Nennen Sie es Risse in der Matrix oder etwas weniger dramatisch formuliert das Stolpern über ein paar Ungereimtheiten und Auffälligkeiten. Es waren schon immer Fragestellungen dieser Art, die den Redaktor dieses Blogs zu näherer Betrachtung herausgefordert haben. Ob Aktualitäten oder Themen aus grauer Vorzeit: Ohne solche Fragen wären viele Beiträge zur Weiacher Geschichte und Gegenwart nie entstanden.
Im Zusammenhang mit der im Expressverfahren durchgeboxten Beschaffung von 22 Containern, die auf dem Parkplatz zwischen Altem und Rotem Schulhaus platziert werden sollen (vgl. WeiachBlog Nr. 2094 zum Ermächtigungserlass) ist wieder einmal etwas Auffallendes zu vermerken.
Der Gemeinderatsbeschluss vom 4. März ist mit Poststempel vom 6. Mai 2024 mit Stimmrechtsbeschwerde angefochten worden. Der Bezirksrat Dielsdorf hat dem Gemeinderat nun bis am Dienstagabend nach Pfingsten Zeit für eine Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen eingeräumt. Dazu wird ein späterer Artikel erscheinen.
Die Kostenberechnung selber durchrechnen
Heute geht es um die Art und Weise, wie der Gemeinderat die Kosten zusammengestellt und dann in den Kredit umgegossen hat. Heisst: Um die Frage, wie Zahlen zustande kommen.
Die zentrale Tabelle (auf S. 2 von 4 des Auszugs) sieht so aus:
Was ist beispielsweise mit dem Klammervermerk «exkl. MWST» unter «Container Kauf»? Bezieht sich der nur auf die Kaufvariante? Oder auch auf die Mietvariante des ersten Zahlenblocks?
Nehmen wir den Fall an, dass sich der Protokollführer in der obersten Gruppe dieser ominösen Tabelle geirrt und fälschlicherweise «exkl.» statt «inkl. MWST» getippt hat. Dann ist zwar die im Dispositiv Ziffer 2 beschlossene Kreditsumme von 900'000 CHF (inkl. MWST(!); vgl. S. 3 des Auszugs) korrekt ermittelt.
Wie man aber von einer monatlichen Containermiete zu der für fünf Jahre gelangt, bleibt trotzdem nebulös. Was zu einer weiteren Erhärtung des Verdachts führt, dass hinter all dem die Zielsetzung stehe, die Kaufvariante gegenüber der Mietvariante gezielt schönzurechnen.
Und das alles geschieht unter Ausschluss der Gemeindeversammlung oder gar einer Urnenabstimmung. Sehr praktisch, nicht wahr?
Fazit: Nachvollziehbarkeit mangelhaft
Auch wenn diese ganze Beschaffung mit ultraheissen Nadeln glismet wurde und wird: Solche Unklarheiten dürfen einfach nicht vorkommen. Kann nur ich nicht mehr rechnen oder bekommt dieser Gemeinderat bzw. die Hochbauvorständin schon diese simplen Grundlagen nicht auf die Reihe?
Und sollte letzteres zutreffen: Wie sollen künftige Gemeindeangestellte und Behördenmitglieder dann je herausfinden können, wie der gegenwärtige Gemeinderat in diesem Fall zu seinen Schlüssen gekommen ist?
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