Dienstag, 2. Juli 2024

Schwerkraftanomalie oder kartographisches Wunder?

Im neuen Kunstdenkmäler-Band über den Bezirk Dielsdorf (erschienen im Dezember 2023) wird jeder der 22 Gemeinde-Abschnitte mit entsprechenden Plänen eingeleitet, bei Gemeinden wie Stadel mit mehreren Zentren gilt das für jede Ortschaft.

Weiach ist auf zwei Abbildungen aufgeteilt: den alten Ortskern (Abb. 533) und die erst in neuerer Zeit entstandenen Überbauungen zu beiden Seiten der Hauptstrasse Nr. 7 (Abb. 534, bezeichnet mit «Kaiserstuhlerstrasse»).

Erkenne das Wunder!

Bei genauer Untersuchung des Plans ist eine wundersame Anomalie zu erkennen. Fällt Ihnen auf, welche?

Der Dorfbach, laut KdS 146, Abb. 533, S. 475

Der Sagibach, laut KdS 146, Abb. 533, S. 474

Der Mülibach, laut KdS 146, Abb. 533, S. 475

Die drei Ausschnitte zeigen unsere drei wichtigsten Bäche, Mülibach, Sagibach und Dorfbach. Samt Pfeil, der die Fliessrichtung angibt. Bei zweien davon liegt hier der Hund begraben.

Kombiniert man die drei Pfeilrichtungen zu einem Höhenmodell, dann sieht es auf dem Plan nämlich so aus, wie wenn sich die drei Bäche vom Dorfkern aus sozusagen in drei völlig verschiedene Himmelsrichtungen davonmachten.

Wasserquelle unter der Sternenkreuzung? Oder steckt gar der Papst dahinter?

Wie Ortskundige wissen, liegt aber das Dorfzentrum definitiv nicht auf einem Hügel. Und alle drei Bäche fliessen Richtung Rhein. Die beiden zuerst genannten vereinigen sich nahe der Sternenkreuzung unterirdisch zum Dorfbach, der dann nach Unterquerung der Glattfelderstrasse in ingenieurgeplanter Kurvigkeit weiter Richtung Norden verläuft (vgl. WeiachBlog Nr. 2119).

Dem Kunstdenkmälerband sei Dank haben wir hier dennoch die kartographische Illusion einer Gravitationsanomalie, wo das Wasser den Berg hinauffliesst, wie an einer Strasse nahe der päpstlichen Sommerresidenz Castel Gandolfo (vgl. Merkur 2018). It's a kind of magic!

Quellen und Literatur
  • Merkur.de (Hrsg.): Auf dieser Straße bei Rom fließt das Wasser bergauf  – was steckt dahinter. Stand: 20. März 2018, 08:38 Uhr.
  • Albertin, P.: Weiach. Ortsplan 1:5000. Winterthur 2022. In: Crottet, R.; Kerstan, A.; Zwyssig, Ph.:  Der Bezirk Dielsdorf. Die Kunstdenkmäler des Kantons Zürich, Neue Ausgabe VII. (zugl.: Die Kunstdenkmäler der Schweiz (KdS), Bd. 146.) Bern 2023 – S. 474-475.
  • Brandenberger, U.: Als der Dorfbach unter die Sternenkreuzung musste. WeiachBlog Nr. 2119, 19. Juni 2024.

Montag, 1. Juli 2024

Ceinturon. Nachruf auf die Weiacher Lederverarbeitung

In der jüngsten Ausgabe des Mitteilungsblatts der Gemeinde Weiach (MGW, Juli 2024, S. 10) findet man im Abschnitt Zivilstandswesen unter den Todesfällen die folgende Notiz:

«Silvia Fruet (geboren am 04.02.1934; gestorben am 13.06.2024)»

Neuzuzügern wird das wenig sagen. Gelernten Weycherinnen und Weychern hingegen schon. Denn der Name Fruet steht für ein Familienunternehmen, das viele Jahre lang das Bahnhofsquartier geprägt hat. 

Von der Schäfti zur Sattlerei Fruet

Das dem Stationsgebäude vis-à-vis stehende Gebäude Kaiserstuhlerstr. 51 (heute: Im See 2) war Dreh- und Angelpunkt der hiesigen Lederverarbeitungstradition über acht Jahrzehnte hinweg:

«Die 1920/21 beim Bahnhof erbaute Schäftenäherei, eine Filiale der Schuhfabrik Walder, Brüttisellen, wurde im Jahre 1965 geschlossen. 1970 übernahm die Sattlerei Fruet AG die Räumlichkeiten und produzierte dort u.a. für die Schweizer ArmeeAb 1985 wurde die Firma von Oskar Debrunner weiterbetrieben, der sie aber im Oktober 2000 schliessen musste.» (Aus: Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes, S. 88)

Der Schuhproduktion folgte also eine Firma, die Sattlerei-Aufträge übernahm. Eine, die die richtig schweren Leder verarbeitete. Für Kunden, denen Dauerhaftigkeit oberstes Gebot war, wie die Schweizerische Armee: Etuis für das Mannsputzzeug, Effektentaschen, Kartentaschen, Ceinturons, etc. pp. Alles aus Leder (und Kunstleder), was man sich so vorstellen kann.

Ein treuer Lebensbegleiter des Verfassers

Rein zufälligerweise hat der in jüngeren Jahren in Weiach ansässige Verfasser dieser Zeilen – viele Jahrzehnte ist's her – als Wehrpflichtiger in einem Zeughaus ausgerechnet den nachstehend abgebildeten Ceinturon gefasst:

Ceinturon. Das ist so ein typisches Schweizer Militärwort, das sozusagen von unseren Compatriotes aus der Romandie stammt. In der französischsprachigen Wikipedia findet man denn auch die Erklärung: «Le ceinturon est la ceinture de l’uniforme militaire.»  Und «ceinture» kommt vom lateinischen «cintura», einem Stoffband, das um die Taille getragen wurde (Quelle: CNRTL).

Diese Ceinturons gab es in verschiedenen Längen in mind. 6 Schritten von 100 bis 150 cm. Und auch einige speziell angefertigte Übergrössen für Soldaten mit beträchtlichem Bauchumfang (denn ja: Die galten im Gegensatz zu heute auch als diensttauglich).

Für Dienstanzug und Tarnanzug

Ausser beim Ausgangsanzug (Tenue A) brauchte der Soldat dieses Utensil immer. Der Ceinturon war der Gurt für den Waffenrock des Dienstanzugs (Tenue B); am Gurt und in der Tragschnalle eingehängt trug man das Bajonett. Am Ceinturon konnte der Unteroffizier seine Kartentasche einschlaufen, damit sie ihm beim Rennen nicht auf dem Rücken herumhüpfte. 

Wenn es wirklich schmutzig zu werden versprach, dann war Tenue C angesagt (Kampfanzug), wobei besagte Ceinturons als Hosengurt dienten, so beim Tarnanzug 83. 

Und wie man sieht, ist mein Fruet-Exemplar heute noch in gutem Zustand. Zugegeben, die Lackierung (oder ist's doch eine Brünierung?) der Schnalle hat gelitten. Etwas berieben ist das Leder auch. Aber sonst immer noch bestens zwäg. Der Gurt leistet regelmässig gute Dienste im Arbeitsalltag.

Leibgurt 98 immer noch im Verkauf

Fachhändler verkaufen solche Ceinturons noch heute. Bei army-shop.ch haben sie sogar Global Trade Item Number (GTIN/EAN) verpasst bekommen, bspw. 7640460367669 für 120 cm Länge (und die 76 als erste zwei Zahlen verraten die Schweizer Herkunft).

Eine offizielle deutsche Bezeichnung hat das Ding übrigens auch: «Leibgurt 98», weil er mit der Ordonnanz 1898 eingeführt wurde, vgl. Literatur.

Quellen und Literatur

  • Handbuch über die persönliche Ausrüstung in der schweizerischen Armee. Zusammenstellung aller bezüglicher Erlasse, von der zuständigen Amtsstelle durchgesehen und ergänzt, April 1901. Bern 1901 – S. 73. [Bibliothek am Guisanplatz, Signatur: BIG B 2710]
  • Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung der Firma Fruet AG, Weiach ZH, geleitet von Debrunner Oskar, Weinfelden, bezüglich Liquidation, 5. Oktober 2000. Dossier im Staatsarchiv des Kantons Thurgau. Signatur: StATG 5'8, 30.1.1/4844
  • Brandenberger, U.: Effektentasche made in Weiach. WeiachBlog Nr. 472, 30. Mai 2007.
  • Brandenberger, U.: Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. 6. Aufl. Vers. 67; Dezember 2023, S. 75, 88 u. Fn-319.

Sonntag, 30. Juni 2024

Wie Kilchsperger junior in den Polizei-Anzeiger kam

Nein, der langjährige Weiacher Pfarrer Albert Kilchsperger (1883-1947, vgl. seine Grabplatte in der nordöstlichen Friedhofsmauer) wurde nicht von der Polizei gesucht. Und trotzdem erscheint sein Name 1937 im Schweizerischen Polizei-Anzeiger (SPA). Wie kam es dazu?

Der SPA diente (wie bspw. in WeiachBlog Nr. 2108 schon erklärt) u.a. der offiziellen Ungültigerklärung von vermissten Ausweisschriften, vor allem von Reisepässen. In früheren Zeiten, als noch keine Lichtbilder die Pässe zierten, da waren die Signalemente der einzige Hinweis auf Missbrauch eines Ausweises. 1937 war das schon länger anders. In Schweizer Pässen, die ab 1915 ausgestellt wurden, ist nämlich eine Fotografie des Passinhabers enthalten.

Ein Albert musste es sein

Kilchsperger kam 1908 als Seelsorger nach Weiach und heiratete 1914 Elisa Meierhofer, eine Tochter des hiesigen Posthalters. Im folgenden Jahr, am Weihnachtstag, kam der Stammhalter des Herrn Pfarrer zur Welt, welcher der Familientradition folgend denselben Namen wie sein Vater und seine Grossväter erhielt. Plural, denn auf der Vaterseite steht in männlicher Linie Albert Kilchsperger (1847-1907) und mütterlicherseits Albert Meierhofer (1860-1940).

Und ebendieser Albert junior (21) hatte nun seinen Schweizerpass unauffindbar verlegt oder er ist ihm sonstwie abhandengekommen. Via die Zürcher Staatskanzlei wurde der Vorgang in die Publikation geschickt.

Viele Jahrzehnte später sind im Bundesarchiv alle Bände des SPA gescannt worden und deshalb findet man heute die damalige Verlustmeldung bequem vom heimischen Schreibtisch aus:

Quelle und Literatur

  • Schweizerischer Polizei-Anzeiger Nr. 117, 26. Mai 1937, S. 1319 (SPA 1937 Bd. I, S. 1-1680). Schweizerisches Bundesarchiv; Signatur: CH-BAR E4260D-01#1000/838#26*
  • Brandenberger, U.: Weiacher Posthalter-Familien (1842-2009). WeiachBlog Nr. 1897, 13. Februar 2023.
  • Brandenberger, U.:  Fahrausweisentzug, eine gestohlene Goldkette und ein Lederriemen. WeiachBlog Nr. 2108, 31. Mai 2024.

Freitag, 28. Juni 2024

Weiach gehört jetzt zur USPAT2-Region Neerach

Fertig lustig. Heute hat das Bundesamt für Statistik (BFS) die Katze aus dem Sack gelassen: Weiach gehört ab sofort in zweiter Linie zu Neerach. In erster Linie aber immer noch sich selber. Das nur zur Beruhigung. Aber so rein statistisch gesehen werden wir mit folgender Einteilung leben müssen: 


Diese USPAT2-Region Nr. 2401094 umfasst die Gebiete der drei politischen Gemeinden Weiach, Stadel und Neerach. 

Und sie beinhaltet insgesamt 5 USPAT1-Einheiten: Weiach, Windlach, Stadel, Neerach und Riedt:


Eine Flut an Gemeindefusionen macht die Statistiker konfus

Wie kommen diese Beamten in Neuenburg (dort ist der Sitz des BFS) auf solche Ideen? Eine Medienmitteilung erklärt die Intention:

«Bei räumlichen Analysen ist die Gemeinde oft die kleinste verfügbare statistische Einheit. Dieser Detaillierungsgrad ist für aussagekräftige Ergebnisse zu vielen Themen differenziert genug, stellt die Nutzenden regionaler Statistiken aber vor Schwierigkeiten, da die räumliche Gliederung durch die seit Beginn der 2000er-Jahre immer zahlreicheren Gemeindefusionen zunehmend instabil wird und an Genauigkeit einbüsst. Darüber hinaus erschweren die sehr unterschiedlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden und die stark variierende Struktur der Kantone räumliche Vergleiche. Um diese Schwierigkeiten zu beheben, bietet das BFS zwei neue Regionalisierungsstufen an.
 
Zeitlich stabile Raumeinheiten für detailliertere Analysen
 
Auf der Basis einheitlicher statistischer Kriterien wurden für die ganze Schweiz 3607 raumbezogene statistische Grundeinheiten der ersten Stufe (USPAT1 für «unités spatiales statistiques de base de premier niveau») festgelegt. Damit lassen sich detaillierte regionale Analysen erstellen. Ausserhalb der grossen Städte umfassen diese Grundeinheiten folgende Siedlungsgebiete: Wohngebiete (kleine Städte, Dörfer, Weiler), grosse Gewerbe- oder Tourismusgebiete. In den grossen Städten umfassen sie Quartiere mit einer Einwohnerzahl zwischen 7500 und 15 000 Personen.
 
Gemeindefusionen haben keinen Einfluss auf diese Gliederung. Einzig Gebietsabtausche können unter Umständen eine Anpassung des Perimeters erfordern. Die Unterteilung der Gemeinden in USPAT1 richtet sich zum Beispiel nach bestehenden Grenzen ehemaliger Gemeinden oder nach Postleitzahlen. Diese neuen Raumeinheiten können so gruppiert werden, dass sie den aktuellen Gemeindegrenzen entsprechen. Die Ergebnisse wurden mit Unterstützung der Statistikstellen der Kantone und der Grossstädte konsolidiert.
 
Gliederung in Raumeinheiten mit rund 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern
 
Zusätzlich zu den USPAT1 wurden 751 raumbezogene statistische Grundeinheiten der zweiten Stufe (USPAT2) mit je rund 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern definiert. Ihre vergleichbare Grösse bietet neue Nutzungsmöglichkeiten für Statistiken. Ihre Abgrenzung deckt sich mit jenen der USPAT1 und den aktuellen Gemeindegrenzen.»

Warum gerade Neerach?

Die Wahl des Namens dürfte darauf zurückzuführen sein, dass bei plurizentrischen Gebilden jeweils die Siedlung (bzw. Gemeinde) mit der grössten Bevölkerungszahl namensgebend wird.

Neerach zählte per Ende letzten Jahres 3314 Einwohner, Stadel 2359  und Weiach 2116. Das sind nach Strübis Rächnigsbüechli also nur etwas weniger als 7800 Einwohner in der USPAT2 Neerach.

So erklärt sich auch der Name Zweidlen-Station für die östlich von Weiach gelegene USPAT-1-Einheit, die politisch bekanntlich zu Glattfelden gehört. Denn das Stationsquartier weist dank der starken Bautätigkeit der letzten Jahre mittlerweile die meisten Einwohner auf und hat Zweidlen-Dorf und Rheinsfelden den Rang abgelaufen.

Interessante Reminiszenz

USPAT-1 ist in unserer Gegend auch eine Art Wiederauferstehung der alten, teils längst untergegangenen Zivilgemeinden. Zweidlen war so eine, Windlach ebenfalls. Auch Riedt b. Neerach. 

Lediglich für Raat und Schüpfheim geht das nicht ganz auf. Die werden – der Postleitzahl folgend – zu Windlach gezählt werden. Der Zürcher Verkehrsverbund handhabt das ja auch nach demselben Muster: Die Raater müssen an der Postautohaltestelle «Windlach, Raat» ein- und aussteigen.

Weiach hingegen war auch historisch gesehen immer eine Einheit. Die Gebiete der Zivilgemeinde, der Politischen Gemeinde, der Schulgemeinde und der evang.-ref. Kirchgemeinde waren deckungsgleich.

Quellen

Donnerstag, 27. Juni 2024

Die Vier-Kantone-Rundfahrt vor 75 Jahren

Von Zürich über Schindellegi und die Menzinger Höhe an den Zugersee. Dann quer durch den Aargau über Lenzburg, die Staffelegg, den Bözberg und die Stadt Baden wieder an den Ausgangspunkt zurück. Das sind ein paar Stichworte zur Rennstrecke der Vier-Kantone-Rundfahrt 1949, am gestrigen Datum vor 75 Jahren.

Der 621 m hohe Staffelegg-Pass zwischen Aarau und dem Fricktal war nur eine der Stellen, an denen der grosse Sieger des Tages, Ferdinand Kübler (1919-2016), genannt Ferdy National, einer der bekanntesten Schweizer Velorennfahrer aller Zeiten, seine «Glanzform» (O-Ton NZZ) nach Belieben ausspielen konnte. Er war der grosse Dominator bei den 35 gestarteten Professionals: Platz 1 mit fast zweieinhalb Minuten Vorsprung nach 231 Kilometern, zurückgelegt in 6 Stunden 6 Minuten und 40 Sekunden. D.h. 37.8 Stundenkilometer im Schnitt.

Für Amateure im Zweiten Weltkrieg geschaffen

Die Vier-Kantone-Rundfahrt wurde von 1941 bis 1972 durchgeführt. In der Zeitung Die Tat vom Montag, 27. Juni 1949 wird der Rennbericht mit folgendem Abschnitt eingeleitet:

«In den ersten Jahren des zweiten Weltkrieges aus der Taufe gehoben, hat sich das vom Velo- und Moto-Club Industriequartier Zürich geschaffene Rennen, die Vier-Kantone-Rundfahrt, innert einem knappen Jahrzehnt zu einem der bedeutendsten Ueberlandstraßenrennen des schweizerischen Radsportes entwickelt. Die diesjährige Auflage stand allerdings vorerst unter keinem besonders glücklichen Stern, denn ursprünglich wollte man die Ankunft, des Rennens mit einem Bahnrennen auf der offenen Rennbahn Oerlikon verbinden wie in den Vorjahren. Da platzten die Fußballer mit ihrem Länderspiel gegen Luxemburg dazwischen, und die wohlvorbereitete Organisation mußte vollständig umgeorgelt werden. Gleichwohl ließen sich die Männer um OK-Präsident Gusti Schmid nicht verdrießen und nahmen willig die Mehrarbeit auf sich. Die sportliche Ausbeute hat ihnen recht gegeben. Dagegen hätten auf der Zielstrecke am Sihlquai noch bedeutend mehr Zuschauer Platz gehabt. — Die Koordinierung der zürcherischen Sportanlässe scheint ein frommer Wunsch zu bleiben. — An der Organisation war einmal mehr nichts auszusetzen; nicht umsonst hatten sich gegen tausend Rennfahrer in allen Kategorien eingefunden. Die Industrieler verdienen das Vertrauen der Aktiven.»

Die Rollen der Weiacher

Gleich zwei Weiacher sind in diesem Artikel erwähnt: P. Grießer und Gusti Schmid. Der in Weiach aufgewachsene Fahrer Paul Grießer (*1930), der sich im Wehntal niederliess und von dort per Velo nach Oerlikon zur Arbeit fuhr. Und OK-Präsident Schmid höchstselbst (ohne Benennung seines Weiacher Bürgerrechts), der von derselben Tat 1971 anerkennend als «der grösste Velofritze Zürichs» bezeichnet wurde.

Grießer startete bei den Junioren im 2. Feld. In dieser Kategorie mussten 150 km zurückgelegt werden. Nach 4 Stunden 7 Minuten und 20 Sekunden musste er sich einzig einem Stadtzürcher namens Ruckstuhl geschlagen geben. Platz 2 also mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 36.4 km/h. Eine Topplatzierung in seiner Altersgruppe.

Quellen und Literatur

Mittwoch, 26. Juni 2024

Bei Vaterschaftsklagen musste ein Mann allein seinen Mann stehen

«Wenn eine Geschwängerte einen Unbekannten als Vater angiebt, und ihre Schwangerschaft nicht vor der fünf und zwanzigsten Woche angezeigt hat, so wird sie, neben ausschließlicher Ernährung des Kindes, mit einer Busse von vier und sechszig Franken, und mit Stellung vor den Stillstand ihrer Gemeinde, bestraft; falls die Busse nicht bezahlt werden kann, tritt an ihre Statt vierwöchentliche Zuchthausstrafe und damit verbundene zweckmäßige Arbeit im Innern des Zuchthauses, oder, wenn es den Umständen angemessen ist, sechsmonatliche Eingränzung auf Haus und Güter.»

Das ist der Wortlaut von § 198 im Revidierten Matrimonial-Gesetzbuch für den Kanton Zürich vom 25. Mai 1811. Dieses Ehegesetzgebungswerk regelt bis ins Detail, wie vorgegangen werden muss, wenn eine uneheliche Schwangerschaft festgestellt wird, bzw. welche Sanktionen drohen, wenn eine solche zu spät an zuständiger Stelle (i.d.R. dem Pfarrer) gemeldet wird.

Der als Vater Genannte wird konfrontiert

Den Vater des Kindes nicht anzugeben, war also eine Straftat. Gleichzeitig ging der Zürcher Staat aber auch konsequent gegen Männer vor, die man der Vaterschaft bezichtigte. Man musste ja schliesslich herausfinden, wer nun für das Kind unterhaltspflichtig ist.

«Vom unehelichen Beyschlaf». So lautet denn auch der unmissverständliche Titel des II. Theil des obgenannten Gesetzestextes. Und in dessen I. Abschnitt geht es in den §§ 148-173 um den «Paternitäts-Prozeß», also das Verfahren bei Vaterschaftsklagen:

«§. 168. Ein im Lande befindlicher einheimischer Beklagter wird zwey Mahl, je zu acht oder vierzehn Tagen, vorgeladen. Ist derselbe außer Landes, und sein Aufenthaltsort bekannt, so wird ihm die Klage, und nachher die Aussage bey der Niederkunft, mitgetheilt, und zu derselben Beantwortung eine hinlängliche Frist bestimmt. 

Ist er der Klage nicht geständig, so soll er selbst vor Ehegericht berufen werden; es wäre dann, daß ihm zu erscheinen erweislich unmöglich wäre, in welchem Falle von der Obrigkeit seines Aufenthaltsortes seine Verantwortung mit allen Umständen dem Ehegericht einberichtet, und hierauf nach den Gesetzen gesprochen werden soll. 

Falls aber von dem Ehegericht eine Eydesleistung verfügt würde, so soll er vor demselben zu erscheinen pflichtig seyn; nur wenn die persönliche Erscheinung physischer Hindernisse wegen unmöglich wäre, mag die Eydesleistung auf besondere Einleitung des Ehegerichts, in Gegenwart der Vollziehungs-Beamten, des Orts-Pfarrers, und abgeordneter Mitglieder des Stillstandes, geschehen.

Den Angehörigen anderer Cantone kann die persönliche Stellung nur in so fern nachgesehen werden, als zwischen ihrem Canton und dem hiesigen Reciprocität statt hat.»  

Man erinnere sich daran, dass damals jeder Kanton ein souveräner Staat war (ähnlich den heutigen Staaten der EU).

Wenn der Aufenthaltsort nicht bekannt ist

«§. 169. Ist der Aufenthalt des Beklagten unbekannt, so wird er auf zwey verschiedene Rechtstage, je zu vier bis sechs Wochen, durch zwey öffentliche Blätter, und von der Kanzel seiner Heimath sowohl als seines zuletzt bekannt gewordenen Aufenthaltsortes aufgerufen.

§. 170. Die letzte Vorladung ist peremtorisch, und hat beym Ausbleiben das Contumaz-Urtheil zur Folge.»

Wenn nach den §§ 169 und 170 verfahren werden musste, dann erfolgte peremtorisch (endgültig) die «Edictal-Vorladung», also die öffentlich publizierte Aufforderung, sich bei einer Behörde zu melden. In einem Paternitätsfall war das das Ehegericht:

«Johannes Huber von Zweidlen, Pfarre Glattfelden, welchen die Barbara Willi von Weyach als Schwängerer und Vater eines den 18. November 1825 gebornen Kindes angiebt - wird, in Folge Beschlusses des Ehegerichts des Cantons Zürich, auf den 20. Aprill und zum Tag des Abspruchs auf den 11. May nächstkünftig ediktaliter vorgeladen, um sich über diese Klage zu verantworten, indem ausbleibenden Falls per Contumaciam abgesprochen und in dieser Sache nach Form Rechtens verfügt würde.
Actum Zürich den 30. Merz 1826
Canzley des Ehegerichts.
»

Urteil in Abwesenheit

Im Fall des Zweidlemers Huber haben wir es eindeutig mit so einem Fall unbekannten Aufenthalts zu tun. Mit der Formel Per Contumaciam wird nämlich die Androhung ausgesprochen, dass das Urteil in Abwesenheit gefällt wird, wenn man als Beklagter nicht erscheint. Immerhin gab es da noch einen Ausweg:

«§. 172. Gegen ein solches Contumaz-Urtheil kann nur dann Revision statt haben, wenn der Verurtheilte bewiesen hat, daß es ihm aus rechtmäßigen Gründen unmöglich gewesen sey, sich zu verantworten.»

In allen solchen Vaterschaftsfällen galt aber seit der Verordnung des Kleinen Raths (Regierungsrat) vom 13. Merz 1817, «daß bey Paternitäts-Processen keine Advocaten zugelassen werden sollen.»

Ein Mann musste also seinen Mann allein stehen. Nicht nur beim Beischlaf. Sondern auch vor Gericht.

Quelle

  • Zürcherisches Wochen-Blatt, Nro. 29, Montag Den 10. Aprill 1826. Avertissements Nr. 2

Montag, 24. Juni 2024

Aufschiebende Wirkung? Unwürdiges Geschacher hinter Kulissen

Einer der wichtigsten Führungsgrundsätze für jeden militärischen Vorgesetzten ist: Verliere niemals die Zeit Deines Unterstellten. Das gilt besonders dann, wenn diese Unterstellten selbstständig denkend und handelnd ein von übergeordneter Stelle definiertes Ziel im Kampfgeschehen zu erfüllen haben. Hält man dieses Prinzip namens Auftragstaktik hoch, dann muss an höherer Stelle speditiv entschieden werden, um den eigentlichen Akteuren möglichst grosse Handlungsfreiheit gewähren zu können.

In einem letzten Donnerstag, 20. Juni, entschiedenen Stimmrechtsrekurs, bei dem es um die neu hinzuzubauenden Weiacher Schul-Container geht, hat der Bezirksrat Dielsdorf den eben genannten Grundsatz in eklatanter Weise verletzt. Und fast die Hälfte der Zeit des Rechtsunterworfenen (in diesem Fall die Gemeinde Weiach) schlicht verplempert.

Zu lange untätig gebliebener Gemeinderat

Worum geht es? Dass die Gemeinde für neuen Schulraum sorgen muss, das ist eigentlich unbestritten. Zweieinhalb zusätzliche Schulzimmer werden benötigt. Gegenüber WeiachBlog betont ein Schulpfleger, dass dieser Bedarf bereits im Sommer 2023, also schon vor rund einem Jahr (!), klar gewesen sei. Man habe ihn dem Gemeinderat damals mündlich kommuniziert und die Bedarfsanforderung Mitte September auch schriftlich untermauert. Heisst: das Gemeinderatsprotokoll muss das dokumentiert haben.

Was man in der Gemeindeexekutive mit diesem Wissen gemacht hat? Die Angelegenheit verschlampt?  So könnte es gewesen sein. Denn immerhin wusste das Gremium, dass die Schule diesen Raumbedarf ganz unabhängig davon haben würde, ob nun das Projekt «Zukunft8187» früher, später oder gar nie grünes Licht erhalten wird. Bis das Neubauprojekt bezugsbereit ist, vergehen nämlich so oder so noch Jahre, Bundesgerichtsentscheid hin oder her.

Die zu erwartenden Schülerzahlen waren und sind hingegen einigermassen gut abschätzbar, schliesslich gibt es in Fisibach, Kaiserstuhl und Weiach weder grössere Neubauten, die erstmals vermietet würden, noch wurden diesen Orten überraschend Asylbewerber-Familien mit vielen primarschulpflichtigen Kindern aufs Auge gedrückt. Regelmässig die Daten der Einwohnerkontrollen für die beteiligten Ortschaften abfragen, reicht für die Planung völlig aus.

Absichtlich selbst produzierte zeitliche Ausweglosigkeit?

Die vorbehaltenen Entschlüsse hätten also spätestens im Herbst letzten Jahres in Form gegossen werden können. Trotzdem hat der Gemeinderat erst am 4. März 2024 entschieden. Und das auch noch auf der Basis einer für den Stimmberechtigten kaum nachvollziehbaren Berechnungsweise (vgl. WeiachBlog Nr. 2100).

Anstatt diesen Entscheid speditiv der Gemeindeversammlung zu unterstellen, wie dies die Gemeindeordnung (GO 2022) vorsieht, kaprizierte sich der Gemeinderat darauf, ihn als «gebundene Ausgabe» zu deklarieren und ihn so am Souverän vorbeizuschmuggeln. 

Am 11. April testete der Gemeinderat an einer Informationsveranstaltung die Wassertemperatur und liess dann schliesslich am 2. Mai 2024 per amtlicher Publikation die Katze aus dem Sack (vgl. WeiachBlog Nr. 2094). Bis dahin war auch die Rechnungsprüfungskommission nicht im Bilde, denn obwohl der Gemeinderatsbeschluss vom 4. März vorsieht, den Präsidenten der RPK per E-Mail mit dem Entscheid zu bedienen (was spätestens am 18. März mit dem Versand an alle Beteiligten hätte erfolgen müssen), wurde dieser Auftrag nicht ausgeführt. Angeblich, weil noch Abklärungen hätten getroffen werden müssen.

Zwischenentscheidunwilliger Bezirksrat

Dann erhöhte sich der Druck im Kessel schlagartig. Am 6. Mai wurde nämlich beim Bezirksrat Dielsdorf fristgerecht ein Stimmrechtsrekurs eingereicht, der die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses und die Zuweisung des Geschäftes an eine umgehend einzuberufende Gemeindeversammlung verlangte.

Bereits in der Vernehmlassungsantwort auf dieses Begehren sprach der Rechtsvertreter der Gemeinde die Frage der aufschiebenden Wirkung des Rekurses an und beantragte sinngemäss, diese sei zu entziehen. Die Begründung ist angesichts der zeitlichen Nähe zum Schuljahresbeginn 2024/25 nur allzu verständlich. Denn dann (also Mitte August) müssen die zweieinhalb zusätzlichen Schulzimmer spätestens zur Verfügung stehen. Bei drei Monaten Vorlaufzeit ist logischerweise höchste Eisenbahn.

Und was macht der Bezirksrat Dielsdorf? Er entscheidet sich, sich erst einmal nicht entscheiden zu wollen. Damit ist faktisch eine aufschiebende Wirkung gegeben und die Gemeinde darf mit Vorbereitungsarbeiten und dem Platzieren der Container nicht beginnen.

Wochenlang verspielt der Bezirksrat so die Zeit des Rechtsunterworfenen, spult seelenruhig den ordentlichen Schriftwechsel zwischen den Kontrahenten ab, wie wenn nicht der geringste Zeitdruck bestehen würde.

Kein Wunder wurde man da im Gemeindehaus Weiach langsam mehr als nur nervös. Und es ist anzunehmen, dass auch telefonische Demarchen beim Bezirksratspräsidenten daraus resultiert haben. Was dabei besprochen, entschieden und genehmigt wurde? Wissen wir nicht.

Ein eines Rechtsstaates unwürdiges Schauspiel

Die Öffentlichkeit kann es nur vermuten. Es ist fast wie beim berühmten Platonischen Höhlengleichnis: Die Stimmberechtigten sitzen wie in einem Kino und können nur am Schattenspiel an den Höhlenwänden abzulesen versuchen, was sich hinter den Kulissen gerade abspielt. 

Auf der Bühne selber sieht man nämlich lediglich Motorsägen, betrieben von Angestellten der Gemeinde (vgl. WeiachBlog Nr. 2115) sowie in der Folgewoche einen Bagger und weiteres Tiefbaugerät mit Arbeitern eines Bauunternehmens, die Vorbereitungshandlungen für die Containerplatzierung vornehmen.

Hat der Bezirksrat der Gemeinde bereits am 10. Juni signalisiert, dass man mit dem in Kürze spruchreifen Beschluss die aufschiebende Wirkung zu entziehen gedenke? 

Irgendwie passt der Umstand, dass der Bezirksratspräsident dem Rekurrenten noch am 18. Juni mündlich versichert hat, seine Behörde gehe von aufschiebender Wirkung aus, dann aber schlecht zur mutmasslichen Absprache mit dem Gemeinderat (oder seinem Rechtsvertreter). 

Die dürfte es nämlich gegeben haben. Denn wie sonst käme die Gemeinde in die Lage, rund vier Wochen nach der Rekurseingabe einfach mal eben mit den Vorbereitungen für das Containerstellen loszulegen? Alles andere würde nämlich bedeuten, dass der Gemeinderat den Bezirksrat sozusagen am Nasenring durch die Manege geführt hat.

Jeder private Bauherr würde für so ein eigenmächtiges Verhalten von denselben Behörden mit Fug und Recht geteert und gefedert. Mit Zeitdruck bräuchte er da nicht zu kommen. Er müsse halt frühzeitig beginnen, hiesse es dann. Und das auch völlig zu Recht, denn das hätte er ja gekonnt, wie nicht nur die Aussage der Schulpflege, sondern auch die Plausibilität der Sache an sich nahelegen.

Nur in der Welt des Gemeinderates Weiach sieht das ganz anders aus? Da ist es wie bei George Orwells Farm der Tiere: Einige sind gleicher als die anderen?

Offen entscheiden ist allemal besser

Dass der Bezirksrat keine Lust hatte, nur wegen einer (so muss man vermuten) dem Gemeinderat Weiach nicht ganz unwillkommenen zeitlichen Dringlichkeit, zwischen Hammer und Amboss zweier Streitparteien zu geraten, kann man ihm nicht verdenken. 

Klar ist: Ein früher Zwischenentscheid, dem Rekurs die aufschiebende Wirkung zu entziehen, hätte zu einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht (oder anderer zuständiger Stelle) führen können. Damit muss ein Bezirksrat aber umgehen können. 

Mehr Entscheidungskraft (und damit das Schaffen von Rechtssicherheit) wäre mehr als nur wünschenswert. Besser als den Verdacht zu erwecken, man habe hinter den Kulissen gekungelt. Denn sonst leidet das Vertrauen in den Rechtsstaat. Und so einen Kollateralschaden kann nun wirklich niemand ernsthaft gut finden.

Mittwoch, 19. Juni 2024

Als der Dorfbach unter die Sternenkreuzung musste

Dass der Weiacher Dorfbach in seiner heutigen Form gerade einmal 50 Jahre alt ist, das würden wohl viele, die ihn sehen, nicht auf Anhieb vermuten. 

Sein rund 1 Kilometer messender Verlauf von der Sternenkreuzung bis zur Mündung in den Rhein ist über weite Strecken ein von Ingenieuren im Detail durchgeplanter. Da ist alles genau berechnet, sämtliche Tosbecken, der Querschnitt und natürlich auch die Sohlenausgestaltung. Die Planung dauerte denn auch einiges länger als die eigentliche Bauzeit. 

Auf der Nordseite des Rheins sieht man übrigens noch die alte Hohentengener Mühle, die mittlerweile verschwunden ist.

Besondere Aufmerksamkeit verlangten die ersten Meter nach der Vereinigung von Mülibach und Sagibach unmittelbar bei der Sternenkreuzung: 

Auf dem Plan sieht man, wie genau die Geometer die Situation aufgenommen haben: Nicht nur jeden einzelnen Obstbaum, nein auch, ob es sich um einen Apfelbaum, einen Pflaumenbaum oder einen Zwetschgenbaum gehandelt hat. 

Prominent auch das Gemeindeschlachthaus auf der kleinen «Gmde»-Parzelle. Und in der Kurve der Hauptstrasse die grosse Fahrzeugwaage samt Waaghäuschen, vis-à-vis die Kreuzungslinde. Am unteren Bildrand der Gasthof Sternen.

Zentral für das Bauprojekt und eingeklemmt zwischen dem heutigen Bachweg und der Glattfelderstrasse: vier Miniparzellen. Die hatten bis dahin Anstoss an den offenen Dorfbach.
 
Unter den Boden mit ihm!

Unsere Bäche waren nämlich noch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein nur dort unter den Boden verlegt, wo das wirklich unumgänglich war, nämlich an den Stellen, wo sie unter Strassen durchgeleitet werden mussten. 

Für die Ausführung der ersten Meter des Dorfbachs entschieden sich die Planer, diesen nicht nur nach Nordwesten zu versetzen, sondern ihn auch komplett unter dem Terrain verschwinden zu lassen. Deshalb taucht unser Dorfbach erst nördlich der Glattfelderstrasse aus seiner unterirdischen Streckenführung wieder auf.

Quelle
  • Dorfbach Weiach. Gde. Weiach DB 207 M 106a. Entstehungszeitraum: 1965 - 1973. Signatur: CH-BAR E3210A#1995/19#464*. Ablieferung: 1995/00019 Bundesamt für Wasserwirtschaft.

Sonntag, 16. Juni 2024

Wegen liederlichem Lebenswandel unter Bevogtigung gesetzt

Ende Mai und Mitte Juni 1815. In diesem Zeitraum kam der sogenannte Wiener Kongress zum Abschluss, der zwischen dem 18. September 1814 und dem 9. Juni 1815 die Neuordnung Europas nach einem Vierteljahrhundert kriegerischer Auseinandersetzung quer über den Kontinent besiegelt hat. Für die Schweiz bedeutete dies eine Gebietskompensation für den Kanton Bern (Jura als Ersatz für Waadt und Aargau) sowie die neu als Kantone vollberechtigten Genf, Neuenburg und Wallis.

Sozialhilfe-Alarm. Es ist Gefahr im Verzug

In derselben Zeit lief im nach konservativen Grundsätzen wiederhergestellten Kanton Zürich vieles wieder nach alten Mustern wie zu Zeiten des Ancien Régime. 

Und einiges lief wie immer. Ob vor, während oder nach der Helvetischen Republik: Die Gemeindekassen mussten immer gut geschützt werden. Besonders die der nicht auf Rosen gebetteten Armengüter.

Unter der Rubrik Avertissements findet man im Zürcherischen Wochen-Blatt vom 29. May 1815 denn auch die Mitteilung eines rigoros durchgreifenden Bezirksgerichts. Damals wurden die beiden Bezirke Bülach und Dielsdorf noch unter einem Dach von Bülach aus geführt, weshalb der nachstehende Entscheid auch dort gefällt wurde: 

«Da der Felix Hauser und dessen Tochtermann [d.h. Schwiegersohn] Jakob Schneider von Weyach, durch das Waisenamt der Bezirksabtheilung Regensperg, wegen liederlichem Lebenswandel unter Bevogtigung gesetzt und von dem Bezirksgericht Bülach öffentliche Verrufung über dieselben erkennt worden; so ergehet hiemit an Jedermann, besonders Gastwirthe und Weinschenken, die Warnung: sich mit den benannten Felix Hauser und Jakob Schneider in keinerley Verkehr einzulassen, sondern statt ihrer an den geordneten Vogt Friedensrichter und Schulmeister Heinrich Willi in Weyach zu wenden; Jeder hiegegen Handelnde würde Schaden und Verantwortung sich selbst beyzumeßen haben. - Ferner werden alle diejenigen welche an benannte Felix Hauser und Jakob Schneider etwas zu fordern haben oder ihnen schuldig sind, hiemit peremtorisch aufgefordert, ihre Forderungen und Schulden innert vier Wochen von Dato schriftlich und specificiert an den E. Gemeindrath Weyach einzugeben.

Actum den 25 May 1815. Im Namen des Bezirksgerichts Bülach: Die Canzley.»

Der Fachbegriff «peremtorisch» bedeutet, dass es sich bei diesem Schuldenruf um eine einmalige Angelegenheit handelt und keine weitere Publikation erfolgen werde (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 11). Seltsamerweise hat die Canzley den Text aber trotzdem in (mind.) zwei Ausgaben des Zürcherischen Wochen-Blatts einrücken lassen (vgl. Quelle unten).

Steckte der Pfarrer dahinter?

Die beiden Genannten gerieten also qua Gerichtsbeschluss buchstäblich öffentlich in Verruf. Mit einer Bevogtigung samt einem Schuldenruf. Heute würde man das eine Beistandschaft für finanzielle Belange nennen. Indirekt war damit faktisch auch eine Wirtshaussperre verbunden, sofern die beiden unter Vormundschaft Gestellten nicht bar bezahlen konnten.

Wer die treibende Kraft hinter diesem Gerichtsurteil gewesen ist, muss in allenfalls noch vorhandenen Gerichtsakten näher abgeklärt werden. Infrage kommen sowohl der obgenannte Ehrenwerte (das bedeutet das E. nämlich) Gemeindrath Weyach als auch der damalige Weiacher Pfarrer Johann Heinrich Burkhard, kraft seines Amtes Vorsitzender des Stillstands (Kirchenpflege) wie der Armenpflege.

Quelle

  • Zürcherisches Wochen-Blatt [Erscheinungsvermerk: bey Joh. Jakob Ulrich, im Berichthaus neben der Post]. Text abgedruckt in: Nro. 43 v. Montag Den 29. May 1815, S. 4; sowie Nro. 47 v. Donnstag Den 12. Brachmonat 1815, S. 4.

Freitag, 14. Juni 2024

Die Hauptstadt lag 441 Kilometer entfernt

Unser Dorf gehörte einst zu Belgien? La Suisse n'existe pas? Sozusagen, ja. Es kommt immer darauf, von welcher Zeit wir reden.

Blenden wir zweitausend Jahre zurück, ins Imperium Romanum. Von ca. 16 v. Chr. bis ca. 85 n. Chr., also während rund 100 Jahren, wurde das Gebiet, zu dem Weiach heute gehört, von Durocortorum aus regiert. 

Diese Provinzhauptstadt ist besser bekannt unter dem Namen Reims und liegt ca. 130 km nordöstlich der heutigen französischen Metropole Paris. Oder eben, wie im Titel erwähnt, rund 440 Kilometer oder 100 Stunden zu Fuss von Weiach entfernt.

Die Provinz nannten die Römer Gallia Belgica oder eben kurz Belgica, die belgische Provinz. Sie erstreckte sich vom Genfersee bis an den Ärmelkanal. 

In Droysens Historischem Handatlas sind die damaligen Verhältnisse kartographisch abgebildet. So gut man das halt aufgrund der noch verfügbaren Informationen rekonstruieren kann:

Bildquelle: Gustav Droysens Allgemeiner historischer Handatlas in 96 Karten mit erläuterndem Text Bielefeld [u.a.]: Velhagen & Klasing 1886, S. 17

Die Provinzgrenzen der Belgica sind grün hervorgehoben. Die Provinzhauptstadt Durocortorum ist in diesem Ausschnitt oben links zu finden. Am Rhein war (wie heute) eine Grenze, nördlich des Stromes befand sich die Provinz Agri Decumates. Und grosse Teile der heutigen Schweiz (Westschweiz, Zentralschweiz und Zürich) gehörten zur Belgica

Östlich davon lag die Provinz Raetia, die sich bis an die Donau erstreckte (nördlich darüber hinaus) und beim heutigen Regensburg bzw. Passau ihre Grenze fand. Was heute Bayern, Tirol und Südtirol sind, das gehörte alles zur Raetia. Die Grenze zwischen Belgica und Raetia lag vor Schleitheim SH (damals Juliomagus) bzw. bei Pfyn TG (damals Ad Fines), ein sprechender Name, der auf die Grenze hinweist.

Zugehörigkeit zur Gallia Lugdunensis ungewiss

Zur Geschichte der Provinz Belgica schreibt Regula Frei-Stolba im Historischen Lexikon der Schweiz: 

Römische Provinz (heutiges Nordfrankreich, Belgien, südlicher Teil der Niederlande), welcher im 1. Jh. n. Chr. der grösste Teil des schweizerischen Mittellandes und des Juras zugeordnet war (Provincia). 

Bereits Julius Caesar unterschied in seinen Kommentaren zum Gallischen Krieg (58-52 v. Chr.) die Belgae von den Galli oder Celtae und den Aquitani. 

Kaiser Augustus trennte 22 v. Chr. von der bisher ungeteilten Gallia Transalpina die Provinz Gallia Narbonensis [im heutigen Südfrankreich] ab und bildete wohl 16-13 v. Chr. aus dem restlichen Gallien drei kaiserliche Provinzen: Aquitania, Lugdunensis und Belgica, die indes nicht mit den vorrömischen Sprach- und Volksgruppen übereinstimmten. 

Ob die Helvetier, die Rauriker, die beiden römischen Kolonien Iulia Equestris (Nyon [VD]) und Augusta Raurica (Augst [BL]) sowie die Lingonen und Sequaner anfänglich zur Provinz Lugdunensis gehörten, ist ungewiss. 

Später, noch z.Z. des Augustus, zählten sie jedenfalls zur Belgica. Diese umfasste ca. 35 Civitates [eine Art Unterprovinzen], Provinzhauptort war Durocortorum (Reims), Sitz des Finanzprokurators Augusta Treverorum (Trier). 

Um 85 n. Chr. wurden die beiden Heeresbezirke am Rhein zu den selbstständigen Provinzen Germania Inferior (Hauptstadt Colonia Agrippinensis, heute Köln) und Germania Superior.

Machtzentren überdauern den Zusammenbruch des Imperiums

Man sieht hier, wie stark die gesamte römische Staatsorganisation auch in relativen Friedenszeiten (wie unter Kaiser Augustus) auf der Macht des Militärs beruhte. Ohne seine Legionen war das Römische Weltreich ganz einfach nicht zusammenzuhalten. Weder im Inneren noch gegen Aussen.

Die Stadt Reims war übrigens auch nach dem definitiven Zusammenbruch der Römerherrschaft im 5. Jahrhundert von entscheidender Bedeutung. Dort gab es einen Bischofssitz sowie eine ausgebaute Verwaltung mit den entsprechenden Spezialisten. Die wurden von den neuen Herren im Land, den Franken, sozusagen übernommen. So kam es dann, dass Reims auch unter den Merowinger-Königen (ca. 460 bis 751) eine wichtige Stellung einnahm.

Quellen

  • Professor G. Droysens Allgemeiner Historischer Handatlas in sechsundneunzig Karten, mit erläuterndem Text. Ausgeführt von der Geographischen Anstalt von Velhagen & Klasing in Leipzig unter Leitung von Dr. Richard Andree. Velhagen & Klasing, Bielefeld/Leipzig 1886.
  • Frei-Stolba, R.: Belgica. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 19. Juni 2002.