Montag, 31. Juli 2023

«Ein ganz ohnnottwendig ding»! Feuerwerksverbot vor 400 Jahren

Feuerwerk ist eine höchst umstrittene Sache. Eine, die die Gemüter so richtig in Wallung bringt. Tierliebhaber beklagen die Verstörung ihrer Schützlinge als Folge der Knallerei. Umweltschützer bringen die Belastung durch Feinstaub und Schwermetalle aufs Tapet. Andere können und wollen davon trotz (oder gerade wegen) der damit verbundenen Gefahren nicht Abstand nehmen. Nur schon der Knalleffekte wegen gehört für sie ein richtiges Feuerwerk zum Nationalfeiertag. Wie Höhenfeuer, Bratwurst und Cervelat. Ein Politikum.

Antiknall. Eidgenössische Volksinitiative

So wundert es auch nicht, dass letztes Jahr die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (https://www.feuerwerksinitiative.ch/) lanciert worden ist. Deren Ziel: Alles, was knallt, soll künftig nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein. Wie man in diesen Tagen lesen konnte, seien bereits knapp unter 100'000 Unterschriften zusammengekommen. Die Initiative dürfte die Hürde von ebensovielen gültigen Signaturen also wohl überspringen, was uns in nächster Zeit ein weiteres Volksabstimmungs-Thema bescheren wird.

Nicht nur Kanton und Gemeinde können ein Veto einlegen

Und wenn es für einmal nicht die Dürre ist, die am 1. August zu einem behördlichen Feuerverbot führt, dann kann im Unterland auch ein Privatunternehmen kommunalen Feuerwerks-Vorhaben einen Strich durch die Rechnung machen. 

So titelte der Zürcher Unterländer (Online-Ausgabe) am 25.7.2023: «Flughafen verärgert Gemeinden mit Feuerwerksverbot». Und der Lead erläutert ansatzweise, weshalb: «In Höri und Niederglatt wird es am 1. August kein offizielles Feuerwerk geben. Der Flughafen lehnte die Gesuche der Gemeinden ab».

Hochobrigkeitliches Verbot des Raggetenschiessens

Wie Sie, geneigte Leserinnen und Leser, schon anhand des Titels erraten haben, ist der Versuch, diese ganze Pyromantik zu unterbinden, schon vor Jahrhunderten unternommen worden. Sicherheitsbedenken hatte man damals schon. Die Brand- und Explosionsgefahren sind schliesslich nicht von der Hand zu weisen.

In einem auf die 1620er-Jahre zuzuordnenden Dekret, einem sog. Mandat, hat die Regierung des Zürcher Stadtstaates ein Totalverbot ausgesprochen. Sie hat das wie folgt begründet:

«Alß auch fehrners wolgesagt unser g[nedig]en h[err]en in betrachtung genommen, was gestalten us dem allhie überhand nemmenden Raggeten schiesen lychtlichen groses unglück entstehn, und bald unwiderbringlicher schaden hardurch verursachet werden mochte, somliches aber ein ganz ohnnottwendig ding ist; 

So laßent hiemit villwolernant unser g[nedig]en h[err]en das Raggetenschießen allhie auch genzlichen verbieten, und darvon jederman oberkeitlichen abmannen und verwarnen, by ihrer straf und ungnad.»

Dem Autoren dieses Artikels nicht bekannt ist, wie dieses Verbot gewirkt hat. In der Sammlung von Campi und Wälchli, die bis ins Jahr 1675 reicht, ist jedenfalls kein weiteres Raketenverbot zu finden.

Studierenden wird Umgang mit Pulver und Raketen untersagt

Dafür aber in Akten derjenigen Behörde, die heute Bildungsdirektion genannt wird. Eingereiht ist der Erlass unter «Mancherlei Erkanntnussen [...] betreffend Excess der Studiosorum» (StAZH E I 19.1, Nr. 3). Da hatten also Studenten über die Stränge gehauen.

Ein auf den 3. August 1703 datierter Ratsbeschluss verlangt von den «Verordneten zur Lehr», dass «das Abfeuern von Raketen und der Umgang mit Pulver, sonderlich zur Nachtzeit, den Schülern ernstlich zu verbieten sei». (StAZH E I 19.1, Nr. 3.15)

Quelle

  • Nr. 211. Besuch der Katechismus-Predigten; Reiten an Sonntagen nach Baden; Schiessen mit Raketen (1620?). In: Campi/Wälchli (Eds.): Zürcher Kirchenordnungen 1520-1675. Theologischer Verlag Zürich, 2011 - S. 573 [2 Bde. mit insg. 1452 Seiten] -- Die Herausgeber haben dieses Mandat im Dossier StAZH A 42.4 [1561-1616] gefunden.

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