Dienstag, 10. Januar 2006

Viehzuchtgenossenschaft, letzter Akt

Es gibt einige klare und deutliche Hinweise darauf, dass Weiach seit geraumer Zeit kein Bauerndorf mehr ist (auch wenn zuweilen noch das Gegenteil behauptet wird):

  • Die Erwerbsstruktur hat sich zwischen 1990 und 2000 derart stark in Richtung Pendeln nach und Arbeiten in Zürich verschoben, dass das Bundesamt für Statistik uns seither zum 6. Agglomerationsgürtel der Stadt Zürich zählt.
  • Es gibt keine 20 Vollerwerbsbauern mehr in der Gemeinde und auch diejenigen, welche man als Teilzeitbauern zählen könnte, weil sie noch Land und einen Traktor in der Scheune haben und abends bzw. am Wochenende ins Holz oder aufs Feld gehen, werden immer seltener.

Requiem auf eine weitere Viehzuchtgenossenschaft

Das gilt auch für die Viehhalter. Wie zum Beweis veröffentlichte das Handelsregisteramt des Kantons Zürich gestern im Schweizerischen Handelsamtsblatt den Schlussakt einer langen Sterbephase. Im Tagebuch Nr. 233 vom 03.01.2006 ist die Löschung der Viehzuchtgenossenschaft Weiach in Liquidation aufgeführt:

«Die Genossenschaft wird in Anwendung von Art. 89 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Genossenschaft keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.»

Teil der gewinnorientierten Landwirtschaft

Der Artikel Hausrind im Historischen Lexikon der Schweiz erklärt, aus welchen Beweggründen im 19. Jahrhundert die ersten Viehzuchtgenossenschaften entstanden: Steigerung der Milch- oder Fleischleistung. Auf Tiere mit hoher Leistung wurden Prämien ausgesetzt und der Zuchtbestand in so genannten Herdebüchern erfasst.

Dass diese Viehzuchtgenossenschaften als im staatlichen Interesse liegend empfunden wurden und werden, zeigt sich daran, dass noch in der Ausgabe 2004 des Muster-Registraturplans für Politische Gemeinden (Hrsg. Staatsarchiv des Kantons Zürich) die Begriffe Fleckviehzuchtgenossenschaft und Viehzuchtgenossenschaft mit einer Archivnummer versehen sind.

1909 gegründet, bereits 1999 aufgelöst

Der erste Eintrag der Viehzuchtgenossenschaft Weiach im Handelsregister datiert auf den 13. Juli 1909. Nach fast genau 90 Jahren erfolgte die Auflösung:

«Viehzuchtgenossenschaft Weiach, in Weiach, Genossenschaft (SHAB Nr. 127 vom 03.06.1966, S. 1806). Firma neu: Viehzuchtgenossenschaft Weiach in Liquidation. Die Genossenschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 08.07.1999 aufgelöst. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Meierhofer, Rudolf, von Weiach, in Weiach, Mitglied und Kassier, ohne Zeichnungsberechtigung; Griesser-Meier, Hans, von Weiach, in Weiach, Mitglied und Aktuar, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Schenkel, Max, von Weiach, in Weiach, Mitglied und Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien].», war im Handelsamtsblatt Nr. 170 vom 2. September 1999 unter der Rubrik "Kanton Zürich" zu lesen.

Nun gibt es auch die Genossenschaft in Liquidation definitiv nicht mehr.

Montag, 9. Januar 2006

Hausgeschichte dank staatlicher Brandassekuranz

Häuser können abbrennen. Und ein Schutz gegen die finanziellen Folgen dieses Risikos ist nur über eine kollektive Absicherung zu erreichen.

Diesen simplen Tatsachen verdanken wir die Institution der Versicherung.

Im Kanton Zürich besteht seit dem Jahre 1808 eine staatliche Brandversicherungskasse und ein Versicherungsobligatorium. Deshalb verfügen die Archive seit dieser Zeit über detaillierte Verzeichnisse sämtlicher Gebäude, die man je gebaut und wieder abgerissen hat; aber auch darüber, welche abbrannten und für wieviel sie entschädigt wurden.

Die Lagerbücher zur Gemeinde Weiach setzen im Jahre 1812 ein. Seit dieser Zeit haben wir ein genaues Bild, was zu einem bestimmten Zeitpunkt im Dorf an baulichen Strukturen bestand, wem diese gehörten und für wieviel sie versichert waren. Eine Fundgrube für Hausgeschichten und Rückblicke in Werden und Vergehen ganzer Siedlungsteile.

Das Bild oben rechts ist ein Ausschnitt aus einer der ersten Seiten des ältesten Lagerbuches, das von 1812 bis 1895 (d.h. bis zur ersten Umnummerierung) in Gebrauch war.

Die Geschichte des Hauses Oberdorfstrasse 31 in Weiach

1812 gehörte das Haus Nr. 12 im Oberdorf (später Nr. 13, heute Oberdorfstr. 31) der Witwe des Heinrich Bersinger sel. Es bestand aus einem Wohnteil, einer Scheune, einem Stall und einer Trotte. Das Gebäude war ein 100%iger Riegelbau, gedeckt mit Ziegeln. Und das zu einer Zeit, da dies noch längst nicht üblich war. Viele Häuser hatten 1812 noch ein Strohdach (vgl. den Artikel Die Habsburger sind schuld).

Dann scheint umgebaut worden zu sein, der Besitzer von 1832, Felix Duttweiler, verfügte jedenfalls über keine Trotte mehr (die wäre erwähnt worden, da von signifikantem Wert). Dafür war das Haus nun zu 1/4 gemauert, zur Hälfte aus Riegelwerk und der Rest bestand aus Holz, das Ganze ebenfalls mit Ziegeldach versehen.

1839 sind die Gebrüder Jakob und Hans Heinrich Trüllinger als Besitzer genannt. 1842 und 1844 erfolgen Neuschätzungen; wohl nachdem die beiden gebaut hatten. Aufgeführt sind nun: 1 Wohnhaus, 1 Schweinstallanbau, 1 Scheune, Stall & Kellerli.

Das Jahr 1844 wird heute von der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich als technisches Baudatum genannt, d.h. die tragenden Elemente stammen mehrheitlich aus dieser Zeit.

1850 schliesslich ist Jakob Meierhofer, Wegknecht, als Besitzer genannt. Die 1290 Gulden, die das Haus damals an Wert hatte, wurden 1853 mit der Einführung der schweizweit einheitlichen Währung zu 3100 Franken - ob das einer Neuschätzung entsprach oder nur eine Umrechnung war, ist nicht ganz klar. Nach der Münzordnung von 1851 galt jedenfalls 1 Gulden = Fr. 2.33. Rechne.

Eins fällt auf: jedes dieser am selben Platz stehenden Häuser verfügte praktisch ohne Ausnahme über einen Schweinstallanbau. Auch 1923, bei der letzten mir vorliegenden Schätzung, war das noch so.

Quelle:
  • Lagerbuch Weiach der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich, 1812-1895, S. 12; Signatur: StAZH RR I 397 a
  • Die Habsburger sind schuld. In: WeiachBlog, 3. Dezember 2005 [Nr. 31]

Sonntag, 8. Januar 2006

Niedere Gerichtsbarkeit - komplexer als gedacht

Hohe Gerichtsbarkeit, Blutgericht, Militärhoheit, Steuerhoheit, Niedere Gerichtsbarkeit, Grundherrschaft, Twing und Bann. Ein bunter Strauss von Hoheitsrechten, die im Mittelalter und bis hin zum Umsturz in der Helvetik de facto einen Handelswert hatten.

Folgerichtig sah die politische Landschaft der Schweiz denn auch aus wie ein zusammengestückelter, bunter Patchworkteppich. Praktisch in jedem Dorf gab es wieder andere Rechtsverhältnisse, vom Erbrecht bis zu den Steuerverpflichtungen - und das nicht nur bezüglich ihrer finanziellen Höhe.

Man kann sich das anhand dieser Karte des Stadtstaates Zürich um 1750 aus der Wikipedia in etwa vorstellen. Sie ist (wie übrigens jede andere Karte auch) mit Vorsicht zu geniessen. Denn die wirklichen Verhältnisse waren noch weit verwickelter, als man sie grafisch noch einigermassen vernünftig lesbar darstellen kann. (vgl. auch diese Historische Karte zur Entwicklung des Zürcher Herrschaftsgebiets und den Disclaimer am unteren Rand.)

Am 6./7. Januar hatte ich in diesem Zusammenhang mit dem Ersteller dieser Karten, Wikipedia-Benutzer Sidonius, eine interessante Diskussion. Es ging u.a. um die Frage, wo in den Jahren 1470 bzw. 1750 die Grenzen des Neuamts verliefen.

Sidonius kam dabei auch auf die Quelle zu sprechen, die er beim Zeichnen der obigen Karte verwendete, den historischen Atlas des Kantons Zürich von Kläui & Imhof aus dem Jahre 1951. Interessanterweise scheint das Gebiet von Zweidlen und Rheinsfelden, der östlichen Nachbarn von Weiach, sowohl zur Landvogtei Eglisau wie auch zur Obervogtei Neuamt gehört zu haben. Wie das genau aussah wäre noch abzuklären.

Auch Kläui ist offenbar nicht ganz genau; zumindest was die niedergerichtlichen Verhältnisse in Weiach betrifft. Er schreibt, 1470 hätte das Niedergericht über Weiach dem Bischof von Konstanz gehört.

Das ist aber für diesen Zeitpunkt nur die halbe Wahrheit: in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts mag das gestimmt haben, ab 1450–1587 gehörte aber nur noch die Hälfte des Niedergerichts dem Bischof, die andere Hälfte jedoch der Familie Heggenzi (auch Heggenzer genannt) aus der Stadt Schaffhausen. 1587–1605 lag die Heggenzer-Hälfte bei den Herren von Landsberg und erst ab 1605 gelangte mit der Verkauf dieser Hälfte das Niedergericht über Weiach wieder voll und ganz an das Fürstbistum Konstanz.

Fazit: Je genauer man hinschaut, desto komplizierter wird's.

Und auch für diese Angaben würde ich die Hand ohne detaillierte Überprüfung nicht grad ins Feuer legen. Denn die obigen detaillierten Angaben stammen ebenfalls über weite Strecken von Paul Kläui. Auch die renommiertesten Experten, zu denen P. Kläui in diesem Gebiet zweifellos gehörte, können sich irren.

Quellen
  • Kläui, P.; Imhof, E.: Atlas zur Geschichte des Kantons Zürich. Zürich, 1951.
  • Kläui, P.: Die Gerichtsbarkeit im Zürcher Unterland. In: 7. Jahresheft des Zürcher Unterländer Museumsvereins - S. 3-36 mit Karte des Neuamts.
  • Kläui, P.: Hochmittelalterliche Adelsherrschaften im Zürichgau. Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich. Band 40, Heft 2 (124. Neujahrsblatt). Zürich, 1960.

Samstag, 7. Januar 2006

Kein Anschluss in dieser Kälte – öV-Kunden stehen gelassen

Der öffentliche Verkehr in der Schweiz ist eine tolle Sache. Jedenfalls dann, wenn mit den Anschlüssen alles klappt. Leider sind da aber die unvermeidlichen Verspätungen und ihre Nebenwirkungen für den Kunden. Wenn es keine Bancomaten und keine Taxis gäbe, dann hätte der 7. Januar für einige Unterländer jedenfalls mit einem stundenlangen Fussmarsch durch die Kälte begonnen.

S-Bahn wartet Schnellzug-Anschluss ab

Aber alles der Reihe nach. Gestern nacht, Zürich HB, 23:37 in der S5 nach Norden. Reguläre Abfahrtszeit. Eine quäkende Stimme aus dem Lautsprecher. Ein Mitarbeiter der Betriebsleitzentrale Zürich bittet um Verständnis für die Wartezeit – man wolle den Anschluss an einen verspäteten Schnellzug sicherstellen. Routine, schon fast Alltag. Kein Problem. Es freut mich ja selber, wenn ich von weither komme und mir der letzte Zug nachhause nicht quasi vor der Nase abfährt. Dass ich ein paar Minuten später ins Bett komme, was soll’s? Das Postauto wartet ja. Dachte ich.

Postauto wartet nicht (mehr)

00:07 Uhr. Die S5 ist endlich in Bülach, ich komme aus der Bahnhofunterführung heraus. Am Busbahnhof ist weit und breit kein Postauto mehr zu sehen. Dafür steht sie unübersehbar da, die Ankündigung per Plakat: Anschlüsse würden nur noch abgewartet, wenn der Bus spätestens um 07 bzw. 37 Minuten nach der vollen Stunde abfahren könne. Auf jeder der vier Haltekanten ein Ständer mit dieser Mitteilung. Zur Sicherheit vorn und hinten je eine davon befestigt. Und alles regendicht verpackt wie eine Haltestellentafel.

Diese Verlautbarung von Postauto Zürich hatte ich Tage zuvor zwar schon gelesen, sie aber nicht so verstanden, dass das auch für die letzte Verbindung gilt. Für die Fahrten der ZVV-Linie 515 untertags mit Wendepunkt in Kaiserstuhl und erneutem Anschluss in Bülach macht diese Regelung ja Sinn. Aber jetzt?

Nabelschnur der letzten Instanz: das Taxi

Wenn man in einer kalten Winternacht auf dem leeren Busbahnhof steht, weil der letzte Bus ganz einfach abgefahren ist (statt noch zwei, drei Minuten zuzuwarten, wie das bisher Usanz war), dann kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln, sich mit ebenfalls Gestrandeten über die offenbar erfolgte knallharte Praxisänderung ärgern, Geld abheben, dann ein Taxi bestellen und schliesslich den geforderten Preis bezahlen. In der Hoffnung, die Kosten ersetzt zu bekommen.

Das war heute kein Problem – der Kundendienst der SBB im Hauptbahnhof Zürich war kulant und ersetzte mir die 46 Franken anstandslos und ohne weitere Abklärungen.

Soll das jetzt immer so laufen?

Also alles in Ordnung? Nein. Überhaupt nicht. Denn die nächste Verspätung kommt bestimmt. Da möchte man schon wissen, ob dieses Spielchen im neuen Jahr jetzt zum Normalfall wird. Wäre dem so, dann wäre meine Meldung Fahrplanwechsel. Kaum Änderungen vom 11. Dezember ziemlich relativiert.

Die Gemeinden entlang der Linie 515 bezahlen zusammen jedes Jahr mehrere Hunderttausend Franken für ebendiese Grundversorgung. Man sollte doch meinen, dass sie ein Anrecht auf einwandfreie Leistungserbringung hätten. Und dazu gehört meines Erachtens auch, dass der letzte Bus wartet, bis alle Züge eingetroffen sind - auch die mit Verspätung. Wie gross diese sein darf, darüber kann man ja reden.

Ausserdem ist das letzte Nacht praktizierte Verfahren ein ökologischer Schwachsinn. Oder wie würden Sie das nennen, wenn dem pünktlich abgefahrenen letzten Bus noch mehrere Taxis hinterherfahren? Wirtschaftsförderung für Taxiunternehmen? Ist es für die SBB und Postauto Zürich billiger, statt der Überstunden ihrer Chauffeure die Taxikosten zu begleichen?

Ist das gar der Beginn eines systematisch und mit Hintergedanken betriebenen Leistungsabbaus? Oder pointierter gefragt: Spekuliert man darauf, dass die Passagiere sich mit der Zeit halt selber behelfen und wieder auf's eigene Auto umsteigen? SBB Cargo macht ja vor wie das geht.

WeiachBlog bleibt dran – die Recherche ist eröffnet.

Freitag, 6. Januar 2006

OL-Schweizermeisterschaften 2006 in Weiach

Eine ganz kurze Notiz in den «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach», Januar 2006, Seite 7. Aber die Schweizer Orientierungsläufer werden trotzdem erfreut sein:

«Der Gemeinderat erteilt die forstwirtschaftliche Bewilligung für die Benützung des Waldes im Gebiet "Fasnachtflue, Stein und Chilenholz" für die Laufstrecke der Schweizermeisterschaften im Kurzstrecken-OL vom 10. September 2006

In der Terminliste des Schweizerischen OL-Verbands findet man zwar noch folgenden Eintrag:
«So 10.09. ZH/SH KOM 12. Schweizer Mitteldistanz-OL Meister. OLK Rafzerfeld-Bülach Strassberg/Ämperg»

Und das ist dann doch ein paar Kilometer südöstlich. Aber die Läufer werden die Orientierung wohl bis dahin schon noch finden.

Bleibt nur zu hoffen, dass sich keiner der Sportler in unserem Wald einen Zeckenbiss holt. Gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis kann man sich zwar impfen. Gegen Borreliose jedoch nicht. Also besser lange Ärmel und Beinkleider tragen, wie sie in Skandinavien Vorschrift sind.

Donnerstag, 5. Januar 2006

Ein ganz drochner Winter - 300 Jahre Kirche Weiach

«Kund und zu wüssen sei hiermit, dass alls von Unsern gnädigen Herren und Obern ein nöüer Kirchenbauw allhie zu Weyach bewilligt worden, die gemeind in Gottes nammen gegen dem Ende dess 1705. Jahres mit Holzfellen und führen, auch mit Steinbrechen in dem Winzenthal den anfang gemacht.»

So äusserte sich der damalige Weiacher Pfarrer, Heinrich Brennwald, in einer von ihm verfassten Urkunde über den Kirchenbau, die man bei der Restauration der Kirche Weiach 1967/68 im Turmknopf fand. Und weiter schrieb er:

Rasche Baufortschritte

«Weil es ein ganz drochner Winter ohne Schnee gewesen, hat man fast immerzu mit steinbrechen u. führen fort fahren können, so dass das Fundament 6 Schue tief und 4 Schue breit Donstags den 11. Tag Merzen 1706 gelegt worden, das Mauerwerk 26 Schue aus dem Boden war bis auf eingangs dess Brachmonates follendet. Donstags den 2. brachmon. hat mann angefangen aufrichten, welches 5 Tag lang gewährt. Montags den 9. Augstmonat wurd der Knopf und Fahnen hinauf gethan.» (Text nach Zollinger 1966)

Zuwenig Platz in der alten Kirche

Baufällig und zu eng, sei die alte Kirche in Weiach gewesen, schrieb der Glattfelder Pfarrer Arnold Näf in seiner 1863 erschienenen Ortsgeschichte unserer Nachbargemeinde.

Dies war seitens der Gemeinde Weiach wohl der Hauptgrund, im Winter 1705 den Bau einer neuen Kirche im Bühl zu beginnen. Obwohl die alte Kirche noch 1644 vergrössert worden war, reichte der Platz nirgends mehr hin. Zu gross war die Zahl der Ansässigen geworden – trotz Auswanderung.

Die Kirche als Befestigung

Die hohe Obrigkeit zu Zürich ergriff die Gelegenheit, sponserte Teile des Neubaus und konnte so die neue Kirche zu einer kleinen Festung ausbauen lassen – bestückt mit einer schiessschartenbewehrten Friedhofmauer, die in Teilen bis heute erhalten geblieben ist. (vgl. den Stich von Heinrich Meister aus dem Jahre 1716)

Die unsicheren Zeiten im Spanischen Erbfolgekrieg (ab 1701) liessen es geraten erscheinen, sich gegen Überfälle entsprechend vorzubereiten und die Einfallstore mit Verteidigungspunkten zu versehen.

Der Weg von Kaiserstuhl durch das Dorf Weiach und über die Raaterhöhe nach Stadel, Neerach und Niederglatt ist ein solches Einfallstor. Und folgerichtig wurde es nicht nur damals gesichert, sondern auch im Zweiten Weltkrieg zur Sperrstellung ausgebaut.

Weitere Details...

... erfahren Sie im Artikel «... ein ganz drochner Winter ohne Schnee». Vor genau 300 Jahren, im Winter 1705/06, wurde unsere Kirche gebaut. Nr. 74 aus der Reihe «Weiacher Geschichte(n)». Der Beitrag ist am 3. Januar in den «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» im Druck erschienen. Er diskutiert ausführlich die Frage, wo das Winzenthal liegt und wo genau der oben erwähnte Steinbruch gelegen haben könnte.

Quellen und Literatur

Mittwoch, 4. Januar 2006

Stabile Dorfpolitik

Mitte Februar 2006 stehen die Erneuerungswahlen auf kommunaler Ebene an. In der Stadt Zürich gebe es keinen Wahlkampf, meldet Jürg Rohrer im Tages-Anzeiger vom 31. Dezember. Im Titel postuliert er, die Parteien kämen «Mit Langeweile zum Erfolg».

Nun mag es in der Stadt alarmierend sein, wenn sich im Vorfeld der Wahlen keine dramatischen Schaukämpfe zwischen den etablierten Parteien abspielen. Aber es ist nicht unbedingt schlecht für das Gemeinwesen, da gebe ich Jürg Rohrer recht.

Ein nicht existenter Wahlkampf und trotzdem genügend altbewährte und valable Kandidaten für sämtliche offenen Ämter - in Weiach ist das längst courant normal. Und im übrigen der beste Beweis für die Funktionalität des demokratischen Systems der Gemeindeversammlung und die Stabilität der exekutiven Funktionen.

Und so freut es den seit Jahrzehnten ortsansässigen Blogger, im «Zürcher Unterländer» folgende Zeilen zu lesen:

«Bei den Wahlen im Frühling stellen sich alle Weiacher Gemeinderäte erneut der Wahl. Es handelt sich dabei um Gregor Trachsel (Präsident), Boris Macullo, Ernst Eberle, Max Griesser und Kurt Leutwiler. Sie sind alle parteilos.
Für das Amt des Schulpflegers treten nicht mehr an: Rainer Hüssy (bisheriger Präsident) und Christine Odermatt. Neu stellen sich Patrick Zbinden und Marion Kunz zur Verfügung. Von den Bisherigen treten Maya Bütler, Thomas Steinemann [korrekt: Steinmann] und Florentin Trachsel wieder zur Wahl an.
Für die evangelisch-reformierte Kirchenpflege treten Karin Klose (Präsidentin), Silvia Rusterholz, Martin Senn und Karel Smolders wieder an. Für die restlichen drei Sitze sind bisher noch keine Kandidatinnen und Kandidaten portiert worden.
In das Amt der Rechnungsprüfungskommission wollen sich die drei Bisherigen Bruno Baumgartner (Präsident), Daniel Elsener und Brigitte Griesser wählen lassen. Neu treten Manuela Kläui und Elsbeth Ziörjen an.
Beim Wahlbüro bleibt alles wie gehabt. Für das Amt des Gemeindeammanns/Betreibungsbeamten kandidiert neu Walter Albrecht aus Stadel. (ZU)
»

Demokratieabschaffer nehmen die landauf und -ab verortete, und vielbeklagte Krise der Gemeindedemokratie seit Jahren zum Anlass, lauthals nach Gemeindefusionen zu rufen und haben dann auch noch die Frechheit, dies als Bürokratieabbau zu verkaufen - obwohl danach unter Umständen mehr Vollzeitbeamte das Land bevölkern als vorher. (vgl. Vuichard/Wegelin)

Zumindest bei uns in der Nordwestecke des Zürcher Unterlandes ist von dieser Krise nicht viel zu sehen.

Quellen:
  • Vuichard, F.; Wegelin, J.: Wenn sich zwei Dörfer finden, freuts den Kanton. In: CASH, 15. September 2005.
  • Weiach - Nur wenige Rücktritte. In: Zürcher Unterländer, 27.12.2005, S. 7.
  • Rohrer, J.: Mit Langeweile zum Erfolg. In: Tages-Anzeiger, 31.12.2005

Dienstag, 3. Januar 2006

Taktik der verbrannten Erde im Alten Zürichkrieg

Gestern war Berchtoldstag (oder zürcherisch «Bächtelistag»; WeiachBlog berichtete). Der 2. Januar ist nicht nur dem Festen gewidmet. In der Stadt Zürich und ausgehend von da in einigen Landgemeinden des Züribiets ist der Morgen dieses Tages traditionell der Ausgabetag der Neujahrsblätter.

Traditioneller Ausgabetag der Neujahrsblätter

Gegen Abgabe der so genannten «Stubenhitzen» - einer Art Heizkostenzuschuss für das Versammlungslokal einer gelehrten Gesellschaft - schenkten diese den Überbringern, die meist Kinder waren, eine lehrreiche Neujahrsgabe.

Mit den Jahrzehnten sind die Neujahrsblätter zu veritablen Büchern geworden, die einen wesentlichen Teil der Publikationstätigkeit altehrwürdiger Vereinigungen ausmachen. So waren im Tagblatt der Stadt Zürich vom 30. Dezember 2005, Seite 8, nicht weniger als acht verschiedene Neujahrsgaben aufgelistet - von Büchern bis zu Audio-CD's.

Die älteste Tradition hat dabei das Neujahrsblatt der Stadtbibliothek (heute weitergeführt von der Zentralbibliothek Zürich); es wird seit 1645 publiziert. Etwas jünger sind die ersten Publikationen der Allgemeinen Musik-Gesellschaft (1685) und der Feuerwerker-Gesellschaft (1689).

Neue Zugänge zum Alten Zürichkrieg

Die Antiquarische Gesellschaft in Zürich gibt seit 1837 ein Neujahrsblatt heraus. Das gestern erstmals verkaufte trägt den Titel: Ein «Bruderkrieg» macht Geschichte. Neue Zugänge zum Alten Zürichkrieg. Und behandelt wird darin eines der einschneidendsten Ereignisse des 15. Jahrhunderts, welche das Gebiet der heutigen Schweiz und ihrer Umgebung erfassten.

Der Alte Zürichkrieg wird von der historischen Forschung heute auf den Zeitraum von 1436 - 1450 gelegt. Das waren die Jahre vom Ausbruch des Konflikts zwischen der Stadt Zürich und Habsburg-Österreich auf der einen sowie den Eidgenossen auf der anderen Seite bis zum offiziellen Abschluss des Friedens (sog. «Kappeler Richtung» mit Rückgabe der besetzten Gebiete: der Herrschaft Grüningen und des Knonaueramts).

Entzündet hatte sich der Streit an der Frage, wer den kinderlosen Grafen von Toggenburg beerben sollte. Sowohl die Zürcher wie die Schwyzer erhoben Anspruch auf das Gebiet um den oberen Zürichsee.

Der Vater tot, das Haus verbrannt

Auch das Zürcher Unterland wurde von den Kampfhandlungen erfasst. Diese konzentrierten sich vor allem in den Jahren 1443 und 1444. Kurz vorher hatte die Stadt Zürich die Grafschaft Kyburg wieder an Habsburg-Österreich zurückgegeben, das Neuamt jedoch behalten. Als nördlichste Ortschaft gehörte auch Weiach dazu.

Für Stadel, Neerach und Bülach (letzteres gehörte damals wieder Habsburg-Österreich) sind Schäden durch Brandschatzung und Plünderung urkundlich nachgewiesen. Für Weiach nicht. Trotzdem darf man annehmen, dass auch die dort Ansässigen schwer gelitten haben.

Im Artikel «Der Vater tot, das Haus verbrannt. Der Alte Zürichkrieg aus der Sicht der Opfer in Stadt und Landschaft Zürich» (MAGZ 73, S. 65-88) beschreibt Christian Sieber eine Szenerie, die fatal an die Gräuel der Balkankriege der 1990er-Jahre erinnert - mit einer Ausnahme: Genozid wurde nicht betrieben.

Wirtschaftskrieg gegen die Landbevölkerung

Ansonsten war alles anzutreffen: Vergewaltigung, Plünderung, Brandstiftung. Die ökonomische Schädigung des Kriegsgegners hatte System. Menschenleben forderte der Krieg zwar auch, auf Zürcher Seite sind allein in den Hauptschlachten mindestens 1000 Gefallene zu verzeichnen. Darunter waren zwar auch etliche Söldner, aber in der Hauptsache dürften es schon männliche Zürcher aus Stadt und Land gewesen sein, die ihr Leben liessen.

Den weitaus schlimmeren Effekt hatten aber die Brandschatzungen, denen sich die Eidgenossen zwischen den eigentlichen Schlachten widmeten. Dem Kriegstagebuch des Schwyzer Landschreibers Hans Fründ ist zu entnehmen, dass in Siedlungen und Einzelhöfen geplündert und diese dann angezündet wurden. Eine einfache Sache bei der damals vorherrschenden Bauweise aus Holz mit Strohdächern.

Man darf auch annehmen, dass alles, was nicht niet- und nagelfest war, auf Wagen verladen und gen Innerschweiz verfrachtet wurde. Weiter wurde nach Angaben von Fründ das Vieh weggetrieben, die Felder wurden abgeerntet, sofern gerade Erntezeit war. Gleich verfuhr man mit den Trauben. Ausserhalb dieser Zeit wurden die Reben ausgerissen oder verbrannt. An den Obstbäumen wurden die Triebe oder die Rinde systematisch zerstört, so dass die Bäume abstarben. Taktik der verbrannten Erde also - mit dem Ziel, dem verhassten Gegner grösstmöglichen Schaden zuzufügen.

Psychologische Kriegführung

Selbst Kirchen waren vor den Eidgenossen nicht sicher, viele wurden geplündert, angezündet oder sonst entweiht – teilweise sogar durch die Massenvergewaltigung von Frauen und Mädchen. Ein Kriegsverbrechen auch zur damaligen Zeit, das nach dem Sempacherbrief von 1393 verboten und mit schweren Strafen bedroht war. Die Heerführer der Eidgenossen liessen dies zu, um den Untertanen der Zürcher noch viel empfindlicher zu spüren zu geben, wie hilflos sie waren und damit ihre Obrigkeit zu demütigen.

Zuflucht in Kaiserstuhl?

Wohin sich die Weiacher während dieser Schreckenszeit geflüchtet haben ist nicht bekannt. Möglich wäre als Zufluchtsort das benachbarte Städtchen Kaiserstuhl, denn dieses gehörte damals dem Bischof von Konstanz, der in diesem Konflikt neutral war. Ausserdem war es als Teil der Grafschaft Baden seit 1415 unter der Kontrolle der Eidgenossen.

Womit bereits der Forschungsbedarf definiert wäre: Die Urkunden des Stadtarchivs Kaiserstuhl sollten unter dem Aspekt der Auswirkungen des Alten Zürichkriegs durchgesehen und ausgewertet werden.

Montag, 2. Januar 2006

Was mer am Bächtelistag schaffet, das frässed d’Müs!

Im Zürcher Unterland hält sich ein alter Brauch, das «Bächtelen» am 2. Januar, dem Berchtoldstag. Gewerbevereine, Gemeindeverwaltungen und andere laden zum Neujahrsumtrunk. In einigen Gemeinden hat gar veritables Maskentreiben Tradition, so in Rafz. An anderen Orten sind die Veranstaltungen bescheidener, werden aber in nichtsdesto fröhlicher Stimmung begangen.

Wie alt der Brauch ist, habe ich im Artikel «Helse» an Neujahr, Fäschte am Bächtelistag. Bräuche zum Jahresanfang gestern und heute beschrieben, der bereits im gestrigen Blogpost auszugsweise zitiert wurde und als Nr. 50 der Reihe «Weiacher Geschichte(n)» in den «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» vom Januar 2004 im Druck erschienen ist.

Im Zeichen geselliger Fröhlichkeit

Hier einige Müsterchen: «Der Bechtelitag steht allgemein im Zeichen der geselligen Fröhlichkeit, auf dem Lande macht die Jungmannschaft wacker mit. Noch an manchen Orten, namentlich im nördlichen Kantonsteil, finden wir die Schüler nach dem Alter getrennt in grossen Stuben, wo frohe Spiele sie erfreuen und die mitgenommenen Speisen verzehrt werden. Auch die 'Knaben' und 'Mädchen' vereinigen sich zu Spiel und Tanz; natürlich wollen auch die Aeltern 'feiern'; sie setzen sich ebenfalls in Stuben und bechtelen nach ihrer Art. So unterhält man sich bis tief in die Nacht, und noch lange nachher glimmt die Bechtelifreude in den Teilnehmern.», schrieb Emil Stauber 1937 in einem Artikel in der NZZ. (Als "Knaben" wurden früher die unverheirateten jungen Männer, als "Mädchen" das weibliche Pendant bezeichnet)

Aus Weiach selber ist bislang noch wenig zum Brauchtum am Bächtelistag bekannt:

Im Bülach-Dielsdorfer Volksfreund (heute: Neues Bülacher Tagblatt) wurde am 1. Januar 1876 auf den Bächtelistag eine «Tanzbelustigung im 'Rheinthal' in Weiach» angekündigt.

In den schon öfter zitierten Jahreschroniken Walter Zollingers finden wir für 1958 unter der Rubrik «Volkskundliches / Kulturelles» den Eintrag: «Der vom Männerchor alljährlich veranstaltete "Berchteliabend" im Sternen darf hier erwähnt werden».

Ernst Pfenninger, der letztes Jahr verstorben ist und damals Gemeindeschreiber war, erinnerte sich denn auch, der Bächtelistag sei «e Glägeheit zum go fäschte und es guets Nöis wünsche» gewesen. Man sei da aber nicht saufen gegangen, gewiss nicht, Einzelne vielleicht schon, aber das grosse Besäufnis sei es nicht gewesen.

Derartiges dürfte aber früher nicht ganz unüblich gewesen sein, sonst hätte ein Ratserlass von 1780 nicht bestimmt: «Die Gemeindsvorgesetzten sollen an der Bechteleten auf die Gemeindskosten nicht mehr als fl. 3 zu vertun haben.» (zit. nach: Schweizerisches Idiotikon, Bd. IV – Sp. 1538f). 3 Gulden als Obergrenze waren ein gutzürcherischer Kompromiss.

Überschüsse wurden verbächtelt

Viele Gemeinden empfanden es trotzdem als ihr Recht, die Überschüsse des Vorjahres zu «verbächtelen». Das aber sahen die Gnädigen Herren zu Zürich natürlich gar nicht gern – solche Völlerei minderte schliesslich nicht nur das Gemeindevermögen, sie war auch der Sittlichkeit abträglich. Ende 1713 wurden dem alten Neujahrsbrauch der fröhlichen Mähler Grenzen gesetzt. Den Neujahrstag selber erklärte die Obrigkeit zum Feiertag, der mit einem Gottesdienst zu begehen war; Bächtelen war nur noch am zweiten Tag des Jahres erlaubt.

Quellen:

  • Stauber, E.: Weihnachts- und Neujahrszeit im zürcherischen Volksbrauch. In: Neue Zürcher Zeitung, Nr. 2367, 25. Dezember 1937.

Sonntag, 1. Januar 2006

Geschenke an Neujahr, nicht an Weihnachten!

Im gestrigen Beitrag war von Silvesterbräuchen die Rede und davon, dass man im 19. Jahrhundert an Neujahr darauf verzichtete, den Besen zu schwingen,
um das Glück nicht hinauszuwischen
. Am 1. Januar arbeitete man bewusst nicht – ausser für das Allernötigste wie Kühe melken oder Bereitstellen der Mahlzeiten - sonst ruhte die Arbeit.

Verschiedene Volksbräuche, die am Neujahrstag üblich sind und waren, stimmen mit Weihnachtsbräuchen überein und umgekehrt. Das hat «seinen Grund vorwiegend in dem Umstande […], dass früher am 25. Dezember sowohl die Weihnacht als auch der Jahresanfang gefeiert wurden. So sind das Aufstellen von Grün und das Schenken ursprüngliche Neujahrsbräuche, die immerhin heute noch als solche ebenfalls gepflegt werden; doch ist es nicht gar lange her, dass das Schenken am Neujahr viel verbreiteter war als an der Weihnacht.» (Stauber 1924 – S. 127)

Was zeigt, dass bereits Mitte der 20er-Jahre Schenken an der Weihnacht üblicher war als an Neujahr. Noch Ende des 19. Jahrhunderts war das aber umgekehrt.

Göttibatzen um den Hals gehängt

Der Neujahrsmorgen war der eigenen Familie und dem Gottesdienstbesuch gewidmet. Der Nachmittag hingegen gehörte Verwandten und Bekannten: «Am Nachmittag des Neujahrstages kamen Götti und Gotte auf Besuch. Sie beschenkten ihr Patenkind mit einem Wecken und einem Geldstück, meist im Betrage von 2 Fr., und wurden aufs beste 'bewirtet'.» (Binder 1925 – S. 113f). Das Beschenken des Patenkindes nannte man «Gutjahr» und da dem Säugling das erste Geschenk – der in Papier eingewickelte «Göttibatze» – um den Hals gehängt wurde, hiess diese Art von Geschenken «Helsete». (Ter-Nedden 2003)

Neujahrsgruss mit Birewegge

Auch die Nachbarn schauten herein. Bei den gegenseitigen Besuchen wurden gebrannte Wasser, Kaffee und Birewegge aufgetischt. Letztere sind um den Jahreswechsel bis heute ein beliebtes Mitbringsel. Ein Neujahrswunsch, der mit einem Birnenweggen überbracht wird, soll nämlich besonders viel Gutes versprechen.

Eine Anleitung für Bire- und Helswegge findet man im Büchlein: Zürcher Landfrauen kochen: 232 Rezepte im Jahreslauf mit Hinweisen auf Familientraditionen und Bräuche (Landfrauen 2002 – S. 147-148).

In seinem Beitrag zum Volksleben des Zürcher Unterlandes erwähnt denn auch Gottlieb Binder die «Birrewegge». Dabei handle es sich um «ein längliches Gebäck aus zerstossenen oder fein geschnittenen, in den Teig eingelegten oder eingekneteten dürren Birnen, mit Zusatz von Gewürz ('Nägeli' und Zimmet), Nusskernen und Kirschwasser oder gewöhnlichem Branntwein». Man stelle sie auf den Bächtelitag [2. Januar] «noch in den meisten Häusern» her. Ebenfalls gebräuchlich seien am gleichen Tage auch «die sogen. 'Helsweggen' oder 'Ankewegge', mit Butter, Milch, gemahlenen Nägeli und etwas Pfeffer durchgewirkte Weissbrote, die vorzüglich schmecken». (Binder 1925 – S. 114f)

Weiterlesen:
Diese Passagen stammen aus dem Artikel «Helse» an Neujahr, Fäschte am Bächtelistag. Bräuche zum Jahresanfang gestern und heute. Erschienen in der Reihe Weiacher Geschichte(n), Nr. 50, In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Januar 2004.

Quellen:
  • Stauber, Emil: Sitten und Bräuche im Kanton Zürich, In: Neujahrsblatt der Hülfsgesellschaft in Zürich. I. Teil, 122. Njbl. Zürich 1922; II. Teil 124. Njbl. Zürich 1924.
  • Binder, G.: Aus dem Volksleben des Zürcher Unterlandes. Sonderabdruck aus: Schweizerisches Archiv für Volkskunde, Bd. XXV/XXVI. Basel, 1925 – 134 S.
  • «Zürcher Landfrauen kochen: 232 Rezepte im Jahreslauf mit Hinweisen auf Familientraditionen und Bräuche» Bern-Liebefeld, 2. Auflage, 2002 - ISBN 3-905694-05-0
  • Ter-Nedden, Th.: «St. Berchtold» – der Stadtheilige der Bildung? In: zürich/reformiert/online, 31. Oktober 2003. Dieser im Original-Artikel Weiacher Geschichte(n) 50 erwähnte Beitrag ist nicht mehr online. Siehe stattdessen dieses Miniportal.