Samstag, 31. März 2012

Wer darf für den Nationalstrassenbau Kies liefern?

In diesem Jahr feiert die Weiacher Kies AG offiziell ihr 50-jähriges Bestehen. Dass die Geburt dieses Unternehmens mit öffentlichen politischen Auseinandersetzungen im Zürcher Kantonsrat verbunden war, hat WeiachBlog bereits letztes Jahr dokumentiert.

Anfangs der 60er-Jahre wurden die Karten im Kiesgeschäft neu gemischt, denn der Bauboom der Hochkonjunktur verlangte ganz andere Mengen an Kies als ihn die kleinen gewerblichen Kiesgruben zu liefern imstande waren.

Der von den Gegnern eines Vertrags der Gemeinde Weiach mit der Franz Haniel AG lancierte Kampfbegriff «Ausverkauf der Heimat» war klar auf die Zugehörigkeit der Basler Tochter des grossen Haniel-Konzerns aus Deutschland gemünzt.

Nachstehend sämtliche Artikel zur Debatte im Kantonsrat, gefolgt von denen über die öffentlichen Auseinandersetzungen in der Presse und schliesslich die über heute im Haniel-Archiv zu findende interne Papiere des deutschen Kontrahenten.

Antrag des Regierungsrates
Schlammschlacht in der PresseErste Debatte im Kantonsrat, 9. Oktober 1961Was hinter den Kulissen geschah

Fortsetzung der Kantonsrats-Debatte am 16. Oktober


In den nächsten zwei Wochen sollen nun nach den neun Voten der Debatte vom 9. Oktober auch diejenigen des zweiten Verhandlungstages (KR 80. Sitzung, 16. Oktober 1961) im Wortlaut veröffentlicht und kommentiert werden.

Als Redner Nummer 10 sprach ab 8.15 Uhr zum Geschäft «613 Beschluss des Kantonsrates über die Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach» (Fortsetzung des Geschäfts 610) ein Kantonsrat aus dem Weinland:

«O. Bretscher-Andelfingen verweist auf Widersprüche zwischen den Ausführungen des Baudirektors und der Weisung des Regierungsrates. So betonte der Baudirektor, Lieferungen anderer Kieswerke für den Nationalstrassenbau seien möglich, während gemäss der Weisung des Regierungsrates der Haniel AG ein ausschliessliches Lieferrecht zukommen soll. Er beantragt, die Vorlage des Regierungsrates abzulehnen, um so mehr, als auch andere Werke in der Lage seien, hochwertigen Kies zu liefern.»

Es wurde also versucht, Inkonsistenzen zwischen den Ausführungen des Baudirektors Paul Meierhans im Kantonsrat ein paar Tage zuvor und der nach dem Antrag des Regierungsrates vom Frühling entstandenen Entwicklung zu nutzen. Bretscher war übrigens nicht Mitglied der vorberatenden Kommission.

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1801. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG[Veröffentlicht am 10. April 2012]

Freitag, 30. März 2012

Mehr als vier Jahrzehnte Lehrer in Weiach

Walter Zollinger, der zwischen 1952 und 1967 zu jedem Jahr eine Weiacher Chronik verfasste und sie bei der Zentralbibliothek Zürich hinterlegte, war als Dorfschullehrer eine öffentliche Person. Wie damals üblich, wurde er rasch auch mit anderen Ämtern betraut, so in der Schützengesellschaft, beim Kirchen- und beim Männerchor und schliesslich, als es in den 1960ern um die Gründung eines Ortsmuseums ging.

Meist schrieb Zollinger über andere Personen und deren Aktivitäten. Im Sommer 1963 war er allerdings «gezwungen», sich unter der Rubrik «Schulwesen» selber zum Thema zu machen. Seine Pensionierung als Lehrer war eine Würdigung wert - wie bei ihm üblich ohne jegliche Selbstbeweihräucherung:

«Auch hier [gemeint: im Schulwesen, vgl. für andere Politikbereiche die WeiachBlogArtikel Nr. 1067,1068 und 1070] ist eine personelle Aenderung zu melden: der seit 1919 an der obern Abteilung amtende Lehrer, es ist der Unterzeichnete selbst, trat nach 43jähriger Tätigkeit an der hiesigen Schule vom Schuldienst zurück.

Von 1919 bis 1936 führte ich die 4.-8. Kl. mit z.T. hohen Schülerzahlen (bis 73 Kinder). Daher wurde eine 3. Lehrstelle geschaffen und ich führte dann ab 1936 bis 1942 die 3.4.5. Klasse bzw. die 3.4.6. Klasse, von 1942 bis 1947 dann die 6.7.8. Klasse, ab 1947 wieder die 4.-8. Klasse und endlich ab 1958 bis zum Rücktritt die 4.5.6. Klassen, die sog. Realabteilung.

Dieser vielleicht merkwürdig anmutende Wechsel in der Klassenführung rührt von den Lehrerwechseln an den andern Stufen her, dann aber auch, weil ja ab 1958 die Schüler der 7.8. Klasse in die neugegründeten "Oberstufen-Abteilung" im benachbarten Stadel (Sekundarschulkreis) zugewiesen wurden.
»

Diese Oberstufen-Abteilung wurde später (bis zur Sekundarschulreform vor einigen Jahren) «Oberschule» genannt. Wer es weder in die Sekundarschule, noch in die Realschule schaffte, der oder die landete in der «Ober». Absolventen waren auf dem Arbeitsmarkt kaum gefragt, meist mussten sie sich mit einer Anlehre (heute: Eidgenössisches Berufs-Attest) begnügen. Doch weiter mit der Pensionierung Zollingers: seinem letzten Arbeitstag vor genau 50 Jahren:

«Anlässlich des letzten Examens, am 30.3.62, wurde die langjährige Tätigkeit am selben Schulort vom Schulpflegepräsident Pfenninger als eine Seltenheit von heutzutage bezeichnet und wie eben üblich verdankt. Durch Ueberreichen eines sinnigen Geschenkes ward dem Dank noch sichtbarer Ausdruck verliehen.

Anstelle der zurückgetretenen Lehrkraft wurde von der Erziehungsdirektion auf das neue Schuljahr hin ein Verweser abgeordnet: Herr Ulrich Stadelmann, geb. 1941 aus Zürich.
»

Auch dieser Ulrich Stadelmann ist heute mittlerweile pensioniert. Man sieht, dass damals das Schuljahr noch im Frühling begann und nicht wie heute üblich im Herbst.

Quelle
[Veröffentlicht am 2. April 2012]

Dienstag, 27. März 2012

Jungbürgerfeier in der Bowlinghalle

Wie sehr die direkte Demokratie in unserem Land mittlerweile profaniert und zur relativen Belanglosigkeit degradiert ist, zeigt sich auf der Gemeindeebene besonders deutlich.

Aktuelles Beispiel: die Aufnahme der Jungbürger in den Kreis der Stimmberechtigten.

Vereidigung, Parlamentsbesuch...

Früher fand diese noch unter den Augen der gesamten Gemeinde statt. So geschehen in der «Gemeindversamlung vom 24ten Mai 1857». Da wurde «die Beeidigung der im Jahr 1837 gebornen jungen Bürger vorgenommen». Wie die Eidformel gelautet hat ist schon fast nebensächlich. Wichtiger scheint mir, dass damit die Ernsthaftigkeit unterstrichen und signalisiert wurde, dass es um etwas Wichtiges geht.

Ansatzweise war das sicher auch vor rund 50 Jahren der Fall, als am 1. August 1961 «der Gemeindeprsdt. Alb. Meierhofer-Nauer [...] die Aufnahme der volljährig gewordenen Jungbürgerinnen und Jungbürger» vornahm (G-Ch 1961, S. 18). Oder 1987 als der WeiachBlog-Autor und sein Jungbürgerjahrgang zusammen mit dem Gemeindepräsidenten und dem Gemeindeschreiber nach Bern reisten und dort dem Parlament einen Besuch abstatteten.

... oder nur noch auf die Gokart-Bahn

Heute ist da offenbar nur noch «Action statt Politik» gefragt (vgl. Artikel im Zürcher Unterländer vom 21. März): «Gokart fahren, Bowling oder Golf spielen – viele Gemeinden stellen für ihre Jungbürgerfeiern ein ausgefallenes Programm zusammen. Die jungen Erwachsenen damit zu begeistern, gelingt allerdings nicht immer.» Der Autor des Artikels, Alexander Lanner, zieht ein trauriges Fazit.

Dass «die mit der Volljährigkeit neu erworbenen Rechte und Pflichten in den Ansprachen der Gemeinderäte kurz gestreift» würden, sei zwar «bei den Jungbürgerfeiern der meisten Gemeinden gängige Praxis.»

Der bei den Jungen bleibende Eindruck dürfte aber eher der eines Happenings sein: «So wurden die Jugendlichen von Buchs beispielsweise zu einem Bowling-Abend eingeladen. Dasselbe stand auch für die Jungbürger aus Bachs, Stadel und Weiach an. Die drei Gemeinden haben ihre Feier vor einigen Jahren zusammengelegt. Rund 60 Jugendliche folgten 2010 der Einladung.»

Wie man der Zusammenstellung im Unterländer entnehmen kann führt Weiach die Feier nicht mehr allein durch - und auch nur noch alle zwei Jahre:


Diese Zusammenlegung ist nicht nur der effizienten Abhandlung einer Tradition geschuldet, sie garantiert auch eher für zahlreicheres Erscheinen. Kennen sich doch viele Jugendliche ähnlicher Jahrgänge aus der gemeinsamen Oberstufenzeit in Stadel. De facto organisieren die politischen Gemeinden die erste Klassenzusammenkunft.

Quellen

Sonntag, 25. März 2012

Märzwetter 1962: Unangenehm nass und kalt

Vor 50 Jahren hatten die Weiacher offenbar kein Glück mit dem Märzwetter. Das berichtete Walter Zollinger in seiner Jahreschronik 1962:

«März: Er beginnt mit Schneefall in den ersten 3 Tagen, ca. 5 cm tief. Der Schnee ist aber ziemlich schwer und nass und am 4.3. regnet es wieder, sodass bald nur mehr ein "Gepflotsch" zu sehen ist. So war die ganze erste Märzwoche, unfreundlich. Erst ab 7.3. begann es zu bessern, 2 sonnige Tage folgten, allerdings etwas kalt dazu: -8°, -5°; vom 9.3. an wieder steigende Temperatur, dafür auch wieder regnerisch, nur leicht zwar. Um mitte Monat herum bis zum 26.3. immer kühl, Morgentemperaturen stets 4° bis 7° unter Null, sogen. "Wälderwind". Wechselnd zwischen leichten Schneegestöbern und sonnigen Nachmittagen. Die 5 letzten Märztage zeigten sich endlich von der "wärmern Seite", dafür waren sie aber immer mehr oder weniger regnerisch, der 31.3. führte sich sogar "ganz sudlig" auf. Also gar kein angenehmer Frühlingsmonat!»

Da können wir uns also darüber freuen, dass es in den letzten Tagen des heurigen März so schön warm war.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1962 - S. 6-7. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1962].

Sonntag, 18. März 2012

Gemeinsamer Rücktritt nach 122 Jahren

Die Sozialdemokraten kennen bekanntlich eine Art Amtszeitbeschränkung für Bundesparlamentarier. Wer nach 12 Jahren im Amt die geforderte Zweidrittelsmehrheit der Delegierten nicht erreicht, darf nicht mehr antreten und wird von der Parteiliste gestrichen vgl. Tages-Anzeiger online 16.5.2011).

In Weiach können solche parteilichen Winkelzüge nicht vorkommen. Gewählt werden Köpfe. Und wenn man in der Gemeinde deren Arbeit schätzt und sie selber das Amt weiterführen wollen, dann gibt es keine Begrenzung.

So kam es, dass sich bei uns vor 50 Jahren weit mehr als ein Jahrhundert Amtszeit in nur drei Amtsträgern vereinigte. Die hatten dann allerdings gleich alle zusammen genug.

Beim Gemeinderat, der Steuerkommission, der Rechnungsprüfungskommission und der Gesundheitskommission gab es bei den Erneuerungswahlen 1962 keine personellen Änderungen.

«Dagegen wies die Armenpflege eine wesentliche Erneuerung auf. Die beiden ältesten, die Herren Ernst Bersinger-Willi, der während 47 Jahren als Mitglied und späterer Gutsverwalter geamtet hatte, sowie Herr Heinrich Baltisser-Bösiger, Mitglied seit 1919 und Präsident der Behörde während 27 Jahren, sowie der seit 1932 in der Behörde gesessene Herr Ernst Rüdlinger-Näf lehnten eine Wiederwahl ab.

An ihrer Stelle traten neu in die Armenbehörde ein: die Herren
Arnold Meierhofer-Meier als Präsident
Walter Meierhofer-Bräm als Gutsverwalter
Heinrich Griesser jun. als Mitglied.
»

Die Armenbehörde als Rat der Armengemeinde existiert heute in der Form der Sozialhilfekommission weiter. Unter der Leitung eines Gemeinderates der Politischen Gemeinde, des Ressortvorstands Gesundheit und Sozialwesen arbeiten zwei Mitglieder als Klientenbetreuer unterstützt durch den Steuersekretär der Gemeinde.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1962 - S. 13. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1962].

Mittwoch, 7. März 2012

Verwirrung um Stellenprozente bei der Pfarrerwahl

Bislang war es so, dass ein Pfarrer stillschweigend wiedergewählt war, wenn nicht aktiv gegen ihn Unterschriften gesammelt wurden. Es brauchte also schon viel damit so etwas vorkam. Seit der Neuordnung des kantonalen Kirchenrechts ist das nun aber anders, wie man der März-Ausgabe der «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» entnehmen konnte. Die Kirchenpflege teilt darin mit:

Kantonale Pfarrwahlen am Abstimmungssonntag vom 11. März 2012

«An der Volksabstimmung vom Sonntag, 11. März 2012 finden in allen Gemeinden des Kantons Zürich die Pfarrbestätigungswahlen statt.

Deshalb finden alle stimmberechtigten Mitglieder unserer Kirchgemeinde in den Stimmunterlagen zum eidg. Abstimmungssonntag einen Wahlzettel der Gemeinde für die Bestätigungswahl unseres Pfarrers.

Warum werden die Pfarrpersonen gewählt?

Die Pfarrerinnen und Pfarrer der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich werden immer nur für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Dies schreibt das kantonale Kirchengesetz (§ 13) und die Kirchenordnung der reformierten Kirche (Art. 124 und 125) vor. Die Kirchenordnung schreibt zwingend die Abstimmung an der Urne zur Wiederwahl der Pfarrpersonen vor.

Empfehlung der Kirchenpflege

Die Kirchenpflege hat an ihrer Sitzung vom 6. September 2011 beschlossen, den Stimmberechtigten die Bestätigung von Pfarrer Christian Weber auf der ordentlichen Pfarrstelle zu 70% für die am 1. Juli 2012 beginnende Amtsdauer 2012/2016 zu beantragen. Mit Überzeugung empfiehlt Ihnen die Kirchenpflege ein «JA» hinzuschreiben. Sie bittet die Stimmberechtigten Mitglieder an der Urnenabstimmung Teilzunehmen und den Wahlzettel zur Pfarrwahl mit den anderen Stimmzettel an das Wahlbüro zu schicken oder an der Urne in den Stimmlokalen abzugeben.
» (MGW, März 2012, S. 17)

70 oder doch 100 Prozent?

Stand aber auf dem Stimmzettel nicht etwas von einer 100%-Stelle? Die Formulierung zu 100% auf die ordentliche Pfarrstelle ist zumindest etwas unglücklich, wie die Kirchenpflege auf einer separaten Seite mitsamt Abbildung des Stimmzettels mitteilte (MGW, März 2012, S. 18):

Pfarrer Christian Weber ist seit Juli 2006 in der Gemeinde Weiach tätig, erst als Pfarrverweser (vgl. Pfarrverweser Christian Weber. WeiachBlog Nr. 242, 6. Juli 2006) und heute als 30. residenter Pfarrer zu Weiach.

Schon seine Vorgänger waren allerdings nicht zu 100% für die Weiacher tätig und hatten noch Nebenjobs - z.B. als Gefängnis-Seelsorger, denn nach den Vorgaben des Kirchenrates war Weiach auch vor der Neuordnung keine Vollstelle zugeteilt.

[Veröffentlicht am 18. März 2012]

Sonntag, 4. März 2012

Rücktritt der Kirchenpflege wegen Streit um Pfarrer

Im Kirchenwesen der Gemeinde Weiach ergab sich vor 50 Jahren ein grösserer Umbruch. Sämtliche Kirchenpfleger - mit einer einzigen Ausnahme - hatten genug und warfen das Handtuch! Kurz darauf ging auch noch der Pfarrer. In den Worten des Dorfchronisten Walter Zollinger liest man über diese Zäsur im kirchlichen Leben und ihre Ursachen das Folgende:

«Zweifellos das wichtigste Ereignis des Kirchenjahres war der Wechsel im Pfarramt. Herr Pfarrer Ryhiner, der seit ende Januar 1957 bei uns geamtet hat, wurde nach der thurgauischen Gemeinde Dussnang-Bichelsee berufen und zog bereits ende April dorthin. Eine Pfarrwahlkommission, bestehend aus alter und neuer Kirchenpflege, sowie 2 Vertretern von Kaiserstuhl/Fisibach und 2 Frauen dazu, schlug als Nachfolger den bisher in Maur/ZH amtenden Pfarrer Robert Wyss vor, der dann auch in der Wahl vom 27. Mai durch die Kirchgenossen ehrenvoll als neuer Ortspfarrer bestimmt wurde. Hr. Pfr. Wyss steht im Alter von 46 Jahren, sodass erhofft werden darf, dass unsere Gemeinde nicht mehr als "Lehrblätz" für junge Pfarrherren herhalten muss, wie die letzten zweimal. Er konnte allerdings sein Amt bei uns erst mit ende Juli antreten, sodass in der Zwischenzeit der Kirchendienst durch Herrn a. Pf. Guido Schäppi, ehemals in Schlieren/ZH, versehen wurde. Er tat dies in vorbildlicher Art.

Auch in der Zusammensetzung der KIRCHENPFLEGE ergab sich eine beinahe totale Aenderung. Ausser dem Kirchengutsverwalter, Herr Ernst Baumgartner-Brennwald, traten alle andern bisherigen Amtsinhaber zurück. Für Weiach war dies etwas ausserordentliches, muss aber auf verschiedene, innerhalb der Pflege unliebsame Meinungsverschiedenheiten zurückgeführt werden. Die neue Kirchenpflege, die unterm 4. März bestellt worden war, setzt sich nun zusammen aus den Herren
  • Emil Maurer, Stationsvorstand als Präsident
  • Kurt Ackerknecht, Primarlehrer
  • Willi Baumgartner-Thut, Landwirt
  • Ernst Baumgartner-Brennwald, Landwirt
  • Paul Graf jun., Traktorführer
  • Hans Griesser-Meier, Landwirt
  • Albert Wiesendanger-Meierhofer, Landwirt
Wir hoffen, dass die Zusammenarbeit unter diesen neuen Männern, wie mit dem neuen Pfarrherren, eine erfreuliche und erspriessliche sein werde!
»

Man kann sich zusammenreimen, dass die Meinungsverschiedenheiten in der Kirchenpflege etwas mit Pfarrer Willi Ryhiner zu tun hatten. Was genau das Problem war würde sich höchstens aus Kirchenpflegeprotokollen und allfälligen Akten des Kirchenrates des Kantons Zürich erschliessen lassen.

Aufschlussreich ist immerhin die Hoffnung Zollingers, das etwas reifere Alter des neuen Pfarrers Robert Wyss möge verhindern, dass die Gemeinde «nicht mehr als "Lehrblätz" für junge Pfarrherren herhalten muss, wie die letzten zweimal». Die zwei Lehrblätz-Pfarrer wären demnach Theodor Hauser (ab 1940, später in Fischenthal) und eben Willi Ryhiner (ab 1957; vgl. Pfarrer Ryhiners Amtseinsetzung, WeiachBlog Nr. 363 , 21. Januar 2007).

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1962 - S. 13-14. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1962].
[Veröffentlicht am 18. März 2012]