Bekanntlich haben die Weyacher Männer im Spätherbst 1833 in einer tumultartigen Gemeindeversammlung den erst kurz zuvor gefassten Beschluss zur Errichtung eines neuen Schulhauses annulliert (vgl. WeiachBlog Nr. 1536).
Das heutige Alte Schulhaus wurde dann aber doch noch gebaut und konnte am 24. November 1836 feierlich eingeweiht werden (vgl. WeiachBlog Nr. 324). Diesen Umstand hat auch die Zürcher Obrigkeit öffentlich gewürdigt.
Startkonfiguration: Zwei Schulzimmer und zwei Lehrerwohnungen
Der Erziehungsrat berichtete an die zweite Zürcher Schulsynode, die am 24. August 1835 in der Stadtkirche Winterthur durchgeführt wurde, über die Entwicklung der Finanzmittel und insbesondere über Schulhausneubauten:
«Mit Bezug auf diese erfreulichen Berichte über die Vermehrung der ökonomischen Mittel zur Beförderung unsers Volksschulwesens darf wohl nicht unbemerkt bleiben, daß von den 382 Schulgenossenschaften unsers Kantons, 55 derselben (worunter mehrere sehr arme sind), sich durch außerordentliche Aufopferungen für das Schulwesen rühmlich ausgezeichnet haben, wofür wir folgende Züge anführen: [...]
Die Schulgenossenschaft Weyach erbaut ein neues Schulhaus mit zwei Lehrzimmern und zwei Lehrerwohnungen.»
Man sieht, dass die Schulgemeinden damals noch als Genossenschaften bezeichnet wurden. Dies geht auf den Umstand zurück, dass in vielen Fällen bereits vor der radikal-liberalen Staatsumwälzung 1831 sogenannte Fonds geäufnet und dort (mehr oder weniger freiwillig) Gelder einbezahlt wurden, die man dann für Schulzwecke verwenden konnte. Gemäss Pfr. Hans Conrad Hirzel (vgl. Turmkugeldokument Nr. 8 von 1855) wurde 1826 «ein besonderer Schulfonds» gestiftet, wodurch 1828 eine zweite Lehrerstelle finanziert werden konnte (daher brauchte man auch zwei Lehrerwohnungen).
Der Bericht des Zürcher Erziehungsrates fand 1836 auch Eingang in die Allgemeinen Schweizerischen Schulblätter, einer von vier Lehrern (davon drei aus dem Aargau) zusammengestellten Fachzeitschrift:
«Kanton Zürich. Folgende Schulgenossenschaften haben sich durch außerordentliche Aufopferungen für das Schulwesen im Schuljahr 1834-1835 sehr rühmlich hervorgethan: [...]
Die Schulgenossenschaft Weyach erbaute ein neues Schulhaus mit 2 Lehrzimmern und 2 Lehrerwohnungen.»
Die Redaktion nahm also an, der Schulhausbau sei schon vollendet, was zum Zeitpunkt des Erscheinens wohl noch nicht ganz der Fall war.
Wie hoch war der Staatsbeitrag?
Im blauen Büchlein von Zollinger (seiner 1972 in erster Auflage gedruckten «Chronik Weiach») ist auf Seite 50 erwähnt, dass der Schulhausbau total 8750 Gulden gekostet hat, wovon der Staat (d.h. die Kantonskasse) 750 Gulden übernommen habe, d.h. 8.57 %. Eine Quellenangabe gibt Zollinger leider nicht.
Einem Verzeichniß über die Beiträge des Staates an die Schulhäuser seit Erlassung des Schulgesetzes vom 28. Septbr. 1832 bis Ostern 1838, das anlässlich der Fünften Synode am 27. August 1838 in der Kirche Uster aufgelegt wurde, kann aber entnommen werden, dass 9.79 % der Kosten übernommen worden seien.
Im Verzeichnis ist als 45ster Eintrag (Fortlaufende Nr. der Unterstützung) für den 1837 Jul. 8 (Zeit der Ertheilung der Unterstützungen; Jahr Monat Tag) und die Schulgenossenschaft Weyach, Schulkr. gl. N. [Schulkreis gleichen Namens] die Summe der Baukosten mit 12,252 Frkn. - Rp. angegeben.
Da 8750 Gulden gemäss dem Tool Swistoval 13'059 alten Franken (vor dem Münzregal des Bundes v. 1850) entsprechen, wurden somit rund 800 Franken als nicht anrechenbar erachtet, kamen also bei der Berechnung des Beitrags nicht in Betracht. Wie man der nach dem Historischen Lohnindex HLI errechneten Summe ansieht, würde heute ein solches Gebäude wohl wesentlich mehr kosten als nur 1.5 Millionen.
Die Subvention, die laut staatlichem Verzeichnis nach Weyach ausbezahlt wurde (Summe des Staatsbeitrages an jede einzelne Baute) belief sich laut Verzeichnis auf Frkn. 1,200 (9.79 %).
Die Dielsdorfer erhielten übrigens für ihr Schulhaus, das 12'621 Franken und 26 Rappen gekostet hatte, eine Subvention von 1'300 Franken (10.3 %), die Bassersdorfer (Baukosten 16896 Fr.) aber nur 1'600 (9.47 %). Nach welchen Kriterien da auf- oder abgerundet wurde, ist nicht ganz klar.
Eindeutig ist: Arme Schulgemeinden erhielten mehr aus der Staatskasse, so z.B. Tössriedern (Gemeinde Eglisau) mit Baukosten von Fr. 5'968 eine Subvention von 800 Franken (13.40 %). Dem wohlhabenderen Männedorf hingegen mit 25'173 Fr. Baukosten wurden lediglich 1'600 Fr. Staatsbeitrag gewährt (6.35 %).
Quellen und Literatur
- Bericht des Erziehungsrathes an die Schulsynode über den Zustand und die Fortschritte des Schulwesens im Kanton Zürich während des Schuljahres 1834-35. In: Bericht über die Verhandlungen der zweiten Schulsynode des Kantons Zürich im Jahr 1835. Zürich 1835 – S. 61.
- Allgemeine Schweizerische Schulblätter, N° 6 und 7. Zweiter Jahrgang. Viertes und fünftes Heft. Baden 1836 – S. 89-90.
- Verzeichniß über die Beiträge des Staates an die Schulhäuser seit Erlassung des Schulgesetzes vom 28. Septbr. 1832 bis Ostern 1838. In: Bericht über die Verhandlungen der fünften Schulsynode des Kantons Zürich im Jahr 1838. Zürich 1838 – S. 104-105.
- Hirzel, H. C.: Turmkugeldokument Nr. 8 vom 20. August 1855. Signatur: OM Weiach KTD 8.
- Zollinger, W.: Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach, 1. Auflage. Weiach 1972 – S. 50.
- Brandenberger, U.: Bei der Schulhauseinweihung den Eltern ins Gewissen geredet. WeiachBlog Nr. 324 v. 24. November 2006.
- Pfister, Ch.; Studer, R.: Swistoval. The Swiss Historical Monetary Value Converter. Bern 2007-2010. URL: http://www.swistoval.ch/
- Brandenberger, U.: «...und ebenso die Aufbauung eines Schulhauses zu verweigern.» WeiachBlog Nr. 1536 v. 30. Juni 2020.
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