Donnerstag, 31. August 2017

In memoriam Mina Moser-Nepfer, 12.3.1911-27.7.2017

In den letzten Tagen des Juli hat der Allmächtige Mina Moser-Nepfer abberufen. Nach 38855 Tagen auf dem blauen Planeten. So lange dauerte die Lebensspanne der ältesten Weiacherin aller Zeiten.


Wenige Tage später verstarb mit Albert Wiesendanger-Meierhofer auch der älteste Weiacher (zuletzt wohnhaft im Wohn- und Pflegezentrum Tertianum Zur Heimat in der Nachbargemeinde Stadel).


(Auszug aus den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, September 2017, S. 6)

Mina hingegen war es vergönnt, bis zuletzt in ihrem angestammten Umfeld an der Buhaldenstrasse 6 zusammen mit ihrer Tochter Katharina Zeindler-Moser leben zu können.


(Auszug aus den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, September 2017, S. 13)

Eine der wichtigsten Zeitzeuginnen

Mina war in Weiach eine Institution. Sie hatte bis auf wenige Jahre ihr ganzes Leben in Weiach verbracht und konnte wie keine zweite über alle möglichen Begebenheiten des früheren Lebens im Dorf Auskunft geben. Selbst im hohen Alter waren Gedächtnis und Verstand von beeindruckender Klarheit. Mit Mina konnte man problemlos über die aktuelle Tagespolitik diskutieren. Sie verfolgte aber ebenso die lokalen Geschehnisse und war sowohl bei Bundesfeier-Anlässen wie den Altersnachmittagen fast immer mit von der Partie. Und: sie blieb nicht stehen und ging mit der Zeit.

Der Verfasser des WeiachBlog erinnert sich noch gut an eine Episode vom Sommer 2004, welche sowohl die Verankerung in ihrer langen Lebensgeschichte, wie auch diese Anpassung an neue Zeiten emblematisch dokumentiert. Mitte Juli hatte eine Handvoll Journalistinnen der Regionalzeitung Zürcher Unterländer im Rahmen der Sommerloch-Aktion «Redaktion unterwäx» im Restaurant Wiesental Quartier bezogen und empfingen in der Gaststube ihre Gesprächspartner. Vor mir war Mina an der Reihe.

Sie habe erzählt, sie hätte kurz gezögert das Restaurant zu betreten, kolportierte die Redaktorin, habe sich dann aber gesagt: «Äh ba, Mina. Du bisch über Nünzgi - und es sind hüt anderi Ziite. Du gasch jetz da ine!» - Das bezog sich auf den Umstand, dass es sich in früheren Zeiten für eine Frau, die etwas auf ihren Ruf hielt, nicht schickte, sich allein (d.h. ohne männliche Begleitung) in eine Beiz zu begeben.

Kurzlebenslauf Mina Moser *1911

Verfasst von Hans Rutschmann für die Ortsmuseums-Ausstellung 2004

Vater: Albert Nepfer 1866-1955

Landwirt, Taglöhner, Korber, hatte zuerst nur 2 Ziegen, dann 5 Kühe. Als Taglöhner (z.B. Misttragen an der Fasnachtfluh) verdiente er 2 Fr. pro Tag.

Mutter: Anna Baumgartner 1867-1942 war Hebamme

Geschwister von Mina: Albert 1907-1989, Elsa 1913-1989

Mina besuchte die Schule von 1917-1925. Ihre Lieblingsfächer waren Nähschule und Rechnen.

Nach der Schulzeit arbeitete sie während 1 ½ Jahren in der Schäftenäherei in Weiach (Walder, Brüttisellen). Dann kam sie zu Fam. Nötzli nach Brüttisellen. Herr Nötzli war Meister in der Schuhfabrik, Frau Nötzli war Arbeitslehrerin und führte ein Lädeli. Bei Frau Nötzli lernt Mina nähen + sticken. Sie blieb 2 Jahre dort bis Frühling 1929 (Zürichseegfrörni!)

Nach 2 Jahren zuhause kam sie nach Le Sentier im Vallée de Joux zu Fam. Golay, die einen Uhrenstein-Versand betrieb (Pierres fines). 1931-1933 wiederum half Mina dann 2 Jahre lang zuhause aus (33-35) und für ein halbes Jahr in der [Weiacher] Pfarrfamilie Kilchsperger (1936).

Ab Herbst 1937 bis März 1939 diente sie in der Familie von Dr. Leisinger, der im Spital Männedorf Oberarzt war, später wohnhaft in Richterswil. Die Jahre des 2. Weltkrieges verbrachte sie zuhause.

In jener Zeit waren in Weiach 4 junge Männer aus dem Bernbiet mit Drainagearbeiten beschäftigt. Einer von ihnen, Alfred Moser aus Zäziwil, geb. 21. März 1915, verliebte sich in Mina – und am 12. Mai 1945 (4 Tage nach Ende des 2. Weltkrieges) feierten die Beiden in der Kirche Weiach Hochzeit.

Der Ehe entsprossen ein Mädchen (Katharina, geb. 1946 [Käthi Zeindler]) und 3 Knaben, von denen 2 im zarten Alter von 4 bezw. 2 Jahren durch Unfälle starben. Der Sohn Urs (geb. 1953) starb am 30. Juni 2000 an einem Herzschlag. Bereits 1968 hatte Mina ihren Gatten durch Herzschlag verloren.

Mina wünschte, dass der Bericht über sie möglichst kurz werde. Auf ihrem Tisch lag ein Büchlein mit dem Titel: «Wurzeln die mich tragen.» Täglich liest Mina darin. Heute steht: «Sage nicht alles, was du weisst, aber wisse immer, was du sagst.» (Matthias Claudius)

Auch das Wort von Goethes Mutter ist ihr wichtig: «Gott, der mich bis hierher gebracht hat, wird weiter sorgen.»

Viele Angehörige früh verloren

Wie man dem Lebenslauf entnehmen kann, war Mina mit 34 Jahren bereits verhältnismässig alt, als sie heiratete. Und: sie hatte viele Schicksalsschläge zu verarbeiten. Ihre Ehe dauerte nur 23 Jahre, ihr Mann wurde lediglich 53-jährig. Der erste Sohn starb vierjährig 1952, der zweite wurde 47-jährig. Der dritte Sohn starb schon im 2. Lebensjahr.

Walter Zollinger berichtet in seinen Jahreschroniken über diese tragischen Todesfälle:

«Der vermehrte Verkehr führte auch zu [..] bedauerlichen Unfällen: am 3. Mai lief der 4jährige Christeli Moser in ein dahersausendes Motorrad und erlitt einen Schädelbruch, der in der drauffolgenden Nacht zum Tode führte.» (G-Ch Weiach 1952, nach S. 11)

«Ein trauriges Geschick hat am 9.12. die Familie Moser-Nepfer ereilt; der 1 1/2-jährige Maxli fiel in einem unbewachten Augenblick in die nur leichtfertig bedeckte Jauchegrube und ertrank. Das Unglück wiegt um so schwerer, als vor 8 Jahren ein vierjähriges Knäblein derselben Familie, Christeli, in ein Töff hineinrannte und tödlich verunglückte.» (G-Ch Weiach 1958, S. 15)

R.I.P. Mina!

[Veröffentlicht am 25. Januar 2019 um 01:15 MEZ]

Sonntag, 6. August 2017

«Die Menschen sind das Besondere an der Schweiz!»

Der Festredner an der diesjährigen Bundesfeier in Weiach war ein SVP-Politiker - entsprechend den politischen Mehrheitsverhältnissen in der Gemeinde eine wenig verwunderliche Wahl. Getroffen hat sie Gemeinderat Michael Bärtsch, der seit Jahrzehnten in der Gastrobranche tätig ist:
Wer die Zürcher Gastronomie-Szene kennt, dem ist Kantonsrat Ernst Bachmann ein Begriff. Bachmann ist seit 1992 Präsident des Wirteverbandes der Stadt Zürich, ab 1998 auch von Gastro Zürich, dem kantonalen Wirteverband. Und seit 2001 fungiert er auch als Vizepräsident von GastroSuisse, dem nationalen Branchenverband.

Ein Patron alter Schule

Bachmann ist aber auch ein Patron alter Schule und seit über 40 Jahren Wirt in Zürich-Wollishofen. Seit 2009 führt er als Gastgeber des Traditionshaus Restaurant Muggenbühl (www.muggenbuehl.ch), das über der Allmend Brunau thront - und kauft auch regelmässig selber auf den Märkten regionale Landesprodukte ein. Mangelnde Bodenständigkeit kann man ihm also nicht vorwerfen. Und damit ist er sozusagen der ideale Redner für einen solchen Anlass in einer immer noch grundsätzlich konservativ gepolten Gemeinde.

Mit Ernst Bachmann hat sich bereits der neunte Festredner bereit erklärt, seine Ansprache via WeiachBlog für die Nachwelt festhalten zu lassen. Er hat mir - was heute selten ist - eine Kopie seines mit handschriftlichen Änderungen versehenen Redemanuskripts per A-Post zukommenlassen, begleitet von einem handgeschriebenen Brief (!).
Über die Entstehung seiner Rede heisst es da: «Ich habe immer wieder Aenderungen gemacht aber Sie haben nun das Exemplar so wie ich gesprochen habe.» - Man braucht also nicht einmal den sonst üblichen Disclaimer «Es gilt das gesprochene Wort» hinzuzusetzen.

Die Redaktion des WeiachBlog hat Bachmanns Rede tel quel übernommen, lediglich Satzzeichen und Orthographie sind - wo nötig - den heutigen Gepflogenheiten angepasst und Zwischentitel gesetzt worden. Ansonsten lesen Sie nachstehend den Originaltext.

Was macht uns einzigartig?

«Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident,
sehr geehrte Herren Gemeinderäte und Behördenmitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren der verschiedensten Vereine,
liebe Weycherinnen und Weycher und Gäste!

Sie werden sich fragen, warum kommt da einer aus der Stadt zu Ihnen nach Weiach als Festredner. Zu verdanken haben Sie das Ihrem netten Gemeinderat Michael Bärtsch. Er hat mich so nett gefragt, dass ich ihm spontan zusagte und daran habe ich mich gehalten - und zwar gerne. Und ich bedanke mich bei allen von ganzem Herzen für diese Einladung in Ihr schönes Weiach zu kommen.

Wenn Sie jetzt aber eine SVP-Hardliner-Ansprache erwarten, werden Sie vielleicht enttäuscht sein. Alles was auf dieser Welt geschieht, entnehmen Sie täglich den Medien, ob es stimmt oder nicht. Und es ist heute schon Schnee von gestern.

Ob Herr Trump nach nur 10 Tagen seinen Stabschef entlässt, Frau Bundesrätin Leuthard ihren möglichen Rücktritt bekannt gibt oder die Schweizerische Nationalbank nach Milliarden-Verlusten jetzt Milliardengewinn bekannt gibt - über all das will ich mich nicht äussern.

Ich bin gekommen, um mit Ihnen heute Abend den 726. Geburtstag unseres Vaterlands zu feiern. Traditionell feiern wir das landauf, landab mit Festansprachen, Feuerwerk, Bratwurst und Cervelat. Das ist alles schön, aber noch lange nicht alles. Wir wollen aber auch diesen Geburtstag feiern mit allen Menschen - egal woher sie kommen -, die sich in unserer Gesellschaft zu Hause fühlen und auch zu unserem Wohlstand beitragen.

Wir feiern unser einzigartiges und wunderschönes Land. Aber - und auch diese Frage muss heute erlaubt sein - was macht unser Land wirklich aus? Sie, die Sie so nah an der Grenze leben, bemerken sicher jeden Tag die grossen und kleinen Unterschiede. (Mit dem Flughafen haben Sie ja schliesslich auch die internationale Anbindung direkt vor der Tür). Sie leben nur ein paar hundert Meter vom Ausland entfernt. Haben Sie sich nie gefragt, was der Unterschied zwischen dem südlichen und dem nördlichen Rheinufer ist?

Sicher, wir haben viele Berge, aber Österreich hat die auch. Dass unsere etwas höher und schöner sind, versteht sich von selbst. Sie zum Beispiel haben den mächtigen Stadlerberg mit ganzen 615 Metern überm Meer.

Vom Stadlersee, hier in der Nähe, bis zum Genfersee auf der anderen Seite des Landes haben wir viel zu bieten, aber ein Meer wie die Italiener, die Deutschen, die Franzosen haben wir nicht.
Wir haben sehr gute Weine, aber die Franzosen haben das auch - und mehr Auswahl. Das Weiacher Fluetröpfli und der Weissherbst sind bis nach Zürich bekannt. Die Liechtensteiner haben einen Fürsten und ich habe sogar gehört, dass deutsche Würste unseren Würsten das Wasser reichen können.

Was also, ist das Besondere an der Schweiz?

Sie, liebe Landsleute, liebe Weycherinnen und Weycher! Sie machen unser Land zu dem, was es ist. Ohne Sie wären wir nur ein Landstrich zwischen anderen Ländern. Doch Sie machen mit Ihrem Engagement und Ihrer Beteiligung die Schweiz einzigartig und grossartig:

Ihnen haben wir unsere Strassen und Tunnel, Schienen und Brücken zu verdanken. Ihre Qualitätsarbeit ist überall ein Markenzeichen! Dank Ihnen brummt unsere Wirtschaft und es geht uns gut. Ihr Fleiss und Ihr Einsatz hat den Wohlstand geschaffen, in dem wir heute leben. Und Sie sorgen auch dafür, dass unsere Kinder und Enkelkinder in Wohlstand und Sicherheit leben können. Mit Ihrer Arbeit schaffen Sie jeden Tag ein Stück Zukunft für die Schweiz.

Von (vermeintlich) hohen Stimmbeteiligungen

Aber auch Ihre Stimme macht unser Land aus. Und was für eine Stimme Sie, liebe Weiacherinnen und Weiacher haben! Sie sprechen sich beständig und laut für eine neutrale und eigenständige Schweiz aus:

1920: Nein zum Völkerbund
1986: Nein zum UNO-Beitritt
1992: Nein zum Währungsfonds
1992: Nein zum EWR
und 2000: Nein zu den Bilateralen Verträgen

Und jedes Mal haben Sie, das sage ich mit grossem Respekt, eine überdurchschnittlich hohe Stimmbeteiligung gehabt. Auch wenn Frau Wertli letztes Jahr an dieser Stelle zu Recht angemahnt hat, dass es immer mehr sein könnten, besonders bei wichtigen Abstimmungen. Bei diesen wichtigen Abstimmungen haben Sie, liebe Weiacher, sich besonders stark beteiligt. Vielleicht liegt das daran, dass Sie die Grenze direkt vor Augen haben und deshalb wissen, was wir alle an unserem Land haben.

Auf jeden Fall ist das Abstimmen, und da schliesse ich mich Frau Wertli wieder an, entscheidend für unsere Demokratie. Aber nicht nur das, sondern auch das Diskutieren und sich Informieren. Jeder, ob links oder rechts, der mit mir zum Beispiel über Einwanderung oder andere politische Themen diskutiert, stärkt unsere Demokratie und hilft unserem Land. Es ist der Einsatz für das Ganze, das sich Einbringen und verantwortlich Fühlen, das unsere Demokratie am Laufen hält.

Nur unsere Stärke und unsere Neutralität sichern unsere Demokratie! Und um unsere Demokratie beneidet uns die ganze Welt!

Unsere direkte Demokratie kommt ohne Ihr Engagement nicht aus. Direkte Demokratie heisst eben nicht nur vier Mal im Jahr den Abstimmungszettel einwerfen (auch wenn das, nebenbei bemerkt, vielen ja schon zu viel ist). Demokratie heisst mitgestalten und sich engagieren.

Das persönliche Engagement macht den Unterschied

Sie haben einen ehemaligen Bewohner, der sich besonders engagiert. Herr Ulrich Brandenberger. Seine Weiacher Geschichte(n) geben einen spannenden und interessanten Einblick in die Vergangenheit Ihres schönen Dorfes: Von Kriegen und Hexenprozessen über Kirchengeschichte bis zur Kinderärztin Marie Meierhofer geben sie Auskunft. Da findet man sogar heraus, was eine "Liebessteuer" ist. Und wenn Sie sich jetzt wundern, was die "Liebessteuer" ist, sollten besser Sie die Weiacher Geschichte(n) lesen. Selbst im fernen (und doch so nahen) Zürich wurden seine Geschichten fleissig gelesen.

Mit seinen Geschichten gibt er diesem Dorf Charakter. Mit seinem WeiachBlog vollzieht er den Schritt von der Vergangenheit in die Gegenwart. Und wie ich höre, twittert er das Dorf nun auch in die Zukunft.

Sein Engagement und sein Einsatz für die Tradition, die Geschichte und die Bekanntheit von Weiach sind vorbildlich und - so komme ich wieder auf den 1. August - urschweizerisch. 

Das Schweizervolk liebt die Freiheit und die Selbstbestimmtheit. Aber der Einsatz für die Gemeinschaft ist das, was unser Land zusammenhält: Mitbürger, die ihre Zeit für Vereine opfern, die sich [..] der freiwilligen Feuerwehr anschliessen, die im Zivilschutz arbeiten und die, die in der Armee ihre Pflicht tun. Diese Mitbürger leisten jeden Tag einen wertvollen Dienst für ihre Nachbarn, ihre Kollegen und ihre Landsleute. So wie heute die Schützengesellschaft Weiach, die für das heutige Fest für die Organisation verantwortlich ist.


Auch die Politik in unserem Land fusst auf dem Milizsystem. Selbst wenn man gerne auf die Politik schimpft, ich ziehe den Hut vor jedem, der sich hier einbringt - mit einer Initiative oder für ein Amt. In diesem Sinne möchte ich auch Ihnen danken, geschätzte Mitglieder des Gemeinderats, für Ihren Einsatz für die Gemeinde. Auch wenn die kommunale Politik manchmal mühsam ist und nur selten jemand "Danke" sagt, ich finde, heute haben Sie einen Applaus verdient. Bitte einen Applaus für alle Ihre Kommunal-Politiker!

Noch ein Wort zu Ihrem Engagement: An Ihrem dreifachen Einsatz in Privatleben, Geschäftsleben und für die Gemeinschaft können sich manche Politiker in Bern ein Vorbild nehmen. Nur wer, wie Sie, mit beiden Füssen fest im Leben steht und bodenständig bleibt, kann gute Politik für unsere Zukunft machen.

Liebe Weycherinnen und Weycher, Ihr Gemeinderat und alle Vereinsmitglieder sind nur zwei Beispiele für Einsatz. Jeder von Ihnen macht es auf seine Weise und mit seinen Mitteln möglich, dass wir heute zusammen kommen. Und so feiern wir heute eben nicht nur den Geburtstag unseres schönen Landes, sondern auch Sie! Denn Sie machen den Unterschied aus: Zwischen all den anderen Ländern und unserer schönen Schweiz. Sie sind also das, was die Schweiz so einzigartig und so liebenswert macht. Und ich kann Ihnen aus ganzem Herzen sagen, ich bin stolz auf unser Land und ich bin stolz auf Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger.

In diesem Sinne gratuliere ich Ihnen und uns allen zu diesem Land: zu seinen Bergen und Tälern, zu seinen Flüssen und Seen, zu seinen Wäldern und Weinbergen. Vor allem gratuliere ich unserem Land zu seiner Demokratie, zu seinem Milizsystem und zu seinen Bürgern. Und nicht zuletzt zu seiner Bratwurst und Cervelat.

Ich wünsche Ihnen weiterhin einen schönen 1. August und en Guete, ein schönes Singen und ein schönes Feuerwerk!




Kommentar zur Rede von Kantonsrat Bachmann

Es ist eine hübsche Pointe, dass bei einem Wirt die Würste einen zentralen Platz in der Festrede einnehmen - schon das Cabaret Rotstift wusste schliesslich, wie wichtig die als Lebensgrundlage des Gastgewerbes sind (vgl. den Sketch Die Wettervorhersage).

Aber Spass beiseite: die Weiacherin Deborah Meier, die «ihr Kaff» gern hart kritisiert, lobte am 2. August auf ihrer Website den Festredner Bachmann, er sei «trotz seiner rechtsgerichteten Partei überraschend-erfrischend liberal» herübergekommen. Aus der Feder dieser jungen Frau (27), die mit der SVP das Heu in keiner Weise auf der gleichen Bühne hat, ist das ein dickes Lob. Gratuliere, Herr Kantonsrat!

Und wo wir schon bei den Frauen sind: die sind dem Herrn Kantonsrat bereits bei der Begrüssung aufgefallen: «ich vermisse hier die Frauen» steht in Bachmanns Manuskript als Randnotiz. Wieder ein Auswärtiger, der feststellt, dass Frauen in der hohen Kommunalpolitik der Politischen Gemeinde Weiach so selten sind wie Einhörner - sprich: es gibt sie schlicht nicht.

En passant erwähnt: Trump habe, so Bachmann, «nach nur 10 Tagen seinen Stabschef» entlassen. Gemeint war natürlich der Kommunikationschef des Weissen Hauses, Anthony Scaramucci.

Weiter lobt Bachmann die Weiacher wegen ihrer hohen Stimmbeteiligung über den grünen Klee. Damit ist es allerdings in Tat und Wahrheit nicht so weit her - vor allem wenn man den Quervergleich mit anderen Gemeinden nicht scheut. Weiach kann sich in letzter Zeit gar Ambitionen auf die rote Laterne machen, so unterirdisch tief ist die Stimmbeteiligung mittlerweile (vgl. WeiachBlog, 25. September 2016).

Auch nicht ganz geheuer ist dem Verfasser dieses Kommentars die Lobeshymne Bachmanns auf sein Engagement. Es stimmt zwar, dass da viel Arbeit drinsteckt, in den Geschichte(n), den Blogbeiträgen und den Tweets. Aber im Vergleich zu Gemeinderäten, die amtsbedingt über Jahre hinweg viel Fremdbestimmtes auf die Nase gedrückt bekommen, ist der selbstgewählte Posten eines inoffiziellen Ortshistorikers dann doch wesentlich angenehmer, weil alle Aktivitäten rein von Freude und Interesse angetrieben sind. Und sie allenfalls einer Selbstverpflichtung unterliegen. Mehr nicht.

Den Seitenhieb auf Parlamentarier in National- und Ständerat, die nicht Amt und Geschäftsleben kombinieren (wie beispielsweise Balthasar Glättli, de facto ein Berufspolitiker, der nie im Geschäftsleben angekommen ist) - also keine echten Milizpolitiker sind - den kann sich Bachmann erlauben. Er lebt das Milizprinzip schliesslich selber in Reinkultur. Und das auch noch deutlich jenseits des offiziellen AHV-Alters.

Liefere statt lafere! Vielen Dank, Herr Bachmann!

Zu den Ansprachen früherer Jahre

Dienstag, 25. Juli 2017

Dem Weiacher Gemeindeförster zum 450. Jubiläum

Der sogenannte «Holzbrief» von 1567, der «geben jst zinnstags, den fünfftzechenden tag höwmonats», also am Dienstag, 15. Juli, wurde heute vor 450 Jahren besiegelt. [Der 15. Juli nach dem damaligen julianischen Kalender ist der 25. Juli nach der heute gültigen gregorianischen Zeitrechnung].

Es handelt sich dabei um die älteste bekannte Forstpolizeiverordnung für das Gebiet der Gemeinde Weiach, die insbesondere für die ausgedehnten Gemeindewälder galt.

An dem 71 auf 44 cm messenden Pergamentdokument mit der Signatur «StAZH C I Nr. 2979» hängen noch die drei Siegel des Fürstbischofs von Konstanz, Kardinal Merk Sittich, von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich sowie von Johann Melchior Heggenzer, dem Herrn von Schwarzwasserstelz, der damals neben dem Fürstbischof die Hälfte der Niedergerichtsbarkeit über Weiach besass.

Teil der ersten Gemeindeverfassung

Diese Holzordnung wurde 1596 in die erste Gemeindeordnung, also die Verfassung der Gemeinde Weiach, aufgenommen und bildet darin den zweiten von drei Teilen. Über den Inhalt gibt WeiachBlog Nr. 879 vom 14. Juli 2010 Auskunft:

19. Niemand soll on Erlauptnus Holz hauwen. (RQNA 180 [1.])
20. Holz Einung (RQNA 180 [1.]) Busse für unerlaubten Holzschlag
21. Holz-Vorster (RQNA 180 [2.])
22. Der sin Huß und Heim verkauft, verwürkt sin Dorf-Recht (RQNA 180 [3.])
23. Holz allein uf Hüser ußgeben. (RQNA 180 [4./5.])
24. Zün Holz. (RQNA 180 [6.])
25. Buw Gschirr. (RQNA 180 [6.])
26. Holz zum unschädlichsten ze hauwen. (RQNA 180 [7.-9.])
27. Buw Holz (RQNA 180 [10./11.])
28. Fridhäg (RQNA 180 [12.])
29. Die Gmeind soll für sich selbs kein Holz ußrüten noch sonst hingeben. (RQNA 180 [13.])
30. Bruggen, Stäg und Wäg sc. (RQNA 180 [14.])
31. Wem die Bußen zugehören. (RQNA 180 [15.])

Die Nummerierung führt die Artikelzählung des 1. Teils fort. Die im Jahr 1996 als Nr. 180 in der Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen (I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft; Erster Band: Das Neuamt) erschienene Transkription von Thomas Weibel wurde im August 1997 in den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach abgedruckt (S. 13-15).

Der Gemeindewald war zu weiten Teilen nur noch Gestrüpp

Die Gemeinde Weiach hatte sich diese Holzordnung also nicht selber gegeben. Nein, sie wurde ihr von ihren Obrigkeiten aufgedrückt. Und das hatte sie sich selber zuzuschreiben, wie Thomas Weibel in den Vorbemerkungen zu seiner Edition belegt. Denn offensichtlich trieben die Weiacher ziemlich üblen Raubbau an ihrem Wald.

Bei einem Augenschein in den Weiacher Waldungen stellten Abgeordnete des Rechenrats (d.h. die Finanzkommission) des Zürcher Rates im Jahre 1566 zwar fest, dass «die gmeind Wygach ein trëffenliche große wyte von holtz» habe. Dasselbe sei aber «der mertheil gar und dermaßen geschënt unnd ußghowen, das schier nüt dann gstrüpp unnd dhein [kein] recht grogen holtz gwachsen».

Ursache des Missstands war nach Ansicht der Inspizienten, dass «hin unnd wider ghouwen unnd die höw nit wider jngeschlagen», also wo nötig eingezäunt und aufgeforstet worden seien. Weiter seien grössere Flächen ganz gerodet und zu Ackerland gemacht worden. (vgl. StAZH A 135.2 Nr. 119 für diesen, den folgenden und den vorstehenden Abschnitt).

Es geht auch um die Gemeindefinanzen

Besonders kritisiert wurde die trotz den Holzschlägen desolate Finanzlage der Gemeinde: «Unnd wiewol sy vil holtzes verkoufft, [...], haben sy doch nüt jm gmeinen seckel, sonnder sind ob 200 gl. schuldig.»

In der Präambel der Holzordnung wird denn dieses Gebaren als Ursache für den Eingriff in die Gemeindeautonomie auch deutlich benannt. Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, dass sie «das erlößt gelt unnutzlichen vertzerint unnd sich harjnne dermassen haltind, das es jnen mitler zyt zuo grossem nachtheil unnd höchstem verderben reichen wurde.»

Selbstbedienungsladen Gemeindewald

Im ersten Artikel der Holzordnung wird jedem einzelnen Gemeindebürger die grassierende Selbstbedienungsmentalität noch einmal unmissverständlich vorgehalten: «Sidmalen bißhar unnder jro, der gmeind Wyach, deß holtzhows halb wenig ordnung gewesen, sonnder ein jeder darjnn gehowen das, so jm gefallen, unnd hiemit die wäldt zu nüti unnd abgang gerichtet, so sölle dasselb hiemit fry abgestelt unnd gentzlichen verpotten syn.»

Holzschläge dürften nur noch dort gemacht werden, wo sie durch die vier vereidigten Dorfmeier im ordentlichen Winterhau angewiesen worden seien. Wer sich nicht daran halte, der werde gebüsst.

Der Gemeindeförster soll jeden Tag im Wald zum Rechten sehen

Im zweiten Artikel wurde das Amt des Vorsters geschaffen: «Unnd damit disem einung [also den Vorgaben von Artikel 1] dester styffer gelept unnd die höltzer beschirmpt, so sölle uß der gmeind ein holtz vorster genommen werden, wellicher einen eidt schweren, das er (sover es im lybs halb moglich) alle tag jnn alle der gmeind höltzer gon unnd zuo denselben luogen unnd sorg haben; unnd damit er söllichs destbas volbringen möge, so sölle jme alle wuchen einer uß der gmeind hiertzuo beholffen syn, die höltzer obvermelter gestalt zuo vergoumen, unnd es unnder der gmeind also jnn der kere umbgon, unnd das ouch mitnammen der selbig, deß glychen der vorster, ouch die geschwornen richtere unnd alle grichtsgnossen schuldig unnd verpunden syn, wo sy sechen ald [oder] fundint, jnn holtz oder veld schaden thuon, einandern by jren eidenn zeleiden [zu melden], darjnne niemandts zuo verschonen unnd dasselbig einem undervogt anzuotzeigen, damit die ungehorsammen umb jr übertretten gestrafft werdint. Unnd sölle namlich einem holtzvorster jerlichen für syn belonung gefolgen unnd verlangen achtzechen guldin und von jedem zug zwo korn garben.» (Art. 21 GO 1596)

Jeden Tag in alle Gemeindewälder gehen. Ein Vollzeitjob. Kein Wunder wurde ebenso dekretiert, dass alle Amtsträger und sogar jeder Einwohner ihm dabei helfen müsse, indem man sie verpflichtete, Übertretungen dem Untervogt zu melden, damit die Fehlbaren bestraft werden könnten.

Für seine Arbeit erhielt der «Holtzvorster» einen Jahreslohn von 18 Gulden und eine fixe Abgabe aus der Kornernte von jedem Bauernbetrieb in der Gemeinde.

Die Misswirtschaft wird frischfröhlich weitergeführt

Einfach dürfte das Amt des Försters nicht gewesen sein. Zumal sich offenbar selbst hochgestellte Personen und vereidigte Amtsträger schlicht und ergreifend um die neue Holzordnung foutiert haben.

Anders ist nicht zu erklären, warum Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich sich im September 1568 genötigt sahen, den konstanzischen Obervogt zu Kaiserstuhl aufzufordern, verschiedene Kaiserstuhler, darunter die Schultheissen Stoll und Felber (!), mit Bussgeld zu belegen. Die hatten nämlich ohne Erlaubnis in den Weiacher Wäldern Eichen fällen und wegführen lassen (vgl. StAZH B IV 28 fol. 196).

Allzu eifrig dürfte der konstanzische Obervogt nicht gegen diese Eigenmächtigkeiten vorgegangen sein, sonst hätte Gerichtsherr Heggenzer nicht am 7. April 1570 über den Weibel des Neuamts den Rechenrat in Kenntnis setzen lassen, «das die von Wyach dhein [kein] pott [Gebot] noch verpott haltinnd, dartzu weder eer noch eyd betrachtind [...], sonnders verwüstennd die holtzer, unnd dorffend etliche jnn einem sitz zu Keyßerstul acht oder zechen claffter uß dem gemeinen holtz vertrinncken, unnd das er myn herren umb gottes willen pitte, das sy jme harjnne behulffen unnd berathen, ouch darob unnd darjnn syginnd, das harjnne ein jnsëchen beschëche».

Die Weiacher dürften sich gesagt haben, wenn die Kaiserstuhler schon weitermachten wie bisher, warum dann ausgerechnet sie sich an die neuen Regelungen halten sollten. Von fürstbischöflicher Seite hatten sie wenig zu befürchten, wenn Holzerlöse aus dem Gemeindewald bei den Kaiserstuhler Wirten investiert wurden, denn das erhöhte natürlich die Steuereinnahmen des Bischofs.

Heggenzer warf dem konstanzischen Obervogt denn auch vor, er sei den Weiachern gegenüber «vil zemilt unnd gnedig» (vgl. StAZH A 135.2 Nr. 146 für diesen und die beiden vorangehenden Absätze).

Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich beauftragten daraufhin die beiden Obervögte des Neuamts, sich nach Weiach zu begeben und dafür zu sorgen, dass die Übertreter der Holzordnung bestraft werden (StAZH A 135.2 Nr. 148).

[Veröffentlicht am 24. Februar 2019 um 17:00 MEZ]

Mittwoch, 5. Juli 2017

Replik aus der «Schnarchecke des Kantons»

Gestern Dienstag, den 4. Juli 2017 hat der Tages-Anzeiger eine weitere Folge der Kolumne «Agglo»  seines Redaktors Daniel Schneebeli veröffentlicht. Sie trägt den vielsagenden Titel «Schnarchecken des Kantons». Nachfolgend der volle Wortlaut:

Der Titel soll wohl lustig tönen. Und aus der Sicht eines Lesers, der sich selber als hipper Städter sieht und sich gerne über die tumben Agglos an der Peripherie draussen lustig macht, tut er das auch.

Aber eigentlich ist das eine astreine Beleidigung - insbesondere im Zusammenhang mit der Bezeichnung «Kaff am Rhein», mit dem Schreiberling Schneebeli Weiach schon in einer früheren Kolumne bedacht und geschmäht hat: «Daniel Schneebeli, @tagesanzeiger, beleidigt #Weiach als «Kiesgruben-Kaff am Rhein» (TA, 23.5.2017, S. 22). Wieder ein Städter ohne Ahnung.» (Arm dran in Zürich. WeiachTweet Nr. 800 vom 23. Mai 2017, 16:16 MESZ)

Scheuklappensicht eines Städters

Statt durchgehend den etwas weniger negativ besetzten Begriff der «Schlafgemeinde» zu verwenden, greift Schneebeli gezielt zum Begriff «Schnarchen». Die negative Konnotation und der direkte Draht zu den pejorativen Wortgebilden «verschnarcht» und «Schnarchnasen» ist gewollt und wird nicht nur billigend in Kauf genommen. Die Diffamierung trifft alle Agglomerationsgemeinden:

«Insbesondere gehen wir der Frage nach, ob es stimmt, dass der typische Agglo zwar in der Agglo wohnt, aber dann nach Zürich abschleicht, wenn er aus dem Haus geht. Sollte sich dies erhärten, läge der Schluss nahe, dass Agglo-Gemeinden zum Schnarchen langweilig sind.»

Langeweile definiert Schneebeli hier erneut aus der Scheuklappensicht eines Städters. Tenor: Nur wo es möglichst viele Gastrobetriebe gebe, da würde diese nicht aufkommen, will der Schreiberling uns weismachen. Den flügellahmen «Beweis» tritt er dann mit dem Statistischen Jahrbuch an:

«Als Erstes wird die Beizendichte geprüft. Und in der Tat: Sie ist in Zürich höher als in Weiach, jenem Kaff am Rhein, das wir als die am schnellsten wachsende Gemeinde im Kanton identifiziert haben. In Zürich gibt es 1206 Restaurants, umgerechnet eines auf 338 Einwohner. In Weiach gibt es nur eine Beiz für 1377 Einwohner. Da auch Glattfelden und Eglisau nicht mit vielen Gaststätten gesegnet sind, liegt es auf der Hand: Fürs Vergnügen fahren Weiacher nach Zürich.»

Ende Welt an der Kantonsgrenze

Woher wollen Sie denn das wissen, Herr Schneebeli? Wenn Sie nur ein bisschen weiter nach Westen geblickt hätten, dann wäre es ein Leichtes gewesen, in Kaiserstuhl und Fisibach mindestens 3 weitere Restaurants zu finden. Und ennet dem Rhein gleich noch einige dazu, darunter ebenfalls solche, die mit guten Restaurants in der Stadt locker mithalten können. Nach Zürich «abschleichen» muss man da nur, wenn man die ach so tolle Metropole als Nabel der Welt betrachtet und es als «Must» empfindet, in irgendwelchen Szenebars abzuhängen.

Missbräuchlicher Umgang mit Statistik

Hat es in Weiach nur eine Beiz für 1377 Einwohner? 1377, das war die Einwohnerzahl per Ende 2015. Die Anzahl Beizen in der kantonalen Statistik bezieht sich jedoch auf das Jahr 2014 (vgl. den Ausschnitt unten) - und damals lag die Einwohnerzahl im Schnitt noch um die 1100 Personen herum (Ende 2013: 1076; Ende 2014: 1170).


Ja, die Caffè-Bar Chamäleon hatte zwischenzeitlich geschlossen und es ist wohl auch so, dass das Lokal vom Kanton nicht als Restaurant einklassiert wird. Faktisch ist es aber eins, denn auf Voranmeldung erhält man dort ganze Menus serviert. Auch der Bigfood Imbiss am Alten Bahnhof ist eindeutig ein Restaurant, auch wenn einem dessen «Höcklerstube» nicht ins Konzept passt, weil sie in Containern und dergleichen untergebracht ist.

«Eingefleischte Agglos wenden ein, die Auswahl von Weiach sei für die Agglo nicht repräsentativ. Doch auch Schlieren oder Opfikon haben bei weitem nicht die Beizendichte von Zürich.»

Nicht nur eingefleischte Agglos, Herr Schneebeli. Auch Statistiker würden in die gleiche Kerbe hauen. Sie haben da Zahlenmaterial ohne Sinn und Verstand verwurstet, sorry!

Wegpendler definieren Agglomeration

Noch absurder wird die Schreibe des Schneebeli, wenn er noch die Wegpendler- und Zupendler-Zahlen heranzieht. Absurder, weil diese ja gerade die Definitionsbasis für eine Einordnung einer Gemeinde in die Agglomeration einer Metropole darstellen (Weiach wird zum sechsten Agglomerationsgürtel von Zürich gezählt):

«Nicht nur zum Vergnügen fahren Agglos nach Zürich, sondern auch zur Arbeit. Das beweist die Statistik. Es gibt mehr Menschen, die in Zürich arbeiten als dort wohnen. Auch in diesem Bereich wird Weiach als Schnarchecke des Kantons entlarvt. Die Zahl der Einwohner ist hier sechsmal grösser als die der Beschäftigten. Die Goldmedaille für die Schlafgemeinde Nummer eins im Kanton geht allerdings nach Wasterkingen. Nirgends gibt es weniger Beschäftigte als dort.»

Was soll dieses Weiach-Bashing, Schneebeli? Wenn schon, dann wäre doch Wasterkingen die Schnarchecke, oder? Aber dem Kolumnisten geht es mehr darum, das «Kiesgruben-Kaff am Rhein» einmal mehr in die Pfanne zu hauen. Für Wasterkingen gibt's stattdessen den entschärften Begriff (siehe oben) und Gold um den Hals.

Unvoreingenommenheit?

Die Krönung bildet dann etwas später im Text der Satzanfang: «Doch Agglo-Kolumnisten sind unvoreingenommen [...].»

Unvoreingenommen? Wenn die eigenen Scheuklappen den Blick innerhalb der Kantonsgrenze halten? Wenn man eine Gemeinde zwanghaft als «Kaff» bezeichnet und als «Schnarchecke» «entlarven» muss, nur um daran sein Mütchen zu kühlen?

Fazit: Null Ortskenntnis kombiniert mit Städter-Arroganz, mangelhafter Recherche und ungenügendem Verständnis von Statistik. So produziert der Herr Redaktor Schneebeli diffamierende Fake-News von erlesener Güte. Warum sich eine Zeitung, die solche Machwerke publiziert, noch mit dem Label «Qualitätsjournalismus» schmückt, das verstehe wer will.

Quellen
  • Schneebeli, D.: Schnarchecken des Kantons. Kolumne Agglo. In: Tages-Anzeiger (Zürich), 4. Juli 2017 - S. 24.
  • Website des Statistischen Amtes des Kantons Zürich (statistik.zh.ch)
[Veröffentlicht am 23. Februar 2019 um 12:25 MEZ]

Mittwoch, 21. Juni 2017

Die Rolle der Weibel am Dorfgericht Weiach, 1667

In der Gemeinde Weiach gab es seit dem Mittelalter bis zum Ende der Alten Eidgenossenschaft im Jahre 1798 ein eigenes Dorfgericht. Das war im Zürcher Unterland umso unüblicher, je länger die Herrschaft der Stadt Zürich über die Landschaft andauerte. Denn der Rat der Stadt versuchte nicht nur das Recht zu vereinheitlichen, sondern auch die Rechtsprechung bei seinen eigenen Statthaltern, den Obervögten und Landvögten zu zentralisieren.

Weiacher Richterbank, aber Leitung durch Fürstbischöfliche

In Weiach war diese Zentralisierung nicht möglich, weil sie die Rechte eines anderen Staates, des Fürstbistums Konstanz, verletzt hätte. Das Dorfgericht war, wie Thomas Weibel, Bearbeiter des Rechtsquellenbandes über das Neuamt, festgestellt hat, zu weiten Teilen unter der Kontrolle fürstbischöflicher Amtsträger:

«Den Vorsitz des Gerichts führte regelmässig ein Bürger der Stadt Kaiserstuhl, der vom konstanzischen Obervogt eingesetzt wurde. Gemäss den Gerichtsprotokollen bestand die Richterbank aus dem Dorfmeier, zwei Geschworenen sowie fünf bzw. ausnahmsweise sechs Richtern. [...] Der Gerichtsschreiber wurde durch die bischöfliche Regierung zu Meersburg, der Gerichtsweibel durch den konstanzischen Obervogt bestellt. Vom Dorfgericht von Weiach konnte an den konstanzischen Obervogt zu Kaiserstuhl appelliert werden» (RQNA, S. 433)

Am 21. Juni 1667 (unklar, ob nach julianischem oder gregorianischem Kalender) fand ein sogenanntes «Offen verbantes dorffgericht» statt. Als Vorsitzender («Judex») amtete: «Herr Hanß Heinrich Bachmann», vom Namen her offensichtlich kein Weiacher, auf der Richterbank hingegen sassen durchwegs Einheimische: «Richter: Thoma Hanß Meyerhoffer, dorffmeyer; Jaggly Hertzog; Andreß Persinger; Thiß Bommely; Hanß Bomgarter im Büel; Heinrich Meyerhofer, Hanßes sohn; Wernlj Bomgarter; Hanß Heinrich Näff.»

Hochoberkeitlicher und Niederoberkeitlicher Weibel

Neben verschiedenen Zivilklagen und Güterfertigungen behandelte das Dorfgericht an diesem Tage vor ziemlich genau 350 Jahren folgende beiden Klagen wegen Taten, die heute beide unter das Strafgesetzbuch (Art. 139 StGB) fallen würden:

[1.] «Clag. Prechen Hanß Meyer, nider oberkheits weibel, klagt wider Jagly Rüedlinger wegen nächtlichen einbruchß in Müller Hansen müllj undt daselbst begangnen diebstahlß, begehrt darüber daß recht.

Antwort. Jagly Rüedlinger andtworthet durch seinen fürsprech Jaglj Hertzog und ist seiner müsßenthat kandtlich. Bittet umb gnadt; eß seie auß grosßer armueth geschehen etc.

Urthel. Auff clag beeder alß hoch- und nider oberkheitlichen weiblen wirdt der beklagte Jaglj Rüedlinger wegen seines bekanten einbruchß undt diebstahlß in der hochen obrigkheit gnadt unnd ungnadt lauth der verträgen zue erkhendt mit angehengter bitt, weilen diser frevel auß antrib grosßer armuth begangen, jhme vatterliche gnad undt barmhertzigkheit zue erzeigen.
»

Man sieht, dass hier bereits etliche Elemente heutiger Strafprozesse vorhanden sind. Der Angeklagte Jagly Rüedlinger hat einen Verteidiger (Fürsprech). Die Rolle des Staatsanwalts wird durch den fürstbischöflich-konstanzischen Weibel von Weiach, Prechen Hans Meyer, wahrgenommen. Der Geschädigte muss also nicht selber vor Gericht als Kläger auftreten.

In der Urteilsbegründung tritt auch der hochoberkeitliche zürcherische Weibel von Weiach auf. Weil die Straftat den Kompetenzrahmen des Dorfgerichts überschreitet, wird der Fall - gemäss dem Vertrag umb die grichtsherrligkeit zuo Wyach von 1576 (samt Zusätzen aus dem 17. Jahrhundert; daher Verträge im Plural) - den Zürchern zugewiesen. Die Überweisung an die hochgerichtliche Obrigkeit (den Rat der Stadt Zürich) wird von den Dorfrichtern mit dem Antrag auf Milde verbunden.

Aus der Formulierung der zweiten Klage (die ebenfalls einen Diebstahl betrifft) erkennt man, dass es sich dabei noch um ein Antragsdelikt gehandelt haben könnte. Nach heutiger Rechtslage ist lediglich «der Diebstahl zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen» (Art. 139 Ziff. 4 StGB) ein Antragsdelikt:

[2.] «Clag. Thiß Bommelj alß fürsprech Prechenhanß, nider oberkheits weibel, clagt wider Clin Hanß Schütz von Bachß wegen begangenen diebstahlß per 3 1/2 fl., jtem j dobleten doblen [!]; begehre derowegen, man solle darüber daß recht ergehen lasßen und in seines g[nädig]sten fürsten und h[erren] straff jhne zue erkhennen.»

Der fürstbischöflich-konstanzische Weibel verlangte also in diesem Fall die Überweisung auf den fürstbischöflichen Rechtsweg, was sein zürcherisches Pendant zurückwies:

«Auff jezt eingefürte clag niderer obrigkheits weibel last Thiß Bomgarter alß hoch oberkheitlicher anwalth durch Jagly Hertzog, fürsprech, im gericht fürbringen, er hoffe, daß der beklagte Clin Hanß Schütz in dergestalten begangenen frevel in hochoberkheitlicher straff werde und solle zue erkhendt werden.

Urthel: Auff eingebracht clag beider hoch- undt nideroberkheitlicher weiblen wider Clin Hanß Schütz von Bachß ist mit einhelliger urthel der beklagte Clinhanß Schütz wegen seineß begangenen diebstahls gegen Jung Hanß Lang von Rott hinden hochen obrigkheit gnadt undt ungnadt zue erkhent worden.
»

Auch in diesem Fall von Diebstahl eines Bachsers zulasten eines Raaters (?) beschloss das Gericht also eine Überweisung auf den Zürcher Rechtsweg. Hier aber ohne den Antrag, Milde walten zu lassen. Man beachte die Rolle des Fürsprechs Hertzog, der diesmal die Position des hochoberkeitlich-zürcherischen Weibels, also des Anklägers vortrug. Hertzog scheint eine juristische Ausbildung gehabt zu haben.

Quellen
  • StAZH B VII 42.2 S. 112 f. und 114, Gerichtsprotokoll.
  • Transkription und Druck in: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich; Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Erster Band: Das Neuamt. - S. 433-434, Anmerkungen S. 439. 
[Veröffentlicht am 23. Februar 2019 um 01:28 MEZ]

Freitag, 2. Juni 2017

Chälen, Chelen? Eine Tour durch den Kanton Zürich

Der Name «Chälen» (früher auch «Kellen» oder «Chelle» genannt) für den Kernbereich des westlichen Teil des Weiacher Dorfkerns gibt für Einheimische wie Fremde Rätsel auf.

Swissnames liefert eine Fülle von anderen Fundorten

Woher der Name wirklich stammt, ist umstritten. Einzigartig - wie man vielleicht anzunehmen geneigt wäre - ist er aber keineswegs. Nach Swissnames (Dienst verfügbar auf dem GIS des Kantons Zürich: maps.zh.ch) gibt es allein im Kanton Zürich folgende Flurbezeichnungen:
  • Im nahe gelegenen Wehntal findet man in der Gemeinde Otelfingen: «Chelen», «Chelenflue» und «Chelenhalden», weiter auch einen «Chelenbach» und einen «Chellenboden»  am Lägernsüdhang direkt an der Kantonsgrenze;
  • in Schöfflisdorf ist eine Waldlichtung am Lägern-Nordhang (südlichstes Gebiet der Gemeinde) als Chälen benannt;
  • Die «Oberi Chelen» (Gde Hirzel) liegt mitten im Siedlungsgebiet, aber nicht als Flurname auf Karte (kein Wunder: 500 Meter zu weit östlich platzierter Pointer);
  • Eine «Chellen» gibt es auch östlich Winterthur in Bertschikon (zwischen Gündlikon und Liebensberg gleich nördlich der A1) sowie in Zumikon (an der Grenze zur Gemeinde Maur, südwestlich Ebmatingen). In Ebmatingen gibt es zudem eine «Chalenstrasse»;
  • Eine «Chälen» und einen «Chälenberg» gibt es in Schlatt ZH (Westlich Waltenstein-Berg an der Grenze zur Stadt Winterthur: nach Süden ausgerichteter Kessel);
  • Eine weitere «Chälen» findet sich in auf der südlichen Moräne des Zürichsees, in Hirzel.  Als Chälen wird ein gegenüber der Hochebene in einem nach Süden sich öffnenden Kessel gelegenes Gebiet beidseits der Strasse von Hirzel nach Sihlbrugg verstanden, ca. 1 km westlich des Ortskerns von Hirzel. Westlich liegt die Häusergruppe «Chelen», östlich die Häusergruppe «Oberi Chelen», weiter gibt es da ein «Oberes Chelenholz» sowie das «Chelengüetli»;
  • In Seegräben ist die «Chälen» ein scharf eingeschnittenes Waldgebiet das von den Fabrikgebäuden bei der Station Aathal hinauf zum Südwestquartier der Ortschaft Seegräben führt und beim Kindergarten einmündet;
  • In Turbenthal steht der Flurname für ein stark gekammertes Waldgelände südlich von Oberhofen (Ortschaft an der Strasse Turbenthal-Bichelsee TG).
Für Weiach wird «Chälen» gar zweimal gelistet: 2 Pointer auf der Liegenschaft Zelglistrasse 6, was sich daraus erklärt, dass die Bezeichnung für das stark überbaute Gebiet auf der Landeskarte westlich davon platziert wurde, mit dem Schluss-n auf Höhe ebendieser Liegenschaft.

Auch in anderen Kantonen häufig

Eine Chälenstrasse wie in Weiach gibt es in 4654 Lostorf SO, eine Chällenstrasse in 8852 Altendorf SZ, einen Chällenweg in 6016 Hellbühl LU (Stadt Luzern). Und in 6318 Walchwil ZG sowie 9403 Goldach SG gibt es eine Chellenstrasse.

[Veröffentlicht am 3. Januar 2019 um 00:20 MEZ]

Dienstag, 30. Mai 2017

Wenn der Kirchenchor nach Westen wandert

Kirchenmusik war in Weiach, bedingt durch die Grenzlage mit katholischen Gebieten, besonders in früheren Jahrhunderten eine sehr lokale Angelegenheit. Bis zum Ankauf des ersten Trayser-Harmoniums im Jahre 1866 gab es überhaupt kein fix installiertes Musikinstrument in der Weiacher Kirche.

Weil die reformierte Zürcher Staatskirche die Orgelmusik ablehnte war A cappella-Gesang angesagt. Die Knaben - unverheiratete junge Männer - gingen in die sogenannte Nachtschule (auch Singschule genannt) und übten dort die Kirchenlieder ein, die sie dann zusammen mit dem Vorsänger und den übrigen Kirchgängern im Gottesdienst sangen.

Vom Vorsänger zum Kirchenchor

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts scheint diese Tradition eingeschlafen zu sein, denn Pfarrer Stünzi schreibt im Turmkugeldokument Nr. 11 vom 24. September 1886:

«Im Frühjahr 1886 bildete sich unter der Leitung des Herrn Jacob Baumgartner der seit Ostern 1879 das Kirchenharmonium spielt, ein Kirchenchor, da seit einem Decennium darauf verzichtet wurde, in der Singschule Kirchenlieder einzuüben. Wir wünschen diesem Chor ein recht langes & kräftiges Leben, besonders für die Zeit der Einführung des neuen Kirchengesangbuches.»

Das dürfte der erste Weiacher Kirchenchor gewesen sein, von dem Walter Zollinger in seiner ortsgeschichtlichen Monographie «Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach» (1. Auflage 1972, 2. Auflage 1984) in Anmerkung 78 berichtet: «Schon im Jahre 1886 ist die Gründung eines Kirchenchores erwähnt, der aber bald wieder eingegangen sein muss.»

Ab dem Jahre 1930 stand Zollinger dem erneut gegründeten Kirchenchor Weiach als Leiter (und Dirigent) vor, eine Funktion, die er über Jahrzehnte hinweg ausübte. Dieser zweite Kirchenchor bekam nach der Ära Zollinger die üblichen Schwierigkeiten die auch allen Dorfvereinen ins Haus standen.

Fusion mit den Kaiserstuhlern

Noch 1996 wurde der Pastorationsvertrag mit den Kaiserstuhler Reformierten erneuert und auch die Ökumene mit der katholischen Pfarrei in Kaiserstuhl funktionierte ganz passabel (wenn auch der Diakon regelmässig mit seiner geistlichen Obrigkeit Ärger bekam).

So war es nur folgerichtig, dass der (katholische) Kirchenchor Kaiserstuhl und der (reformierte) Kirchenchor Weiach im Mai 1997 ihre Aktivitäten zusammenlegten und den Ökumenischen Singkreis Weiach-Fisibach-Kaiserstuhl aus der Taufe hoben (vgl. ZU, 19.5.2017 und 26.5.2017). Fortan wurde «konfessions- und kantonsgrenzübergreifend» gesungen. Den Impuls zu dieser Fusion hatte die Dirigentin des ökumenischen Chors, Silvia Eisenring aus Aarüti, Gemeinde Glattfelden, gegeben.

Eine Rückblende um fünf Jahre gibt die Website der katholischen Pfarrei Kaiserstuhl:

Oekumenischer Singkreis

Bereits 15 Jahre besteht unser «Kirchenchor» als oekumenischer Singkreis seit sich die Chöre der reform. Kirche Weiach und der kath. Kirche Kaiserstuhl-Fisibach-Weiach zusammengeschlossen haben.

Sie machen sich zur Aufgabe mit ca 10 Auftritten pro Jahr die Liturgie des reform. und kath. Gottesdienstes in Weiach bzw. Kaiserstuhl zu gleichen Anteilen musikalisch mitzugestalten. Die Auftritte sind natürlich gerne verbunden mit bestimmten Festen und Anlässen des Kirchenjahres. Zu besonderen Anlässen singt der Chor auch auswärts oder bei weltlichen Feierlichkeiten. Etwa 2-3 mal jährlich singt er vereint mit dem Kirchenchor Wislikofen.

Auch die gesellige Ebene wird gepflegt mit Wanderungen (Maibummel) Besuch von kulturellen Anlässen, Jahresausflug.

Der Chor übt wöchentlich am Montag abend von 20.00 – 22.00 Uhr. Der Chor freut sich über neue Mitglieder. Sie können gern bei einer Probe vorbeischauen.

Auskunft erteilen:
Thomas Böhm, Präsident, Tel. +41 44 858 17 50
Silvia Eisenring, Chorleiterin, Tel. +41 44 867 00 33


Auch die Website der politischen Gemeinde, der Stadt Kaiserstuhl, stellt stolz ihren Singkreis vor:

Oekumenischer Singkreis Weiach-Kaiserstuhl-Fisibach

Seit 1997 wird in unseren Pfarrkirchen und der Kapelle ökumenisch gesungen. Wir gestalten mit Gesang und Musik die Gottesdienste mit. Zu unserem Repertoire gehören auch weltliche, klassische und unterhaltsame Musik. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Pflege des kulturellen Lebens in unseren drei Gemeinden.

Der Singkreis singt in ca. 10 Gottesdiensten pro Jahr – und engagiert sich auch bei dörflichen und regionalen Festivitäten. Momentan proben 11 Frauen und 5 Männer jeweils donnerstags von 20.00 bis 21:45 Uhr in der Bibliothek des Schulhauses in Kaiserstuhl.

Wir versuchen das Singen und die Musikliteratur möglichst gut zu üben – aber es bleibt manchmal noch ein Stückchen bis zur Perfektion.

Haben Sie Freude an froher Gemeinschaft und den Willen, schöne Musik zu singen? Und mit uns im Singen besser und auch ein Stück froher zu werden?

Besuchen Sie ganz unverbindlich unsere Proben - wir freuen uns!


Man sieht es an der Angabe zum wöchentlichen Probentermin, dass die beiden Porträts offensichtlich nicht zum selben Zeitpunkt entstanden sind.

Nachtrag vom 3. Januar 2019

Wie ich von Silvia Eisenring erfahren habe, ist der Singkreis gemäss Beschluss der Generalversammlung 2018 nicht mehr aktiv. De facto ist der Verein aufgelöst, de jure muss dieser Schritt offenbar noch gemacht werden.

Quellen
  • Anlässe. In: Zürcher Unterländer, 19. Mai 2017
  • Singkreis feierte sein 20-Jahr-Jubiläum. In: Zürcher Unterländer, 26. Mai 2017
  • Website der Pfarrei Kaiserstuhl-Fisibach
  • Website der Gemeinde Kaiserstuhl
  • Telefongespräch mit Silvia Eisenring vom 3. Januar 2019
[Veröffentlicht am 22. Februar 2019 um 23:12 MEZ]

Montag, 1. Mai 2017

Inventar über den Inhalt des Turmknopfs, Mai 1967

Im Zuge der Renovation eines Kirchturms wird traditionellerweise auch der Turmknopf vom Dachreiter geholt und geöffnet. So war das auch bei der letzten grossen Restauration der evangelisch-reformierten Kirche Weiach.

Die Kugel wurde am 25. April 1967 abmontiert, der Inhalt am 1. Mai 1967 - also heute vor 50 Jahren - inventiert. Und zwar durch Walter Zollinger, der einige Zitate aus den Turmkugeldokumenten in seiner Monographie «1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach» an Ostern 1972 erstmals (für die Nachwelt nachvollziehbar) in den Kontext stellte.

Im Sinne eines Vorabdrucks der in Vorbereitung stehenden vollständigen Text-Edition der «Weiacher Turmkugeldokumente» in der Reihe «Wiachiana Fontes» (Bd. 1 bis 3) soll hier die von Zollinger eigenhändig erstellte Inventarliste präsentiert werden:


A. Schriftliche Dokumente

N° 1 von 1659 durch Pfr. Hs. Rud. Erny
Text stark verrostet, z. kl. Teil defekt, daher allerlei unleserlich geworden.

N° 2 von 1706 durch Pfr. Heinrich Brennwald
Bewilligung des Kirchenbaues, zieml. genaue Beschreibung davon, Handwerker, Stillstände & weitere Behörden, sogar Schulmeister ist genannt.

N° 3 von 1763 durch Pfr. Hartmann Escher
nach 57 Jahren erste Kirchturm-Reparatur;
a. neu beschindeln: Michel & Lorenz Schwarz
b. gerüsten & decken: Meister Felix Volkart

N° 4 von 1763, Beigabe v. Hch. Volkart Nöschikon, Mahler
Solly deoglorya. sonst fast unleserlich

N° 5 von 1820 durch Pfr. Joh. Hch. Burkhard
wieder nach 57 Jahren, Kirchturm beschindeln [?] Jakob Thomann v. Ranggenschweil (Schwarzwald). Teuerung & Beigaben über 1817.

N° 6 von 1836 durch Pfr. Burkhard (wie oben)
Gebete, Lieder & Weiherede zum Neubau des jetzt noch benützten Schulhauses (30 Seiten)

N° 7 von 1850 durch Pfr. Konr. Hirzel u.a.
Ortsbeschreibung von Weiach (65 Seiten!!)
Allgemeiner Teil: Umfang & Bodenbeschaffenheit, Gelände & Wasserleitung, Bevölkerung, Strassen & Wege.
Spezieller Teil: Feldbau – Wiesenbau – Obstbau – Weinbau – Waldbau – Viehzucht – Dungstätten & Dünger – Technische Gewerbe & übrige, in das Gebiet der Landwirtschaft ge-hörende Versuche
(Verfasser sind: Pfr. Hirzel, Prsdt. Baumgartner, Schulpfleger Baumgartner, Hs. Hch. Willi Vieharzt.)

N° 8 von 1855 durch Pfr. Conrad Hirzel & Schreiber Jakob Morf, Lehrer.
Teilweise neue Beschindelung, Anstrich des Kirchturms, Erstellen einer neuen Zeittafel Nord-seite & der bisherigen aus Eisenblech, Vergoldung der Knöpfe, Anbringung einer Balance & Neubemalen der Fahne, etc.
Wichtige Stelle: Standort des alten Kirchleins, etc.

N° 9 von 1863 durch Pfr. Ludwig Schweizer
Vertrag [?] Baumeister Knabenhans i. Seefeld. Blitzableitung, Wetterfahne, Stern & Knöpfe, Schindel-Ergänzung, Malarbeiten, Buge im Innern neu verklammern, Dachreparatur. 1250 Fr.

N° 10 von 1878 durch Pfr. Johann Stünzi
Vertrag mit Josef Kaiser v. Ballenberg (Schwarzwald)
Helm reinigen, Schindelbeschläge ausbessern, Anstrich [?] „gut abgekochtem Leinöl“, Fahnenstange streichen, bisher vergoldete Turmteile frisch vergolden, auch Zeiger.

N° 11 von 1886 durch Pfr. Johann Stünzi
Vertrag mit Hochbauflaschner Gyr St. Gallen. Eindecken des Turms mit neuen, gestanzten Kupferschindeln 150 x 85 mm, 4 kg Blechgewicht per m2, Sprengung 50 mm, Kupferstiften [?] 25 mm Länge, je 2.


B. Münzen und Medaillen

1. von 1820: Medaillon von Zürich, d = 77 mm
„Andenken von der Grossen Theurung im Jahre 1817.“
Ringsum angeordnet wie Blütenblätter geformte rote Papierblätter mit aufgedruckten Angaben zu den Preisen der wichtigsten Lebensmittel (16).

2. von 1855 (vermutlich) Münzen.
17 Päcklein mit Münzen verschiedener Kantone und 17 Einzelmünzen, zieml. abgewetzte


C. Büchse, 1855 erstellt für diese Dokumente

26 cm hoch, 11,5 cm Durchmesser



Und heute?

Darüber, was heute im Turmknopf enthalten ist, gibt der Artikel Zeitmaschine Kirchturmkugel (WeiachBlog Nr. 229, 21. Juni 2006) Auskunft.

Der volle Wortlaut des nach der Restaurierung in die Turmkugel gelegten Dokuments der Kirchenpflege ist in der Monographie «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach». 300 Jahre Kirche Weiach, 1706–2006. (Autor Ulrich Brandenberger, Weiach 2006, Online-Ausgabe 2007) auf den Seiten 57-60 abgedruckt (nicht ab S. 58, wie im Inhaltsverzeichnis irrtümlich angegeben).

[Veröffentlicht am 5. November 2018 um 12:25 MEZ]

Sonntag, 30. April 2017

Bürgerort entscheidet über anzuwendendes Erbrecht

Das sogenannte «alte Harkommen» war im Mittelalter und der Neuzeit bis zum Ende des Ancien Régime ein sehr wichtiges Kriterium wenn es darum ging das geltende Recht zu eruieren. Da kam es nicht so sehr darauf an, welcher Staat gerade die Oberhoheit über ein bestimmtes Gebiet (z.B. das der Gemeinde Weyach) hatte. Sondern auf die - teils über Jahrhunderte gewachsene Rechtstradition.

So bezog beispielsweise die Stadt Zürich in der Stadt Kaiserstuhl bei bestimmten Kategorien von Verstorbenen die Erbschaftsteuer. Und nicht etwa die Grafschaft Baden oder der Fürstbischof von Konstanz. Und das obwohl die Zürcher weder die hohe noch die niedere Gerichtsbarkeit über Kaiserstuhl innehatten.

Aus diesem Umstand leitet Naumann ab, dass vor der Stadtgründung ein Teil von Kaiserstuhl (der östlich der Hauptgasse gelegene) noch zur Grafschaft Kyburg gehört habe. Das wäre in der Tat eine plausible Begründung für das Recht der Zürcher auf den Steuerbezug. Denn die waren erst ab 1424 die Hochgerichtsherren der Grafschaft Kyburg, wogegen die Eidgenossen bereits 1415 in den Besitz der Grafschaft Baden und damit der Stadt Kaiserstuhl gelangt waren.

Einfluss über das Dorfgericht

In einem anderen Erbrechtsthema hat das Recht der Stadt Kaiserstuhl Wirkungen auf Zürcher Staatsgebiet entfaltet. Weyach gehörte seit der Gründung des Städtchens Kaiserstuhl zu dessen direktem Einzugsgebiet, war wirtschaftlich eng mit ihm verflochten und es gab etliche Kaiserstuhler, die auf Weiacher Gebiet über Grundbesitz verfügten.

Darüber hinaus war das Fürstbistum Konstanz ab 1295 immer mindestens zur Hälfte (ab 1605 vollständig) Inhaber der Niederen Gerichtsbarkeit über Weiach. Damit hatte der Fürstbischof auch die Kontrolle über das Dorfgericht. Dessen Vorsitzender (genannt «Stabhalter») war in der Regel ein Kaiserstuhler Bürger.

Welches Erbrecht gilt für die Witwe Waser?

Und so verwundert es nicht im Geringsten, dass in Weiach (als offenbar einziger Zürcher Gemeinde) das Kaiserstuhler Erbrecht in Gebrauch war. Dass dem wirklich so war, überliefert der Fürsprecher (Rechtsanwalt) Dr. Jakob Pestalutz im zweiten Band seiner «Vollständigen Sammlung der Statute des Eidsgenößischen Cantons Zürich».

Das Kapitel XVII umfasst das «Erbrecht der Stadt Kaiserstuhl d.d. 23sten Juli 1680». Nach Ingress und Präambel folgt auf den Seiten 6-24 in 19 Artikeln was im Städtchen Gültigkeit hatte. Auch die 1687 durch den Fürstbischof von Konstanz erfolgte, offizielle Bestätigung des Kaiserstuhler Erbrechts (vgl. S. 24) hat Pestalutz für seine Sammlung transkribiert.

Am Schluss des Kapitels (S. 26-27) erklärt er dem geneigten Leser schliesslich, was ein Kaiserstuhler Erlass in einer Zürcher Gesetzessammlung verloren hat:

«Das Erbrecht der Stadt Kaiserstuhl mußte darum in diese Sammlung aufgenommen werden, weil dasselbe in der angränzenden Zürcherischen Gemeinde Weyach recipirt ist, was sich aus dem vom H. Obergerichte am 15. Februar 1833 beurtheilten Processe des Schleifer Rudolf Waser von Zürich und Streitgenossen gegen Frau Salomea Waser, geb. Weißhaupt von Weyach, ergab. Die hierauf bezügliche Erwägung dieses Urtheils lautet wörtlich folgendermaßen: "7) daß aus dem Berichte des Gemeindrathes von Weyach, in Verbindung mit den darin angeführten Beyspielen, an deren Wahrheit zu zweifeln keine irgend zureichenden Gründe vorhanden sind, zur Ueberzeugung des Richters hervorgeht, daß das Erbrecht von Kaiserstuhl das in Weyach geltende sey."; und wurde daher der fragliche das Erbrecht der Wittwe an dem Vermögen ihres verstorbenen Mannes betreffende Proceß nicht nach den Bestimmungen des Erbrechtes der Stadt Zürich, sondern nach denjenigen des Erbrechtes der Stadt Kaiserstuhl entschieden.»

So ungewohnt das nun tönt, so gibt es doch gerade auch heute vermehrt ähnliche Fragestellungen. Wie dabei vorzugehen ist, regelt das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) vom 18. Dezember 1987 im Kapitel 6 über das Erbrecht (Art. 86-96).

Quellen
  • Vollständige Sammlung der Statute des Eidsgenößischen Cantons Zürich mit Ausnahme der bereits gedruckten "Saz- und Ordnungen Eines Frey-Loblichen Stadt-Gerichts von A°. 1715, und des Erbrechts der Stadt Zürich von A°. 1716." Von Dr. Jakob Pestaluz, Zürich. Band 2, Zürich 1839.
  • Naumann, Helmut: Der Kaiserstuhler Efaden. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 1967, S. 213-236. Hier: S. 217 u. 219.
  • Brandenberger, Ulrich: Grenzen der Stadt Kaiserstuhl gestern und heute. Vortrag vor der Generalversammlung Pro Kaiserstuhl, 26. Februar 2016 - S. 30-31.

[Veröffentlicht am 2. Januar 2019 um 03:15 MEZ]

Sonntag, 9. April 2017

Der Pfarrer erhielt gleich drei Wasserhahnen

Im Artikel Weiacher Geschichte(n) Nr. 37, publiziert in den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach im Dezember 2002, wurde als Beispiel für die im 19. Jahrhundert noch ausreichende Assekuranznummerierung der Gebäude auf Gemeindegebiet folgende Gegebenheit kolportiert:

«Als es 1876 um die Finanzierung der ersten Haus- und Löschwasserversorgung ging, wollte man das «Staatsgebäude No. 46» nicht anschliessen «insofern nicht für das letztere entsprechender Ersatz geleistet wird». Bei diesem Gebäude handelte es sich um – das Pfarrhaus! Unbekannt ist mir derzeit, ob der Kanton für den Anschluss bezahlt hat und falls nicht, ob die Weiacher ihren Pfarrherrn, Johannes Stünzi, tatsächlich haben auf dem Trockenen sitzen lassen.»

Der erste Teil der damals formulierten Fragen kann mittlerweile beantwortet werden. Wie man einem Regierungsratsbeschluss aus dem Mai 1877 unter dem Titel «Pfrundlokalität Weiach; Wasserversorgung.» entnehmen kann, wurden die behördlichen Abklärungen in geradezu rekordverdächtiger Zeit von weniger als einem Monat entscheidreif vorangetrieben.

«Die Direktion der öffentlichen Arbeiten berichtet:

Da die Gemeinde Weiach damit beschäftigt ist, im Laufe dieses Frühjahres eine Wasserversorgung zu Haus- & Löschzwecken einzuführen, sucht Hr. Pfarrer Stünzi daselbst mit Zuschrift vom 24. April darum nach, es möchte auch in dortiger Pfrundlokalität die Wasserversorgung eingerichtet werden.
Da nun einerseits die ziemliche Entfernung des zunächst gelegenen Brunnens vom Pfarr- und Waschhause in jeder Hinsicht eine solche Einrichtung als wünschenswerth erscheinen läßt, anderseits der von dem Uebernehmer der ganzen Anlage, Hr. Ingenieur Weinmann in Winterthur, für den die Pfrundlokalität treffenden Theil der Einrichtung verlangte Preis von Frk. 250
// [p.390] verhältnißmäßig gering erscheint, – wobei ein Hahn in der Küche, einer im Waschhaus und einer im Keller sammt aller nöthigen Zubehör [sic!], Zuleitung, Hauptabstellhahn, Grabarbeit u.s.w. inbegriffen wäre – so erscheint es geboten, diesen Anlaß zu benutzen.
Ein allfälliger Wasserzins wäre durch den jeweiligen Nutznießer zu tragen.

Der Regierungsrath,
nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten,
beschließt:
1. Herr Ingenieur Weinmann in Winterthur wird beauftragt, in Verbindung mit der Wasserversorgung in der Gemeinde Weiach, dieselbe auch in dortiger Pfrundlokalität im Sinne des Berichtes der Direktion einzurichten um den von ihm anerbotenen Preis von Frk. 250.
2. Der jeweilige Nutznießer der Pfrundlokalität hat einen allfälligen Wasserzins zu bestreiten.
3. Mittheilung an die Direktion der öffentlichen Arbeiten zur Vollziehung.
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Pfarrer Stünzi wurde also nicht auf dem Trockenen sitzengelassen. Über den zweiten Teil der eingangs stehenden Frage mussten sich weder er noch die Weiacher Gedanken machen. Und wir tun es nun auch nicht mehr.

Quelle
[Veröffentlicht am 4. November 2018 um 20:08 MEZ]