Dienstag, 13. April 2021

Kontaktschuld? Kantonspolizist Bill und die Frau des SS-Offiziers

Kontaktschuld ist ein politischer Begriff, der in Deutschland geprägt wurde und insbesondere die Frage betrifft, ob jemandem Verfassungsfeindlichkeit nachzuweisen ist. In diesem Zusammenhang werden Organisationen, in denen, sowie «Orte, an denen er sich aufgehalten hat, oder Personen, mit denen er gesprochen hat», als verdächtig erachtet «und sodann ein Rückschluss auf die politische Einstellung des Angegriffenen selbst gezogen.» (vgl. Wikipedia-Artikel Kontaktschuld).

In die Nähe des Dunstkreises von als problematisch gesehenen Personen zu kommen, kann also sehr heikel werden. Vor allem dann, wenn sich Spionageabwehr und Geheimdienst dafür interessieren. Und erst recht, wenn man Amtsträger desjenigen Staates ist, für welchen diese Dienste tätig sind. Der Fall des zwischen 1940 und 1946 in Weiach stationierten Kantonspolizisten Otto Bill (*21.1.1910) kann da als Beispiel dienen.

Bill hatte damals Wohnung und Büro an der Stadlerstrasse 4 in der Wohnung oberhalb des VOLG-Ladens (wie Willi Baumgartner-Thut zu berichten weiss). Er war Bürger der bernischen Gemeinde Kernenried im Unteremmental (nahe Burgdorf). Aufgewachsen war er aber in Nesslau im oberen Toggenburg.

Ebenfalls dort aufgewachsen war Berta Diebold, verwitwete Huber (*2.12.1911). Sie geriet im Frühjahr 1942, mitten im Zweiten Weltkrieg, voll ins Visier der Spionageabwehr der Armee sowie des Staatsschutzes mehrerer Kantone. Weshalb, kann gleich zwei Dossiers im Bundesarchiv entnommen werden. Beide wurden von der Bundesanwaltschaft angelegt, eines über ihre Person, eines über ihren Ehemann Paul (vgl. Quellen und Literatur).

Sich an Schülerinnen vergriffen und aus der Armee ausgeschlossen

Der 1908 in Kreuzlingen geborene Paul Diebold war ursprünglich im Lehrdienst tätig, bis er 1938 wegen Sittlichkeitsdelikten verurteilt wurde und dadurch nicht nur seine Stellung als Lehrer verlor, sondern darüber hinaus unehrenhaft aus der Armee entlassen wurde. 

Für einen Sohn des Kreuzlinger Gemeindeschreibers, der es bis dahin immerhin zum Oberleutnant gebracht hatte, war das ein brutaler Einschnitt. Mit gravierenden Folgen, wie einem ausführlichen Bericht des Thurgauer Polizeikommandanten Ernst Haudenschild vom 13. August 1942 zu entnehmen ist:

«Nun schien es, als ob Diebold nirgends mehr Halt finden konnte, indem er Verbindungen mit politisch verdächtigten Elementen anknüpfte, was natürlich auch über seine Person Verdachtsmomente einer ev. illegalen Tätigkeit des verbotenen Nachrichtendienstes aufkommen liess. Der Armeestab, Spab [d.h. die Spionageabwehr], welcher sich inzwischen dieser Angelegenheit angenommen hatte, verfügte deshalb im März 1940 die Postsperre über den Vorerwähnten und im Mai 1940 musste er sogar, zufolge seines verdächtigen Verhaltens auf Weisung des Kdos. der Gz.Br.7 [der in diesem Abschnitt zuständigen Grenzbrigade der Schweizer Armee] verhaftet werden, wurde dann aber, weil die Untersuchung nichts Positives zeitigte, wieder auf freien Fuss gesetzt.»

Illegal nach Deutschland ausgereist

Trotzdem konnte Diebold eine Stelle als Büroangestellter bei der Nähmaschinenfabrik Fritz Gegauf AG (Marke Bernina!) in Steckborn ergattern. Später war er dann beruflich in Schaffhausen tätig. Dort hatte er offenbar Kontakt mit führenden Frontisten (u.a. Karl Meyer von der Nationalen Gemeinschaft Schaffhausen) und deutschen Staatsangehörigen mit nationalsozialistischen Denkmustern.

«Am 12. Februar 1942 gelang es ihm nun», schreibt Haudenschild weiter, «illegal nach Deutschland auszureisen, wo er sich, wie durch die Schaffhauser Polizei anlässlich einer dienstlichen Verrichtung in Singen in Erfahrung gebracht werden konnte, zur Waffen-SS anwerben liess.»

[Anmerkung: Paul Diebold selber spricht in einem Lebenslauf zuhanden der Waffen-SS vom 11. März 1942, vgl. Weber 2014, S. 91]

Vor allem aus diesem Grund wurde Paul Diebold in Abwesenheit zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt und im Schweizerischen Polizeianzeiger zur Verhaftung ausgeschrieben.

Auch die Geliebte reist nach Deutschland

Haudenschild weiter: «Unterm 18. April d.J. erhielten wir nun von einer Amtsperson die vertrauliche Mitteilung, dass die in Salenstein wohnhafte Frau Berta Huber geb. Brunner, Metzgerei z. ”Schäfli”, deren Mann vor einigen Tagen verstorben war, um Ausstellung einer Passempfehlung zur Ausreise nach Deutschland nachgesucht habe und dieselbe mit "Geschäftsangelegenheiten" begründe. Da unsere Vertrauensperson wusste, dass der mehrfach erwähnte Diebold, dessen politische Einstellung ihm bekannt war, s.Zt. bei Frau Huber sein Logis hatte, traute er der Angelegenheit nicht mehr recht und ersuchte uns deshalb, diese Sache an die Hand zu nehmen, umsomehr, weil er auch wusste, dass Diebold öfters mit verschiedenen gleichgesinnten Personen im Hause Huber zusammengekommen war.

In der Zwischenzeit reiste die Huber nach Deutschland aus und zwar überschritt sie nicht in Kreuzlingen, sondern in St. Margrethen die Grenze [Österreich gehörte seit 1938 zum Deutschen Reich]. Die auf dem Zollamt Kreuzlingen vorgesehene körperliche Visitation konnte somit nicht vorgenommen werden. Unsererseits wurde dieser Fall an die Spab abgetreten, welche dann bei der Einreise der Huber deren Verhaftung anordnete.»

Der in die Waffen-SS Eingetretene hatte also seine spätere Frau Berta in Mannenbach kennengelernt. Im dortigen Gasthof Schäfli hatte Diebold ein Zimmer. Sie war damals noch mit dem Schäfli-Wirt und Metzgermeister Huber verheiratet.

Ist die Waffen-SS-Uniform nur eine Tarngeschichte?

Haudenschild schliesst seinen Bericht mit den Worten: «Eine illegale Tätigkeit konnte ihr bis heute nicht nachgewiesen werden. Immerhin möchten wir Ihnen empfehlen, die nunmehrige Frau Diebold diskret überwachen zu lassen. Vielleicht muss Diebold ja gar nicht an die Ostfront und kommt ev. unter falschem Namen zu Spitzelzwecken in die Schweiz. In diesem Falle würde er ganz sicher auch Verbindung mit seiner jetzigen Frau aufnehmen.» (Quelle: Als vertraulich klassifiziertes Schreiben vom 13. August 1942 an das Polizeikommando des Kantons St. Gallen)

Die Überwachung lief da bereits. Denn schon am 11. August hatte die Ortswehr Salenstein (eine von über 2800 im Jahre 1940 aufgestellten kommunalen Freiwilligenformationen der Schweizer Armee) dem Polizeiposten Nesslau mitgeteilt, dass die «Jhnen unterm 3. August gemeldete Frau Diebold» die «Luftpost» ab Dübendorf nach Deutschland benütze. Das vom Posten Nesslau informierte Kommando in St. Gallen hatte danach den Thurgauer Polizeikommmandanten angefragt und das oben ausführlich zitierte Schreiben erhalten. 

Bereits am 22. August schrieb das Kommando der Ortswehr Salenstein erneut an den Nesslauer Polizeiposten: «Im Lauf nächster Woche wird Frau B. Diebold [...] Besuch erhalten, nämlich Herr & Frau R., Bahnangestellter, Mannenbach. Bitte Sie aufzupassen, denn es ist die gleiche Brut, oder richtig gesagt, noch ärger.» Mit anderen Worten: Herr und Frau R. waren wohl Frontisten.

Die Massnahmen, die gegen die knapp über 30-jährige Berta Diebold eingeleitet wurden, hatten es also in sich. Es wurde nicht nur ihre gesamte Post mitgelesen (von einem St. Galler Polizisten), sie wurde auch auf vielen Reisen beschattet, was man an zahlreichen erhaltenen Protokollen ablesen kann. Vor allem aber hatte der in Nesslau postierte Landjäger Kpl. Kuster ein sehr wachsames Auge auf das Zielobjekt.

Wer ist Otto Bill?

Auf diesem Posten landeten auch die (heute noch sattsam bekannten) Hotelmeldezettel aus seinem Verantwortungsbereich. Darunter der hier: 


Und dieser Otto Bill hatte sich in den Augen des Polizisten höchst verdächtig verhalten. Er habe die Diebold nicht nur besucht, sondern sei auch in  ihrer Begleitung gesehen worden, schrieb Kuster am 5. September 1942 ans Kommando. Was kein Wunder ist, denn sie wohnte zu diesem Zeitpunkt mitten in Nesslau in der Nähe der Kirche.


Damit geriet Bill ins Visier der Spionageabwehr. Was hatte er mit der Diebold zu tun? War er ein Fröntler, ein Nazi-Sympathisant? Das Polizeikommando des Kantons St. Gallen wollte das herausfinden und fragte in Zürich nach:

Die Kantonspolizei Zürich ihrerseits brauchte nicht lange um herauszufinden, um wen es sich bei diesem kantonalen Angestellten handelte. Der Gesuchte gehörte zu ihren eigenen Leuten, was natürlich einige Alarmglocken läuten liess.

Persönliche Beziehung, minutiös seziert

Am 16. September 1942 fand ab 08.00 das Verhör statt. Bill wurde von einem Polizeioffizier im Range eines Leutnants mit dem passenden Namen Hammer in die Zange genommen. Und das ausführlich, das Protokoll umfasst nicht weniger als sieben Seiten (von 47 in diesem Dossier)!

Bill erläuterte dem Offizier, woher er die Überwachte kannte und wie es dazu kam, dass er sie wieder getroffen hat. Denn nach der Schulentlassung habe er sie nur noch einmal per Zufall gesehen. Die Sommerferien 1942 verbrachte Otto Bill damit, die ehemalige Wohnung seiner Mutter in Lichtensteig zu räumen, seiner Schwester bei der Montage der von der Mutter übernommenen Möbel zu helfen und bei den neuen Logisgebern seiner Mutter beim Heuet mitzuhelfen. Letztere Hilfe nahmen diese gewiss gern an, vor allem wenn der Vater oder Sohn sich gerade im Aktivdienst befand.

Bei diesem Ferienaufenthalt, so Bill, habe er Josef Brunner, den Bruder von Berta Diebold getroffen und sich über das Wohlergehen seiner Angehörigen erkundigt. «Dabei habe ich vernommen, dass sich seine Schwester Berta in Mannenbach aufhalte, wo sie im Restaurant "Schäfle" wohne. Auch habe ich dabei vernommen, dass ihr Mann bereits gestorben und ihre Schwester ebenfalls bei ihr wohne. Auch vernahm ich, dass dessen Onkel, Jakob Brunner, z.Zt. die Geschäfte in der Metzgerei in Mannenbach tätige. Ich eröffnete ihm, dass ich gedenke mit dem Velo dem Bodensee entlang nach Schaffhausen zu fahren. Wenn ich diese Route durchfahre, so werde ich bei seiner Schwester (Frau Huber) vorbeigehen und einen Gruss bestellen.»

Treffen am Untersee, Juni 1942

«Am Abend des 24. Juni 1942 kam ich mit dem Velo nach Mannenbach, wo ich im Restaurant Schäfle abstieg. Ich traf hier Berta Brunner sowie ihren Onkel Jakob Brunner. Ich habe die beiden seit mindestens 12 Jahren erstmals wieder gesehen. Erst am darauffolgenden Tage habe ich von der Schwester der Frau Huber, die mit einem Lehrer verheiratet ist (den heutigen Namen habe ich nicht in Erinnerung) habe ich vernommen, dass die verwitwete Frau Huber bereits wieder verlobt sei. Dabei hat man mir durchblicken lassen, dass es sich um einen fortgejagten Lehrer handeln soll, der nach Deutschland gegangen sei, um Kriegsdienst zu leisten. Am Abend des 25. Juni 1942 habe ich Frau Huber vorgehalten, was ich vernommen hatte.»

Lt. Hammer: «Was wurde Ihnen damals des weiteren über die Person des Verlobten der Frau Huber bekannt?»

PolSdt. Bill: «Frau Huber war mir bei der Auskunftsgabe über ihren neuen Verlobten ziemlich zugeknöpft. Sie erzählte mir dann jedoch, dass sie vor etwa 14 Tagen besuchshalber in München gewesen sei, wo sie sich verlobt habe. Ich war natürlich überrascht zu vernehmen, dass die Trauer nicht ernster gewesen war. Dabei hat sie mir dann aus ihrem Familienleben mit Huber erzählt. Ich konnte daraus schliessen, dass sie mit diesem nicht gut gelebt hatte, und dass ihre Eltern ihr Vorgehen mit Diebold sanktioniert hatten. Ueber die Person des Diebold habe ich sowohl von Frau Huber wie Ihren Angehörigen vernommen, dass es sich um einen Lehrer handelte, der wegen eines Sittlichkeitsdeliktes das Lehrerpatent verloren und schwarz über die Grenze nach Deutschland ausgereist sein musste.»

Lt. Hammer: «Wurde Ihnen auch erzählt, dass dieser Paul wegen des gleichen Deliktes aus der Armee ausgestossen und vom Grade eines Oberleutnant der Artillerie entsetzt wurde?»

PolSdt. Bill: «Nein. Ueber die militärische Einteilung von Diebold bezw. über seine Tätigkeit in Deutschland habe ich damals noch nichts vernommen.

Lt. Hammer: «Hat Ihnen Frau Huber erzählt, dass sie vor kurzem in Deutschland gewesen und anlässlich ihrer Rückkehr in die Schweiz verhaftet worden sei?»

PolSdt. Bill: «Kurz vor meiner Abreise von Mannenbach hat mir ihr Götti, Jakob Brunner sowie ihre mit einem Lehrer verheiratete Schwester durchblicken lassen, dass Frau Huber einen unüberlegten Schritt gemacht, sich von Diebold habe beeinflussen lassen und deshalb mit der Polizei in Konflikt geraten sei. Ich habe vernommen, dass sie einen Tag in Steckborn verhaftet gewesen sei.»

Lt. Hammer: «Wie haben Sie sich nach Kenntnisnahme dieses Sachverhaltes Frau Huber gegenüber verhalten?»

PolSdt. Bill: «Ich habe vorerst versucht von ihr möglichst viel über Diebold zu vernehmen. Sie war jedoch ziemlich zugeknöpft. Schliesslich erzählte sie mir, dass sie bei ihrer Rückkehr aus Deutschland verhaftet worden sei, da man vermutet habe sie treibe Spionage.»

Lt. Hammer: «Haben Sie sich daraufhin nicht schon damals sagen müssen, dass sich der Umgang mit einer solchen Person für einen Kantonspolizisten nicht geziemt?»

PolSdt. Bill: «Die Sache beschäftigte mich insofern, als ich mir sagen musste, dass meine ehemalige Schulkameradin eine grosse Dummheit begangen hatte. Ich habe auch auf sie eingeredet und ihr nach Rücksprache mit ihrem Onkel vorgehalten, was eine Heirat mit Diebold für ihre 3 Knaben für Folgen haben könnte. In Bezug auf meine Stellung habe ich mir keine weiteren Gedanken gemacht, da ich per Zufall auf die Sache gestossen war und es sich bei Frau Huber um eine alte Bekannte aus der Schulzeit handelte.»

Treffen im Toggenburg, September 1942

Im weiteren Verlauf des Verhörs kam dann die Angelegenheit mit dem verdächtigen Treffen in Nesslau zur Sprache. Das kam so zustande: Bill hatte Ferien und war am 2. September bei seiner Schwester in St. Gallen zu Besuch und da er wusste, dass Jakob Huber, der Onkel von Berta, gleich vis-à-vis wohnte, ging er auch dort noch kurz vorbei. Er habe dann feststellen müssen, dass dieser sich in Nesslau aufhalte. Darauf habe er sich entschlossen, per Bahn noch dorthin zu fahren. Am Abend des 3. September traf er in Nesslau auf Berta und Jakob. Um keine falschen Vorstellungen aufkommen zu lassen, habe er sich im Hotel Traube einquartiert (vgl. den Meldezettel oben).

«Am Vormittag des 4. Sept. 1942 machte ich dann einen Spaziergang mit Jakob Brunner allein. Dabei äusserte Jakob Brunner Bedenken in Bezug auf die Zukunft seiner Nichte Berta.»

Lt. Hammer: «Hat sich Frau Diebold Ihnen gegenüber des näheren über ihre Hochzeit und ihren Gatten geäussert?»

PolSdt. Bill: «Ich habe vernommen, dass Frau Diebold nach Stuttgart geflogen war [das meinte die Ortswehr Salenstein also mit der Luftpost!], dass sie von dort weg mit ihrem Verlobten nach Berlin weitergereist sei. Hier habe die Trauung stattgefunden. Sie hat mir auch eröffnet, dass sie Schweizerbürgerin geblieben sei, indem ihr Mann Bürger von Kreuzlingen sei.»

Lt. Hammer: «Haben Sie damals zum ersten Mal erfahren, dass dieser Diebold von dem Sie wussten, dass er in deutschen Militärdienst [sic!] stehe, Schweizerbürger sei?»

PolSdt. Bill: «Ich war der Auffassung dass Diebold Deutscher sei, d.h. ich vermutete, dass er möglicherweise Doppelbürger sei, da er in der Schweiz als Lehrer tätig gewesen sein konnte. Nachdem ich von Frau Diebold gehört hatte, dass sie nun Schweizerbürgerin geblieben sei und ihr Mann als Schweizer fremden Kriegsdienst leistete, war ich überrascht. Ich habe dabei von ihr näheres zu erfahren gesucht. Sie sagte mir dann, dass er irgendwo in Polen Dienst leiste. An eine Einteilung erinnere ich mich nicht mehr. Sie zeigte mir dann eine Photo, worauf ich ersah, dass er der SS zugeteilt sein musste. Auch vernahm ich, dass er als Oberleutnant Dienst leistete.»

Lt. Hammer: «Es ist Ihnen bekannt, dass der Eintritt in fremden Kriegsdienst unter Strafe gestellt ist [Art. 94 MStG; seit 1928 in Kraft]. Fühlten Sie sich nicht verpflichtet, Ihre Vorgesetzten oder die Kantonspolizei St. Gallen auf Diebold aufmerksam zu machen?»

PolSdt. Bill: «Da ich wusste, dass die damalige Frau Huber seinerzeit, d.h. nach der Rückkehr von Deutschland verhaftet und über ihre Beziehungen zu Diebold verhört worden war, wusste ich, dass bereits die nötigen Schritte gegen Diebold eingeleitet waren».

Dann wollte Hammer noch wissen, aus welchem Grund er die zweite Nacht in Nesslau (4./5.9.1942) im Hotel Sternen verbracht habe und nicht mehr in der Traube. 

Die Mata-Hari-Frage

Danach bohrte der Befrager noch tiefer. Denn es war schon damals ein offenes Geheimnis, dass Frauen als Agentinnen eingesetzt werden und der gegnerische Dienst sie zu diesem Zweck ihre Reize spielen lässt.

Lt. Hammer: «Hatten Sie oder haben Sie heute noch intime Beziehungen zu Frau Diebold?»

PolSdt. Bill: «Nein. Ich habe wirklich nur freundschaftlich verkehrt. Ich kannte Frau Diebold von der Schule her. Um auch nur einen falschen Schein zu vermeiden, bin ich absichtlich beide Nächte in einem Gasthof abgestiegen.»

Lt. Hammer: «Ist Ihre Frau über Ihre Freundschaft zu Frau Diebold auf dem Laufenden?»

PolSdt. Bill: «Ja. Ich habe meiner Frau nach der Rückkehr aus den Ferien von meinem Aufenthalt [...] erzählt. Auch habe ich ihr alles erzählt, was ich gehört hatte.»

Lt. Hammer: «Ist Ihnen bei Frau Diebold sonstwie etwas verdächtiges aufgefallen?»

PolSdt. Bill: «Etwas Besonderes ist mir eigentlich nicht aufgefallen. Dagegen halte ich Frau Diebold für leicht beeinflussbar. Ich muss schon sagen, dass ich mich entweder sofort zurückgezogen oder dann aufs Ganze gereist wäre, wenn ich nur im geringsten hätte feststellen können, dass sich Frau Diebold zu irgend einer Handlung gegen unser Land hergegeben hätte.»

Lt. Hammer: «Haben Sie zu dieser Angelegenheit noch etwas zu bemerken?»

PolSdt. Bill: «Ich habe mir bei diesen Besuchen keine weiteren Gedanken gemacht. Es handelte sich hier lediglich um 2 zufällige Besuche bei alten Bekannten. Die Person des Diebold war mir nur vom Hören-sagen bekannt. Richtig ins Bild gesetzt über diesen Mann wurde ich auch erst anlässlich meines zweiten Besuches in Nesslau. Ich habe rein freundschaftlich mit Frau Diebold, die mir immer nur als Berta bekannt war, verkehrt. Ueber sämtliche Besuche habe ich meine Frau immer orientiert.»

Otto Bill wurde danach mit dem expliziten Hinweis entlassen, dass es in seinem «eigensten Interesse» liege, wenn er «jeden weiteren Verkehr mit Frau Diebold und ihrer Familie in Zukunft unterlasse», insbesondere unter Berücksichtigung seiner Stellung als Polizist.

Offenbar gelangte das Polizeikommando des Kantons Zürich nach diesen Aussagen zur Auffassung, dass man Bill trauen könne und teilte St. Gallen noch am selben Tag mit, die Beziehungen Bills zur Zielperson seien «harmloser Natur» und würden keine weiteren Massnahmen erfordern (vgl. nachstehenden Brief).

Für Bill war die Sache damit erledigt. Für die Diebolds natürlich nicht. Nach einem Schreiben der politischen Abteilung der Kantonspolizei St. Gallen vom 22. April 1943 befand Paul Diebold sich zu diesem Zeitpunkt nach wie vor «als SS Obersturmführer im deutschen Kriegsdienst», weshalb gegen seine Ehefrau seit mindestens einem Jahr eine Postkontrolle erfolgte.

Warum bekommt die Diebold Geld aus Deutschland, trotz Devisenausfuhrsperre?

Besonderen Argwohn erregte der Umstand, dass Berta Diebold, die seit einigen Monaten in Nesslau ansässig sei, «pro Monat Fr. 372.-- durch den Clearing-Verkehr ausbezahlt» erhalte. Das wären nach dem Konsumentenpreisindex umgerechnet auf den Stand 2009 immerhin 1900 CHF: Mehr als die von der AHV ausbezahlte maximale Witwenrente im Jahre 2009, also ein nicht unerheblicher Betrag.

Es stehe nicht einwandfrei fest, schrieb der Polizeibeamte weiter, ob diese Sendungen auf Veranlassung deutscher Stellen oder ihres Ehemannes erfolgten. Das sei übrigens kein Einzelfall. Solche Transaktionen seien «zu Gunsten einer ganzen Reihe Angehöriger illegal ausgereister und in deutschen Kriegsdiensten stehender Schweizer, sowie solcher wegen Landesverrates Verurteilter» erfolgt.

Da das Deutsche Reich damals eine strenge Devisenausfuhrkontrolle kannte, mussten alle Auslandzahlungen über spezielle Stellen ausgeführt werden. Waren das etwa Zahlungen für Spionagetätigkeit? Sicher konnte man sich da nie sein.

Der O-Ton eines Frontisten

Bleibt noch die Frage: Was trieb Paul Diebold an? Kurz gesagt: Es war eine Kombination aus individueller Sackgasse und dem Gefühl, persönlich etwas gegen die Bedrohung durch den Bolschewismus tun zu müssen. Um das herauszufinden muss man allerdings schon tief graben.

In den beiden Dossiers gibt es nur eine einzige Aussage von seiner Hand. Am 1. Juni 1943 richtete der Rapperswiler Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Elsener im Auftrag Berta Diebolds ein Schreiben an die kantonale Fremdenpolizei St. Gallen, dem er einen Brief des Mannes seiner Klientin beilegte. Paul Diebold (damals offenbar wg. Verletzung nicht an der Front) schreibt am 21. Mai 1943 aus dem SS-Standortlazarett München-Dachau u.a.:

«Es erübrigt sich bestimmt, hier zu begründen was mich zur illegalen Ausreise nach Deutschland bewog, aber immerhin möchte ich feststellen, dass ich nie gegen meine Heimat agitierte; im Gegenteil bin ich der Auffassung, dass ich für meine Heimat kämpfe, kein Landesverräter bin, wie das in der Schweiz ausgelegt wird. Der Krieg ist heute eine europäische Angelegenheit und schlussendlich steht oder fällt die Schweiz mit dem Deutschen Reiche. Wenn das in der Eidgenossenschaft nur endlich begriffen würde. Auch glaube ich kaum, dass man Leute die sich freiwillig zum Kampfe stellen und die Gefahren und Strapazen der Ostfront auf sich nehmen, einfach mit dem unschönen Namen Feiglinge betiteln darf, wie dies leider in der Heimat mit uns geschieht

In der ersten Jahreshälfte 1943 konnte man eine solche Haltung noch verstehen (auch aus der Sicht eines rein rational kalkulierenden Opportunisten), denn zu diesem Zeitpunkt war es wohl gerade für untere Chargen noch nicht offensichtlich, dass der Zusammenbruch der Achsenmächte unausweichlich wäre. Finanzielle Erwägungen waren wohl auch im Spiel. Aber Diebold wollte an der Ostfront kämpfen. Denn er war (wie auch die Frontisten, mit denen er in Schaffhausen Kontakt hatte) davon überzeugt, dass die Rote Gefahr für Europa nur abgewendet werden könne, wenn Deutschland gegen die Sowjets gewinne. Für die Hintergründe und weitere Aussagen zur Person von Diebold aus seiner eigenen Feder, vgl. die Masterarbeit von Sarah Weber von 2014 (s. Quellen und Literatur).

[Anmerkung: In ihrer Befragung durch die Bundesanwaltschaft am 26. Januar 1944 äusserte sich Berta Diebold gemäss Protokoll wie folgt über die Beweggründe ihres Mannes: «Diese Vorstrafe [Urteil zum Sittlichkeitsdelikt von 1938] wurde ihm zum Verhängnis indem ihm diese Strafe bei jeder Gelegenheit vorgehalten wurde. Er erklärte in der Folge, dass er ein neues Leben beginnen wolle und zwar in Deutschland, wo ihm wegen seiner Vorstrafe keine Schwierigkeiten mehr gemacht würden.»]

Verbotener fremder Militärdienst. Kommts auf die Gesinnung an?

Dazu ergänzte der Rechtsanwalt: «Aus dem Briefe ergibt sich meines Erachtens mit aller Deutlichkeit, dass es nicht eine ehrlose Gesinnung war, die Diebold veranlasste, seine Heimat zu verlassen und in die deutsche Waffen-SS einzutreten. Beweggrund war zweifellos eine ehrliche Begeisterung, - ob es eine irrige Begeisterung war und ist, kann erst die Zukunft mit Sicherheit erweisen.

Auf Paul Diebold trifft zu, was Philipp Anton von Segesser im Nationalrat im Jahre 1859 anlässlich einer Debatte über die fremden Kriegsdienste ausdrückte:

"Und wie mancher junge Mann, der etwa eines Raufhandels wegen in den Händen der Justiz unfehlbar zugrunde gegangen wäre, hat im auswärtigen Kriegsdienst sich zu einem wackern und geehrten Manne emporgeschwungen. Alle diese Leute gehen nicht aus dem Lande, um Kattundrucker, Schornsteinfeger, Türhüter zu werden; es sind die kräftigeren und stolzern Naturen aus allen Ständen des Volkes." (Ph.A. v. Segesser, Sammlung kleiner Schriften, Bd.3)»

Die angesprochenen Worte von Segessers fielen im Zusammenhang mit der Diskussion über ein Verbot des Militärunternehmertums in Form der Schweizerregimenter in fremden Diensten, wie es sie zugunsten des Königreichs beider Sizilien bis dahin noch gab; vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 29, Gesamtausgabe S. 49.

Bis am 31.12.1927 konnten Schweizer noch individuell Dienst bei einer fremden Armee leisten. Mit dem Inkrafttreten des Militärstrafgesetzbuches war es auch damit vorbei. Seit dem 1. Januar 1928 verbietet Artikel 94 jeglichen fremden Militärdienst, aus welchen Beweggründen auch immer er geleistet wird. 

Rein juristisch war der Brief des Rapperswiler Anwalts also ziemlich nutzlos, wenn nicht gar kontraproduktiv. Denn der einzige Grund, aus dem SS-Offizier Diebold nach Militärstrafgesetz hätte freigesprochen werden müssen, wäre das deutsche Bürgerrecht gewesen. Die Regelung nach Art. 94 Abs. 2 MStG, wonach Doppelbürger, die im andern Staat niedergelassen sind und dort Militärdienst leisten (und dies im Krieg nach dessen Gesetzgebung auch müssen), galt nach einem notrechtlichen Bundesratsbeschluss wohl bereits ab 1940 (vgl. Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Teilrevision des Militärstrafgesetzes und der Militärstrafgerichtsordnung vom 22. Juli 1949. BBl 1949 II 137; Art. 94 auf S. 142).

Quellen und Literatur

  • Diebold-Brunner Berta, verw. Huber, 2.12.1911, Radolfzell/D; ND-Verdacht, Ehemann Paul, 1908, illeg. ausgereist, Of. der Waffen-SS. Dossier der Bundesanwaltschaft. Entstehungszeitraum: 1942-1944. Signatur: BAR E4320B#1993/214#3147*
  • Diebold Paul Albert, 25.4.1908; illeg. Ausreise, Dienst als Of. in der Waffen-SS. Dossier der Bundesanwaltschaft. Signatur: BAR E4320B#1993/214#3148*
  • Weber, S.: Between Nazism and Opportunism. Swiss Volunteers in the Waffen-SS. Master Thesis, Holocaust and Genocide Studies, University of Amsterdam, June 2014 – S. 44-46, sowie 83-84, 88-90, 121-122 u. 150. Mit weiteren Quellen zu Paul Diebold, insbesondere seine Lebensläufe.
[Abschnitt Der O-Ton eines Frontisten am 14.4.2021 ergänzt: Motivation Bolschewismus herausgeschält]

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