Am 30. Dezember 1494 beratschlagten Bürgermeister Röist und beide Räte der Stadt Zürich (Kleiner Rat und Grosser Rat) daher über die Bitte der Untervögte der stadtnahen Gemeinwesen Fluntern, Hottingen, Oberstrass und Unterstrass (Vier Wachten) ihnen ebenfalls eine Amtstracht zu verabfolgen.
Das Regest im Katalogeintrag des Staatsarchivs zeigt, dass man sich in der Sache gar nicht einig war. Die einen argumentierten, wenn man bereits den Vögten am See Röcke gewährt habe, dann solle dies auch für Untervögte in Stadtnähe so sein. «Als Gegenargument wird vorgebracht, dass es zu viele Kosten verursache, da die Bitte um Röcke dann auch von anderen Untervögten käme. Deshalb solle den Untervögten der Vier Wachten für dieses Mal eine abschlägige Antwort erteilt werden. Nichtsdestotrotz sollen die Untervögte bei der nächsten Vergabe von Röcken mit der Bitte vorstellig werden, damit der Rat erneut darüber befinde.»
Diese Beschlüsse findet man im Beschlussprotokoll des Natalrats des Jahres 1495. Der Kleine Rat bestand aus zwei Ratshälften mit je 25 Ratsherren, die sich halbjährlich jeweils im Juni und im Dezember ablösten (für ein Schaubild s. das e-HLS). Im Juni galt der Johannistag (24. Juni; nach Johannes dem Täufer, bzw. Johannes Baptista) als Wechseltermin (deshalb wurde die an diesem Tag übernehmende Ratshälfte «Baptistalrat» genannt), im Dezember fand der Wechsel an Weihnachten statt (deshalb als «Natalrat» bezeichnet).
Quelle
- Beschluss von Bürgermeister und beiden Räten von Zürich zur Herausgabe von Amtsröcken an Untervögte verschiedener Orte. Signatur: StAZH B II 26 (S. 14, Eintrag 1)
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