«Für die Beheizung des sehr geräumigen Pfarrhauses Weiach, in dem sich die Wohnung des Pfarrers auf den ersten und zweiten Stock verteilt, stehen ein Kachelofen und sechs Oefen zur Verfügung. Das Zubringen des Heizmaterials und das Unterhalten des Feuers beansprucht in Kälteperioden eine volle Arbeitskraft. Zudem lassen sich ein Schlafzimmer und das Badezimmer nicht heizen. Das Pfarrerehepaar widmet seine Arbeitskraft der seelsorgerischen und der sozialen Tätigkeit in der Gemeinde, und die Kinder besuchen tagsüber auswärtige Schulen, weshalb nicht genügend geheizt werden kann. Zur Besserung der Verhältnisse ist die Einrichtung einer Zentralheizung mit Oelfeuerung auf den Beginn der Heizperiode 1963/64 unerlässlich. Die Kosten sind auf Fr. 38 000 veranschlagt, welcher Betrag im Voranschlag nicht enthalten ist. Die Baudirektion wird ermächtigt, mit der zweiten Serie 1963 den erforderlichen Nachtragskredit auf Konto 3010.705.02 einzuholen und mit den Arbeiten unverzüglich zu beginnen.»
Schon bemerkenswert, dass a) man davon ausging, dass sonst ja die Kinder diese Heizarbeit ausführen könnten (mussten sie in anderen Haushalten schliesslich auch) und dass b) an sehr kalten Tagen eine volle Arbeitskraft für diese Öfen veranschlagt wurde. Jedenfalls billigte der Regierungsrat die Sichtweise der zuständigen Direktion:
«Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten beschliesst der Regierungsrat:
I. Dem Ersatz der Einzelofenfeuerung durch eine Zentralheizung mit Oelfeuerung im Pfarrhaus Weiach im Kostenbetrage von Fr. 38 000 zu Lasten des Kontos 3010.705.02 wird zugestimmt.
II. Die Baudirektion wird ermächtigt, mit der zweiten Serie 1963 den erforderlichen
Nachtragskredit einzuholen und mit den Arbeiten sofort zu beginnen.
III. Mitteilung an die Direktionen der öffentlichen Bauten und der Finanzen.»
Mit anderen Worten: Pfarrer Robert Wyss (ab August 1962 in Weiach) und seine Frau waren die ersten, die in den Genuss einer Zentralheizung gekommen sind. Alle früheren Pfarrer mussten selber dafür sorgen, dass ihre Öfen befeuert wurden.
Quelle
- Regierungsrat des Kantons Zürich: Pfarrhaus Weiach. Beschluss vom 25. Juli 1963. Signatur: StAZH MM 3.108 RRB 1963/2936.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen