Mittwoch, 22. Juli 2020

Berufskleidung für Gemeindepräsidenten, Anno 1495

Die Untervögte der Gemeinden am Zürichsee erhielten von der Stadt einen Amtsrock, der ihre Stellung heraushob und sie als Gemeindevorsteher kennzeichnete. So eine Auszeichnung wollten ihre Amtskollegen in anderen Gemeinden selbstverständlich auch haben.

Am 30. Dezember 1494 beratschlagten Bürgermeister Röist und beide Räte der Stadt Zürich (Kleiner Rat und Grosser Rat) daher über die Bitte der Untervögte der stadtnahen Gemeinwesen Fluntern, Hottingen, Oberstrass und Unterstrass (Vier Wachten) ihnen ebenfalls eine Amtstracht zu verabfolgen.

Das Regest im Katalogeintrag des Staatsarchivs zeigt, dass man sich in der Sache gar nicht einig war. Die einen argumentierten, wenn man bereits den Vögten am See Röcke gewährt habe, dann solle dies auch für Untervögte in Stadtnähe so sein. «Als Gegenargument wird vorgebracht, dass es zu viele Kosten verursache, da die Bitte um Röcke dann auch von anderen Untervögten käme. Deshalb solle den Untervögten der Vier Wachten für dieses Mal eine abschlägige Antwort erteilt werden. Nichtsdestotrotz sollen die Untervögte bei der nächsten Vergabe von Röcken mit der Bitte vorstellig werden, damit der Rat erneut darüber befinde.»

Es war natürlich allen klar, dass man den anderen Untervögten die Amtstracht nicht gut würde verweigern können. Schon wenige Tage später, am «sambstag nach Dorothee», dem 7. Februar 1495, entschieden sich die Räte für die Untervögte im Neuamt (und damit auch in Weyach), in Alt-Regensberg, Wipkingen, Dübendorf, Schwamendingen, Ossingen, Stammheim, Weiningen, Wiedikon, Altstetten, Dietlikon und Erlenbach, Amtskleidung herauszugeben. Ob die Kollegen der Vier Wachten tatsächlich leer ausgingen, darüber steht im Katalog nichts.

Diese Beschlüsse findet man im Beschlussprotokoll des Natalrats des Jahres 1495. Der Kleine Rat bestand aus zwei Ratshälften mit je 25 Ratsherren, die sich halbjährlich jeweils im Juni und im Dezember ablösten (für ein Schaubild s. das e-HLS). Im Juni galt der Johannistag (24. Juni; nach Johannes dem Täufer, bzw. Johannes Baptista) als Wechseltermin (deshalb wurde die an diesem Tag übernehmende Ratshälfte «Baptistalrat» genannt), im Dezember fand der Wechsel an Weihnachten statt (deshalb als «Natalrat» bezeichnet).

Quelle
  • Beschluss von Bürgermeister und beiden Räten von Zürich zur Herausgabe von Amtsröcken an Untervögte verschiedener Orte. Signatur: StAZH B II 26 (S. 14, Eintrag 1)

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