Montag, 28. Oktober 2019

Der Storch im Stall

Es sind nicht nur Unglücksfälle und Verbrechen oder die eine oder andere Sportnachricht, die den Ortsnamen Weiach in Massenmedien verbreiten. Manchmal sind es auch Kuriosa. In früheren Zeiten allerdings eher als heutzutage. Anfangs des 20. Jahrhunderts brachte der Bote vom Untersee, eine Thurgauer Regionalzeitung, die folgende Kurzmeldung:

«Zürich. In Weiach ließ sich laut "L.-B." ein Storch, der wahrscheinlich die Südreise mit seinen Kameraden nicht mehr mitmachen konnte und von denselben verstoßen wurde, von einem Bürger ganz willig fangen. Er fühlt sich seither ganz heimelig neben den andern Haustieren im Stalle und erfreut sich der besten Gesundheit. Bei warmem Wetter macht er seine Promenaden.»

Mit «"L.-B."» ist ziemlich sicher der «Lägern-Bote» gemeint, der 1949 mit der «Bülach-Dielsdorfer Wochen-Zeitung» zum «Zürcher Unterländer» fusioniert hat.

Die zitierte Kurzmeldung war in der Rubrik «Kantone» eingefügt. Sie folgte nach dem Leitartikel auf Seite 1 und den Rubriken «Eidgenossenschaft» und «Thurgau». Über das «Ausland» wurde erst nach den Kantonen berichtet.

Unfreiwillig komisch wirkt der Titel des Leitartikels derselben Ausgabe, in dem sich der Weiacher Stall-Storch findet: «Die Gefährlichkeit der Haustiere für die Gesundheit des Menschen»!

Damals problemlos, heute nur mit obrigkeitlicher Bewilligung und Ausbildung erlaubt

Heutzutage müsste jeder, der einem Storch in seinem Stall einfach so Asyl gewährte, damit rechnen, ins Fadenkreuz des Kantons zu geraten, der dann mit der Tierschutzverordnung (TSchV) wedelt.

Der Storch gilt als nicht domestiziert und damit gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. b TSchV als Wildtier. Stelzvögel, wozu auch die Störche zählen, dürfen von Privaten gemäss Art. 89 Bst. d TSchV nur mit einer Bewilligung (des Kantons) gehalten werden.

Dann schlägt Art. 85 Abs. 1 TSchV zu: «In bewilligungspflichtigen Wildtierhaltungen müssen die Tiere unter der Verantwortung einer Tierpflegerin oder eines Tierpflegers betreut werden.»

Unser Bauer von 1902 hätte aber Glück, dass es nur um diesen einen Storch geht. Nach Art. 85 Abs. 2 TSchV muss er deswegen keinen ausgebildeten Tierpfleger anstellen. Aber er braucht wohl noch eine «fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung» gemäss Art. 197 TSchV. Ich würde aber fast wetten, dass es einen solchen Kurs nicht gibt.

Wie das Bewilligungsverfahren abläuft, lässt Art. 94 erahnen: «Für das Gesuch ist die Formularvorlage des BLV nach Artikel 209a Absatz 2 zu verwenden.» Artikel 209a derselben Tierschutzverordnung natürlich.

Damit aber nicht genug. Die Räume, in denen der Storch lebt, müssen nicht nur für ihn geeignet sein. Auch ein Entweichen muss ausgeschlossen sein (Art. 95 TSchV). Also nix mit freien Spaziergängen bei schönem Wetter. Und: es muss eine Tierbestandeskontrolle geführt werden (Art. 93 TSchV).

O, sankta Bürokrazia!

Quellen
  • Bote vom Untersee. Publikations-Organ für den Bezirk Steckborn (späterer Titel: Bote vom Untersee und Rhein), 19. November 1902 - S. 2 (Link auf: e-newspaperarchives.ch)
  • Schweizerischer Bundesrat: Tierschutzverordnung (TSchV) vom 23. April 2008 (Stand am 27. November 2018; PDF)

Samstag, 26. Oktober 2019

Die Einweihung unserer Neidhart&Lhôte-Orgel

Am heutigen Tag vor genau 50 Jahren wurde die gegenwärtige Orgel in der Reformierten Kirche Weiach offiziell eingeweiht.

Nach dem 1866 beschafften Trayser-Harmonium und der 1930 erbauten Kuhn-Orgel (Opus 648) ist es das dritte der Kirchenmusik gewidmete fixe Instrument in diesem Gotteshaus (das von erst dem zweiten von der Kirchgemeinde angestellten Organisten gespielt wird, vgl. WeiachBlog Nr. 1385).

Im Jahre 2020 soll die neobarocke Neidhart-Orgel totalrevidiert werden. Das bedeutet, dass man sie zu Beginn der Renovation der Kirche komplett demontieren wird, Einzelteil für Einzelteil. Diese werden dann alle gründlich unter die Lupe genommen, wo nötig aufgefrischt und schliesslich bis zum Abschluss der im Innern der Kirche erforderlichen Bauarbeiten extern eingelagert.

Ende 2020 (oder Anfang 2021) soll die wieder am alten Platz montierte Orgel erneut in alter Pracht erstrahlen - samt dem hölzernen Schleiergitter des Rückpositiv-Prospekts mit dem Weiacher Wappen, das farblich mittlerweile doch ziemlich gelitten hat.

Festgottesdienst am Morgen, Barock-Konzert am Nachmittag

Nachstehend soll es um die beiden zur Einweihung der Orgel organisierten Anlässe gehen. Zur Einweihung hat die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Weiach ein Faltblatt drucken lassen (Bild des Titelblatts nachstehend), welches das Programm des Tages wiedergibt, zu den technischen Details jedoch fast vollständig schweigt.



Die nachfolgende Transkription der Seiten 2 bis 4 ist für diesen Artikel mit Links auf die Komponistenartikel der Wikipedia sowie Interpretationen der aufgeführten Werke von Youtube angereichert. Auffallend an den gewählten Werken ist ihre durchgehende Verankerung in der Zeit des Barocks. Mit Ausnahme von Bach und Händel haben diese Kirchenmusiker und Komponisten ihre aktive Zeit vor dem Bau der Weiacher Kirche gehabt.

Den Vormittag bestritt an der neuen Orgel der Weiacher Organist Walter Harlacher, den Nachmittag der Orgelexperte Jakob Kobelt.

[Seite 2]

Gottesdienst

09.30-09.45 Uhr: Einläuten zum Familiengottesdienst

Eingangsspiel der Orgel

Eingangswort

Kirchenchor: «Schaffe in mir Gott, ein reines Herze»
[Melodie von:] Georg Winer, 1583-1651 [auch bekannt als: Johann Georg Wiener]

Psalmgebet und Loblied der Gemeinde: 52, 1. 5.  «Lobe den Herren»

Bittwort, Schriftlesung

Kirchenchor: Das geistliche Konzert Nr. 75 (Magnificat)
Andreas Hammerschmidt, 1612-1675 [Evangelisch-lutherischer Kirchenkomponist]
Gemeint ist wohl: Der Lobgesang der Maria  Meine Seele Gott erhebt (Magnificat), 1962 erschienen in der Serie Geistliche Chormusik des Stuttgarter Hänssler-Verlags.

Predigt über Psalm 150: «Alles, was Odem hat, lobe den Herrn»

Lied der Gemeinde: 53, 1. 9. 10. «O dass ich tausend Zungen hätte»

Anzeigen

Fürbitte und Gebetsstille

Segen

Schlusslied der Gemeinde: 213, 1. 5. «Brunn allen Heils, dich ehren wir»

Ausgangsspiel der Orgel

Walter Harlacher, Orgel
Kirchenchor Weiach
Solisten, Instrumentalisten
Leitung: Herbert Rumhold

[Seite 3]

Konzert zur Einweihung der neuen Orgel

Einläuten: 14.30-14.45 Uhr

Ausführende:
Hans Suter, Bass
Kammerorchester Kobelt
Jakob Kobelt, Orgel

Programm

Dietrich Buxtehude: Präludium, Fuge und Ciacona in C-Dur für Orgel  [BuxWV 137; Tonbeispiel]

Johann Pachelbel: Partita über «Was Gott tut das ist wohlgetan» für Orgel  [Tonbeispiel]

Dietrich Buxtehude: Kantate «Mein Herz ist bereit» für Bass, Streichinstrumente und Orgel
[Tonbeispiel]

Gerolamo Frescobaldi: Toccata in g für Orgel  [Tonbeispiel]

Domenico Zipoli: Versetten und Pastorale für Orgel [Tonbeispiel]

Arcangelo Corelli: Conterto [sic!] grosso in g-moll für Streichorchester und Orgel  [sog. Weihnachtskonzert; Tonbeispiel]

Johann Sebastian Bach: Drei Orgelchoräle  [gemeint sind wahrscheinlich die Choralvorspiele für Orgel]
a) Komm Schöpfer, Geist  [BWV 631; Tonbeispiel 1; Tonbeispiel 2; Tonbeispiel 3]
b) Ich ruf zu dir, Herr Jesu Christ  [BWV 639; Tonbeispiel]
c) Vater unser, im Himmelreich [unklar ob BWV 636, 682 oder 737]

Tripelfuge in Es-Dur  [BWV 552; Tonbeispiel]

Georg Friedrich Händel: Rezitativ und Arie für Bass, Streichorchester und Orgel aus dem «Messias»
Rezitativ und Arie für Bass, Streichorchester und Orgel aus dem «Messias»
Rezitativ: «Denn blick auf, Finsternis deckt das Erdreich»
Arie: «Das Volk, das im Finstern wandelt»

Konzert für Orgel und Orchester in F-Dur  [Aufgrund dieser Angabe kommen mind. 3 Werke in Frage: HWV 292: Orgelkonzert in F-Dur, Op 4 No 4; HWV 293: Orgelkonzert in F-Dur, Op 4 No 5; sowie HWV 295: Orgelkonzert in F-Dur, Der Kuckuck und die Nachtigall]

Eintritt frei -- Kollekte für die Mission

Wie man den obigen Angaben in eckigen Klammern entnehmen kann, ist aufgrund der Angaben im Programm nicht bei jedem aufgeführten Werk zweifelsfrei eruierbar, um welches es sich genau gehandelt hat.

[Seite 4]

Unsere neue Orgel

Im November 1966 hat die Kirchenpflege Weiach eine kleine Schrift herausgegeben mit dem Titel: «Eine neue Orgel für die Kirche Weiach». Am Schluss derselben heisst es: «Wenn alles gut geht, wird die Orgel auf den Advent 1970 in unserer Kirche sein.»

Zu unserer grossen Freude ist alles über Erwarten gut gegangen. Am 1. Oktober dieses Jahres war unsere Orgel fertig eingebaut und gestimmt. Sie besteht aus 3 Teilen: Hauptwerk, Rückpositiv und Pedal. 16 klingende Register mit mehr als 1000 Pfeifen sollen die Ehre Gottes preisen.

Erfreulich gross war das Echo auf die Bitte der Kirchenpflege. Mehr als 200 Gaben im Gesamtbetrag von über 40 000 Fr. sind eingegangen. Der Kreis der Spender erstreckt sich weit über die Grenze unserer Kirchgemeinde hinaus.

Glaubensgenossen von nah und fern bekundeten auf diese Weise ihre stille Verbundenheit mit unserer Dorfkirche. Besonders möchten wir die kräftige Mithilfe der reformierten Kirchgenossenschaft Kaiserstuhl-Fisibach erwähnen.

Im Namen der ganzen Gemeinde möchten Kirchenpflege und Pfarramt allen Spendern von Herzen danken. Viele haben die äussere Gestalt unserer neuen Orgel auf der Empore schon gesehen. Alle sind freundlich eingeladen, ihre Stimme zu hören. Möge sie mit der gewaltigen Fülle ihrer Töne und der Reinheit ihrer Harmonie uns allen helfen, dass wir zusammenfinden und einstimmen in das Lob Gottes.

Experte: Jakob Kobelt, Mitlödi
Gestaltung: Paul Hintermann, Rüschlikon
Ersteller: Neidhart und Lhôte, St. Martin NE

Bereits einige Tage vor der Einweihung (am 22. Oktober 1969) erschien in den Regionalzeitungen Zürcher Unterländer und Zürichbieter der nachstehende Artikel:



[Veröffentlicht am 28. Oktober 2019]

Mittwoch, 23. Oktober 2019

Wahlsiegerin: die Partei der Stimmabstinenten (PdSa)

Eine Zahl ist in Weiach exakt gleich wie vor 4 Jahren. Bei den Nationalratswahlen 2015 wurden gleich viele gültig eingelegte Wahlzettel gezählt wie in diesem Jahr. Nämlich 355.

Damals waren allerdings erst 869 Wahlberechtigte zur Urne gerufen. Dieses Jahr 1114, ein Zuwachs von 28.2%. Bei gleichbleibender Anzahl Stimmzettel stürzt natürlich die Wahlbeteiligung ab. Und zwar massiv. Von 40.8% auf nur noch 31.9%.

Platzhirsch hält sich gleichem Niveau

Vordergründig hat in Weiach die SVP ihren Platzhirsch-Status verteidigt, so wie sie das seit vielen Jahren eindrücklich und mit fast gleichbleibenden Prozentwerten tut. Was bei dem in den letzten Jahren erfolgten massiven Bevölkerungszuwachs doch einigermassen erstaunt.

Nationalratswahlen 2003:
SVP 51.5 %, SP 15.9 %, FDP 7.7 %, EVP 6.8 %, GP 6.3 %, CVP 4.5 %.

Nationalratswahlen 2007:
SVP 54.8%; SP 12.9%; FDP 8.0%; GP 5.9%; GLP 5.1%; CVP 4.7%; EVP 4.3%.

Nationalratswahlen 2011:
SVP 49.9 %, SP 10.3 %, FDP 9.7 %, BDP 7.1%; GLP 5.9%, EVP 4.4 %; CVP 3.7 %, GP 1.9 %. Im Wahljahr 2011 war die SVP erstmals nicht mehr mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen vertreten. Der Grund ist in der Abspaltung der BDP zu suchen.

Nationalratswahlen 2015:
SVP 56.4%, SP 12.1%, FDP 8.2%, EVP 4.7%, GLP 4.7%, BDP 4.5%; GP 2.4%, EDU 2.5%, CVP 2.0%.

Nationalratswahlen 2019:
SVP 55.6%, SP 10.0%, FDP 9.5%, GLP 6.9%; GP 4.8%, CVP 4.7%, EVP 4.0%, BDP 2.7%.

Die heimliche Siegerin

Berechnet man nun aber die tatsächlichen Prozentanteile an allen Wahlberechtigten, dann versammeln die Nichtwählenden in Weiach eine immer stärkere absolute Mehrheit hinter sich. Da kann auch die SVP glatt einpacken. Die Zahlen 2019: Stimmabstinente: 68.1%; SVP: 17.7%; SP: 3.2%; FDP: 3.0%; etc. In anderen Gemeinden ist das Resultat kaum anders. Nur die Reihenfolge hinter den Stimmabstinenten variiert.

Die Partei der Stimmabstinenten (PdSa) ist also eine extrem mächtige Gruppierung. Sie besteht mutmasslich aus Dutzenden von Splittergruppen, die eine geheime Nicht-Listenverbindung eingegangen sind. Darunter der aus dem Süden inspirierte «Movimento Tutti Ladri» (zu deutsch: SaGP; Sowieso-alles-Gauner-Partei), die Bürgerunbewegung «Mir-isch-glich», das Bündnis «Chume-nöd-druus» und weitere, lediglich Soziologen, Meinungsforschern und dem einen oder andern nicht auf den Kopf gefallenen Journalisten zugängliche Gruppen.

Trotzdem gut, dass es Parlamente gibt

Die PdSa zeigt ihre Macht in unserer direkten Demokratie vor allem bei Sachvorlagen. Da erwischt es die Etablierten regelmässig auf dem linken Fuss. Nicht nur die Parteien, den Bundesrat gleich mit.

Und das ist gut so, sonst könnte unsere Landesregierung glatt auf die Idee kommen, sich des lästigen Parlaments zu entledigen. Und nur noch mittels Dekreten und dem einen oder anderen Volksentscheid durchzuregieren (vgl. WeiachBlog Nr. 1410).

Ohne die manchmal als Schwatzbude und Lobbyisten-Karussell verschrieene Institutition Bundesversammlung, welche die Vielfalt der Meinungen zumindest in Ansätzen abbildet, könnte sich die Regierung wie weiland zu Zeiten der Helvetik ganz einfach auf die schweigende Mehrheit abstützen.

So wie bei der Abstimmung zur Zweiten Helvetischen Verfassung von 1802: Wer nicht abstimmte, dem wurde unterstellt, er sei für die Regierungslinie. Und so sagten die Weiacher im Mai 1802 geschlossen Ja (weil 100% PdSa!, vgl. WeiachBlog Nr. 663).

Freitag, 18. Oktober 2019

Neidhart&Lhôte-Orgel Weiach: Nur ein Rückpositiv bringt's!

Gegen Ende Oktober vor 50 Jahren konnte die gegenwärtige Weiacher Orgel als eines der letzten Elemente der Gesamtrestauration festlich eingeweiht werden. Dass sie so aussieht, wie wir sie heute kennen, nämlich mit einem Rückpositiv (RP), das über der Emporenbrüstung platziert ist, ist keineswegs selbstverständlich.

Eidgenössische Kommission droht mit Entzug aller Bundesubventionen

Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) sowie die Kantonale Denkmalpflege Zürich waren erklärte Gegner eines Rückpositiv. Dieses würde den bisherigen optischen Eindruck der Empore massiv beeinträchtigen, fanden sie.

Der Orgelexperte Jakob Kobelt, die Orgelbaufirma Neidhart & Lhôte, der Architekt der Gesamtrestaurierung, Paul Hintermann sowie die Kirchenpflege Weiach hingegen wollten nicht auf ein zweites Manual verzichten und argumentierten u.a., ein Oberwerk statt eines Rückpositivs würde mehrere Monate im Jahr unbenutzbar sein (vgl. unten).

Dieser Streit mit verhärteten Fronten dauerte mehrere Monate lang an und blockierte den Bau unserer Orgel. Aus den handschriftlichen Unterlagen des Orgelexperten, die als Teil seines Nachlasses in der Musikabteilung der Zentralbibliothek Zürich liegen, geht hervor, dass die Denkmalpfleger der Kirchgemeinde Weiach im Sommer 1966 mündlich gar den vollständigen Entzug aller Bundessubventionen angedroht hatten, sollte man auf dem Bau eines Rückpositivs beharren!

Sechs bis sieben Monate im Jahr unbrauchbares Oberwerk?

Dieses Rückpositiv war aber aus Sicht der Gemeinde unverzichtbar, wie nach Versuchen und Nachforschungen von Georges Lhôte klar wurde.

Lhôte schrieb im Januar 1967 an den Architekten Hintermann, am gegebenen Standort auf der Empore ein Oberwerk einzubauen, führe zu grossen Problemen:

«L’OW se trouve beaucoup trop près du plafond de l’église, à un niveau où il se produit toujours une couche de concentration de la chaleur. Ce clavier sera injouable pendant 6 ou 7 mois par an!» (Brief Nr. 8 im Nachlass Kobelt, Dossier Weiach; Signatur: ZBZ Mus NL 118: W6, Fasz. 1)

Technisch sei ein Oberwerk zwar realisierbar, aber in allen anderen Aspekten völlig unbefriedigend. Ein Unterwerk sei auch keine Lösung, da man es nicht mehr höre, wenn Sänger auf der Empore darum herum gruppiert seien. Seiner Meinung nach gebe es deshalb keine andere Lösung als ein Rückpositiv, wenn man eine zweimanualige Orgel wolle.

Und die Kirchgemeinde Weiach wollte unbedingt wieder eine zweimanualige Orgel, um neben der Gottesdienstbegleitung auch das ein oder andere Konzert veranstalten zu können.

Vier Varianten zur Diskussion

Am 22. Mai 1967 schliesslich schrieb der von der Kirchgemeinde Weiach beauftragte Orgelexperte Jakob Kobelt, der gleichzeitig auch Konsulent der EKD war, aus Mitlödi GL an die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (Sekretariat an der Gasometerstrasse in der Stadt Zürich), vertreten durch den Kommissionspräsidenten, Prof. Dr. A. Schmid (Brief Nr. 10 im Nachlass Kobelt, Dossier Weiach; Signatur: ZBZ Mus NL 118: W6, Fasz. 1):

Betrifft: Orgel, Kirche Weiach

Sehr geehrter Herr Professor,

Die Angelegenheit mit dem Einbau einer neuen Orgel in der Kirche Weiach wurde vom Orgelbauer Georges Lhôte, vom Architekten Paul Hintermann, von Herrn Dr. Albert Knöpfli
[Mitglied der EKD] und mir nochmals gründlich beraten. Verschiedene Vorschläge und Projekte wurden einander gegenübergestellt, und vor allem wurde die von der EKD empfohlene Lösung (HW+OW, ohne Rückpositiv) geprüft.

Von verschiedenen Vorschlägen wurden Plan-Skizzen angefertigt, ich beziehe mich im folgenden auf die diesem Schreiben beiliegenden Pläne.

1. Plan A    Orgel mit reduziertem Rückpositiv
2. Plan A1  Orgel wie in Projekt
3. Plan B    Orgel mit Oberwerk, über geteiltem Hauptwerk
4. Plan C    Orgel mit Oberwerk, hinter Hauptwerk zurückgesetzt






Alle vier Lösungen sehen eine zweimanualige Orgel mit Pedal vor. Die Forderung der Gemeinde Weiach auf ein Orgelwerk mit zwei Manualen und Pedal ist berechtigt, ein einmanualiges Instrument kommt nicht in Frage.

Der Vorschlag der EKD und die Forderung der Kant. Denkmalpflege, auf das Rückpositiv zu verzichten, wurde eingehend geprüft und in den Plänen B und C aufgezeichnet.

Zu den Vorschlägen sei folgendes bemerkt:

I. Die Lösungen mit Oberwerk (Pläne B und C)

Beide Lösungen haben folgende Nachteile:

a) Das Oberwerk kann aus Platzgründen nur 2-füssig gebaut werden. Da das HW auf 8'-Basis steht, stehen die beiden Werke nicht im richtigen Verhältnis zueinander. Die 8'-Basis für das HW ist durch die Grösse des Raumes gegeben. Die klangliche Relation zwischen HW und OW ist gestört.


[Seitenwechsel]

b) Steht das OW in der gleichen Front wie das HW (Lösung B), so muss das HW geteilt werden, eine für diesen Raum unbefriedigende Lösung: der Klang des HW wird gespalten.

c) Steht das OW hinter dem HW (Lösung C), dann kann das HW wohl zusammengebaut werden, optisch gibt es keine befriedigende Lösung, das zurückgesetzte OW stört das Bild.

d) Während der ganzen Heizperiode kann die Orgel nicht in Stimmung gehalten werden. Das OW steht unmittelbar unter der Decke und ist mit seinen kleinen Pfeifen ausserordentlich heikel in Bezug auf Stimmungsschwankungen, hervorgerufen durch die wärmere Temperatur unmittelbar unter der Decke. Das Spiel auf dem OW wäre während der ganzen Heizperiode, also gut ein halbes Jahr lang, in Frage gestellt.

Beide Lösungen können vom Orgelbaulichen her nicht verantwortet werden. Als Orgelbauberater der Gemeinde Weiach muss ich die Lösungen mit einem OW ablehnen. Zum gleichen Standpunkt sind die Herren Dr. A. Knöpfli, Architekt Hintermann und vor allem auch der Orgelbauer gekommen.

II. Die Lösungen mit dem Rückpositiv (Pläne A und A1)

Bei A 1 handelt es sich um die von der Denkmalpflege angefochtene Lösung. HW und RP stehen auf der Basis 8' bzw 4'. HW- und RP-Prospekt beginnen mit C.

Demgegenüber schlagen wir als Lösung die Orgel nach Plan A vor. Die Prospekte beginnen ab E, die Gehäuse werden also reduziert. Nur die Lösung mit dem RP kann als werkgerecht und orgelbaulich in jeder Beziehung befriedigend bezeichnet werden.

Das RP kann ohne konstruktive Störung der Empore und Brüstung eingebaut werden.

Die oben genannten Herren sind einhellig der Ansicht, dass nach ernsthafter Prüfung der verschiedenen Vorschläge nur die Lösung nach Plan A in Frage kommen kann. Ich beantrage daher, die Denkmalpflege möchte die Sache nochmals prüfen und auf ihren Beschluss (kein Rückpositiv!) zurückkommen. Der berechtigte Wunsch der Gemeinde, eine gute Orgel zu erhalten, ein Instrument, das der kirchenmusikalischen Praxis in allen Belangen gerecht werden kann, sollte nicht einfach übergangen werden. Der restaurierte Kirchenraum soll dem lebendigen Gottesdienst der heutigen Gemeinde dienen, und an diesem hat die Kirchenmusik doch einen wesentlichen Anteil.

Mit vorzüglicher Hochachtung

[Durchschlag nicht unterzeichnet]

Beilagen
Kopie mit Plänen A, A1, B, C an Herrn Dr. A. Knöpfli, 8355 Aadorf
Kopie ohne Beilagen an Herrn Paul Hintermann, Architekt, 8803 Rüschlikon

Donnerstag, 17. Oktober 2019

Fehler in Blasers Bibliographie der Schweizer Presse

Am 12. September diesen Jahres zeigte sich wieder einmal, dass die einfachste Erklärung meist die beste ist. Und vor allem: dass man oft viel zu weit sucht.

An diesem Tag war der Bülacher Ortschronist Fabio Padrun in der Zentralbibliothek Zürich und konnte sich dort einen ganz speziellen Band ansehen. Den, in der die Zeitung «Bülacher Volksfreund» ihren Titel auf «Bülach-Regensberger Volksfreund» geändert hat.

Mehr als einen Monat keine Zeitung publiziert?

In WeiachBlog Nr. 443 vom 1. Mai 2007 (Komplizierte Zeitungsnamen-Geschichte) hatte ich – gestützt auf die entsprechenden Einträge in Blasers Bibliographie der Schweizer Presse (s. Bild unten) – geschrieben:

«Der erste Name des am 20. Juni 1866 erstmals erschienenen heutigen «Neuen Bülacher Tagblatts» war lediglich «Bülacher Volksfreund». Diesen Titel behielt das Blatt immerhin vier Jahre bei, nämlich bis am 15. Juni 1870. Von Mitte Juli 1870 bis Mitte Juni 1872 hiess die Zeitung dann «Bülach-Regensberger Volksfreund».»

Und ich fand schon damals, das sei doch eine seltsame Lücke im Jahr 1870, die sich da zwischen der Benennung bis 15. Juni 1870 und ab Mitte Juli 1870 auftut (vgl. den Eintrag unter dem grauen Strich mit dem obersten Eintrag im Bild aus: Blaser Bd. 1, 1956, S. 198-199).


Erklärung der Zahlen in den Kreisen (Bd. 1, S. XVI, Details auf den Seiten XVII bis XX, vgl. Link zu Scan in Quelle unten):

Hat Blaser sich geirrt (wie ich vermutete) oder war tatsächlich einen ganzen Monat lang keine Zeitung erschienen (eher unwahrscheinlich, man will ja seine Leser bei der Stange halten)?

Da die entsprechenden Nummern in der Sammlung der Lesegesellschaft Bülach fehlen, hat sich Padrun freundlicherweise bereit erklärt, zur Klärung dieser Frage den Weg an den Zähringerplatz in die Stadt Zürich auf sich zu nehmen.

Auch in den Bibliothekskatalogen drin

Ich war wirklich gespannt, ob diese Lücke nur in der Beschreibung der Bibliothekskataloge auftaucht (vgl. Abbildung unten) und aus der Bibliographie von Blaser entnommen ist, oder sich tatsächlich in den vorhandenen Ausgaben des Jahres 1870 widerspiegelt.


Meine Frage an Padrun: «Sollte es sich wie beschrieben verhalten (d.h. Lücke von einem Monat), dann wäre es - wo Sie dann schon vor Ort sind - von Interesse, die letzten Ausgaben des "Bülacher Volksfreunds" (bis 15. Juni 1870) und die ersten des "Bülach-Regensberger Volksfreunds" (ab 17. Juli 1870) nach Erklärungen dafür zu untersuchen, bspw. ein Editorial, in dem der Redaktor/Herausgeber sich dazu äussert. Denn wahrscheinlich hat sich auch Blaser bei seiner Bibliographie-Arbeit auf ebendiesen Bestand der ZBZ gestützt.»

Anmerkung: Es ist nicht nur wahrscheinlich, sondern sogar ziemlich sicher, wenn man die Einträge unter den Nummern 14: «Zh: Z» berücksichtigt (Blaser Bd. 2, S. 1440). Das ist nämlich der Hinweis auf den Bestand der Zentralbibliothek Zürich.

Eine 6 statt einer 7. Simpler Tippfehler im Standardwerk

Am eingangs dieses Artikels erwähnten Tag schrieb mir Padrun:

«Endlich habe ich es in die ZB geschafft. Es besteht keine Lücke. Nach dem 15.6.1870 erschienen folgende Ausgaben des Bülacher Volksfreunds:

18.6., 22 6., 25.6., 29.6., 2.7., 6.7., 9.7., 13.7., 16.7. etc.

Ab der Ausgabe vom 16.7.1870 heisst die Publikation Bülach-Regensberger Volksfreund.»

Und in einer weiteren mail fügte er hinzu:

«Noch ein Nachtrag: Erklären kann ich mir nicht wirklich, weshalb es zu einer vermeintlichen Lücke gekommen ist. Die Publikation ist jahrgangsweise gebunden. Die einzige Erklärung für mich ist, dass beim Zitieren des Datums der Umbenennung sich der Fehler eingeschlichen hat (bis 15.6. Bülacher Volksfreund anstatt bis 15.7. Bülacher Volksfreund).»

Genau so ist es. Fall gelöst! Merci an den Bülacher Ortschronisten!

Und wieder einmal zeigt sich: Auch (und gerade) die Autoren von Standardwerken machen Fehler. In diesem Fall hätte Blaser schreiben sollen: «15.7.1870». Oder noch besser (unter Verwendung des letzten Publikationsdatums unter dem ursprünglichen Namen): «13.7.1870».

WeiachBlog Nr. 443 ist korrigiert. Jetzt müssen nur noch die Bibliothekskataloge korrigiert werden.

Quelle
  • Blaser, F.: Bibliographie der Schweizer Presse. Erschienen in der Reihe: Quellen zur Schweizer Geschichte. Hrsg. v. d. Allgemeinen Geschichtforschenden Gesellschaft der Schweiz. Neue Folge, IV. Abteilung: Handbücher; Band VII. 1. Halbband, Basel 1956; 2. Halbband, Basel 1958 (beide im Birkhäuser Verlag). Online als PDF-Datei verfügbar in der Sammlung E-Helvetica: NBDIG-59378 

Mittwoch, 11. September 2019

Weiach war 1949 gegen die Rückkehr zur direkten Demokratie

Der 11. September scheint es in sich zu haben. An diesem Tag werden Weichen gestellt. So 1973 in Chile, als Salvador Allende weggeputscht wurde. Aber auch 2001 in den USA und 1949 bei uns.

9/11

Heute vor 18 Jahren. Schauplatz: Prizren, KFOR-Camp VJ. Da sass ich abends kurz vor Lokalschliessung um 23 Uhr in einer sogenannten Betreuungseinrichtung der deutschen Bundeswehr mit dem etwas schrägen Namen «Unterm Abflussrohr» und sah mir die in Endlosschleife gesendeten Bilder der zusammenstürzenden Twin Towers an. Die meisten Menschen, die heute über 30 sind, erinnern sich noch genau, was sie damals taten, an diesem 11. September 2001, als sie von den fatalen Ereignissen hörten.

Mein ingenieurtechnisches Entsetzen über diesen Einsturz war fast noch grösser als die düsteren Überlegungen, wozu dieses Ereignis, «an act of war», wie sich der US-Präsident ausdrückte, in der Weltgeschichte noch führen würde. Denn bisher hatte ich zwar schon von etlichen Hochhausbränden gelesen und gehört. Aber noch nie von einem Wolkenkratzer, der als Folge eines Brandes eingestürzt wäre. Ein fataler Fehler in den Berechnungen der Ingenieure, die WTC 1 und 2 konzipiert hatten? Wie konnte das passieren?

In den nächsten Tagen war bei der KFOR Ausnahmezustand, weil der NATO-Bündnisfall nach Art. 5 ausgerufen worden war (vgl. Wikipedia-Artikel Bündnisfall). Und in den nachfolgenden Jahren haben wir alle erleben können, wie der Autoritarismus - heute mit den Worten «das ist alternativlos» verkleidet - weltweit alles in seinen Würgegriff genommen hat.

Direkte Demokratie

Heute vor 70 Jahren dürfte das Entsetzen spätabends auch im Bundeshaus zu Bern gross gewesen sein. Das Undenkbare war eingetreten. Die Stimmbürger hatten dem seit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs umfassenden Vollmachtenregime des Bundesrates die rote Karte gezeigt. Das Verdikt war klar: die Volksinitiative «für die Rückkehr zur direkten Demokratie» war mit knapper Mehrheit angenommen worden.

Ein fataler Fehler im vorangegangenen Propagandafeldzug? Denn im Vorfeld der Abstimmung war der Bundesrat nicht müde geworden zu betonen, es sei in diesen Zeiten schlechterdings unmöglich, die Schweiz zu regieren, ohne über die gewohnten, quasi diktatorischen Vollmachten zu verfügen. Und dann so etwas. Ein - sinnigerweise von eher als demokratiefeindlich einzustufenden Kreisen aus dem Waadtland lanciertes - Volksbegehren erklärt das Volk wieder zum Souverän. Wie es die Intention bei der Gründung des Bundesstaats im 19. Jahrhundert gewesen war.

Weiach stramm auf der Vollmachten-Linie

Diese denkwürdige Volksabstimmung vom 11. September 1949, die 148. Vorlage über welche die Schweizer auf Bundesebene abgestimmt haben (vgl. Swissvotes.ch), ist jedenfalls nicht wegen den Weiachern angenommen worden. Die damals 190 Stimmberechtigten, von denen 134 zur Urne gingen (Stimmbeteiligung: 70.5 % !!) haben es nur mit 21.7 % Ja bedacht. Von 120 gültigen Stimmzetteln zeigten 94 ein Nein und nur 26 ein Ja. Damit war Weiach im Bezirk Dielsdorf  (29.9 % Ja) in bester Gesellschaft und hat sich auch nicht von den übrigen ländlichen Gebieten des Kantons abgehoben. Die Städte hingegen waren eher für die direkte Demokratie, wie man der Karte entnehmen kann (Daten für die Kantone Aargau und Fribourg fehlen):


Nur die Migros-Partei war für die Volksinitiative

Man sieht, dass es in ländlichen Gebieten keineswegs klar war, wie die Abstimmung ausfallen würde, so z.B. in den Kantonen Glarus oder St. Gallen.

Über alles gesehen war das Volksvotum nicht auf der Linie der Parteien. Für ein Ja hatte sich nur der Landesring der Unabhängigen ausgesprochen. Diese von Gottlieb Duttweiler gegründete Partei konnte damals gerade einmal 4.4% aller Wähler auf sich vereinigen. CVP, FDP und die heutige SVP (damals im wesentlichen die Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei BGB) waren dagegen. Ja selbst die Sozialdemokraten und die Partei der Arbeit (PdA) votierten gegen die Volksinitiative. Also nicht nur ein Nasenstüber für den Bundesrat.

Dass der LdU für die direkte Demokratie war, ist kein Wunder. Denn das Vollmachtenregime hat der Migros grosse Steine in den Weg gelegt, z.B. mit dem Warenhausbeschluss vom 14. Oktober 1933. Er war klar verfassungswidrig, da er sich letztlich gegen die Handels- und Gewerbefreiheit richtete. Denn der Beschluss verfügte «für alle Warenhäuser, Einheitspreisgeschäfte und Ladenketten das Verbot, neue Geschäfte zu eröffnen oder bestehende Geschäfte zu erweitern.» (vgl. Wild, R.: Auf Schritt und Tritt. Der schweizerische Schuhmarkt 1918–1948. NZZ Libro. Basel 2019 - S. 80-81).

Extreme Unterschiede bei der Stimmbeteiligung

Erstaunlich ist die durchweg extrem hohe Stimmbeteiligung im Kanton Zürich. Noch in den beiden Gemeinden mit den roten Laternen (Langnau am Albis und Oberengstringen mit je 54.3%) ging über die Hälfte der Berechtigten zur Urne.

Bemerkenswert sind besonders die Unterschiede zwischen den Kantonen. In anderen Landesgegenden gab es nicht nur etliche Gemeinden, deren Stimmbürger die Abstimmung fast geschlossen boykottiert haben, so z.B. das Gotthelf-Dorf Lützelflüh im Kanton Bern mit 6.7 % (83 von 1244 Berechtigten). Auch der restliche Kanton Bern war eher desinteressiert (Stimmbeteiligung: 20.4 %), nur im heutigen Kanton Jura war die Beteiligung signifikant höher und dort war die Bevölkerung auch ganz deutlich für die direkte Demokratie (vgl. die grün eingefärbten Gebiete).

Diese extremen Unterschiede haben sich natürlich auch auf das Volksmehr ausgewirkt: der Kanton Zürich, wo damals 16.7% aller Stimmberechtigten wohnten, stellte an diesem Abstimmungstag mehr als ein Viertel (27.8%) aller abgegebenen Stimmen.

Ist direkte Demokratie gefährlich?

Fragt man heutige deutsche Politiker (ausser denen der AfD), dann ist das sehr wohl so. Da könnte ja die falsche Partei an die Macht kommen. Und je nach Struktur des Staates und der Mündigkeit ihrer Bürgerinnen und Bürger ist eine solche Befürchtung durchaus nicht pauschal von der Hand zu weisen.

Aber die Propaganda, direkte Demokratie würde den Staat funktionsunfähig machen, man könne eigentlich gar nicht mehr anders regieren als mittels Notrecht, d.h. letztlich einem extrakonstitutionellen Vollmachtenregime, das hat sich in den letzten Jahrzehnten doch weitgehend als übertrieben herausgestellt. Im Gegenteil: das Stimmvolk ist ein wichtiges Korrektiv gegen die Begehrlichkeiten der herrschenden Eliten, die über ihre Lobbyorganisationen den Lauf der Politik und Verwaltungstätigkeit mitbestimmen. Da schadet es nicht, wenn Volkes Stimme ein gewichtiges Wort mitzureden hat. Ob ein Volksentscheid auch dann ohne Wenn und Aber gilt, wenn es an die Menschenrechte geht, das ist hingegen zu Recht eine höchst diffizile Frage.

Die Notrechts-Frage

Nicht nur das Stimmvolk ist allerdings in der Lage, autoritäre, freiheits- und menschenrechtsfeindliche Beschlüsse zu fassen. Das können die Regierungen noch viel eher, zumal wir hierzulande ja kein Verfassungsgericht haben. Und zwar dann, wenn sie sich auf Notrecht berufen.

Das Notrecht ist ihnen über die sogenannte polizeiliche Generalklausel immer zugänglich. Von einem eigentlichen Notrecht (oder wie es in anderen Staaten rechtlich geregelt ist: der Ausrufung des Notstands oder Ausnahmezustands) kann in der Schweiz keine Rede sein. Das sei in unserer Verfassung nicht vorgesehen, weil man das für so selten hielt, dass man es nicht drinhaben wollte, erklärte Andreas Kley, Professor an der Universität Zürich, am 7. September auf SRF 4 News.

Epochale Weichenstellung...

Die Abstimmung von 1949 war rückblickend dennoch von allergrösster Bedeutung, eine epochale Weichenstellung. Wir wären heute nicht das Land, das wir - zumindest im Selbstverständnis der Bürgerinnen und Bürger - heute sind. Eine direkte Demokratie, die sich eben gerade dadurch von den autoritärer regierten Staaten rundherum abhebt.

... und doch jederzeit gefährdet

Professor Kley ist aber der Meinung, dass es mit den am Horizont dräuenden Verwerfungen in wirtschaftlicher Hinsicht und der steigenden Kriegsgefahr auch in Europa nicht unwahrscheinlich sei, dass die Juristen auf Bundesebene sehr schnell wieder die alte Vollmachtenregelung aus der Schublade ziehen und dem Bundesrat erneut quasidiktatorische Kompetenzen zuschanzen würden. Wie schnell das geht, hat man ja bei der Rettung der UBS gesehen.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass man dann mit derselben Begründung wie in den zwei vorangegangenen Weltkriegen operieren wird: es handle sich um eine «unvorhersehbare Notlage». Da werden dann in die Verfassung geschriebene Rechte (Menschenrechte, Eigentumsrechte, etc.) aus tagesaktuell behaupteter oder tatsächlicher Notwendigkeit schnell einmal zu Makulatur.

Weiterführende Dokumentationen

Dienstag, 3. September 2019

Eine Ehefrau geht nicht ohne ihren Mann ins Wirtshaus

Können Sie sich noch an den Nachruf auf Mina Moser (1911-2017) erinnern? Da habe ich unter dem 31. August 2017 geschrieben:

Sie [Mina] habe erzählt, sie hätte kurz gezögert das Restaurant zu betreten, kolportierte die Redaktorin, habe sich dann aber gesagt: «Äh ba, Mina. Du bisch über Nünzgi – und es sind hüt anderi Ziite. Du gasch jetz da ine!» – Das bezog sich auf den Umstand, dass es sich in früheren Zeiten für eine Frau, die etwas auf ihren Ruf hielt, nicht schickte, sich allein (d.h. ohne männliche Begleitung) in eine Beiz zu begeben. (WeiachBlog Nr. 1349)

Über den volkskundlichen Beitrag «D Üürte» (zu hochdeutsch etwa: «Die Rechnung des Wirts») im Jahrheft 1981/82 des Zürcher Unterländer Museumsvereins (www.zumv.ch) bin ich vor etwa zwei Wochen auf die jahrhundertealten Wurzeln dieses Reflexes der bislang ältesten Einwohnerin Weiachs gestossen: ein Traktat des Zwingli-Nachfolgers Heinrich Bullinger mit dem Titel «Der christlich Eestand».

Bullinger, Der christlich Eestand, Zürich 1548 - S. 73 verso

Da heisst es doch tatsächlich: «Es sol sich ein eerenwyb hinder unn one jren Eemann nienan in kein gsellschaften, ürten oder schlaafftrünck ynlassen, und one jres manns vorwüssen unnd erloubnuß nienan hin gon, [...].»

Die Ürte war die Rechnung des Wirts für Speis und Trank. Wirtshäuser, Zunftstuben und dergleichen sollte eine ehrbare Ehefrau nur mit ausdrücklicher Genehmigung ihres Mannes besuchen.

Das war die Lehrmeinung des Antistes, des obersten Pfarrers des Standes Zürich und damit ex officio diejenige der Zürcher Kirche.

Und weil Zürich ab der Reformation zu einer Theokratie umgewandelt wurde – um nicht zu sagen: einem religiös verpackten Polizeistaat, wie man ihn heute auf der arabischen Halbinsel findet –  wurde dieses ab 1540 in mehreren Auflagen bei Froschauer gedruckte Werk schnell zur Leitlinie für die Ehegerichtsbarkeit.

Selbstverständlich war es auch auf der Zürcher Landschaft richtungsweisend: für die Pfarrherren und Stillständer (d.h. Mitglieder der Kirchenpflege), welche in den Dörfern die sittenpolizeiliche Aufsicht inne hatten.

Quelle und Literatur
  • Der christlich Eestand : von der heiligen Ee Harkummen, wenn, wo, wie unnd von wäm sy ufgesetzt und was sy sye, wie sy recht bezogen werde, was jro Ursachen Frucht und Eer, dargegen wie uneerlich die Huory und d'Eebruch sye : ouch wie man ein kommlichen Eegmahel erkiesen, eeliche Liebe, Trüw und Pflicht halten und meeren und die Kinder wol und recht ufziehen sölle / durch Heinrychen Bullingern beschriben. Zürich 1540  [https://www.e-rara.ch/zuz/content/titleinfo/798479]; Zürich 1548  [https://books.google.ch/books?id=QN5jAAAAcAAJ]
  • D Üürte. In: Volkskundliche Beiträge. 22. Jahrheft des Zürcher Unterländer Museumsvereins 1981/82 – S. 32.  
  • In memoriam Mina Moser-Nepfer, 12.3.1911-27.7.2017. WeiachBlog Nr. 1349 v. 31. August 2017.

Sonntag, 1. September 2019

Spitzenelemente der Weiacher Kirche

Zum früheren Inhalt der Turmkugel auf dem Dachreiter der Weiacher Kirche ist bereits ein Beitrag erschienen (vgl. WeiachBlog Nr. 1342 vom 1. Mai 2017).

Auch der heutige Inhalt ist in Kapitel 7 der Jubiläumsbroschüre von 2006 dokumentiert (Achtung: PDF, 16.75 MB). Nicht aber die mit blossem Auge sichtbaren Elemente.

Blickt man heute zur Spitze der Weiacher Kirche hinauf, so bietet sich einem folgendes Bild (aufgenommen am 1. August 2019):


Man sieht die vergoldete Turmkugel, gekrönt von einer Spitze mit integrierter Wetterfahne. Auf letzterer klar erkennbar: das Weiacher Wappen mit achtstrahligem Stern in gewechselten Farben.

Der Stern stand höher

So sah die Weiacher Kirchturmspitze aber nicht immer aus. Wie sie sich spätestens ab 1863 präsentierte, zeigt die nachstehende Skizze des Technischen Arbeitsdienstes (TAD) aus der Zwischenkriegszeit (Abb. 38 aus der Jubiläumsbroschüre «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach»):


Walter Zollinger notierte am 1. Mai 1967 in einem grünen Ringheft folgende Eckdaten zu diesen am 25. April 1967 abmontierten Spitzenelementen:

«Masse: 45 cm Durchmesser der Kugel
Wetterfahne: 2,80 m Höhe
Stern: Durchmesser = 56 cm
Zifferblätter: Durchm. – 1,96 m x 2.00 m
»

Wann kam der Stern auf die Spitze?

Gemäss dem von Pfr. Ludwig Schweizer verfassten Turmkugeldokument N° 9 wurden im Rahmen der Renovation 1863 «Wetterfahne, Stern & Knöpfe» (Zusammenfassung Zollinger 1967) angebracht. Schweizer selber schrieb damals zu den Vertragsinhalten, die «Baumeister Joh. Caspar Knabenhans von Wädensweil, sesshaft im Seefeld» zu erfüllen hatte, u.a.:

«b. Die Wetterfahne soll mit einem grössern Gegengewicht versehen u. deren Balance neu vergoldet werden. Im fernern soll die Wetterfahne einen Goldrand bekommen u. auf den beiden Seiten derselben das Kantonswappen in dauerhafter Farbe angebracht werden. Überdiess soll auf Einer Seite unterhalb des obern Randes die Jahreszahl in Gold zu lesen sein. Überall ist Blattvergoldung mit bestem Citronen-Blattgold verstanden. Der Übernehmer haftet für leichte u. richtige Beweglichkeit der Wetterfahne.

c. Dessgleichen soll der Stern u. die beiden Thurmknöpfe neu u. solid mit Citronen-Blattgold vergoldet werden.»

Dass bereits nach weniger als zehn Jahren eine neue Vergoldung nötig wurde, dürfte die Weiacher besonders geärgert haben, schreibt Schweizer doch etwas weiter oben in besagtem Turmkugeldokument, dass die 1855 «besorgte Vergoldung der Thurmknöpfe u. der Anstrich des Thurmes u. der Wetterfahnen sehr mangelhaft geworden» sei.

1863 wurde also der Stern vergoldet. Ein neuer Stern? Oder ein bereits früher montierter? Im Turmkugeldokument N° 8, verfasst von Pfr. Hirzel 1855 zum damaligen Sanierungsprogramm, ist keine Rede von einem Stern. Da heisst es: «Vergoldung der Knöpfe und Zeiger und Anbringung einer Balance-Kugel zum Gegengewicht der neu zu bemalenden Fahne, sammt einem Blitzableiter».

War der Stern damals nicht sanierungsbedürftig? Oder eben noch gar nicht vorhanden? Beides wäre möglich. Auch ersteres, denn es scheint schon, dass man 1855 gespart hatte, wo es nur ging.

Dorfzeichen über Kantonswappen

Für mindestens ein Jahrhundert gab es also dort oben auch einen sechsstrahligen Stern, der das Dorfzeichen repräsentiert. Und einen weiteren Turmknopf, der heute nicht mehr vorhanden ist.

Die Fahne zeigte das «Kantonswappen». Der Stern stand separat darüber. Das war auch 1863 noch so, als Krauers Wappentafel (publiziert 1860) bereits eine von älteren Vorbildern aus dem 18. Jahrhundert inspirierte Version des Weiacher Wappens – im Wesentlichen die heutige – in Umlauf gesetzt hatte.

Der abmontierte, stark verrostete Stern und die alte Wetterfahne befinden sich im Fundus des Ortsmuseums Weiach.

Quellen

  • Brandenberger, U.: «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach». 300 Jahre Kirche Weiach, 1706–2006. Weiach 2006 – S. 52 (Abb. 38) sowie  S. 57-60 (Kapitel 7).
  • Turmkugeldokumente N° 8 u. 9, Textedition vgl: Brandenberger, U. (Hrsg.): Zeitkapsel Turmknopf. Weiacher Turmkugeldokumente Teil A; Wiachiana Fontes, Bd. 1.
  • Telefongespräch mit dem Präsidenten der Ortsmuseumskommission Weiach vom 1. September 2019.

Freitag, 23. August 2019

«Chälemerpack!» – die Trennlinie in den Köpfen Alteingesessener

Unter alteingesessenen Weiacherinnen und Weiachern ist die Bezeichnung «Chälenpack» noch weitherum bekannt.

Von einem anonym bleiben wollenden Mitglied der «Amtsrichters», einem im Weiacher Oberdorf ansässigen Familienverband, hat WeiachBlog jüngst zwei zu diesem Themenbereich passende Anekdoten mitgeteilt erhalten.

Chind mit Schnudernase

Die eine stammt ursprünglich von Mina Moser (1911-2017; vgl. den Nachruf in WeiachBlog Nr. 1349 vom 31. August 2017). Diese habe von ihrer Mutter, die als Hebamme tätig war, den Spruch gehört: «Chind mit Schnudernase lieferet de Storch i de Chälen ab, di schönä degäge im Oberdorf.»

Diese scherzhafte Bemerkung deutet direkt auf die im 19. Jahrhundert in der Chälen anzutreffenden sozialen und gesundheitlichen Missstände mit auffallend vielen kränklichen Einwohnern hin: Kropfträger, Skrofelkranke, Taubstumme und Kretins. Diese Häufung führte zu statistischen Auffälligkeiten, was wiederum dazu führte, dass dieser Umstand in medizinischen Fachzeitschriften aus ganz Europa die Runde gemacht hat. Mit Nennung des Dorfnamens!

Das dürfte nicht unwesentlich dazu beigetragen haben, dass die Weiacher in ihren Nachbargemeinden zum (heute aus dem Sprachgebrauch wieder verschwundenen) spottenden Übernamen «Weycher Chröpf» kamen. (Vgl. zu dieser These WeiachBlog Nr. 1369 vom 30. Juni 2018 mit Verweisen auf die erwähnten Fachzeitschriften in den Quellen).

Nun wusste man in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nicht, dass diese Krankheiten zu einem guten Teil auch erblich bedingt sind und nicht zwingend mit Unreinlichkeit in Haus und Stall oder dem Alkoholmissbrauch der Eltern zu erklären sind. Das aber waren die sichtbaren Begleitumstände. Und die prägten sich für Jahrzehnte ins kollektive Gedächtnis ein. Kurzum: an der Chälen haftete ein denkbar schlechter Ruf.

Zügeln unmöglich

Das zeigt sich auch an der zweiten Anekdote, die von meiner Quelle selber stammt. Eine ihr bekannte ältere Frau, die infolge Heirat ausgewandert und später in die alte Heimat zurückgekehrt war, habe ihr erzählt, ein in der oberen Chälen haushablicher, stattlicher Weiacher Bürger habe ihr seinerzeit, als sie ihren Ehemann noch nicht kannte, einen Heiratsantrag gemacht.

Dieser Chälemer gehörte notabene ebenfalls einer in Weiach alteingesessenen Familie an, die sich im Bauernhandwerk, in Vereinen und öffentlichen Ämtern durchaus bewährt hatte. Also eigentlich keine schlechte Partie.

Auf die Frage, warum sie denn auf den Antrag nicht eingegangen sei, habe die Bekannte geantwortet: «Ich ha doch nöd wele i d'Chäle überezügle!!!». Demnach gehörte sie einer im Oberdorf ansässigen Familie an. Und für Oberdörfler war es auch noch Mitte des 20. Jahrhunderts völlig undenkbar, sich mit dem «Chälemerpack» einzulassen.

Mittwoch, 14. August 2019

Geselliges Beisammensein, gutes Essen und ein Höhenfeuer

«1. Aug. Gemeinsame Bundesfeier aller Ortsvereine auf dem vergrösserten Schulplatz; der Gemeindeprsdt. Alb. Meierhofer-Nauer hält immer noch die unvermeidliche Rede und führt die Aufnahme der volljährig gewordenen Jungbürgerinnen und Jungbürger durch.» (Walter Zollinger: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1961 – S. 18; Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1961)

Die Rede zum Nationalfeiertag war, wenn man den Worten von Ortschronist Walter Zollinger folgt, traditionell Aufgabe des Gemeindepräsidenten. Und sie fiel – je nach Ausprägung seiner patriotischen Gesinnung – mehr oder weniger lang aus. Im Falle von Albert Meierhofer-Nauer wohl eher länger.

Höhenfeuer sind in den Jahreschroniken von Walter Zollinger bereits für die 1950er-Jahre nachgewiesen. Sie haben bis heute Tradition.

Im Zentrum der Weiacher Bundesfeier stand (und steht) aber das gemeinsame Singen der Nationalhymne, verbunden mit geselligem Beisammensein bei einem guten Essen. Das Essen wird – ebenfalls seit Jahrzehnten – von der Politischen Gemeinde mit einem Bon (im Wert von 8 Franken) gesponsert, der an jeden Besucher abgegeben wird, seien es Einheimische oder Auswärtige.

Mitte der 1980er Jahre gab es ein Organisationskomitee eigens für den Bundesfeieranlass. Dieses scheint sich später nur noch informell konstituiert zu haben. Die Feierlichkeiten werden seither im Turnus durch die Dorfvereine organisiert. Ein Verein organisiert jeweils die Verpflegung und die musikalische Unterhaltung, ein anderer das Höhenfeuer. Dieses wird (wenn nicht feuerpolizeiliche Gründe dagegen sprechen) entweder an der Fasnachtflue (oberste Rebstrasse) oder auf dem Wingert abgebrannt.

Ansprachen zum 1. August von 1982 bis 2006

1982: [Bannumgang West mit Zusammensein beim Schützenhaus; kein Hinweis auf eine Ansprache]
1983: «Ansprache durch den Dorfkünstler Hans Rutschmann»
1984: «Begrüssung durch den Behördenvertreter, Gemeinderat Hans Griesser». Der Bundesbrief von anfangs August 1291 (vorgelesen durch Irma Troxler, Verena Troxler und Roland Baltisser), vgl. «Der Weiacher Jugend, den Weiacherinnen und Weiachern, Gruss und Wohlergehen!». Schriftliche Grussadresse von Mauro Lenisa in den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, August 1984, S. 16.
1985: Begrüssung durch M. Lenisa, Gemeindepräsident
1986: Eröffnung der Feier durch M. Lenisa, Gemeindepräsident
1987: [Für die Ansprache ist samt Singen der Nationalhymne 15 Minuten veranschlagt]
1988: [Kein Hinweis auf eine Ansprache]
1989: [Kein Hinweis auf eine Ansprache]
1990: Gemeindepräsident Werner Ebnöther
1991: Gemeinsame Feier von Fisibach, Kaiserstuhl und Weiach. Kurzansprachen der drei Gemeindevorsteher mit dem Verlesen der Botschaft des Bundespräsidenten durch Schulkinder aus den drei Gemeinden.
1992: [Kein Hinweis auf eine Ansprache]
1993: [Kein Hinweis auf eine Ansprache]
1994: «Kurze Festansprachen» [ohne Angabe der Redner]
1995: [Kein Hinweis auf eine Ansprache]
1996: [Kein Hinweis auf eine Ansprache]
1997: «Kurze Festansprache» [ohne Angabe des Redners]
1998: [Kein Hinweis auf eine Ansprache]
1999: [Kein Hinweis auf eine Ansprache]
2000: Regierungsrätin Rita Fuhrer (vgl. NZZ, Nr. 175, 29. Juli 2000, S. 41)
2001: [Kein Hinweis auf eine Ansprache]                                                                                                
2002: [Kein Hinweis auf eine Ansprache]
2003: Kantonsrat Matthias Hauser
2004: Gemeindepräsident Gregor Trachsel
2005: Begrüssung durch den Gemeindepräsidenten
2006: Festansprache [ohne Angabe des Redners]

Gefahr der parteipolitischen Vereinnahmung

Man sieht es der vorstehenden Liste unschwer an: Reden oder Ansprachen waren in den letzten Jahrzehnten nicht regelmässiger Bestandteil der 1.-August-Feier in Weiach.

Bundesfeieransprachen von Auswärtigen ohne engen persönlichen Bezug zur Gemeinde sind in Weiach eine relativ neue Erscheinung.

Dass dem so ist, könnte mit der traditionell wenig parteiaffinen Haltung der Weiacherinnen und Weiacher zusammenhängen. Parteipolitik spielt auf kommunaler Ebene schlicht keine Rolle. Da sind Persönlichkeiten gefragt, keine ideologisierten Programme.

Für die Jahre 2000 und 2003 sind zwei in den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach dokumentiert, eine von Regierungsrätin Rita Fuhrer (SVP) und eine von Kantonsrat Matthias Hauser (ebenfalls SVP; damals frisch gewählt). 2009 und 2014 kamen in der Region ansässige Politiker zum Zug (vgl. Inhaltverzeichnis). Erst seit der Präsidentschaft von Stefan Arnold wird mehrheitlich auf auswärtige Politiker gesetzt.

Da besteht die Gefahr der Vereinnahmung. Bundesfeierreden bergen immer das Risiko, dass politische Agenden transportiert werden – vor allem in Wahljahren. Diese könnten die Harmonie stören und das Feiern des dörflichen Zusammenhalts gefährden.

Es ist daher eine interessante Entwicklung, dass sich der Gemeinderat im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts vor allem auf die Organisation des Redners bzw. der Rednerin konzentriert.

Mit dem massiven Zuzug von Neuweiachern der letzten Jahre ist es nämlich zu einer Herausforderung geworden, Zusammengehörigkeitsgefühl neu zu erfinden. Wenn rednerische Zugpferde dabei helfen, dann ist dagegen nichts einzuwenden.