Der sogenannte «Holzbrief» von 1567, der «geben jst zinnstags, den fünfftzechenden tag höwmonats», also am Dienstag, 15. Juli, wurde heute vor 450 Jahren besiegelt. [Der 15. Juli nach dem damaligen julianischen Kalender ist der 25. Juli nach der heute gültigen gregorianischen Zeitrechnung].
Es handelt sich dabei um die älteste bekannte Forstpolizeiverordnung für das Gebiet der Gemeinde Weiach, die insbesondere für die ausgedehnten Gemeindewälder galt.
An dem 71 auf 44 cm messenden Pergamentdokument mit der Signatur «StAZH C I Nr. 2979» hängen noch die drei Siegel des Fürstbischofs von Konstanz, Kardinal Merk Sittich, von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich sowie von Johann Melchior Heggenzer, dem Herrn von Schwarzwasserstelz, der damals neben dem Fürstbischof die Hälfte der Niedergerichtsbarkeit über Weiach besass.
Teil der ersten Gemeindeverfassung
Diese Holzordnung wurde 1596 in die erste Gemeindeordnung, also die Verfassung der Gemeinde Weiach, aufgenommen und bildet darin den zweiten von drei Teilen. Über den Inhalt gibt WeiachBlog Nr. 879 vom 14. Juli 2010 Auskunft:
19. Niemand soll on Erlauptnus Holz hauwen. (RQNA 180 [1.])
20. Holz Einung (RQNA 180 [1.]) Busse für unerlaubten Holzschlag
21. Holz-Vorster (RQNA 180 [2.])
22. Der sin Huß und Heim verkauft, verwürkt sin Dorf-Recht (RQNA 180 [3.])
23. Holz allein uf Hüser ußgeben. (RQNA 180 [4./5.])
24. Zün Holz. (RQNA 180 [6.])
25. Buw Gschirr. (RQNA 180 [6.])
26. Holz zum unschädlichsten ze hauwen. (RQNA 180 [7.-9.])
27. Buw Holz (RQNA 180 [10./11.])
28. Fridhäg (RQNA 180 [12.])
29. Die Gmeind soll für sich selbs kein Holz ußrüten noch sonst hingeben. (RQNA 180 [13.])
30. Bruggen, Stäg und Wäg sc. (RQNA 180 [14.])
31. Wem die Bußen zugehören. (RQNA 180 [15.])
Die Nummerierung führt die Artikelzählung des 1. Teils fort. Die im Jahr 1996 als Nr. 180 in der Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen (I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft; Erster Band: Das Neuamt) erschienene Transkription von Thomas Weibel wurde im August 1997 in den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach abgedruckt (S. 13-15).
Der Gemeindewald war zu weiten Teilen nur noch Gestrüpp
Die Gemeinde Weiach hatte sich diese Holzordnung also nicht selber gegeben. Nein, sie wurde ihr von ihren Obrigkeiten aufgedrückt. Und das hatte sie sich selber zuzuschreiben, wie Thomas Weibel in den Vorbemerkungen zu seiner Edition belegt. Denn offensichtlich trieben die Weiacher ziemlich üblen Raubbau an ihrem Wald.
Bei einem Augenschein in den Weiacher Waldungen stellten Abgeordnete des Rechenrats (d.h. die Finanzkommission) des Zürcher Rates im Jahre 1566 zwar fest, dass «die gmeind Wygach ein trëffenliche große wyte von holtz» habe. Dasselbe sei aber «der mertheil gar und dermaßen geschënt unnd ußghowen, das schier nüt dann gstrüpp unnd dhein [kein] recht grogen holtz gwachsen».
Ursache des Missstands war nach Ansicht der Inspizienten, dass «hin unnd wider ghouwen unnd die höw nit wider jngeschlagen», also wo nötig eingezäunt und aufgeforstet worden seien. Weiter seien grössere Flächen ganz gerodet und zu Ackerland gemacht worden. (vgl. StAZH A 135.2 Nr. 119 für diesen, den folgenden und den vorstehenden Abschnitt).
Es geht auch um die Gemeindefinanzen
Besonders kritisiert wurde die trotz den Holzschlägen desolate Finanzlage der Gemeinde: «Unnd wiewol sy vil holtzes verkoufft, [...], haben sy doch nüt jm gmeinen seckel, sonnder sind ob 200 gl. schuldig.»
In der Präambel der Holzordnung wird denn dieses Gebaren als Ursache für den Eingriff in die Gemeindeautonomie auch deutlich benannt. Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, dass sie «das erlößt gelt unnutzlichen vertzerint unnd sich harjnne dermassen haltind, das es jnen mitler zyt zuo grossem nachtheil unnd höchstem verderben reichen wurde.»
Selbstbedienungsladen Gemeindewald
Im ersten Artikel der Holzordnung wird jedem einzelnen Gemeindebürger die grassierende Selbstbedienungsmentalität noch einmal unmissverständlich vorgehalten: «Sidmalen bißhar unnder jro, der gmeind Wyach, deß holtzhows halb wenig ordnung gewesen, sonnder ein jeder darjnn gehowen das, so jm gefallen, unnd hiemit die wäldt zu nüti unnd abgang gerichtet, so sölle dasselb hiemit fry abgestelt unnd gentzlichen verpotten syn.»
Holzschläge dürften nur noch dort gemacht werden, wo sie durch die vier vereidigten Dorfmeier im ordentlichen Winterhau angewiesen worden seien. Wer sich nicht daran halte, der werde gebüsst.
Der Gemeindeförster soll jeden Tag im Wald zum Rechten sehen
Im zweiten Artikel wurde das Amt des Vorsters geschaffen: «Unnd damit disem einung [also den Vorgaben von Artikel 1] dester styffer gelept unnd die höltzer beschirmpt, so sölle uß der gmeind ein holtz vorster genommen werden, wellicher einen eidt schweren, das er (sover es im lybs halb moglich) alle tag jnn alle der gmeind höltzer gon unnd zuo denselben luogen unnd sorg haben; unnd damit er söllichs destbas volbringen möge, so sölle jme alle wuchen einer uß der gmeind hiertzuo beholffen syn, die höltzer obvermelter gestalt zuo vergoumen, unnd es unnder der gmeind also jnn der kere umbgon, unnd das ouch mitnammen der selbig, deß glychen der vorster, ouch die geschwornen richtere unnd alle grichtsgnossen schuldig unnd verpunden syn, wo sy sechen ald [oder] fundint, jnn holtz oder veld schaden thuon, einandern by jren eidenn zeleiden [zu melden], darjnne niemandts zuo verschonen unnd dasselbig einem undervogt anzuotzeigen, damit die ungehorsammen umb jr übertretten gestrafft werdint. Unnd sölle namlich einem holtzvorster jerlichen für syn belonung gefolgen unnd verlangen achtzechen guldin und von jedem zug zwo korn garben.» (Art. 21 GO 1596)
Jeden Tag in alle Gemeindewälder gehen. Ein Vollzeitjob. Kein Wunder wurde ebenso dekretiert, dass alle Amtsträger und sogar jeder Einwohner ihm dabei helfen müsse, indem man sie verpflichtete, Übertretungen dem Untervogt zu melden, damit die Fehlbaren bestraft werden könnten.
Für seine Arbeit erhielt der «Holtzvorster» einen Jahreslohn von 18 Gulden und eine fixe Abgabe aus der Kornernte von jedem Bauernbetrieb in der Gemeinde.
Die Misswirtschaft wird frischfröhlich weitergeführt
Einfach dürfte das Amt des Försters nicht gewesen sein. Zumal sich offenbar selbst hochgestellte Personen und vereidigte Amtsträger schlicht und ergreifend um die neue Holzordnung foutiert haben.
Anders ist nicht zu erklären, warum Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich sich im September 1568 genötigt sahen, den konstanzischen Obervogt zu Kaiserstuhl aufzufordern, verschiedene Kaiserstuhler, darunter die Schultheissen Stoll und Felber (!), mit Bussgeld zu belegen. Die hatten nämlich ohne Erlaubnis in den Weiacher Wäldern Eichen fällen und wegführen lassen (vgl. StAZH B IV 28 fol. 196).
Allzu eifrig dürfte der konstanzische Obervogt nicht gegen diese Eigenmächtigkeiten vorgegangen sein, sonst hätte Gerichtsherr Heggenzer nicht am 7. April 1570 über den Weibel des Neuamts den Rechenrat in Kenntnis setzen lassen, «das die von Wyach dhein [kein] pott [Gebot] noch verpott haltinnd, dartzu weder eer noch eyd betrachtind [...], sonnders verwüstennd die holtzer, unnd dorffend etliche jnn einem sitz zu Keyßerstul acht oder zechen claffter uß dem gemeinen holtz vertrinncken, unnd das er myn herren umb gottes willen pitte, das sy jme harjnne behulffen unnd berathen, ouch darob unnd darjnn syginnd, das harjnne ein jnsëchen beschëche».
Die Weiacher dürften sich gesagt haben, wenn die Kaiserstuhler schon weitermachten wie bisher, warum dann ausgerechnet sie sich an die neuen Regelungen halten sollten. Von fürstbischöflicher Seite hatten sie wenig zu befürchten, wenn Holzerlöse aus dem Gemeindewald bei den Kaiserstuhler Wirten investiert wurden, denn das erhöhte natürlich die Steuereinnahmen des Bischofs.
Heggenzer warf dem konstanzischen Obervogt denn auch vor, er sei den Weiachern gegenüber «vil zemilt unnd gnedig» (vgl. StAZH A 135.2 Nr. 146 für diesen und die beiden vorangehenden Absätze).
Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich beauftragten daraufhin die beiden Obervögte des Neuamts, sich nach Weiach zu begeben und dafür zu sorgen, dass die Übertreter der Holzordnung bestraft werden (StAZH A 135.2 Nr. 148).
[Veröffentlicht am 24. Februar 2019 um 17:00 MEZ]
Dienstag, 25. Juli 2017
Mittwoch, 5. Juli 2017
Replik aus der «Schnarchecke des Kantons»
Gestern Dienstag, den 4. Juli 2017 hat der Tages-Anzeiger eine weitere Folge der Kolumne «Agglo» seines Redaktors Daniel Schneebeli veröffentlicht. Sie trägt den vielsagenden Titel «Schnarchecken des Kantons». Nachfolgend der volle Wortlaut:
Der Titel soll wohl lustig tönen. Und aus der Sicht eines Lesers, der sich selber als hipper Städter sieht und sich gerne über die tumben Agglos an der Peripherie draussen lustig macht, tut er das auch.
Aber eigentlich ist das eine astreine Beleidigung - insbesondere im Zusammenhang mit der Bezeichnung «Kaff am Rhein», mit dem Schreiberling Schneebeli Weiach schon in einer früheren Kolumne bedacht und geschmäht hat: «Daniel Schneebeli, @tagesanzeiger, beleidigt #Weiach als «Kiesgruben-Kaff am Rhein» (TA, 23.5.2017, S. 22). Wieder ein Städter ohne Ahnung.» (Arm dran in Zürich. WeiachTweet Nr. 800 vom 23. Mai 2017, 16:16 MESZ)
Scheuklappensicht eines Städters
Statt durchgehend den etwas weniger negativ besetzten Begriff der «Schlafgemeinde» zu verwenden, greift Schneebeli gezielt zum Begriff «Schnarchen». Die negative Konnotation und der direkte Draht zu den pejorativen Wortgebilden «verschnarcht» und «Schnarchnasen» ist gewollt und wird nicht nur billigend in Kauf genommen. Die Diffamierung trifft alle Agglomerationsgemeinden:
«Insbesondere gehen wir der Frage nach, ob es stimmt, dass der typische Agglo zwar in der Agglo wohnt, aber dann nach Zürich abschleicht, wenn er aus dem Haus geht. Sollte sich dies erhärten, läge der Schluss nahe, dass Agglo-Gemeinden zum Schnarchen langweilig sind.»
Langeweile definiert Schneebeli hier erneut aus der Scheuklappensicht eines Städters. Tenor: Nur wo es möglichst viele Gastrobetriebe gebe, da würde diese nicht aufkommen, will der Schreiberling uns weismachen. Den flügellahmen «Beweis» tritt er dann mit dem Statistischen Jahrbuch an:
«Als Erstes wird die Beizendichte geprüft. Und in der Tat: Sie ist in Zürich höher als in Weiach, jenem Kaff am Rhein, das wir als die am schnellsten wachsende Gemeinde im Kanton identifiziert haben. In Zürich gibt es 1206 Restaurants, umgerechnet eines auf 338 Einwohner. In Weiach gibt es nur eine Beiz für 1377 Einwohner. Da auch Glattfelden und Eglisau nicht mit vielen Gaststätten gesegnet sind, liegt es auf der Hand: Fürs Vergnügen fahren Weiacher nach Zürich.»
Ende Welt an der Kantonsgrenze
Woher wollen Sie denn das wissen, Herr Schneebeli? Wenn Sie nur ein bisschen weiter nach Westen geblickt hätten, dann wäre es ein Leichtes gewesen, in Kaiserstuhl und Fisibach mindestens 3 weitere Restaurants zu finden. Und ennet dem Rhein gleich noch einige dazu, darunter ebenfalls solche, die mit guten Restaurants in der Stadt locker mithalten können. Nach Zürich «abschleichen» muss man da nur, wenn man die ach so tolle Metropole als Nabel der Welt betrachtet und es als «Must» empfindet, in irgendwelchen Szenebars abzuhängen.
Missbräuchlicher Umgang mit Statistik
Hat es in Weiach nur eine Beiz für 1377 Einwohner? 1377, das war die Einwohnerzahl per Ende 2015. Die Anzahl Beizen in der kantonalen Statistik bezieht sich jedoch auf das Jahr 2014 (vgl. den Ausschnitt unten) - und damals lag die Einwohnerzahl im Schnitt noch um die 1100 Personen herum (Ende 2013: 1076; Ende 2014: 1170).
Ja, die Caffè-Bar Chamäleon hatte zwischenzeitlich geschlossen und es ist wohl auch so, dass das Lokal vom Kanton nicht als Restaurant einklassiert wird. Faktisch ist es aber eins, denn auf Voranmeldung erhält man dort ganze Menus serviert. Auch der Bigfood Imbiss am Alten Bahnhof ist eindeutig ein Restaurant, auch wenn einem dessen «Höcklerstube» nicht ins Konzept passt, weil sie in Containern und dergleichen untergebracht ist.
«Eingefleischte Agglos wenden ein, die Auswahl von Weiach sei für die Agglo nicht repräsentativ. Doch auch Schlieren oder Opfikon haben bei weitem nicht die Beizendichte von Zürich.»
Nicht nur eingefleischte Agglos, Herr Schneebeli. Auch Statistiker würden in die gleiche Kerbe hauen. Sie haben da Zahlenmaterial ohne Sinn und Verstand verwurstet, sorry!
Wegpendler definieren Agglomeration
Noch absurder wird die Schreibe des Schneebeli, wenn er noch die Wegpendler- und Zupendler-Zahlen heranzieht. Absurder, weil diese ja gerade die Definitionsbasis für eine Einordnung einer Gemeinde in die Agglomeration einer Metropole darstellen (Weiach wird zum sechsten Agglomerationsgürtel von Zürich gezählt):
«Nicht nur zum Vergnügen fahren Agglos nach Zürich, sondern auch zur Arbeit. Das beweist die Statistik. Es gibt mehr Menschen, die in Zürich arbeiten als dort wohnen. Auch in diesem Bereich wird Weiach als Schnarchecke des Kantons entlarvt. Die Zahl der Einwohner ist hier sechsmal grösser als die der Beschäftigten. Die Goldmedaille für die Schlafgemeinde Nummer eins im Kanton geht allerdings nach Wasterkingen. Nirgends gibt es weniger Beschäftigte als dort.»
Was soll dieses Weiach-Bashing, Schneebeli? Wenn schon, dann wäre doch Wasterkingen die Schnarchecke, oder? Aber dem Kolumnisten geht es mehr darum, das «Kiesgruben-Kaff am Rhein» einmal mehr in die Pfanne zu hauen. Für Wasterkingen gibt's stattdessen den entschärften Begriff (siehe oben) und Gold um den Hals.
Unvoreingenommenheit?
Die Krönung bildet dann etwas später im Text der Satzanfang: «Doch Agglo-Kolumnisten sind unvoreingenommen [...].»
Unvoreingenommen? Wenn die eigenen Scheuklappen den Blick innerhalb der Kantonsgrenze halten? Wenn man eine Gemeinde zwanghaft als «Kaff» bezeichnet und als «Schnarchecke» «entlarven» muss, nur um daran sein Mütchen zu kühlen?
Fazit: Null Ortskenntnis kombiniert mit Städter-Arroganz, mangelhafter Recherche und ungenügendem Verständnis von Statistik. So produziert der Herr Redaktor Schneebeli diffamierende Fake-News von erlesener Güte. Warum sich eine Zeitung, die solche Machwerke publiziert, noch mit dem Label «Qualitätsjournalismus» schmückt, das verstehe wer will.
Quellen
Der Titel soll wohl lustig tönen. Und aus der Sicht eines Lesers, der sich selber als hipper Städter sieht und sich gerne über die tumben Agglos an der Peripherie draussen lustig macht, tut er das auch.
Aber eigentlich ist das eine astreine Beleidigung - insbesondere im Zusammenhang mit der Bezeichnung «Kaff am Rhein», mit dem Schreiberling Schneebeli Weiach schon in einer früheren Kolumne bedacht und geschmäht hat: «Daniel Schneebeli, @tagesanzeiger, beleidigt #Weiach als «Kiesgruben-Kaff am Rhein» (TA, 23.5.2017, S. 22). Wieder ein Städter ohne Ahnung.» (Arm dran in Zürich. WeiachTweet Nr. 800 vom 23. Mai 2017, 16:16 MESZ)
Scheuklappensicht eines Städters
Statt durchgehend den etwas weniger negativ besetzten Begriff der «Schlafgemeinde» zu verwenden, greift Schneebeli gezielt zum Begriff «Schnarchen». Die negative Konnotation und der direkte Draht zu den pejorativen Wortgebilden «verschnarcht» und «Schnarchnasen» ist gewollt und wird nicht nur billigend in Kauf genommen. Die Diffamierung trifft alle Agglomerationsgemeinden:
«Insbesondere gehen wir der Frage nach, ob es stimmt, dass der typische Agglo zwar in der Agglo wohnt, aber dann nach Zürich abschleicht, wenn er aus dem Haus geht. Sollte sich dies erhärten, läge der Schluss nahe, dass Agglo-Gemeinden zum Schnarchen langweilig sind.»
Langeweile definiert Schneebeli hier erneut aus der Scheuklappensicht eines Städters. Tenor: Nur wo es möglichst viele Gastrobetriebe gebe, da würde diese nicht aufkommen, will der Schreiberling uns weismachen. Den flügellahmen «Beweis» tritt er dann mit dem Statistischen Jahrbuch an:
«Als Erstes wird die Beizendichte geprüft. Und in der Tat: Sie ist in Zürich höher als in Weiach, jenem Kaff am Rhein, das wir als die am schnellsten wachsende Gemeinde im Kanton identifiziert haben. In Zürich gibt es 1206 Restaurants, umgerechnet eines auf 338 Einwohner. In Weiach gibt es nur eine Beiz für 1377 Einwohner. Da auch Glattfelden und Eglisau nicht mit vielen Gaststätten gesegnet sind, liegt es auf der Hand: Fürs Vergnügen fahren Weiacher nach Zürich.»
Ende Welt an der Kantonsgrenze
Woher wollen Sie denn das wissen, Herr Schneebeli? Wenn Sie nur ein bisschen weiter nach Westen geblickt hätten, dann wäre es ein Leichtes gewesen, in Kaiserstuhl und Fisibach mindestens 3 weitere Restaurants zu finden. Und ennet dem Rhein gleich noch einige dazu, darunter ebenfalls solche, die mit guten Restaurants in der Stadt locker mithalten können. Nach Zürich «abschleichen» muss man da nur, wenn man die ach so tolle Metropole als Nabel der Welt betrachtet und es als «Must» empfindet, in irgendwelchen Szenebars abzuhängen.
Missbräuchlicher Umgang mit Statistik
Hat es in Weiach nur eine Beiz für 1377 Einwohner? 1377, das war die Einwohnerzahl per Ende 2015. Die Anzahl Beizen in der kantonalen Statistik bezieht sich jedoch auf das Jahr 2014 (vgl. den Ausschnitt unten) - und damals lag die Einwohnerzahl im Schnitt noch um die 1100 Personen herum (Ende 2013: 1076; Ende 2014: 1170).
Ja, die Caffè-Bar Chamäleon hatte zwischenzeitlich geschlossen und es ist wohl auch so, dass das Lokal vom Kanton nicht als Restaurant einklassiert wird. Faktisch ist es aber eins, denn auf Voranmeldung erhält man dort ganze Menus serviert. Auch der Bigfood Imbiss am Alten Bahnhof ist eindeutig ein Restaurant, auch wenn einem dessen «Höcklerstube» nicht ins Konzept passt, weil sie in Containern und dergleichen untergebracht ist.
«Eingefleischte Agglos wenden ein, die Auswahl von Weiach sei für die Agglo nicht repräsentativ. Doch auch Schlieren oder Opfikon haben bei weitem nicht die Beizendichte von Zürich.»
Nicht nur eingefleischte Agglos, Herr Schneebeli. Auch Statistiker würden in die gleiche Kerbe hauen. Sie haben da Zahlenmaterial ohne Sinn und Verstand verwurstet, sorry!
Wegpendler definieren Agglomeration
Noch absurder wird die Schreibe des Schneebeli, wenn er noch die Wegpendler- und Zupendler-Zahlen heranzieht. Absurder, weil diese ja gerade die Definitionsbasis für eine Einordnung einer Gemeinde in die Agglomeration einer Metropole darstellen (Weiach wird zum sechsten Agglomerationsgürtel von Zürich gezählt):
«Nicht nur zum Vergnügen fahren Agglos nach Zürich, sondern auch zur Arbeit. Das beweist die Statistik. Es gibt mehr Menschen, die in Zürich arbeiten als dort wohnen. Auch in diesem Bereich wird Weiach als Schnarchecke des Kantons entlarvt. Die Zahl der Einwohner ist hier sechsmal grösser als die der Beschäftigten. Die Goldmedaille für die Schlafgemeinde Nummer eins im Kanton geht allerdings nach Wasterkingen. Nirgends gibt es weniger Beschäftigte als dort.»
Was soll dieses Weiach-Bashing, Schneebeli? Wenn schon, dann wäre doch Wasterkingen die Schnarchecke, oder? Aber dem Kolumnisten geht es mehr darum, das «Kiesgruben-Kaff am Rhein» einmal mehr in die Pfanne zu hauen. Für Wasterkingen gibt's stattdessen den entschärften Begriff (siehe oben) und Gold um den Hals.
Unvoreingenommenheit?
Die Krönung bildet dann etwas später im Text der Satzanfang: «Doch Agglo-Kolumnisten sind unvoreingenommen [...].»
Unvoreingenommen? Wenn die eigenen Scheuklappen den Blick innerhalb der Kantonsgrenze halten? Wenn man eine Gemeinde zwanghaft als «Kaff» bezeichnet und als «Schnarchecke» «entlarven» muss, nur um daran sein Mütchen zu kühlen?
Fazit: Null Ortskenntnis kombiniert mit Städter-Arroganz, mangelhafter Recherche und ungenügendem Verständnis von Statistik. So produziert der Herr Redaktor Schneebeli diffamierende Fake-News von erlesener Güte. Warum sich eine Zeitung, die solche Machwerke publiziert, noch mit dem Label «Qualitätsjournalismus» schmückt, das verstehe wer will.
Quellen
- Schneebeli, D.: Schnarchecken des Kantons. Kolumne Agglo. In: Tages-Anzeiger (Zürich), 4. Juli 2017 - S. 24.
- Website des Statistischen Amtes des Kantons Zürich (statistik.zh.ch)
Mittwoch, 21. Juni 2017
Die Rolle der Weibel am Dorfgericht Weiach, 1667
In der Gemeinde Weiach gab es seit dem Mittelalter bis zum Ende der Alten Eidgenossenschaft im Jahre 1798 ein eigenes Dorfgericht. Das war im Zürcher Unterland umso unüblicher, je länger die Herrschaft der Stadt Zürich über die Landschaft andauerte. Denn der Rat der Stadt versuchte nicht nur das Recht zu vereinheitlichen, sondern auch die Rechtsprechung bei seinen eigenen Statthaltern, den Obervögten und Landvögten zu zentralisieren.
Weiacher Richterbank, aber Leitung durch Fürstbischöfliche
In Weiach war diese Zentralisierung nicht möglich, weil sie die Rechte eines anderen Staates, des Fürstbistums Konstanz, verletzt hätte. Das Dorfgericht war, wie Thomas Weibel, Bearbeiter des Rechtsquellenbandes über das Neuamt, festgestellt hat, zu weiten Teilen unter der Kontrolle fürstbischöflicher Amtsträger:
«Den Vorsitz des Gerichts führte regelmässig ein Bürger der Stadt Kaiserstuhl, der vom konstanzischen Obervogt eingesetzt wurde. Gemäss den Gerichtsprotokollen bestand die Richterbank aus dem Dorfmeier, zwei Geschworenen sowie fünf bzw. ausnahmsweise sechs Richtern. [...] Der Gerichtsschreiber wurde durch die bischöfliche Regierung zu Meersburg, der Gerichtsweibel durch den konstanzischen Obervogt bestellt. Vom Dorfgericht von Weiach konnte an den konstanzischen Obervogt zu Kaiserstuhl appelliert werden» (RQNA, S. 433)
Am 21. Juni 1667 (unklar, ob nach julianischem oder gregorianischem Kalender) fand ein sogenanntes «Offen verbantes dorffgericht» statt. Als Vorsitzender («Judex») amtete: «Herr Hanß Heinrich Bachmann», vom Namen her offensichtlich kein Weiacher, auf der Richterbank hingegen sassen durchwegs Einheimische: «Richter: Thoma Hanß Meyerhoffer, dorffmeyer; Jaggly Hertzog; Andreß Persinger; Thiß Bommely; Hanß Bomgarter im Büel; Heinrich Meyerhofer, Hanßes sohn; Wernlj Bomgarter; Hanß Heinrich Näff.»
Hochoberkeitlicher und Niederoberkeitlicher Weibel
Neben verschiedenen Zivilklagen und Güterfertigungen behandelte das Dorfgericht an diesem Tage vor ziemlich genau 350 Jahren folgende beiden Klagen wegen Taten, die heute beide unter das Strafgesetzbuch (Art. 139 StGB) fallen würden:
[1.] «Clag. Prechen Hanß Meyer, nider oberkheits weibel, klagt wider Jagly Rüedlinger wegen nächtlichen einbruchß in Müller Hansen müllj undt daselbst begangnen diebstahlß, begehrt darüber daß recht.
Antwort. Jagly Rüedlinger andtworthet durch seinen fürsprech Jaglj Hertzog und ist seiner müsßenthat kandtlich. Bittet umb gnadt; eß seie auß grosßer armueth geschehen etc.
Urthel. Auff clag beeder alß hoch- und nider oberkheitlichen weiblen wirdt der beklagte Jaglj Rüedlinger wegen seines bekanten einbruchß undt diebstahlß in der hochen obrigkheit gnadt unnd ungnadt lauth der verträgen zue erkhendt mit angehengter bitt, weilen diser frevel auß antrib grosßer armuth begangen, jhme vatterliche gnad undt barmhertzigkheit zue erzeigen.»
Man sieht, dass hier bereits etliche Elemente heutiger Strafprozesse vorhanden sind. Der Angeklagte Jagly Rüedlinger hat einen Verteidiger (Fürsprech). Die Rolle des Staatsanwalts wird durch den fürstbischöflich-konstanzischen Weibel von Weiach, Prechen Hans Meyer, wahrgenommen. Der Geschädigte muss also nicht selber vor Gericht als Kläger auftreten.
In der Urteilsbegründung tritt auch der hochoberkeitliche zürcherische Weibel von Weiach auf. Weil die Straftat den Kompetenzrahmen des Dorfgerichts überschreitet, wird der Fall - gemäss dem Vertrag umb die grichtsherrligkeit zuo Wyach von 1576 (samt Zusätzen aus dem 17. Jahrhundert; daher Verträge im Plural) - den Zürchern zugewiesen. Die Überweisung an die hochgerichtliche Obrigkeit (den Rat der Stadt Zürich) wird von den Dorfrichtern mit dem Antrag auf Milde verbunden.
Aus der Formulierung der zweiten Klage (die ebenfalls einen Diebstahl betrifft) erkennt man, dass es sich dabei noch um ein Antragsdelikt gehandelt haben könnte. Nach heutiger Rechtslage ist lediglich «der Diebstahl zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen» (Art. 139 Ziff. 4 StGB) ein Antragsdelikt:
[2.] «Clag. Thiß Bommelj alß fürsprech Prechenhanß, nider oberkheits weibel, clagt wider Clin Hanß Schütz von Bachß wegen begangenen diebstahlß per 3 1/2 fl., jtem j dobleten doblen [!]; begehre derowegen, man solle darüber daß recht ergehen lasßen und in seines g[nädig]sten fürsten und h[erren] straff jhne zue erkhennen.»
Der fürstbischöflich-konstanzische Weibel verlangte also in diesem Fall die Überweisung auf den fürstbischöflichen Rechtsweg, was sein zürcherisches Pendant zurückwies:
«Auff jezt eingefürte clag niderer obrigkheits weibel last Thiß Bomgarter alß hoch oberkheitlicher anwalth durch Jagly Hertzog, fürsprech, im gericht fürbringen, er hoffe, daß der beklagte Clin Hanß Schütz in dergestalten begangenen frevel in hochoberkheitlicher straff werde und solle zue erkhendt werden.
Urthel: Auff eingebracht clag beider hoch- undt nideroberkheitlicher weiblen wider Clin Hanß Schütz von Bachß ist mit einhelliger urthel der beklagte Clinhanß Schütz wegen seineß begangenen diebstahls gegen Jung Hanß Lang von Rott hinden hochen obrigkheit gnadt undt ungnadt zue erkhent worden.»
Auch in diesem Fall von Diebstahl eines Bachsers zulasten eines Raaters (?) beschloss das Gericht also eine Überweisung auf den Zürcher Rechtsweg. Hier aber ohne den Antrag, Milde walten zu lassen. Man beachte die Rolle des Fürsprechs Hertzog, der diesmal die Position des hochoberkeitlich-zürcherischen Weibels, also des Anklägers vortrug. Hertzog scheint eine juristische Ausbildung gehabt zu haben.
Quellen
Weiacher Richterbank, aber Leitung durch Fürstbischöfliche
In Weiach war diese Zentralisierung nicht möglich, weil sie die Rechte eines anderen Staates, des Fürstbistums Konstanz, verletzt hätte. Das Dorfgericht war, wie Thomas Weibel, Bearbeiter des Rechtsquellenbandes über das Neuamt, festgestellt hat, zu weiten Teilen unter der Kontrolle fürstbischöflicher Amtsträger:
«Den Vorsitz des Gerichts führte regelmässig ein Bürger der Stadt Kaiserstuhl, der vom konstanzischen Obervogt eingesetzt wurde. Gemäss den Gerichtsprotokollen bestand die Richterbank aus dem Dorfmeier, zwei Geschworenen sowie fünf bzw. ausnahmsweise sechs Richtern. [...] Der Gerichtsschreiber wurde durch die bischöfliche Regierung zu Meersburg, der Gerichtsweibel durch den konstanzischen Obervogt bestellt. Vom Dorfgericht von Weiach konnte an den konstanzischen Obervogt zu Kaiserstuhl appelliert werden» (RQNA, S. 433)
Am 21. Juni 1667 (unklar, ob nach julianischem oder gregorianischem Kalender) fand ein sogenanntes «Offen verbantes dorffgericht» statt. Als Vorsitzender («Judex») amtete: «Herr Hanß Heinrich Bachmann», vom Namen her offensichtlich kein Weiacher, auf der Richterbank hingegen sassen durchwegs Einheimische: «Richter: Thoma Hanß Meyerhoffer, dorffmeyer; Jaggly Hertzog; Andreß Persinger; Thiß Bommely; Hanß Bomgarter im Büel; Heinrich Meyerhofer, Hanßes sohn; Wernlj Bomgarter; Hanß Heinrich Näff.»
Hochoberkeitlicher und Niederoberkeitlicher Weibel
Neben verschiedenen Zivilklagen und Güterfertigungen behandelte das Dorfgericht an diesem Tage vor ziemlich genau 350 Jahren folgende beiden Klagen wegen Taten, die heute beide unter das Strafgesetzbuch (Art. 139 StGB) fallen würden:
[1.] «Clag. Prechen Hanß Meyer, nider oberkheits weibel, klagt wider Jagly Rüedlinger wegen nächtlichen einbruchß in Müller Hansen müllj undt daselbst begangnen diebstahlß, begehrt darüber daß recht.
Antwort. Jagly Rüedlinger andtworthet durch seinen fürsprech Jaglj Hertzog und ist seiner müsßenthat kandtlich. Bittet umb gnadt; eß seie auß grosßer armueth geschehen etc.
Urthel. Auff clag beeder alß hoch- und nider oberkheitlichen weiblen wirdt der beklagte Jaglj Rüedlinger wegen seines bekanten einbruchß undt diebstahlß in der hochen obrigkheit gnadt unnd ungnadt lauth der verträgen zue erkhendt mit angehengter bitt, weilen diser frevel auß antrib grosßer armuth begangen, jhme vatterliche gnad undt barmhertzigkheit zue erzeigen.»
Man sieht, dass hier bereits etliche Elemente heutiger Strafprozesse vorhanden sind. Der Angeklagte Jagly Rüedlinger hat einen Verteidiger (Fürsprech). Die Rolle des Staatsanwalts wird durch den fürstbischöflich-konstanzischen Weibel von Weiach, Prechen Hans Meyer, wahrgenommen. Der Geschädigte muss also nicht selber vor Gericht als Kläger auftreten.
In der Urteilsbegründung tritt auch der hochoberkeitliche zürcherische Weibel von Weiach auf. Weil die Straftat den Kompetenzrahmen des Dorfgerichts überschreitet, wird der Fall - gemäss dem Vertrag umb die grichtsherrligkeit zuo Wyach von 1576 (samt Zusätzen aus dem 17. Jahrhundert; daher Verträge im Plural) - den Zürchern zugewiesen. Die Überweisung an die hochgerichtliche Obrigkeit (den Rat der Stadt Zürich) wird von den Dorfrichtern mit dem Antrag auf Milde verbunden.
Aus der Formulierung der zweiten Klage (die ebenfalls einen Diebstahl betrifft) erkennt man, dass es sich dabei noch um ein Antragsdelikt gehandelt haben könnte. Nach heutiger Rechtslage ist lediglich «der Diebstahl zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen» (Art. 139 Ziff. 4 StGB) ein Antragsdelikt:
[2.] «Clag. Thiß Bommelj alß fürsprech Prechenhanß, nider oberkheits weibel, clagt wider Clin Hanß Schütz von Bachß wegen begangenen diebstahlß per 3 1/2 fl., jtem j dobleten doblen [!]; begehre derowegen, man solle darüber daß recht ergehen lasßen und in seines g[nädig]sten fürsten und h[erren] straff jhne zue erkhennen.»
Der fürstbischöflich-konstanzische Weibel verlangte also in diesem Fall die Überweisung auf den fürstbischöflichen Rechtsweg, was sein zürcherisches Pendant zurückwies:
«Auff jezt eingefürte clag niderer obrigkheits weibel last Thiß Bomgarter alß hoch oberkheitlicher anwalth durch Jagly Hertzog, fürsprech, im gericht fürbringen, er hoffe, daß der beklagte Clin Hanß Schütz in dergestalten begangenen frevel in hochoberkheitlicher straff werde und solle zue erkhendt werden.
Urthel: Auff eingebracht clag beider hoch- undt nideroberkheitlicher weiblen wider Clin Hanß Schütz von Bachß ist mit einhelliger urthel der beklagte Clinhanß Schütz wegen seineß begangenen diebstahls gegen Jung Hanß Lang von Rott hinden hochen obrigkheit gnadt undt ungnadt zue erkhent worden.»
Auch in diesem Fall von Diebstahl eines Bachsers zulasten eines Raaters (?) beschloss das Gericht also eine Überweisung auf den Zürcher Rechtsweg. Hier aber ohne den Antrag, Milde walten zu lassen. Man beachte die Rolle des Fürsprechs Hertzog, der diesmal die Position des hochoberkeitlich-zürcherischen Weibels, also des Anklägers vortrug. Hertzog scheint eine juristische Ausbildung gehabt zu haben.
Quellen
- StAZH B VII 42.2 S. 112 f. und 114, Gerichtsprotokoll.
- Transkription und Druck in: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich; Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Erster Band: Das Neuamt. - S. 433-434, Anmerkungen S. 439.
Freitag, 2. Juni 2017
Chälen, Chelen? Eine Tour durch den Kanton Zürich
Der Name «Chälen» (früher auch «Kellen» oder «Chelle» genannt) für den Kernbereich des westlichen Teil des Weiacher Dorfkerns gibt für Einheimische wie Fremde Rätsel auf.
Swissnames liefert eine Fülle von anderen Fundorten
Woher der Name wirklich stammt, ist umstritten. Einzigartig - wie man vielleicht anzunehmen geneigt wäre - ist er aber keineswegs. Nach Swissnames (Dienst verfügbar auf dem GIS des Kantons Zürich: maps.zh.ch) gibt es allein im Kanton Zürich folgende Flurbezeichnungen:
Auch in anderen Kantonen häufig
Eine Chälenstrasse wie in Weiach gibt es in 4654 Lostorf SO, eine Chällenstrasse in 8852 Altendorf SZ, einen Chällenweg in 6016 Hellbühl LU (Stadt Luzern). Und in 6318 Walchwil ZG sowie 9403 Goldach SG gibt es eine Chellenstrasse.
Swissnames liefert eine Fülle von anderen Fundorten
Woher der Name wirklich stammt, ist umstritten. Einzigartig - wie man vielleicht anzunehmen geneigt wäre - ist er aber keineswegs. Nach Swissnames (Dienst verfügbar auf dem GIS des Kantons Zürich: maps.zh.ch) gibt es allein im Kanton Zürich folgende Flurbezeichnungen:
- Im nahe gelegenen Wehntal findet man in der Gemeinde Otelfingen: «Chelen», «Chelenflue» und «Chelenhalden», weiter auch einen «Chelenbach» und einen «Chellenboden» am Lägernsüdhang direkt an der Kantonsgrenze;
- in Schöfflisdorf ist eine Waldlichtung am Lägern-Nordhang (südlichstes Gebiet der Gemeinde) als Chälen benannt;
- Die «Oberi Chelen» (Gde Hirzel) liegt mitten im Siedlungsgebiet, aber nicht als Flurname auf Karte (kein Wunder: 500 Meter zu weit östlich platzierter Pointer);
- Eine «Chellen» gibt es auch östlich Winterthur in Bertschikon (zwischen Gündlikon und Liebensberg gleich nördlich der A1) sowie in Zumikon (an der Grenze zur Gemeinde Maur, südwestlich Ebmatingen). In Ebmatingen gibt es zudem eine «Chalenstrasse»;
- Eine «Chälen» und einen «Chälenberg» gibt es in Schlatt ZH (Westlich Waltenstein-Berg an der Grenze zur Stadt Winterthur: nach Süden ausgerichteter Kessel);
- Eine weitere «Chälen» findet sich in auf der südlichen Moräne des Zürichsees, in Hirzel. Als Chälen wird ein gegenüber der Hochebene in einem nach Süden sich öffnenden Kessel gelegenes Gebiet beidseits der Strasse von Hirzel nach Sihlbrugg verstanden, ca. 1 km westlich des Ortskerns von Hirzel. Westlich liegt die Häusergruppe «Chelen», östlich die Häusergruppe «Oberi Chelen», weiter gibt es da ein «Oberes Chelenholz» sowie das «Chelengüetli»;
- In Seegräben ist die «Chälen» ein scharf eingeschnittenes Waldgebiet das von den Fabrikgebäuden bei der Station Aathal hinauf zum Südwestquartier der Ortschaft Seegräben führt und beim Kindergarten einmündet;
- In Turbenthal steht der Flurname für ein stark gekammertes Waldgelände südlich von Oberhofen (Ortschaft an der Strasse Turbenthal-Bichelsee TG).
Auch in anderen Kantonen häufig
Eine Chälenstrasse wie in Weiach gibt es in 4654 Lostorf SO, eine Chällenstrasse in 8852 Altendorf SZ, einen Chällenweg in 6016 Hellbühl LU (Stadt Luzern). Und in 6318 Walchwil ZG sowie 9403 Goldach SG gibt es eine Chellenstrasse.
[Veröffentlicht am 3. Januar 2019 um 00:20 MEZ]
Dienstag, 30. Mai 2017
Wenn der Kirchenchor nach Westen wandert
Kirchenmusik war in Weiach, bedingt durch die Grenzlage mit katholischen Gebieten, besonders in früheren Jahrhunderten eine sehr lokale Angelegenheit. Bis zum Ankauf des ersten Trayser-Harmoniums im Jahre 1866 gab es überhaupt kein fix installiertes Musikinstrument in der Weiacher Kirche.
Weil die reformierte Zürcher Staatskirche die Orgelmusik ablehnte war A cappella-Gesang angesagt. Die Knaben - unverheiratete junge Männer - gingen in die sogenannte Nachtschule (auch Singschule genannt) und übten dort die Kirchenlieder ein, die sie dann zusammen mit dem Vorsänger und den übrigen Kirchgängern im Gottesdienst sangen.
Vom Vorsänger zum Kirchenchor
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts scheint diese Tradition eingeschlafen zu sein, denn Pfarrer Stünzi schreibt im Turmkugeldokument Nr. 11 vom 24. September 1886:
«Im Frühjahr 1886 bildete sich unter der Leitung des Herrn Jacob Baumgartner der seit Ostern 1879 das Kirchenharmonium spielt, ein Kirchenchor, da seit einem Decennium darauf verzichtet wurde, in der Singschule Kirchenlieder einzuüben. Wir wünschen diesem Chor ein recht langes & kräftiges Leben, besonders für die Zeit der Einführung des neuen Kirchengesangbuches.»
Das dürfte der erste Weiacher Kirchenchor gewesen sein, von dem Walter Zollinger in seiner ortsgeschichtlichen Monographie «Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach» (1. Auflage 1972, 2. Auflage 1984) in Anmerkung 78 berichtet: «Schon im Jahre 1886 ist die Gründung eines Kirchenchores erwähnt, der aber bald wieder eingegangen sein muss.»
Ab dem Jahre 1930 stand Zollinger dem erneut gegründeten Kirchenchor Weiach als Leiter (und Dirigent) vor, eine Funktion, die er über Jahrzehnte hinweg ausübte. Dieser zweite Kirchenchor bekam nach der Ära Zollinger die üblichen Schwierigkeiten die auch allen Dorfvereinen ins Haus standen.
Fusion mit den Kaiserstuhlern
Noch 1996 wurde der Pastorationsvertrag mit den Kaiserstuhler Reformierten erneuert und auch die Ökumene mit der katholischen Pfarrei in Kaiserstuhl funktionierte ganz passabel (wenn auch der Diakon regelmässig mit seiner geistlichen Obrigkeit Ärger bekam).
So war es nur folgerichtig, dass der (katholische) Kirchenchor Kaiserstuhl und der (reformierte) Kirchenchor Weiach im Mai 1997 ihre Aktivitäten zusammenlegten und den Ökumenischen Singkreis Weiach-Fisibach-Kaiserstuhl aus der Taufe hoben (vgl. ZU, 19.5.2017 und 26.5.2017). Fortan wurde «konfessions- und kantonsgrenzübergreifend» gesungen. Den Impuls zu dieser Fusion hatte die Dirigentin des ökumenischen Chors, Silvia Eisenring aus Aarüti, Gemeinde Glattfelden, gegeben.
Eine Rückblende um fünf Jahre gibt die Website der katholischen Pfarrei Kaiserstuhl:
Oekumenischer Singkreis
Bereits 15 Jahre besteht unser «Kirchenchor» als oekumenischer Singkreis seit sich die Chöre der reform. Kirche Weiach und der kath. Kirche Kaiserstuhl-Fisibach-Weiach zusammengeschlossen haben.
Sie machen sich zur Aufgabe mit ca 10 Auftritten pro Jahr die Liturgie des reform. und kath. Gottesdienstes in Weiach bzw. Kaiserstuhl zu gleichen Anteilen musikalisch mitzugestalten. Die Auftritte sind natürlich gerne verbunden mit bestimmten Festen und Anlässen des Kirchenjahres. Zu besonderen Anlässen singt der Chor auch auswärts oder bei weltlichen Feierlichkeiten. Etwa 2-3 mal jährlich singt er vereint mit dem Kirchenchor Wislikofen.
Auch die gesellige Ebene wird gepflegt mit Wanderungen (Maibummel) Besuch von kulturellen Anlässen, Jahresausflug.
Der Chor übt wöchentlich am Montag abend von 20.00 – 22.00 Uhr. Der Chor freut sich über neue Mitglieder. Sie können gern bei einer Probe vorbeischauen.
Auskunft erteilen:
Thomas Böhm, Präsident, Tel. +41 44 858 17 50
Silvia Eisenring, Chorleiterin, Tel. +41 44 867 00 33
Auch die Website der politischen Gemeinde, der Stadt Kaiserstuhl, stellt stolz ihren Singkreis vor:
Oekumenischer Singkreis Weiach-Kaiserstuhl-Fisibach
Seit 1997 wird in unseren Pfarrkirchen und der Kapelle ökumenisch gesungen. Wir gestalten mit Gesang und Musik die Gottesdienste mit. Zu unserem Repertoire gehören auch weltliche, klassische und unterhaltsame Musik. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Pflege des kulturellen Lebens in unseren drei Gemeinden.
Der Singkreis singt in ca. 10 Gottesdiensten pro Jahr – und engagiert sich auch bei dörflichen und regionalen Festivitäten. Momentan proben 11 Frauen und 5 Männer jeweils donnerstags von 20.00 bis 21:45 Uhr in der Bibliothek des Schulhauses in Kaiserstuhl.
Wir versuchen das Singen und die Musikliteratur möglichst gut zu üben – aber es bleibt manchmal noch ein Stückchen bis zur Perfektion.
Haben Sie Freude an froher Gemeinschaft und den Willen, schöne Musik zu singen? Und mit uns im Singen besser und auch ein Stück froher zu werden?
Besuchen Sie ganz unverbindlich unsere Proben - wir freuen uns!
Man sieht es an der Angabe zum wöchentlichen Probentermin, dass die beiden Porträts offensichtlich nicht zum selben Zeitpunkt entstanden sind.
Nachtrag vom 3. Januar 2019
Wie ich von Silvia Eisenring erfahren habe, ist der Singkreis gemäss Beschluss der Generalversammlung 2018 nicht mehr aktiv. De facto ist der Verein aufgelöst, de jure muss dieser Schritt offenbar noch gemacht werden.
Quellen
Weil die reformierte Zürcher Staatskirche die Orgelmusik ablehnte war A cappella-Gesang angesagt. Die Knaben - unverheiratete junge Männer - gingen in die sogenannte Nachtschule (auch Singschule genannt) und übten dort die Kirchenlieder ein, die sie dann zusammen mit dem Vorsänger und den übrigen Kirchgängern im Gottesdienst sangen.
Vom Vorsänger zum Kirchenchor
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts scheint diese Tradition eingeschlafen zu sein, denn Pfarrer Stünzi schreibt im Turmkugeldokument Nr. 11 vom 24. September 1886:
«Im Frühjahr 1886 bildete sich unter der Leitung des Herrn Jacob Baumgartner der seit Ostern 1879 das Kirchenharmonium spielt, ein Kirchenchor, da seit einem Decennium darauf verzichtet wurde, in der Singschule Kirchenlieder einzuüben. Wir wünschen diesem Chor ein recht langes & kräftiges Leben, besonders für die Zeit der Einführung des neuen Kirchengesangbuches.»
Das dürfte der erste Weiacher Kirchenchor gewesen sein, von dem Walter Zollinger in seiner ortsgeschichtlichen Monographie «Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach» (1. Auflage 1972, 2. Auflage 1984) in Anmerkung 78 berichtet: «Schon im Jahre 1886 ist die Gründung eines Kirchenchores erwähnt, der aber bald wieder eingegangen sein muss.»
Ab dem Jahre 1930 stand Zollinger dem erneut gegründeten Kirchenchor Weiach als Leiter (und Dirigent) vor, eine Funktion, die er über Jahrzehnte hinweg ausübte. Dieser zweite Kirchenchor bekam nach der Ära Zollinger die üblichen Schwierigkeiten die auch allen Dorfvereinen ins Haus standen.
Fusion mit den Kaiserstuhlern
Noch 1996 wurde der Pastorationsvertrag mit den Kaiserstuhler Reformierten erneuert und auch die Ökumene mit der katholischen Pfarrei in Kaiserstuhl funktionierte ganz passabel (wenn auch der Diakon regelmässig mit seiner geistlichen Obrigkeit Ärger bekam).
So war es nur folgerichtig, dass der (katholische) Kirchenchor Kaiserstuhl und der (reformierte) Kirchenchor Weiach im Mai 1997 ihre Aktivitäten zusammenlegten und den Ökumenischen Singkreis Weiach-Fisibach-Kaiserstuhl aus der Taufe hoben (vgl. ZU, 19.5.2017 und 26.5.2017). Fortan wurde «konfessions- und kantonsgrenzübergreifend» gesungen. Den Impuls zu dieser Fusion hatte die Dirigentin des ökumenischen Chors, Silvia Eisenring aus Aarüti, Gemeinde Glattfelden, gegeben.
Eine Rückblende um fünf Jahre gibt die Website der katholischen Pfarrei Kaiserstuhl:
Oekumenischer Singkreis
Bereits 15 Jahre besteht unser «Kirchenchor» als oekumenischer Singkreis seit sich die Chöre der reform. Kirche Weiach und der kath. Kirche Kaiserstuhl-Fisibach-Weiach zusammengeschlossen haben.
Sie machen sich zur Aufgabe mit ca 10 Auftritten pro Jahr die Liturgie des reform. und kath. Gottesdienstes in Weiach bzw. Kaiserstuhl zu gleichen Anteilen musikalisch mitzugestalten. Die Auftritte sind natürlich gerne verbunden mit bestimmten Festen und Anlässen des Kirchenjahres. Zu besonderen Anlässen singt der Chor auch auswärts oder bei weltlichen Feierlichkeiten. Etwa 2-3 mal jährlich singt er vereint mit dem Kirchenchor Wislikofen.
Auch die gesellige Ebene wird gepflegt mit Wanderungen (Maibummel) Besuch von kulturellen Anlässen, Jahresausflug.
Der Chor übt wöchentlich am Montag abend von 20.00 – 22.00 Uhr. Der Chor freut sich über neue Mitglieder. Sie können gern bei einer Probe vorbeischauen.
Auskunft erteilen:
Thomas Böhm, Präsident, Tel. +41 44 858 17 50
Silvia Eisenring, Chorleiterin, Tel. +41 44 867 00 33
Auch die Website der politischen Gemeinde, der Stadt Kaiserstuhl, stellt stolz ihren Singkreis vor:
Oekumenischer Singkreis Weiach-Kaiserstuhl-Fisibach
Seit 1997 wird in unseren Pfarrkirchen und der Kapelle ökumenisch gesungen. Wir gestalten mit Gesang und Musik die Gottesdienste mit. Zu unserem Repertoire gehören auch weltliche, klassische und unterhaltsame Musik. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Pflege des kulturellen Lebens in unseren drei Gemeinden.
Der Singkreis singt in ca. 10 Gottesdiensten pro Jahr – und engagiert sich auch bei dörflichen und regionalen Festivitäten. Momentan proben 11 Frauen und 5 Männer jeweils donnerstags von 20.00 bis 21:45 Uhr in der Bibliothek des Schulhauses in Kaiserstuhl.
Wir versuchen das Singen und die Musikliteratur möglichst gut zu üben – aber es bleibt manchmal noch ein Stückchen bis zur Perfektion.
Haben Sie Freude an froher Gemeinschaft und den Willen, schöne Musik zu singen? Und mit uns im Singen besser und auch ein Stück froher zu werden?
Besuchen Sie ganz unverbindlich unsere Proben - wir freuen uns!
Man sieht es an der Angabe zum wöchentlichen Probentermin, dass die beiden Porträts offensichtlich nicht zum selben Zeitpunkt entstanden sind.
Nachtrag vom 3. Januar 2019
Wie ich von Silvia Eisenring erfahren habe, ist der Singkreis gemäss Beschluss der Generalversammlung 2018 nicht mehr aktiv. De facto ist der Verein aufgelöst, de jure muss dieser Schritt offenbar noch gemacht werden.
Quellen
- Anlässe. In: Zürcher Unterländer, 19. Mai 2017
- Singkreis feierte sein 20-Jahr-Jubiläum. In: Zürcher Unterländer, 26. Mai 2017
- Website der Pfarrei Kaiserstuhl-Fisibach
- Website der Gemeinde Kaiserstuhl
- Telefongespräch mit Silvia Eisenring vom 3. Januar 2019
[Veröffentlicht am 22. Februar 2019 um 23:12 MEZ]
Montag, 1. Mai 2017
Inventar über den Inhalt des Turmknopfs, Mai 1967
Im Zuge der Renovation eines Kirchturms wird traditionellerweise auch der Turmknopf vom Dachreiter geholt und geöffnet. So war das auch bei der letzten grossen Restauration der evangelisch-reformierten Kirche Weiach.
Die Kugel wurde am 25. April 1967 abmontiert, der Inhalt am 1. Mai 1967 - also heute vor 50 Jahren - inventiert. Und zwar durch Walter Zollinger, der einige Zitate aus den Turmkugeldokumenten in seiner Monographie «1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach» an Ostern 1972 erstmals (für die Nachwelt nachvollziehbar) in den Kontext stellte.
Im Sinne eines Vorabdrucks der in Vorbereitung stehenden vollständigen Text-Edition der «Weiacher Turmkugeldokumente» in der Reihe «Wiachiana Fontes» (Bd. 1 bis 3) soll hier die von Zollinger eigenhändig erstellte Inventarliste präsentiert werden:
A. Schriftliche Dokumente
N° 1 von 1659 durch Pfr. Hs. Rud. Erny
Text stark verrostet, z. kl. Teil defekt, daher allerlei unleserlich geworden.
N° 2 von 1706 durch Pfr. Heinrich Brennwald
Bewilligung des Kirchenbaues, zieml. genaue Beschreibung davon, Handwerker, Stillstände & weitere Behörden, sogar Schulmeister ist genannt.
N° 3 von 1763 durch Pfr. Hartmann Escher
nach 57 Jahren erste Kirchturm-Reparatur;
a. neu beschindeln: Michel & Lorenz Schwarz
b. gerüsten & decken: Meister Felix Volkart
N° 4 von 1763, Beigabe v. Hch. Volkart Nöschikon, Mahler
Solly deoglorya. sonst fast unleserlich
N° 5 von 1820 durch Pfr. Joh. Hch. Burkhard
wieder nach 57 Jahren, Kirchturm beschindeln [?] Jakob Thomann v. Ranggenschweil (Schwarzwald). Teuerung & Beigaben über 1817.
N° 6 von 1836 durch Pfr. Burkhard (wie oben)
Gebete, Lieder & Weiherede zum Neubau des jetzt noch benützten Schulhauses (30 Seiten)
N° 7 von 1850 durch Pfr. Konr. Hirzel u.a.
Ortsbeschreibung von Weiach (65 Seiten!!)
Allgemeiner Teil: Umfang & Bodenbeschaffenheit, Gelände & Wasserleitung, Bevölkerung, Strassen & Wege.
Spezieller Teil: Feldbau – Wiesenbau – Obstbau – Weinbau – Waldbau – Viehzucht – Dungstätten & Dünger – Technische Gewerbe & übrige, in das Gebiet der Landwirtschaft ge-hörende Versuche
(Verfasser sind: Pfr. Hirzel, Prsdt. Baumgartner, Schulpfleger Baumgartner, Hs. Hch. Willi Vieharzt.)
N° 8 von 1855 durch Pfr. Conrad Hirzel & Schreiber Jakob Morf, Lehrer.
Teilweise neue Beschindelung, Anstrich des Kirchturms, Erstellen einer neuen Zeittafel Nord-seite & der bisherigen aus Eisenblech, Vergoldung der Knöpfe, Anbringung einer Balance & Neubemalen der Fahne, etc.
Wichtige Stelle: Standort des alten Kirchleins, etc.
N° 9 von 1863 durch Pfr. Ludwig Schweizer
Vertrag [?] Baumeister Knabenhans i. Seefeld. Blitzableitung, Wetterfahne, Stern & Knöpfe, Schindel-Ergänzung, Malarbeiten, Buge im Innern neu verklammern, Dachreparatur. 1250 Fr.
N° 10 von 1878 durch Pfr. Johann Stünzi
Vertrag mit Josef Kaiser v. Ballenberg (Schwarzwald)
Helm reinigen, Schindelbeschläge ausbessern, Anstrich [?] „gut abgekochtem Leinöl“, Fahnenstange streichen, bisher vergoldete Turmteile frisch vergolden, auch Zeiger.
N° 11 von 1886 durch Pfr. Johann Stünzi
Vertrag mit Hochbauflaschner Gyr St. Gallen. Eindecken des Turms mit neuen, gestanzten Kupferschindeln 150 x 85 mm, 4 kg Blechgewicht per m2, Sprengung 50 mm, Kupferstiften [?] 25 mm Länge, je 2.
B. Münzen und Medaillen
1. von 1820: Medaillon von Zürich, d = 77 mm
„Andenken von der Grossen Theurung im Jahre 1817.“
Ringsum angeordnet wie Blütenblätter geformte rote Papierblätter mit aufgedruckten Angaben zu den Preisen der wichtigsten Lebensmittel (16).
2. von 1855 (vermutlich) Münzen.
17 Päcklein mit Münzen verschiedener Kantone und 17 Einzelmünzen, zieml. abgewetzte
C. Büchse, 1855 erstellt für diese Dokumente
26 cm hoch, 11,5 cm Durchmesser
Und heute?
Darüber, was heute im Turmknopf enthalten ist, gibt der Artikel Zeitmaschine Kirchturmkugel (WeiachBlog Nr. 229, 21. Juni 2006) Auskunft.
Der volle Wortlaut des nach der Restaurierung in die Turmkugel gelegten Dokuments der Kirchenpflege ist in der Monographie «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach». 300 Jahre Kirche Weiach, 1706–2006. (Autor Ulrich Brandenberger, Weiach 2006, Online-Ausgabe 2007) auf den Seiten 57-60 abgedruckt (nicht ab S. 58, wie im Inhaltsverzeichnis irrtümlich angegeben).
[Veröffentlicht am 5. November 2018 um 12:25 MEZ]
Die Kugel wurde am 25. April 1967 abmontiert, der Inhalt am 1. Mai 1967 - also heute vor 50 Jahren - inventiert. Und zwar durch Walter Zollinger, der einige Zitate aus den Turmkugeldokumenten in seiner Monographie «1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach» an Ostern 1972 erstmals (für die Nachwelt nachvollziehbar) in den Kontext stellte.
Im Sinne eines Vorabdrucks der in Vorbereitung stehenden vollständigen Text-Edition der «Weiacher Turmkugeldokumente» in der Reihe «Wiachiana Fontes» (Bd. 1 bis 3) soll hier die von Zollinger eigenhändig erstellte Inventarliste präsentiert werden:
A. Schriftliche Dokumente
N° 1 von 1659 durch Pfr. Hs. Rud. Erny
Text stark verrostet, z. kl. Teil defekt, daher allerlei unleserlich geworden.
N° 2 von 1706 durch Pfr. Heinrich Brennwald
Bewilligung des Kirchenbaues, zieml. genaue Beschreibung davon, Handwerker, Stillstände & weitere Behörden, sogar Schulmeister ist genannt.
N° 3 von 1763 durch Pfr. Hartmann Escher
nach 57 Jahren erste Kirchturm-Reparatur;
a. neu beschindeln: Michel & Lorenz Schwarz
b. gerüsten & decken: Meister Felix Volkart
N° 4 von 1763, Beigabe v. Hch. Volkart Nöschikon, Mahler
Solly deoglorya. sonst fast unleserlich
N° 5 von 1820 durch Pfr. Joh. Hch. Burkhard
wieder nach 57 Jahren, Kirchturm beschindeln [?] Jakob Thomann v. Ranggenschweil (Schwarzwald). Teuerung & Beigaben über 1817.
N° 6 von 1836 durch Pfr. Burkhard (wie oben)
Gebete, Lieder & Weiherede zum Neubau des jetzt noch benützten Schulhauses (30 Seiten)
N° 7 von 1850 durch Pfr. Konr. Hirzel u.a.
Ortsbeschreibung von Weiach (65 Seiten!!)
Allgemeiner Teil: Umfang & Bodenbeschaffenheit, Gelände & Wasserleitung, Bevölkerung, Strassen & Wege.
Spezieller Teil: Feldbau – Wiesenbau – Obstbau – Weinbau – Waldbau – Viehzucht – Dungstätten & Dünger – Technische Gewerbe & übrige, in das Gebiet der Landwirtschaft ge-hörende Versuche
(Verfasser sind: Pfr. Hirzel, Prsdt. Baumgartner, Schulpfleger Baumgartner, Hs. Hch. Willi Vieharzt.)
N° 8 von 1855 durch Pfr. Conrad Hirzel & Schreiber Jakob Morf, Lehrer.
Teilweise neue Beschindelung, Anstrich des Kirchturms, Erstellen einer neuen Zeittafel Nord-seite & der bisherigen aus Eisenblech, Vergoldung der Knöpfe, Anbringung einer Balance & Neubemalen der Fahne, etc.
Wichtige Stelle: Standort des alten Kirchleins, etc.
N° 9 von 1863 durch Pfr. Ludwig Schweizer
Vertrag [?] Baumeister Knabenhans i. Seefeld. Blitzableitung, Wetterfahne, Stern & Knöpfe, Schindel-Ergänzung, Malarbeiten, Buge im Innern neu verklammern, Dachreparatur. 1250 Fr.
N° 10 von 1878 durch Pfr. Johann Stünzi
Vertrag mit Josef Kaiser v. Ballenberg (Schwarzwald)
Helm reinigen, Schindelbeschläge ausbessern, Anstrich [?] „gut abgekochtem Leinöl“, Fahnenstange streichen, bisher vergoldete Turmteile frisch vergolden, auch Zeiger.
N° 11 von 1886 durch Pfr. Johann Stünzi
Vertrag mit Hochbauflaschner Gyr St. Gallen. Eindecken des Turms mit neuen, gestanzten Kupferschindeln 150 x 85 mm, 4 kg Blechgewicht per m2, Sprengung 50 mm, Kupferstiften [?] 25 mm Länge, je 2.
B. Münzen und Medaillen
1. von 1820: Medaillon von Zürich, d = 77 mm
„Andenken von der Grossen Theurung im Jahre 1817.“
Ringsum angeordnet wie Blütenblätter geformte rote Papierblätter mit aufgedruckten Angaben zu den Preisen der wichtigsten Lebensmittel (16).
2. von 1855 (vermutlich) Münzen.
17 Päcklein mit Münzen verschiedener Kantone und 17 Einzelmünzen, zieml. abgewetzte
C. Büchse, 1855 erstellt für diese Dokumente
26 cm hoch, 11,5 cm Durchmesser
Und heute?
Darüber, was heute im Turmknopf enthalten ist, gibt der Artikel Zeitmaschine Kirchturmkugel (WeiachBlog Nr. 229, 21. Juni 2006) Auskunft.
Der volle Wortlaut des nach der Restaurierung in die Turmkugel gelegten Dokuments der Kirchenpflege ist in der Monographie «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach». 300 Jahre Kirche Weiach, 1706–2006. (Autor Ulrich Brandenberger, Weiach 2006, Online-Ausgabe 2007) auf den Seiten 57-60 abgedruckt (nicht ab S. 58, wie im Inhaltsverzeichnis irrtümlich angegeben).
[Veröffentlicht am 5. November 2018 um 12:25 MEZ]
Sonntag, 30. April 2017
Bürgerort entscheidet über anzuwendendes Erbrecht
Das sogenannte «alte Harkommen» war im Mittelalter und der Neuzeit bis zum Ende des Ancien Régime ein sehr wichtiges Kriterium wenn es darum ging das geltende Recht zu eruieren. Da kam es nicht so sehr darauf an, welcher Staat gerade die Oberhoheit über ein bestimmtes Gebiet (z.B. das der Gemeinde Weyach) hatte. Sondern auf die - teils über Jahrhunderte gewachsene Rechtstradition.
So bezog beispielsweise die Stadt Zürich in der Stadt Kaiserstuhl bei bestimmten Kategorien von Verstorbenen die Erbschaftsteuer. Und nicht etwa die Grafschaft Baden oder der Fürstbischof von Konstanz. Und das obwohl die Zürcher weder die hohe noch die niedere Gerichtsbarkeit über Kaiserstuhl innehatten.
Aus diesem Umstand leitet Naumann ab, dass vor der Stadtgründung ein Teil von Kaiserstuhl (der östlich der Hauptgasse gelegene) noch zur Grafschaft Kyburg gehört habe. Das wäre in der Tat eine plausible Begründung für das Recht der Zürcher auf den Steuerbezug. Denn die waren erst ab 1424 die Hochgerichtsherren der Grafschaft Kyburg, wogegen die Eidgenossen bereits 1415 in den Besitz der Grafschaft Baden und damit der Stadt Kaiserstuhl gelangt waren.
Einfluss über das Dorfgericht
In einem anderen Erbrechtsthema hat das Recht der Stadt Kaiserstuhl Wirkungen auf Zürcher Staatsgebiet entfaltet. Weyach gehörte seit der Gründung des Städtchens Kaiserstuhl zu dessen direktem Einzugsgebiet, war wirtschaftlich eng mit ihm verflochten und es gab etliche Kaiserstuhler, die auf Weiacher Gebiet über Grundbesitz verfügten.
Darüber hinaus war das Fürstbistum Konstanz ab 1295 immer mindestens zur Hälfte (ab 1605 vollständig) Inhaber der Niederen Gerichtsbarkeit über Weiach. Damit hatte der Fürstbischof auch die Kontrolle über das Dorfgericht. Dessen Vorsitzender (genannt «Stabhalter») war in der Regel ein Kaiserstuhler Bürger.
Welches Erbrecht gilt für die Witwe Waser?
Und so verwundert es nicht im Geringsten, dass in Weiach (als offenbar einziger Zürcher Gemeinde) das Kaiserstuhler Erbrecht in Gebrauch war. Dass dem wirklich so war, überliefert der Fürsprecher (Rechtsanwalt) Dr. Jakob Pestalutz im zweiten Band seiner «Vollständigen Sammlung der Statute des Eidsgenößischen Cantons Zürich».
Das Kapitel XVII umfasst das «Erbrecht der Stadt Kaiserstuhl d.d. 23sten Juli 1680». Nach Ingress und Präambel folgt auf den Seiten 6-24 in 19 Artikeln was im Städtchen Gültigkeit hatte. Auch die 1687 durch den Fürstbischof von Konstanz erfolgte, offizielle Bestätigung des Kaiserstuhler Erbrechts (vgl. S. 24) hat Pestalutz für seine Sammlung transkribiert.
Am Schluss des Kapitels (S. 26-27) erklärt er dem geneigten Leser schliesslich, was ein Kaiserstuhler Erlass in einer Zürcher Gesetzessammlung verloren hat:
«Das Erbrecht der Stadt Kaiserstuhl mußte darum in diese Sammlung aufgenommen werden, weil dasselbe in der angränzenden Zürcherischen Gemeinde Weyach recipirt ist, was sich aus dem vom H. Obergerichte am 15. Februar 1833 beurtheilten Processe des Schleifer Rudolf Waser von Zürich und Streitgenossen gegen Frau Salomea Waser, geb. Weißhaupt von Weyach, ergab. Die hierauf bezügliche Erwägung dieses Urtheils lautet wörtlich folgendermaßen: "7) daß aus dem Berichte des Gemeindrathes von Weyach, in Verbindung mit den darin angeführten Beyspielen, an deren Wahrheit zu zweifeln keine irgend zureichenden Gründe vorhanden sind, zur Ueberzeugung des Richters hervorgeht, daß das Erbrecht von Kaiserstuhl das in Weyach geltende sey."; und wurde daher der fragliche das Erbrecht der Wittwe an dem Vermögen ihres verstorbenen Mannes betreffende Proceß nicht nach den Bestimmungen des Erbrechtes der Stadt Zürich, sondern nach denjenigen des Erbrechtes der Stadt Kaiserstuhl entschieden.»
So ungewohnt das nun tönt, so gibt es doch gerade auch heute vermehrt ähnliche Fragestellungen. Wie dabei vorzugehen ist, regelt das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) vom 18. Dezember 1987 im Kapitel 6 über das Erbrecht (Art. 86-96).
Quellen
[Veröffentlicht am 2. Januar 2019 um 03:15 MEZ]
So bezog beispielsweise die Stadt Zürich in der Stadt Kaiserstuhl bei bestimmten Kategorien von Verstorbenen die Erbschaftsteuer. Und nicht etwa die Grafschaft Baden oder der Fürstbischof von Konstanz. Und das obwohl die Zürcher weder die hohe noch die niedere Gerichtsbarkeit über Kaiserstuhl innehatten.
Aus diesem Umstand leitet Naumann ab, dass vor der Stadtgründung ein Teil von Kaiserstuhl (der östlich der Hauptgasse gelegene) noch zur Grafschaft Kyburg gehört habe. Das wäre in der Tat eine plausible Begründung für das Recht der Zürcher auf den Steuerbezug. Denn die waren erst ab 1424 die Hochgerichtsherren der Grafschaft Kyburg, wogegen die Eidgenossen bereits 1415 in den Besitz der Grafschaft Baden und damit der Stadt Kaiserstuhl gelangt waren.
Einfluss über das Dorfgericht
In einem anderen Erbrechtsthema hat das Recht der Stadt Kaiserstuhl Wirkungen auf Zürcher Staatsgebiet entfaltet. Weyach gehörte seit der Gründung des Städtchens Kaiserstuhl zu dessen direktem Einzugsgebiet, war wirtschaftlich eng mit ihm verflochten und es gab etliche Kaiserstuhler, die auf Weiacher Gebiet über Grundbesitz verfügten.
Darüber hinaus war das Fürstbistum Konstanz ab 1295 immer mindestens zur Hälfte (ab 1605 vollständig) Inhaber der Niederen Gerichtsbarkeit über Weiach. Damit hatte der Fürstbischof auch die Kontrolle über das Dorfgericht. Dessen Vorsitzender (genannt «Stabhalter») war in der Regel ein Kaiserstuhler Bürger.
Welches Erbrecht gilt für die Witwe Waser?
Und so verwundert es nicht im Geringsten, dass in Weiach (als offenbar einziger Zürcher Gemeinde) das Kaiserstuhler Erbrecht in Gebrauch war. Dass dem wirklich so war, überliefert der Fürsprecher (Rechtsanwalt) Dr. Jakob Pestalutz im zweiten Band seiner «Vollständigen Sammlung der Statute des Eidsgenößischen Cantons Zürich».
Das Kapitel XVII umfasst das «Erbrecht der Stadt Kaiserstuhl d.d. 23sten Juli 1680». Nach Ingress und Präambel folgt auf den Seiten 6-24 in 19 Artikeln was im Städtchen Gültigkeit hatte. Auch die 1687 durch den Fürstbischof von Konstanz erfolgte, offizielle Bestätigung des Kaiserstuhler Erbrechts (vgl. S. 24) hat Pestalutz für seine Sammlung transkribiert.
Am Schluss des Kapitels (S. 26-27) erklärt er dem geneigten Leser schliesslich, was ein Kaiserstuhler Erlass in einer Zürcher Gesetzessammlung verloren hat:
«Das Erbrecht der Stadt Kaiserstuhl mußte darum in diese Sammlung aufgenommen werden, weil dasselbe in der angränzenden Zürcherischen Gemeinde Weyach recipirt ist, was sich aus dem vom H. Obergerichte am 15. Februar 1833 beurtheilten Processe des Schleifer Rudolf Waser von Zürich und Streitgenossen gegen Frau Salomea Waser, geb. Weißhaupt von Weyach, ergab. Die hierauf bezügliche Erwägung dieses Urtheils lautet wörtlich folgendermaßen: "7) daß aus dem Berichte des Gemeindrathes von Weyach, in Verbindung mit den darin angeführten Beyspielen, an deren Wahrheit zu zweifeln keine irgend zureichenden Gründe vorhanden sind, zur Ueberzeugung des Richters hervorgeht, daß das Erbrecht von Kaiserstuhl das in Weyach geltende sey."; und wurde daher der fragliche das Erbrecht der Wittwe an dem Vermögen ihres verstorbenen Mannes betreffende Proceß nicht nach den Bestimmungen des Erbrechtes der Stadt Zürich, sondern nach denjenigen des Erbrechtes der Stadt Kaiserstuhl entschieden.»
So ungewohnt das nun tönt, so gibt es doch gerade auch heute vermehrt ähnliche Fragestellungen. Wie dabei vorzugehen ist, regelt das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) vom 18. Dezember 1987 im Kapitel 6 über das Erbrecht (Art. 86-96).
Quellen
- Vollständige Sammlung der Statute des Eidsgenößischen Cantons Zürich mit Ausnahme der bereits gedruckten "Saz- und Ordnungen Eines Frey-Loblichen Stadt-Gerichts von A°. 1715, und des Erbrechts der Stadt Zürich von A°. 1716." Von Dr. Jakob Pestaluz, Zürich. Band 2, Zürich 1839.
- Naumann, Helmut: Der Kaiserstuhler Efaden. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 1967, S. 213-236. Hier: S. 217 u. 219.
- Brandenberger, Ulrich: Grenzen der Stadt Kaiserstuhl gestern und heute. Vortrag vor der Generalversammlung Pro Kaiserstuhl, 26. Februar 2016 - S. 30-31.
[Veröffentlicht am 2. Januar 2019 um 03:15 MEZ]
Sonntag, 9. April 2017
Der Pfarrer erhielt gleich drei Wasserhahnen
Im Artikel Weiacher Geschichte(n) Nr. 37, publiziert in den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach im Dezember 2002, wurde als Beispiel für die im 19. Jahrhundert noch ausreichende Assekuranznummerierung der Gebäude auf Gemeindegebiet folgende Gegebenheit kolportiert:
«Als es 1876 um die Finanzierung der ersten Haus- und Löschwasserversorgung ging, wollte man das «Staatsgebäude No. 46» nicht anschliessen «insofern nicht für das letztere entsprechender Ersatz geleistet wird». Bei diesem Gebäude handelte es sich um – das Pfarrhaus! Unbekannt ist mir derzeit, ob der Kanton für den Anschluss bezahlt hat und falls nicht, ob die Weiacher ihren Pfarrherrn, Johannes Stünzi, tatsächlich haben auf dem Trockenen sitzen lassen.»
Der erste Teil der damals formulierten Fragen kann mittlerweile beantwortet werden. Wie man einem Regierungsratsbeschluss aus dem Mai 1877 unter dem Titel «Pfrundlokalität Weiach; Wasserversorgung.» entnehmen kann, wurden die behördlichen Abklärungen in geradezu rekordverdächtiger Zeit von weniger als einem Monat entscheidreif vorangetrieben.
«Die Direktion der öffentlichen Arbeiten berichtet:
Da die Gemeinde Weiach damit beschäftigt ist, im Laufe dieses Frühjahres eine Wasserversorgung zu Haus- & Löschzwecken einzuführen, sucht Hr. Pfarrer Stünzi daselbst mit Zuschrift vom 24. April darum nach, es möchte auch in dortiger Pfrundlokalität die Wasserversorgung eingerichtet werden.
Da nun einerseits die ziemliche Entfernung des zunächst gelegenen Brunnens vom Pfarr- und Waschhause in jeder Hinsicht eine solche Einrichtung als wünschenswerth erscheinen läßt, anderseits der von dem Uebernehmer der ganzen Anlage, Hr. Ingenieur Weinmann in Winterthur, für den die Pfrundlokalität treffenden Theil der Einrichtung verlangte Preis von Frk. 250 // [p.390] verhältnißmäßig gering erscheint, – wobei ein Hahn in der Küche, einer im Waschhaus und einer im Keller sammt aller nöthigen Zubehör [sic!], Zuleitung, Hauptabstellhahn, Grabarbeit u.s.w. inbegriffen wäre – so erscheint es geboten, diesen Anlaß zu benutzen.
Ein allfälliger Wasserzins wäre durch den jeweiligen Nutznießer zu tragen.
Der Regierungsrath,
nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten,
beschließt:
1. Herr Ingenieur Weinmann in Winterthur wird beauftragt, in Verbindung mit der Wasserversorgung in der Gemeinde Weiach, dieselbe auch in dortiger Pfrundlokalität im Sinne des Berichtes der Direktion einzurichten um den von ihm anerbotenen Preis von Frk. 250.
2. Der jeweilige Nutznießer der Pfrundlokalität hat einen allfälligen Wasserzins zu bestreiten.
3. Mittheilung an die Direktion der öffentlichen Arbeiten zur Vollziehung.»
Pfarrer Stünzi wurde also nicht auf dem Trockenen sitzengelassen. Über den zweiten Teil der eingangs stehenden Frage mussten sich weder er noch die Weiacher Gedanken machen. Und wir tun es nun auch nicht mehr.
Quelle
«Als es 1876 um die Finanzierung der ersten Haus- und Löschwasserversorgung ging, wollte man das «Staatsgebäude No. 46» nicht anschliessen «insofern nicht für das letztere entsprechender Ersatz geleistet wird». Bei diesem Gebäude handelte es sich um – das Pfarrhaus! Unbekannt ist mir derzeit, ob der Kanton für den Anschluss bezahlt hat und falls nicht, ob die Weiacher ihren Pfarrherrn, Johannes Stünzi, tatsächlich haben auf dem Trockenen sitzen lassen.»
Der erste Teil der damals formulierten Fragen kann mittlerweile beantwortet werden. Wie man einem Regierungsratsbeschluss aus dem Mai 1877 unter dem Titel «Pfrundlokalität Weiach; Wasserversorgung.» entnehmen kann, wurden die behördlichen Abklärungen in geradezu rekordverdächtiger Zeit von weniger als einem Monat entscheidreif vorangetrieben.
«Die Direktion der öffentlichen Arbeiten berichtet:
Da die Gemeinde Weiach damit beschäftigt ist, im Laufe dieses Frühjahres eine Wasserversorgung zu Haus- & Löschzwecken einzuführen, sucht Hr. Pfarrer Stünzi daselbst mit Zuschrift vom 24. April darum nach, es möchte auch in dortiger Pfrundlokalität die Wasserversorgung eingerichtet werden.
Da nun einerseits die ziemliche Entfernung des zunächst gelegenen Brunnens vom Pfarr- und Waschhause in jeder Hinsicht eine solche Einrichtung als wünschenswerth erscheinen läßt, anderseits der von dem Uebernehmer der ganzen Anlage, Hr. Ingenieur Weinmann in Winterthur, für den die Pfrundlokalität treffenden Theil der Einrichtung verlangte Preis von Frk. 250 // [p.390] verhältnißmäßig gering erscheint, – wobei ein Hahn in der Küche, einer im Waschhaus und einer im Keller sammt aller nöthigen Zubehör [sic!], Zuleitung, Hauptabstellhahn, Grabarbeit u.s.w. inbegriffen wäre – so erscheint es geboten, diesen Anlaß zu benutzen.
Ein allfälliger Wasserzins wäre durch den jeweiligen Nutznießer zu tragen.
Der Regierungsrath,
nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten,
beschließt:
1. Herr Ingenieur Weinmann in Winterthur wird beauftragt, in Verbindung mit der Wasserversorgung in der Gemeinde Weiach, dieselbe auch in dortiger Pfrundlokalität im Sinne des Berichtes der Direktion einzurichten um den von ihm anerbotenen Preis von Frk. 250.
2. Der jeweilige Nutznießer der Pfrundlokalität hat einen allfälligen Wasserzins zu bestreiten.
3. Mittheilung an die Direktion der öffentlichen Arbeiten zur Vollziehung.»
Pfarrer Stünzi wurde also nicht auf dem Trockenen sitzengelassen. Über den zweiten Teil der eingangs stehenden Frage mussten sich weder er noch die Weiacher Gedanken machen. Und wir tun es nun auch nicht mehr.
Quelle
- Pfrundlokalität Weiach; Wasserversorgung. Regierungsratsbeschluss vom 19.5.1877, S. 389-390. Signatur: StAZH MM 2.216 RRB 1877/0942
Montag, 20. März 2017
Klares Votum: Kirchgemeinde Weiach bleibt selbstständig
Sollen die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Bachs, Stadel und Weiach zur Kirchgemeinde Stadlerberg fusionieren? Am 11. März veröffentlichte der Zürcher Unterländer einen Artikel zur wohl wichtigsten kirchlichen Abstimmung in Weiach seit Jahrzehnten: Vor Abstimmungssonntag flammt Kritik auf. Darin wurde offengelegt, dass die Rechnungsprüfungskommission Weiach unter dem Präsidium von Karin Klose (frühere Präsidentin der Weiacher Kirchenpflege!) die Fusion ablehnt, eine Position, die bis dahin nicht öffentlich bekannt war.
Auch der WeiachTweet (Twitter-Auftritt des Wiachiana-Verlags, der u.a. den WeiachBlog herausgibt) beteiligte sich aktiv an der Debatte. Und hat kräftig gegen die Fusion die Trommel gerührt. Zusammenarbeit JA - Fusion NEIN heisst der Titel der Zusammenfassung der Tweets, die sich mit dem Fusionprozess befassen und die auch dokumentieren, mit welch fragwürdigen Mitteln teilweise versucht wurde, die Stimmung zugunsten der Fusion zu manipulieren.
Flammende Rede und ätzende Gegenposition
Noch kurz vor der Abstimmung, am 14. März abends, versuchte die Weiacher Kirchenpflege für die Fusion eine letzte Lanze zu brechen. Sekundiert wurde sie durch eine frühere Präsidentin der Pflege: Rösli Baumgartner. Sie hielt eine flammende Rede. Man müsse jetzt einfach Vertrauen haben und es gehe doch um die Sache und den Glauben etc. Die Gegenposition wurde von Volker Klose (Vater von Karin Klose, RPK-Präsidentin) vertreten, der zuspitzend meinte, man könne ja dann schliesslich die Bänke aus der Kirche räumen, Asylanten einquartieren und oben ein Minarett aufsetzen. Das sei Panikmache, wurde er getadelt. Die Aussprache kann also nur als sehr emotionsgeladen bezeichnet werden.
Solche Diskussionen hätte es eigentlich vor einem Jahr gebraucht. Aber das wollten einflussreiche Kräfte offensichtlich nicht. Damit war es völlig unklar, wie die Abstimmung ausgehen würde. Zu viel hing davon ab, wieviele Befürworter bzw. Gegner der Fusion am Sonntag in die Kirche kommen und wie viele der Unentschlossenen den Mut haben würden, in offenem Handmehr für ein Ja oder ein Nein einzustehen. Denn erstaunlicherweise verlangt die Kirchgemeindeordnung nur für Wahlen das geheime Verfahren. Und nur dieses ermöglicht auch eine briefliche Abstimmung, in der sich die grosse Zahl der an Gemeindeversammlungen in der Regel Abwesenden zu den Vorlagen äussern könnte.
Fusion wuchtig bachab geschickt
Allen Druckversuchen seitens der Abgesandten des Kirchenrates (der in Zürich residierenden Exekutive der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich) zum Trotz, wider alle Schalmeienklänge der Fusionsturbos (die vor allem in Stadel ansässig sind) und gegen die fast geschlossene Phalanx der Weiacher Kirchenpflege: die gestern Sonntag, 19. März in der Kirche Weiach anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Fusion von Weiach mit Bachs und Stadel zur «Kirchgemeinde Stadlerberg» wuchtig bachab geschickt. Mit 55 Nein- gegen 8 Ja-Stimmen.
Der Zürcher Unterländer (@ZUnterland) twitterte dazu noch selbigen Tages (um 15:42 Uhr) lakonisch: «Die reformierte Kirche Weiach bleibt vorerst eigenständig. Die Abstimmung in der Kirche war kurz, aber chaotisch.» Zu diesem Eindruck gelangten auch andere Anwesende. Die Kirchenpflegepräsidentin habe einen alles andere als souveränen Eindruck gemacht, vgl. u.a. WeiachTweet Nr. 590 (Retweet):
Diese Verfahrensfrage wurde nach dem klaren Votum der Rechnungsprüfungskommission auf Ablehnung der Fusion gestellt. Und sie zeigt exemplarisch, dass für die Kirchenpflegepräsidentin eigentlich nur eine diskussionslose Annahme in Frage gekommen wäre. Einen Plan B gab es offenbar nicht. Aber genau DEN wird man nun entwickeln müssen. Ob die offensichtlich amtsmüden Mitglieder der Kirchenpflege (Brunner, Kuster und Schenkel) dazu willens und in der Lage sind, darf bezweifelt werden.
[Veröffentlicht am 4. Januar 2019 um 02:15 MEZ]
Auch der WeiachTweet (Twitter-Auftritt des Wiachiana-Verlags, der u.a. den WeiachBlog herausgibt) beteiligte sich aktiv an der Debatte. Und hat kräftig gegen die Fusion die Trommel gerührt. Zusammenarbeit JA - Fusion NEIN heisst der Titel der Zusammenfassung der Tweets, die sich mit dem Fusionprozess befassen und die auch dokumentieren, mit welch fragwürdigen Mitteln teilweise versucht wurde, die Stimmung zugunsten der Fusion zu manipulieren.
Flammende Rede und ätzende Gegenposition
Noch kurz vor der Abstimmung, am 14. März abends, versuchte die Weiacher Kirchenpflege für die Fusion eine letzte Lanze zu brechen. Sekundiert wurde sie durch eine frühere Präsidentin der Pflege: Rösli Baumgartner. Sie hielt eine flammende Rede. Man müsse jetzt einfach Vertrauen haben und es gehe doch um die Sache und den Glauben etc. Die Gegenposition wurde von Volker Klose (Vater von Karin Klose, RPK-Präsidentin) vertreten, der zuspitzend meinte, man könne ja dann schliesslich die Bänke aus der Kirche räumen, Asylanten einquartieren und oben ein Minarett aufsetzen. Das sei Panikmache, wurde er getadelt. Die Aussprache kann also nur als sehr emotionsgeladen bezeichnet werden.
Solche Diskussionen hätte es eigentlich vor einem Jahr gebraucht. Aber das wollten einflussreiche Kräfte offensichtlich nicht. Damit war es völlig unklar, wie die Abstimmung ausgehen würde. Zu viel hing davon ab, wieviele Befürworter bzw. Gegner der Fusion am Sonntag in die Kirche kommen und wie viele der Unentschlossenen den Mut haben würden, in offenem Handmehr für ein Ja oder ein Nein einzustehen. Denn erstaunlicherweise verlangt die Kirchgemeindeordnung nur für Wahlen das geheime Verfahren. Und nur dieses ermöglicht auch eine briefliche Abstimmung, in der sich die grosse Zahl der an Gemeindeversammlungen in der Regel Abwesenden zu den Vorlagen äussern könnte.
Fusion wuchtig bachab geschickt
Allen Druckversuchen seitens der Abgesandten des Kirchenrates (der in Zürich residierenden Exekutive der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich) zum Trotz, wider alle Schalmeienklänge der Fusionsturbos (die vor allem in Stadel ansässig sind) und gegen die fast geschlossene Phalanx der Weiacher Kirchenpflege: die gestern Sonntag, 19. März in der Kirche Weiach anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Fusion von Weiach mit Bachs und Stadel zur «Kirchgemeinde Stadlerberg» wuchtig bachab geschickt. Mit 55 Nein- gegen 8 Ja-Stimmen.
Der Zürcher Unterländer (@ZUnterland) twitterte dazu noch selbigen Tages (um 15:42 Uhr) lakonisch: «Die reformierte Kirche Weiach bleibt vorerst eigenständig. Die Abstimmung in der Kirche war kurz, aber chaotisch.» Zu diesem Eindruck gelangten auch andere Anwesende. Die Kirchenpflegepräsidentin habe einen alles andere als souveränen Eindruck gemacht, vgl. u.a. WeiachTweet Nr. 590 (Retweet):
Diese Verfahrensfrage wurde nach dem klaren Votum der Rechnungsprüfungskommission auf Ablehnung der Fusion gestellt. Und sie zeigt exemplarisch, dass für die Kirchenpflegepräsidentin eigentlich nur eine diskussionslose Annahme in Frage gekommen wäre. Einen Plan B gab es offenbar nicht. Aber genau DEN wird man nun entwickeln müssen. Ob die offensichtlich amtsmüden Mitglieder der Kirchenpflege (Brunner, Kuster und Schenkel) dazu willens und in der Lage sind, darf bezweifelt werden.
[Veröffentlicht am 4. Januar 2019 um 02:15 MEZ]
Mittwoch, 1. März 2017
Hart erkämpfte Eigenständigkeit unserer Kirchgemeinde aufgeben?
«Unabhängigkeit aufgeben? Kritische Gedanken zur geplanten Kirchgemeindefusion Bachs-Stadel-Weiach», lautet der Titel eines fünfseitigen Beitrags des Autors der «Weiacher Geschichte(n)» (und des WeiachBlog) zu den Kirchgemeindeversammlungen vom 19. März 2017, der Abstimmung über den Zusammenschluss der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Bachs, Stadel und Weiach zu einer Kirchgemeinde Stadlerberg.
Der Artikel hätte - als Replik zu den Aussagen der offiziellen Kirchenvertreter in der Februar-Ausgabe der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach - im selben Publikationsorgan erscheinen sollen.
Die Politische Gemeinde zieht den Schwanz ein
Dazu kam es aber nicht. Am 23. Februar teilte mir die Gemeinde mit:
«Es wurde beschlossen, dass der Beitrag leider nicht über das Mitteilungsblatt der Politischen Gemeinde publiziert werden kann. Gemäss Reglement des Mitteilungsblattes ist geregelt, dass politische Beiträge mit nicht neutralem Inhalt, politische Wahl- und Abstimmungsempfehlungen sowie auch offene Briefe oder Lesebriefe nicht publiziert werden. Ihr Beitrag ist keine Abstimmungsempfehlung, jedoch in gewissen Punkten kritisch gegenüber dem Zusammenschluss.
Die Gemeinde publiziert die Einladung sowie den Antrag der Kirche an die Einwohner, hat jedoch politisch mit der Abstimmung keine Verbindung. Zusammen mit dem Mitteilungsblatt wird jedoch eine Broschüre der reformierten Kirche zu der Abstimmung publiziert. Ich werde noch heute Nachmittag mit der Präsidentin der Kirchenpflege Kontakt aufnehmen und Ihr den Vorschlag machen, Ihren Beitrag über die Broschüre der reformierten Kirche zu publizieren.»
Die angerufene Bestimmung ist Ziff 7c des Reglements für das Mitteilungsblatt Weiach.
Dass die Kirchenpflege an einer solchen Gegenposition kein Interesse hatte und daher auch keinen Gegenpositionen Raum geben wollte, war zu erwarten.
In meiner Antwort vom selben Tag (23. Februar 2017) habe ich meinen Standpunkt erläutert und auch meinem Befremden über den Entscheid Ausdruck verliehen:
«Die Gemeinde hat nichts dabei gefunden, noch in der Februar-Ausgabe der MGW, die mehrheitlich von Stadlern verfassten «Infos und Gedanken zum Zusammenschluss» zu publizieren. Gerade die eklatanten Unterschiede zwischen den dort behaupteten Inhalten des Fusionsvertrags (u.a. die Wahlkreis-Behauptung) und dem tatsächlichen Wortlaut des Zusammenschlussvertrags haben mich bewogen, diesen Beitrag überhaupt zu schreiben.
Sollte die Politische Gemeinde Weiach gleichzeitig mit der Ablehnung meines Beitrags entschieden haben, den Beitrag von Pfrn. Wildbolz mit dem Titel "Gedanken der Pfarrerin zum geplanten Zusammenschluss im Blick auf Weiach" zur Publikation in den MGW zuzulassen, so würde dies einen eklatanten Verstoss gegen das Gebot der Neutralität darstellen.
Die Pfarrerin behauptet in ihrer Darstellung, die Finanzen seien fix zugesichert, was der Formulierung im Zusammenschlussvertrag so nicht entnommen werden kann:
«Die unterschiedlichen Finanzlagen der Kirchgemeinden und die erst in Planung begriffene Renovation der Kirche Weiach, wurden als Knackpunkt erwähnt. Geld für die Erneuerung wird im Zusammenschlussvertrag zugesichert (auf Seite 5, Art. 15 Grundsatz, Pkt.4: Es ist vorgesehen, die entstehenden Renovationskosten dem Eigenkapital der neuen Kirchgemeinde zu entnehmen.) Diese Zusicherung ermöglicht es den Mitgliedern der Kirchgemeinde Weiach einem Zusammenschluss jetzt zuzustimmen, auch wenn die Renovation nicht mehr vor der Fusion fertig geplant und realisiert werden kann.» [Volltext, vgl. WeiachTweet Nr. 469 vom 25. Februar 2017]
Ich sehe nach wie vor nicht, weshalb die politische Gemeinde Pro-Beiträge durchgehen lässt (vgl. Februar), nun aber bei einer direkten Replik auf dieselben - und einer Contra-Ausrichtung den Schwanz einzieht.»
Es ist offensichtlich, dass die Politische Gemeinde sich in dieser Angelegenheit nicht die Finger verbrennen wollte. Die einseitigen Darstellungen der Kirchenpflege in ihrem offiziellen Publikationsorgan hat sie nicht verhindert - vielleicht auch nicht verhindern können. Wohl aber die sichere Kontroverse, hätte sie den eingangs zitierten Beitrag in der März-Ausgabe abgedruckt. Der Gemeinderat wollte wohl den Vorwurf verhindern, über seinen eigenen Kommunikationskanal weiteres Öl ins Feuer gegossen zu haben.
Kampagne auf Twitter
Dem zuständigen Gemeinderat ist zugute zu halten, dass er zur Publikation des von ihm abgelehnten Beitrags ermunterte. Und das trotz der auf dem WeiachTweet mit Verve geführten Kampagne gegen das Fusionsvorhaben. Die war nämlich klar und eindeutig auf Contra-Kurs, was nur schon die beiden nachstehenden Tweets zeigen:
(WeiachTweet Nr. 176 vom 21. November 2016, 14:55 MEZ)
(WeiachTweet Nr. 177 vom 21. November 2016, 15:07 MEZ)
Warum Verrat an den Vorfahren? Weil die Vorfahren seit 1591 grosse Opfer - auch finanzieller Art - gebracht haben um einen bei ihnen wohnhaften Pfarrer zugeteilt zu bekommen: 64 Prozent der Lohnkosten ihres Pfarrers mussten die Weiacher aus eigenen Mitteln bezahlen.
Den eigenen Pfarrer liess man sich einiges kosten!
In seiner «Chronik des Jahres 1965» hat Walter Zollinger die Einleitung den Anfängen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weiach gewidmet (vgl. den Hinweis in WeiachBlog Nr. 682).
«Aus Anlass des Kirchgemeindebeschlusses v. 25.11.65., eine Restauration unseres Kirchleins durchzuführen, gebe ich im Nachfolgenden einige Notizen über die Errichtung der selbständigen Pfarrei Weiach anno 1591. Die Angaben sind zur Hauptsache den Aufzeichnungen von Pfr. E. Wipf (1904 bis 1908 in Weiach) entnommen:
Seit der Reformation wurden von Zürich aus jeweilen Prädikanten hieher gesandt, die aber nur gelegentliche sonntägliche Predigten hielten. Das Pfarrverzeichnis enthält zwischen 1520 u. 1590 rund 60 verschiedene Namen. Darum ging schon 1540 die nachfolgende Klage nach Zürich: „zuo Wyach ist ein erbar gross Volck, gehörend über Rhyn zur Kilchen gen Dengen und diewyl dieselben am Babschtumb sind, sy wie ein Herd, die kein Hirt hat und zerstreut ist, mangelnd des Wort Gottes und der Sakramenten; dann sy von Stadel und Glattfelden eben wyt gelegen sind“.
Der Rat zu Zürich war aber offenbar der Ansicht, dass Weiach doch am besten nach Stadel zugehörig erklärt würde. Dorthin kam regelmässig ein Kaplan aus Bülach, um die Neugläubigen "mit Wort und Sakrament" zu versehen. Auf diese Zumutung hin schrieben aber die Weiacher ziemlich bestimmt und drohend: "ee giengend (mir) nach Kayserstuhl und achtend nüt der waarenn Leer," d.h. also, eher würden sie wieder den katholischen Gottesdienst im näher gelegenen Städtchen besuchen. –
Daraufhin, wohl um ein Abspringen zur alten Lehre zu verhüten, sandte Zürich nun jeden Sonntag einen Prädikanten nach Wyach, der "das lautere, reine Evangelium nach dem Vorbilde Zwinglis" predigen musste. Aber auch das war immer noch keine befriedigende Lösung, zumal die allwöchentliche Kinderlehre dennoch der Kaplan von Stadel halten sollte, was dieser selber auch bald als "zu beschwerlich" ablehnte. Zeitweise hatte sogar der Schulmeister von Eglisau auszuhelfen. Damals waren diese ja verpflichtet, etwa anstelle des Pfarrers die Samstags- oder Sonntagnachmittagspredigten und Unterweisungen zu halten.
All' dies behagte unsern Weiachern einfach nicht und sie gaben wohl nicht nach mit Aufbegehren und Drängen, bis sie zur eigenen Pfarrei erhoben wurden.
Aber erst am 23. Januar 1591 wurde durch Ratsbeschluss auf "einer lieben getreuwen Gmeind Wyach im Neuampt untertänig Bitten, Ansuchen und Erbieten" Weiach zu einer selbständigen Pfarrei erklärt.
Viel zu beraten und viel zu schreiben gab die Beschaffung der Besoldung des Pfarrers. Davon einiges aus dem Pfrundbuch von Weyach: schon am 25. Wynmonat des Vorjahres wurde durch eine anwesende Kommission ausgemacht, was jeder Einwohner „gemäss synem Zug“ zu zahlen habe. Es wurde bestimmt:
"die so mit zweyen Zügen zu buwen habend (2 Bewohner)
je 4 pfund 5 batzen,
demnach die so mit eynem Zug zu buwen (11 Bewohner)
je 2 pfund 8 batzen,
die, so ein halben Zug habend (4 Bewohner)
je 1 pfund 10 batzen,
die so allein acher, matten und Räben habend, weder
mit halbem noch ganzen Zug zu buwen (48 Bewohner)
je 1 pfund 5 bis 6 batzen."
Dazu kam noch ein gewisser Anteil des kleinen Zehntens und des Weinzehntens. Den grössern Teil davon beanspruchte allerdings immer noch der Bischof von Konstanz, weil ja Weiach früher zum Kilchsprengel Hohenthengen gehört hatte. An baar erhielt der Pfarrer von der Gemeinde noch 40 Gulden, sowie 60 vom Obmannamt zu Zürich ausbezahlt.
Erster Prädikant zu Weiach anno 1520 war: Niklaus Ländi,
erster Pfarrer, 1591 bis 1609, ein Hans Felix Schörrli.»
Es dauerte also ein halbes Jahrhundert, bis die Weiacher endlich einen vor Ort wohnhaften Pfarrer zugestanden erhielten. Und den teilte ihnen die Obrigkeit zu Zürich auch nur deshalb zu, weil sie selber finanzielle Opfer zu bringen bereit waren. Auch diese für Weiach beträchtlichen Mittel ermöglichten dem Pfarrer nur ein bescheidenes Auskommen. Weiach blieb über Jahrhunderte eine wenig einträgliche Pfarrstelle.
Wieviel war 1591 ein Batzen?
Gemäss Historischem Lexikon der Schweiz war der Batzen in der Eidgenossenschaft und Süddeutschland verbreitet und im täglichen Zahlungsverkehr beliebt (vgl. den Artikel Batzen).
Gemäss Moritz John Elsas (vgl. Quellen) galt der Gulden nach der «Reichsmünzordnung von 1559» 15 Batzen: «Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts bürgert sich der Batzen bei den Bauamtsrechnungen immer mehr ein, vor allem bei Lohnzahlungen. Der Batzen war für jene Zeit eine sehr praktische Einheit, da er es ermöglichte, die Taler- und Guldenwährung mühelos ineinander überzuführen (...) Der Batzen war eine groschenartige Silbermünze, die im 15. Jahrhundert zuerst in Bern geprägt und dann im 16. Jahrhundert in Süddeutschland viel nachgeahmt wurde.»
Die Währungsrechnungseinheit 1 Gulden entsprach damals in der Regel etwa 2 Pfund, eine Umrechnung, die nach obiger Aufstellung im Pfrundbuch entweder nicht ganz aufgehen kann oder aber die tatsächlich zu entrichtende Steuer in zu bezahlenden Münzen aufführt.
Quellen
[Veröffentlicht am 3. Januar 2019 um 13:50 MEZ]
Der Artikel hätte - als Replik zu den Aussagen der offiziellen Kirchenvertreter in der Februar-Ausgabe der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach - im selben Publikationsorgan erscheinen sollen.
Die Politische Gemeinde zieht den Schwanz ein
Dazu kam es aber nicht. Am 23. Februar teilte mir die Gemeinde mit:
«Es wurde beschlossen, dass der Beitrag leider nicht über das Mitteilungsblatt der Politischen Gemeinde publiziert werden kann. Gemäss Reglement des Mitteilungsblattes ist geregelt, dass politische Beiträge mit nicht neutralem Inhalt, politische Wahl- und Abstimmungsempfehlungen sowie auch offene Briefe oder Lesebriefe nicht publiziert werden. Ihr Beitrag ist keine Abstimmungsempfehlung, jedoch in gewissen Punkten kritisch gegenüber dem Zusammenschluss.
Die Gemeinde publiziert die Einladung sowie den Antrag der Kirche an die Einwohner, hat jedoch politisch mit der Abstimmung keine Verbindung. Zusammen mit dem Mitteilungsblatt wird jedoch eine Broschüre der reformierten Kirche zu der Abstimmung publiziert. Ich werde noch heute Nachmittag mit der Präsidentin der Kirchenpflege Kontakt aufnehmen und Ihr den Vorschlag machen, Ihren Beitrag über die Broschüre der reformierten Kirche zu publizieren.»
Die angerufene Bestimmung ist Ziff 7c des Reglements für das Mitteilungsblatt Weiach.
Dass die Kirchenpflege an einer solchen Gegenposition kein Interesse hatte und daher auch keinen Gegenpositionen Raum geben wollte, war zu erwarten.
In meiner Antwort vom selben Tag (23. Februar 2017) habe ich meinen Standpunkt erläutert und auch meinem Befremden über den Entscheid Ausdruck verliehen:
«Die Gemeinde hat nichts dabei gefunden, noch in der Februar-Ausgabe der MGW, die mehrheitlich von Stadlern verfassten «Infos und Gedanken zum Zusammenschluss» zu publizieren. Gerade die eklatanten Unterschiede zwischen den dort behaupteten Inhalten des Fusionsvertrags (u.a. die Wahlkreis-Behauptung) und dem tatsächlichen Wortlaut des Zusammenschlussvertrags haben mich bewogen, diesen Beitrag überhaupt zu schreiben.
Sollte die Politische Gemeinde Weiach gleichzeitig mit der Ablehnung meines Beitrags entschieden haben, den Beitrag von Pfrn. Wildbolz mit dem Titel "Gedanken der Pfarrerin zum geplanten Zusammenschluss im Blick auf Weiach" zur Publikation in den MGW zuzulassen, so würde dies einen eklatanten Verstoss gegen das Gebot der Neutralität darstellen.
Die Pfarrerin behauptet in ihrer Darstellung, die Finanzen seien fix zugesichert, was der Formulierung im Zusammenschlussvertrag so nicht entnommen werden kann:
«Die unterschiedlichen Finanzlagen der Kirchgemeinden und die erst in Planung begriffene Renovation der Kirche Weiach, wurden als Knackpunkt erwähnt. Geld für die Erneuerung wird im Zusammenschlussvertrag zugesichert (auf Seite 5, Art. 15 Grundsatz, Pkt.4: Es ist vorgesehen, die entstehenden Renovationskosten dem Eigenkapital der neuen Kirchgemeinde zu entnehmen.) Diese Zusicherung ermöglicht es den Mitgliedern der Kirchgemeinde Weiach einem Zusammenschluss jetzt zuzustimmen, auch wenn die Renovation nicht mehr vor der Fusion fertig geplant und realisiert werden kann.» [Volltext, vgl. WeiachTweet Nr. 469 vom 25. Februar 2017]
Ich sehe nach wie vor nicht, weshalb die politische Gemeinde Pro-Beiträge durchgehen lässt (vgl. Februar), nun aber bei einer direkten Replik auf dieselben - und einer Contra-Ausrichtung den Schwanz einzieht.»
Es ist offensichtlich, dass die Politische Gemeinde sich in dieser Angelegenheit nicht die Finger verbrennen wollte. Die einseitigen Darstellungen der Kirchenpflege in ihrem offiziellen Publikationsorgan hat sie nicht verhindert - vielleicht auch nicht verhindern können. Wohl aber die sichere Kontroverse, hätte sie den eingangs zitierten Beitrag in der März-Ausgabe abgedruckt. Der Gemeinderat wollte wohl den Vorwurf verhindern, über seinen eigenen Kommunikationskanal weiteres Öl ins Feuer gegossen zu haben.
Kampagne auf Twitter
Dem zuständigen Gemeinderat ist zugute zu halten, dass er zur Publikation des von ihm abgelehnten Beitrags ermunterte. Und das trotz der auf dem WeiachTweet mit Verve geführten Kampagne gegen das Fusionsvorhaben. Die war nämlich klar und eindeutig auf Contra-Kurs, was nur schon die beiden nachstehenden Tweets zeigen:
Mit Teufelsgewalt sollen die Kirchgemeinden #Weiach, Stadel und Bachs fusioniert werden. Trotz ungeklärter Fragen: https://t.co/yqKXqQhpUl— WeiachTweet (@WeiachBlog) 21. November 2016
(WeiachTweet Nr. 176 vom 21. November 2016, 14:55 MEZ)
Selbst wenn es Antworten gibt (vgl. last tweet, https://t.co/tHIZwqRAL7). Preisgabe der Selbständigkeit Weiachs ist Verrat an den Vorfahren!— WeiachTweet (@WeiachBlog) 21. November 2016
(WeiachTweet Nr. 177 vom 21. November 2016, 15:07 MEZ)
Warum Verrat an den Vorfahren? Weil die Vorfahren seit 1591 grosse Opfer - auch finanzieller Art - gebracht haben um einen bei ihnen wohnhaften Pfarrer zugeteilt zu bekommen: 64 Prozent der Lohnkosten ihres Pfarrers mussten die Weiacher aus eigenen Mitteln bezahlen.
Den eigenen Pfarrer liess man sich einiges kosten!
In seiner «Chronik des Jahres 1965» hat Walter Zollinger die Einleitung den Anfängen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weiach gewidmet (vgl. den Hinweis in WeiachBlog Nr. 682).
«Aus Anlass des Kirchgemeindebeschlusses v. 25.11.65., eine Restauration unseres Kirchleins durchzuführen, gebe ich im Nachfolgenden einige Notizen über die Errichtung der selbständigen Pfarrei Weiach anno 1591. Die Angaben sind zur Hauptsache den Aufzeichnungen von Pfr. E. Wipf (1904 bis 1908 in Weiach) entnommen:
Seit der Reformation wurden von Zürich aus jeweilen Prädikanten hieher gesandt, die aber nur gelegentliche sonntägliche Predigten hielten. Das Pfarrverzeichnis enthält zwischen 1520 u. 1590 rund 60 verschiedene Namen. Darum ging schon 1540 die nachfolgende Klage nach Zürich: „zuo Wyach ist ein erbar gross Volck, gehörend über Rhyn zur Kilchen gen Dengen und diewyl dieselben am Babschtumb sind, sy wie ein Herd, die kein Hirt hat und zerstreut ist, mangelnd des Wort Gottes und der Sakramenten; dann sy von Stadel und Glattfelden eben wyt gelegen sind“.
Der Rat zu Zürich war aber offenbar der Ansicht, dass Weiach doch am besten nach Stadel zugehörig erklärt würde. Dorthin kam regelmässig ein Kaplan aus Bülach, um die Neugläubigen "mit Wort und Sakrament" zu versehen. Auf diese Zumutung hin schrieben aber die Weiacher ziemlich bestimmt und drohend: "ee giengend (mir) nach Kayserstuhl und achtend nüt der waarenn Leer," d.h. also, eher würden sie wieder den katholischen Gottesdienst im näher gelegenen Städtchen besuchen. –
Daraufhin, wohl um ein Abspringen zur alten Lehre zu verhüten, sandte Zürich nun jeden Sonntag einen Prädikanten nach Wyach, der "das lautere, reine Evangelium nach dem Vorbilde Zwinglis" predigen musste. Aber auch das war immer noch keine befriedigende Lösung, zumal die allwöchentliche Kinderlehre dennoch der Kaplan von Stadel halten sollte, was dieser selber auch bald als "zu beschwerlich" ablehnte. Zeitweise hatte sogar der Schulmeister von Eglisau auszuhelfen. Damals waren diese ja verpflichtet, etwa anstelle des Pfarrers die Samstags- oder Sonntagnachmittagspredigten und Unterweisungen zu halten.
All' dies behagte unsern Weiachern einfach nicht und sie gaben wohl nicht nach mit Aufbegehren und Drängen, bis sie zur eigenen Pfarrei erhoben wurden.
Aber erst am 23. Januar 1591 wurde durch Ratsbeschluss auf "einer lieben getreuwen Gmeind Wyach im Neuampt untertänig Bitten, Ansuchen und Erbieten" Weiach zu einer selbständigen Pfarrei erklärt.
Viel zu beraten und viel zu schreiben gab die Beschaffung der Besoldung des Pfarrers. Davon einiges aus dem Pfrundbuch von Weyach: schon am 25. Wynmonat des Vorjahres wurde durch eine anwesende Kommission ausgemacht, was jeder Einwohner „gemäss synem Zug“ zu zahlen habe. Es wurde bestimmt:
"die so mit zweyen Zügen zu buwen habend (2 Bewohner)
je 4 pfund 5 batzen,
demnach die so mit eynem Zug zu buwen (11 Bewohner)
je 2 pfund 8 batzen,
die, so ein halben Zug habend (4 Bewohner)
je 1 pfund 10 batzen,
die so allein acher, matten und Räben habend, weder
mit halbem noch ganzen Zug zu buwen (48 Bewohner)
je 1 pfund 5 bis 6 batzen."
Dazu kam noch ein gewisser Anteil des kleinen Zehntens und des Weinzehntens. Den grössern Teil davon beanspruchte allerdings immer noch der Bischof von Konstanz, weil ja Weiach früher zum Kilchsprengel Hohenthengen gehört hatte. An baar erhielt der Pfarrer von der Gemeinde noch 40 Gulden, sowie 60 vom Obmannamt zu Zürich ausbezahlt.
Erster Prädikant zu Weiach anno 1520 war: Niklaus Ländi,
erster Pfarrer, 1591 bis 1609, ein Hans Felix Schörrli.»
Es dauerte also ein halbes Jahrhundert, bis die Weiacher endlich einen vor Ort wohnhaften Pfarrer zugestanden erhielten. Und den teilte ihnen die Obrigkeit zu Zürich auch nur deshalb zu, weil sie selber finanzielle Opfer zu bringen bereit waren. Auch diese für Weiach beträchtlichen Mittel ermöglichten dem Pfarrer nur ein bescheidenes Auskommen. Weiach blieb über Jahrhunderte eine wenig einträgliche Pfarrstelle.
Wieviel war 1591 ein Batzen?
Gemäss Historischem Lexikon der Schweiz war der Batzen in der Eidgenossenschaft und Süddeutschland verbreitet und im täglichen Zahlungsverkehr beliebt (vgl. den Artikel Batzen).
Gemäss Moritz John Elsas (vgl. Quellen) galt der Gulden nach der «Reichsmünzordnung von 1559» 15 Batzen: «Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts bürgert sich der Batzen bei den Bauamtsrechnungen immer mehr ein, vor allem bei Lohnzahlungen. Der Batzen war für jene Zeit eine sehr praktische Einheit, da er es ermöglichte, die Taler- und Guldenwährung mühelos ineinander überzuführen (...) Der Batzen war eine groschenartige Silbermünze, die im 15. Jahrhundert zuerst in Bern geprägt und dann im 16. Jahrhundert in Süddeutschland viel nachgeahmt wurde.»
Die Währungsrechnungseinheit 1 Gulden entsprach damals in der Regel etwa 2 Pfund, eine Umrechnung, die nach obiger Aufstellung im Pfrundbuch entweder nicht ganz aufgehen kann oder aber die tatsächlich zu entrichtende Steuer in zu bezahlenden Münzen aufführt.
Quellen
- Elsas, Moritz John: Umriss einer Geschichte der Preise und Löhne in Deutschland. Vom ausgehenden Mittelalter bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Leiden, 1936-1949. Bd. 1, S. 130
- Zollinger, W.: Jahreschronik Weiach 1965 - S. 1-2. Original: Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1965.
- Brandenberger, U. et al.: Beitrag WeiachBlog für MGW 03/2017. E-mail-Korrespondenz mit der Politischen Gemeinde Weiach zwischen dem 20. und 24. Februar 2017
[Veröffentlicht am 3. Januar 2019 um 13:50 MEZ]
Abonnieren
Posts (Atom)