Es ist schon ein seltsamer Zufall. Heute Abend hat der Gemeinderat eine Medienmitteilung zum Weiterzug des Bezirksratsentscheids in der Causa «Zukunft 8187» herausgegeben (vgl. Stimmrechtsbeschwerde gegen die Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 geht in die nächste Runde).
Ebenfalls heute, aber vor exakt 50 Jahren, hat der Regierungsrat sein Placet zum Schulhausneubau Hofwies gegeben: just demjenigen Bauprojekt, um dessen weiteres Schicksal sich der aktuelle, nun seit über drei Jahren schwelende Schulraumkonflikt im Kern dreht: Abriss oder Sanierung?
Es ist daher vorgesehen, die Schulschwimmanlage unter der Turnhalle samt Nebenräumen sowie einige weitere Räume einstweilen nur im Rohbau zu erstellen. Das Raumprogramm für den Schulteil ist um ein Klassenzimmer, Sammlungs-, Material- und Abstellräume, einen Aussengeräteraum und eine Pausenhalle ergänzt worden. Die Aussenanlagen werden erweitert. Den Abweichungen vom genehmigten Raumprogramm kann zugestimmt werden.
Zum Projekt ist zu bemerken, dass der Einfügung ins Orts- und Landschaftsbild Rechnung getragen und bei den Aussenanlagen die besonderen nachbarlichen Verhältnisse berücksichtigt wurden. Der Anteil der Verkehrsfläche ist nicht zu beanstanden. Der Genehmigung steht nichts im Weg.
Die Kosten sind einschliesslich Landerwerb, im Rohbau belassene Gebäudeteile und Umgebungsarbeiten auf Fr. 5 093 792 veranschlagt. Die zusätzlichen Aufwendungen der Politischen Gemeinde für das Feuerwehrlokal, die Militärunterkunft, Zivilschutzeinbauten und eine Bühne belaufen sich auf Fr. 1 250 100. Die hohen Gesamtkosten sind im wesentlichen auf die erwähnten Anpassungen an die Umgebung, die Vorleistungen für spätere Bauetappen sowie die teilweise aufwendige Fassadengestaltung zurückzuführen. Sie werden als tragbar für die Gemeinde beurteilt.
Eine Kostensenkung ohne Beeinträchtigung der Qualität ist jedoch anzustreben.
Die subventionsberechtigten Gebäudekosten können bei 13 1/4 anrechenbaren Raumeinheiten auf Fr. 2 385 000 festgesetzt werden. Die weiteren beitragsberechtigten Kosten sind unter Berücksichtigung der §§ 29 und 30 der Verordnung zum Schulleistungsgesetz zu bestimmen, wenn die Bauabrechnung vorliegt.
Nicht aus Schulbaukrediten subventionsberechtigt sind die Mehrgrössen einzelner Räume, die im Rohbau belassenen Bauteile, schulfremden Zwecken dienende Anlagen und Einrichtungen, deren Kosten zum grössten Teil zu Lasten der Politischen Gemeinde gehen, ferner Mehrkosten einer aufwendigen gegenüber einer einfacheren Ausführung und Arbeiten ausserhalb des Schulareals. Für Platz- und Laufbahnbeläge samt Unterlage werden Fr. 55 pro m2 als beitragsberechtigt anerkannt.
Auf Antrag der Direktion des Erziehungswesens
beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Primarschulpflege Weiach über die Erweiterung der Schulanlage Weiach um im wesentlichen vier Klassenzimmer und eine Turnhalle im approximativen Kostenbetrag für den Schulteil von Fr. 5 093 792 wird genehmigt.
II. Ein Staatsbeitrag an die subventionsberechtigten Kosten wird zugesichert. Seine Höhe richtet sich nach den im Zeitpunkt der Subventionierung geltenden Bestimmungen. Die subventionsberechtigten Gebäudekosten werden auf Fr. 2 385 000 festgesetzt.
III. Bei der Durchführung des Bauvorhabens ist die Wegleitung für Schulbauten vom 14. Juni 1968 zu beachten.
IV. Mitteilung an die Primarschulpflege Weiach, die Bezirksschulpflege Dielsdorf, den kantonalen Turnexperten, R. Bühler, Stadel, sowie an die Direktionen des Innern, der Volkswirtschaft, der öffentlichen Bauten und des Erziehungswesens.»
Regierungsrätlicher Mahnfinger. Ein Kommentar. [Nachtrag 14.9./15.9.]
Nach einigen Tagen online sei hier dem Beitrag doch noch eine Bemerkung nachgereicht. Wie oben per Zwischentitel redaktionell hervorgehoben, hat die Zürcher Verwaltung hier offensichtlich versucht, mässigend auf die aus deren Sicht überbordenden Bauplanungen der Weiacherinnen und Weiacher einzuwirken.
Da die Oberstufenschulgemeinde ihr 1964 durch die Stimmberechtigten bewilligtes Bauprojekt selbstverständlich auch dem Kanton vorlegen musste, hatte man an zuständiger Stelle ja mitbekommen, dass es nahe Schüpfheim bei Stadel (also nicht allzu weit entfernt) seit 1966 bereits eine solche Schulschwimmanlage gab.
Dem Schulschwimmanlagen-Diktat entkommen?
Dass die Weiacher ihr eigenes Hallenschwimmbad geplant haben, das war aber wohl nicht ihre eigene Idee. Also auch kein Versuch, sozusagen mit den Stadlern gleichzuziehen, wie man annehmen könnte.
Die im Beschlussdispositiv Ziff. III erwähnte Wegleitung für Schulbauten von 1968 dürfte im Raumprogramm für Schulhäuser eine sogenannte Schulschwimmanlage fix vorgesehen haben. Denn eine solche kommt in den Regierungsratsbeschlüssen zu Raumprogrammen von Schulhausprojekten ab diesem Jahr auffällig gehäuft vor.
Selbst eine so kleine Gemeinde wie Hüntwangen (im Rafzerfeld, und von der damaligen Einwohnerzahl her mit uns vergleichbar) hatte eine solche 1971 im Raumprogramm (vgl. StAZH MM 3.132 RRB 1971/4597) und offenbar auch fertiggestellt. Ein ähnliches Phänomen ist 1973 bei der Gemeinde Marthalen festzustellen (im Weinland gelegen, damals ca. doppelt so viele Einwohner wie Weiach; vgl. StAZH MM 3.137 RRB 1973/0227). Die Schwimmbecken werden in den RRB überdies auffallend häufig mit den Standardmassen 8 x 16.66 m aufgeführt. Es sieht also ganz danach aus, als ob Weiach um eine zu dieser Zeit gerade in Mode stehende neue Anforderung der Erziehungsdirektion herumgekommen ist.
Kritisiert wurde durch die Experten, die den Regierungsratsbeschluss vorbereitet haben, auch die «teilweise aufwendige Fassadengestaltung». Ob das letztlich zu einer Projektüberarbeitung geführt hat, wäre noch abzuklären.
Die Geschichte dieser Bauetappe der Weiacher Schulanlage muss noch anhand der Akten im Archiv der Primarschulgemeinde sowie allfälliger im Staatsarchiv gelandeter Bestände der Bildungsdirektion en détail aufgearbeitet werden.
Quellen und Literatur
- Regierungsrat des Kantons Zürich (Hrsg.) Schulhaus (Projekt). Regierungsratsbeschluss vom 12. September 1973. Signatur: StAZH MM 3.139 RRB 1973/4557.
- Brandenberger, U.: Geniale Schwimmbeckenkonstruktion by Jucker Engineering. WeiachBlog Nr. 1837 v. 30. Juni 2022.
- Brandenberger, U.: Beitrag à fonds perdu für das Lehrschwimmbecken. WeiachBlog Nr. 1951 v. 19. Juli 2023.
- Brandenberger, U.: Kredit für Oberstufenschulhaus einstimmig bewilligt. WeiachBlog Nr. 1964 v. 5. August 2023.
- Gemeinderat Weiach (Hrsg.): Stimmrechtsbeschwerde gegen die Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 geht in die nächste Runde. Medienmitteilung des Gemeinderats Weiach, 12. September 2023, 18:35 MESZ.
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