 vom 3. 5. 2005 (Hrsg.: Eidgenössische Vermessungsdirektion, Bundesamt für Landestopografie, Mai 2005)

Samstag, 16. August 2008

Wieviele Hektaren umfasst die Gemeinde Weiach?

So einfach ist die Frage nicht zu beantworten. Wer in älteren Dokumenten nachschlägt liest dort, die Gemeinde Weiach habe eine Fläche von 964 ha.

Wer aber neuere Unterlagen konsultiert, der stellt fest, dass jetzt von 957 ha die Rede ist. Eine Differenz von 7 Hektaren also.

Wie kommt denn das? Musste die Gemeinde Land abtreten? Nein, es gab keine Landumlegungen - schon gar nicht in diesem Umfang. Was dann? Eine Fläche von 7 Hektaren kann sich ja nicht einfach in Luft aufgelöst haben.

Eigenhändiges Nachmessen mit Hilfe des via Browser abfragbaren GIS des Kantons Zürich ergibt noch einmal einen anderen Wert. War wohl auch nichts, dieser Versuch.

Digitale Vermessung ergibt Korrekturen

Welche Zahl stimmt nun? Beim Amt für Raumordnung und Vermessung des Kantons (ARV) weiss man, woran es liegen könnte: Die Messmethoden sind umgestellt worden.

Man projiziert zwar nach wie vor die gesamte Fläche auf eine Ebene. In den letzten Jahren ist man aber daran gegangen auf die digitale Vermessung umzustellen.

Sämtliche Grenzen aller Parzellen und damit letztlich auch die Grenzen der Gemeinden werden durch die amtlich bestellten Geometer digital neu erfasst. Das dauert Jahre, ermöglicht aber eine Genauigkeit von einigen Zentimetern, wo sie bisher im Bereich von Metern (!) lag.

Diese bessere Datengrundlage hilft wiederum bei der Planung auf allen Ebenen - vom Bund über den Kanton bis zur Gemeinde. Ob das erwünscht ist, darüber lässt sich trefflich streiten, denn jede solche Massnahme führt zu neuen Möglichkeiten für staatliche Eingriffe ins Leben seiner Bürger.

Zehn Stellen nach dem Komma

Wo wir vorhin bei diesem GIS-Browser waren. Da erzielt man übrigens mit einer anderen Methode eine derart exakte Antwort auf die einleitende Frage, dass es schon wieder zum Lachen ist:

Gemeinde: Weiach
Bezirk: Dielsdorf
Fläche: 9574879.7967900001
[m2]

Dieses hypergenaue, aber dafür garantiert falsche Resultat erhält, wer im GIS den Info-Button anwählt und dann irgendwo ins Gemeindegebiet klickt. Für den gewählten Punkt erscheint dann die Militärkoordinate (z.B. 674445/268248 für den Eingang des Schützenhauses an der Haslistrasse).

Womit wieder einmal bewiesen wäre, dass jede Messung mit Vorsicht zu geniessen ist. Auch diese.

Literatur

  • Munz, D.: Erste digitale Vermessung der «terra incognita weiachiensis». Neuvermessung kostet die Gemeinde rund 850'000 Franken. In: Zürcher Unterländer, 10. August 1996 - S. 3.

Freitag, 15. August 2008

Bussen für Sauereien auf den Strassen

Wenn es um die Verschmutzung von Strassen geht, dann fallen Gegenmassnahmen in den Aufgabenbereich der Gemeinden. Das war im Grundsatz auch vor 50 Jahren nicht anders, wie man dem Gemeinderatsprotokoll Weiach entnehmen kann. Unter der Rubrik «Strassenwesen. Kreisschreiben und Verordnungen» heisst es da:

«Direktion der öffentlichen Bauten des Kantons Zürich: Kreisschreiben vom 23. Juni 1958 betr. Verschmutzung der öffentlichen Strassen. Bei Nichtbeachtung der §§ 39 und 43 des Kant. Strassengesetzes betr. die Verunreinigung des Strassengebietes durch Lastwagen, ist der Gemeinderat berechtigt Bussen zu fällen.»

Das Strassengesetz und einen entsprechenden Passus gibt es auch heute noch. Der einschlägige Paragraph ist lediglich etwas allgemeiner formuliert:

«§ 27. Wer Strassen regelmässig durch die Art der Grundstücknutzung oder sonstwie übermässig verschmutzt, ist für die Reinigung verantwortlich. Kommt er dieser Pflicht trotz schriftlicher Aufforderung nicht innert nützlicher Frist nach, wird die Reinigung auf seine Kosten durch das den Unterhalt besorgende Gemeinwesen durchgeführt.»

Verunreinigungen des öffentlichen Grundes: Jeder Gemeinde ihre eigene Regelung

Ansonsten ist es den Gemeinden überlassen, wie streng sie bei Sauereien auf Strassen gegen die Verursacher vorgehen wollen. Geregelt wird diese Ordnungswidrigkeit in den kommunalen Polizeiverordnungen, die den Sachverhalt ähnlich beschreiben - und doch nicht alle gleich sind. Man beachte die kleinen - aber entscheidenden - Unterschiede:

Art. 38 PolVo Dübendorf
«Das Verunreinigen des öffentlichen Grundes ist verboten. Wer mit irgendwelchen Materialien den öffentlichen Grund verschmutzt, hat ihn umgehend wieder zu reinigen. Zuwiderhandlungen werden bestraft; der Verursacher hat zudem die Kosten für die Wiederinstandstellung zu tragen.»

Art. 29 PolVo Wetzikon
«Es ist verboten, den öffentlichen Grund zu verunreinigen. Wer mit irgendwelchen Materialien den öffentlichen Grund verschmutzt, hat ihn umgehend wieder zu reinigen. Allfällige Wiederinstandstellungsarbeiten gehen zulasten der Verursacher.»

Art. 51 PolVo Seuzach
«Wer den öffentlichen Grund (Strassen, Anlagen usw.) verunreinigt, hat sofort wieder den ordnungsgemässen Zustand herzustellen. Säumigen wird, nebst einer Umtriebsentschädigung, der effektive Reinigungsaufwand verrechnet.»

In Dübendorf kann einem also zusätzlich zu den Reinigungskosten eine Busse blühen, in Seuzach eine Umtriebsentschädigung. Nur Wetzikon erwähnt solche Massnahmen nicht explizit im einschlägigen Artikel.

Und was sagt die Polizeiverordnung der Gemeinde Weiach zum Thema?

Art. 25 PolVo Weiach (Schutz des öffentlichen und privaten Eigentums)

«Öffentliche Sachen dürfen nicht verunreinigt oder unbefugterweise und entgegen ihrer Zweckbestimmung benützt oder verändert werden. Wer den öffentlichen Grund verunreinigt hat ihn auf eigene Kosten wieder zu reinigen beziehungsweise wieder instandzustellen.»

Quellen

Donnerstag, 14. August 2008

Hundertundzweijähriger Poststempel

Wo wir gestern schon bei Poststempeln waren, da passt heute gleich noch eine zweite solche Story dazu.

Gegen Ende September 2007 wurde auf Ebay eine «Stehende Helvetia mit Vollstempel Weiach» zum Verkauf angeboten. Darauf zu finden ist der Abdruck des Weiacher Poststempels vom 12. Juli 1906:

Ausgehend vom Startpreis von EUR 1,99 am 24.09.07 18:58:54 MESZ boten sich maeusi0_6 und adijosef1946 gegenseitig hoch. Sechs Tage später und 7 Stunden 48 Minuten 44 Sekunden vor Ende der Auktion stand der Preis schon auf EUR 6,40. Wer letztlich das Rennen gemacht hat ist WeiachBlog entgangen.

Weiacher Post war damals ein «Postbureau»

Interessant ist für uns vor allem, dass es vor 102 Jahren bereits einen Datumsstempel gab. Das hängt wohl damit zusammen, dass die Weiacher Postablage am 1. Juli 1890 zum Postbureau befördert worden war. Davor hatte die Poststelle seit dem 1. Januar 1868 bereits den Status einer rechnungspflichtigen Ablage.

Mittwoch, 13. August 2008

Weiacher Poststempel Anno 1864

Vor einigen Tagen wurde auf Internetplattform Ricardo unter der Rubrik Vorphilatelie ein «Faltbrief von Weyach nach Rafz 1864» angeboten. Startgebot: 65 Franken. Erfolglos. Es gab nicht ein einziges Gebot. Niemand hat diesen Brief gekauft.

Lag es an der Beschreibung? Wer die Adresse genau liest erkennt, dass der Brief an einen «Herrn Sekelmeister Angst in Wihl bei Rafz» gerichtet ist:

Wil ZH liegt nun einmal im Rafzerfeld, ist aber mitnichten identisch mit Rafz. Dass der Brief aber über Rafz gelaufen sein muss, zeigt sich am Stempel auf der Rückseite:


Nur eine Postablage

Aus Weiacher Sicht ist natürlich unser Poststempel interessant. Er zeigt einen einfachen Schriftzug WEYACH - wo andere Poststellen (wie z.B. Rafz, vgl. oben) bereits über einen Rundstempel mit Datum verfügten.

In Weiach gab es damals nämlich lediglich eine nichtrechnungspflichtige Postablage. Die war 1859 in der Speisewirtschaft des Friedensrichters Meierhofer einquartiert (heute das Haus von Hansruedi Meierhofer mit der Adresse: Alte Poststrasse 2).

Dienstag, 12. August 2008

Sereina Trachsel nicht an der Olympiade

Die Weiacherin Sereina Trachsel fährt auf Sieg. Leider nicht an der Olympiade sondern in heimischeren Gefilden. Das kann man sich auch ohne Blick auf die Selektionsliste von Swiss Olympic ausrechnen, wenn man die Schlagzeilen im Tages-Anzeiger sieht:

«Trachsel und Lukas Müller als Erste im Ziel», lautete sie am 5. August 2008. Also zu einem Zeitpunkt, wo die meisten Selektionierten schon längst in Peking trainierten. Heute ist im Tagi ein Artikel mit «Dritter Saisonsieg für Sereina Trachsel» erschienen.

Kritik an der Selektion von Swiss Olympic

Nach dem nicht gerade brillanten Abschneiden der drei Schweizer Strassenfahrerinnen Priska Doppmann (7. Rang) , Nicole Brändli-Sedoun (18. Rang) und Jennifer Hohl (ausgeschieden) stellt der Leserbriefschreiber Hanspeter Bühler aus Weiach die Frage, warum Trachsel nicht nach Peking entsandt worden ist:

«Ohne die Zürcherin Sereina Trachsel, die für das sehr coupierte Olympia-Radstrassenrennen die beste Wahl gewesen wäre, reiste man nach China, und es kam, wie es vorauszusehen war. Der noch einigermassen zufriedenstellende 7. Platz von Priska Doppmann interessiert eigentlich auch niemanden. Die schon längst überbewertete Nicole Brändli enttäuschte und die durch Sturz ausgeschiedene Jennifer Hohl, die nur durch glückliche Umstände StrassenMeisterin 2008 geworden ist, war von Anfang an überfordert und eine falsche Selektion. Wie kommt es zu solchen Selektionen? HANSPETER BÜHLER, WEIACH» (TA, 12.8.2008)

Das kann man in der Tat fragen, wenn man sich die auf der Website von Swiss Olympic offiziell publizierten Selektionsbedingungen ansieht. Trachsel hat mit der «Berner Rundfahrt» mindestens einmal eine solche Bedingung erfüllt. Anscheinend gibt es aber maximal drei Startplätze und Doppmann, Hohl sowie Brändli wurden als geeigneter eingestuft. Wenn die Spitze in der Schweiz schon so dicht ist, dann hätte man mittels schärferen und nach Prioritäten abgestuften Selektionskriterien diese Auswahl objektiver gestalten können. So ist die Selektion nicht wirklich transparent.

Im Kanton Bern Erfolge in Serie

Trachsel steckte dies aber weg und dominierte in Bern die Konkurrenz: «Die für den VC Steinmaur fahrende Weiacherin Sereina Trachsel hat beim Strassenrennen in Bern-West ihren dritten Saisonsieg errungen. Im 68 Kilometer langen Rennen fuhr sie mit Mirjam Hauser der Konkurrenz davon und distanzierte ihre letzte Begleiterin an der ruppigen Steigung kurz vor dem Ziel, um mit acht Sekunden Vorsprung zu gewinnen. Das war nach der Berner Rundfahrt und dem GP Aaretal vor Wochenfrist Trachsels dritter Saisonsieg, und dies immer im Kanton Bern.» (TA, 12.8.08)

Gerade immer fährt Trachsel aber nicht ganz vorne mit, wie sich beim GP Oberbaselbiet zeigte: «Im Frauenrennen (63 km) fuhr Sereina Trachsel als Spurtzweite einer Elfer-Verfolgergruppe auf den 9. Platz.» (TA, 12.8.08)

Leserbriefschreiber ist Berater

Zu Hanspeter Bühler muss man der Vollständigkeit halber noch anfügen, dass er in dieser Angelegenheit Partei ist. Als Inhaber der Mediaservice Bühler GmbH mit Sitz in Weiach wohnt er nicht nur im selben Haus wie Gregor Trachsel (Gemeindepräsident von Weiach und Vater von Sereina Trachsel). Er ist auch ihr Berater, wie man der Firmenwebsite entnehmen kann:

«NEU HABEN WIR DIE BERATUNG UND SPONSOR-AKQUISITION DES GROSSEN SCHWEIZER RADRENN-TALENTES, DER KÄMPFERIN SEREINA TRACHSEL ÜBERNOMMEN. 2004 WURDE DIE RENNFAHRERIN MIT EINER PARFORCE-LEISTUNG ERSTMALS SCHWEIZERMEISTERIN DER ELITE-DAMEN UND SIE KONNTE 2005 DEN ERFOLG TROTZ HEFTIGER GEGENWEHR IHRER KONTRAHENTINNEN WIEDERHOLEN. UND JETZT IM JAHRE 2007 KONNTE SIE ZUM DRITTEN MAL DEN SCHWEIZER-LANDESMEISTER-TITEL FÜR SICH ENTSCHEIDEN!

Sereina Trachsel - Gewinnerin vieler Eliterennen und Schweizer-Landesmeisterin der Elite-Damen 2004, 2005 und jetzt auch 2007! Sie gewann übrigens alle Schweizermeister-Titel solo!
»

Quellen

  • Bühler, H.: Trachsel fehlte. (Falsche Auswahl und stummer TV. Lesermeinungen zu den Olympischen Spielen.) In: Tages-Anzeiger, 12. August 2008 - S. 19.
  • Dritter Saisonsieg für Sereina Trachsel. In: Tages-Anzeiger, 12. August 2008 - S. 55 Unterland
  • Website der Mediaservice Bühler GmbH
  • Website Swiss Olympic (Resultate und Selektionskriterien)

Montag, 11. August 2008

Kartoffelkäferbekämpfung nicht mehr subventioniert

Es war kurz vor dem Zweiten Weltkrieg als ein neuer Schädling die Schweiz erreicht hatte. Den Rhein überschritt der Kartoffelkäfer gemäss Wikipedia im Jahre 1936.

Friedrich Traugott Wahlen (später als «Mister Anbauschlacht» berühmt geworden) war in einer internationalen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung dieses auch Koloradokäfer genannten Schädlings tätig (BBl 1938 I 804). Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement im August 1938 eine Verfügung «betreffend die Bekämpfung des Kartoffelkäfers» (BS 9 412) erliess. Die Nachfolgeverordnung wurde erst 1962 aufgehoben.

Im Sommer 1958 kein so grosses Problem mehr?

Offenbar war das Problem bereits einige Jahre früher nicht mehr derart drängend. Im Sommer vor 50 Jahren diskutierte der Gemeinderat Weiach das «Fallenlassen der Gemeindebeiträge für die Kartoffelkäferbekämpfung». Die so genannte «Spritzmittelvergütung» sollte nicht mehr ausbezahlt werden:

«Auf Empfehlung von Gemeindepräsident Meierhofer fasst die Behörde den Beschluss:
  1. Für die Kartoffelkäferbekämpfung werden keine Gemeindebeiträge (Spritzmittelvergütungen) mehr ausgerichtet.
  2. Es ist ein entsprechendes Zirkular zu erlassen.»
Quelle
  • Gemeinderat Weiach: Protokoll der 15. Sitzung des Gemeinderates am 12. Juli 1958 (Nr. 189)

Sonntag, 10. August 2008

Betonierungsrate: ein Brienzersee pro Jahr und Schweiz

Sämtliche Versuche Hitlerdeutschlands, die Metropole an der Themse und andere englische Städte durch Luftangriffe zu zerstören, haben nicht das zustande gebracht, was die Architekten Britanniens seit dem Zweiten Weltkrieg mit London angestellt haben.

So äusserte sich der längst ergraute Thronfolger Prinz Charles in einer Ansprache und zog sich damit den Zorn der Kritisierten zu. Wenn man sich vor Augen führt, welche Bausünden in den letzten Jahrzehnten ganz Europa verunstaltet haben, dann muss man dem blaublütigen Biolandwirtschafts-Unternehmer allerdings Recht geben.

Urban sprawl made in Switzerland

Ausserhalb der Städte sieht es kaum besser aus: wir sind Zeuge der Zubetonierung ganzer Landstriche mit einem undefinierbaren Siedlungsbrei.

Dem «Beobachter» kommt das Verdienst zu, wieder einmal deutlich auf eins der grössten Probleme unseres Landes (und der Welt als Ganzes) aufmerksam zu machen: der friedlichen Zerstörung der Landschaft.

Jede Sekunde werde in der Schweiz ein Quadratmeter Boden verbaut, schreibt der Beobachter. In einem Jahr macht das 60x60x24x365 = 31'536'000 Quadratmeter. 10'000 Quadratmeter sind eine Hektare, hundert Hektaren ein Quadratkilometer. Das wären 31.5 qkm - der Brienzersee misst gerade einmal 29.8 qkm. Effektiv verbaut werden zwar nur 2700 Hektaren pro Jahr.

Trotzdem: das ist zu viel. Viel zu viel. In 40 Jahren macht das nämlich in etwa die Fläche des Kantons Zürich aus! Und meist werden ja nicht etwa unproduktive Berghänge mit Einfamilienhäuschen, Wohnsiedlungen und Strassen zugestellt. Sondern ausgerechnet die fruchtbaren Talebenen.

Ursache: Gemeindeegoismus, Steuerbegehrlichkeiten und zu grosse Bauzonen

Eigentlich hat die Schweiz ja eine Raumplanungsgesetzgebung. Und trotzdem hat man den Eindruck von planlosem Vorgehen. Die Ursache liegt auch bei den Gemeinden, die eifersüchtig ihre oft völlig überdimensionierten Bauzonen hegen. In Weiach ist das nicht anders als in anderen Gemeinden im Unterland.

Die Baulandreserven werden in der Hoffnung verteidigt, neue Steuerzahler und junge Familien anzuziehen, welche entweder mehr Steuergelder oder mehr Kinder für die aussterbenden Schulen bringen. Deshalb werden Flächen eingezont belassen, die man eigentlich nie hätte als Baugebiet bezeichnen dürfen.

Rückgängig machen lässt sich eine Einzonung von Bauland nicht ohne weiteres. Tut man dies, so stehen Schadenersatzforderungen seitens der Grundeigentümer ins Haus. Und man riskiert Aufschreie bei den Steuerverwaltungen. Bauland kostet nämlich locker das 100-fache derselben Fläche in der Landwirtschaftszone. Je nach Lage und Erschliessung oft noch mehr. Rückzonungen haben darum auch Steuerausfälle zur Folge.

Therapie: Bauzonen sofort radikal verkleinern

Letztlich führt aber kein Weg an einer radikalen Verkleinerung der Baulandreserven vorbei. Wir müssen in die Zukunft schauen, müssen wieder überlegen, womit wir die vielen Einwohner dieses Landes in der kommenden, postfossilen Ära ernähren wollen. Ohne möglichst viel gutes Ackerland geht das nicht. Und deshalb wäre auch die Durchsetzung per Notrecht am Platz. Sprich: grossflächige Umzonungen von Bauland in die Landwirtschaftszone.

Das sind wir auch den Gründervätern dieses Landes schuldig. Denn mit welchem Recht überbauen wir bestes Landwirtschaftsland, das unsere Vorfahren mühsam gerodet und jahrhundertelang gepflegt haben?

Quelle
  • Benz, D. & Grossrieder, B.: Verschandelte Schweiz. Ein Land wird zugebaut. In: Beobachter, 16/2008 - S. 22-28.

Freitag, 8. August 2008

Hard bedeutet Eichenwald

Wenn man etwas dick auftragen wollte, so könnte man behaupten: In Weiach Eichen zu pflanzen sei wie Wasser in den Rhein oder Eulen nach Athen tragen. Einen wahren Kern hat diese Aussage durchaus. Denn nach wie vor stehen die grössten Eichenbestände des Kantons Zürich u.a. auf Gemeindegebiet von Weiach.

Eichelmast wichtiger als Holznutzung

Vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert wurden Eichenwälder multifunktional genutzt. Es war noch nicht einmal das harte Holz, das den Wert eines solchen Waldes ausmachte, sondern die Kapazität für die Schweinemast. Gerechnet wurde also mit dem kapitalisierten Erlös der jährliche zu erwartenden Eicheln. Schweine wurden zur Mast in diese Wälder getrieben, weshalb man auch scherzhaft davon sprach, die besten Schinken würden auf den Eichen wachsen.

Der Hardwald war ein Eichen-Weidewald

Eichenwald stand auf Weiacher Gebiet vor allem im Hard. Dieser Flurname steht nach Angaben des Forsthistorikers Karl Alfons Meyer aus dem Jahre 1931 für einen offenen Eichen-Weidewald. Es gibt viele weitere Flurnamen, die nach K.A. Meyer mit solchen Eichen-Weidewäldern in Zusammenhang stehen (vgl. S. 38f der unten referenzierten BUWAL-Publikation).

Übrigens war dies kein Wald, wie wir ihn uns heute vorstellen. Sondern eher ein Mittelwald mit buschartigen Hagebuchen, Linden, etc., die regelmässig gefällt und zu Brennholz verarbeitet wurden. Über diese Schicht hinaus ragten wenige grosse Einzelbäume mit entsprechend ausladenden Kronen. Vor allem Eichen liess man gross und stark werden.

Heute ist der Wald viel dichter als damals, denn Nutztiere im Wald weiden zu lassen ist schon seit vielen Jahrzehnten nicht mehr erlaubt. Deshalb kennen wir heute vor allem Hochwälder.

Was uns der Name Hardrütenen sagt

Mit zunehmender Bevölkerung musste der Ackerbau intensiviert werden. Etliche Wälder - auch Eichen-Weidewald - wurden deshalb ab dem 16. Jahrhundert gerodet. In Weiach kann man das an Flurnamen wie Hardrütenen ablesen. Das bezeichnet ganz eindeutig eine Fläche, die einmal ein Eichenwald gewesen ist. Dort wo heute das Kieswerk ist war einst auch Eichenwald.

Auch wenn man die alten Gyger-Karten aus dem 17. Jahrhundert konsultiert, kommt man zum selben Schluss: Der Weiacher Hardwald reichte früher tatsächlich einiges näher an den Dorfkern heran.

Quellen