Freitag, 30. April 2021

Gefährliche Jagdmethode im Weyacher Wald

In der Züricherischen Freitagszeitung vom 25. Januar 1861, nach ihrem Verleger die «Bürkli-Zeitung» genannt, findet sich zusammen mit anderen Kurznachrichten über Unglücksfälle und Verbrechen die folgende kurze Notiz:

«Im Wald von Weyach wurde ein Mann durch einen s. g. Legeschuß zum Wildschießen schwer verwundet. Der Urheber solcher verbotener Jagdart ist entdeckt.»

Stellt sich die Frage: Was ist das, ein so genannter Legeschuss? 

Die Antwort findet man – Digitalisierungsanstrengungen der letzten Jahre sei Dank – im dreibändigen Wörterbuch von Heyse, das zwischen 1833 und 1849 erschienen ist. Dieses über 3150 Seiten starke Werk des deutschen Grammatikers Johann Christian August Heyse (1764-1829) wurde postum durch dessen Sohn Karl Wilhelm Ludwig Heyse (1797-1855) fertiggestellt und publiziert.

Dort ist dem Begriff ein eigener Eintrag gewidmet: «der Legeschuß, s.v.w. Selbstschuß; (Bd. 2-1, S. 38), wie auch den Verweiseintrag, mit der Erklärung:

«der Selbstschuß, ein so eingerichtetes und gestelltes Feuergewehr, daß ein Mensch od. Thier durch einen Stoß daran sich selbst erschießen muß, auch Legebüchse, Legeschuß;»  (Bd. 2-1, S. 901)

Da hat also einer seine Schusswaffe mit einem Stolperdraht o.ä. kombiniert. Kein Wunder ist diese Art von Fallenstellerei verboten.

Quellen
  • Handwörterbuch der deutschen Sprache mit Hinsicht auf Rechtschreibung, Abstammung und Bildung, Biegung und Fügung der Wörter, so wie auf deren Sinnverwandtschaft. Nach den Grundsätzen seiner Sprachlehre angelegt von Dr. Joh. Christ. Aug. Heyse, weil[and] Schuldirector in Magdeburg; ausgeführt von Dr. K. W. L. Heyse, außerord. Professor an der Universität Berlin. Zweiten Theiles erste Abtheilung: L bis Steg. Magdeburg 1849 – S. 38 u. 901.
  • Zürcherische Freitagszeitung, Nummer 4, 25. Januar 1861 – S. 3.

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