Sonntag, 28. August 2016

Warum die Postfachanlage auf Gemeindeland steht

Heute vor sieben Jahren publizierte das Amtsblatt des Kantons Zürich das folgende Gesuch einer Tochter der Schweizerischen Post:

«035/207112. 8187 Weiach. Infra Post AG, Region Ost, Pfingstweidstrasse 60b, 8080 Zürich: Aufstellen einer Postfachanlage, Büelstrasse beim Friedhofparkplatz, AV-Kat.-Nr. 163 (Kernzone A KA).»

Tönt völlig unspektakulär, nicht wahr? Wenn wir uns in die Zeit zurückversetzen, als dieses Gesuch publiziert wurde, dann erinnern wir uns, dass im Jahre 2009 auch die Poststelle am Bachweg 2 geschlossen wurde. Seither gibt es in der Gemeinde nur noch die Postagentur im VOLG-Laden an der Stadlerstrasse 4.

Am Bachweg 2 gab es Postfächer, wie sie früher bei jeder richtigen Poststelle zu finden waren. Von innen legten die Briefträger die Post der Kunden hinein, von aussen holte man die Post ab. Funktionierte alles bestens. Warum also wollte die Infra Post AG den seit 1995 genutzten Standort nicht beibehalten? Warum waren die gerade einmal 14 Jahre alten Fächer nicht mehr gut genug?

«Service public» für den Service public

Das Postgesetz mag erklären, weshalb die Post auf die Idee gekommen ist, den Standort zwischen dem Alten Gemeindehaus und dem neuen Gemeindehaus als Standort der Postfachanlage auszuwählen:

Art. 16 PG (Stand 28.8.2009): «Die Post kann für das Aufstellen von Briefkästen, Wertzeichenautomaten und anderen zur Erfüllung des Universaldienstes erforderlichen Einrichtungen den im Gemeingebrauch stehenden Boden unentgeltlich benützen.»

Auf diese Weise muss der Post-Konzern dem früheren Posthalter-Ehepaar Junker für die Postfächer und den Beschickungsraum dahinter keine Miete mehr bezahlen. Schlauer Schachzug! Was die Briefträger von der neuen Anlage halten, das interessierte in Bern wohl wenig.

Die Infra Post SA mit Sitz in Bern wurde am 16. Juni 2008 ins Handelsregister eingetragen und gab dort folgenden Geschäftszweck an: «Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Facility Management sowie diverser technischer Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche Leistungen, welche für die Vermarktung, die Bewirtschaftung und den Betrieb einer Immobilie und/oder deren technischen Anlagen nötig oder hilfreich sein können.»

Dieser Schachzug war vor allem für die Profitabilität der Post hilfreich. Heute heisst die Tochter Infra Post übrigens «Post Immobilien Management und Services AG».

Anmerkung zur Parzelle 163

Wenn man heute im Katasterplan nachsieht, dann findet man das Grundstück Nr. 163 nicht mehr. Nach dem Kauf des Baumgartner-Jucker-Hauses hat die Gemeinde das gesamte Gebiet zu einer grossen Parzelle 1433 (4142 m2, Zone mit öffentlichen Bauten) fusionieren lassen. Zur selben Zeit ist auch das Areal mit Mehrzweckhalle, altem und neuem Schulhaus sowie dem Kindergarten Farbtupf zu einer einzigen grossen Parzelle 1432 (13690 m2) zusammengelegt worden.

Anmerkung zum aktuellen Postgesetz

Die oben aufgeführte Bestimmung lautet zwar leicht anders, am Grundgehalt ändert das aber in diesem Fall nichts. Man findet sie heute als Art. 17 Abs. 2 PG: «Die Post kann für das Aufstellen öffentlicher Briefeinwürfe und anderer für die Grundversorgung erforderlicher Einrichtungen den im Gemeingebrauch stehenden Boden unentgeltlich nutzen.»

In der Fassung, die der Bundesrat den Räten vorlegte (vgl. BBl 2009 5254) war das noch Art. 16 Abs. 2 PG.

Quelle
  • Amtsblatt des Kantons Zürich, Freitag, 28. August 2009, Seite 956, Nr. 35

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