Donnerstag, 15. Juli 2010

Wenn der Staat in die Gemeindeautonomie eingreift

Dem Alemannen ist die Autonomie des eigenen Familienverbands ein wichtiges Anliegen. So halten es die Weiacher bis heute. Interne Probleme lösen sie auch intern – untereinander.

Es ist jedenfalls bemerkenswert, dass laut dem «Zürcher Unterländer» während des gesamten Meliorationsverfahrens keine einzige Einsprache vors Landwirtschaftsgericht gezogen wurde. Dabei ging es immerhin um so etwas Hochemotionales wie die eigene Scholle, die doch über Jahrzehnte, teils gar über Jahrhunderte in derselben Familie vererbt worden war.

Keine Regulierung von aussen nötig

Vor 1550 müssen in Weiach die ungeschriebenen, mündlich tradierten Verhaltensvorschriften in der Regel gut gegriffen haben. Auch mit der Autorität der dörflichen Führungsschicht dürfte es geklappt haben, denn in der Gemeindeordnung von 1596 wird ausdrücklich erwähnt, dass man zuvor ohne schriftliche Regelungen auskam. Die Präambel beginnt nämlich mit den Worten: «Als ein gmeind zů Wyach jm Nüwen Ampt bißhar dhein verschribne offnung gehept (...)» (Text nach Weibel SSRQ - S. 407).

Innerdörfliche Interessenausgleichsverfahren funktionieren aber nicht immer von alleine. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts lief in Weyach einiges aus dem Ruder. Das Zusammentreffen eines Bevölkerungswachstums mit der kleinen Eiszeit in der zweiten Hälfte des 16. Jh. brachte Stress, welcher die alten Regeln für das Zusammenleben in Frage stellte.

Das Prinzip «Jeder gegen Jeden» nahm überhand, die dörfliche Führungsschicht hatte die Sache nicht mehr im Griff und wirtschaftete anscheinend gar in korrupter Weise vom Gemeindegut in die eigene Tasche.

Staatliche Regulierungshilfen ab 1567

Schon 1567 griff die Obrigkeit erstmals ein und setzte Regeln für die Nutzung und den Schutz der Wälder fest. Schon wenige Jahre später bekamen die Weycher untereinander aber erneut derart grosse Probleme, dass sie diese mit den eigenen Konfliktlösungsmechanismen allein nicht mehr bewältigen konnten. Sie mussten erneut Hilfe von aussen in Anspruch nehmen.

Es ist jedenfalls kaum denkbar, dass sie sonst die von Zürich quasi diktierte Gemeindeordnung dankbar aufgenommen hätten. Man hält ja in hiesiger Gemeinde auf der Autonomie sehr grosse Stücke, lässt sich nur in den seltensten Fällen dreinreden – eben dann, wenn es nicht mehr anders geht: Wenn die Gemeinde wirklich heillos zerstritten ist – wie Weiach um 1595.

Quellen

Mittwoch, 14. Juli 2010

Inhalt und Überlieferung der Gemeindeordnung von 1596

In der «Zeitschrift für schweizerisches Recht» (Alte Folge, 4. Bd) wurde 1855 eine Reihe von Rechtsquellen aus dem Kanton Zürich abgedruckt, darunter auch die dort als «Offnung der Gmeind Weyach von Anno 1596» bezeichnete erste Gemeindeordnung, die einen breiten Bereich von Themen abdeckte und nicht nur die Gemeindegrenzen beschreibt (wie der ebenfalls «Offnung» genannte Text von 1558; vgl. Weiacher Geschichten Nr. 103).

Was steht drin? 

Die von Ott verwendete Abschrift basiert auf mindestens drei älteren Dokumenten aus verschiedenen Jahren (1596, 1567 und 1597), deren Inhalte lediglich aneinandergehängt und jeweils mit Erklärungen eingeleitet wurden. Wenn es um die Rechtskraft ging, war es zu Zeiten des Ancien Régimes entscheidender, dass man sich direkt auf ein älteres Dokument berufen konnte, als darauf, dass sich (wie in heutigen Gemeindeordnungen) materiell zusammenhängende Bestimmungen auch im Text logisch folgen. Die Gemeindeordnung bestand also (soweit bekannt) im 17. und 18. Jahrhundert aus drei Teilen:
  • Teil 1: Bestimmungen, die aufgrund der 1595/96 erkannten Missstände erlassen wurden.
  • Teil 2: Ältere Bestimmungen aus dem Jahre 1567, welche Wälder und Holznutzung betreffen.
  • Teil 3: Eine Gerichtsordnung aus dem Jahre 1597.
Nachstehend ist jeweils die von Ott verwendete Überschrift gegeben. Die teileübergreifende Nummerierung stammt vom Verfasser dieses Artikels. Dahinter steht in runden Klammern die Nummer der Rechtsquellen Neuamt sowie die von Weibel verwendete Nummerierung und seine Transkription der Überschrift.

Teil 1: Eigentliche Offnung von 1596

1. Brunnen (RQNA 183. [1.] Anthreffend die brunnen) 
2. Straßen (RQNA 183. [2.] Straßen) 
3. Dorf Bach (RQNA 183. [3.] Dorfbach) 
4. Feuer (RQNA 183. [4.] Fhür) 
5. Gmeind (RQNA 183. [5.] Gmeind) 
6. Inzug gemeiner Zinsen (RQNA 183. [6.] Jnzug gmeiner zinßen) 
7. Zeeren uf Gmeind (RQNA 183. [7.] Zeeren uff gmeind) 
8. Rechnung um das Gmein Gut (RQNA 183. [8.] Rechnung umb das gmein guot) 
9. Kilchen Aecker (RQNA 183. [9.] Kilchen aecher) 
10. Hag machen (RQNA 183. [10.] Hag machen) 
11. Von Zünen (RQNA 183. [11.] Von zünen) 
12. Von brüchigem schädlichem Vech (RQNA 183. [12.] Von brüchigem, schädlichen Vech) 
13. Schirm der Güteren (RQNA 183. [13.] Schirm der gueteren) 
14. Feuren an Bäumen (RQNA 183. [14.] Fhüren an boümen) 
15. Haberzelg (RQNA 183. [15.] Haber zelg) 
16. Güteren Verkauf anzeigen und verkünden (RQNA 183. [16.] Gueteren verkauff anzeigen unnd verkhünden) 
17. Ackaret (RQNA 183. [17.] Ackaret) 
18. Wucher Stier. (RQNA 183. [18.] Wuocher Stier) 

Teil 2: Auszug aus dem Holzbrief von 1567 

19. Niemand soll on Erlauptnus Holz hauwen. (RQNA 180 [1.]) 
20. Holz Einung (RQNA 180 [1.]) Busse für unerlaubten Holzschlag 
21. Holz-Vorster (RQNA 180 [2.]) 
22. Der sin Huß und Heim verkauft, verwürkt sin Dorf-Recht (RQNA 180 [3.]) 
23. Holz allein uf Hüser ußgeben. (RQNA 180 [4./5.]) 
24. Zün Holz. (RQNA 180 [6.]) 
25. Buw Gschirr. (RQNA 180 [6.]) 
26. Holz zum unschädlichsten ze hauwen. (RQNA 180 [7.-9.]) 
27. Buw Holz (RQNA 180 [10./11.]) 
28. Fridhäg (RQNA 180 [12.]) 
29. Die Gmeind soll für sich selbs kein Holz ußrüten noch sonst hingeben. (RQNA 180 [13.]) 
30. Bruggen, Stäg und Wäg sc. (RQNA 180 [14.]) 
31. Wem die Bußen zugehören. (RQNA 180 [15.]) 

Teil 3: Gerichtsordnung von 1597 

32. Gwonliche Gricht (RQNA 184 [1.] Gwonliche gricht) 
33. Koufte Gricht (RQNA 184 [2.] Kouffte gricht) 
34. Ambts Gricht (RQNA 184 [3.] Ampts gricht) 
35. Unparthigisch Gricht (RQNA 184 [4.] Unparthygisch gricht) 
36. Vertigungen (RQNA 184 [5.] Vertigungen) 
37. Urtheil Brief erkennen und Appelliren (RQNA 184 [6.] Urtheil brief erkhënnen unnd appellieren) 
38. Gandten erkennen (RQNA 184 [7.] Gandten erkhënnen) 
39. Ueber gmeine Straffen erkennen (RQNA 184 [8.] Über gmeine straffen erkhënnen) 
40. Schmäch-Sachen Verrechtfertigen (RQNA 184 [9.] Schmaachsachen verrechtfertigen) 
41. Ueber Erb und Eigen erkennen. (RQNA 184 [10.] Über erb unnd eigen erkhënnen) 
42. Bistand thun (RQNA 184 [11.] Bystand thuon) 
43. Marchen setzen (RQNA 184 [12.] Marchen setzen) 
44. Rechnung von wegen der ganzen Gmeind. (RQNA 184 [13.] Rëchnung von wegen der gantzen gmeind) 
45. Rechnung wegen Wittwen und Weisen, auch der Vögten Belohnung (RQNA 184 [14.] Rëchnung wegen wittwen unnd weyßen, ouch der vögten belonung) 
46. Anlagen und Stüren anleggen (RQNA 184 [15.] Anlagen unnd stüren anleggen)

Welches Original wurde verwendet?

Leider hat es der für die Edition von 1855 Verantwortliche, alt Bezirksgerichtspräsident Friedrich Ott von Zürich (vgl. Gschwend 2007, S. 440), unterlassen, in der gedruckten Ausgabe irgendwelche Angaben zu machen, die zur Identifizierung des von ihm verwendeten Originaldokuments dienen könnten. Immerhin darf angenommen werden, dass das ihm vorliegende Dokument sich im Staatsarchiv des Kantons Zürich befindet und im 18. Jahrhundert als Abschrift erstellt wurde. So sieht es zumindest Thomas Weibel, der Bearbeiter des Rechtsquellenbandes Neuamt (vgl. SSRQ ZH Neuamt, S. 410 u. 413). Als Kandidaten für Otts Quelle kommen nach Weibels Angaben primär in Frage, wobei eine Klärung letztlich nur anhand der Originale erfolgen kann:
  • StAZH C II 6 Nr. 488, S. 3-11 u. 22ff
  • ZBZ Ms. IV 346, S. 97-120 u. 121-128

Zwei Überlieferungsstränge

Weil Weiach sich im Schnittbereiche zweier Herrschaften, derjenigen des Fürstbischofs von Konstanz (Niedergericht) und derjenigen der Stadt Zürich (Hochgericht) befand, sind etliche Dokumente in verschiedenen Fassungen sowohl über konstanzische wie über zürcherische Archive überliefert worden. Eine Weiacher Überlieferung fehlt hingegen gänzlich, da die Urkunden mutmasslich 1799 (d.h. im Verlauf des Zweiten Koalitionskrieges) beim Brand des Gemeindehauses vernichtet wurden.

Weiterführende Literatur

Anmerkung
 

Tel quel als Xero-Kopie und ohne weiteren Kommentar in den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach veröffentlicht wurden die RQNA-Nr. 176-180, 183-185, 189, 190, 196 und 197. Obgenannte Gemeindeordnung betreffen die folgenden Nummern:
  • Rechtsquellen Neuamt Nr. 177. Gerechtigkeit des dorffs Wiach. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Mai 1997 – S. 12.
  • Rechtsquellen Neuamt Nr. 178. Die offnung zue Wyach. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Juni 1997 – S. 9.
  • Rechtsquellen Neuamt Nr. 180. Holzordnung. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, August 1997 – S. 13-15.
  • Rechtsquellen Neuamt Nr. 183. Gemeindeordnung. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, September 1997 – S. 22-24.
  • Rechtsquellen Neuamt Nr. 185. Bussenliste für Verstösse gegen die Gemeindeordnung. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Oktober 1997 – S. 11.

Dienstag, 13. Juli 2010

Gemeindeoffnung 1596: Ältester Hinweis auf die Kirche im Oberdorf?

Der Artikel Weiacher Geschichte(n) Nr. 106 gibt zur Frage des Alters der 1706 abgebrochenen Kirche im Oberdorf folgende Auskunft:

«Unser Gemeinwesen verfügte wohl schon zur Zeit der Entstehung der selbstständigen Kirchgemeinde im Jahre 1591 oder kurz danach über ein eigenes Gotteshaus mit Kirchturm.»

Bezüglich des Kirchturms sind zwar Spekulationen erlaubt. Nicht aber hinsichtlich der Existenz einer Kirche an sich - spätestens ab der Mitte des 16. Jahrhunderts muss es die gegeben haben.

Ein Urbar des Klosters Oetenbach von 1560 erwähnt nämlich einen «kilchhoff» (vgl. Weiacher Geschichte(n) 90 sowie StAZH F II a 318, fol. 246). Dieses Verzeichnis wurde aus teils viel älteren Unterlagen des Klosters zusammengestellt wie die Beschreibung durch ihre Verfasser belegt. Sein gesamter Inhalt sei «also uss des Closters Briefen, alten Urbaren und Gewarsammen gezogen, euch von nüwem bereyniget, beschryben und volendet» auf das Jahr 1560.

Gemeindeoffnung übersehen

Die älteste direkte Erwähnung einer Kirche zu Weyach habe ich bislang völlig übersehen. Sie findet sich in der am 14. November 1596 von der Gemeinde angenommenen «Offnung» der Gemeinde, der ersten erhalten gebliebenen Weiacher Gemeindeordnung überhaupt, und zwar in der Einleitung, die den Ort des Rechtsaktes bezeichnet:

«...welliche hienach geschribenen Ordnungen uf Sonntag den vierzehenden Tag Wintermonats im Jar von der Geburth Christi gezelt fünfzehenhundert nünzig und sechse einer ganzen Gmeind Wyach in der Kilchen daselbs von einem Artikel zum anderen offentlich vorgeläsen und von inen gemeinlich mit Dank zu gefallen uf- und angenommen worden...» (Fassung: Z. Schweiz. R. AF Bd.4 1855).

Wahrscheinlich ist die alte Kirche mehrere Jahrzehnte vor dem Entstehen der Offnung erbaut worden. Deshalb auch das Fragezeichen im Titel dieses Beitrags. Es ist nämlich nach wie vor möglich, dass im Zürcher Staatsarchiv in einem Dokument ein noch älterer Hinweis auf seine Entdeckung wartet.

Quelle und weiterführende Artikel
  • Offnung der Gmeind Weyach von Anno 1596. In: Zeitschrift für schweizerisches Recht, Alte Folge Bd. 4 (1855) – II. Rechtsquellen, S. 175. [vgl. RQNA 183; Gemeindeordnung von 1596].
  • Kein Beweis für das Jahr 1381. Wurde die frühere Kirche im Oberdorf schon im Mittelalter erbaut? Weiacher Geschichte(n) Nr. 90
  • Disput um die Finanzierung der Kirchturmrenovation. Was die alte Kirche im Oberdorf einem Grossbrand zu verdanken hat. Weiacher Geschichte(n) Nr. 106 - MGW, September 2008.

Montag, 12. Juli 2010

Juliwetter 1960: Viel zu feucht für das Getreide

Der Juli 2010 hat uns brütende Hitze gebracht. Und ein paar wenige, dafür aber heftige Gewitter - wie gerade am letzten Samstagabend.

War das Wetter vor 50 Jahren ähnlich heiss? Nein. Wieso erklärt der frühere Weiacher Primarschullehrer Walter Zollinger in seiner Jahreschronik 1960:

«Ein paar recht schöne Sommertage leiteten den Juli ein. Aber vom 6.7. an bis zum 12.7. war kein Tag ohne gewittrige Regenschauer oder gar halb- und ganztägigen Niederschlag, in den Nächten sowieso fast jedesmal. Kalt war's zwar nicht, die Morgen zeigten oft Temperaturen um 10°, die Nachmittage 17 bis 22°C. Aber der Wind wehte zwischendurch und trocknete jeweilen die Oberfläche wieder rasch auf.

Am 13.7. endlich wieder einmal ein sonniger Tag vom Morgen bis zum Abend! Nachher aber folgten wieder lauter durchzogene Tage, entweder morgens neblig oder eine Hochnebeldecke, nachmittags etwas aufhellend; oder dann am Morgen noch leicht sonnig, dafür die Nachmittage bedeckt bis regnerisch.

"Das ist aber auch ein Sommer, das!" seufzt der Chronist im Notizheft und "gar nicht günstig für das Wachstum im Garten, zu nass und die Nächte oft direkt kühl." Der schönste Tag des ganzen Monats war der 29.7. (17°, 22°, 26°), prächtig sonnig, aber düppig. Am 30. und 31.7. je abends zwischen 18.30 und 19 Uhr Gewitter und nachfolgend anhaltender Regen bis in die Nacht hinein.

"Getreideernte in Gefahr!" jammern die Bauern und sogar die Lokalblätter stimmen ein. Es ist Zeit zum Mähen und wird auch gemäht, gepuppt und aufgestellt. Aber die Körner können ja nicht trocknen und hart werden bei der beständig feuchten Luft. Hoffen wir, das Augstenwetter helfe noch etwas zu einer bessern Ernte!
»

Quellen
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1960 - S. 5-6. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1960].

Sonntag, 11. Juli 2010

Weyach im Regierungsratsprotokoll 1831/32

Wer in der Archiv-Datenbank des Staatsarchivs des Kantons Zürich nach dem Begriff «Weyach» sucht, der findet via Internet neuerdings auch Einträge aus dem Protokoll des Zürcher Regierungsrats.

Was der Ustertag 1830 bewirkte

Das Jahr 1831 markiert mit dem Inkrafttreten der Regenerationsverfassung den Beginn einer neuen Ära. Erstmals war das Parlament auch wirklich die höchste Macht im Staate. Erst ab diesem Zeitpunkt kann man im Kanton Zürich von einer Exekutive und einer Legislative sprechen.

Die Kantonsregierung hiess nun nicht mehr Kleiner Rat, sondern Regierungsrat und hatte neu 19 Mitgliedern, wovon zwei als Bürgermeister sich jährlich im Amt abwechselten.

Diese Regenerationsregierung wies trotz liberaler Revolution noch bis 1832 eine konservative Mehrheit auf.

Weyacher Anliegen vor dem Regierungsrat

Welche Geschäfte mit Bezug auf unsere Gemeinde landeten nun im Regierungsratszimmer und wurden zu formellen Beschlüssen (heute mit «RRB» abgekürzt)?

«Beschluß, betreffend die Beschwerde des Oberamtes Zurzach, daß Conrad Walder von Raat seine Rheinaufwärts geführten Laden zu Weyach und nicht zu Kaiserstuhl auslade». 23.07.1831 - RRB 1831/0804 [Signatur: StAZH MM 2.2]

«Beschwerde mehrerer Bürger von Weyach wegen Übersetzung bey Verlegung der Montirungsabgabe». 26.09.1831 - RRB 1831/1226. [Signatur: StAZH MM 2.4]

«Brandunglück in Weyach». 29.12.1831 - RRB 1831/1657. [Signatur: StAZH MM 2.5]

«Metzgbegehren des Wirth Schenkel von Weyach». 07.01.1832 - RRB 1832/0024. [Signatur: StAZH MM 2.6]

«Brandunglück zu Weyach». 14.01.1832 - RRB 1832/0071. [Signatur: StAZH MM 2.6]

«Bericht des Statthalteramts Regensberg wegen Wiederaufbauung der in Weyach niedergebrannten Häuser». 18.02.1832 - RRB 1832/0272. [Signatur: StAZH MM 2.6]

«Verbscheidung des Statthalteramtes Regensperg rücksichtlich der Wiederaufbauung der unlängst in Weyach niedergebrannten Häuser». 29.03.1832 - RRB 1832/0550. [Signatur: StAZH MM 2.6]

«Fährenrechtsbegehren des Johannes Baumgartner in Weyach». 17.05.1832 - RRB 1832/0899. [Signatur: StAZH MM 2.7]

«Metzgbegehren der Gemeinde Weyach». 15.09.1832 - RRB 1832/1753. [Signatur: StAZH MM 2.8]

Samstag, 10. Juli 2010

Wolkenbruch: Aus Dorfbächen werden reissende Ströme

Im Sommer 1910 blieb den Weiacherinnen und Weiachern nichts erspart (vgl. den Artikel Nach drei Wochen immer noch am Aufräumen vom 6. Juli 2010). Kaum hatten sie die gröbsten Folgen der Juni-Unwetter halbwegs bewältigt, öffneten sich die Himmelsschleusen erneut, wie Albert Leemann in seiner Dissertation erwähnt:

«Es vergeht kein Monat (10.7.), bis Weiach wieder von einem kurzen, wolkenbruchartigen Regen heimgesucht wird. Obwohl die Niederschlagsmenge nur 24,2 mm ausmacht, reißen die Bäche an den steilen Hängen tiefe Gräben auf und lagern das erodierte Material in der Ebene ab *7d.»

In der Fussnote 7d zitiert Leemann einen der Zeitung «Der Wehnthaler» eingesandten und am 12.7.1910 publizierten Augenzeugenbericht:

«Weiach. Sonntag nachts nach lo Uhr ging über unsere Gemeinde ein Gewitter desgleichen sich wohl unsere ältesten Bürger nicht erinnern. Mehr als eine Stunde anhaltend, entleerten die Wolken ihre Wassermassen, daß man sich bald in den jüngsten Tag versetzt glaubte. Unsere sonst ruhig dahinfließenden Dorfbäche waren bald in einen reißenden Strom verwandelt. Viele der im ersten Schlaf liegenden Bewohner mußten durch die Sturmglocken aufgeweckt werden und ein unfreiwilliges Bad nehmen, um ihre Ställe oder Keller vor dem Eindringen des Wassers zu schützen. Der Schaden an den Straßen für die Gemeinde und den Staat ist ein bedeutender, Straßenschalen sind teilweise weggespült, an den Bergstraßen hat es tiefe Furchen, Steine liegen zu vielen Fudern in den schönsten Wiesen. Fleißige Hände zu etwelcher Ausbesserung der Straßen sah man gegen Mittag überall.»

Auch in der «Bülach-Dielsdorfer Wochen-Zeitung» vom 12.7.1910 wurde über das Unwetter berichtet.

Quelle

Freitag, 9. Juli 2010

Leutnant Meierhofer Albert

Vor 100 Jahren und 6 Monaten, am 8. Januar 1910, wurde die Brevetierung eines der für die Entwicklung der Gemeinde bedeutendsten Weiacher des 20. Jahrhunderts in der «Allgemeinen Schweizerischen Militärzeitung» publiziert:

«Meierhofer Albert, von und in Weiach» wurde also per 1. Januar 1910 vom Korporal zum Leutnant der Infanterie befördert. Und zwar durch die Militärbehörden des Kantons Zürich, was bedeutet, dass Meierhofer damals in einem der Zürcher Bataillone eingeteilt war.

Die «Allgemeine Schweizerische Militärzeitung» ist übrigens die Vorgängerin der heutigen «Allgemeinen Schweizerischen Militärzeitschrift» (ASMZ), die heute nur noch monatlich erscheint und das Sprachrohr der Schweizerischen Offiziersgesellschaft darstellt. Vor 100 Jahren hingegen erschien die Militärzeitung wöchentlich und durfte sich «Organ der schweizerischen Armee» nennen. Die Zeitung hatte also offiziellen Charakter.

Weiterführende Artikel

Donnerstag, 8. Juli 2010

Profiteure mit beschränkter Haftung

Erinnern Sie sich noch an die Euro 08? Das war diese Fussball-Europameisterschaft, ausgetragen in der Schweiz und Österreich, begleitet von scharenweise mit dem Flugzeug anreisenden Fans und flankiert von einem prophylaktischen Armeeeinsatz.

Und genau diese (zusätzlichen) Flugzeuge zu später, nachtschlafener Stunde liessen die Gemüter hochgehen. Auch WeiachBlog kommentierte im Sommer vor zwei Jahren: vgl. Nächtliche Ausschaffungsflüge für Fussballfans (Artikel vom 9. Juni 2008).

Da gerade wieder einmal eine Fussball-Manie herrscht, hier ein Leserbrief des Weiacher Politikers Daniel Elsener, abgeschickt am Sonntag, 6. Juli 2008 22:45, an den «Zürcher Unterländer». WeiachBlog gibt ihn nachstehend im Original wieder:

Danke der Vernunft!

«Sicherheit zuerst, so hat nun das BAZL gegen den GNA (Gekröpften Nordanflug) entschieden, richtig so. Für einmal hat es den Praktikern, den Piloten und Fluglotsen, rechtgegeben. Im Flugbetrieb ist "Safety First" oberste Maxime und da stehen die unverantwortlichen Theoretiker, die Profiteure, die Interessengruppen und Politikerinnen und Politiker im Süden des Flughafens ziemlich neben den Schuhen.

In fast schon SVP Manier, wird der sachgerechte Entscheid vehement verurteilt. Die ignoranten und arrogantesten Kommentare kommen natürlich aus dem Vielfliegergebiet und den Profiteuren des Flughafens. Aus dem Süden und der Stadt Zürich. Bei ihnen scheint der Kanton Zürich bei Kloten/Glattbrugg aufzuhören. Natürlich sind die Charterflugzeuge der Euro 08 Fans (bis 02.30 Uhr), welche notabene das Geld in Zürich liessen, über den Norden sprich Zürcher Unterland abgeflogen.

Profitieren ja, Flughafen ausbauen ja, Zürcher Fluglärmindex ja, aber die Umweltbelastung möglichst den Anderen auf dem „Land“ und den Deutschen abschieben, das ist seit Jahr und Tag das Motto der PmbH (Profiteuren mit beschränkter Haftung) und der Zürcher Regierung. Zum Glück hat der Bund Realitätssinn bewiesen.
»

Anlass des Beitrags war der Entscheid des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), dem Projekt «Gekröpfter Nordanflug» die Zustimmung zu verweigern.

Mittwoch, 7. Juli 2010

«Weltwoche» von den Deutschen konfisziert

Am 1. September 1939 brach der Zweite Weltkrieg aus. Die Schweizer Armee mobilisierte und stand an unserer Grenze. Auch in Weiach waren Truppen stationiert - zu Beginn des Aktivdienstes war dies die Kompanie I des Grenzfüsilierbataillons 269.

Unter dem Datum des 29.9.39 ist im Tagebuch des vorgesetzten Bataillonsstabs die folgende nachrichtendienstliche Mitteilung über die Situation im grenznahen Bereich nördlich des Rheins erhalten geblieben:

«Absender Kdo. II/269
Unterschrift: Beurer

An Kommando Bat. 269 z.H. Nof.

Gestern traf ich auf der Strasse im Abschn. Sutz einen Bekannten in Zivil, mit dem ich anno 14 als Füs. im gleichen Zuge III/71 war. Es handelt sich um Füs. Angst, Tramkond. Zch. der Folgendes aussagte:

Ich fuhr vor 14 Tagen mit dem Velo nach Rafz und passierte die Grenze mit einem grünen Passierschein des schw. Zolles. In Lottstetten konnte ich ohne Weiteres passieren, in Jestetten wurde ich auf den Posten genommen und gründlich untersucht. Sogar das Zeitungspapier, das ich als Einlagesohlen in den Schuhen trug, wurde gründlich gelesen. Man konfiszierte eine "Weltwoche" mit der Bemerkung: "Nun haben wir wieder was zum Lesen."

Zwischen Jestetten und der Schweizergrenze wohnte ich einer Patr. Ablösung bei. Der Abgelöste sagte dem Ablöser seinen Befehl und übergab ihm seine Munition, nämlich ganze 4 Patronen!!!

Auf den Feldern u. in den Dörfern sieht man nur alte Leute und Kinder. Was einigermassen gerade gewachsen ist, steckt in einer Uniform. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Grenze besetzt sei, irgendwelche Bauten habe ich nicht gesehen.

Obige Mitteilung wegen der Uebergabe der geringen Patr.Zahl hat mir eine Stunde später der Heerespolizeikorp Gz.Brig. 6 bestätigt. Zuweilen sollen die Patr. nur 2 Patr. pro Gew. haben.

Angst teilte mir noch mit, dass alle mit uralten "Flinten" ausgerüstet seien.
»

Eindrücklich, was die Pressezensur einer Diktatur in den peripheren Gebieten ihres Herrschaftsbereichs bewirken kann. Die Leute saugten regimeunabhängige Nachrichten offenbar so begierig auf wie ein trockener Schwamm das Wasser.

Quelle
  • Tagebuch des Stabes Gz. Füs. Bat. 269. Signatur Schweizerisches Bundesarchiv: BAR E5790 1869 Bd. 1

Dienstag, 6. Juli 2010

Nach drei Wochen immer noch am Aufräumen

Das Wetter des Jahres 1910 schlug in unserem Dorf seine Kapriolen und brachte den Weiacherinnen und Weiachern dadurch viel Arbeit. Bereits im Januar ging es mit äusserst ergiebigen Regenfällen los (vgl. WeiachBlog vom 18. Januar 2010).

Im Juni folgten dann kurz hintereinander ein Hagelsturm (vgl. den Artikel vom 10. Juni: Baumnussgrosse Hagelkörner) und Wolkenbrüche, die die Dorfbäche und den Rhein hochgehen liessen (vgl. Artikel vom 14. Juni: Wolkenbrüche fördern die Bodenerosion, bzw. 15. Juni 2010: Wasserrad beim Rheinhof weggeschwemmt).

Liebessteuern für die Hochwasser-Geschädigten

Dem dritten Teil der Fussnote 7c in Albert Leemanns Dissertation kann man entnehmen, was der Gemeinderat am 6. Juli 1910, drei Wochen nach dem Ereignis, in sein Verhandlungs-Protokoll schreiben liess:

«Das vom Hochwasser angeschwemmte Sand und Kies soll aus dem Bachbett entfernt werden. Das Sammeln von Liebesgaben für die Hochwasser-Beschädigten soll Pfarrer Kilchsperger übertragen werden.»

Man muss also annehmen, dass es etliche Gemeindebewohner gab, denen die Gebäudeversicherung den entstandenen Schaden nicht ersetzte.

Dem war auch so. Während nach der Einführung der kantonalen Brandassekuranzkasse ab 1809 das Sammeln von Liebessteuern nach Brandfällen verboten wurde (wie in Weiach z.B. 1805), waren die Opfer von Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Hochwasser, Sturm und Hagel) auch 100 Jahre danach auf die alte Form der Mildtätigkeit angewiesen.

Ab 1911 übernahm die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich zwar Elementarschäden auf freiwilliger Basis. Erst 1935 wurde die Elementarschadenversicherung dann ein fester Bestandteil des Deckungsumfangs (vgl. WG(n) Nr.109).

Flurschäden in Leebern

Dem historischen Beitrag des Gemeindepräsidenten Albert Meierhofer-Nauer im Buch von 1963 über die Weiacher Kies kann man entnehmen, dass nach 1876 auch im Sommer 1910 Hochwasserschäden entstanden - und zwar «auf Lebern».

Gemeint ist der Einschnitt des Dorfbachs, wo er von der Ebene zum Rhein hinunter fliesst. Zu den Schäden gehörten dort eine rückwärts sich ins Kulturland fressende und die Hänge erodierende Erosionsrinnen.

Quelle