Fast drei Monate hat das Warten gedauert. Gestern um 14:26 hatte es ein Ende. Zu diesem Zeitpunkt teilte die Gemeinderatskanzlei auf der Website das seit Wochen geheim gehaltene Resultat mit. Der Gemeinderat schreibt dazu:
«Die Abstimmungsergebnisse zu den zwei Kreditvorlagen Gemeindeinfrastruktur-Bauprojekt «Zukunft8187» durften aufgrund einer Anordnung durch den Bezirksrat Dielsdorf vom 6. Juni 2023 bisher nicht publiziert werden.
Aufgrund der Verfügung vom 14. September 2023 des Verwaltungsgerichts Zürich wird der Gemeinderat Weiach nun angewiesen, das Ergebnis der Urnenabstimmung umgehend amtlich zu publizieren.»
Kommentar WeiachBlog
Diese Resultate schlagen ein wie eine Bombe. Einerseits haben die Behörden und die auf ihrer Seite stehenden Lobbyorganisationen (Eusi Schuel, Familienverein, Turnverein, etc.) einen Sieg erzielt. Allerdings einen sehr knappen. Die Ja-Seite zählt nur 11 Stimmen mehr als die Nein-Minderheit. Und das bei fünf Stimmenthaltungen (leere Stimmzettel) und einer für Weiach ungewöhnlich hohen Stimmbeteiligung von über 55 %. Die Vorlage hatte also eine ziemlich grosse Mobilisierungswirkung, die die Zahl der sonst Abstimmenden glatt verdoppelt hat.
Andererseits ist da die trotz der 2xJa-Kampagnen-Walze eindeutig auf die andere Seite gekippte Zusatzvorlage über den Bau einer Tiefgarage. Rund 55 % Nein sind ein deutliches Zeichen, dass es bei einer anderen Paketbildung (z.B. der Integration der Garage in die Hauptvorlage) möglicherweise nicht für ein Ja zur Hauptvorlage gereicht hätte.
Spannende Ausgangslage vor Gericht
Bei dieser Ausgangslage wird es nun noch interessanter zu verfolgen, welches Vorgehen das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in Sachen Beschwerde gegen den Beleuchtenden Bericht wählt und wie es mit der alles entscheidenden Frage umgeht:
Handelt es sich bloss um Ungenauigkeiten (wie es der Bezirksrat sieht) und kann damit davon ausgegangen werden, dass keine unzulässige Beeinflussung der Stimmberechtigten vorliegt?
Oder sind in dieser für den Stimmbürger als allein massgebend erachteten Unterlage tatsächlich Unwahrheiten enthalten (wie der Rekurrent moniert)?
Sollte letzteres der Fall ein, dann müsste man angesichts dieses hauchdünnen Resultats und des hohen Briefwahlanteils (fast 90 %) die Frage stellen, ob die Abstimmung nicht wiederholt werden muss. Und zwar nach Korrektur der zu beanstandenden Teile des Beleuchtenden Berichts.
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