Donnerstag, 5. September 2024

Kompensation für Lastwagenfahrten durch 30er-Zone?

Die Eberhard-Gruppe führt derzeit Vorarbeiten für den Kiesabbau Hasli aus. Wer die Unterlagen zur Abbaubewilligung nicht genau studiert hat, den haben die grossflächigen Terrainabbaggerungen auf Gemeindeparzellen rund um den alten Ortskern auf dem linken Fuss erwischt. 

Nicht nur der Kiesabbau selber wird massig Lastwagenverkehr generieren, die sogenannten ökologischen Ausgleichsmassnahmen sorgen jetzt schon dafür. Und kommen wenig ökologisch daher. 

Eine Frage von allgemeinem Interesse

In der Facebook-Gruppe «Du bisch vo Weiach, wenn...» wurde in diesem Zusammenhang die Frage in den Raum gestellt, wie denn «die hunderten von Lastwagenfahrten durch die 30er Zone kompensiert» würden. 

Die Reaktionen in den Kommentaren zu dieser bebilderten Frage sind durchwegs kritisch, vorsichtig formuliert. Von den Emojis bis zu den schriftlichen Eingaben: «Katastrophal» ist da zu lesen. Oder mit Bezug auf den Text der Erklärtafel, der naturnahe Flächen verspricht: «Naturnah... Wenn man sieht, wieviel Arbeit darin steckt.... CO2 leck mich am Arsch. Sorry, aber das ist doch ein Witz».

Diese und viele andere Fragen zum Thema kann man jetzt an drei verschiedenen Orten eingeben: 
  • beim Kanton, der den Gestaltungsplan Hasli nur unter dieser Auflage bewilligt hat,
  • beim Unternehmen, das den Abbau ausführen will, d.h. der Eberhard-Gruppe, oder
  • bei der Gemeinde Weiach, die ihre Parzellen für diese Kompensationsmassnahme zur Verfügung stellt.
Wenn man eine Antwort von der Gemeinde will, sie aber nicht bekommt, wie einer der Diskutanten es mit den Worten an den Verfasser des Beitrags ausdrückt: «kannst mal bei der Gemeinde anfragen, wirst aber -sofern es bei dir gleich läuft wie bis dato bei meiner Anfrage- vermutlich keine Anwort erhalten», dann gibt es da ein wirkungsvolles Instrument, das Sie als Stimmberechtigte in der Hand haben: die Anfrage nach § 17 Gemeindegesetz.

Das Recht auf schriftliche Antwort und Replik an der Gemeindeversammlung

§ 17 GG-ZH. Anfragerecht.

Abs. 1: «Die Stimmberechtigten können über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. Sie richten die Anfrage schriftlich an den Gemeindevorstand.»

Abs. 2: «Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeindevorstand spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich.»

Abs. 3: «In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.»

Die Gemeinde Weiach führt diesen Paragraphen auch auf ihrer Website unter Politik > Gemeindeversammlung auf und betont: «Jedem Stimmberechtigtem steht das Recht zu, über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse eine Anfrage an den Gemeindevorstand einzureichen.»

Die Hürde ist also nicht hoch. Nur eine Bedingung (stimmberechtigt in der Gemeinde) und eine Vorschrift (schriftlich einreichen). Dann muss der Gemeinderat liefern.

Nachtrag vom 10. September 2024

Eigentlich sind es zwei Vorschriften. In die schriftliche Eingabe sollte auch «Anfrage nach § 17 Gemeindegesetz» oder «zur Beantwortung in der Gemeindeversammlung» hineingeschrieben werden, vgl. Abs. 1 oben. Dann ist es wasserdicht.

Mittwoch, 4. September 2024

Kampf der Wohnungsnot vor 100 Jahren

«Wo-wo-Wonige?!?!» – Mit diesem Kampfruf haben sich bereits vor Jahrzehnten (in den 1980ern) etliche Gruppierungen Gehör zu verschaffen versucht. Mittels Demonstrationen auf der Strasse, mit Zeitungsartikeln und über Vorstösse in Parlamenten. 

Das Thema ist zwar primär immer noch ein städtisches. Aufgrund der Überschwemmung der Schweiz mit Zehntausenden Neuankömmlingen jedes Jahr (unter welchem Titel auch immer sie hereinfluten) wird es aber auch auf dem Land zusehends zu einem. In Gebieten, die man einst als Bauerndörfer bezeichnen konnte, heute aber zu primär vorstädtischen Siedlungszonen mutiert sind. 

Beileibe kein neues Problem

Am heutigen Datum vor 100 Jahren setzte die Staatskanzlei des Kantons Zürich jedenfalls das Stichwort «Wohnungsnot» über eines der Regierungsratsgeschäfte des Tages: 

«Mit Beschluß vom 24. März 1924 hat der Kantonsrat dem Regierungsrat einen Kredit von Fr. 500,000 erteilt für die Gewährung kantonaler Subventionen von 5% der Bausumme an Wohnungsbauten mit Zwei-, Drei- und Vier-Zimmerwohnungen und Wohnungen für kinderreiche Familien. Von seiten des Bundes konnte ein gleich hoher Kredit erhältlich gemacht werden, sodaß nun insgesamt Fr. 1,000,000 zur Verfügung stehen und Subventionen von zusammen 10% ausgerichtet werden können.»

Mitte Mai 1924 stellte der Regierungsrat dann die Grundsätze für die Subventionierung von Wohnbauten im Sinne dieses Beschlusses auf. Die Baudirektion nahm danach «gestützt auf eine Rundfrage über die in den einzelnen Gemeinden herrschenden Wohnverhältnisse» eine Kreditzuteilung auf vorläufiger Basis vor. Der Löwenanteil ging natürlich an städtische Gemeinden. Aber auch kleine Gemeinden liess man nicht leer ausgehen. Für sie stand allerdings nur noch «eine Reserve von ungefähr 10% zur Verfügung», also rund 100'000 Franken.

4600 Franken für zwei Weiacher Bauherren

«Im Laufe der Monate Juli und August sind bei der Baudirektion bereits von einer Anzahl
Gemeinden Bauprojekte eingereicht worden, die von den Gemeindebehörden
vorschriftsgemäß begutachtet sind.» Diese Vorprüfung dürfte auf Basis der oben erwähnten regierungsrätlichen Grundsätze erfolgt sein. 

Am 4. September 1924 lag der Regierung dann eine ganze Reihe baureifer Projekte vor, die diesen Vorschriften laut Bericht der Baudirektion entsprachen: 

«Es wird dadurch der Bau von 133 Wohnungen, die alle zu verhältnismäßig billigem Zins abgegeben werden können, unterstützt.»  Ein günstiger Mietzins dürfte also eins der Kriterien gewesen sein. 

Auch der Weiacher Gemeinderat hatte Projekte geprüft. Drei Wohnungen in Weiach wurden so vor genau 100 Jahren vom Regierungsrat Subventionen zugesprochen.













Den Bauherren H. Grießer und A. Baltisser wurde also je ein klassisches Bauernhaus mit Wohnteil, Scheune und Stall genehmigt. 

Bei Griesser wurde 59 % Wohnanteil festgestellt, weshalb er von den Gesamtkosten von 51'000 Franken auch nur 30'000 anerkannt bekam. Dafür war aber der Mietzins der beiden neuen Wohnungen tief (560.-), weshalb er auch 3000 Franken Subvention erhielt (428.-/Zimmer).

Baltisser hingegen hatte zwar fast 70 % Wohnanteil, veranschlagte für die eine Wohnung jedoch einen vergleichsweise hohen Mietzins (500.-). Für die erhielt er aber immerhin 1600 Franken Subvention zugesprochen (400.-/Zimmer). 

Das ergibt dann die versprochenen 10 % Subvention.

Das technische Gebäudealter 1924 führt die kantonale Gebäudeversicherung übrigens für die Gebäude Glattfelderstrasse 10, Steinbruchstrasse 17, Chälenstrasse 32 sowie Dörndlihag 7 (ehemals Kaiserstuhlerstrasse 45). Die beiden erstern sind die wahrscheinlichsten Kandidaten für die oben beschriebenen Bauernhäuser.

Quelle

Montag, 2. September 2024

Steckbrieflich gesucht: Heupresser aus dem Luzernischen

Heupresser? Heutzutage sind das von starken Traktoren gezogene, vollautomatisierte Ballenpressen, die in der Regel Rundballen produzieren und sie in feines Kunststoffnetz eingewickelt auf der abgeernteten Wiese ablegen. Von wo sie dann mit ebenso potenter Maschinerie abtransportiert und unter Dach gelagert werden müssen.

Mit einigen Modellen kann man wahlweise auch Siloballen herstellen, die das Pressgut luftdicht abschliessen und dann draussen gelagert werden können. Das wären dann diese Haufen aus weissen, grünen, etc. zylinderförmigen Gebilden, die so manchem Städterauge auf ästhetischer Ebene das Landschaftserlebnis empfindlich stören.

Wie war das vor einhundert Jahren bzw. kurz davor im 1. Weltkrieg? Einen Eindruck, wie das auch bei uns gewesen sein könnte, gibt ein Foto, das von Armeeangehörigen der Donaumonarchie Österreich-Ungarn geschossen wurde, s. unten.

Kurz gesagt, war diese Presserei noch weitgehend Handarbeit. So wie im Video des US-Amerikaners Robert Lee Garner über Traditional Hay Baling: «Slow and tedious», wie er es nennt. Ob man damit nun Heu oder Stroh presst: Es war und ist schweisstreibend. Zumal man ja nicht bei Regenwetter Heu pressen kann, es sei denn in einer grossen Scheune.

Ein Beziehungsschwindler?

Eine ähnliche Arbeit verrichtete wohl auch ein gewisser Franz Wyniger, der im Februar 1916 im Schweizerischen Polizeianzeiger (SPA) steckbrieflich gesucht wurde:

«Wyniger, Franz, ca. 36 Jahre, aus dem Kanton Luzern, gewesener Heupresser; 166 Cm., Schnurrbart dunkel, Gesicht braun; ist des Diebstahls im Betrage von ca. 400 Fr. in Banknoten, begangen Ende Dezember 1915, zum Nachteil der Witwe Elisabetha Briner in Weiach, beschuldigt und der Bezirksanwaltschaft Dielsdorf zuzuführen.»

Die Anzahlung für ein Haus mit Scheune und einer Hektare

Vier Hunderter (im Bild unten die Rückseite des 100-Franken-Note der zweiten Serie von 1911), das wären mit dem Landesindex der Konsumentenpreise umgerechnet heute etwa 4500 Franken, wobei der Warenkorb natürlich kaum mehr vergleichbar mit dem heutigen ist, man den Wert, den diese Summe dargestellt hat, also mit höchster Vorsicht betrachten muss:

Mäher von Ferdinand Hodler. Quelle: Wikipedia

Bei einer Grundpfandverwertung im Februar 1916 waren 400 Franken die zu leistende Anzahlung bei einem erwarteten Erlös von mindestens 25'000 damaligen Franken für ein Wohnhaus mit Scheune, Schopfanbau und rund einer Hektare Land dazu (vgl. Zürcher Oberländer).

Heupressen in Nordalbanien

Und jetzt noch das oben versprochene zeitgenössische Foto einer grossen Heupresse auf dem Balkan im osmanischen Einflussbereich. Hier bei der 1916 bis 1918 von Österreich besetzten Stadt Skutari (heute: Shkodër), im Norden Albaniens. Man sieht zwei Landarbeiter mit traditionellen albanischen Filzhüten und Leibbinden und vor der Presse stehend einen kaiserlichen Soldaten, erkennbar an Mützenform und Ceinturon, samt angehängter Seitenwehr:


Quellen
  • Schweizerischer Polizeianzeiger (SPA), Nr. 35, 11. Februar 1916, S. 218. Digitalisat des Exemplars im Schweizerischen Bundesarchiv. Signatur: CH-BAR E4260D-01#1000/838#8*
  • K&K Kriegsarchiv. Bildersammlung. Heupresse, Skutari, 1916-1918. Digitalisat des Exemplars im Österreichischen Staatsarchiv. Signatur: AT-OeStA/KA BS I WK Fronten Albanien, 54.

Sonntag, 1. September 2024

Katarische Flugkapitänin mit A350 über Weiach

Amna Khalid Al Obaidly. So heisst die Katari, die vor einigen Monaten als erste Frau in der Geschichte der Qatar Airways (50'000 Mitarbeitende) die Lizenz als Captain auf dem Airbus A350 erworben hat. 

Mit dem Vogel aus Toulouse war die nationale Fluglinie Katars 2021 zwar nicht so ganz zufrieden – die Farbe blätterte offenbar ab – aber für eine gute PR-Story taugt er natürlich dennoch. Die Botschaft ist wie bei der Fussball-WM: Wir sind modern, wir fördern Frauen. Auch im Cockpit. Und nicht nur als Kabinenpersonal.

Qatar Airways ist also spätestens seit Februar 2024 nichts mehr für Zeitgenossen, die sich vor männerfreien Cockpits fürchten. In korrekter Dienstkleidung, für katarische Pilotinnen heisst das: mit Kopftuch, flogen Amna und ihre Copilotin von Doha nach Zürich.

Am 25. Februar diesen Jahres wurde das Video über den Anflug auf die Piste 14/32 des Zürcher Flughafens auf Youtube gestellt. Und mittlerweile hat der 3:07 Minuten lange Clip bereits über 2.9 Mio. Aufrufe. 

Letzthin wurde er von der Marketing-Abteilung in Doha mit einem Short promoted. Der wurde dem Autor dieser Zeilen eingespielt. Sonst hätte er ihn kaum gefunden. Denn allzu airlineaffin ist er trotz seiner Vergangenheit als Swissair-Kind nicht geworden.

Rechts und links des ILS-Leitstrahls

Aus der Weiacher Froschperspektive ist natürlich das interessant, was aus den Cockpit-Fenstern am Boden zu sehen ist.

Bei 0:11 bis 0:13 erkennt man vom Sitzplatz der Copilotin aus linkerhand Fisibach, den Rhein und rechterhand Lienheim.

Ab 0:33 bis 0:50 befindet sich der A350 über Weiacher Gebiet. Bei 0:37 (vgl. Screenshot oben) springt in der linken Bildhälfte auf dem Weiacher Kies-Areal das petrolfarbene Dach der 2011 erstellten Halle Im Hard 7.1 (GVZ-Nr. 890) der Eberhard-Gruppe ins Auge.

Bei 0:48 ist rechterhand kurz der Sanzenberg mit dem Sagibachtal zu sehen, letzteres erkennbar an den beiden gekiesten Strassen, rechts die Chälenstrasse und links die Bachserstrasse.

Quelle

  • Qatar Airways (eds.): Beautiful Landing in Zurich, Switzerland (4K). Text: «Welcome back to the flight deck of our #Airbus A350, as we descend into beautiful #Zurich. This time, we're joining two female Qatari pilots - including Capt. Amna (Qatar's First Female Captain) - who have taken us on this journey from Doha.»

Samstag, 31. August 2024

Eiserne Hochzeit für Rösli und Willi Baumgartner-Thut

Heute jährt sich die Hochzeitsfeier von Rosa (92) und Willi (94). Ihre Ehe hat mit dem heutigen Datum das AHV-Referenzalter erreicht. Und ist doch recht gut erhalten. Die beiden Jubilare feiern ihre eiserne Hochzeit an dem Ort, wo sie ihr ganzes Eheleben verbracht haben, an der Winkelstrasse 7.

Doch halt, die ersten paar Monate nach der Hochzeit lebten die beiden noch im oberen Stock des Alten Schulhauses, dem Ofenstübli, wo die aus dem Aargau stammende Hauspflegerin Rosa Thut seit 1956 ihre Dienstwohnung hatte. Laut Rechnung 1958/59 des Hauspflegevereins Weiach betrug die Entlöhnung für ihre Angestellte übrigens «Fr. 4'744.- (inbegriffen Krankenkasse u. weitere Versicherungen derselben)» (G-Ch Weiach 1959).

Zügeln war erst nach dem Umbau des elterlichen Hauses des Bräutigams möglich. Und da war, wie sich Willi erinnert, doch so einiges zu investieren, sodass der Baumeister gemeint habe, «den Brändli kommen lassen» wäre günstiger. Weil warm Abbrechen natürlich nicht infrage kam, ist uns das Haus, das einst auch eine Druckerei beherbergt hat, erhalten geblieben. 


Die Feier am 31. August 1959 wurde von Lehrer Kurt Ackerknecht mit der Kamera festgehalten und fand Eingang in den Weiacher Dorffilm. Hier der Einzug des Brautpaars auf der Büelstrasse, rechts das alte Gemeindewaschhaus, im Hintergrund der heutige Spielplatz.


Ein weiterer Screenshot zeigt, mit welchen Mitteln die Hochzeitsgesellschaft unterwegs war. Man sieht es auf dem Bild nicht so gut, aber die Autonummer weist den Gesellschaftswagen als im Aargau eingelöstes Fahrzeug aus. Und so war es in der Tat: Die Angehörigen und Freunde der Braut seien nämlich, so Willi, von Rosas Heimat aus, der Gemeinde Seengen am Nordende des Hallwilersees, gemeinsam nach Weiach zur Hochzeit gefahren. 

Im Bild oben steht der Car fahrbereit vor dem (heute verschwundenen) Näpferhaus und dem Alten Gemeindehaus, im Hintergrund das Pfarrhaus. Nach der kirchlichen Trauung ging es weiter ins Tösstal, wo man dem früheren Weiacher Pfarrer Hauser einen Besuch abstattete und danach über die Hulftegg wieder nach Weiach steuerte. Den Abend habe man dann im Restaurant Bahnhof verbracht, erzählt Willi. Und noch in der Nacht seien die Gäste aus dem Aargau wieder in ihre Heimat zurückgereist.

Quellen und Literatur
  • Zollinger, W.:  Jahreschroniken Weiach 1952-1967. Originale: Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1959 – S. 12.
  • Ackerknecht, K.: Dorffilm Weiach, geschnitten aus Super-8-Filmmaterial, gedreht zw. 1957-1965. Teil 2 von 3, Zeitstempel: 00:08:52 u. 00:09:29.
  • Brandenberger, U.: Rösli Baumgartner-Thut – 50 Jahre in Weiach. WeiachBlog Nr. 185, 8. Mai 2006.
  • Brandenberger, U.: Der Hauspflegeverein Weiach im Herbst 1983. WeiachBlog Nr. 1983, 3. September 2023.
  • Telefongespräch mit Willi Baumgartner-Thut am 31. August 2024.

Freitag, 30. August 2024

Das Pflugfest in Weiach, 2. August 1849

In der Bibliographie der schweizerischen Landeskunde findet man folgenden Eintrag: «Lokalverein, Landwirthschaftlicher, Weiach, Das Pflugfest in Weiach. Zürich, Meyer & Zeller, 1849.  4 1/2 S.  8.  (Schweiz. Zeitschrift für Landwirtschaft. IV. Bd., Nr. 8.)» Die «8» vor der Klammer steht für das Papierformat: Oktav

Die genannte Zeitschrift war eines der beiden Publikationsorgane des 1842 gegründeten Vereins für Landwirthschaft und Gartenbau im Kanton Zürich:


Als dritter Beitrag in der oben abgebildeten No. 8, August 1849 ist auf den Seiten 120 bis 124 der bibliographisch referenzierte Bericht aus der Feder eines Weiachers abgedruckt. WeiachBlog bringt ihn hier zum 175-jährigen Jubiläum des Ereignisses im vollen Wortlaut. 

Der im Bericht erwähnte Gemeindsverein ist die unabhängige, nach den Zielen des auf Kantonsebene bestehenden Vereins im Herbst 1846 gegründete Vereinigung, deren Exponenten auch die Ortsbeschreibung 1850/51 über Weiach verfasst haben. Vgl. dazu die Einleitung von Wiachiana Fontes Bd. 3, sowie zu unten erwähnten Personen: S. 3 (Oberst Heinrich Schinz, alt Regierungsrat) u. 33 (Altenberger, Schloss Rötteln); PDF, 8.9 MB.

Wir wollen das selber ausprobieren

Pflugfeste waren in diesen Jahren eine Gelegenheit zum Austausch über neue Errungenschaften der Bodenbearbeitungstechnik. Sie berücksichtigten, dass nichts besser wirkt als die direkte Anschauung. Denn Landwirte sind Praktiker. Die glauben und kaufen, was fassbar ist und gute Ergebnisse bringt. Nur wer vor Ort sieht, mit welchem Pflug welches Resultat erzielt wird, der kann überzeugt werden. 

Das Pflugfest in Weiach.

«Auf Veranstaltung des Gemeindsvereines hatte am 2. August in Weiach ein dreifaches Pflügen statt. Die Anregung dazu verdankte der Verein einem Vortrag über die verschiedenartige Konstruktion der Pflüge und darauf folgender Demonstration an einem hiesigen Landpfluge, wodurch Herr Oberst Schinz von Zürich das Interesse und die Aufmerksamkeit manches ältern und jüngern Landwirthes der Gemeinde in solchem Maße weckte, daß der Wunsch einmal in der Nähe zu sehen, was man an den bisher abgehaltenen größern Pflugfesten nur von ferne beobachten konnte, immer reger wurde. In der Versammlung des Vereins vom 8. Juli erhielt daher der Vorstand den Auftrag: "die nöthigen Einleitungen zu einem Probe- und Wettpflügen zu treffen, das nach eingesammelter Ernte stattfinden solle und Herrn Oberst Schinz zur Leitung desselben einzuladen." Demzufolge wurde obenerwähnter Tag zu diesem Zwecke angesetzt.»

Man stelle sich dieses Tempo vor: Damals gab es noch keine Telefone, nur die Briefpost!
 
Sechs Pflugmodelle im direkten Vergleich

«Am frühen Morgen vereinigte man die durch die Gefälligkeit der Herren Zeller-Zundel in Zürich, Ernst in Zollikon, Altenberger in Rötheln [Schloss Rötteln vis-à-vis Kaiserstuhl] und Baltensberger in Neerach beigebrachten Pflüge auf einem zwar nicht ganz steinfreien aber dennoch leicht abzupflügenden Stoppelfelde. Die Pflüge waren in folgender Ordnung aufgestellt:

Nro. 1 der in Weiach übliche zweiseitige Pflug mit gerader hölzerner Riester und auf dem Geschaller eingehängtem Gründel.»

Laut dem Deutschen Wörterbuch von Jakob & Wilhelm Grimm ist der Geschaller oder Beschaller das Schweizer Wort für das Vordergestell am Pflug (mit Verweis auf Franz Josef Stalder, den Pionier des Schweizerischen Idiotikons). Mit dem Gründel ist in der Regel der Pflugbaum gemeint, das heisst die hölzerne oder eiserne Tragstruktur. Gemäss den Grimms kann aber auch «der die erde aufschlitzende 'pflugnagel', das 'pflugeisen, pflugmesser'» gemeint sein. Riester oder Streichbrett nennt man die Einrichtung, die den von Schar und Sech abgeschnittenen Bodenstreifen anhebt und zur Seite wendet.

«Nro. 2 ein von Boller und Leemann in Hirslanden verfertigter zweiseitiger Pflug mit Vorsteckbrett und über die Griessäule vorgeschobener stark mit Blech beschlagener Riester und am Geschaller angehängten Gründel.» 

Die Griessäule ist die Verbindung zwischen der Sohle und dem Pflughaupt, beides Elemente, die die Regulation von Tiefe und Richtung ermöglichen.

«Nro. 3 ein Kehrwegetzenpflug von Studer mit breitem Schar und zwei auszuwechselnden gebogenen Blechriestern, mit Vorwagen geführt, in welchen der Regulator eingesteckt wird, (eine Vorrichtung denselben ohne Geschaller zu führen, wurde nicht benutzt.)

Nro. 4 ein Elsasserpflug einseitig mit gebogener fester Blechriester links wendend, mit Vorwagen. [S. 121]

Nro. 5 ein Schwerzischer oder Hohenheimer Pflug, einseitig mit gewundener Riester, mit Stelze.

Nro. 6 ein Dombasl'scher Pflug, einseitige Schar, feste Eisen gegossene Riester ohne Vorgestell (Schwingpflug).»

Viel Fachchinesisch. Um einen Gesamteindruck davon zu erhalten, wie diese Pflüge ausgesehen haben dürften, sei an dieser Stelle auf die Website pflugmuseum.ch von Erich Schwaninger, Guntmadingen SH, verwiesen. Dort findet man auch eine Erklärung für die Bestandteile der Pflüge, sowie zu Fachbegriffen, wie dem Unterschied zwischen Schwingpflug, Stelzpflug, etc.

«Das Gespann für sämmtliche 6 Pflüge wurde auf sehr zuvorkommende Weise von den Mitgliedern des Vereins unentgeldlich geliefert.

Nach dem Programm war für jeden Pflug ein Aufseher bestellt und nachdem diese in der Kehrordnung sämmtliche Pflüge verglichen, wurde auch allen anwesenden Landwirthen Gelegenheit geboten, jeden derselben zu probieren und ihr Urtheil darüber abzugeben. Man hieß daher diese erste Probe die Vergleichsprobe.»

Bitte keine störungsanfällige Technik

«Das allgemeine Urtheil anerkannte die Vorzüge der Pflüge 5 und 6 für das Durcharbeiten von tiefgründigem Boden und schloß auch Nro. 4 nicht von dieser Bemerkung aus, obgleich man dessen Riester für zu kurz hielt; dagegen aber schien die Ungewohnheit mit einseitigen Pflügen zu fahren, ein noch zu mächtiges Hinderniß für deren Einführung, "da alle kurzen Pflüge eine größere Aufmerksamkeit von Seite des Pflug-Halters erfordern." -- Man mißkannte sodann auch nicht die gute Arbeit, welche der Pflug Nro. 3 machte, allein die viele Mechanik und die Gebrechlichkeit seiner Theile (z. B. der Zäpfchen, mit welchen die Riestern in ihrer Lage erhalten werden), machen das Umwenden langwierig und beschwerlich und die Pflüger besorglich für den Aufenthalt in der Arbeit bei vorkommenden Reparaturen. 

Aber vor allen stellte der verbesserte Landpflug Nro. 2 jedermann zufrieden, wegen seiner einfachen soliden Mechanik, seinen gerade gestellten Sechen und hinterlassenden reinen Furchen. Nur wünschte man (für den vorliegenden Boden?) eine geradere senkrechtere Stellung der Riesterfläche. Ref. [d.h. der Verfasser dieser Zeilen, der Vereinsaktuar] kann nicht unterlassen, beizufügen, daß es ihm auffiel, wie ohne allen Anstand sämmtliche Pflüger mit diesem angehängten Pfluge arbeiteten, ohne eine Bemerkung darüber zu machen, daß um einem Widerstand im Boden zu begegnen die umgekehrte Anwendung des Druckes und des Leiters der Geizen (im Vergleich zu dem Landpflügen mit eingehängtem Gründel) statt finden mußte, ein Beweis daß man [S. 122] auch an das Pflughalten ohne Vorwagen und Geschaller sich bald gewöhnen würde.»

Man sieht hier sehr deutlich, was Gewohnheit bewirkt. Geräte, die man kennt, werden bevorzugt: Lieber eine Modifikation des althergebrachten Pflugsystems als eine völlige Neuerung. Die muss dann schon revolutionär sein, damit grössere Teile der Bauernschaft auf sie umsteigen. 

Es kommt auch auf den Boden an, welcher Pflug gut abschneidet

«Nach einer kurzen Pause verfügte man sich auf einen alten Luzerne-Acker, wo nach dem Programm durch dieselben 6 Pflüge, gleichzeitig ein Stück ausdauernd durch dafür ausgewählte Pflüger hätte abgepflügt werden sollen, um darnach den Werth der Pflüge für die vorliegende Arbeit und Bodenbeschaffenheit zu beurtheilen. Das Urtheil der Experten gab den Geschallerpflügen den Vorzug vor den andern. Einige wollten zwischen den Leistungen von Nro. 1 und 2 keinen Unterschied machen, andere aber fanden die Narbe durch letztern besser umgelegt. Der Kehrwegetzenpflug Nro. 3 zeigte sich nicht geeignet für diese Arbeit und hinterließ eine schlechte Arbeit. Dem Pflug Nr. 4 wurde allgemein in diesem Felde der geringste Werth beigelegt; zwischen Nro. 5 und 6 blieb die Wahl unentschieden, namentlich aber wurde bemerkt, daß Nro. 5 die Furchen nicht genug umlege. Offenbar ging 4 schlecht und 3 gar nicht ein und auffallend war wie 6, nachdem man 2 Ochsen abgespannt, und sonach nur mit 2 Zugochsen daher fuhr, weit egaler und besser umwendete, während Nro. 1 viele Böschen nur aufstieß statt umlegte und mit 2 Ochsen nicht durchgekommen wäre. Festere Resultate konnten bei der, wenn auch kurzen, doch ziemlich ermüdenden Arbeit nicht gewonnen werden.»

Dass der Dombasle-Pflug mit nur zwei Ochsen vorgespannt durch diesen Luzerne-Acker kam, der in Weiach übliche Pflug (Nro. 1) jedoch nur mit der doppelten Zugleistung, das dürfte einigen der anwesenden Landwirte schon zu denken gegeben haben.

Ein militärisches Intermezzo stört den Ablauf

«Nachmittags wurde das auf 3 Uhr festgesetzte Wettpflügen, für welches sich 20 meist jüngere Landwirthe eingezeichnet hatten, durch die Ankunft eidgenössischen in Weiach einzuquartirenden Militärs (St. Galler) verzögert.»

Diese Einquartierung steht in direktem Zusammenhang mit den Badischen Revolutionswirren. Wenige Tage zuvor waren aufständische Verbände der Badenser in die Schweiz übergetreten und ein Kampf in unmittelbarer Grenznähe oder gar ein erzwungener Kriegseintritt des gerade einmal wenige Monate alten Bundesstaats konnte abgewendet werden. Vgl. auch WeiachBlog Nr. 2130.

Als Gegengewicht zu den auf deutscher Seite der Grenze aufmarschierten Regierungstruppen und zwecks Kontrolle über die Badenser Aufständischen in der Schweiz, hatte der Bundesrat aus vielen Kantonen Kontingente einberufen. Aus St. Gallen kamen 2 Infanterie-Bataillone, sowie ein 12-Pfünder-Geschütz samt Artilleriepark-Einheit. Eines der Bataillone war am 1. August in Winterthur eingetroffen, wovon Teile am darauffolgenden Tag nach Weiach dislozierten.

Das Wettpflügen gestaltet sich schwierig

«Nach Anleitung des Programms waren auf einem Stoppelfelde (von leichtem steinlosem Boden) Abtheilungen von 7' Breite und 300' Länge abgesteckt und nummerirt, wovon 
die 6 ersten ungeraden Nummern der ersten Rotte, 
die 6 ersten geraden Nummern der zweiten Rotte, 
die 4 zweiten ungeraden Nummern (13. 15 etc.) der dritten Rotte und 
die 4 zweiten geraden Nummern (14. 16 etc.) der vierten Rotte der Wettpflüger zum Abpflügen angewiesen wurden; es zeigte sich aber, daß diese Abtheilungen zu schmal waren, [S. 123] daß die 2. und 4. Rotte gegen die erste und dritte im Vortheil oder Nachtheil war, je nach der Arbeit des vorhergegangenen Wettpflügers, weil ihre Feldabtheilungen zwischen eingeschoben waren, sonach ihnen die Gelegenheit entzogen wurde, sich im schönen Anfurchen zu zeigen und wenn eine ungerade Furche vorherging, sie genöthigt waren, dieser meistentheils zu folgen. 

Es machten sich indeß die Experten zur Pflicht bei Beurtheilung der Arbeit, so viel es bei bloß 6 Furchen möglich war, auf die Regelmäßigkeit der ganzen Breite Rücksicht zu nehmen. Die Expertise wurde durch die Begleiter, welche jedem Wettpflüger beigegeben waren um die auf je 2 Furchen und ein Umwenden verwendete Zeit und die Breite und Tiefe der Furche zu beachten und dieselbe aufzuzeichnen, unterstützt. 

Die Experten selbst, welche die Beobachtung der Regeln und Vorschriften, die für das Wettpflügen aufgestellt waren, zu beurtheilen hatten, erhielten zu diesem Zwecke Karten, auf welchen die Feldabtheilungen (ohne Rücksicht auf die sich einstellenden Pflüger) nummerirt und rubrizirt unter folgende Titel neben einander gestellt waren: a) gerade Furche. b) gleichmäßige Tiefe und Breite. c) fester Gang. d) ohne Erde zusammenzustoßen und herauszustrecken. e) Ausdauer im Gange und fertiges Umwenden und f) Umfahren von Baumpfählen. Beste Arbeit erhielt: Note 1. Gute 2. Mittelmäßige 3. Unordentliche 4. Ganz schlechte 5. Dazu kam dann noch die Minutenzahl; und dies alles wurde bei jeder Nummer addirt zur Festsetzung der Rangordnung unter einander, wornach sich alsdann das Tableau für die Preisvertheilung ergab, dem sodann die Namen der betreffenden Wettpflüger beigesetzt wurden.» 

Prämien aus der Gemeindekasse

«Das Endergebniß war für die meisten Pflüger ein ziemlich günstiges, und man konnte den ansehnlichen Betrag der sowohl aus der Gemeinds- als der Vereins-Cassa für Prämien angewiesen war, so eintheilen, daß keiner der in Wettkampf getretenen Pflüger leer, d. h. ohne wenigstens eine kleine Vergütung für das Einspannen seines Zugviehs ausging. Es sind gewöhnliche Landpflüge von mehr oder weniger guter Construktion vorgeführt worden, mit Ausnahme von Feldabtheilung Nr. 1, auf welcher der verbesserte Pflug von Boller und Lee- [S. 123] mann geführt wurde, auf Nr. 9 und 13 der Dombas'lsche Schwingpflug, auf Nr. 10 der Schwerz'sche Stelzenpflug, auf Nr. 18 ein verbesserter Landpflug,  (demjenigen der Herren Boller und Leemann ähnlich, aber ohne Vorsteckbrettchen und mit einer durch verstellbare Hafte zu verschiedener Richtung geeigneter Riester versehen). Sämmtliche Wettpflüger hatten freie Wahl hinsichtlich der Pflüge, mit denen sie in den Wettkampf treten wollten und mußten selbst für den Zug besorgt sein.

Leider hatte die eingetretene Verzögerung ein etwelches Strütten zur Folge, das für die pünktliche und genaue Ordnung etwas störend war und auch dem bei Wettpflügen besonders wünschbaren ruhigen Ernste Eintrag that.»

Strütten (vgl. auch «es Gschtrütt») wird von den Gebrüdern Grimm u.a. wie folgt eingeordnet: «mundartlich nur im schweizerischen, elsässischen und (bayrisch)-österreichischen zu hause, grundbedeutung 'eilen' als bewegung und handlung, überwiegend mit dem nebensinn des übermaszes, so dasz sich das element des unbesonnenen, eilfertigen, auch oberflächlichen untermischt.» (Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 1 (1931), Bd. X,IV (1942), Sp. 151, Z. 36.)

«Indeß blieb auch noch hie und da manches zu wünschen übrig, so wurde doch manche gute Anregung dadurch gegeben und empfangen und somit der Zweck erreicht. 

Unsern Herrn Preisrichtern, den Herrn: Oberst Schinz, Kantonsr. Hauser v. Stadel [Heinrich Hauser, *1781] und Hauptmann Ernst v. Zollikon [der einen der Pflüge gestellt hatte, siehe oben] und den Begleitern unsrer Wettpflüger für ihre vielfache Bemühung unsern öffentlichen Dank!

Weiach, den 5. August 1849
Im Namen des Vorstands des Lokalvereins:
das Aktuariat»

Quellen
  • Landw. Gemeindsverein Weiach: Das Pflugfest in Weiach. In: Schweizerische Zeitschrift für Landwirthschaft.  Jg. IV (1849), Nr. 8, August 1849 – S. 120-124.
  • Anderegg, F. et al.: Bibliographie der schweizerischen Landeskunde. Heft Landwirthschaft, Teil 2. Bern 1894 – S. 307.
[Veröffentlicht am 31. August 2024 um 18:29 MESZ]

Donnerstag, 29. August 2024

Wahlbeteiligung 1849 «grenzenlos gering»

Es wird ja immer wieder einmal beklagt, die Stimmbeteiligung sei auf kommunaler Ebene unterirdisch tief. Das suggeriert indirekt, früher sei alles besser gewesen. Dem ist aber beileibe nicht so. 

Auch vor 175 Jahren kam es schon vor, dass die Stimmberechtigten ihre Rechte situativ ausübten, oder eben mit Abwesenheit geglänzt und auf ihre Stimme verzichtet haben. Dies kann man der Eidgenössischen Zeitung (zu dieser Zeit in Zürich publiziert) vom Mittwoch, 29. August 1849 entnehmen:

«Zürich. Gestern den 28. d. versammelte sich der Große Rath [heute = Kantonsrat] zu seiner ordentlichen Sommersitzung nicht gar zahlreich. Die wenigen Eröffnungsworte des Präsidenten Herrn Reg Rath Rüttimann bezogen sich auf einige der wichtigern Berathungsgegenstände, vorzüglich eidgenössischer Natur, welche heute zum ersten Mal vorlagen. Die Geschäfte vermehrten sich durch eine Vorlage des Regierungsrathes betreffend die Handwerks-Verhältnisse und das Entlassungsgesuch des Herrn Oberrichter Ammann als Mitglied des Ständerathes. Die von den Wahlkreisen Wald, Kloten, Basserstorf und Stadel getroffenen Wahlen von vier Mitgliedern des Großen Rathes wurden anerkannt und die Neugewählten (Herren Gemeindammann Heußer von Wald, Landschreiber Schäppi, Kommandant Winkler von Kloten und Gemeindammann Willi in Weiach) beeidigt. — Die Theilnahme bei diesen Wahlen war grenzenlos gering. Der letzte z. B. wurde von 31 Anwesenden gewählt!! [...]»

Hier lässt sich der Artikel dann weiter über die behandelten Geschäfte aus. Wir nehmen eine andere Publikation zur Hand, die am 31. August 1849 erschienene Ausgabe der Züricher Freit[ags-]. Zeitung. Auch ihr Verhandlungsbericht nimmt das Wahlergebnis des Kreises Stadel ins Visier:

«Großer Rath. — Eröffnung am 28. August. Die Versammlung war nicht sehr zahlreich. Hr. Präsident Rüttimann meinte, die kostspielige Aufstellung eines vollen Justizapparates sei nicht geeignet, die neuen Bundeseinrichtungen beliebt zu machen, die Wahl von eidg. Geschwornen dürfte übrigens der Jury auch in den Kantonen Eingang verschaffen. Die neugewählten Herren Großräthe Heußer (Wald), Schäppi (Kloten), Winkler (Kloten) und Willi (von Weyach — bei bloß 31 Stimmenden gewählt) werden beeidigt.»

Man kann das jetzt unterschiedlich werten: Als selbstverständlichen Anspruch der Weiacher auf den Grossrats-Sitz (im Turnus mit den anderen Gemeinden des Wahlkreises) oder als Vertrauensbeweis für den (einzigen?) Kandidaten. Regionale Zeitungen kann man zur Beantwortung dieser Frage leider nicht konsultieren, denn diese gibt es erst seit dem Jahr 1850 (vgl. WeiachBlog Nr. 2132 und Nr. 2150).

Quellen

[Veröffentlicht am 30. August 2024 um 13:53 MESZ]

Dienstag, 27. August 2024

Elterntaxi-Problem in den Griff bekommen

Seit ungefähr einem halben Jahr verkünden zwei grosse Transparente auf dem Schulareal unübersehbar ihre Botschaft. Subtil und unmissverständlich zugleich. Wort und Bild eng ineinander verzahnt. Die kurze Geschichte einer Informationsoperation, ihrer Hintergründe und Wirkung.


Der Appell an die Eltern ist deutlich: «Lasst uns laufen! Elterntaxi, nein danke!». Flankierend der Lätsch des per Auto chauffierten Mädchens.

Verkehrsstau und Kindergefährdung

Das Problem ist weder neu noch auf unsere Schule beschränkt. Es heisst Elterntaxi. Darunter versteht man die Tendenz, sein Kind möglichst nahe an den Schulort zu fahren. Aus Sicherheitserwägungen, Bequemlichkeit, wo auch immer die Motivation liegen mag: Was Eltern schon in der Kita-Phase praktiziert haben, das führen sie dann auch in der Primarschulzeit nahtlos fort. 

Diese elterliche Dienstleistung resultierte auch im Weiacher Ortskern in Verkehrsproblemen. Die Elterntaxis stauten sich auf der Stadlerstrasse, verstopften sich gegenseitig die schmale rechtwinklige Zufahrt zum jetzt mit Schulcontainern belegten alten Kiesparkplatz. Hupen und böse Bemerkungen waren häufig zu hören.

Entsprechend appellieren Schulbehörden quer durch die Schweiz seit Jahren an die Eltern. Das tönt dann überall ähnlich: «Bitte fahren Sie ihr Kind nicht mit dem Auto zur Schule. Wir haben keinen Platz für Elterntaxis bei unseren Kindergärten oder dem Schulhaus. Zudem ist das selbständige Zurücklegen des Schulwegs ein Bestandteil der Entwicklung ihres Kindes und gehört zu unserer Kultur. Elterntaxi in der Nähe des Schulhauses gefährden immer wieder die Sicherheit aller anderen Kinder!» (Quelle: Hohfuri Bülach)

Plakatimport vom Jurasüdfuss

Auch im solothurnischen Oensingen (ca. 6600 Einwohner) schlug man sich bereits vor Jahren mit dem Phänomen herum, wie den regionalen Medien zu entnehmen ist: «Kiss & Ride gegen Elterntaxi-Problematik», titelte die Solothurner Zeitung im August 2020 und stellte fest, dass das Oensinger Massnahmenpaket noch nicht ganz vollständig geschnürt sei. 

Zum Schulstart im August 2023 wurde das eingangs vorgestellte Transparent lanciert und die Solothurner Zeitung kommentierte dies mit den Worten: «Statt die Elterntaxis zu verteufeln, will die Gemeinde Oensingen die Vorteile des Schulwegs zu Fuss mit Plakaten und einem Videoclip hervorheben.» Sogar in der Neuen Zürcher Zeitung erschien kurz darauf ein Meinungsbeitrag, der das Oensinger Modell pries.

So kamen denn auch Schulpfleger Moll und Eusi-Schuel-Aktivistin Weingart auf das für Weiach passende Sujet. Es habe noch viele weitere visuelle Umsetzungen gegeben, sagt Moll heute im Hintergrundgespräch mit WeiachBlog. Die Botschaft der Oensinger sei aber am überzeugendsten gewesen. Weiach konnte sich die Rechte erwerben, sodass unsere Version bis auf den Austausch des Schullogos tupfgenau gleich herüberkommt wie die Vorlage vom Jurasüdfuss.

Auf Halteverbote verzichtet

«Bei mehreren Schulen im Unterland gelten seit einigen Monaten Halteverbote. Doch Elterntaxis hat es nach wie vor», schrieb der Zürcher Unterländer Mitte Dezember 2021. Diese Möglichkeit für Gemeinden, selbst auf Hauptstrassen Verkehrsmassnahmen verfügen zu können, besteht im Kanton Zürich zwar. Zu solch komplizierten Massnahmen (im Bild des Unterländers das Beispiel Embrach) wollten die Dossierverantwortlichen in Weiach dann doch nicht greifen müssen.


Info am Elternabend, sozialer Druck auf der App, Polizeipräsenz

Der Weiacher Massnahmenmix, der seit dem Frühjahr 2024 umgesetzt wird, setzt direkt an der Wurzel an: Bei den Eltern. An den Elternabenden (Teilnahme obligatorisch!) wird ausdrücklich auf die Problematik hingewiesen. Die Transparente mit der Kernbotschaft sind strategisch unübersehbar platziert worden. Die Kantonspolizei markierte nach den Ferien an einigen Tagen Präsenz und führte Sensibilisierungsgespräche.

Wie von Renate Weingart zu erfahren ist, sind die Resultate sehr erfreulich. Viele Eltern halten sich mittlerweile daran und schicken ihre Kinder zu Fuss in die Schule. Wer trotzdem Elterntaxi spiele, der nutze die Büelstrasse. An dieser ohnehin mit Tempo 30 signalisierten «Drop off-Strecke» kann man das Schulkind problemloser aussteigen lassen und dann ohne grössere Stauprobleme wieder weiterfahren. Über das Spielplatzgelände gelangen die Kinder schnell auf das Schulareal. Es gebe natürlich immer noch einige Unbelehrbare, räumt Weingart ein. Aber die würden vor Ort und im Elternchat auf der App immer wieder auf ihr Fehlverhalten hingewiesen.

Hat Weiach das Elterntaxi-Problem jetzt im Griff? Sehen Sie das auch so positiv wie Moll und Weingart? Die Redaktion WeiachBlog ist gespannt auf Ihre Rückmeldungen.

Rückmeldungen aus der Leserschaft

«Ergänzend ist auch noch die Herzogengasse zu erwähnen, wo einige Eltern jeweils die Kinder abladen. Dort ist es fast noch gefährlicher, da es beim Rückwärtsmanöverieren zu einer Kollision mit Schüler und Kindergärtler führen kann, welche zu Fuss via Herzogengasse unterwegs sind.» 

Kommentar WeiachBlog: Die Herzogengasse ist natürlich wirklich suboptimal. Schmal, unübersichtlich, 50er-Zone und dazu noch eine Sackgasse. Warum lassen diese Eltern ihr Kind nicht an der Kreuzung Chälenstr./Stockistr. aussteigen und wenden dort? Da wäre dann durchaus zu überlegen, ob man die Herzogengasse nicht für Elterntaxis sperrt.

Quellen und Literatur

Montag, 26. August 2024

Ein neuer Hag um den Schulgarten, 1899

Am heutigen Datum vor 125 Jahren ist die Eingabefrist für eine Bauausschreibung der Primarschulgemeinde Weiach abgelaufen. Das verrät der sogenannte Submissions-Anzeiger in der Schweizerischen Bauzeitung, der Wochenschrift für Bau-, Verkehrs- und Maschinentechnik

Dieses Periodikum war damals das Organ des Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins (SIA) und der ETH-Alumni-Organisation Gesellschaft ehemaliger Studierender des eidg. Polytechnikums in Zürich (GEP).

Worum es ging, verraten die Angaben zum Gegenstand:



Termin: 26. August
Stelle: H. Griesser, Bäcker
Ort: Weiach (Zürich)
Gegenstand: Herstellung eines etwa 160 m langen Zementsockels und eines etwa 160 m langen eisernen Hages um den Schulgarten in Weiach.

Anzunehmen ist, dass bis dahin die Umzäunung der in den 1840er-Jahren entstandenen Baumschule in der Form eines traditionellen Holzgartenzauns ausgeführt war. Gemeindewald mit ausreichend Bauholz und die nötigen Sägerei-Kapazitäten gab es ja direkt vor Ort.

Was die Beweggründe für den Übergang in die Eisen/Beton-Zeit waren, wie sich die Schulgemeindeversammlung dazu stellte, wer sich um den Auftrag beworben und wer den Zuschlag erhalten hat, das findet man allenfalls noch im Archiv der Schulgemeinde heraus. 

Quelle

Sonntag, 25. August 2024

Bodenverlegung der Telephonkabelleitung Stadel–Kaiserstuhl

Seit November 1895 ist der Weiacher Ortskern ans Telefonnetz angeschlossen. Auch danach verfügte die überwiegende Mehrheit noch über Jahrzehnte hinweg über keinen Hausanschluss. Wer angerufen wurde, der musste gerufen werden. Um sich dann höchstpersönlich zur Gemeindetelephonstation oder einem der wenigen privaten Anschlüsse zu begeben.

Bereits 1937 hatte die Anzahl der Abonnenten in unserer Gegend aber offensichtlich bereits in einem Ausmass zugenommen, dass man bei der Kreistelegraphendirektion Zürich an der Brandschenkestrasse im Selnau eine Kabelleitung Niederglatt–Stadel–Kaiserstuhl projektierte. 

Das geht aus einem jüngst frisch retrodigitalisierten Schreiben des Baudienstes besagter Direktion vom 10. März 1937 hervor, in dem man das Bureau für Befestigungsbauten beim E.M.D. in Bern über das Vorhaben orientierte. Denn die Leitung sollte der Westseite der Stadlerstrasse entlang verlegt werden. Und querte damit den Perimeter der Tankbarrikade (TB) auf der Höhe des Müliweihers südlich des Dorfes:

(Quelle: ZH 5205. TB Weiach, 1936-1940; elo Dossier: Dok 5, S. 3 -- Für den Begriff Zoreseisen, vgl. Wikipedia)

Erst kurz vor der Alten Post wurde die Leitung unter der Strasse durch auf die andere Seite verlegt. So wird die Sachlage jedenfalls auf einem im November 1938 regierungsrätlich abgesegneten Situationsplan der kantonalen Baudirektion präsentiert:

Ausschnitt aus einem Plan der Baudirektion des Kantons Zürich für den Ausbau der Stadlerstrasse zwischen Gemeindegrenze bei Raat und der Mühle im Oberdorf. (Quelle: ZH 5205. TB Weiach, 1936-1940; elo Dossier: Dok 11, S. 6)

Wir sehen die Kreuzung der alten Zürcherstrasse (heute: Alte Poststrasse/Bergstrasse) mit der 1844-46 erstellten neuen Kantonsstrasse (heute: Stadlerstrasse).

Vorteil für die Telegraphendirektion: Sie musste für die Querung nur mit dem Kanton und einem weiteren Grundeigentümer, den Gebrüdern Willi (späteres Grundstück Bianchi), koordinieren. Letztere hatten seit dem Bau der Stadlerstrasse noch einen kleinen Rest Land auf der anderen Strassenseite (der Strassenraum war enteignet worden). 

Nordwestlich der Alten Poststrasse, auf dem Grundstück, wo seit 1923 der Wagenschopf des Posthalters Albert Meierhofer stand, wurde eine Überführungsstange platziert. 

Vis-à-vis über die Stadlerstrasse sieht man einen Brunnen, der sich an der Einmündung der Bergstrasse an der Gartenmauer des Restaurants Linde befand.

Wie lange blieben die Glögglibäume erhalten?

Dass es mit der Bodenverlegung der neuen Kabelleitung nicht ganz so rasch voranging, zeigt die nachstehende Aufnahme des Stationsgebiets, die am 12. April 1938 entstanden ist:

(Aufnahme von Max Weiss, Unterabteilung Heliographie und Fotografie
des Hochbauamts des Kantons Zürich. Quelle: StAZH Z 17.315.3)

Linkerhand sehen wir die Trasse der Stromleitung der Elektrizitätsgenossenschaft Weiach (erkennbar an den versetzt an der Stange montierten Isolatoren). Rechts der Strasse die Stangenreihe der Telegraphendirektion, mit auf gleicher Höhe montierten Isolatoren. Es sind ihrer insgesamt elf, somit noch fünf auf Reserve. Grad ganz so schnell musste die Telegraphendirektion ihr Erkennungszeichen auf den Briefköpfen also nicht auswechseln.

Quellen
  • ZH 5205. TB Weiach, 1936-1940. Signatur: CH-BAR E5481#1984/162#306*, Dok. 5, S. 3 v. 6 (Schreiben Kreistelegraphendirektion d.d. 10. März 1937), sowie Dok. 11, S. 6 v. 10 (Planausschnitt; Situationsplan über die Staatstrasse I. Kl. N° 2 in Weiach. Strecke: Grenze Stadel  Mühle Weiach. Km. 17.0-18.1, 1:500. Vom Regierungsrat am 24. November 1938 genehmigt.)
  • Weiss, M.: Weiach, Kaiserstuhlstrasse S-1, Hauptverkehrsstrasse HVS U, 1. Klasse Nr. 1, vom Sternen bis zur Kantonsgrenze des Kantons Aargau. Aufnahme vom 12. April 1938. Signatur: StAZH Z 17.315.3