Sonntag, 12. November 2006

Kirchenbauboom dank städtischem Wohlstand

Der Zürcher Kirchenbote brachte in Ausgabe 21 vom 1. November einen Artikel über die auffällige Häufung von Kirchenneubauten des Jahres 1706. Damals wurde nämlich nicht nur die Weiacher Kirche errichtet.

«Gleich vier Kirchen im Kanton Zürich feiern dieses Jahr ihr 300-jähriges Bestehen», schreibt Redaktor Matthias Herren im Lead seines Artikels und fragt: «Was steckt hinter dem Kirchenbau-Boom am Anfang des 18. Jahrhunderts?». Die Antwort steht im Titel:

«Städtischer Wohlstand machte es möglich».

Der Betreuer des WeiachBlog gehörte selbst zu den im Verlauf der Recherche Angefragten. Herzlichen Dank an M. Herren für die Erlaubnis, diesen interessanten Beitrag nachfolgend im vollen Wortlaut wiedergeben zu dürfen:

«Landauf, stadtab feiern Kirchgemeinden im Kanton Zürich das 300-jährige Bestehen ihrer Gotteshäuser. Ob in Sternenberg zuhinterst im Tösstal, in Weiach an der Grenze zu Deutschland, in Schöfflisdorf im Wehntal oder im Zürcher St. Peter – diese Kirchen wurden 1706 eingeweiht.

Warum ein Bauboom?

Steckt hinter dem Kirchenbau-Boom vom Anfang des 18. Jahrhunderts ein besonderes geschichtliches Ereignis? Auf Anfrage des «Kirchenboten» konnten Kirchengeschichtler und Historiker keine Gründe nennen, weshalb vor 300 Jahren an verschiedenen Orten neue oder grössere Kirchen gebaut wurden. Die Erweckungsbewegung setzte mit dem Pietismus erst einige Jahrzehnte später ein, und die damals gesetzliche Verpflichtung, den Gottesdienst zu besuchen, war schon seit einiger Zeit in Kraft.

Auffallend ist, dass die neuen Kirchenbauten in den Landgemeinden damit begründet wurden, dass die bestehenden Gotteshäuser zu klein waren. In Schöfflisdorf wurde es in der Kapelle zu eng für die damals 556 Mitglieder der Kirchgemeinde, zu der auch die Dörfer Oberweningen und Schleinikon gehören. Auch Weiach verzeichnete Ende des 17. Jahrhunderts ein Bevölkerungswachstum. Und in Sternenberg lebten damals auf den weit verstreuten Höfen etwa 1300 Menschen, die vor dem Kirchenneubau den Gottesdienst in Wila oder Bauma besuchen mussten.

Tatsächlich begann im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts die Bevölkerung des Kantons Zürichs wieder zu wachsen. Wegen Hungersnöten und vier Pestzügen hatten rund 40 Prozent der Einwohner im Kanton Zürich das Leben verloren. Das Bevölkerungswachstum machte die Neubauten zwar nötig – möglich wurden sie aber, weil die Stadtzürcher Bevölkerung dank der erfolgreichen Zünfte zu Wohlstand gekommen war. Dieser schlug sich auch in der Staatskasse nieder.

So unterstützte der Staat die Kirchenneubauten in Weiach und Sternenberg mit je 300 Talern. In Sternenberg stiftete der Zürcher Bürgermeister gar persönlich eine Glocke. Und die Weiacher durften im ganzen Kanton eine Kollekte erheben. Allein aus eigener Kraft hätten die armen Landgemeinden ihre neuen Gotteshäuser nicht errichten können.

Stuckaturen im St.Peter

Anders als bei den schlichten Landkirchen fand der gestiegene Wohlstand in der Stadt bei der Kirche St. Peter seinen sichtbaren Ausdruck. Dem romanischen Turm und Chor wurde 1705/06 eine barocke Kirche mit roten Marmorsäulen und Stuckaturen angefügt. Erst als der Wohlstand auf dem Land gestiegen war, entstanden auch dort repräsentative Kirchenbauten. Mitte des 18. Jahrhunderts wurden unter anderem in Wald, Stäfa, Hombrechtikon, Richterswil oder Wädenswil Kirchen in städtisch-elegantem Stil errichtet.
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Kirchenbote - die Eckdaten

Der Kirchenbote für den Kanton Zürich erscheint alle 14 Tage. Die Auflage beträgt nach Angaben auf der Website 254'250 Exemplare. Zur Trägerschaft wird vermerkt: «Seit seiner Gründung am Bettag 1915 wird der Kirchenbote vom reformierten Pfarrverein des Kanton Zürich herausgegeben. Er ist dadurch in die Verantwortung der reformierten Kirche eingebunden, aber frei von Beeinflussung durch Organe der Landeskirche.»

Quelle

Samstag, 11. November 2006

Harley-tramp-mein-Sohn für Weiacher Schüler

Im Dezember letzten Jahres fiel der Entscheid des Gemeinderates. Ausser im Winter sollen die Weiacher Oberstufenschüler wie bisher mit dem Velo über den «Kistenpass» (so heisst der Kulminationspunkt bei Raat im Volksmund) ins Zentralschulhaus zwischen Schüpfheim und Stadel «trampen».

Der Unterländer schrieb Anfang Januar 2006 mit Bezug auf den entsprechenden Abschnitt in den Gemeinde-Mitteilungen:

«Der Gemeinderat Weiach will sich nicht mit 3500 Franken an zusätzlichen kostenlosen Postauto-Abonnementen für die Schülerinnen und -Schüler aus Weiach beteiligen, welche die Oberstufenschule in Stadel besuchen. Er lehnt einen entsprechenden Antrag der Oberstufenschulpflege ab, wie er im jüngsten Verhandlungsbericht mitteilt.

Die heutige Regelung sieht die kostenlose Abgabe eines Abos je für einen Monat
[vor] und nach den Weihnachtsferien vor. Je nach nach [sic!] Bedarf wird dies bei schlechtem Wetter mit Tageskarten ergänzt. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass diese Regelung ausreiche und nicht erweitert werden soll. (ZU)» (Originaltext, Ergänzungen mit [ ] durch WeiachBlog)

Der Entscheid ist völlig gerechtfertigt. Erstens ist tägliches Fitnesstraining gerade in Zeiten zunehmenden Übergewichts bei Kindern und Jugendlichen ein Gebot der Stunde. Ein Töffli haben sie dann noch früh genug. Und zweitens ist die gesamte Strecke mit Velowegen bestückt. Darauf kann man in den eisfreien Jahreszeiten gefahrlos fahren.

Im Winter sieht es allerdings anders aus. Und so werden in einigen Tagen für den Postautokurs 515 also wieder belebtere Zeiten anbrechen.

Quelle
  • Kein Beitrag für mehr Postauto-Abos. In: Zürcher Unterländer, 7. Januar 2006 - S. 7.

Freitag, 10. November 2006

Kampf der Steuerhinterziehung vor 300 Jahren

Offenbar versuchten nicht wenige der zehntenpflichtigen Bauern mit allerlei Tricks die abgabepflichtige Menge zu verringern.

Das kann man aus einem Zehntenmandat der «Chantzley der Stadt Zürich» herauslesen, welches «Donstags den Sieben und Zwäntzigsten Brachmonats von der Gnadenreichen Geburt Unsers Lieben Herren und Heilandes Jesu Christi gezellte Einthusent und Sieben-Hundert Jahre» oder kurz gesagt am 27. Juni 1700 erlassen wurde und ein volles Dutzend Verhaltensregeln enthält, die den für den Zehnteneinzug verantwortlichen Amtsleuten «zur Ehrlichen» Durchführung empfohlen werden:

«Erstlichen, dass wo Jemand einen Acker zu schneiden anfaht und ehe er damit fehrtig ist, keinen andern zu schneiden anheben, sonder denselbigen gleich nacheinanderen völlig abschneiden sole, vilweniger einige Garben mit sich heimb nemmen möge, biss der Zehenden vom gantzen Acker würcklich aufgestellt und abgestattet seyn wird.»

«Zum Andern sol allwegen die zehende Garb, sie seye gross oder klein, wie es sich der Ordnung und dem Zellen nach füeget, zum Zehenden aufgestellt […] und alles vortheilhaftigen Gesüechs und Betrugs, die Zellung der Garben zu End des Ackers angehebet […] werden.»

«Viertens hat man gewahret, dass die Zeit und Jahr hero, Erbsen, Linssen, Wickhen und andre kurtze Frucht nit in Garben gebunden, sonder an ohngleiche Hauffen gestellet und darmit vortheilhaftiges Gesüech getriben werden; dahero Unsere Meinung ist, dass solche Früchte hinführo aller Orten in Garben zusammen gebunden und der Zehenden darvon in Treuen aufgestellt werden solle.»

Dieses Mandat galt für das gesamte Züribiet, und damit auch für die Gemeinde Weiach. Es wurde vom Pfarrer oder einem Mitglied des Stillstands (Kirchenpflege) am Sonntag in der Kirche verlesen.

Man sieht: Der Versuch der Steuerhinterziehung ist keineswegs ein neues Phänomen. Und auch die Gegenmassnahmen gab es damals wie heute.

Quelle
  • Brandenberger, U.: Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. Dritte, überarbeitete Auflage von Walter Zollingers «Weiach. 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach». Oktober 2003 – S. 20.
  • Bibliotheksnachweis: Staatsarchiv des Kantons Zürich: Dc W 28a; Zentralbibliothek Zürich: DW 17296; Schweizerische Landesbibliothek Bern: Nbq 50617; Universität Basel WWZ/SWA: RJ 11402; Bayerische Staatsbibliothek München: 4 2004.6240; Universitätsbibliothek Freiburg im Breisgau: KA 2005/484; Deutsche Bücherei Leipzig: 2005 B 16824.
  • Ein pdf-File der 4. Auflage (2326 KB) ist verfügbar auf weiachergeschichten.ch

Donnerstag, 9. November 2006

Kein Platz für Protestanten auf katholischem Friedhof

1859 wurde der Kirchhof (d.h. der Friedhof) von Weiach nach 1838 zum zweitenmal erweitert, und zwar indem man die Mauer zum 1857 erstellten Gemeindehaus einige Meter in Richtung Kaiserstuhl verlegte. So kam sie bündig zur Westmauer der Kirche zu liegen.

Der Riegel-Vorbau der Kirche konnte dank dieser Erweiterung um eine «Leichenkammer», d.h. einen Aufbahrungsraum, erweitert werden.

Interessant ist an diesem neuen Friedhofsteil, was im Kirchturmdokument aus dem Jahre 1863 an Reminiszenzen über alte Streitereien und ihre aus heutiger Sicht absurden Folgen zu lesen ist:

«Die erste erwachsene Person, die auf dem erweiterten Kirchhofe ihre Ruhestätte fand, war eine im Schnee auf Weiachergebiet verunglückte Frau von Hohenthengen, welcher das dortige Pfarramt das Begräbniss in Hohenthengen verweigerte, da sie eine Protestantin sei.»

Die damalige Leichenkammer dient übrigens heute als Vorbereitungsraum für den Sigrist und ist seit der Restauration 1966/68 auch aus dem Kirchenschiff direkt zugänglich.

Quelle
  • Brandenberger, U.: «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach». 300 Jahre Kirche Weiach, 1706 – 2006. Herausgegeben von der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weiach und der Ortsmuseumskommission Weiach. Weiach 2006 – S. 51.

Mittwoch, 8. November 2006

Gekröpfter Endanflug nur auf Sicht

Gestern war wieder einmal einer dieser nicht allzu häufigen Tage, an denen der Ortsname «Weiach» über die Ticker der Nachrichtenagenturen geht.

Zu verdanken haben wir das einer Medienmitteilung des Flughafenbetreibers Unique Zurich Airport (auch bekannt als «Flughafen Zürich AG») mit dem Titel: «Überarbeitetes Gesuch für den "gekröpften Nordanflug" eingereicht». Dort kommt Weiach vor. Und entsprechend auch in den meist nur leicht umgeschriebenen Beiträgen der Online-Redaktionen - oder vielleicht sollte man besser schreiben: Content-Durchlauferhitzer?

Google News verzeichnete heute jedenfalls insgesamt 22 (!) Artikel zum selben Thema. Die Titelliste findet man unten unter den Quellen. Lehrreiche Einsicht in die Funktionsweise von Kopfblattsystemen. Es sieht nach Vielfalt aus. Und kommt doch nur aus einer Quelle.

Das Zuspiel der PR-Abteilung...

Datiert ist es mit dem 07.11.2006 15:00:00.

«Unique (Flughafen Zürich AG) hat Ende Oktober 2006 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das überarbeitete Gesuch für den gekröpften Nordanflug mit einem Sicht-Endanflug eingereicht. Der Anflug wird aus dem Warteraum GIPOL im Gebiet Frick via Würenlingen und Siglistorf bis in die Nähe von Weiach nach Instrumenten geflogen. Der Kurvenflug und der Endanfllug erfolgen nach Sicht, wie dies vom BAZL verlangt wurde.

Hauptänderungen

Im überarbeiteten Gesuch wird die Kurve auf den Endanflug neu nach Sicht geflogen. Dies bedeutet, dass der Pilot die Piste bereits vor der Kurve sehen und die minimale Sichtweite für den Anflug somit neu zehn statt acht Kilometer betragen muss. Diese vom BAZL geforderte Änderung führte dazu, dass das Anflugverfahren neu gerechnet und eine neue Sicherheitsbeurteilung erfolgen musste.

Der Kurvenflug nach Sicht bedingt, dass zusätzliche Hindernisbefeuerungen am Stadlerberg angebracht werden. Der gekröpfte Nordanflug soll auch bei Dunkelheit geflogen werden können. In einer ersten Phase ist er vorerst zwischen 6 und 7 Uhr morgens vorgesehen. Das entsprechende Plangenehmigungsgesuch für die Hindernisbefeuerungen ist Bestandteil des überarbeiteten Gesuchs. Gespräche mit den betroffenen Gemeinden haben bereits stattgefunden.

Unique (Flughafen Zürich AG) setzt alles daran, dass der neue Anflug aus Norden möglichst bald eingeführt werden kann. Der eingereichte Anflug kann allerdings nur bei gewissen Wetterbedingungen geflogen werden. Die Sicht muss grösser sein als zehn Kilometer und die Wolkenuntergrenze muss höher liegen als 3'100 Fuss (rund 950 m) über Meer. Das wird dazu führen, dass der Anflug nur an ungefähr 40 Prozent der Tage möglich sein wird. Die Anflugkapazität liegt bei rund 18 bis 24 Anflügen pro Stunde.

Rückblick und Ausblick

Der gekröpfte Nordanflug wurde auf Druck des Flughafens Zürich durch die verschiedenen beteiligten Organisationen im Sommer 2002 in Angriff genommen. Unique (Flughafen Zürich AG) reichte am 31. Dezember 2004 beim BAZL das Gesuch für einen gekröpften Nordanflug mit einem Sicht-Endanflug ein. Die vom BAZL damals zusätzlich geforderte Sicherheitsbeurteilung, welche unter der Führung von Skyguide erarbeitet wurde, konnte am 2. März 2005 eingereicht werden. Das BAZL teilte am 15. Dezember 2005 mit, dass der gekröpfte Nordanflug zwar anspruchsvoll, für Piloten aber durchführbar ist. Das eingereichte Gesuch müsse in einzelnen Punkten überarbeitet werden. Danach machten sich die Spezialisten umgehend an die Arbeit. Das BAZL präzisierte in einem Brief vom 6. Juli 2006 an Unique, was nachgereicht werden müsse. Ende Oktober 2006 reichte Unique das überarbeitete Gesuch wieder beim BAZL ein.

Unique und Skyguide arbeiten bereits an der Weiterentwicklung des gekröpften Nordanfluges. Ziel ist es, den Anflug auch bei schlechteren Wetterbedingungen und mit höherer Kapazität fliegen zu können. Die europaweite Einführung der dafür notwendigen Technologien wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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... und schon nehmen die Presseagenturen den Ball auf

Ziemlich genau eine Stunde später, um 16:01, schickte AP Associated Press folgende Mitteilung auf den Weg in die Redaktionen:

«Überarbeitetes Gesuch für gekröpften Nordanflug eingereicht

Kloten (AP) - Die Zürcher Flughafenbetreiberin Unique hat das gemäss den Wünschen des BAZL abgeänderte Gesuch für den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich-Kloten Ende Oktober eingereicht. Wie die Flughafen Zürich AG (Unique) am Dienstag mitteilte wird der Anflug aus dem Warteraum in der Region Frick über Würenlingen und Siglistorf bis in die Nähe von Weiach nach Instrumenten geflogen. Die Kurve und der Endanflug erfolgen auf Verlangen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) auf Sicht. Dies bedeutet laut Unique, dass der Pilot die Piste bereits vor der Kurve sehen muss. Dadurch erhöht sich die minimale Sichtweite für den Anflug von acht auf zehn Kilometer, und die Wolkenuntergrenze muss höher liegen als 950 Meter über Meer. Dies führt dazu, dass der gekröpfte Nordanflug nur an etwa 40 Prozent der Tage möglich sein wird, wie Unique schrieb. Der Kurvenflug nach Sicht soll auch bei Dunkelheit geflogen werden können und bedingt zusätzliche Hindernisbefeuerungen am Stadlerberg.

In einer ersten Phase ist der gekröpfte Nordanflug zwischen 06.00 und 07.00 Uhr morgens vorgesehen. Unique will die Anflugvariante so rasch als möglich einführen. Die Flughafenbetreiberin arbeitet laut Mitteilung zusammen mit der Flugsicherungsunternehmung Skyguide bereits an der Weiterentwicklung des gekröpften Nordanflugs, um diesen auch bei schlechterem Wetter und mit höherer Kapazität ausführen zu können. Die europaweite Einführung der notwendigen Technologien nehme jedoch noch einige Zeit in Anspruch.
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Es ist sehr zu begrüssen, dass sich das BAZL durchgesetzt hat und der Sicherheit höhere Priorität gegeben wird als dem lautstarken Gejammere und Geschrei einiger Südschneiser. Das ist auch im Interesse der Flugpassagiere. Da muss man weiss Gott kein zusätzliches, völlig unnötiges und gefährliches Anflugmanöver einführen. Gerade Anflüge aus allen Richtungen ohne Schwenker im Final Approach sind immer noch das sicherste Verfahren. Der Absturz auf Gemeindegebiet vor 16 Jahren war schon einer zu viel.

Basierend auf der schon erwähnten Medienmitteilung verfasste auch die NZZ-Online-Redaktion einen Beitrag und liess ihn wenige Minuten später aufschalten:

Überarbeitetes Gesuch für «gekröpften» Nordanflug

Flughafen geht auf BAZL-Forderung ein


«Die Flughafenbetreiberin Unique hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein überarbeitetes Gesuch für den gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich eingereicht. Neu wird bereits die Kurve vor dem Endanflug nach Sicht geflogen.

(sda) Der Anflug soll aus dem Warteraum GIPOL im Gebiet Frick via Würenlingen und Siglistorf bis in die Nähe von Weiach nach Instrumenten geflogen werden, wie Unique in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt. Der darauffolgende Kurvenflug sowie der Endanflug erfolgen nach Sicht, wie dies vom BAZL verlangt wurde.

Höhere Sichtweite verlangt

Der Pilot müsse die Piste deshalb bereits vor der Kurve sehen, schreibt Unique weiter. Die minimale Sichtweite für den Anflug müsse deshalb neu zehn statt acht Kilometer betragen. Der Kurvenflug nach Sicht bedingt auch zusätzliche Hindernisbefeuerungen am Stadlerberg. In einer ersten Phase ist der gekröpfte Nordanflug laut Unique für die Zeit zwischen 6 und 7 Uhr vorgesehen. Das Planungsgesuch ist Bestandteil des Ende Oktober 2006 beim BAZL eingereichten, überarbeiteten Gesuchs.

Unique setze alles daran, dass der neue Anflug aus Norden möglichst bald eingeführt werden kann, heisst es in der Mitteilung weiter. Allerdings könne der «Gekröpfte» nur bei gewissen Wetterbedingungen geflogen werden.

Tiefere Kapazität

Die Sicht muss grösser sein als zehn Kilometer und die Wolkengrenze muss höher liegen als 3100 Fuss oder rund 950 Meter. Darum wird der Anflug nur an ungefähr 40 Prozent der Tage möglich sein. Die Kapazität liegt bei rund 18 bis 24 Flügen pro Stunde.

Unique und die Flugsicherung Skyguide arbeiteten bereits an der Weiterentwicklung des gekröpften Nordanflugs, heisst es in der Mitteilung weiter. Ziel sei es, dereinst auch bei schlechtem Wetter und mit höherer Kapazität fliegen zu können. Dafür müsste aber auf einer längeren Strecke nach Instrumenten geflogen werden können, erklärte Unique-Sprecherin Sonja Zöchling auf Anfrage. Die europaweite Einführung der dafür notwendigen Technologien wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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Damit liegt die Kapazität deutlich unter den bis zu 40 Anflügen pro Stunde, die auf den geraden Anflügen möglich wären. Die Südschneiser sollen also froh sein. So viel wie wir im Norden über Jahre schlucken mussten und müssen werden sie nie über ihren Dächern haben.

Quellen

Montag, 6. November 2006

«Circus Geschwister Gasser» beim Alten Bahnhof

Der Circus ist da. «Gegenüber ehem. Bahnhof Weiach», meldete die Aargauer Zeitung am 2. November, stelle er seine Zelte und Wohnwagen auf.

Für Ortskundige ist klar: das muss der Platz zwischen dem ehemaligen Lederwarenbetrieb Fruet und dem südlich der Kantonsstrasse gelegenen Holzlagerplatz der Benz AG sein. Denn sonst gibt es keine Wiese auf der man die für ein grosses Zirkuszelt nötigen Pfähle in den Boden rammen könnte.

Infrastruktur steht seit heute

Und genau dort waren sie heute morgen auch am Aufbauen des Zeltes - rundherum eine Wagenburg aus Wohn- und anderen Zirkuswagen, dazwischen Traktoren und anderes schweres Gerät und mittendrin die Maststruktur. Mittlerweile dürfte die Infrastruktur stehen.

Muss sie auch, denn am 7. und 8. November finden die Vorstellungen statt. Was es da zu sehen gibt? Da verrät die Aargauer Zeitung nur wenig, aber immerhin:

«Jennifer Gasser lässt als Barbie-Girl Hulahoop-Reifen um ihren Körper zwirlen, die neunjährige Yayita zeigt sich am Solotrapez, der Vater ist der lyrisch-poetische Conférencier und jongliert in einer weiteren Nummer Eisenkugeln und rotierende Teller. Seine Frau gibt den, für einmal weiblichen, Clown.»

Spaghetti-Plausch-Vorstellung

Die Vorstellungen finden am Dienstag, 7. November, 16 Uhr, sowie am Mittwoch, 8. November, 15 Uhr statt. Weiter gibt es am Dienstagabend ab 19.30 Uhr eine Galavorstellung mit «Spaghetti-Plausch bei Kerzenschein. Vorstellung mit von den Künstlern bei Kerzenlicht servierten Spaghetti-Gerichten.» Erlebnisgastronomie als Nischenangebot eines Kleinzirkus-Unternehmen.

Selbst im Züritipp, der Beilage zum Tages-Anzeiger, war ein Eintrag zu finden:
«WEIACH. Circus Geschwister Gasser: Abendvorstellung mit Dinner-Spektakel. Reservationen und Infos unter Tel. 079 508 31 49. Kantonsstrasse. 16 h, 19.30 h.».

Gutes Gelingen und en Guete!

Sonntag, 5. November 2006

Tamedia usurpiert Weiacher Wappen

Bisher kannte man unser Gemeindewappen nur in puristischer Form. Ohne Wappenhalter oder Rankenwerk. Seit dem letzten Sonntag ist das anders. Da wurde der Welt nämlich das hier präsentiert (für grösseres Bild anklicken):

Am Wappenschild selber gibt es nichts auszusetzen. Die Blasonierung ist korrekt. Dafür um so mehr am Drumherum. Eichen- und Lorbeerblätter waren bislang nur Zutaten auf den Glocken im Weiacher Kirchturm. Von Mauerkronen und derlei städtischen Stilelementen hat man bei uns auf dem Land aber zu Recht gar nichts gesehen. Das vom Gemeinderat 1931 offiziell anerkannte Wappen war und ist frei von solchem Schnickschnack.

Klar, als Zürcher kommt einem diese Art von Mauerkrone natürlich bekannt vor. Noch bis vor wenigen Tagen war sie uns aber nur in dieser Form hier geläufig:

Will die Stadt das Land erobern?

Was also soll die Mauerkrone über unserem Wappen? Die Antwort findet man - wie könnte es anders sein - bei der Werbeagentur des Medien-Konzerns an der Zürcher Werdstrasse.

Seit einigen Tagen läuft eine grossangelegte Kampagne: grossflächige Zeitungs-Inserate und Plakate im Weltformat kündigen den Vorstoss in den Regionalmarkt an. (vgl. Das Kopfblattsystem auf den Kopf stellen; WeiachBlog vom 2. November).

Die Werber haben sich in einem Anfall von Sauglattismus produziert und sich nicht nur an unserem, nein gleich an Dutzenden von Gemeindewappen «vergriffen» (für grösseres Bild anklicken):


Dieser Ausschnitt aus dem doppelseitigen Inserat, das letzten Sonntag, 29. Oktober, in der SonntagsZeitung erschienen ist, macht eines klar und deutlich: die (Zeitung aus der) Stadt will die Landgemeinden kommerziell in den Sack stecken.

Was sollte das städtische Symbol auf unseren Wappen denn sonst bedeuten? Die Mauerkrone ist vergleichbar mit der Fahne, welche die Astronauten auf dem Mond aufpflanzten. Damit ist's aber spätestens seit dem Ustertag und den neuen Verfassungen von 1831 und 1869 vorbei.

Vielleicht sollten sich die Tagi-Regionalredaktoren doch einmal beim «Zürcher Unterländer» erkundigen, warum solche Anbiederungsversuche schräg ankommen. Das Angebot dazu haben sie ja. Ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Per Inserat im «Zürcher Unterländer».

Freitag, 3. November 2006

Ungefähr 32'400 Weiacher

Vorhin auf Yahoo aus Jux den Begriff «Weiacher» eingegeben. NEIN, ich meinte nicht «weicher», ehrlich! (Auch nicht «Weichacher» *grins*)

Und dann nicht schlecht über das Ergebnis gestaunt. (Anklicken für grösseres Bild)


Verblüffung 1: So weit oben im Ranking würde man sich selber dann doch nicht erwarten. Das dominierende Kiesunternehmen erst auf Platz 3... tztztz... also wirklich.

Verblüffung 2: «Ungefähr» 32'000 hits bei nicht einmal tausend Einwohnern. Erstaunlich. Wird wohl wieder einer dieser Suchmaschinenartefakte sein.

Zurück zur Tagesordnung.

Donnerstag, 2. November 2006

Das Kopfblattsystem auf den Kopf stellen

Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: in der Unterländer Zeitungslandschaft stehen grosse Veränderungen bevor.

WeiachBlog hat bereits im Frühling auf erste Pläne hingewiesen: Tages-Anzeiger mischt regionale Presselandschaft auf (Beitrag vom 21. März 2006) und im Sommer die Gegenmassnahmen der Verteidiger beschrieben: Unterländer Bastion gegen das Tagi-Schlachtschiff (Beitrag vom 6. August 2006)

Zwei Machtblöcke stehen sich gegenüber

Die Kontrahenten sind die Tamedia AG auf der einen und die NZZ-Gruppe mit dem Verbund Zürcher Landzeitung auf der anderen Seite. Im Unterland gehören dazu der Zürcher Unterländer (ZU) und das Neue Bülacher Tagblatt (NBT). Letzteres stiess erst am 1. November zur NZZ-Koalition.

Der Angreifer und die Koalition der Verteidiger rühren kräftig die Werbetrommel und machen gerade die letzten Vorbereitungen für ihren Truppenaufmarsch. Die ersten Gefechte im Unterländer Zeitungskrieg stehen unmittelbar bevor. Auf den 6. November ist der Grossangriff des Tages-Anzeigers angekündigt.

Die Schlacht um LeserInnen und Werbegelder

Auf die Idee vom Zeitungskrieg bin ich nicht selber gekommen: Mit einem «Medien-Schlachtschiff, das — koste es, was es wolle — noch so gerne in die Gewässer des Zürcher Unterlandes vordringen möchte», verglich die NBT-Chefredaktorin Dagmar Appelt Ende Juli die Konkurrenz der Tamedia. Und zwar weil sie über die Tages-Anzeiger-Regionalausgabe mit der Trumpfkarte der Unterländer Zeitungen, ihrem engen Lokalbezug, stechen will.

Der bevorstehende Kampf um die Gunst der Leser ist an Dramatik nicht zu überbieten. Immerhin geht es um nichts weniger als das Überleben der letzten alten Unterländer Zeitungen. Die lokalen Werbebudgets werden sich künftig wohl teilweise in die Schatullen der Tamedia ergiessen. Eng wird es also auf jeden Fall. Die Tatsache, dass sich das Neue Bülacher Tagblatt nach über 140 Jahren hart erarbeiteter Selbstständigkeit bereits im Vorfeld des Markteintritts der Tamedia in einen Verbund gerettet hat, spricht Bände.

Ein Kopfblattsystem...

Interessant ist der Kampf auch, weil beide Blöcke denselben Markt mit unterschiedlichen und doch ähnlichen Konzepten anpeilen.

Die Koalition «Zürcher Landzeitung» mit der NZZ-Gruppe im Rücken arbeitet mit einem klassischen Kopfblattsystem, d.h. jede Zeitung behält ihren Titel und eine Kernredaktion fürs Lokale, der ganze Rest (sog. Mantel) wird von einer gemeinsamen Redaktion produziert. Und das wird dann so vermarktet:

«Das Neue Bülacher Tagblatt stösst am 1. November 2006 als Kopfblatt zum Zürcher Underländer und damit zur Zürcher Landzeitung. Die Inserenten profitieren massgeblich von der Weiterentwicklung des Zürcher Unterländer Gesamtausgabe. Neben einer stark steigenden Auflage und Reichweite, insbesondere im Raum Bülach, profitiert der Anzeigenkunde von einem vorteilhaften Preis/Leistungsverhältnis. Den Abonnenten des Neuen Bülacher Tagblatts wird weiterhin eine Zeitung mit eigenständigem Charakter zugestellt.» (Quelle: www.zuercherlandzeitung.ch)

Als Profil gibt der Unterländer an: «Der "Zürcher Unterländer" positioniert sich als Lokal- und Regionalzeitung und ist amtliches Publikationsorgan der meisten Gemeinden der Bezirke Bülach und Dielsdorf. Konzeptionell ist der "Zürcher Unterländer" eine moderne Kompaktzeitung, welche 6mal pro Woche mit einer Auflage von 20.000 Exemplaren erscheint und 40.000 Leser ausweist. Am Donnerstag wird der "Zürcher Unterländer" in alle Haushaltungen verteilt in einer Auflage von 77.000 Exemplaren und zählt 94.000 Leser.» (Quelle: www.zuercherlandzeitung.ch)

... gegen eine Dachmarke mit regionaler Auffächerung

Die Tamedia dagegen operiert mit einer Dachmarke, dem klassischen Tages-Anzeiger. Bei den mit der Frühzustellung durch Verträger direkt zugestellten Ausgaben wird dem Standardprodukt ein sechster Bund eingelegt, der so genannte Regionalbund. Und der ist verschieden - je nach Region in der sich der Briefkasten des Abonnenten befindet. Am Zustellort Weiach wird also der Regionalbund für das Unterland drin sein.

In der Sprache des Prospektes für Werbekunden liest sich das dann so:

«Der «Tages-Anzeiger» schlägt im Zürcher Unterland, in den Bezirken Bülach und Dielsdorf, Wurzeln – mit einer eigenen Redaktion in Bülach. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berichten ab dem 6. November 2006 in der Regionalausgabe jeden Tag darüber, was die Menschen im Zürcher Unterland bewegt. Wir stellen die Leute vor, die in der Politik, in der Wirtschaft, in der Kultur und im Sport etwas bewegen und lassen sie bei uns zu Wort kommen. Bei uns erfahren die Leserinnen und Leser des «Tages-Anzeigers» in einem separaten Zeitungsbund, was vor ihrer Haustüre passiert, was sie ärgert, was sie freut, wer in ihrer Gemeinde den Takt angibt, was ihre Region zusammenhält und wo am meisten läuft», wird Peter Früh, Leiter der Regionalredaktion, zitiert.

Auf Anfrage von WeiachBlog teilte der TA-Leserdienst mit, es sei aus (logistischen) Gründen nicht möglich, die Printausgabe mit einem anderen als dem Regionalbund des Zustellortes zu erhalten. Die TA-Angestellte verwies auf die elektronische Ausgabe. Dort seien sämtliche Regionalartikel abrufbar.

Der Alptraum für die Bibliotheken und Archive wird durch diese Auffächerung noch grösser. Es ist immer schwieriger, sich ein Bild zu machen, was genau zu einem Tages-Anzeiger gehört. Zumal auch heute schon jede Nacht mehrere Ausgaben gedruckt werden (welche man in den Händen hält erkennt man am Stern auf der Titelseite).

Fazit: Ein Tagi ist nicht ein Tagi - es kommt darauf an, wo und wie man ihn bekommt. Ein Unterländer hingegen sieht für alle gleich aus.

Letztlich wird das aber die Leser nicht gross stören. Für sie wird der Inhalt zählen. Auf dem Feld Lokalbezug wird sich entscheiden, ob Leser, die bisher den Tages-Anzeiger UND eine der Regionalzeitungen (ZU oder NBT) abonniert hatten, nun auf letztere verzichten werden.

Wirkung auf Weiach? Wahrscheinlich gar keine.

Beide Seiten versuchten im Vorfeld, bei möglichst vielen Gemeindebehörden den Status eines «Amtlichen Publikationsorgans» zu erlangen oder zu behalten. In Weiach verlorene Liebesmüh. Denn bei uns gibt es mit den monatlich erscheinenden «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» eine Plattform, die für die Bedürfnisse des Gemeinwesens völlig ausreicht und zu einem vernünftigen Preis produziert werden kann. Durch die Verteilung in alle Haushalte ist zudem sichergestellt, dass auch von Neuigkeiten erfährt, wer nicht eine der Tageszeitungen abonniert hat.

Mittwoch, 1. November 2006

Sind wir im Vogelgrippe-Korridor oder nicht?

Kaum wird es Herbst holen einen schon wieder die vergrippten Vögel ein.

Unter dem Titel «Vogelgrippe» steht im neuesten Mitteilungsblatt, Rubrik «Aus dem Gemeinderats-Sitzungszimmer»:

«Die Gemeinde Weiach liegt teilweise im Bereich der Risikozone, welche einen Korridor von 1 km entlang des Rheins umfasst. In diesem Gebiet gilt u.a. ein Verbot für Geflügelhaltung im Freien vom 15. Oktober 2006 bis voraussichtlich 30. April 2007 und die bereits im vergangenen Jahr geltenden Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit totem Geflügel. Für die übrigen Gebiete sind vorläufig keine besonderen Schutzmassnahmen festgesetzt worden.»

An Bodensee, Untersee und entlang des Rheins...

Dass dieser Korridor sich durch die ganze grenznahe Nordschweiz zieht, kann man erahnen, wenn man die News-Seite der Gemeinde Berlingen (im Kanton Thurgau am Bodensee gelegen) aufruft:

«Entlang von Bodensee, Untersee und Rhein gilt ein 1 Kilometer breiter Streifen als Risikozone. In diesem Gebiet gilt für das Hausgeflügel die Stallhaltepflicht vom 15. Oktober 2006 bis 30. April 2007. Für den Vollzug und die Kontrolle dieser Massnahme ist der Kanton zuständig.

Einsammeln von Wildvogelkadavern

In den Gemeinden mit direktem Uferanstoss an Bodensee, Untersee und Rhein müssen vom 15. Oktober 2006 bis 30. April 2007 folgende Wildvogelkadaver eingesammelt werden:
- Alle Wasser- und Greifvögel
- Andere Vögel, nur wenn 5 oder mehr Kadaver innerhalb von 24 Stunden am gleichen Ort gefunden werden.
Für das Einsammeln der Wildvogelkadaver sind die Gemeinden zuständig.
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Zweierlei Recht im Dorf?

Nun ist es so, dass das Hasli, das Bahnhofquartier (See-Winkel), das Bedmen, der Sternenparkplatz und mit ihm Teile des Bühls und der unteren Chälen weniger als 1000 Meter Luftlinie vom Rheinufer entfernt sind, die obere Chälen, das südliche Bühl, das gesamte Oberdorf, die Hofwiese und das Bergquartier aber jenseits dieser 1000-Meter-Marke liegen.

Wie ist das nun? Haben nur die Hühner im Norden des Dorfes Hausarrest und die in den südlicheren Teilen nicht? Gibt es eine parzellenscharfe Abgrenzung?

Fragen über Fragen. Und für Geflügelhalter doch recht entscheidende. Was man doch mit dem lieben Federvieh für Ärger bekommen kann...

Quellen

  • Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, November 2006 - S. 6.
  • Website der Gemeinde Berlingen TG